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Antrag Ortsbeirat null | PARLIS

Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen

08.04.2025 | Aktualisiert am: 08.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1604/1 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:   Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des OBR 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt-Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus.     Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken.   Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragsteller:            GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 35         Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6932 2025 Die Vorlage OF 1604/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)  

Parteien: CDU, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried

22.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 294/16 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östlicher Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird. (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.) Zudem wird der Magistrat der Stadt Frankfurt gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen

22.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 292/16 Betreff: Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Buslinie 551 wird von vielen Schülerinnen und Schülern der Schule am Ried, insbesondere aus dem Stadtteil Fechenheim, für den Schulweg genutzt. Der derzeitige Fahrplan stellt jedoch keine verlässliche und durchgängige Direktverbindung zwischen der Schule am Ried und Fechenheim dar. Morgens gibt es lediglich eine Verbindung, die um 7:28 Uhr an der Haltestelle Rangenbergstraße/ Riedschule ankommt, was nur für Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsbeginn um 7:45 Uhr eine Option darstellt. Für Kinder, die zur zweiten Stunde (Beginn um 8:30 Uhr) zur Schule müssen, gibt es keine geeignete Direktverbindung. Nach Unterrichtsschluss, der je nach Tag um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 14:45 Uhr oder 15:30 Uhr liegt, besteht zudem häufig eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten auf den nächsten Bus. Darüber hinaus fallen Fahrten der Linie 551 regelmäßig ersatzlos aus oder haben erhebliche Verspätungen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben den Fahrplan der Linie 551 zu überarbeiten und zu ergänzen. Ziel ist es, eine verlässliche Direktverbindung zwischen Fechenheim und der Schule am Ried sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowohl morgens als auch nachmittags gerecht wird. Dabei sollen regelmäßige und pünktliche Busfahrten während der Schulzeiten garantiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen

22.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 301/16 Betreff: Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Es wird deutlich, dass der Bedarf an Schulplätzen im Frankfurter Osten, insbesondere in Bergen-Enkheim, auch in Zukunft hoch bleiben wird. Die Schule am Ried hätte in den letzten Jahren regelmäßig fünf Klassen im gymnasialen Zweig bilden können, obwohl sie derzeit nur als vierzügig eingestuft ist. Die Schule am Hang erwartet für das kommende Schuljahr mindestens sechs, möglicherweise sogar sieben erste Klassen, obwohl sie ebenfalls aktuell als vierzügig geführt wird. Eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Hang auf fünf ist für das kommende Jahr bereits geplant. Der Ortsbeirat 16 hat eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Ried auf fünf Züge im Gymnasium bereits durch den Beschluss OM5566 unterstützt. Die Stadt Frankfurt geht in der Vorlage ST1664 von einem Höhepunkt der Schülerzahlen in Bergen-Enkheim in den Jahren 2025 und 2026 aus, gefolgt von einer Konsolidierung auf hohem Niveau. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass weiterhin ein starker Zuzug nach Frankfurt stattfindet, das Neubaugebiet Leuchte in Bergen-Enkheim im Entstehen ist und eine signifikante Verdichtung in den bestehenden Wohngebieten erfolgt. Häufig werden Altbauten abgerissen und durch Neubauten mit einer deutlich höheren Anzahl an Wohneinheiten ersetzt. Darüber hinaus verfügt die Schule am Ried über zwei Intensivklassen, die jedes Jahr eine signifikante Zahl zusätzlicher Schüler aufnehmen. Ein großer Teil dieser Schüler kann - wie die Erfahrung zeigt - nach Abschluss der Intensivklasse im gymnasialen Zweig unterrichtet werden. Während die Stadt Frankfurt in verschiedenen Stadtteilen dringend nach Flächen für den Bau neuer Schulen oder die Erweiterung bestehender Schulen sucht, wäre in Bergen-Enkheim auf dem Gelände der Schule am Ried ausreichend Platz vorhanden. Die Schulleitungen der Schule am Ried und der Schule am Hang haben den im Bildungsausschuss der Stadt Frankfurt vertretenen Parteien angeboten, das Gelände der Schule am Ried zu nutzen, um dort Kapazitäten für bis zu sechs gymnasialen Zügen sowie zunächst eine Dependance der Schule am Hang mit z.B. zwei Zügen einzurichten, die mittelfristig zu einer eigenen kleinen Grundschule werden könnte. Bis auf weiteres könnte dies problemlos durch die Weiternutzung der nach dem Umzug der Schule am Hang in ihr Stammgelände freiwerdenden Containeranlage auf dem Gelände der Schule am Ried umgesetzt werden. Langfristig bestünde zudem die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, der sowohl von der Schule am Hang bzw. einer neuen Grundschule als auch von der Schule am Ried genutzt werden könnte. Die Stadt Frankfurt hat in ST1664 bereits angedeutet, dass eine Weiternutzung der Containeranlage für die Schule am Hang möglich wäre. Durch diese Maßnahmen könnte die Schule am Ried nicht nur den Wunsch der Schüler aus Bergen-Enkheim und den östlichen Stadtteilen nach Schulplätzen erfüllen. Zusätzlich könnte Schülern, die im Rahmen der Verteilungskonferenz an weiter entfernte Schulen verwiesen werden und deren Erst- oder Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden können, ein wohnortnahes Bildungsangebot geschaffen werden. Dies könnte beitragen für ganz Frankfurt die angespannte Lage bezüglich der vorhandenen Schulplätze zu entspannen. Der Ortsbeirat 16 unterstützt den oben genannten Vorschlag und bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt, zu prüfen und zu berichten, ob das Gelände der Schule am Ried und die derzeit von der Schule am Hang genutzte Containeranlage verwendet werden können, um dort nicht nur eine Dependance der Schule am Hang bzw. eine neue Grundschule zu errichten, sondern auch der Schule am Ried dringend benötigte weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang könnte die Schule am Ried zukünftig bis zu sechs Züge im gymnasialen Zweig, und weiterhin drei Züge in der Realschule und einen Zug in der Hauptschule anbieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 13 | PARLIS

Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück

27.08.2024 | Aktualisiert am: 04.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 176/13 Betreff: Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück Der Magistrat wird aufgefordert zusätzliche Glascontainer in Nieder-Erlenbach aufstellen zu lassen. Als Standort kommt die Ecke Niedereschbacher Strasse/ Am Ohlenstück in Betracht (siehe auch Foto): hier befindet sich nur eine unansehnliche Grünfläche mit niedrigem Bewuchs. Wenn die Situation es zulässt, sollten die Container in Niederflur Bauweise im Boden versenkt werden. Begründung: In der Vergangenheit wurden wiederholt Container ersatzlos entfernt, was an Feiertagen zu überlaufenden Containern und Müllabladungen führt. Auch werden die Wege für einige Anwohner immer länger. In der Nähe des Rewe gab es immer Glascontainer, die jetzt im Zuge des Radwegebaus entfernt wurden. Diese Container sollten zeitnah ersetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5875 2024 Die Vorlage OF 176/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 13 | PARLIS

Sensorgesteuerte Beleuchtung zwischen Kapersburgstraße und Niedereschbacher Straße

25.08.2024 | Aktualisiert am: 04.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 172/13 Betreff: Sensorgesteuerte Beleuchtung zwischen Kapersburgstraße und Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt anzuweisen, eine sensorgesteuerte Beleuchtung am Fußweg zwischen Kapersburgstr. und Niedereschbacher Str. anzubringen. Es ist vollkommend ausreichend, wenn die Lampen ca. 0,70 m hoch sind, gerade so viel, dass man gesehen wird und sehen kann. Gerade in jüngster Zeit haben die Versuche dort einzubrechen zugenommen. Begründung: Wenn jetzt die dunkle Jahreszeit wieder beginnt, ist es auf dem Verbindungsweg zwischen Kapersburgstr. und Niedereschbacher Str. sehr finster. Um zwielichtigen Gestalten das Einsteigen in die Grundstücke nicht noch einfacher zu machen, ist eine Beleuchtung sinnvoll. Auch viele Bürgerinnen und Bürger, die diesen Verbindungsweg häufig nutzen, würden sich über eine Beleuchtung sehr freuen, da das Sicherheitsgefühl enorm erhöht werden würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5871 2024 Die Vorlage OF 172/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Verbesserung der Einsehbarkeit in Leuchte kommend vom FES-Kleinmüllplatz

17.08.2024 | Aktualisiert am: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 287/16 Betreff: Verbesserung der Einsehbarkeit in Leuchte kommend vom FES-Kleinmüllplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicht in die Leuchte zu verbessern. Dies kann mittels zweier Spiegel erfolgen oder durch bessere Alternativen. Begründung: Kommt der Verkehrsteilnehmer vom FES- Kleinmüllplatz und möchte die Leuchte befahren, so ist dies insbesondere im Frühjahr, Sommer und Herbst oft mit erheblichen Problemen der Einsehbarkeit in die Leuchte verbunden. Um diese Gefahrenstelle zu entschärfen, bitten wir um geeignete, dauerhafte Maßnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5869 2024 Die Vorlage OF 287/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Nutzung „kleiner Sportplatz“ Rangenbergstraße

18.06.2024 | Aktualisiert am: 05.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 284/16 Betreff: Nutzung "kleiner Sportplatz" Rangenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den "kleinen Sportplatz" Rangenbergstraße (neben der Tennishalle) für den Sportunterricht der Schule am Ried und ggf. auch der Schule am Hang freizugeben. Begründung: Der Sportplatz ist derzeit für die Nutzung durch die Schule gesperrt. Vor dem Hintergrund der Sperrung der kleinen Turnhalle, wäre das Gelände als Ausweichort jedoch sehr nützlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5695 2024 Die Vorlage OF 284/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen

04.06.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2024, OF 279/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) dass der fakultativer Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufgenommen wird; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen, sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal Nord - auch um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen. Letzteres würde neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern

16.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 265/16 Betreff: Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf eine Fünfzügigkeit zu erweitern. Begründung: Die Schule am Ried verfügt derzeit über einen vierzügigen Gymnasialzweig, einen dreizügigen Realschulzweig und einen einzügigen Hauptschulzweig. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kapazitäten im Hauptschulzweig und im Realschulzweig ausreichend sind, dass es aber im Gymnasialzweig weit mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wenn die Schule am Ried nur 4 Gymnasialklassen bilden kann. Problematisch ist hier, dass abgelehnte Erstwünsche in der Regel keine wohnortnahe Alternative in der Bildungsregion Ost finden, da die anderen Schulen ebenfalls Erstwünsche ablehnen müssen. Dies führt zu einer Benachteiligung der Bergen-Enkheimer Kinder, die im Falle einer Ablehnung durch die Schule am Ried ggf. sehr lange Schulwege in Kauf nehmen müssen. Die Schule am Ried soll weiterhin eine Schule für alle Kinder des Stadtteils sein, auch wenn dieser durch Nachverdichtung und das Neubaugebiet "Leuchte" ein Bevölkerungswachstum erfährt. Die Schule am Ried verfügt über ausreichend Platz, um eine 5-Zügigkeit im Gymnasialbereich zu verkraften und es stehen zudem ausreichend Flächen zur Verfügung, so dass perspektivisch sogar bauliche Maßnahmen problemlos möglich wären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5566 2024 Die Vorlage OF 265/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße

16.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 278/16 Betreff: Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in ST 558 von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Der Magistrat wird daher gebeten zu berichten, um was für eine Sporthalle es sich handeln soll, wie weit die Überlegungen gediehen sind und wer der Nutznießer dieser Halle sein würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 968 2024 Die Vorlage OF 278/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in seiner Stellungnahme, ST 558, von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Dabei kann es sich nur um die vom Ortsbeirat 16 mit der Vorlage OM 748 gewünschte Sporthalle handeln. In der Stellungnahme ST 2096 wurde diesbezüglich von einem zeitnahen Dialog gesprochen. Der Magistrat wird deshalb um die Beantwortung der Frage gebeten, wie weit die Entscheidung inzwischen gediehen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Überbelegung der Schule am Hang

13.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 267/16 Betreff: Überbelegung der Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie stellt sich der Zuwachs der Schülerzahl in der Grundschule Schule am Hang in den nächsten 10 Jahren dar, wenn man alle Nachverdichtungsmaßnahmen und das Neubaugebiet Leuchte mit einberechnet? 2. Wie kann der erwartete Zuwachs im Bereich-Enkheim personell und räumlich aufgefangen werden? 3. Wie und wo können auch weiterhin die üblichen Fachräume nachgewiesen werden? 4. Wie kann die Schule am Hang noch während der Umbauphase auf die steigenden Schülerzahlen vorbereitet werden, damit sie nicht von Beginn an zu klein gebaut ist? Begründung: Wie aus der Vorlage M91 des Jahres 2022 ersichtlich, ist in der BR Ost die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 um mehr als 20% gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich 4-zügige Hangschule jetzt im ersten Jahrgang 6-zügig läuft und in den aktuellen Jahrgängen 2-4 5-zügig ist. Der Platz auf dem Ausweichgelände im Containerdorf der Schule am Ried ist schon jetzt zu klein. Der Informatikraum wurde bereits zu einem Klassenraum und im nächsten Schuljahr könnte das Lehrerzimmer umgewidmet werden, um einen weiteren 6-zügigen Jahrgang aufzunehmen. Mit dem Baugebiet Leuchte werden in wenigen Jahren bis zu 500 neue Wohnungen entstanden sein, in die unter anderem auch junge Familien mit weiteren Kindern einziehen werden. Diese werden der Schule am Hang zugeordnet. Bis dahin wird die Schule am Hang in die neu sanierten Gebäude zurückziehen können, aber selbst dort ist sie nicht auf solch große Jahrgänge ausgelegt: Sie wird momentan 5-zügig gebaut. Es steht zu befürchten, dass die geplanten Kunst-, Musik- und Informatikräume neuen Klassenzimmern weichen müssen, was zu Lasten der Bildungsqualität in diesen Fächern geht und nicht im Sinne der Planung ist. Der Magistrat sollte sich dringend mit dem Thema beschäftigen und genaue Prognosen einholen, um planen und klären zu können, wo und wie die Kinder Bergen-Enkheims in Zukunft beschult werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5567 2024 Die Vorlage OF 267/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen

13.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 262/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann, um Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben der auf Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße d) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind, als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Angesichts der genannten Punkte stellt sich die Frage, warum andere Trassenoptionen, welche zum Beispiel einen Anschluss von Maintal-Nord ermöglichen würden, der aktuellen Kommunikation nach nicht in Betracht gezogen wurden. Wir fordern den Magistrat auf, die Machbarkeitsstudie konsequent weiterzuführen und anschließend die Ergebnisse für alle geprüften Trassenvarianten zu evaluieren und in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Der Ortsbeirat 16 versteht, dass eine andere Möglichkeit eines Schienenanschlusses nach Bergen unter derzeitig technischen Bedingungen und Kosten nur schwer möglich scheint. Aktuell hätten wir folgende Vorschläge, um Bergen und das Gebiet um die Leuchte besser an den ÖPNV anzubinden und somit Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: - Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb. - Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten. - Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße Zudem hätten wir folgenden Vorschlag, um (bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus) Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten zu verbessern: - Erhöhung der Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten - oder: - Einrichtung einer weiteren Buslinie Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15-/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Nahverkehrsplan 2025+

08.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

29.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

03.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Bürgerversammlung zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) einberufen

02.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 257/16 Betreff: Bürgerversammlung zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) einberufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, für den Ortsbezirk 16 Bergen-Enkheim möglichst zeitnah eine Bürgerversammlung einzuberufen. Unter dem Titel "S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost - Bürgerinnen und Bürger fragen, der Magistrat antwortet" soll der Magistrat mit seinen fachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern sowie Vertretern des RMV die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost zwischen Mainkur und Bad Vilbel-Gronau informieren. Begründung: Ende März 2024 haben die Bürgerinnen und Bürger von Bergen-Enkheim durch Presseveröffentlichungen von den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) erfahren und dass diese jetzt realisiert werden soll. "Die Projektidee wird nun zu einem Projekt.", kündigte RMV-Geschäftsführer Knut Ringat bei der Vorstellung der Ergebnisse dieser Studie an (FNP vom 20. März 2024). Der Stadtteil Bergen-Enkheim wäre von der Umsetzung dieser Planungen in ganz erheblichem Maße betroffen. Zwar steht der genaue Streckenverlauf derzeit noch nicht fest. Sicher ist jedoch, dass die Strecke an Leuchte und Riedbad vorbei, mit einem S-Bahn-Halt an der Ortsgrenze zwischen Bergen und Enkheim, und dann in einem cirka 2 Kilometer langen Tunnel unter Bergen und dem Berger Rücken hindurch bis nach Bad Vilbel-Gronau führen würde. Für die Realisierung wären zudem umfangreiche Eingriffe in den Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiete sowohl in Bergen als auch Enkheim erforderlich. Die Ankündigung eines solch einschneidenden Nahverkehrsprojektes wirft in Bergen-Enkheim zahlreiche Fragen auf, die frühzeitig mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort besprochen werden sollten. Es handelt sich somit um eine "wichtige Angelegenheit der Gemeinde" im Sinne der HGO, die nicht etwa nur im Rahmen einer regulären Ortsbeiratssitzung behandelt werden kann. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, im Interesse einer guten demokratischen Kommunikation bereits in dieser frühen Projektphase eine stadtteilbezogene Bürgerversammlung durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff NiederEschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel

12.03.2024 | Aktualisiert am: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 300/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung, sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte, sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden, oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.21 wurde von Seiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90%) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, so dass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit 2 Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2024 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte

08.01.2024 | Aktualisiert am: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 232/16 Betreff: Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte Bereits im Jahr 2013 wurden seitens der Stadt Frankfurt die mit den Landwirten geschlossenen Pachtverträge für die Flurstücke 19/1 "Am Traubenrain" in der Verlängerung zum Landgraben sowie das angrenzende Flurstück 91, welches sich bis zum Jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße erstreckt, gekündigt. Diese sollten als Ausgleichsfläche für das Baugebiet "Leuchte" in Enkheim herangezogen werden. Angekündigt wurde seinerzeit, dass dort Streuobstwiesen angelegt werden sollen. Der Magistrat hat diesbezüglich zuletzt in seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 den folgenden Sachstand mitgeteilt: "Die Ausgleichsmaßnahme ist zusammen mit der Erschließung des Baugebiets geplant und soll im Herbst 2021 begonnen werden." Nachdem die Erschließung des Baugebiets "Leuchte" im Sommer 2023 abgeschlossen wurde, sind die im Laufe der Jahre stark verwilderten Flurstücke am Berger Nordhang jetzt zumindest kürzlich größtenteils gemulcht worden. Lediglich einige partielle Ansammlungen von jungen Birken sowie Hecken und Sträuchern sind dort noch verblieben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Wird diese Ausgleichsmaßnahme - wie ursprünglich angekündigt - in Form der Schaffung von Streuobstwiesen umgesetzt oder liegen hierfür - aufgrund der teilweise weit fortgeschrittenen Sukzession der betreffenden Flächen - mittlerweile andere Planungen vor? 2.) Sofern zwischenzeitlich andere Planungen für die Rekultivierung der betreffenden Flächen vorliegen sollten: Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei genau? 3.) Welcher konkrete Terminplan liegt der Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme derzeit zugrunde und wann ist - aus heutiger Sicht - mit deren Abschluss zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 833 2024 Die Vorlage OF 232/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Hundespielplätze in Bergen-Enkheim

02.01.2024 | Aktualisiert am: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 228/16 Betreff: Hundespielplätze in Bergen-Enkheim Die Stellungnahme ST 1383 vom 02.08.2021 besagt, dass "Die Anregung des Ortsbeirats 16, in Bergen-Enkheim in fußläufiger Entfernung Hundespielplätze zu schaffen und einzuzäunen, wird der Magistrat aufgreifen und beurteilen. Hier ist hier vor allem die Verfügbarkeit von Flächen zu prüfen". Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen a.) im Neubaugebiet Leuchte - hier die eingezäunte Fläche als Magerboden bezeichnet, (siehe Abbildung I.). und b.) die noch entsprechend zu sichernde Fläche " Aussichtsanhöhe zwischen Sportgelände Germania Enkheim und Riedweiher" siehe Abbildung II. als Flächen für einen Auslauf für Hunde gegeben wären. Begründung: Sowohl in Bergen als auch in Enkheim fehlen, im fußläufig erreichbaren Nahbereich, zwei Hundewiesen, die es Hundehaltern ermöglichen, ihren Tieren den erforderlichen, tiergerechten freien Auslauf zu gewähren. Mit einem Hundespielplatz soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Mensch & Hund auf sicherem Gelände zusammen Spaß haben, aber auch die Sozialisierung von Mensch und Tier stärkt - was nicht nur das Selbstvertrauen des Hundes stärkt - sondern auch die Kommunikation untereinander. "Die Grundlage des Erfolges besteht darin, den Standpunkt des anderen zu verstehen." Nach allgemeiner Meinung, ist das der Grundstein für gute Kommunikation, Freundschaft & Teamwork. Wenn dieses Fundament aus Vertrauen und Verstehen besteht, fördert es die Bindung, die Beziehung und hilft bei der Erziehung der Tiere. Anlage 2 Abbildungen Abb.1 Abb. II. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4994 2024 Die Vorlage OF 228/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 3 CDU, 1 GRÜNE, SPD und BFF gegen 2 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verbesserung der Straßenbeleuchtung am Grüneburgpark (August-Siebert-Straße, SebastianRinz-Straße und FritzNeumarkWeg)

28.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 242/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung am Grüneburgpark (August-Siebert-Straße, Sebastian-Rinz-Straße und Fritz-Neumark-Weg) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung am Grüneburgpark an den folgenden Strassen zu überprüfen und zu verbessern: August-Siebert-Strasse, Sebastian-Rinz-Strasse und Fritz-Neumark-Weg. Dies sollte folgende Massnahmen umfassen: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3. Ggf. Aufbau zusätzlicher Strassenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Es gibt auf den genannten Straßen am Rande des Grüneburgparks viel zu wenig Strassenbeleuchtung. Anzahl der Strassenlaternen sowie die Leuchtstärke sind so gering, daß grosse Wegstrecken in Dunkelheit zurückgelegt werden müssen. Dies ist in den Abendstunden gerade für ältere Anwohner und Parkbesucher, aber auch für diejenigen, die allein zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und zusätzliche Laternen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1412 2022 Die Vorlage OF 242/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle „Hostatostraße“ und Bahnhof Höchst

14.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 291/6 Betreff: Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle "Hostatostraße" und Bahnhof Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Strecke zwischen den Haltestellen Hostatostraße und Bahnhof Höchst für den Busverkehr so gestaltet werden kann, dass keine PKW, Taxi oder andere Fahrzeuge den Busverkehr beim Abbiegen in die Albanusstraße und in die Dalbergstraße behindern und dadurch zu Unpünktlichkeiten, Stau oder Gefährdungen im Straßenverkehr beitragen. Begründung: Von Anwohnern wird häufig beobachtet, dass Falschparker auf dem oder knapp neben dem Zebrastreifen an der Ecke Hostatostraße/Albanusstraße auf der gleichen oder der gegenüberliegenden Seite der Buchhandlung parken, so dass der Bus, insbesondere ein Gelenkbus nicht in die Albanusstraße einbiegen kann. Auch an der nächsten Ecke Albanusstraße/Dalbergstraße gelingt das Abbiegen nicht, wenn auf der Dalbergstraße gegenüber der Straßenmündung ein Auto (längere Zeit) hält oder die Autos die Haltelinie vor der Fußgängerampel nicht beachten. Außer durch minutenlange Hupkonzerte glauben auch einige Ungeduldige an Lösungen, an den sich gegenseitig blockierenden Autos vorbefahren zu können und verursachen so brenzlige, gefährliche Verkehrssituationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1328 2022 Die Vorlage OF 291/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau

12.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 241/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstr. und Arndtstr. - Savignystr. zwischen Arndtstr. und Rheinstr. Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung. - Lindenstr. ab Bockenheimer Landstr. bis Westendstr. - Bettinastr. - Westendstr. zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstr. - Beethovenstr. zwischen Kreisel Mendelssohnstr. und Friedrich-Ebert-Anlage 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1403 2022 Die Vorlage OF 241/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff nachfolgenden Wortlaut hat: "Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 653 und OM 141 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112

12.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 288/6 Betreff: Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 653 und OM 141 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112 Vorgang: OM 141/21 OBR 6; OM 653/21 OBR 6; ST 1682/21; ST 2100/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in OM 141 und OM 653 geforderten und erfolgreich durch den Magistrat durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen auf den oben genannten erweiterten Bereich der Bolongarostr. Auszuweiten. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Ortsbeiratsmitglieder zugekommen und haben über Beeinträchtigungen durch Müllansammlungen, Ruhestörungen berichtet. Ferner beklagten entsprechende Anwohnerinnen und Anwohner über Geräuschbelästigungen in den späten Abendstunden, die durch einzelne dort ansässige gastronomieähnliche Ladengeschäfte verursacht werden. Die in der ST 2100 aufgeführten Maßnahmen des Magistrats haben seitens der Anwohnerschaft für eine deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt, weshalb es als sinnig erscheint, die in der Stellungnahme beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen entsprechend auf den oben genannten Straßenabschnitt auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1325 2022 Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße

05.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten

05.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 306/6 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (unterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Benutzer*innen weniger Störungen für Mitbenutzer*innen und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1 Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot an die Bürger*innen in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleg*innen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohner*innen, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzer*innen der Grillplätze, einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich der Grillplatz am Lohrberg, in Schwanheim und der Grillplatz in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch dieses Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zur Ziffer 2 Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021 (OM 30) an den Magistrat insbesondere mit der Frage gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der zuständige Magistrat wie folgt Stellung genommen (ST1441): "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das als Anlage beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirates 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93, in: NVwZ 1994, 920) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA-Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Schilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohner*innen, vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichem Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anrainer*innen von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3 Die Begründung zu Ziffer 3 ergibt sich aus dem oben Gesagtem. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anrainer*innen vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind. Siehe hierzu die als Anlage beigefügte Kartenübersicht. Zu Ziffer 4 Es ist nicht ausreichend neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr muss für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren. Sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neue eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme ST1440 vom 17.08.2021 geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das Kelsterbacher Modell bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzer*innen die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze sich in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt mit einzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 (Antragsteller) Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 42 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 306/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 123 2022 Die Vorlage OF 306/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7

23.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung

18.11.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 143/3 Betreff: Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung Der OBR 3 strebt eine öffentliche Mitnutzung des Nebengebäudes (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses für kleinere kulturelle Veranstaltungen (z. B. Musik, Lesungen) an. Firma Lurse, momentaner Mieter und künftiger Erbbauberechtigter, kann sich eine kulturelle Mitnutzung des Pavillons grundsätzlich vorstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden Gespräche von Vertreterinnen des OBR und des Stadtbezirksvorstehers mit dem bisherigen Liegenschaftsdezernenten (Jan Schneider), dem ABI, aber auch in großer Runde (mit Lurse, Dezernat, und ABI) geführt. Über die Ausgestaltung der kulturellen Nutzung gibt es ein gemeinsames Verständnis. Offen bleibt jedoch noch die Frage welche zusätzlichen baulichen Anforderungen (Brandschutz u.a.) sich aus der kulturellen Nutzung ergeben. Um hier weiter zu kommen, sollte im nächsten Schritt eine Bauberatung durch die Bauaufsicht erfolgen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bauberatung in Bezug auf die zusätzlichen baulichen Anforderungen aufgrund einer kulturellen Nutzung für das Nebengebäude (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses durch die Bauaufsicht zu veranlassen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1284 2021 Die Vorlage OF 143/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Weitere Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames

15.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 164/10 Betreff: Weitere Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zwei weitere Hundkotbeutelspender nebst Abfallbehälter an geeigneter Stelle am Nordpark Bonames einzurichten. 1. am Nordpark an der rechten Seite vom Sportplatz /großer neuer Parkplatz 2. Am Burghof an der rechten Straßenseite (vor der Kreuzung zu der Pferdekoppel) Begründung: Weiterer Bedarf vor Ort ist gegeben. Die Patin, welche schon die vorhandene Dog- Station am Nordpark (linke Seite) betreut, steht auch zur Betreuung der zusätzlichen Spender zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1226 2021 Die Vorlage OF 164/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Leuchte für den Frankfurter Berg

15.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 156/10 Betreff: Leuchte für den Frankfurter Berg Zwischen dem Berkersheimer Weg 8 und der Julius-Brecht-Straße 5 befindet sich ein öffentlich frei zugänglicher, ausgebauter und stark frequentierter Fußweg (auf Flurstück 22/34). Der ca. 34 Meter lange Weg befindet sich nicht auf städtischen Grund. Die entlang des Weges befindlichen Bäume- und Sträucher sorgen insbesondere mit Blattbestand dafür, dass die umliegend vorhandenen Leuchten den Weg nicht mit Licht versorgen können. Der Regionalrat Frankfurter Berg beschloss am 04. Oktober 2021 eine Resolution, mit der die Wohnungsbaugesellschaft sowie der Präventionsrat Frankfurt gebeten werden, an der o.g. Stelle, mit deren Mitteln eine ergänzende Leuchte installieren zu lassen. Gemäß Kostenvoranschlag der Straßenbeleuchtung RheinMain sind für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtausgaben i.H.v. rund 6.960 EUR inkl. MwSt. zu veranschlagen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der deutlichen Verbesserung der gefühlten Sicherheit unterstützt der Ortsbeirat diese Maßnahme mit bis zu 3.480 EUR aus seinem Budget. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 65 2021 Die Vorlage OF 156/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz

15.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 76/16 Betreff: Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Blühstreifen ausgewiesen werden. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Idee der Blühstreifen und Wildwiesen und möchten den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Das Anlegen von Blühstreifen und Wildwiesen hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen und ist in Frankfurt schon an vielen Stellen Realität. Wir denken, dass das Konzept bei jeder verfügbaren Fläche angewendet werden sollte. Im Stadtteil Bergen Enkheim sind noch Grünflächen vorhanden, die in dieses Programm mit einbezogen werden könnten. Wir denken dabei z.B. an: - die Grünstreifen an der Leuchte - die Grünflächen am Berger Marktplatz - die Grünflächen des Gleisbettes in der Borsigallee - den Schwimmbadparkplatz - die Grünflächen am unteren Teil der Winzersteige Anhang (zur Veranschaulichung der Flächen/Quelle: eigene Fotos) von oben nach unten: Borsigallee, Winzersteige, Winzersteige, Leuchte. Schwimmbad Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1382 2022 Die Vorlage OF 76/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für die Worte "die GRÜNEN Bergen-Enkheim" die Worte "der Ortsbeirat" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse

05.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2021, OF 212/1 Betreff: Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Platz zwischen Bethmannstraße und Münzgasse gegenüber dem Ausgang des Instituts für Stadtgeschichte umzugestalten und den provisorischen Charakter zu beenden. Hierbei soll vor allem: 1. Der Platz soweit möglich entsiegelt werden. 2. Die Schotterhaufen entlang des Radweges Bethmannstraße entfernt werden. 3. Ein Fußweg angelegt werden, der ausgehend vom Fußgängerübergang westliche Bethmannstraße zur Münzgasse führt. 4. Die Aufenthaltsqualität der Fläche durch Begrünung in Form von Bäumen mit Beeten zu steigern. Sollte dies nicht möglich sein, sollen weitere Pflanzkübel aufgestellt werden. Begründung: Durch die neue Verkehrsführung der Bethmannstraße und das Abpollern des Platzes von der Münzgasse aus, ist in der Innenstadt eine hässliche und ungenutzte Fläche entstanden. Für Fußgänger*innen, die aus Richtung Römer die Bethmannstraße in Richtung Willy-Brandt-Platz laufen, ist die Gehwegführung nicht klar ersichtlich. Es gibt einen schmalen Streifen entlang des Radweges, der kurz vor der Einmündung zur Münzgasse durch einen Laternenpfahl unnutzbar gemacht wird. Fußgänger*innen müssen dann entweder auf den Radweg ausweichen oder zurückgehen und über die Schotterböschung auf den Platz gehen. Für Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen stellt sich die Situation durch einen hohen Bordstein noch schwieriger dar. Gleichzeitig wird die versiegelte Fläche nicht genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung mit einer klaren Wegeführung für Fußgänger*innen ist daher wünschenswert. Quelle: F. Reineking Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1114 2021 Die Vorlage OF 212/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Aufzählungspunkt 3. des Antragstenors nach dem Wort "Fußweg" "barrierefreier" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten

04.11.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 139/9 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern eine Fortsetzung ihres Mietverhältnisses zu ermöglichen. Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Bunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BIMA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.10.2021, OF 117/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1062 2021 1. Die Vorlage OF 117/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 139/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch den folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisse zu ermöglichen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen

03.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 219/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegbeleuchtung auf der östlichen Straßenseite in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße überprüfen, die Leuchtstärke messen und zwei zusätzliche Leuchten in Höhe der Hausnummern 18 und 24 ergänzen zu lassen, um Fußgehenden sicheres Gehen zu ermöglichen. Begründung: Der genannte Abschnitt wird von vielen Fußgehenden von der Straßenbahnhaltestelle Galluspark in Richtung Lahnstraße genutzt. Da die bestehende Straßenbeleuchtung sich auf der westlichen Straßenseite befindet, von Bäumen und den vielen parkenden Autos verdeckt wird und hauptsächlich die Straße ausleuchtet, liegt der östliche Gehweg im absoluten Dunkeln. Insbesondere Frauen wählen nach Einbruch der Dunkelheit lieber einen besser beleuchteten Umweg, um sicher nach Hause zu kommen. Bild: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1117 2021 Die Vorlage OF 219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

03.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stromversorgung für den Frankfurter Westen sicherstellen

02.11.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 252/6 Betreff: Stromversorgung für den Frankfurter Westen sicherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den Netzbetreibern ein Konzept zur Absicherung der Stromversorgung mit folgenden Punkten zu erstellen: - Erhöhung der Gesamtstabilität des Umspannwerks Höchst - Dauerhafte Etablierung von ausreichend Trafostationen im Frankfurter Westen und im gesamten Stadtgebiet - Erstellung von detaillierten Notfallplänen, wie auf Stromausfälle schnell und zielgerichtet reagiert werden kann - Etablierung eines besseren Wartungsintervalls der vorhandenen Anlagen - Ausbau der Netzkapazitäten entsprechend den gestiegenen Bedarfen (bspw. durch Zuzug, Rechenzentren, Elektroladestationen, digitaler Vernetzung). Begründung: Am 26. Oktober 2021 traf bereits der zweite großflächige Stromausfall innerhalb eines Jahres die Stadtteile im Frankfurter Westen. Neben privaten Haushalten war auch das Klinikum Höchst betroffen. Während hier die Stromversorgung über ein klinikeigenes Notstromaggregat sichergestellt werden konnte, standen andere Einrichtungen vor großen Herausforderungen - bspw. Seniorenpflegeheime, in denen einige Bewohner auf die Beatmung durch Sauerstoffgeräte angewiesen sind. Auch Tage nach diesem Stromausfall wurde die Stromversorgung für den Frankfurter Westen als heikel bezeichnet. Und tatsächlich mussten viele Menschen in Höchst und Nied in der Nacht auf den 1. November wieder ohne Strom auskommen. Die Gründe für die Stromausfälle waren dabei unterschiedlich - Am 17. November 2020 war die Ursache eine Fehlschaltung im Umspannwerk mit einem Brand als Folge, im Oktober 2021 soll ein Materialschaden in einem Wandler verantwortlich gewesen sein und am 1. November war es ein Kabelfehler. Dies macht deutlich, dass hier ein Gesamtkonzept notwendig ist. Insbesondere auch im Hinblick auf neue Herausforderungen und Bedarfe (bedingt durch weiteren Zuzug, Bau von Rechenzentren, Ausbau der Elektromobilität bzw. Einrichtung weiterer Elektroladestationen, Ausbau der digitalen Vernetzung) und dem damit verbundenen notwendigen Ausbau der Netzkapazitäten besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1104 2021 Die Vorlage OF 252/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Kein smarter Parkplatz

02.11.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 244/6 Betreff: Höchst: Kein smarter Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße/Ecke Kranengasse neben den vorhandenen Fahrradbügeln einen weiteren Bügel o.ä. zu setzen, der verhindert, dass durch das Parken kleiner Autos ein Abstellen und Ausparken von Rädern behindert wird. Begründung: Die Bilder sprechen für sich (Quelle privat): Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1097 2021 Die Vorlage OF 244/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Ausweichquartier für das KiZ 126

01.11.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2021, OF 133/3 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KIZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob eventuell bereits erste Abbruchmaßnahmen auf dem Gelände des ehemaligen Betriebshofes stattfinden können, da die Einrichtung sicherlich nicht das gesamte Gelände benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 52 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung der Vorlage OF 133/3. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1044 2021 1. Die Vorlage NR 104 dient zur Kenntnis. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 133/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz im Antragstenor gestrichen und der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu b) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sicherstellung der Stromversorgung im Frankfurter Westen

31.10.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 253/6 Betreff: Sicherstellung der Stromversorgung im Frankfurter Westen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten mögen beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, - wie hoch der jährliche Energieverbrauch im Westen in Bezug auf Rechenzentren, Industrie / Gewerbe und Privathaushalte ist, und in diesem Zusammenhang - wie hoch der jeweilige CO2-Fußabdruck ist und - wie hoch die Wärmebelastung der 8 Stadtteile im Westen durch die Rechenzentren und die Industrie ist. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - ob die Stromversorgung der Privathaushalte genauso gesichert ist wie die Stromversorgung der Industrie, der Gewerbe und Rechenzentren, - ob die Stromlieferanten in der Lage sind, den massiv steigenden Stromverbrauch abzudecken und im Falle eines Ausfalls bei steigendem Stromverbrauch eine Notstromversorgung für alle Nutzer gewährleisten zu können, - welche Maßnahmen ergriffen wurden und jetzt zukünftig ergriffen werden, um der rasanten Entwicklung in Bezug auf den Energieverbrauch gerecht zu werden, - welche Maßnahmen haben die Stromlieferanten bereits ergriffen und werden sie zeitnah ergreifen, um die Stromversorgung zu gewährleisten und den gestiegenen Energieverbrauch bewältigen zu können. Begründung: Im Frankfurter Westen haben wir Unternehmen,-Industrie/Gewerbe/Rechenzentren- die einen sehr starken Energieverbrauch haben. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Eher wird der Verbrauch weiter sehr stark steigen, wie z.B. durch den Bau neuer Rechenzentren. In dieser Nachbarschaft leben jedoch auch unmittelbar über 130.000 Bürger Frankfurts, die ebenfalls auf eine sichere Stromversorgung angewiesen sind, sei es für den Privatgebrauch oder für das Homeoffice. Gerade war wieder ein Stromausfall durch eine Überlastung eines Spannungsum-wandlers. Das letzte Mal war es ein Materialfehler oder ein Brand im Umspannwerk. Das ein oder andere Umspannwerk wird zwar gerade modernisiert. Dies bedeutet jedoch auch, dass noch andere alte Umspannwerke am Netz sind und jederzeit weitere Ausfälle bereits programmiert sind. Hinzu kommt, dass ein neues oder modernisiertes Umspannwerk nicht bedeutet, dass dort keine Materialfehler auftreten könnten oder würden. Gerade vor dem Hintergrund der Industrie und der Rechenzentren neben den Privathaushalten ist es extrem wichtig, dass die Stromversorgung hier zu 100 % funktioniert. Ein Ausfall würde zu gravierenden Schäden und fehlender Sicherheit führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 103 2021 Die Vorlage OF 253/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Hochbunker am Marbachweg kaufen

25.10.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2021, OF 117/9 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Hochbaubunker am Marbachweg von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu kaufen. Angela Rühle angela@grueneeschersheim.de 0176/43506410 Wendel J. Burkhardt wendelburkhardt@tonline.de 0151/611131964 Silke Horns Silkehorns@web.de 01575/4790537 Dr. Sabine Theadora Ruh mail@struh.de 069/53098640 Marcel Peters peters.marcel@yahoo.com 0178/2848685 Franziska Schneider fpm.schneider@yahoo.com 0162/8328550 Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob der Bunker brandschutztechnisch so ertüchtigt werden kann, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Nach Presseberichten bietet die BIMA Immobilien, die für Zwecke des Bundes entbehrlich sind, in der Regel zuerst den Kommunen zum Kauf an. Die Stadt könnte so das Grundstück und den Bunker für eine kulturelle oder anderweitige Nutzung sichern. Um den Bunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.11.2021, OF 139/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1062 2021 1. Die Vorlage OF 117/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 139/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch den folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisse zu ermöglichen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

21.10.2021 | Aktualisiert am: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 127/3 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt: In der U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-Enden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31, Abs.5 BoStrab angepasst. Begründung: In § 31, Abs. 5 der BoStrab (Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31, Abs. 5, Satz 1 BoStrab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m. In einer U-Bahn-Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1742 2022 Die Vorlage OF 127/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10

18.10.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 145/10 Betreff: Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann und wo im Ortsbezirk 10 Sirenen aufgestellt werden sollen/können, ob der Einfachheit halber vorrangig bisherige Standorte hierfür berücksichtigt werden können, 2. welche zeitgemäßen Neuerungen diesbezüglich vorgesehen sind, 3. welche sonstigen entsprechenden Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz bisher und künftig vorgesehen sind? Begründung: Um den Bevölkerungsschutz steht es in Deutschland teils nicht gut. Weitreichende Katastrophen sind immer und überall denkbar. Wichtig dabei bleibt, die verschiedensten Szenarien oder Erkenntnisse sämtlicher Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen (zum Beispiel der Branddirektion sowie des THWs) mit zu bedenken. Letztlich ist bezüglich des Ortsbezirks 10 der Bevölkerungsschutz zu überprüfen und mit höchster Priorität neu aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 96 2021 Die Vorlage OF 145/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw

18.10.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 126/10 Betreff: Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Problem der teils gefährlich falsch parkenden Fahrzeuge in der Einbahnstraße "Am Burghof" im Bereich östlich der "Bonameser Mittelgasse" gelöst werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1014 2021 Die Vorlage OF 126/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau

17.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 183/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in der Oberlindau zu verbessern: 1.) Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2.) Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3.) Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Straßenlampen in der Oberlindau geben in der Dunkelheit viel zu wenig Licht. Die Leuchtstärke ist so gering, daß sich die Begrenzungen des Gehwegs nicht erkennen lassen. Dies ist gerade für ältere Anwohner, aber auch für jüngere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung und wird dem bestehenden Wohngebiet nicht gerecht. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1049 2021 Die Vorlage OF 183/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker

15.10.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel

11.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 172/1 Betreff: Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel Vorgang: B 286/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, im Rahmen des Frankfurter Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel einzurichten nach den positiven Vorbildern im Gallus und im Gutleut. Dies wird bereits im jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main" als wünschenswert betrachtet. Begründung: Das Bahnhofsviertel erfüllt alle Voraussetzungen für die Einrichtung eines Quartiersmanagements. Es ist derzeit ein Ort, der für alle Akteure - Anwohnende, Gewerbetreibende, Sozialarbeitende, marginalisierte Gruppen - wenig positive Impulse ausstrahlt. Corona hat als "Brandbeschleuniger" gewirkt und das soziale Auseinanderdriften leider noch beschleunigt. Ein Quartiersmanagement leistet einen großen Beitrag zur sozialen Stadtteilentwicklung und fungiert vor nach dem Motto der aktiven Nachbarschaft "Alle können ihre Stadt gemeinsam gestalten" als niedrigschwellige Koordinierungs- und Begegnungsstätte aller Menschen im Viertel. Es ermöglicht den Austausch, das Entstehen von Netzwerken und allen Bewohner*innen werden Möglichkeiten der Partizipation, Zugehörigkeit und Inklusion eröffnet. Spannungen werden erkannt und entschärft, der Gemeinsinn und das gegenseitige Verständnis gestärkt. Es könnte ein Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil entstehen und eine Stärkung der Eigeninitiative in Bezug auf eigene Bedarfe und Veränderungswünsche. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main", in der ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel als wünschenswert betrachtet wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.08.2021, B 286 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 89 2021 Die Vorlage OF 172/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage Brandsbornstraße

10.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 179/5 Betreff: Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage Brandsbornstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main in Verbindung zu setzen, um gemeinschaftlich ein Konzept für die Sportanlage Brandsbornstraße zu entwickeln bzw. das bereits vorliegende Konzept zu prüfen, um deren zukünftige Nutzung für die Vereine dort zu sichern. Begründung: Die Sportanlage Brandsbornstraße liegt zu einem Teil auf Frankfurter Gemarkung und zum anderen Teil auf Offenbacher Gemarkung. Die Zuwegung erfolgt über das Gebiet der Stadt Offenbach am Main. Im wachsenden Rein-Main-Gebiet sind auch Sportplätze rar und die beiden Städte sollten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger bereits vorhandene Sportflächen nutzen und ausbauen, um Trainingszeiten vorhalten zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 937 2021 Die Vorlage OF 179/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben

09.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 185/6 Betreff: Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben Anwohner der Straße "An der Steinmühle" in Nied haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um Hilfe bei der Bewältigung ihrer Verkehrs- und Parkprobleme in ihrer Straße gebeten. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, mögliche offensichtliche Verkehrsmissstände und Probleme (wie unten beschrieben) in der Straße "An der Steinmühle" in Nied unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1) Es sollte dem Verdacht der Anwohner nachgegangen werden, dass eine nahe gelegene KFZ-Werkstatt möglicherweise die Straße und Parkflächen "An der Steinmühle" als Betriebsfläche nutzt (Dauerparken eines Abschleppwagens auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche, Parken von teilweise nicht mehr fahrbereiten für die Reparatur vorgesehenen Unfallautos, Abstellen von Autos ohne Nummernschild, mögliches Blockieren von Parkflächen für Autos). 2) Da anscheinend öfters Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, ist zu prüfen, ob die Straße "An der Steinmühle" in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte. 3) Unverzügliches Abschleppen von nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen (bei einem Ortstermin fiel ein nicht mehr zugelassener Sprinter mit geöffneter Tür ohne Motor auf). Es sollte deutlich mehr kontrolliert und im Parkverbot stehende Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. 4) Prüfung, ob ein Teil der Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden könnte. 5) Gemeinsam mit der "An der Steinmühle" ansässigen Alevitischen Gemeinde nach Lösungen für das große Parkplatzproblem infolge ihrer regelmäßigen Veranstaltungen suchen. Hierbei sollten mögliche Parkalternativen wie beispielsweise das Jobcenter, der Parkplatz des Nettomarktes oder andere in der Nähe liegende Flächen (siehe unten unter "Zu 5") geprüft werden. 6) Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Straße ergreifen. Begründung: Bei der Straße "An der Steinmühle" handelt es sich um eine kleine Sackgassenstraße in L-Form. Anwohner berichteten bei einem Ortstermin Anfang Oktober 2021 von folgenden Problemen: Zu 1: Seit ca. 1 Jahr scheint ein in der Nähe ansässiger KFZ-Betrieb die Straße "An der Steinmühle" und die dort vorhandenen Parkplätze als eigenes Gewerbegebiet wie folgt zu nutzen: - Ein Abschleppwagen parkt permanent am Ende der Straße auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche. - Unfallautos (teilweise nicht mehr fahrbereit) parken längere Zeit (bis zu mehrere Wochen) auf den Parkplätzen, bevor sie repariert werden. - Anwohner haben beobachtet, dass aus manchen defekten Autos Öl auf die Parkplätze tropft. Es sind größere Ölflecken in der Straße und auf den Parkplätzen zu sehen. - Teilweise scheinen einige Fahrzeuge bewusst Parkplätze für eine zukünftige Nutzung zu blockieren (durch Querparken vor den Längsparkplätzen). - Autos ohne Nummernschild belegen oft und lange die Parkplätze (dem Antragsteller fiel ein geöffneter Sprinter ohne Motor auf). Erhalten diese Fahrzeuge von der Stadt einen roten Aufkleber, scheinen sie zunächst auf den in der gleichen Straße parkenden Abschleppwagen geladen zu werden, bevor sie in die Werkstatt kommen. - Laut Anwohnern wurde mehrmals erfolglos mit dem betreffenden KFZ-Betrieb versucht, über die Missstände zu reden. Hierdurch sowie durch das vermehrte Parken von zum Teil ortsfremden Gewerbefahrzeugen komme es in der Straße "An der Steinmühle" nach Beschreibung der Anwohner zu einem täglichen Verkehrschaos: Die regulären Parkplätze seien oftmals belegt. Privatparkplätze, Toreinfahrten, Geh- und Fahrradwege würden zugeparkt. Müllabfuhr, Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge könnten kaum durchfahren. Da es sich um eine Sackgasse handelt, kommt es zu aufwendigen Rangieren und lauten Fahrgeräuschen und Gesprächen der beteiligten Personen bis tief in die Nacht, so dass die Anwohner auch in der Nachtruhe gestört würden. Zu 2: Den Bewohnern ist aufgefallen, dass oftmals Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit durch die Straße fahren und die Motoren aufheulen lassen. Hierdurch sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Teilweise spielten auch die Kinder der Anwohner auf der Straße, da Spielplätze weiter entfernt liegen. Hier gibt es den Vorschlag der Anwohner, durch Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich das schnelle Fahren zu verhindern. Zu 3 und 4: Durch Einrichten von Bewohnerparkplätzen und regelmäßigen Kontrollen könnte das Parkplatzproblem für die Anwohner gelöst werden. Dabei bräuchten nur ca. 10-15 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Zu 5: Die Alevitische Gemeinde Frankfurt ist "An der Steinmühle" ansässig. Sie besitzt vor Ort ca. 10 private Parkplätze, die jedoch für ihre Veranstaltungen nicht ausreichen. Die Glaubensgemeinschaft ist eine der größten in Deutschland. Laut Auskunft ihres 1. Vorsitzenden kommt es jede Woche zu 2-3 Beerdigungsveranstaltungen, zu denen regelmäßig über hundert Gäste aus ganz Deutschland kommen. Hinzu kommen noch weitere Veranstaltungen der Gemeinde. Die Parkplätze der gesamten Straße reichen für diese Veranstaltungen nicht aus. Es kommt regelmäßig zu größeren Verkehrs- und Parkplatzproblemen (Verkehrschaos). Hier sollte gemeinsam mit der Alevitischen Gemeinde nach alternativen Parkflächen in der Nähe gesucht werden. Anwohner schlugen beispielsweise eine Prüfung der Nutzung des Parkhauses des Jobcenters in der Bolongarostraße 82 sowie der Parkfläche des Netto-Marktes in der Bolongarostraße schräg gegenüber der Straße "An der Steinmühle" vor. Anwohner und Alevitische Gemeinde haben versichert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Straße "An der Steinmühle" in Nied. Quelle: Google Maps. Hier wird auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen geparkt. Da die Strasse "An der Steinmühle" eine Sackgasse ist, muss hier mit großen Fahrzeugen immer aufwendig gewendet werden. Dieser Sprinter steht seit Monaten mit offener Tür auf dem Parkplatz. Er besitzt keinen Motor mehr und wird anscheinend von Gewerbetreibenden als Arbeitsstätte und Lagerraum benutzt. Hinter den Autos in der Böschung wird regelmäßig Müll entsorgt. Quelle Fotos: Privat. Parkplätze werden scheinbar bewusst blockiert. Der Abschleppwagen links parkt dauerhaft auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche. Parkverbotsflächen werden missachtet. Kontrolliert wird selten. Gewerbetreibende nutzen für ihre Firmenautos verstärkt Parkplätze "An der Steinmühle". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 866 2021 Die Vorlage OF 185/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Beleuchtung auf dem Spielplatz im Holzhausenpark

03.10.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 145/3 Betreff: Beleuchtung auf dem Spielplatz im Holzhausenpark Der Holzhausenpark wird von vielen Kindern und Jugendlichen genutzt. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten in denen es früh dunkel und die Spielzeit damit extrem kurz. 2 weitere Leuchten würden den Bereich der Tischtennisplatten etwas besser beleuchten und ein echter Gewinn für die Kinder und Jugendlichen sein. Eine Verbesserung der Beleuchtungssituation auf der Holzhausenstraße wäre ein weiterer Punkt für die Aufenthaltsqualität in den späten Nachmittag- und frühen Abendstunden. Dazu gibt es eine Initiative der Kinderbeauftragten im Ortsbeirat 3. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten ob - die Beleuchtungssituation auf der Holzhausenstraße insbes. im Bereich Holzhausenpark durch den Einsatz anderer Leuchtmittel verbessert werden kann - im Bereich des Spielplatzes 2 weitere Leuchten installiert werden können. Planskizze s.u. Quelle: Lorenz Gempper, Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 145/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim

13.09.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Betreff: Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die im vergangenen Jahr von den Vereinen Sportgemeinschaft Enkheim e.V. und FC Germania 1911 Enkheim e.V. vorgetragenen Planungen bezüglich eines Hallenbaus mit ergänzenden Außenanlagen umgesetzt und realisiert werden, um das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Nach dem Vortrag der beiden Sportvereine besteht in Enkheim der Bedarf nach einer weiteren Sporthalle sowie weiteren Sportflächen im Außenbereich. Die SG Enkheim und der FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte und die zu beobachtende starke Verdichtung der Wohngebiete wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG Enkheim über keine eigene Sporthalle und ist darauf angewiesen, Räume der Schulen und der Saalbau zu nutzen. Leider werden die Nutzungsverträge von diesen Institutionen oft wegen anderweitigem Bedarf gekündigt. Die Sporthalle würde von der Sportgemeinschaft Enkheim errichtet werden, die Sportflächen im Außenbereich müssten von der Stadt Frankfurt am Main hergestellt werden. Die Planungen der beiden Vereine liegen bei der Stadt Frankfurt am Main vor, Vorgespräche mit dem Sportamt wurden in diesem und im vergangenen Jahr bereits geführt. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für Alle. Bei der Realisierung auf dem Areal zwischen Rangenbergstraße und Leuchte werden neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten auch Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishalle wurden bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte nach aktuellem ökologischem Stand erfolgen. Der Ortsbeirat unterstützt die Vorhaben der beiden Sportvereine zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in unserem Stadtteil und bittet den Magistrat, entsprechend tätig zu werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.08.2021, OF 48/16 Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

10.09.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6.Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Grillplatz Schwanheim

05.09.2021 | Aktualisiert am: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2021, OF 169/6 Betreff: Grillplatz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten: I. die Schließung des Grillplatzes unverzüglich anzuordnen, II. die Schließung des Grillplatzes durch wirksame (auch nächtliche) Kontrollen durchzusetzen und III. ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen 1. des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), 2. des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), 3. des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und 4. der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist. IV. Da der Grillplatz in Schwanheim als Party-Location genutzt wird, ist - wenn überhaupt - eine Wiedereröffnung in Betracht zu ziehen, von der weniger Immissionen ausgehen; ggf. in der Nähe des Wasserwerks Hinkelstein in der Alten Mainzer Schneise. Begründung: Zur Begründung wird auf die Stellungnahme der SPD-Fraktion im Ortsbeirat 6 verwiesen, die für die kommende Sitzung des Ortsbeirates 6 eingereicht wurde und als Anlage beigefügt ist. Der von der BFF-Fraktion vorgelegte Antrag ist nur im Ansatz zu begrüßen, weil er zwar die erforderliche sofortige Schließung des Grillplatzes in Schwanheim fordert, aber dem Magistrat keinen Anlass gibt, eine Konzeption vorzulegen, die den Anforderungen entspricht, wie sie sich aus diesem Antrag ergeben. Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Entwurf ist nicht ausreichend, weil er nicht die sofortige Schließung des Grillplatzes in Schwanheim fordert. Die sofortige Schließung ist erforderlich, weil es in der letzten Zeit wiederholt zu einer missbräuchlichen und sehr gefährlichen Nutzung des Grillplatzes gekommen ist und die Missstände dem zuständigen Dezernat aufgrund einer Vielzahl von Anwohnerbeschwerden seit langem bekannt sind. Trotz dieser Beschwerden, die auch über den Präventionsrat lanciert wurden, hat sich die Situation in diesem Jahr trotz des regnerischen Wetters weiter verschärft und der allgemeine Zustand des Grillplatzes weiter signifikant verschlechtert. Zudem lässt die vorliegende Stellungnahme des zuständigen Dezernates erkennen, dass keine Bereitschaft besteht, an der Situation grundsätzlich etwas zu ändern, obwohl (wörtlich) "die Situation vor Ort [dem Fachamt] bekannt ist". Das von der CDU-Fraktion in dem Antrag OF 149/6 richtigerweise angeregte "Kelsterbacher Modell" wird von dem Fachamt zurückgewiesen, mit der Begründung, dass dieses Modell das Angebot zu stark limitiere und schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und die Aktivitäten in Kelsterbach vor Ort von einem Parkwächter überwacht werden. Dieses Reservierungssystem sei "nicht auf Frankfurt im Allgemeine und auf den Grillplatz im Schwanheim im Speziellen anwendbar". Damit gibt das Fachamt zu erkennen, dass es das grundsätzliche Problem bei der Nutzung des Grillplatzes in Schwanheim nicht erkannt hat: Der Grillplatz wird weit über seine Kapazitätsgrenzen genutzt, die durch die tatsächlichen Gegebenheiten gesetzt sind. Soll eine für Umwelt, Nutzer*innen und Anlieger*innen erträgliche Nutzung des Grillplatzes erreicht werden, ist es dringend erforderlich eine Kontingentierung einzuführen. Die Antwort des Fachamtes, der Ortstermin solle - entgegen der Anregung des Ortsbeirates 6 - an einem Montag stattfinden, damit sich ein Bild über die "Vermüllung nach dem Wochenende" machen könne, lässt zudem Unkenntnis über die tatsächlichen Gegebenheiten erkennen. Denn die mit der Müllbeseitigung beauftragte Firma beginnt mit den Aufräum- und Müllentsorgungsarbeiten bereits am Sonntag, weil es anderenfalls nicht rechtzeitig vor dem Wochenbeginn am Montag zu schaffen ist. In der Regel ist die Müllbeseitigung am Montag gegen 9:00 Uhr abgeschlossen. Sollte das Fachamt einen Ortstermin weiterhin für erforderlich halten, sollte dieser - entsprechend des bereits gestellten Antrags des Ortsbeirates 6 - am Wochenende stattfinden. Am Besten an einem Wochenende, an dem die Fachamt wieder eine Erlaubnis zur Sondernutzung erteilt und diese für eine Tanz-Party genutzt wird mit einer noch in 2 km Entfernung hörbaren Beschallung. Anlage 1 (ca. 341 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2021, OF 149/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 149/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2022 1. Die Vorlage OF 149/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Punkt gestrichen und durch folgenden Punkt ergänzt wird: "ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist." 2. Die Vorlage OF 169/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan

30.08.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße

30.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 78/9 Betreff: Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Innenkurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Poller aufzustellen, die ein Parken verhindern, weil regelmäßig LKW's dort steckenbleiben und am Sonntag den 29.08.2021 ein Löschzug der Branddirektion 15 Minuten benötigte, um durch diese Kurve zu Fahren. Begründung: Wenn Leben in Gefahr sind, müssen die Rettungsfahrzeuge ungehindert durch die Siedlung fahren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 710 2021 Die Vorlage OF 78/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Hochwasser- und Katastrophenschutz in Kalbach-Riedberg

30.08.2021 | Aktualisiert am: 01.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 76/12 Betreff: Hochwasser- und Katastrophenschutz in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die derzeit geltenden Regeln und Maßnahmen zum Katastrophen- und Hochwasserschutz in Kalbach-Riedberg zu berichten. Im Rahmen dieses Berichtes wird der Magistrat gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6. Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Unterstützung der Einrichtung des Sportzentrums Frankfurt Ost

27.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Betreff: Unterstützung der Einrichtung des Sportzentrums Frankfurt Ost Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat das Sportzentrum Frankfurt Ost realisiert und der Ortsbeirat über den Stand der Planungen informiert wird. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Initiative der SG Enkheim e.V. und des FC Germania 1911 Enkheim e.V. durch das Sportzentrum das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Die Sportvereine SG Enkheim und FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG-Enkheim über keine eigene Turnhalle und ist darauf angewiesen, von der Saalbau und der Riedschule Räume zu nutzen, die leider oft von diesen Institutionen selbst gebraucht werden. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für alle Bürger*innen. Das Sportzentrum Ost ermöglicht den Ausbau der zielgruppenspezifischen Jugend -und Senior*innenangebote, die Ausübung von Hallensportarten und bietet gleichzeitig die Chance, niederschwellige Angebote zur Bewegung im Freien zu realisieren. Neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten werden Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishallen wurde bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte die Einhaltung aktueller ökologischer Standards ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen

27.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 153/2 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt In der U-Bahn Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-enden stadteinwärts und stadtauswärts an den jeweiligen Bahnsteigen zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen Begründung: In § 31 Abs. 5 der Bo Strab ( Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt". Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht.Laur §31 Abs.5, Satz 1 Bo Strab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von 2 Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m . In einer U-Bahn Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 79 2021 Die Vorlage OF 153/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule

27.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 170/6 Betreff: Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Baumaßnahmen an der Ludwig-Weber-Schule beendet werden. Insbesondere ist zu berichten, - wann die Baugrube gefüllt und der Schulhof wieder hergestellt wird - der dort geplante Verkehrsübungsplatz angelegt wird - wann die Brandschau erfolgt - wann der noch fehlende Evakuierungspunkt, der bei Feueralarm oder anderen Notfällen von den Schülern als Sammelplatz dient, angelegt wird Begründung: Für den Neubau ist noch kein Sammelplatz für einen Räumungsalarm festgelegt, sowie die Brandschau noch nicht erfolgt. Dies sollte umgehend zur Sicherheit der Kinder erfolgen. An der Stelle des Ersatzgebäudes, das ist mittlerweile abgetragen wurde, ist derzeit eine Baugrube. Es sollte an dieser Stelle ein Verkehrsübungsplatz angelegt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2021, OF 151/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 129 2021 1. Die Vorlage OF 151/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Bekenntnis zum Areal Oberforsthaus seitens der Stadt Frankfurt

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 163/5 Betreff: Bekenntnis zum Areal Oberforsthaus seitens der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich zum Areal Oberforsthaus zu bekennen, das bestehende Gebäude endlich selbst zu sanieren, eine Nutzung für die breite Bevölkerung zu ermöglichen und das Fortbestehen des Schützencorps FSK Oberforsthaus zu sichern. Begründung: Nach dem jüngsten Brand in der Remise des ehemaligen Oberforsthauses fragt sich die Bevölkerung, wann es endlich endgültige Planungen zum gesamten Areal geben wird. Alle Gespräche mit Investoren sind bisher gescheitert. Das Denkmalamt geht auch nach dem Brand davon aus, dass das bestehende Gebäude weiterhin saniert werden kann (FNP vom 07.08.2021). Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, konkrete Pläne für eine eigene Nutzung aufzunehmen und das Gebäude zu sanieren. Das Fortbestehen des Schützencorps FSK Oberforsthaus ist ebenfalls zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 792 2021 Die Vorlage OF 163/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Teilstück Gutleutstraße für PKW-Verkehr sperren

23.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 152/1 Betreff: Teilstück Gutleutstraße für PKW-Verkehr sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahn entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel zwischen Mainluststraße und Untermainanlage für den motorisierten Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt für Lieferverkehr und Anwohnende ist über die Untermainanlage zu gewährleisten. Zugleich soll eine Möglichkeit zum Linksabbiegen aus der Mainluststraße in die Gutleutstraße geschaffen werden, um Umwegverkehre zu vermeiden und eine Abflussmöglichkeit für den Verkehr bei gesperrtem Tunnel zu schaffen. Begründung: Dieses Straßen-Teilstück wird praktisch nur genutzt, um am Ende der Tunnelzufahrt zu wenden und in die Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz zu gelangen. Die meisten dort angetroffenen Fahrzeuge werden von Ortsunkundigen gesteuert, die sich verfahren haben, oder werden von Posern genutzt. Das Straßenteilstück stellt einen Außengastronomiestandort dar, dessen Kund*innen von den unmittelbar daran vorbeifahrenden Fahrzeugen belästigt und gefährdet werden. Zudem ist derzeit wegen einer Baustelle der Fußweg zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainluststraße auf dieser Straßenseite gesperrt, die PKW-Zufahrt aber weiterhin erlaubt, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen PKW und Fußgehenden führt. . Visualisierung: Alexander Mitsch (Luftbild Geoportal Frankfurt) . Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 700 2021 Die Vorlage OF 152/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen

23.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 111/1 Betreff: Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Brüstung entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel auf einem ca. 50m langen Teilstück mit einer Rankbegrünung bepflanzen zu lassen, um einen Sicht- und Schallschutz für den Gastronomiestandort und die Anwohnenden zu schaffen. Begründung: Der Gastronomiestandort in der Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und ergänzt das fehlende An gebot auf dem Willy- Brandt-Platz. Den dort befindlichen Straßenbereich befahren lediglich noch Ortsunkundige und die Außengastronomie wird gut angenommen. Der PKW- und LKW- Verkehr durch den Theatertunnel ist jedoch nach wie vor hoch, laut und stinkt. Eine Rankbegrünung entlang der Brüstung schafft einen Sichtschutz und ein wenig Linderung gegen Lärm und Abgase. Die Pflanztröge werden entlang der Brüstung aufgestellt und mit dem Boden bzw. der Brüstung sicher verbunden. Schnell wachsende Rankgewächse wie z.B. Wilder Wein klettern an winddurchlässigen Spalieren hoch bilden vor allem von Frühjahr bis Herbst eine blickdichte und insektenfreundliche Blätterwand. . Gutleutstraße/Zufahrt Theatertunnel mit Blickrichtung Willy-Brandt-Platz Fotos: Alexander Mitsch . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 670 2021 Die Vorlage OF 111/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahn-Haltestellen für die Münchener Straße

23.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 120/1 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahn-Haltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendler*innen, Fußgehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden PKW und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht B288 vom 09.08.2021 wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahn-Haltestellencaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und Fußgehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzer*innen müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der PKW und LKW und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. PKW-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z.B. in der Gartenstraße / Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 120/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 675 2021 Die Vorlage OF 120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beenden

23.08.2021 | Aktualisiert am: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 149/6 Betreff: Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beenden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, a. die chaotischen und rechtswidrigen Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz zu beenden und mit angepassten Kontrollen den Regelungen der Grünanlagensatzung für Grillplätze wieder Geltung zu verschaffen, b. die völlige Übernutzung durch anwesendes Personal (z.B. Parkwächter) zu unterbinden c. dem Aufkommen angepasste Behältnisse zur Entsorgung von Asche und Restmüll zur Verfügung zu stellen d. die vorhandenen Toilettenanlagen zu öffnen und bei Bedarf zu erweitern, e. Möglichkeiten zur geordneten Bewirtschaftung, z.B. "Kelsterbacher Modell", zu entwickeln. Begründung: Die Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz haben sich in einer Weise fehlentwickelt, dass nun ein entschlossenes Handeln der Stadt notwendig ist. Es gibt eine völlige Übernutzung des Grillplatzes, eine Ausdehnung des Grillens außerhalb der erlaubten Flächen in den Wald hinein, das Abspielen von lauter Musik mittels technischer Geräte, eine infolge von Fehlnutzung erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch und Lärm. Die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter sind offenkundig viel zu klein für die Größe des Grillplatzes. Die Frankfurter Grünanlagensatzung bestimmt insbesondere in §3 (4) eindeutig, auf welche Weise die Grillplätze zu nutzen sind. Würden diese Regeln in Schwanheim im Wesentlichen eingehalten werden, gäbe keine Probleme. Wie auch andere Regelungen - als Beispiel mögen die Parkverbote dienen - bedürfen sie der Kontrolle und Durchsetzung. Warum der Magistrat glaubt, dass es in Schwanheim von selber läuft und man dort faktisch kein Kontrollpersonal einsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Dass die vorhandenen sanitären Einrichtungen des Waldspielplatzes verschlossen sind und nicht zur Verfügung stehen, trägt zu den Beanstandungen bei. Im Gegenteil müssten eher die sanitären Einrichtungen erweitert werden. Andere Kommunen mit ähnlichen Problemen haben Lösungen für ihre Situation entwickelt. Vermutlich wird man sie nicht einfach übertragen können. Sich damit zu befassen und Konzepte für Frankfurt zu entwickeln, erscheint zum Ziel einer allgemeinverträglichen Nutzung des Grillplatzes zu führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.09.2021, OF 169/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 149/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2022 1. Die Vorlage OF 149/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Punkt gestrichen und durch folgenden Punkt ergänzt wird: "ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist." 2. Die Vorlage OF 169/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?

23.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 112/1 Betreff: Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz? Im Laufe der Coronapandemie wurde der Konsum von Alkohol auf einer Vielzahl von Straßen, Plätzen, Wochenmärkten und Grünflächen im Ortsbezirk 1 - zuletzt mit Allgemeinverfügung vom 02. Juni 2021 (siehe Anlage) - untersagt. Eingeschränkte Ausnahmen galten für den Konsum alkoholischer Getränke innerhalb gastronomischer Betriebe. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Gründe im Einzelnen führten im Zuge mit den zuvor genannten Allgemeinverfügungen dazu, dass kein Alkoholverbot für den stark frequentierten Willy-Brandt-Platz ausgesprochen wurde? 2. Wird der Magistrat im Falle künftiger ähnlicher Untersagungen den Willy-Brandt-Platz erneut von einem Alkoholverbot ausnehmen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 139 2021 Die Vorlage OF 112/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude II

22.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 149/1 Betreff: Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude II Vorgang: OM 49/21; ST 1319/21 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch geeignete Schritte sicherzustellen, dass sich die Bauarbeiten am FAZ-Gebäude in der Europa-Allee 92-94 innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Grenzen, auch unter Berücksichtigung der erteilten Ausnahmegenehmigung, halten. Bei weiteren Verstößen des ausführenden Bauunternehmens sind der Widerruf der Ausnahmegenehmigung und die Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Betracht zu ziehen. Insbesondere sind die Anwohner der Baustelle wirksam vor Baulärm zu Nachzeiten sowie vor Emissionen durch offene Feuer auf der Baustelle (Rauch und Brandgeruch) zu schützen Begründung: Von der vorbezeichneten Baustelle gehen bereits seit Juni 2020 starke Lärmemissionen zur Nachtzeit aus, die den dortigen Anwohnern nicht zumutbar sind. Diese werden regelmäßig auch nicht über besonders lärmintensive Arbeiten in den frühen Morgenstunden vor 07:00 Uhr, etwa Betonierarbeiten, im Vorfeld informiert. Der Ortsbeirat hat deshalb mit dem Beschluss OM 49 vom 4. Mai 2021 angeregt, der Magistrat möge die Anwohner vor Baulärm zu Nachtzeiten schützen. Der Magistrat hat daraufhin in der Stellungnahme ST 1319 vom 9. Juli 2021 ausgeführt, dass Bauarbeiten in Wohngebieten außerhalb der Tageszeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr einer Ausnahmegenehmigung bedürfen. Der Magistrat habe diese Ausnahmegenehmigung für höchstens 15 Nächte für den Zeitraum vom 3. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 für die Durchführung von Betonierarbeiten und für den Fall erteilt, dass die Tagzeiten witterungsbedingt nicht ausreichen. Die erteilte Ausnahmegenehmigung gelte ausschließlich als Arbeitsverlängerung über 20:00 Uhr hinaus; ein vorzeitiger Arbeitsbeginn vor 7:00 Uhr sei nicht erfasst. Im Übrigen seien die Rohbauarbeiten an der Westseite des Areals so gut wie abgeschlossen, so dass im weiteren Bauverlauf abnehmende Lärmemissionen zu erwarten seien. Im Gegensatz dazu wurden die Anwohner der Baustelle jedoch in den vergangenen Wochen, und dabei primär an den Wochenenden, wiederholt von starken Lärmemissionen durch Arbeiten während der Nachtzeit vor 7:00 Uhr belästigt. So wurden nach Anwohnerberichten etwa am 7. August 2021 gegen 6:15 Uhr sehr lärmintensive Arbeiten und sehr lärmintensive Entsorgungsverkehre durchgeführt. Dieses Phänomen tritt in den vergangenen Wochen gehäuft und insbesondere samstäglich auf. Zudem ist in den vergangenen Wochen an Freitagabenden und Samstagsvormittagen regelmäßig ein starker Brandgeruch im Umfeld der Baustelle wahrzunehmen; teilweise sind die Straßen dabei regelrecht eingenebelt. Offenbar wird von den vor Ort wohnenden Arbeitern bevorzugt an den Wochenenden eine große Kochstätte mit offenem Feuer aus Abfallholz etc,. betrieben, auf der in einem überdimensionalen Kochtopf über drei bis vier Stunden ein "Schmorgericht für die Kollegen" zubereitet wird. Diese Belastungen sind den Anwohnern nicht mehr zumutbar. Der Magistrat sollte dringend tätig werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 49 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1319 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 697 2021 Die Vorlage OF 149/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße)

01.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 136/6 Betreff: Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die das Falschparken im Bereich der Melchiorstraße zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße effektiv verhindern, Als geeignete Möglichkeiten bieten sich an: - neben dichteren und kontinuierlichen Kontrollen durch die Verkehrspolizei: - wo möglich die Bepflanzung der entsprechenden Bereiche oder - die Anbringung von Pollern Begründung: Im Bereich der Melchiorstraße von der Königsteiner Straße bis zur Albanusstraße besteht absolutes Halte- und Parkverbot. Gelegentliche Kontrollen konnten bisher nicht verhindern, dass täglich die Bürgersteige vollgeparkt werden (siehe Fotos). Anwohner*innen beklagten sich schon mehrmals über diesen unhaltbaren Zustand: Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen, weil der Bürgersteig nicht benutzt werden kann. Für Radfahrer*innen ist die Straße dann zu eng. Gegenüber dem Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes (Melchiorstraße 5) wird die sog REWE-Garage regelmäßig zur Anlieferung von Waren genutzt. Ebenfalls regelmäßig stehen Fahrzeuge links neben der Garage im Parkverbot. Sie behindern damit die Zu- bzw. Ausfahrt des Lieferverkehrs, was zu komplizierten und nicht ungefährlichen Wendemanövern, die gefährlich nahe an das Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbands heranreichen, führt. Auch die Müllabfuhr, Feuerwehr und größere Rettungsfahrzeuge werden behindert. Es ist höchste Zeit, dass hier, im Sinne und zum Schutz von Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Anwohner*innen , Radfahrer*innen sowie den Beschäftigten der angrenzenden Büros und Läden Abhilfe geschaffen wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 652 2021 Die Vorlage OF 136/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um drei Fotos ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule

01.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 152/6 Betreff: Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Baumaßnahmen an der Ludwig-Weber-Schule beendet werden. Insbesondere ist zu berichten, - wann die Baugrube gefüllt und - der dort geplante Verkehrsübungsplatz angelegt wird - wann die Brandschau erfolgt - wann der Sammelplatz angelegt wird . Begründung: Für den Neubau ist noch kein Sammelplatz für einen Räumungsalarm festgelegt, sowie die Brandschau noch nicht erfolgt. Dies sollte umgehend zur Sicherheit der Kinder erfolgen. An der Stelle des Ersatzgebäudes, das ist mittlerweile abgetragen wurde, ist derzeit eine Baugrube. Es sollte an dieser Stelle ein Verkehrsübungsplatz angelegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 152/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 170/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4 | PARLIS

Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe?

27.07.2021 | Aktualisiert am: 23.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2021, OF 63/4 Betreff: Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe? Die FRANKFURTER im Römer stellten am 17.09.2020 die Anfrage A 764 mit dem Titel: "Nächtlicher Alarm in Frankfurt - und die Stadt schläft weiter?". Die Anfrage bezog sich auf den am 10.9.2020 bundesweit durchgeführten "Nationalen Warntag", der für Gefahrenlagen wie Überschwemmungen, Chemieunfälle oder auch Terroranschläge sensibilisieren sollte. Doch die Sirenen konnten vielerorts nicht wahrgenommen werden, wie auch in Frankfurt und im Ortsbezirk 4. Die angekündigten Gefahrenmeldungen der verschiedenen Warn-Apps misslangen ebenfalls. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollte es nach der Pleite "zukünftig einen Mix verschiedener Warnwege und Warn-Endgeräte geben". Bis zum nächsten großen Probealarm 2021 - ab dann jährlich am zweiten Donnerstag im September - müssten die Defizite bereinigt werden. Großstädte wie Berlin, München oder Leipzig haben gar keine Sirenen mehr, andere, wie Frankfurt, nicht mehr flächendeckend. Von einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit mobilen Warn-Meldern wie Warn-Apps ist nicht auszugehen. Im Alarmfall würde es also recht ruhig bleiben in Frankfurt, der Alarm-Weckruf durch Sirenen würde nur unzureichend ankommen und damit die weitere Informationsverteilung an die Bevölkerung verschleppen. Seit 2017 gibt es das Konzept für ein Warnnetz, das in die empfohlene Richtung geht und das die Frankfurter Feuerwehr gern für die Stadt umgesetzt sähe: Kopplung aller verfügbaren Warnsysteme, basierend auf einem Sirenennetz, dazu klassische Massenmedien, Onlinemedien, soziale Netzwerke, Warn-Apps, stationäre und mobile Informationsverteilung. Im Bericht B 415/17 legt der Magistrat die Kosten dafür und das Konzept zur "Warnung/Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen (Notfallkommunikation)" für Frankfurt vor. Abschließend stellt er darin in Aussicht: "Im Moment kann nur die Branddirektion eine Kommunikationslage im Kontext dieses Berichtes führen. Der Magistrat wird in Kürze ein Schutzziel Notfallkommunikation erarbeiten, das ein zeitliches und quantitatives Qualitätsniveau definiert, und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Aus diesem Schutzziel heraus können dann die weiteren organisatorischen Maßnahmen und Bedarfe abgeleitet werden." Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Ob der Magistrat das 2017er Konzept in Anbetracht der Ahrtal-Katastrophe noch für aktuell hält; z. B. bzgl. der technischen Ausführung der Sirenenfunktion? 2. Wurde bereits wie angekündigt eine Fachfirma mit der Feinplanung beauftragt? 3. Das Schutzziel Notfallkommunikation wurde laut Magistratsbericht B 684 vom 18.12.2020 von der Branddirektion erarbeitet und ist Bestandteil des derzeit seinerzeit noch im Entwurfsstadium befindlichen Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP). Ist der Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP) inzwischen abgeschlossen? 4. Die Einbindung aller Fachabteilungen der Branddirektion in die Planung, Koordination und Durchführung der gesamtstädtischen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise band seinerzeit, laut Magistratsbericht, beträchtliche Personalressourcen. Für die Finalisierung der Fortschreibung des BEP und damit auch der Vorlage des Schutzziels Notfallkommunikation waren daher keine ausreichenden Ressourcen verfügbar. Insofern konnte über den Vorlagezeitpunkt auch keine konkrete Aussage getroffen werden. Hat sich dies zwischenzeitlich geändert? 5. Das Land Hessen hatte im September 2020 eine dritte satellitengestützte Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes beschafft und diese der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt zur Verfügung gestellt. Wurde zwischenzeitlich das System technisch an die Leitstelle angebunden und ein entsprechender Einsatzplan erstellt? 6. Am Warntag 2020 wurden laut Magistratsbericht neun Sirenen des Industrieparks Höchst und von Allessa Chemie in Fechenheim vier Sirenen ausgelöst. Die alle ohne Mangel funktionierten. Von den stillgelegten Sirenen des Industriepark Griesheim sollten zukünftig zwei Sirenen in das Warnsystem des Industrieparks Höchst übernommen und weiterbetrieben werden. Außer den Sirenen rund um die genannten Industriebetriebe waren nach Kenntnis des Magistrats keine weiteren Sirenen installiert. Ist dies immer noch der aktuelle Stand oder gibt es nach der Ahrtal-Katastrophe neue Überlegungen? 7. Laut Magistratsbericht wurde in dem Machbarkeitsanalyse das Stadtgebiet flächen-deckend betrachtet: "Aufbau und Unterhaltung der Sirenen rund um die Industriestandorte fallen in deren Verpflichtung als Störfallbetrieb und sind deren Eigentum. Verfällt die Verpflichtung gemäß Störfallverordnung Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten und zu betreiben, könnten auch diese Sirenen abgeschaltet oder abgebaut werden. In Hinblick auf ein einheitliches technisches System wäre auch eine Übernahme der Sirenen nicht sinnvoll. Ferner gäbe es eine weitere Schnittstelle und Fehlerquelle im Auslösesystem". Ist der Magistrat immer noch für den Abbau der Sirenen? 8. Der "2. Bundesweite Warntag" ist am 9. September 2021. Mit was können die Bewohner und Bewohnerinnen Frankfurts und des Ortsbezirks 4 (Bornheim / Ostend) rechnen bzw. was können sie hören? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2021 Die Vorlage OF 63/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: dFfm

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden

26.07.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2021, OF 140/2 Betreff: Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das kurzzeitige Parken von Eltern, die ihre Kinder von der Kindertagesstätte Johannes/ Montgolfiere-Allee 22 abholen, in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder in der Rechtskurve der Einbahnstraße durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Diese Maßnahmen könnten ggf. eine weiteren Beschilderung des Park- und Halteverbots im Umfeld der Kita und/oder verstärkte Kontrollen des Parkverbots, insbesondere morgens und nachmittags, sein. Begründung: Die Montgolfiere-Allee nimmt an der Kita eine enge Rechtskurve. Trotz teilweise freier Parkplätze parken Eltern die oftmals sehr großen Autos in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder direkt in der Kurve der Einbahnstraße. Zwar parkt jeder "nur kurz", die Parkzeiten und Verkehrsbehinderungen summieren sich jedoch. Neben der regulären Verkehrsbehinderung ist dieser Teil der Montgolfiere-Allee zusätzlich die einzige Zufahrt zur Seniorenwohnanlage mit der Hausnummer 28. Bei einem Brand kann die Feuerwehr die Einrichtung nur zeitverzögert erreichen, ebenso der Rettungswagen in einem Medizinischen Notfall. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 820 2021 Die Vorlage OF 140/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage um die Kita Rebstockpark ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Ziehenschule

06.07.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 75/9 Betreff: Ziehenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklasse für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Diese Klassenräume sollten in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sein. Seit dem Brandanschlag 22./23.03. 2021 können die 5 Klassenräume im Erdgeschoss des Klassentraktes (70er Jahre) nicht benutzt werden. Das Brandschutzkonzept wurde in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch immer nicht in schriftlicher Form vor, so dass nicht uneingeschränkt weitergearbeitet werden. Zurzeit werden zwei Räume der Gemeinde St. Franziskus Kirchort St. Josef, ein Raum des TV Eschersheim 1895 e.V. und die Turnhalle der Johann-Hinrich-Wichern-Schule als Klassenräume benutzt. Das Stadtschulamt in Zusammenarbeit mit dem Abi verhandelt, ob 5 Räume in der Eschersheimer Landstraße und 5 Räume der zurzeit leerstehende Hermann-Herzog-Schule nach Instandsetzung nach den Sommerferien als Klassenräume benutzt werden können. Ferner fehlen Sporthallen Kapazitäten und die WLAN-Verfügbarkeit in allen Klassen- und Funktionsräumen sowie eine Toilettenanlage. Raumbedarf ist außerdem für ein Hausmeisterzimmer und 3 Räume Schulbibliothek. Ein Schulbetrieb ist nur schwer durchführbar, da die Schule nach den Sommerferien auf 6 Standorte verteilt sein wird. Schüler und/oder Lehrer müssen regelmäßig pendeln. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: 1. Dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept fertiggestellt und schriftlich vorgelegt wird und die Aufträge seitens der Stadt dann unverzüglich vergeben werden. 2. Die Vertragsverhandlungen abzuschließen und die Instandsetzungen in der Eschersheimer Landstraße und der Herrmann-Herzog-Schule bis zum Ende der Sommerferien fertigzustelle. 3. Der Schulleitung noch vor den Sommerferien eine Zusage zu geben, wie es nach den Sommerferien weitergeht, damit diese eine Planungssicherheit für den Schulbetrieb hat. Die Schule benötigt auch die Angabe über die Größe der Räume und eine Angabe, wie diese ausgestattet sind. 4. Der Schulleitung und dem Elternbeirat mitzuteilen, wie der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus ist und wo Neubauten geplant sind und wann diese fertiggestellt sein sollen. Hier geht es um WLAN, Sporthallenkapazitäten, Klassen- und Funktionsräume, Toilettenanlage und Hausmeisterzimmer. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 64/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2021 1. Die Vorlage OF 64/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 75/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD und LINKE. gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Ziehenschule

23.06.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 66/9 Betreff: Ziehenschule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf. Seit langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklasse für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Wir fordern den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Klassenräume in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sind und bitten um Bestätigung. Hinzu kam der Brandanschlag im März 2021 bei dem der Neubau der 70er Jahre beschädigt wurde, hier ist das Erdgeschoss noch immer nicht einsatzbereit und nun kam es sogar zu einem Stillstand der Sanierungsarbeiten. Auch diese fünf Klassenräume können noch immer nicht benutzt werden und das in Zeiten einer Pandemie. Wir fordern den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept unverzüglich fertiggestellt und vorgelegt wird, die Brandmeldeanlage in Betrieb genommen wird und ein Gefahrenrufmeldesystem eingerichtet wird. Die Klassenräume des Erdgeschosses werden ab dem nächsten Schuljahr dringendst benötig, sollten diese bis dahin nicht fertiggestellt werden können, erwarten wir die Bereitstellung weiterer Container-Schulklassen auf dem Schulhof, bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ziehenschule. Auch hier fordern wir den Magistrat auf, uns dieses zu bestätigen. Für die drei Räume Schülerbibliothek, Toilettenanlage, Hausmeisterzimmer, WLAN-Anlage in allen Klassen und Funktionsräumen sowie die Sporthallenkapazitäten erwarten wir einen praktikablen Vorschlag. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 66/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Brandschutzkonzept für die Ziehenschule erarbeiten - Baumängel schnellstmöglich beheben!

21.06.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 64/9 Betreff: Brandschutzkonzept für die Ziehenschule erarbeiten - Baumängel schnellstmöglich beheben! In einer E-mail vom16.6.2021 beschreibt die Schulleiterin , dass in einer Bauplanungssitzung mitgeteilt wurde, dass auf Grund des mangelnden Brandschutzkonzepts die Bauplanung nicht fortgesetzt werden können. Zudem könne das Erdgeschoß im kommenden Schuljahr nicht wieder benutzt werden. Durch steigende Zahlen von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2021/2022 wird mit einer fehlenden Klassenzimmerzahl von sieben gerechnet. Diese können nun nicht gebaut werden ebenso wenig ist die Turnhallenkapizität ausreichend. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Schnellstmöglich ein entsprechendes Brandschutzkonzept zu erarbeiten 2. Gemeinsam mit der Schulgemeinschaft nach einer Übergangslösung für die fehlenden Klassenzimmer und die Turnhalle zu suchen 3. Die Baumaßnahmen zügig umzusetzen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 75/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2021 1. Die Vorlage OF 64/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 75/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD und LINKE. gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte

20.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Tempo 30 in der Golfstraße

16.06.2021 | Aktualisiert am: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 93/5 Betreff: Tempo 30 in der Golfstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in der Golfstraße zwischen Flughafenstraße und dem Parkplatz Golfclub durchgängig Tempo 30 anzuordnen. Begründung: In der Golfstraße darf die übliche Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften von 50 km/h gefahren werden, außer an einigen Stellen, wo auf Grund des schlechten Straßenbelags Tempo 30 angeordnet wurde. Die Golfstraße wird ganz überwiegend für den Freizeitverkehr genutzt und hat keinen eigenen Fußweg. Teilweise verläuft parallel ein Fußweg. Dies ist jedoch nicht der Fußweg der Golfstraße. Anders als die Golfstraße selbst ist er nicht beleuchtet. Er wird nicht durch die Leuchten der Golfstraße mitbeleuchtet, da er teilweise durch Baumreihen von der Golfstraße getrennt ist. Zudem können von diesem Fußweg die Liegenschaften der Golfstraße nicht erreicht werden. Die Fahrbahn der Golfstraße muss also auch durch den Fußverkehr genutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist daher auf 30 km/h zu begrenzen, wie dies für die meisten Straßen ohne eigene Fußwege im Stadtgebiet üblich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.05.2021, OF 53/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 425 2021 1. Die Vorlage OF 53/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 89/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 93/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center

16.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nachtrag von Grabdenkmälern der Stadtteilfriedhöfe

16.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 45/15 Betreff: Nachtrag von Grabdenkmälern der Stadtteilfriedhöfe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, unter dem Aspekt der Denkmalpflege auch den Grabstein des ehemaligen Pfarrers Wilhelm Buchhold im Alten Teil , Feld C 1, ohne Nummer mit in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessens aufnehmen zu lassen. Foto: Beate Lamb Begründung: An dieser Stelle wurde der evangelische Pfarrer Wilhelm Emil Buchhold 1934 und 1941 seine Ehefrau Emma Karoline (Karola) geb. Hoffmann bestattet. Pfarrer Buchhold kam 1924 mit seiner Ehefrau und zwei Töchtern von Hainichen-Limeshain nach Nieder-Eschbach. Er war Pfarrer bis zu seinem letztem Tag und sehr beliebt in der Gemeinde. Sein wohl bekanntester Satz den er häufig verwendete, steht auf seinem Grabstein und lautet: "Dein Weg ist unseres Fußes Leuchte". Bei der Beerdigung war die ganze Gemeinde anwesend." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 45/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen

15.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Verkehrs- und Insektenfreundliche Mähpolitik

11.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 37/16 Betreff: Verkehrs- und Insektenfreundliche Mähpolitik Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern, ein Konzept für ein verkehrs- und umweltfreundliches Mähen für städtische Grünflächen zu entwickeln. Wo ein hoher Graswuchs nicht stört, soll spät gemäht werden, nachdem Insekten Gelegenheit hatten, zu brüten. An den Stellen, wo der Verkehr beeinträchtigt wird, soll nur ein schmaler Streifen direkt an der Fahrbahn/dem Radweg frühzeitig gemäht werden. Zudem sollen als Nahrungsquelle für Insekten "Wiesenblumen" gesät werden. Begründung: Wildwuchs auf Grünflächen stellt einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität dar, die seit Jahrzehnten rückläufig ist, aber unbedingt erhalten werden muss. Nist- und Nahrungsmöglichkeiten für Insekten tragen einen entscheidenden Beitrag zur Nahrungskette und damit auch zur menschlichen Ernährung bei. Momentan schlägt sich dies aber nicht genügend in der Mähpolitik der Stadt nieder. Dort, wo es schön aussehen soll, wird zuerst gemäht, wie bspw. auf der Mittelinsel in der Leuchte. Bei manchen Radwegen stattdessen wird sehr lange gewartet. Es würde einen enormen Mehrwert für Verkehrsteilnehmende zum einen und für die Natur zum anderen darstellen, wenn nach obengenanntem Konzept vorgegangen würde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und CDU gegen GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Brandgefahr durch Elektroautos

08.06.2021 | Aktualisiert am: 09.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 101/1 Betreff: Brandgefahr durch Elektroautos Vorgang: V 1470/19 OBR 1; ST 319/20; V 1672/20 OBR 1; ST 1731/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Liegt das spezielle Einsatzkonzept für Brände mit batteriebetriebenen Fahrzeugen inzwischen vor? Wenn nicht: Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? 2. Wie wird ein Elektrofahrzeug, dass etwa in einer Tiefgarage brennt, konkret von der Feuerwehr gelöscht? 3. Ist es angezeigt, das Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen im Ortsbezirk 1 generell zu verbieten? Begründung: Aus den Stellungnahmen des Magistrats ST 319 vom 17. Februar 2020 und ST 1731 vom 25. September 2020 ergibt sich ein Bedürfnis der Beantwortung der vorgehenden Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2019, V 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 319 Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1672 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 89 2021 Die Vorlage OF 101/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg

28.05.2021 | Aktualisiert am: 22.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 33/12 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 28, die ab 2022 den südlichen Linienast der Linie 29 übernimmt, erhält den Metrobus-Standard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im 10-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Linie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Linie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Linie 28 (neuer Linienverlauf ab 2022), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahnstation Kalbach aus durch Kalbach nach Weißkirchen Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U3 von und nach Oberursel bestehen oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S5 und in Zukunft an die RTW. 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: 6. Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hoch-Taunus) gültig und erhältlich sein. 7. Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von 2 km zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürger*innen müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potential für schnellen Klimaschutz. (1.) Die aktuelle Linie 29, zukünftig 28, stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Linie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als 10 Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. (2.) Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Linien (M)28, 29, M60, M72/73, 251 und U9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus ca. 25% schneller als eine Fahrt mit U8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. (3., 4. & 6.) Viele Bewohner*innen aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Linie im Stundentakt sehr unattraktiv und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrer*innen ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahnstation Weißkirchen/Steinbach ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. (5.) Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist durch langes Warten an den Ampeln oder schwieriges Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. (7.) In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Linie 29 (bald 28) sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die 2 km für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacher*innen zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 28 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 33/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor Satz 1 der Ziffer 1. "Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard." lautet und in der Begründung Satz 1 der Ziffer 1. "Die Linie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar.", Satz 5 der Ziffer 2. "Die Linien (M) 29, M 60, M 72/73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet." sowie Satz 2 der Ziffer 7. "Dadurch, dass die Linie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets." lauten. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 6. und 7. der Vorlage OF 33/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2021 Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße

21.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 50/2 Betreff: Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sorge dafür zu tragen, dass die Baustelleneinrichtung und Absperrungen so verändert werden, 1. dass keine PKWs von der Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße in die Friesengasse (und umgekehrt fahren), 2. dass zu Fuß gehende den Hülyaplatz ohne Behinderungen in die Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße queren und den Bürgersteig der Kleinen Seestraße nutzen können. Hierzu sind Absprachen mit der*m Bauherr*in zu treffen und die Absperrungen entsprechend umzustellen und vom Bürgersteig der Kleinen Seestraße zu entfernen. Begründung: Die Absperrungen führen derzeit tatsächlich kurioserweise dazu, dass PKWs über den Platz fahren. Durch einen Linksabbiegerpfeil an der Ecke Kaufunger Straße/Kleine Seestraße, der die PKWs so leitet, werden diese dazu auch noch ermuntert. Auf die Gefahren hierdurch muss sicher nicht weiter eingegangen werden. Gleichzeitig wird auch noch der Fußverkehr auf dem Platz und auf dem Bürgersteig behindert. Dies führt freilich dazu, dass zu Fuß gehende die Absperrungen selbsttätig umstellen und öffnen. Außerdem wurde der Platz nach Hülya Genc benannt, die als 9-jähriges Kind Opfer eines rassistischen Brandanschlags wurde. Es ist höchst verstörend, dass ein Ort des Gedenkens mit Kraftfahrzeugen befahren wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 50/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung?

11.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 28/1 Betreff: Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: § 7 (gefährdendes Verhalten) (3) der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main bestimmt, dass "das aggressive Betteln, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei" verboten ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, keine Sondernutzungserlaubnisse im Bereich der Innenstadt wie Konstablerwache, Hauptwache, Willy-Brandt-Platz o.ä. an kommerziell tätige Unternehmen zu vergeben, die im Auftrag von gemeinnützigen Organisationen Spenden sammeln. Begründung: In den letzten Jahren musste vermehrt beobachtet werden, dass kommerziell tätige Spendensammelfirmen den öffentlichen Raum für ihre Tätigkeit in verbotener und aggressiver Weise nutzen. Das offensichtlich auf Provisionszahlungen gestützte Geschäftsmodell führt dazu, dass Mitarbeitende dieser Firmen Passant*innen nicht nur in gewöhnlicher Weise ansprechen, sondern sich diesen von weitem laut rufend in den Weg stellen, dabei die Arme ausbreiten oder rechts-links-hüpfend die Leute am vorbeigehen hindern. Das Ganze geschieht unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit (z.B. UNICEF, Oxfam usw.). Den Angesprochenen bleibt dabei verborgen, welcher Anteil der geleisteten Spenden bei den sammelnden Unternehmen verbleiben. Diese Form der "organisierten Bettelei" sollte vom Magistrat nicht weiter unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181

11.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 42/6 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostr. 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z.B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiterausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 141 2021 Die Vorlage OF 42/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst/Nied/Griesheim: Magnetfischen (Schrottangeln) im Main und Nidda

10.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 41/6 Betreff: Höchst/Nied/Griesheim: Magnetfischen (Schrottangeln) im Main und Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie die Stadt Frankfurt zu Magnetfischen im Main und Nidda steht. Begründung: Derzeit erkennt man an Schrotthaufen an den Flussufern in Nied, Griesheim und Höchst, wie viel Metallmüll (Einkaufswägen, Fahrräder, Felgen, etc.) im Main und in der Nidda liegt. Mit der Aktion "Magnet for future" sammeln zwei Azubis aus Brandenburg mit speziellen Magneten aus den örtlichen Gewässern. Das Schrottangeln dient dem Umwelt- und Grundwasserschutz. Es ist aber unklar, ob die Aktion rechtlich überhaupt zulässig ist. Die Stadt Frankfurt könnte aber entweder freiwilligen Hobbymagnetanglern in Zusammenarbeit mit der FES erlauben, am Main und in der Nidda Metallmüll rauszuholen und die FES könnte diesen Müll dann umweltfreundlich entsorgen, oder die Stadt Frankfurt nimmt die Initiative komplett selbst in die Hand und macht es professionell. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass sich immer mehr Metallmüll in den Gewässern ansammelt und es sollte auch vermieden werden, dass am Ufer oft über Wochen die "Beute" der Magnetangler die Grünflächen verschandelt. Die "Beute" von Metallanglern am Griesheimer Mainufer, fotografiert am 13. April 2021. Die gleiche Stelle am 9. Mai. Fast einen Monat später war der Müll noch nicht beseitigt, der Berg aber gewachsen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 140 2021 Die Vorlage OF 41/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rechenzentren in Frankfurt

02.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 17/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B41/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden : - Zum Abschnitt: "Aktuelle Situation" Die Steuerung von Rechenzentren darf nicht zu Lasten der lokalen Haushalte gehen und bei diesen analoge Maßnahmen auslösen. Den Betreibern von Rechenzentren darf nur die Möglichkeit gegeben werden, z.B. Dieselaggregate oder BHKW für eine Eigenversorgung zu nutzen, wenn es zu einem Totalausfall des Netzdienstes kommt. - Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossene Stellen gesetzt werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben. Sie entwerten andernfalls die bestehende ÖPNV Infrastruktur. An gut gelegene ÖPNV Standorten gehören Firmen mit vielen Arbeitsplätzen und Besucher. - Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Weitere Rechenzentren können nur bei markanter Verbesserung der Energieeffizienz und der Abwärmenutzung genehmigt werden, da andernfalls der gesamte "Masterplan 100% Klimaschutz" Makulatur bleibt. Es sind in Frankfurt jährliche Mindestzielwerte für PUE und DCiE für alle Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren mit dem neuestem Stand der Technik und im Einklang mit den klimapolitischen Zielen anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sinken. - Im Mobilitätskonzept der standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" sollte zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben werden. Begründung: Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Geschaffene Infrastruktur einfach zu verschenken ist eine nicht reversible Entscheidung. An der Haltestelle Gewinnerstraße ist auf einem sehr großen Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi etc., mit deren damals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger als 100 Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände kommt auch ein neues Rechenzentrum. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert und es wird dort noch eine S-Bahnstation dazu gebaut. Es wird schon als positives Signal zu werten sein, wenn in dem geplanten Rechenzentrum einmal die 100 Mitarbeiter Schwelle "gerissen" wird, auf einem Gelände, auf dem früher Tausende Menschen Arbeit gefunden haben. Die Rechenzentren dürfen nicht durch die Kühlanlagen den Umweltlärm erhöhen. Die Berechnung und Überschreitung des Umweltlärms ist kein Zulassungskriterium für ein Rechenzentrum. Allerdings sind die Stadtteile bereits heute weit davon entfernt, die Grenzwerte für Wohngebiete noch einhalten zu können. Eigentlich müsste der Status reines Wohngebiet im Frankfurter Osten bereits "gelöscht" werden und die Gegenden als Wohngebiete aufgegeben werden. Die Beseitigung des Umweltlärm ist eine Last, die der Kommune obliegt. Anstrengungen, die in fünf Jahres Plänen dafür Sorge tragen sollen, den Umweltlärm zu reduzieren, sind nicht erfolgreich. Diese Zyklen sind für Menschen viel zu lang. Daher sind bereits bei den Planungen darauf zu achten: "Wie laut werden diese Anlagen, wie weit sind diese von den Grenzwerten entfernt und was ist zu erwarten, wenn dies in den Notbetrieb übergehen" ? Bereits heute kann man im Sommer die Kühlanlagen der Firma Brandenburger, des Hessen-Centers sowie eines Rechenzentrums in Seckbach zu hören. Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Ihre Abwärme wird weitgehend ungenutzt abgestrahlt. Bei ihrer Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. So sehr die Ansiedlung von Rechenzentren auch wegen der Gewerbesteuer und der Unterstreichung der zentralen Funktion von Frankfurt erfreulich ist, wird doch deutlich, dass Frankfurt klimapolitisch völlig zu versagen droht. Der negative Klimaeffekt der Rechenzentren wiegt alle anderen guten Anstrengungen mehr als auf. Der Ausbau schreitet bei Rechenzentren über die Jahre voran und es wird immer schnellere Rechnerleistung benötigt, die schnell wachsende energieintensive Datenhaltung trägt weiter dazu bei. Einhergehend damit ist die größere Leistungsaufnahme und die Wärmeentwicklung bei den Rechenzentren. Das bedeutet: die Rechenzentren werden zukünftig noch mehr Energie benötigen als bereits heute. Rechenzentren werden skaliert betrieben. Die Infrastruktur ist bei Beginn nicht voll ausgestattet mit Rechnerleistung, sondern erreicht den Vollausbau erst etliche Jahre später, wenn nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Das bedeutet, die komplette Infrastruktur für die Kühlung der Systeme etc. ist oft bereits voll ausgebaut, allerdings laufen die bestehenden Systeme nur im Teillastbetrieb und sind dementsprechend ineffektiv. Eine modulare Bauweise der Infrastruktur wäre eine nachhaltigere Bauform. Die Recheninfrastruktur wird in der Regel alle 3-5 Jahre gewechselt. Die Kühlung, Stromversorgung etc. allerdings in der Regel nur alle 15 Jahre. Dort sind energetische Potentiale zu heben und durch konsequente Vorgaben für Effizienz könnten hier Erneuerungsprozesse angestoßen werden. Eine öffentliche Bekanntmachungspflicht der PUE und DCiE Werte bei Rechenzentren könnte ebenfalls dazu führen, das Kunden dieser Unternehmen anhand dieser Werte ihre Nachhaltigkeitsstrategien mit einfließen lassen. Zukünftig werden strategische Entscheidungen von Unternehmen nicht nur auf monetärer Basis stattfinden, sondern der Blick wird sehr verstärkt ebenfalls auf Nachhaltigen Aspekten basieren. Unternehmen wollen für Ihre Kunden nachhaltig wirtschaften. Dieser Trend ist bereits klar zu erkennen und viele BlueChips und DAX Unternehmen reagieren bereits. Bei Projekten tauchen neben den monetären Kosten auch immer öfter die CO2-Penalties auf, die es gilt zu vermeiden oder auszugleichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Ortsbeirat 9 setzt Zeichen gegen rechts

22.04.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 1/9 Betreff: Ortsbeirat 9 setzt Zeichen gegen rechts Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Der neu gewählte Ortbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und verurteilt den Anschlag aufs Schärfste. Neben dem finanziellen Schaden wiegt die Tat in der Corona-Krise schwerer durch den ideelen Schaden bei den Schülern, die in der Corona-Krise nochmal eine besondere Beziehung zu ihren Schulen haben. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 1/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 1/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antrag den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat 9 setzt Zeichen gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Auch der neu gewählte Ortsbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus und schließt sich deshalb der Verurteilung durch den Ortsvorsteher, mehrere Magistratsmitglieder und den Oberbürgermeister unmittelbar nach dem Anschlag an. Der Ortsbeirat bekräftigt außerdem seine Entschlossenheit, auch in Zukunft alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, gegen solche Tendenzen vorzugehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Gegen Antisemitismus im Ortsbezirk - für Toleranz und Respekt

22.04.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 2/9 Betreff: Gegen Antisemitismus im Ortsbezirk - für Toleranz und Respekt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat 9 verurteilt den Brandanschlag In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Auch der neu gewählte Ortbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und schließt sich deshalb der Verurteilung durch den Ortsvorsteher, mehrere Magistratsmitglieder und den Oberbürgermeister unmittelbar nach dem Anschlag an. Der Ortsbeirat bekräftigt außerdem seine Entschlossenheit, auch in Zukunft alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, gegen solche Tendenzen vorzugehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 2/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat null | PARLIS

Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen

08.04.2025 | Aktualisiert am: 08.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1604/1 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:   Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des OBR 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt-Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus.     Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken.   Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragsteller:            GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 35         Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6932 2025 Die Vorlage OF 1604/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)  

Parteien: CDU, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried

22.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 294/16 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östlicher Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird. (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.) Zudem wird der Magistrat der Stadt Frankfurt gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen

22.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 292/16 Betreff: Fahrplan der Buslinie 551 überarbeiten und für Schüler attraktiver machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Buslinie 551 wird von vielen Schülerinnen und Schülern der Schule am Ried, insbesondere aus dem Stadtteil Fechenheim, für den Schulweg genutzt. Der derzeitige Fahrplan stellt jedoch keine verlässliche und durchgängige Direktverbindung zwischen der Schule am Ried und Fechenheim dar. Morgens gibt es lediglich eine Verbindung, die um 7:28 Uhr an der Haltestelle Rangenbergstraße/ Riedschule ankommt, was nur für Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsbeginn um 7:45 Uhr eine Option darstellt. Für Kinder, die zur zweiten Stunde (Beginn um 8:30 Uhr) zur Schule müssen, gibt es keine geeignete Direktverbindung. Nach Unterrichtsschluss, der je nach Tag um 13:00 Uhr, 14:00 Uhr, 14:45 Uhr oder 15:30 Uhr liegt, besteht zudem häufig eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten auf den nächsten Bus. Darüber hinaus fallen Fahrten der Linie 551 regelmäßig ersatzlos aus oder haben erhebliche Verspätungen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben den Fahrplan der Linie 551 zu überarbeiten und zu ergänzen. Ziel ist es, eine verlässliche Direktverbindung zwischen Fechenheim und der Schule am Ried sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowohl morgens als auch nachmittags gerecht wird. Dabei sollen regelmäßige und pünktliche Busfahrten während der Schulzeiten garantiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen

22.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 301/16 Betreff: Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Es wird deutlich, dass der Bedarf an Schulplätzen im Frankfurter Osten, insbesondere in Bergen-Enkheim, auch in Zukunft hoch bleiben wird. Die Schule am Ried hätte in den letzten Jahren regelmäßig fünf Klassen im gymnasialen Zweig bilden können, obwohl sie derzeit nur als vierzügig eingestuft ist. Die Schule am Hang erwartet für das kommende Schuljahr mindestens sechs, möglicherweise sogar sieben erste Klassen, obwohl sie ebenfalls aktuell als vierzügig geführt wird. Eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Hang auf fünf ist für das kommende Jahr bereits geplant. Der Ortsbeirat 16 hat eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Ried auf fünf Züge im Gymnasium bereits durch den Beschluss OM5566 unterstützt. Die Stadt Frankfurt geht in der Vorlage ST1664 von einem Höhepunkt der Schülerzahlen in Bergen-Enkheim in den Jahren 2025 und 2026 aus, gefolgt von einer Konsolidierung auf hohem Niveau. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass weiterhin ein starker Zuzug nach Frankfurt stattfindet, das Neubaugebiet Leuchte in Bergen-Enkheim im Entstehen ist und eine signifikante Verdichtung in den bestehenden Wohngebieten erfolgt. Häufig werden Altbauten abgerissen und durch Neubauten mit einer deutlich höheren Anzahl an Wohneinheiten ersetzt. Darüber hinaus verfügt die Schule am Ried über zwei Intensivklassen, die jedes Jahr eine signifikante Zahl zusätzlicher Schüler aufnehmen. Ein großer Teil dieser Schüler kann - wie die Erfahrung zeigt - nach Abschluss der Intensivklasse im gymnasialen Zweig unterrichtet werden. Während die Stadt Frankfurt in verschiedenen Stadtteilen dringend nach Flächen für den Bau neuer Schulen oder die Erweiterung bestehender Schulen sucht, wäre in Bergen-Enkheim auf dem Gelände der Schule am Ried ausreichend Platz vorhanden. Die Schulleitungen der Schule am Ried und der Schule am Hang haben den im Bildungsausschuss der Stadt Frankfurt vertretenen Parteien angeboten, das Gelände der Schule am Ried zu nutzen, um dort Kapazitäten für bis zu sechs gymnasialen Zügen sowie zunächst eine Dependance der Schule am Hang mit z.B. zwei Zügen einzurichten, die mittelfristig zu einer eigenen kleinen Grundschule werden könnte. Bis auf weiteres könnte dies problemlos durch die Weiternutzung der nach dem Umzug der Schule am Hang in ihr Stammgelände freiwerdenden Containeranlage auf dem Gelände der Schule am Ried umgesetzt werden. Langfristig bestünde zudem die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, der sowohl von der Schule am Hang bzw. einer neuen Grundschule als auch von der Schule am Ried genutzt werden könnte. Die Stadt Frankfurt hat in ST1664 bereits angedeutet, dass eine Weiternutzung der Containeranlage für die Schule am Hang möglich wäre. Durch diese Maßnahmen könnte die Schule am Ried nicht nur den Wunsch der Schüler aus Bergen-Enkheim und den östlichen Stadtteilen nach Schulplätzen erfüllen. Zusätzlich könnte Schülern, die im Rahmen der Verteilungskonferenz an weiter entfernte Schulen verwiesen werden und deren Erst- oder Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden können, ein wohnortnahes Bildungsangebot geschaffen werden. Dies könnte beitragen für ganz Frankfurt die angespannte Lage bezüglich der vorhandenen Schulplätze zu entspannen. Der Ortsbeirat 16 unterstützt den oben genannten Vorschlag und bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt, zu prüfen und zu berichten, ob das Gelände der Schule am Ried und die derzeit von der Schule am Hang genutzte Containeranlage verwendet werden können, um dort nicht nur eine Dependance der Schule am Hang bzw. eine neue Grundschule zu errichten, sondern auch der Schule am Ried dringend benötigte weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang könnte die Schule am Ried zukünftig bis zu sechs Züge im gymnasialen Zweig, und weiterhin drei Züge in der Realschule und einen Zug in der Hauptschule anbieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 13 | PARLIS

Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück

27.08.2024 | Aktualisiert am: 04.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 176/13 Betreff: Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück Der Magistrat wird aufgefordert zusätzliche Glascontainer in Nieder-Erlenbach aufstellen zu lassen. Als Standort kommt die Ecke Niedereschbacher Strasse/ Am Ohlenstück in Betracht (siehe auch Foto): hier befindet sich nur eine unansehnliche Grünfläche mit niedrigem Bewuchs. Wenn die Situation es zulässt, sollten die Container in Niederflur Bauweise im Boden versenkt werden. Begründung: In der Vergangenheit wurden wiederholt Container ersatzlos entfernt, was an Feiertagen zu überlaufenden Containern und Müllabladungen führt. Auch werden die Wege für einige Anwohner immer länger. In der Nähe des Rewe gab es immer Glascontainer, die jetzt im Zuge des Radwegebaus entfernt wurden. Diese Container sollten zeitnah ersetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5875 2024 Die Vorlage OF 176/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 13 | PARLIS

Sensorgesteuerte Beleuchtung zwischen Kapersburgstraße und Niedereschbacher Straße

25.08.2024 | Aktualisiert am: 04.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 172/13 Betreff: Sensorgesteuerte Beleuchtung zwischen Kapersburgstraße und Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt anzuweisen, eine sensorgesteuerte Beleuchtung am Fußweg zwischen Kapersburgstr. und Niedereschbacher Str. anzubringen. Es ist vollkommend ausreichend, wenn die Lampen ca. 0,70 m hoch sind, gerade so viel, dass man gesehen wird und sehen kann. Gerade in jüngster Zeit haben die Versuche dort einzubrechen zugenommen. Begründung: Wenn jetzt die dunkle Jahreszeit wieder beginnt, ist es auf dem Verbindungsweg zwischen Kapersburgstr. und Niedereschbacher Str. sehr finster. Um zwielichtigen Gestalten das Einsteigen in die Grundstücke nicht noch einfacher zu machen, ist eine Beleuchtung sinnvoll. Auch viele Bürgerinnen und Bürger, die diesen Verbindungsweg häufig nutzen, würden sich über eine Beleuchtung sehr freuen, da das Sicherheitsgefühl enorm erhöht werden würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5871 2024 Die Vorlage OF 172/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Verbesserung der Einsehbarkeit in Leuchte kommend vom FES-Kleinmüllplatz

17.08.2024 | Aktualisiert am: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 287/16 Betreff: Verbesserung der Einsehbarkeit in Leuchte kommend vom FES-Kleinmüllplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicht in die Leuchte zu verbessern. Dies kann mittels zweier Spiegel erfolgen oder durch bessere Alternativen. Begründung: Kommt der Verkehrsteilnehmer vom FES- Kleinmüllplatz und möchte die Leuchte befahren, so ist dies insbesondere im Frühjahr, Sommer und Herbst oft mit erheblichen Problemen der Einsehbarkeit in die Leuchte verbunden. Um diese Gefahrenstelle zu entschärfen, bitten wir um geeignete, dauerhafte Maßnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5869 2024 Die Vorlage OF 287/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Nutzung „kleiner Sportplatz“ Rangenbergstraße

18.06.2024 | Aktualisiert am: 05.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 284/16 Betreff: Nutzung "kleiner Sportplatz" Rangenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den "kleinen Sportplatz" Rangenbergstraße (neben der Tennishalle) für den Sportunterricht der Schule am Ried und ggf. auch der Schule am Hang freizugeben. Begründung: Der Sportplatz ist derzeit für die Nutzung durch die Schule gesperrt. Vor dem Hintergrund der Sperrung der kleinen Turnhalle, wäre das Gelände als Ausweichort jedoch sehr nützlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5695 2024 Die Vorlage OF 284/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen

04.06.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2024, OF 279/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) dass der fakultativer Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufgenommen wird; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen, sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal Nord - auch um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen. Letzteres würde neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern

16.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 265/16 Betreff: Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf eine Fünfzügigkeit zu erweitern. Begründung: Die Schule am Ried verfügt derzeit über einen vierzügigen Gymnasialzweig, einen dreizügigen Realschulzweig und einen einzügigen Hauptschulzweig. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kapazitäten im Hauptschulzweig und im Realschulzweig ausreichend sind, dass es aber im Gymnasialzweig weit mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wenn die Schule am Ried nur 4 Gymnasialklassen bilden kann. Problematisch ist hier, dass abgelehnte Erstwünsche in der Regel keine wohnortnahe Alternative in der Bildungsregion Ost finden, da die anderen Schulen ebenfalls Erstwünsche ablehnen müssen. Dies führt zu einer Benachteiligung der Bergen-Enkheimer Kinder, die im Falle einer Ablehnung durch die Schule am Ried ggf. sehr lange Schulwege in Kauf nehmen müssen. Die Schule am Ried soll weiterhin eine Schule für alle Kinder des Stadtteils sein, auch wenn dieser durch Nachverdichtung und das Neubaugebiet "Leuchte" ein Bevölkerungswachstum erfährt. Die Schule am Ried verfügt über ausreichend Platz, um eine 5-Zügigkeit im Gymnasialbereich zu verkraften und es stehen zudem ausreichend Flächen zur Verfügung, so dass perspektivisch sogar bauliche Maßnahmen problemlos möglich wären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5566 2024 Die Vorlage OF 265/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße

16.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 278/16 Betreff: Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in ST 558 von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Der Magistrat wird daher gebeten zu berichten, um was für eine Sporthalle es sich handeln soll, wie weit die Überlegungen gediehen sind und wer der Nutznießer dieser Halle sein würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 968 2024 Die Vorlage OF 278/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in seiner Stellungnahme, ST 558, von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Dabei kann es sich nur um die vom Ortsbeirat 16 mit der Vorlage OM 748 gewünschte Sporthalle handeln. In der Stellungnahme ST 2096 wurde diesbezüglich von einem zeitnahen Dialog gesprochen. Der Magistrat wird deshalb um die Beantwortung der Frage gebeten, wie weit die Entscheidung inzwischen gediehen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Überbelegung der Schule am Hang

13.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 267/16 Betreff: Überbelegung der Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie stellt sich der Zuwachs der Schülerzahl in der Grundschule Schule am Hang in den nächsten 10 Jahren dar, wenn man alle Nachverdichtungsmaßnahmen und das Neubaugebiet Leuchte mit einberechnet? 2. Wie kann der erwartete Zuwachs im Bereich-Enkheim personell und räumlich aufgefangen werden? 3. Wie und wo können auch weiterhin die üblichen Fachräume nachgewiesen werden? 4. Wie kann die Schule am Hang noch während der Umbauphase auf die steigenden Schülerzahlen vorbereitet werden, damit sie nicht von Beginn an zu klein gebaut ist? Begründung: Wie aus der Vorlage M91 des Jahres 2022 ersichtlich, ist in der BR Ost die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 um mehr als 20% gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich 4-zügige Hangschule jetzt im ersten Jahrgang 6-zügig läuft und in den aktuellen Jahrgängen 2-4 5-zügig ist. Der Platz auf dem Ausweichgelände im Containerdorf der Schule am Ried ist schon jetzt zu klein. Der Informatikraum wurde bereits zu einem Klassenraum und im nächsten Schuljahr könnte das Lehrerzimmer umgewidmet werden, um einen weiteren 6-zügigen Jahrgang aufzunehmen. Mit dem Baugebiet Leuchte werden in wenigen Jahren bis zu 500 neue Wohnungen entstanden sein, in die unter anderem auch junge Familien mit weiteren Kindern einziehen werden. Diese werden der Schule am Hang zugeordnet. Bis dahin wird die Schule am Hang in die neu sanierten Gebäude zurückziehen können, aber selbst dort ist sie nicht auf solch große Jahrgänge ausgelegt: Sie wird momentan 5-zügig gebaut. Es steht zu befürchten, dass die geplanten Kunst-, Musik- und Informatikräume neuen Klassenzimmern weichen müssen, was zu Lasten der Bildungsqualität in diesen Fächern geht und nicht im Sinne der Planung ist. Der Magistrat sollte sich dringend mit dem Thema beschäftigen und genaue Prognosen einholen, um planen und klären zu können, wo und wie die Kinder Bergen-Enkheims in Zukunft beschult werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5567 2024 Die Vorlage OF 267/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen

13.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 262/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann, um Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben der auf Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße d) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind, als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Angesichts der genannten Punkte stellt sich die Frage, warum andere Trassenoptionen, welche zum Beispiel einen Anschluss von Maintal-Nord ermöglichen würden, der aktuellen Kommunikation nach nicht in Betracht gezogen wurden. Wir fordern den Magistrat auf, die Machbarkeitsstudie konsequent weiterzuführen und anschließend die Ergebnisse für alle geprüften Trassenvarianten zu evaluieren und in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Der Ortsbeirat 16 versteht, dass eine andere Möglichkeit eines Schienenanschlusses nach Bergen unter derzeitig technischen Bedingungen und Kosten nur schwer möglich scheint. Aktuell hätten wir folgende Vorschläge, um Bergen und das Gebiet um die Leuchte besser an den ÖPNV anzubinden und somit Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: - Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb. - Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten. - Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße Zudem hätten wir folgenden Vorschlag, um (bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus) Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten zu verbessern: - Erhöhung der Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten - oder: - Einrichtung einer weiteren Buslinie Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15-/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Nahverkehrsplan 2025+

08.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

29.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

03.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Bürgerversammlung zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) einberufen

02.04.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 257/16 Betreff: Bürgerversammlung zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) einberufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, für den Ortsbezirk 16 Bergen-Enkheim möglichst zeitnah eine Bürgerversammlung einzuberufen. Unter dem Titel "S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost - Bürgerinnen und Bürger fragen, der Magistrat antwortet" soll der Magistrat mit seinen fachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern sowie Vertretern des RMV die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost zwischen Mainkur und Bad Vilbel-Gronau informieren. Begründung: Ende März 2024 haben die Bürgerinnen und Bürger von Bergen-Enkheim durch Presseveröffentlichungen von den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) erfahren und dass diese jetzt realisiert werden soll. "Die Projektidee wird nun zu einem Projekt.", kündigte RMV-Geschäftsführer Knut Ringat bei der Vorstellung der Ergebnisse dieser Studie an (FNP vom 20. März 2024). Der Stadtteil Bergen-Enkheim wäre von der Umsetzung dieser Planungen in ganz erheblichem Maße betroffen. Zwar steht der genaue Streckenverlauf derzeit noch nicht fest. Sicher ist jedoch, dass die Strecke an Leuchte und Riedbad vorbei, mit einem S-Bahn-Halt an der Ortsgrenze zwischen Bergen und Enkheim, und dann in einem cirka 2 Kilometer langen Tunnel unter Bergen und dem Berger Rücken hindurch bis nach Bad Vilbel-Gronau führen würde. Für die Realisierung wären zudem umfangreiche Eingriffe in den Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiete sowohl in Bergen als auch Enkheim erforderlich. Die Ankündigung eines solch einschneidenden Nahverkehrsprojektes wirft in Bergen-Enkheim zahlreiche Fragen auf, die frühzeitig mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort besprochen werden sollten. Es handelt sich somit um eine "wichtige Angelegenheit der Gemeinde" im Sinne der HGO, die nicht etwa nur im Rahmen einer regulären Ortsbeiratssitzung behandelt werden kann. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, im Interesse einer guten demokratischen Kommunikation bereits in dieser frühen Projektphase eine stadtteilbezogene Bürgerversammlung durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff NiederEschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel

12.03.2024 | Aktualisiert am: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 300/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung, sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte, sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden, oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.21 wurde von Seiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90%) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, so dass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit 2 Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2024 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte

08.01.2024 | Aktualisiert am: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 232/16 Betreff: Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte Bereits im Jahr 2013 wurden seitens der Stadt Frankfurt die mit den Landwirten geschlossenen Pachtverträge für die Flurstücke 19/1 "Am Traubenrain" in der Verlängerung zum Landgraben sowie das angrenzende Flurstück 91, welches sich bis zum Jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße erstreckt, gekündigt. Diese sollten als Ausgleichsfläche für das Baugebiet "Leuchte" in Enkheim herangezogen werden. Angekündigt wurde seinerzeit, dass dort Streuobstwiesen angelegt werden sollen. Der Magistrat hat diesbezüglich zuletzt in seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 den folgenden Sachstand mitgeteilt: "Die Ausgleichsmaßnahme ist zusammen mit der Erschließung des Baugebiets geplant und soll im Herbst 2021 begonnen werden." Nachdem die Erschließung des Baugebiets "Leuchte" im Sommer 2023 abgeschlossen wurde, sind die im Laufe der Jahre stark verwilderten Flurstücke am Berger Nordhang jetzt zumindest kürzlich größtenteils gemulcht worden. Lediglich einige partielle Ansammlungen von jungen Birken sowie Hecken und Sträuchern sind dort noch verblieben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Wird diese Ausgleichsmaßnahme - wie ursprünglich angekündigt - in Form der Schaffung von Streuobstwiesen umgesetzt oder liegen hierfür - aufgrund der teilweise weit fortgeschrittenen Sukzession der betreffenden Flächen - mittlerweile andere Planungen vor? 2.) Sofern zwischenzeitlich andere Planungen für die Rekultivierung der betreffenden Flächen vorliegen sollten: Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei genau? 3.) Welcher konkrete Terminplan liegt der Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme derzeit zugrunde und wann ist - aus heutiger Sicht - mit deren Abschluss zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 833 2024 Die Vorlage OF 232/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Hundespielplätze in Bergen-Enkheim

02.01.2024 | Aktualisiert am: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 228/16 Betreff: Hundespielplätze in Bergen-Enkheim Die Stellungnahme ST 1383 vom 02.08.2021 besagt, dass "Die Anregung des Ortsbeirats 16, in Bergen-Enkheim in fußläufiger Entfernung Hundespielplätze zu schaffen und einzuzäunen, wird der Magistrat aufgreifen und beurteilen. Hier ist hier vor allem die Verfügbarkeit von Flächen zu prüfen". Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen a.) im Neubaugebiet Leuchte - hier die eingezäunte Fläche als Magerboden bezeichnet, (siehe Abbildung I.). und b.) die noch entsprechend zu sichernde Fläche " Aussichtsanhöhe zwischen Sportgelände Germania Enkheim und Riedweiher" siehe Abbildung II. als Flächen für einen Auslauf für Hunde gegeben wären. Begründung: Sowohl in Bergen als auch in Enkheim fehlen, im fußläufig erreichbaren Nahbereich, zwei Hundewiesen, die es Hundehaltern ermöglichen, ihren Tieren den erforderlichen, tiergerechten freien Auslauf zu gewähren. Mit einem Hundespielplatz soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Mensch & Hund auf sicherem Gelände zusammen Spaß haben, aber auch die Sozialisierung von Mensch und Tier stärkt - was nicht nur das Selbstvertrauen des Hundes stärkt - sondern auch die Kommunikation untereinander. "Die Grundlage des Erfolges besteht darin, den Standpunkt des anderen zu verstehen." Nach allgemeiner Meinung, ist das der Grundstein für gute Kommunikation, Freundschaft & Teamwork. Wenn dieses Fundament aus Vertrauen und Verstehen besteht, fördert es die Bindung, die Beziehung und hilft bei der Erziehung der Tiere. Anlage 2 Abbildungen Abb.1 Abb. II. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4994 2024 Die Vorlage OF 228/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 3 CDU, 1 GRÜNE, SPD und BFF gegen 2 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verbesserung der Straßenbeleuchtung am Grüneburgpark (August-Siebert-Straße, SebastianRinz-Straße und FritzNeumarkWeg)

28.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 242/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung am Grüneburgpark (August-Siebert-Straße, Sebastian-Rinz-Straße und Fritz-Neumark-Weg) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung am Grüneburgpark an den folgenden Strassen zu überprüfen und zu verbessern: August-Siebert-Strasse, Sebastian-Rinz-Strasse und Fritz-Neumark-Weg. Dies sollte folgende Massnahmen umfassen: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3. Ggf. Aufbau zusätzlicher Strassenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Es gibt auf den genannten Straßen am Rande des Grüneburgparks viel zu wenig Strassenbeleuchtung. Anzahl der Strassenlaternen sowie die Leuchtstärke sind so gering, daß grosse Wegstrecken in Dunkelheit zurückgelegt werden müssen. Dies ist in den Abendstunden gerade für ältere Anwohner und Parkbesucher, aber auch für diejenigen, die allein zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und zusätzliche Laternen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1412 2022 Die Vorlage OF 242/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle „Hostatostraße“ und Bahnhof Höchst

14.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2021, OF 291/6 Betreff: Höchst: Verkehr zwischen Haltestelle "Hostatostraße" und Bahnhof Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Strecke zwischen den Haltestellen Hostatostraße und Bahnhof Höchst für den Busverkehr so gestaltet werden kann, dass keine PKW, Taxi oder andere Fahrzeuge den Busverkehr beim Abbiegen in die Albanusstraße und in die Dalbergstraße behindern und dadurch zu Unpünktlichkeiten, Stau oder Gefährdungen im Straßenverkehr beitragen. Begründung: Von Anwohnern wird häufig beobachtet, dass Falschparker auf dem oder knapp neben dem Zebrastreifen an der Ecke Hostatostraße/Albanusstraße auf der gleichen oder der gegenüberliegenden Seite der Buchhandlung parken, so dass der Bus, insbesondere ein Gelenkbus nicht in die Albanusstraße einbiegen kann. Auch an der nächsten Ecke Albanusstraße/Dalbergstraße gelingt das Abbiegen nicht, wenn auf der Dalbergstraße gegenüber der Straßenmündung ein Auto (längere Zeit) hält oder die Autos die Haltelinie vor der Fußgängerampel nicht beachten. Außer durch minutenlange Hupkonzerte glauben auch einige Ungeduldige an Lösungen, an den sich gegenseitig blockierenden Autos vorbefahren zu können und verursachen so brenzlige, gefährliche Verkehrssituationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1328 2022 Die Vorlage OF 291/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau

12.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 241/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstr. und Arndtstr. - Savignystr. zwischen Arndtstr. und Rheinstr. Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung. - Lindenstr. ab Bockenheimer Landstr. bis Westendstr. - Bettinastr. - Westendstr. zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstr. - Beethovenstr. zwischen Kreisel Mendelssohnstr. und Friedrich-Ebert-Anlage 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1403 2022 Die Vorlage OF 241/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff nachfolgenden Wortlaut hat: "Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 653 und OM 141 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112

12.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 288/6 Betreff: Höchst: Weitere Ausweitung der Vorlagen OM 653 und OM 141 auf den Abschnitt Bolongarostraße 176 bis 112 Vorgang: OM 141/21 OBR 6; OM 653/21 OBR 6; ST 1682/21; ST 2100/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in OM 141 und OM 653 geforderten und erfolgreich durch den Magistrat durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen auf den oben genannten erweiterten Bereich der Bolongarostr. Auszuweiten. Begründung: Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Ortsbeiratsmitglieder zugekommen und haben über Beeinträchtigungen durch Müllansammlungen, Ruhestörungen berichtet. Ferner beklagten entsprechende Anwohnerinnen und Anwohner über Geräuschbelästigungen in den späten Abendstunden, die durch einzelne dort ansässige gastronomieähnliche Ladengeschäfte verursacht werden. Die in der ST 2100 aufgeführten Maßnahmen des Magistrats haben seitens der Anwohnerschaft für eine deutlichen Rückgang der Beschwerden geführt, weshalb es als sinnig erscheint, die in der Stellungnahme beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen entsprechend auf den oben genannten Straßenabschnitt auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 653 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1682 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1325 2022 Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße

05.12.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten

05.12.2021 | Aktualisiert am: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 306/6 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (unterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Benutzer*innen weniger Störungen für Mitbenutzer*innen und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1 Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot an die Bürger*innen in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleg*innen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohner*innen, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzer*innen der Grillplätze, einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich der Grillplatz am Lohrberg, in Schwanheim und der Grillplatz in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch dieses Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zur Ziffer 2 Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021 (OM 30) an den Magistrat insbesondere mit der Frage gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der zuständige Magistrat wie folgt Stellung genommen (ST1441): "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das als Anlage beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirates 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93, in: NVwZ 1994, 920) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA-Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Schilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohner*innen, vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichem Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anrainer*innen von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3 Die Begründung zu Ziffer 3 ergibt sich aus dem oben Gesagtem. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anrainer*innen vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind. Siehe hierzu die als Anlage beigefügte Kartenübersicht. Zu Ziffer 4 Es ist nicht ausreichend neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr muss für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren. Sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neue eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme ST1440 vom 17.08.2021 geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das Kelsterbacher Modell bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzer*innen die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze sich in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt mit einzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 (Antragsteller) Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 42 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 306/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 123 2022 Die Vorlage OF 306/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7

23.11.2021 | Aktualisiert am: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung

18.11.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 143/3 Betreff: Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung Der OBR 3 strebt eine öffentliche Mitnutzung des Nebengebäudes (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses für kleinere kulturelle Veranstaltungen (z. B. Musik, Lesungen) an. Firma Lurse, momentaner Mieter und künftiger Erbbauberechtigter, kann sich eine kulturelle Mitnutzung des Pavillons grundsätzlich vorstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden Gespräche von Vertreterinnen des OBR und des Stadtbezirksvorstehers mit dem bisherigen Liegenschaftsdezernenten (Jan Schneider), dem ABI, aber auch in großer Runde (mit Lurse, Dezernat, und ABI) geführt. Über die Ausgestaltung der kulturellen Nutzung gibt es ein gemeinsames Verständnis. Offen bleibt jedoch noch die Frage welche zusätzlichen baulichen Anforderungen (Brandschutz u.a.) sich aus der kulturellen Nutzung ergeben. Um hier weiter zu kommen, sollte im nächsten Schritt eine Bauberatung durch die Bauaufsicht erfolgen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bauberatung in Bezug auf die zusätzlichen baulichen Anforderungen aufgrund einer kulturellen Nutzung für das Nebengebäude (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses durch die Bauaufsicht zu veranlassen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1284 2021 Die Vorlage OF 143/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Weitere Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames

15.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 164/10 Betreff: Weitere Hundekotbeutelspender am Nordpark Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zwei weitere Hundkotbeutelspender nebst Abfallbehälter an geeigneter Stelle am Nordpark Bonames einzurichten. 1. am Nordpark an der rechten Seite vom Sportplatz /großer neuer Parkplatz 2. Am Burghof an der rechten Straßenseite (vor der Kreuzung zu der Pferdekoppel) Begründung: Weiterer Bedarf vor Ort ist gegeben. Die Patin, welche schon die vorhandene Dog- Station am Nordpark (linke Seite) betreut, steht auch zur Betreuung der zusätzlichen Spender zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1226 2021 Die Vorlage OF 164/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Leuchte für den Frankfurter Berg

15.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 156/10 Betreff: Leuchte für den Frankfurter Berg Zwischen dem Berkersheimer Weg 8 und der Julius-Brecht-Straße 5 befindet sich ein öffentlich frei zugänglicher, ausgebauter und stark frequentierter Fußweg (auf Flurstück 22/34). Der ca. 34 Meter lange Weg befindet sich nicht auf städtischen Grund. Die entlang des Weges befindlichen Bäume- und Sträucher sorgen insbesondere mit Blattbestand dafür, dass die umliegend vorhandenen Leuchten den Weg nicht mit Licht versorgen können. Der Regionalrat Frankfurter Berg beschloss am 04. Oktober 2021 eine Resolution, mit der die Wohnungsbaugesellschaft sowie der Präventionsrat Frankfurt gebeten werden, an der o.g. Stelle, mit deren Mitteln eine ergänzende Leuchte installieren zu lassen. Gemäß Kostenvoranschlag der Straßenbeleuchtung RheinMain sind für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtausgaben i.H.v. rund 6.960 EUR inkl. MwSt. zu veranschlagen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der deutlichen Verbesserung der gefühlten Sicherheit unterstützt der Ortsbeirat diese Maßnahme mit bis zu 3.480 EUR aus seinem Budget. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 65 2021 Die Vorlage OF 156/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz

15.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 76/16 Betreff: Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Blühstreifen ausgewiesen werden. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Idee der Blühstreifen und Wildwiesen und möchten den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Das Anlegen von Blühstreifen und Wildwiesen hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen und ist in Frankfurt schon an vielen Stellen Realität. Wir denken, dass das Konzept bei jeder verfügbaren Fläche angewendet werden sollte. Im Stadtteil Bergen Enkheim sind noch Grünflächen vorhanden, die in dieses Programm mit einbezogen werden könnten. Wir denken dabei z.B. an: - die Grünstreifen an der Leuchte - die Grünflächen am Berger Marktplatz - die Grünflächen des Gleisbettes in der Borsigallee - den Schwimmbadparkplatz - die Grünflächen am unteren Teil der Winzersteige Anhang (zur Veranschaulichung der Flächen/Quelle: eigene Fotos) von oben nach unten: Borsigallee, Winzersteige, Winzersteige, Leuchte. Schwimmbad Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1382 2022 Die Vorlage OF 76/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für die Worte "die GRÜNEN Bergen-Enkheim" die Worte "der Ortsbeirat" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse

05.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2021, OF 212/1 Betreff: Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Platz zwischen Bethmannstraße und Münzgasse gegenüber dem Ausgang des Instituts für Stadtgeschichte umzugestalten und den provisorischen Charakter zu beenden. Hierbei soll vor allem: 1. Der Platz soweit möglich entsiegelt werden. 2. Die Schotterhaufen entlang des Radweges Bethmannstraße entfernt werden. 3. Ein Fußweg angelegt werden, der ausgehend vom Fußgängerübergang westliche Bethmannstraße zur Münzgasse führt. 4. Die Aufenthaltsqualität der Fläche durch Begrünung in Form von Bäumen mit Beeten zu steigern. Sollte dies nicht möglich sein, sollen weitere Pflanzkübel aufgestellt werden. Begründung: Durch die neue Verkehrsführung der Bethmannstraße und das Abpollern des Platzes von der Münzgasse aus, ist in der Innenstadt eine hässliche und ungenutzte Fläche entstanden. Für Fußgänger*innen, die aus Richtung Römer die Bethmannstraße in Richtung Willy-Brandt-Platz laufen, ist die Gehwegführung nicht klar ersichtlich. Es gibt einen schmalen Streifen entlang des Radweges, der kurz vor der Einmündung zur Münzgasse durch einen Laternenpfahl unnutzbar gemacht wird. Fußgänger*innen müssen dann entweder auf den Radweg ausweichen oder zurückgehen und über die Schotterböschung auf den Platz gehen. Für Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen stellt sich die Situation durch einen hohen Bordstein noch schwieriger dar. Gleichzeitig wird die versiegelte Fläche nicht genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung mit einer klaren Wegeführung für Fußgänger*innen ist daher wünschenswert. Quelle: F. Reineking Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1114 2021 Die Vorlage OF 212/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Aufzählungspunkt 3. des Antragstenors nach dem Wort "Fußweg" "barrierefreier" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten

04.11.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 139/9 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern eine Fortsetzung ihres Mietverhältnisses zu ermöglichen. Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Bunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BIMA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.10.2021, OF 117/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1062 2021 1. Die Vorlage OF 117/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 139/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch den folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisse zu ermöglichen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen

03.11.2021 | Aktualisiert am: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 219/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegbeleuchtung auf der östlichen Straßenseite in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße überprüfen, die Leuchtstärke messen und zwei zusätzliche Leuchten in Höhe der Hausnummern 18 und 24 ergänzen zu lassen, um Fußgehenden sicheres Gehen zu ermöglichen. Begründung: Der genannte Abschnitt wird von vielen Fußgehenden von der Straßenbahnhaltestelle Galluspark in Richtung Lahnstraße genutzt. Da die bestehende Straßenbeleuchtung sich auf der westlichen Straßenseite befindet, von Bäumen und den vielen parkenden Autos verdeckt wird und hauptsächlich die Straße ausleuchtet, liegt der östliche Gehweg im absoluten Dunkeln. Insbesondere Frauen wählen nach Einbruch der Dunkelheit lieber einen besser beleuchteten Umweg, um sicher nach Hause zu kommen. Bild: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1117 2021 Die Vorlage OF 219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße

03.11.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stromversorgung für den Frankfurter Westen sicherstellen

02.11.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 252/6 Betreff: Stromversorgung für den Frankfurter Westen sicherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den Netzbetreibern ein Konzept zur Absicherung der Stromversorgung mit folgenden Punkten zu erstellen: - Erhöhung der Gesamtstabilität des Umspannwerks Höchst - Dauerhafte Etablierung von ausreichend Trafostationen im Frankfurter Westen und im gesamten Stadtgebiet - Erstellung von detaillierten Notfallplänen, wie auf Stromausfälle schnell und zielgerichtet reagiert werden kann - Etablierung eines besseren Wartungsintervalls der vorhandenen Anlagen - Ausbau der Netzkapazitäten entsprechend den gestiegenen Bedarfen (bspw. durch Zuzug, Rechenzentren, Elektroladestationen, digitaler Vernetzung). Begründung: Am 26. Oktober 2021 traf bereits der zweite großflächige Stromausfall innerhalb eines Jahres die Stadtteile im Frankfurter Westen. Neben privaten Haushalten war auch das Klinikum Höchst betroffen. Während hier die Stromversorgung über ein klinikeigenes Notstromaggregat sichergestellt werden konnte, standen andere Einrichtungen vor großen Herausforderungen - bspw. Seniorenpflegeheime, in denen einige Bewohner auf die Beatmung durch Sauerstoffgeräte angewiesen sind. Auch Tage nach diesem Stromausfall wurde die Stromversorgung für den Frankfurter Westen als heikel bezeichnet. Und tatsächlich mussten viele Menschen in Höchst und Nied in der Nacht auf den 1. November wieder ohne Strom auskommen. Die Gründe für die Stromausfälle waren dabei unterschiedlich - Am 17. November 2020 war die Ursache eine Fehlschaltung im Umspannwerk mit einem Brand als Folge, im Oktober 2021 soll ein Materialschaden in einem Wandler verantwortlich gewesen sein und am 1. November war es ein Kabelfehler. Dies macht deutlich, dass hier ein Gesamtkonzept notwendig ist. Insbesondere auch im Hinblick auf neue Herausforderungen und Bedarfe (bedingt durch weiteren Zuzug, Bau von Rechenzentren, Ausbau der Elektromobilität bzw. Einrichtung weiterer Elektroladestationen, Ausbau der digitalen Vernetzung) und dem damit verbundenen notwendigen Ausbau der Netzkapazitäten besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1104 2021 Die Vorlage OF 252/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Kein smarter Parkplatz

02.11.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 244/6 Betreff: Höchst: Kein smarter Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Bolongarostraße/Ecke Kranengasse neben den vorhandenen Fahrradbügeln einen weiteren Bügel o.ä. zu setzen, der verhindert, dass durch das Parken kleiner Autos ein Abstellen und Ausparken von Rädern behindert wird. Begründung: Die Bilder sprechen für sich (Quelle privat): Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1097 2021 Die Vorlage OF 244/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Ausweichquartier für das KiZ 126

01.11.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2021, OF 133/3 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KIZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob eventuell bereits erste Abbruchmaßnahmen auf dem Gelände des ehemaligen Betriebshofes stattfinden können, da die Einrichtung sicherlich nicht das gesamte Gelände benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 52 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung der Vorlage OF 133/3. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1044 2021 1. Die Vorlage NR 104 dient zur Kenntnis. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 133/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz im Antragstenor gestrichen und der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu b) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sicherstellung der Stromversorgung im Frankfurter Westen

31.10.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 253/6 Betreff: Sicherstellung der Stromversorgung im Frankfurter Westen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten mögen beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, - wie hoch der jährliche Energieverbrauch im Westen in Bezug auf Rechenzentren, Industrie / Gewerbe und Privathaushalte ist, und in diesem Zusammenhang - wie hoch der jeweilige CO2-Fußabdruck ist und - wie hoch die Wärmebelastung der 8 Stadtteile im Westen durch die Rechenzentren und die Industrie ist. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, - ob die Stromversorgung der Privathaushalte genauso gesichert ist wie die Stromversorgung der Industrie, der Gewerbe und Rechenzentren, - ob die Stromlieferanten in der Lage sind, den massiv steigenden Stromverbrauch abzudecken und im Falle eines Ausfalls bei steigendem Stromverbrauch eine Notstromversorgung für alle Nutzer gewährleisten zu können, - welche Maßnahmen ergriffen wurden und jetzt zukünftig ergriffen werden, um der rasanten Entwicklung in Bezug auf den Energieverbrauch gerecht zu werden, - welche Maßnahmen haben die Stromlieferanten bereits ergriffen und werden sie zeitnah ergreifen, um die Stromversorgung zu gewährleisten und den gestiegenen Energieverbrauch bewältigen zu können. Begründung: Im Frankfurter Westen haben wir Unternehmen,-Industrie/Gewerbe/Rechenzentren- die einen sehr starken Energieverbrauch haben. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Eher wird der Verbrauch weiter sehr stark steigen, wie z.B. durch den Bau neuer Rechenzentren. In dieser Nachbarschaft leben jedoch auch unmittelbar über 130.000 Bürger Frankfurts, die ebenfalls auf eine sichere Stromversorgung angewiesen sind, sei es für den Privatgebrauch oder für das Homeoffice. Gerade war wieder ein Stromausfall durch eine Überlastung eines Spannungsum-wandlers. Das letzte Mal war es ein Materialfehler oder ein Brand im Umspannwerk. Das ein oder andere Umspannwerk wird zwar gerade modernisiert. Dies bedeutet jedoch auch, dass noch andere alte Umspannwerke am Netz sind und jederzeit weitere Ausfälle bereits programmiert sind. Hinzu kommt, dass ein neues oder modernisiertes Umspannwerk nicht bedeutet, dass dort keine Materialfehler auftreten könnten oder würden. Gerade vor dem Hintergrund der Industrie und der Rechenzentren neben den Privathaushalten ist es extrem wichtig, dass die Stromversorgung hier zu 100 % funktioniert. Ein Ausfall würde zu gravierenden Schäden und fehlender Sicherheit führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 103 2021 Die Vorlage OF 253/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Hochbunker am Marbachweg kaufen

25.10.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2021, OF 117/9 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Hochbaubunker am Marbachweg von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu kaufen. Angela Rühle angela@grueneeschersheim.de 0176/43506410 Wendel J. Burkhardt wendelburkhardt@tonline.de 0151/611131964 Silke Horns Silkehorns@web.de 01575/4790537 Dr. Sabine Theadora Ruh mail@struh.de 069/53098640 Marcel Peters peters.marcel@yahoo.com 0178/2848685 Franziska Schneider fpm.schneider@yahoo.com 0162/8328550 Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob der Bunker brandschutztechnisch so ertüchtigt werden kann, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Nach Presseberichten bietet die BIMA Immobilien, die für Zwecke des Bundes entbehrlich sind, in der Regel zuerst den Kommunen zum Kauf an. Die Stadt könnte so das Grundstück und den Bunker für eine kulturelle oder anderweitige Nutzung sichern. Um den Bunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.11.2021, OF 139/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1062 2021 1. Die Vorlage OF 117/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 139/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch den folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisse zu ermöglichen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

21.10.2021 | Aktualisiert am: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 127/3 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt: In der U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-Enden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31, Abs.5 BoStrab angepasst. Begründung: In § 31, Abs. 5 der BoStrab (Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31, Abs. 5, Satz 1 BoStrab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m. In einer U-Bahn-Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1742 2022 Die Vorlage OF 127/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10

18.10.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 145/10 Betreff: Bevölkerungsschutz im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja, wann und wo im Ortsbezirk 10 Sirenen aufgestellt werden sollen/können, ob der Einfachheit halber vorrangig bisherige Standorte hierfür berücksichtigt werden können, 2. welche zeitgemäßen Neuerungen diesbezüglich vorgesehen sind, 3. welche sonstigen entsprechenden Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz bisher und künftig vorgesehen sind? Begründung: Um den Bevölkerungsschutz steht es in Deutschland teils nicht gut. Weitreichende Katastrophen sind immer und überall denkbar. Wichtig dabei bleibt, die verschiedensten Szenarien oder Erkenntnisse sämtlicher Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen (zum Beispiel der Branddirektion sowie des THWs) mit zu bedenken. Letztlich ist bezüglich des Ortsbezirks 10 der Bevölkerungsschutz zu überprüfen und mit höchster Priorität neu aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 96 2021 Die Vorlage OF 145/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw

18.10.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 126/10 Betreff: Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Problem der teils gefährlich falsch parkenden Fahrzeuge in der Einbahnstraße "Am Burghof" im Bereich östlich der "Bonameser Mittelgasse" gelöst werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1014 2021 Die Vorlage OF 126/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau

17.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 183/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in der Oberlindau zu verbessern: 1.) Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2.) Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3.) Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Straßenlampen in der Oberlindau geben in der Dunkelheit viel zu wenig Licht. Die Leuchtstärke ist so gering, daß sich die Begrenzungen des Gehwegs nicht erkennen lassen. Dies ist gerade für ältere Anwohner, aber auch für jüngere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung und wird dem bestehenden Wohngebiet nicht gerecht. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1049 2021 Die Vorlage OF 183/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker

15.10.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel

11.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 172/1 Betreff: Endlich ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel Vorgang: B 286/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, im Rahmen des Frankfurter Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel einzurichten nach den positiven Vorbildern im Gallus und im Gutleut. Dies wird bereits im jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main" als wünschenswert betrachtet. Begründung: Das Bahnhofsviertel erfüllt alle Voraussetzungen für die Einrichtung eines Quartiersmanagements. Es ist derzeit ein Ort, der für alle Akteure - Anwohnende, Gewerbetreibende, Sozialarbeitende, marginalisierte Gruppen - wenig positive Impulse ausstrahlt. Corona hat als "Brandbeschleuniger" gewirkt und das soziale Auseinanderdriften leider noch beschleunigt. Ein Quartiersmanagement leistet einen großen Beitrag zur sozialen Stadtteilentwicklung und fungiert vor nach dem Motto der aktiven Nachbarschaft "Alle können ihre Stadt gemeinsam gestalten" als niedrigschwellige Koordinierungs- und Begegnungsstätte aller Menschen im Viertel. Es ermöglicht den Austausch, das Entstehen von Netzwerken und allen Bewohner*innen werden Möglichkeiten der Partizipation, Zugehörigkeit und Inklusion eröffnet. Spannungen werden erkannt und entschärft, der Gemeinsinn und das gegenseitige Verständnis gestärkt. Es könnte ein Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil entstehen und eine Stärkung der Eigeninitiative in Bezug auf eigene Bedarfe und Veränderungswünsche. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den jährlichen Bericht des Sozialdezernats (Magistratsvorlage B286) über das Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main", in der ein Quartiersmanagement für das Bahnhofsviertel als wünschenswert betrachtet wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.08.2021, B 286 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 89 2021 Die Vorlage OF 172/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage Brandsbornstraße

10.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 179/5 Betreff: Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage Brandsbornstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main in Verbindung zu setzen, um gemeinschaftlich ein Konzept für die Sportanlage Brandsbornstraße zu entwickeln bzw. das bereits vorliegende Konzept zu prüfen, um deren zukünftige Nutzung für die Vereine dort zu sichern. Begründung: Die Sportanlage Brandsbornstraße liegt zu einem Teil auf Frankfurter Gemarkung und zum anderen Teil auf Offenbacher Gemarkung. Die Zuwegung erfolgt über das Gebiet der Stadt Offenbach am Main. Im wachsenden Rein-Main-Gebiet sind auch Sportplätze rar und die beiden Städte sollten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger bereits vorhandene Sportflächen nutzen und ausbauen, um Trainingszeiten vorhalten zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 937 2021 Die Vorlage OF 179/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben

09.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 185/6 Betreff: Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben Anwohner der Straße "An der Steinmühle" in Nied haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um Hilfe bei der Bewältigung ihrer Verkehrs- und Parkprobleme in ihrer Straße gebeten. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, mögliche offensichtliche Verkehrsmissstände und Probleme (wie unten beschrieben) in der Straße "An der Steinmühle" in Nied unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1) Es sollte dem Verdacht der Anwohner nachgegangen werden, dass eine nahe gelegene KFZ-Werkstatt möglicherweise die Straße und Parkflächen "An der Steinmühle" als Betriebsfläche nutzt (Dauerparken eines Abschleppwagens auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche, Parken von teilweise nicht mehr fahrbereiten für die Reparatur vorgesehenen Unfallautos, Abstellen von Autos ohne Nummernschild, mögliches Blockieren von Parkflächen für Autos). 2) Da anscheinend öfters Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit die Straße durchfahren, ist zu prüfen, ob die Straße "An der Steinmühle" in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden könnte. 3) Unverzügliches Abschleppen von nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen (bei einem Ortstermin fiel ein nicht mehr zugelassener Sprinter mit geöffneter Tür ohne Motor auf). Es sollte deutlich mehr kontrolliert und im Parkverbot stehende Fahrzeuge regelmäßig abgeschleppt werden. 4) Prüfung, ob ein Teil der Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden könnte. 5) Gemeinsam mit der "An der Steinmühle" ansässigen Alevitischen Gemeinde nach Lösungen für das große Parkplatzproblem infolge ihrer regelmäßigen Veranstaltungen suchen. Hierbei sollten mögliche Parkalternativen wie beispielsweise das Jobcenter, der Parkplatz des Nettomarktes oder andere in der Nähe liegende Flächen (siehe unten unter "Zu 5") geprüft werden. 6) Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung in der Straße ergreifen. Begründung: Bei der Straße "An der Steinmühle" handelt es sich um eine kleine Sackgassenstraße in L-Form. Anwohner berichteten bei einem Ortstermin Anfang Oktober 2021 von folgenden Problemen: Zu 1: Seit ca. 1 Jahr scheint ein in der Nähe ansässiger KFZ-Betrieb die Straße "An der Steinmühle" und die dort vorhandenen Parkplätze als eigenes Gewerbegebiet wie folgt zu nutzen: - Ein Abschleppwagen parkt permanent am Ende der Straße auf einer nicht als Parkplatz gekennzeichneten Fläche. - Unfallautos (teilweise nicht mehr fahrbereit) parken längere Zeit (bis zu mehrere Wochen) auf den Parkplätzen, bevor sie repariert werden. - Anwohner haben beobachtet, dass aus manchen defekten Autos Öl auf die Parkplätze tropft. Es sind größere Ölflecken in der Straße und auf den Parkplätzen zu sehen. - Teilweise scheinen einige Fahrzeuge bewusst Parkplätze für eine zukünftige Nutzung zu blockieren (durch Querparken vor den Längsparkplätzen). - Autos ohne Nummernschild belegen oft und lange die Parkplätze (dem Antragsteller fiel ein geöffneter Sprinter ohne Motor auf). Erhalten diese Fahrzeuge von der Stadt einen roten Aufkleber, scheinen sie zunächst auf den in der gleichen Straße parkenden Abschleppwagen geladen zu werden, bevor sie in die Werkstatt kommen. - Laut Anwohnern wurde mehrmals erfolglos mit dem betreffenden KFZ-Betrieb versucht, über die Missstände zu reden. Hierdurch sowie durch das vermehrte Parken von zum Teil ortsfremden Gewerbefahrzeugen komme es in der Straße "An der Steinmühle" nach Beschreibung der Anwohner zu einem täglichen Verkehrschaos: Die regulären Parkplätze seien oftmals belegt. Privatparkplätze, Toreinfahrten, Geh- und Fahrradwege würden zugeparkt. Müllabfuhr, Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge könnten kaum durchfahren. Da es sich um eine Sackgasse handelt, kommt es zu aufwendigen Rangieren und lauten Fahrgeräuschen und Gesprächen der beteiligten Personen bis tief in die Nacht, so dass die Anwohner auch in der Nachtruhe gestört würden. Zu 2: Den Bewohnern ist aufgefallen, dass oftmals Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit durch die Straße fahren und die Motoren aufheulen lassen. Hierdurch sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Teilweise spielten auch die Kinder der Anwohner auf der Straße, da Spielplätze weiter entfernt liegen. Hier gibt es den Vorschlag der Anwohner, durch Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich das schnelle Fahren zu verhindern. Zu 3 und 4: Durch Einrichten von Bewohnerparkplätzen und regelmäßigen Kontrollen könnte das Parkplatzproblem für die Anwohner gelöst werden. Dabei bräuchten nur ca. 10-15 Parkplätze als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. Zu 5: Die Alevitische Gemeinde Frankfurt ist "An der Steinmühle" ansässig. Sie besitzt vor Ort ca. 10 private Parkplätze, die jedoch für ihre Veranstaltungen nicht ausreichen. Die Glaubensgemeinschaft ist eine der größten in Deutschland. Laut Auskunft ihres 1. Vorsitzenden kommt es jede Woche zu 2-3 Beerdigungsveranstaltungen, zu denen regelmäßig über hundert Gäste aus ganz Deutschland kommen. Hinzu kommen noch weitere Veranstaltungen der Gemeinde. Die Parkplätze der gesamten Straße reichen für diese Veranstaltungen nicht aus. Es kommt regelmäßig zu größeren Verkehrs- und Parkplatzproblemen (Verkehrschaos). Hier sollte gemeinsam mit der Alevitischen Gemeinde nach alternativen Parkflächen in der Nähe gesucht werden. Anwohner schlugen beispielsweise eine Prüfung der Nutzung des Parkhauses des Jobcenters in der Bolongarostraße 82 sowie der Parkfläche des Netto-Marktes in der Bolongarostraße schräg gegenüber der Straße "An der Steinmühle" vor. Anwohner und Alevitische Gemeinde haben versichert, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert seien. Straße "An der Steinmühle" in Nied. Quelle: Google Maps. Hier wird auf nicht als Parkplätze ausgewiesenen Flächen geparkt. Da die Strasse "An der Steinmühle" eine Sackgasse ist, muss hier mit großen Fahrzeugen immer aufwendig gewendet werden. Dieser Sprinter steht seit Monaten mit offener Tür auf dem Parkplatz. Er besitzt keinen Motor mehr und wird anscheinend von Gewerbetreibenden als Arbeitsstätte und Lagerraum benutzt. Hinter den Autos in der Böschung wird regelmäßig Müll entsorgt. Quelle Fotos: Privat. Parkplätze werden scheinbar bewusst blockiert. Der Abschleppwagen links parkt dauerhaft auf einer nicht als Parkplatz ausgewiesenen Fläche. Parkverbotsflächen werden missachtet. Kontrolliert wird selten. Gewerbetreibende nutzen für ihre Firmenautos verstärkt Parkplätze "An der Steinmühle". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 866 2021 Die Vorlage OF 185/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Beleuchtung auf dem Spielplatz im Holzhausenpark

03.10.2021 | Aktualisiert am: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 145/3 Betreff: Beleuchtung auf dem Spielplatz im Holzhausenpark Der Holzhausenpark wird von vielen Kindern und Jugendlichen genutzt. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten in denen es früh dunkel und die Spielzeit damit extrem kurz. 2 weitere Leuchten würden den Bereich der Tischtennisplatten etwas besser beleuchten und ein echter Gewinn für die Kinder und Jugendlichen sein. Eine Verbesserung der Beleuchtungssituation auf der Holzhausenstraße wäre ein weiterer Punkt für die Aufenthaltsqualität in den späten Nachmittag- und frühen Abendstunden. Dazu gibt es eine Initiative der Kinderbeauftragten im Ortsbeirat 3. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten ob - die Beleuchtungssituation auf der Holzhausenstraße insbes. im Bereich Holzhausenpark durch den Einsatz anderer Leuchtmittel verbessert werden kann - im Bereich des Spielplatzes 2 weitere Leuchten installiert werden können. Planskizze s.u. Quelle: Lorenz Gempper, Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 145/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim

13.09.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Betreff: Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die im vergangenen Jahr von den Vereinen Sportgemeinschaft Enkheim e.V. und FC Germania 1911 Enkheim e.V. vorgetragenen Planungen bezüglich eines Hallenbaus mit ergänzenden Außenanlagen umgesetzt und realisiert werden, um das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Nach dem Vortrag der beiden Sportvereine besteht in Enkheim der Bedarf nach einer weiteren Sporthalle sowie weiteren Sportflächen im Außenbereich. Die SG Enkheim und der FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte und die zu beobachtende starke Verdichtung der Wohngebiete wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG Enkheim über keine eigene Sporthalle und ist darauf angewiesen, Räume der Schulen und der Saalbau zu nutzen. Leider werden die Nutzungsverträge von diesen Institutionen oft wegen anderweitigem Bedarf gekündigt. Die Sporthalle würde von der Sportgemeinschaft Enkheim errichtet werden, die Sportflächen im Außenbereich müssten von der Stadt Frankfurt am Main hergestellt werden. Die Planungen der beiden Vereine liegen bei der Stadt Frankfurt am Main vor, Vorgespräche mit dem Sportamt wurden in diesem und im vergangenen Jahr bereits geführt. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für Alle. Bei der Realisierung auf dem Areal zwischen Rangenbergstraße und Leuchte werden neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten auch Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishalle wurden bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte nach aktuellem ökologischem Stand erfolgen. Der Ortsbeirat unterstützt die Vorhaben der beiden Sportvereine zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in unserem Stadtteil und bittet den Magistrat, entsprechend tätig zu werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.08.2021, OF 48/16 Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren

10.09.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 94/12 Betreff: Katastrophenschutz für Starkregenereignisse und Sturzfluten vorbereiten - gefährdete Baugrundstücke in Kalbach ermitteln und betroffene Personen durch Warnhinweise für den Ernstfall sensibilisieren Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf mögliche extreme Wetterlagen den Abfluss des Kalbachs zu überprüfen und festzustellen: 1. ob das Rückhaltebecken am Oberlauf des Kalbachs in den Bommersheimer Wiesen auch für extreme Niederschläge ausreichend bemessen ist, oder ob ein weiterer Retentionsraum erforderlich wird, 2. wie sichergestellt werden kann, dass die Eintrittsöffnung in die Verrohrung des Kalbachs nördlich der L 3019 im Katastrophenfall nicht durch Treibgut schnell blockiert wird, 3. wie sichergestellt ist, dass bei einer Überlastung der Verrohrung des Kalbachs in der Bachstraße angrenzende Wohnhäuser vor Überflutungen geschützt sind, 4. ob der Bachverlauf im Zuge des Kalbacher Stadtpfads mit teilweise beidseitigen engen Einschnitten in der Lage ist, extreme Hochwasserabflüsse zu bewältigen, 5. ob von dem Gewerbegrundstück der Carbone AG in der Talstraße (Unterlauf des Kalbachs) bei Hochwasser eine besondere Gefährdung durch Chemikalien ausgehen kann, 6. ob durch Fließpfadkarten, wie sie vom Hessischen Amt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erstellt werden, Starkregengefährdungsgebiete mit eventuell gefährdeten Grundstücken ermittelt werden können und Auf gefährdete Grundstücke, auf denen im Ernstfall Personen zu evakuieren sind, sind Eigentümer:innen hinzuweisen. Gefährdungskarten sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6.Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Erfahrungen der diesjährigen Hochwasserkatastrophen lehren, dass die durchaus vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen einen trügerischen Schutz versprachen. Es mag sein, dass deshalb verantwortliche Stellen nicht rechtzeitig oder mit Nachdruck Warnungen aussprachen und bedrohte Hausbewohner:innen sich in falscher Sicherheit wiegten und trotz extrem steigender Fluten keinen Anlass sahen, ihre Wohnungen zu verlassen. Das Ausmaß der Wassermassen war anscheinend nicht annähernd in den Abflussberechnungen für den Hochwasserschutz berücksichtigt. Auch der bescheidene Lauf des Kalbachs führte bei stärkeren Regenfällen schon zu kleineren Überflutungen. Nicht auszuschließen ist, dass bei anhaltendem Starkregen auch die Abflussrohre des Kalbachs zu gering bemessen sind. Bisher gibt es keine Informationen, die betroffene Anlieger auf eine mögliche ernsthafte Bedrohungslage vorbereiten. Auch wenn der Oberlauf des Kalbachs nicht in einem engen Taleinschnitt verläuft, ist sein Einzugsbereich im Bommersheimer Feld von einer beträchtlichen flächenmäßigen Ausdehnung. Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 75/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2021 1. Die Vorlage OF 75/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 94/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Grillplatz Schwanheim

05.09.2021 | Aktualisiert am: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2021, OF 169/6 Betreff: Grillplatz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten: I. die Schließung des Grillplatzes unverzüglich anzuordnen, II. die Schließung des Grillplatzes durch wirksame (auch nächtliche) Kontrollen durchzusetzen und III. ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen 1. des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), 2. des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), 3. des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und 4. der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist. IV. Da der Grillplatz in Schwanheim als Party-Location genutzt wird, ist - wenn überhaupt - eine Wiedereröffnung in Betracht zu ziehen, von der weniger Immissionen ausgehen; ggf. in der Nähe des Wasserwerks Hinkelstein in der Alten Mainzer Schneise. Begründung: Zur Begründung wird auf die Stellungnahme der SPD-Fraktion im Ortsbeirat 6 verwiesen, die für die kommende Sitzung des Ortsbeirates 6 eingereicht wurde und als Anlage beigefügt ist. Der von der BFF-Fraktion vorgelegte Antrag ist nur im Ansatz zu begrüßen, weil er zwar die erforderliche sofortige Schließung des Grillplatzes in Schwanheim fordert, aber dem Magistrat keinen Anlass gibt, eine Konzeption vorzulegen, die den Anforderungen entspricht, wie sie sich aus diesem Antrag ergeben. Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Entwurf ist nicht ausreichend, weil er nicht die sofortige Schließung des Grillplatzes in Schwanheim fordert. Die sofortige Schließung ist erforderlich, weil es in der letzten Zeit wiederholt zu einer missbräuchlichen und sehr gefährlichen Nutzung des Grillplatzes gekommen ist und die Missstände dem zuständigen Dezernat aufgrund einer Vielzahl von Anwohnerbeschwerden seit langem bekannt sind. Trotz dieser Beschwerden, die auch über den Präventionsrat lanciert wurden, hat sich die Situation in diesem Jahr trotz des regnerischen Wetters weiter verschärft und der allgemeine Zustand des Grillplatzes weiter signifikant verschlechtert. Zudem lässt die vorliegende Stellungnahme des zuständigen Dezernates erkennen, dass keine Bereitschaft besteht, an der Situation grundsätzlich etwas zu ändern, obwohl (wörtlich) "die Situation vor Ort [dem Fachamt] bekannt ist". Das von der CDU-Fraktion in dem Antrag OF 149/6 richtigerweise angeregte "Kelsterbacher Modell" wird von dem Fachamt zurückgewiesen, mit der Begründung, dass dieses Modell das Angebot zu stark limitiere und schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und die Aktivitäten in Kelsterbach vor Ort von einem Parkwächter überwacht werden. Dieses Reservierungssystem sei "nicht auf Frankfurt im Allgemeine und auf den Grillplatz im Schwanheim im Speziellen anwendbar". Damit gibt das Fachamt zu erkennen, dass es das grundsätzliche Problem bei der Nutzung des Grillplatzes in Schwanheim nicht erkannt hat: Der Grillplatz wird weit über seine Kapazitätsgrenzen genutzt, die durch die tatsächlichen Gegebenheiten gesetzt sind. Soll eine für Umwelt, Nutzer*innen und Anlieger*innen erträgliche Nutzung des Grillplatzes erreicht werden, ist es dringend erforderlich eine Kontingentierung einzuführen. Die Antwort des Fachamtes, der Ortstermin solle - entgegen der Anregung des Ortsbeirates 6 - an einem Montag stattfinden, damit sich ein Bild über die "Vermüllung nach dem Wochenende" machen könne, lässt zudem Unkenntnis über die tatsächlichen Gegebenheiten erkennen. Denn die mit der Müllbeseitigung beauftragte Firma beginnt mit den Aufräum- und Müllentsorgungsarbeiten bereits am Sonntag, weil es anderenfalls nicht rechtzeitig vor dem Wochenbeginn am Montag zu schaffen ist. In der Regel ist die Müllbeseitigung am Montag gegen 9:00 Uhr abgeschlossen. Sollte das Fachamt einen Ortstermin weiterhin für erforderlich halten, sollte dieser - entsprechend des bereits gestellten Antrags des Ortsbeirates 6 - am Wochenende stattfinden. Am Besten an einem Wochenende, an dem die Fachamt wieder eine Erlaubnis zur Sondernutzung erteilt und diese für eine Tanz-Party genutzt wird mit einer noch in 2 km Entfernung hörbaren Beschallung. Anlage 1 (ca. 341 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2021, OF 149/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 149/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2022 1. Die Vorlage OF 149/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Punkt gestrichen und durch folgenden Punkt ergänzt wird: "ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist." 2. Die Vorlage OF 169/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan

30.08.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße

30.08.2021 | Aktualisiert am: 18.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 78/9 Betreff: Poller in der Kurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Innenkurve Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Poller aufzustellen, die ein Parken verhindern, weil regelmäßig LKW's dort steckenbleiben und am Sonntag den 29.08.2021 ein Löschzug der Branddirektion 15 Minuten benötigte, um durch diese Kurve zu Fahren. Begründung: Wenn Leben in Gefahr sind, müssen die Rettungsfahrzeuge ungehindert durch die Siedlung fahren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 710 2021 Die Vorlage OF 78/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Hochwasser- und Katastrophenschutz in Kalbach-Riedberg

30.08.2021 | Aktualisiert am: 01.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 76/12 Betreff: Hochwasser- und Katastrophenschutz in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die derzeit geltenden Regeln und Maßnahmen zum Katastrophen- und Hochwasserschutz in Kalbach-Riedberg zu berichten. Im Rahmen dieses Berichtes wird der Magistrat gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Auf welchen Wegen (Sirenen, Apps, Internet-Seite, Radio etc.) wird die Bevölkerung über Katastrophenerereignisse unterrichtet bzw. über welche Wege kann sich die Bevölkerung selbst informieren? 2. An welchen Stellen innerhalb des Ortsbeiratsbezirks werden die Wasserstände des Kalbachs und der Nidda gemessen und wo werden diese Messergebnisse jederzeit verfügbar öffentlich bekannt gegeben? 3. Welche von den 152 nach der B 415 2017 insgesamt vorgesehen Sirenenstandorte bestehen bereits innerhalb des Ortsbeiratsbezirks und welche sind ggf. noch vorgesehen? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat aufgrund der B 415 2017 bislang ergriffen? 5. Wie sieht das derzeitige Kommunikationskonzept der Stadt nach Auslösung eines Sirenenalarms aus? 6. Wie ist der Sachstand des Einsatzplans zur Nutzung der 2020 installierten Auslösestelle für das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) in der Leitstelle der Feuerwehr? Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Hochwasserereignisse insbesondere im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Nordrhein-Westfalen besteht aus Sicht des Ortsbeirats ein umfassendes Informationsbedürfnis dahingehend, wie diese Bestimmungen derzeit in Frankfurt am Main umgesetzt werden und was zukünftig geplant oder bereits in Vorbereitung ist, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Unterstützung der Einrichtung des Sportzentrums Frankfurt Ost

27.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Betreff: Unterstützung der Einrichtung des Sportzentrums Frankfurt Ost Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat das Sportzentrum Frankfurt Ost realisiert und der Ortsbeirat über den Stand der Planungen informiert wird. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Initiative der SG Enkheim e.V. und des FC Germania 1911 Enkheim e.V. durch das Sportzentrum das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Die Sportvereine SG Enkheim und FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG-Enkheim über keine eigene Turnhalle und ist darauf angewiesen, von der Saalbau und der Riedschule Räume zu nutzen, die leider oft von diesen Institutionen selbst gebraucht werden. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für alle Bürger*innen. Das Sportzentrum Ost ermöglicht den Ausbau der zielgruppenspezifischen Jugend -und Senior*innenangebote, die Ausübung von Hallensportarten und bietet gleichzeitig die Chance, niederschwellige Angebote zur Bewegung im Freien zu realisieren. Neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten werden Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishallen wurde bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte die Einhaltung aktueller ökologischer Standards ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen

27.08.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 153/2 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt In der U-Bahn Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-enden stadteinwärts und stadtauswärts an den jeweiligen Bahnsteigen zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen Begründung: In § 31 Abs. 5 der Bo Strab ( Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt". Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht.Laur §31 Abs.5, Satz 1 Bo Strab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von 2 Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m . In einer U-Bahn Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 79 2021 Die Vorlage OF 153/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule

27.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 170/6 Betreff: Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Baumaßnahmen an der Ludwig-Weber-Schule beendet werden. Insbesondere ist zu berichten, - wann die Baugrube gefüllt und der Schulhof wieder hergestellt wird - der dort geplante Verkehrsübungsplatz angelegt wird - wann die Brandschau erfolgt - wann der noch fehlende Evakuierungspunkt, der bei Feueralarm oder anderen Notfällen von den Schülern als Sammelplatz dient, angelegt wird Begründung: Für den Neubau ist noch kein Sammelplatz für einen Räumungsalarm festgelegt, sowie die Brandschau noch nicht erfolgt. Dies sollte umgehend zur Sicherheit der Kinder erfolgen. An der Stelle des Ersatzgebäudes, das ist mittlerweile abgetragen wurde, ist derzeit eine Baugrube. Es sollte an dieser Stelle ein Verkehrsübungsplatz angelegt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2021, OF 151/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 129 2021 1. Die Vorlage OF 151/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Bekenntnis zum Areal Oberforsthaus seitens der Stadt Frankfurt

27.08.2021 | Aktualisiert am: 27.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 163/5 Betreff: Bekenntnis zum Areal Oberforsthaus seitens der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich zum Areal Oberforsthaus zu bekennen, das bestehende Gebäude endlich selbst zu sanieren, eine Nutzung für die breite Bevölkerung zu ermöglichen und das Fortbestehen des Schützencorps FSK Oberforsthaus zu sichern. Begründung: Nach dem jüngsten Brand in der Remise des ehemaligen Oberforsthauses fragt sich die Bevölkerung, wann es endlich endgültige Planungen zum gesamten Areal geben wird. Alle Gespräche mit Investoren sind bisher gescheitert. Das Denkmalamt geht auch nach dem Brand davon aus, dass das bestehende Gebäude weiterhin saniert werden kann (FNP vom 07.08.2021). Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, konkrete Pläne für eine eigene Nutzung aufzunehmen und das Gebäude zu sanieren. Das Fortbestehen des Schützencorps FSK Oberforsthaus ist ebenfalls zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 792 2021 Die Vorlage OF 163/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Teilstück Gutleutstraße für PKW-Verkehr sperren

23.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 152/1 Betreff: Teilstück Gutleutstraße für PKW-Verkehr sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahn entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel zwischen Mainluststraße und Untermainanlage für den motorisierten Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt für Lieferverkehr und Anwohnende ist über die Untermainanlage zu gewährleisten. Zugleich soll eine Möglichkeit zum Linksabbiegen aus der Mainluststraße in die Gutleutstraße geschaffen werden, um Umwegverkehre zu vermeiden und eine Abflussmöglichkeit für den Verkehr bei gesperrtem Tunnel zu schaffen. Begründung: Dieses Straßen-Teilstück wird praktisch nur genutzt, um am Ende der Tunnelzufahrt zu wenden und in die Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz zu gelangen. Die meisten dort angetroffenen Fahrzeuge werden von Ortsunkundigen gesteuert, die sich verfahren haben, oder werden von Posern genutzt. Das Straßenteilstück stellt einen Außengastronomiestandort dar, dessen Kund*innen von den unmittelbar daran vorbeifahrenden Fahrzeugen belästigt und gefährdet werden. Zudem ist derzeit wegen einer Baustelle der Fußweg zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainluststraße auf dieser Straßenseite gesperrt, die PKW-Zufahrt aber weiterhin erlaubt, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen PKW und Fußgehenden führt. . Visualisierung: Alexander Mitsch (Luftbild Geoportal Frankfurt) . Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 700 2021 Die Vorlage OF 152/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen

23.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 111/1 Betreff: Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Brüstung entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel auf einem ca. 50m langen Teilstück mit einer Rankbegrünung bepflanzen zu lassen, um einen Sicht- und Schallschutz für den Gastronomiestandort und die Anwohnenden zu schaffen. Begründung: Der Gastronomiestandort in der Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und ergänzt das fehlende An gebot auf dem Willy- Brandt-Platz. Den dort befindlichen Straßenbereich befahren lediglich noch Ortsunkundige und die Außengastronomie wird gut angenommen. Der PKW- und LKW- Verkehr durch den Theatertunnel ist jedoch nach wie vor hoch, laut und stinkt. Eine Rankbegrünung entlang der Brüstung schafft einen Sichtschutz und ein wenig Linderung gegen Lärm und Abgase. Die Pflanztröge werden entlang der Brüstung aufgestellt und mit dem Boden bzw. der Brüstung sicher verbunden. Schnell wachsende Rankgewächse wie z.B. Wilder Wein klettern an winddurchlässigen Spalieren hoch bilden vor allem von Frühjahr bis Herbst eine blickdichte und insektenfreundliche Blätterwand. . Gutleutstraße/Zufahrt Theatertunnel mit Blickrichtung Willy-Brandt-Platz Fotos: Alexander Mitsch . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 670 2021 Die Vorlage OF 111/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahn-Haltestellen für die Münchener Straße

23.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 120/1 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahn-Haltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendler*innen, Fußgehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden PKW und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht B288 vom 09.08.2021 wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahn-Haltestellencaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und Fußgehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzer*innen müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der PKW und LKW und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. PKW-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z.B. in der Gartenstraße / Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 120/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 675 2021 Die Vorlage OF 120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beenden

23.08.2021 | Aktualisiert am: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 149/6 Betreff: Grillplatz/Waldspielplatz Schwanheim: Chaotische und rechtwidrige Zustände beenden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, a. die chaotischen und rechtswidrigen Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz zu beenden und mit angepassten Kontrollen den Regelungen der Grünanlagensatzung für Grillplätze wieder Geltung zu verschaffen, b. die völlige Übernutzung durch anwesendes Personal (z.B. Parkwächter) zu unterbinden c. dem Aufkommen angepasste Behältnisse zur Entsorgung von Asche und Restmüll zur Verfügung zu stellen d. die vorhandenen Toilettenanlagen zu öffnen und bei Bedarf zu erweitern, e. Möglichkeiten zur geordneten Bewirtschaftung, z.B. "Kelsterbacher Modell", zu entwickeln. Begründung: Die Zustände auf dem Schwanheimer Grillplatz haben sich in einer Weise fehlentwickelt, dass nun ein entschlossenes Handeln der Stadt notwendig ist. Es gibt eine völlige Übernutzung des Grillplatzes, eine Ausdehnung des Grillens außerhalb der erlaubten Flächen in den Wald hinein, das Abspielen von lauter Musik mittels technischer Geräte, eine infolge von Fehlnutzung erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch und Lärm. Die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter sind offenkundig viel zu klein für die Größe des Grillplatzes. Die Frankfurter Grünanlagensatzung bestimmt insbesondere in §3 (4) eindeutig, auf welche Weise die Grillplätze zu nutzen sind. Würden diese Regeln in Schwanheim im Wesentlichen eingehalten werden, gäbe keine Probleme. Wie auch andere Regelungen - als Beispiel mögen die Parkverbote dienen - bedürfen sie der Kontrolle und Durchsetzung. Warum der Magistrat glaubt, dass es in Schwanheim von selber läuft und man dort faktisch kein Kontrollpersonal einsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Dass die vorhandenen sanitären Einrichtungen des Waldspielplatzes verschlossen sind und nicht zur Verfügung stehen, trägt zu den Beanstandungen bei. Im Gegenteil müssten eher die sanitären Einrichtungen erweitert werden. Andere Kommunen mit ähnlichen Problemen haben Lösungen für ihre Situation entwickelt. Vermutlich wird man sie nicht einfach übertragen können. Sich damit zu befassen und Konzepte für Frankfurt zu entwickeln, erscheint zum Ziel einer allgemeinverträglichen Nutzung des Grillplatzes zu führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.09.2021, OF 169/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Beratung der Vorlage) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 149/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 149/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2022 1. Die Vorlage OF 149/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Punkt gestrichen und durch folgenden Punkt ergänzt wird: "ein Konzept zu entwickeln, welches eine Nutzung von Grillplätzen im Allgemeinen und insbesondere eines Grillplatzes in Schwanheim erwarten lässt, die mit den Interessen a) des Naturschutzes (wilder Abschnitt von Bäumen, Vermüllung), b) des Immissionsschutzes (Lärm und Luft), c) des Gesundheits- und Seuchenschutzes (Verkotung, Herumliegen rohen Fleisches), und d) der allgemeinen Gefahrenabwehr (insbesondere Brandgefahr) vereinbar ist." 2. Die Vorlage OF 169/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz?

23.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 112/1 Betreff: Warum kein Alkoholverbot am Willy-Brandt-Platz? Im Laufe der Coronapandemie wurde der Konsum von Alkohol auf einer Vielzahl von Straßen, Plätzen, Wochenmärkten und Grünflächen im Ortsbezirk 1 - zuletzt mit Allgemeinverfügung vom 02. Juni 2021 (siehe Anlage) - untersagt. Eingeschränkte Ausnahmen galten für den Konsum alkoholischer Getränke innerhalb gastronomischer Betriebe. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Gründe im Einzelnen führten im Zuge mit den zuvor genannten Allgemeinverfügungen dazu, dass kein Alkoholverbot für den stark frequentierten Willy-Brandt-Platz ausgesprochen wurde? 2. Wird der Magistrat im Falle künftiger ähnlicher Untersagungen den Willy-Brandt-Platz erneut von einem Alkoholverbot ausnehmen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 139 2021 Die Vorlage OF 112/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude II

22.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 149/1 Betreff: Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude II Vorgang: OM 49/21; ST 1319/21 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch geeignete Schritte sicherzustellen, dass sich die Bauarbeiten am FAZ-Gebäude in der Europa-Allee 92-94 innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Grenzen, auch unter Berücksichtigung der erteilten Ausnahmegenehmigung, halten. Bei weiteren Verstößen des ausführenden Bauunternehmens sind der Widerruf der Ausnahmegenehmigung und die Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Betracht zu ziehen. Insbesondere sind die Anwohner der Baustelle wirksam vor Baulärm zu Nachzeiten sowie vor Emissionen durch offene Feuer auf der Baustelle (Rauch und Brandgeruch) zu schützen Begründung: Von der vorbezeichneten Baustelle gehen bereits seit Juni 2020 starke Lärmemissionen zur Nachtzeit aus, die den dortigen Anwohnern nicht zumutbar sind. Diese werden regelmäßig auch nicht über besonders lärmintensive Arbeiten in den frühen Morgenstunden vor 07:00 Uhr, etwa Betonierarbeiten, im Vorfeld informiert. Der Ortsbeirat hat deshalb mit dem Beschluss OM 49 vom 4. Mai 2021 angeregt, der Magistrat möge die Anwohner vor Baulärm zu Nachtzeiten schützen. Der Magistrat hat daraufhin in der Stellungnahme ST 1319 vom 9. Juli 2021 ausgeführt, dass Bauarbeiten in Wohngebieten außerhalb der Tageszeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr einer Ausnahmegenehmigung bedürfen. Der Magistrat habe diese Ausnahmegenehmigung für höchstens 15 Nächte für den Zeitraum vom 3. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 für die Durchführung von Betonierarbeiten und für den Fall erteilt, dass die Tagzeiten witterungsbedingt nicht ausreichen. Die erteilte Ausnahmegenehmigung gelte ausschließlich als Arbeitsverlängerung über 20:00 Uhr hinaus; ein vorzeitiger Arbeitsbeginn vor 7:00 Uhr sei nicht erfasst. Im Übrigen seien die Rohbauarbeiten an der Westseite des Areals so gut wie abgeschlossen, so dass im weiteren Bauverlauf abnehmende Lärmemissionen zu erwarten seien. Im Gegensatz dazu wurden die Anwohner der Baustelle jedoch in den vergangenen Wochen, und dabei primär an den Wochenenden, wiederholt von starken Lärmemissionen durch Arbeiten während der Nachtzeit vor 7:00 Uhr belästigt. So wurden nach Anwohnerberichten etwa am 7. August 2021 gegen 6:15 Uhr sehr lärmintensive Arbeiten und sehr lärmintensive Entsorgungsverkehre durchgeführt. Dieses Phänomen tritt in den vergangenen Wochen gehäuft und insbesondere samstäglich auf. Zudem ist in den vergangenen Wochen an Freitagabenden und Samstagsvormittagen regelmäßig ein starker Brandgeruch im Umfeld der Baustelle wahrzunehmen; teilweise sind die Straßen dabei regelrecht eingenebelt. Offenbar wird von den vor Ort wohnenden Arbeitern bevorzugt an den Wochenenden eine große Kochstätte mit offenem Feuer aus Abfallholz etc,. betrieben, auf der in einem überdimensionalen Kochtopf über drei bis vier Stunden ein "Schmorgericht für die Kollegen" zubereitet wird. Diese Belastungen sind den Anwohnern nicht mehr zumutbar. Der Magistrat sollte dringend tätig werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 49 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1319 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 697 2021 Die Vorlage OF 149/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße)

01.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 136/6 Betreff: Höchst: Verkehrskontrollen und unterstützende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße (zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, die das Falschparken im Bereich der Melchiorstraße zwischen Königsteiner Straße und Albanusstraße effektiv verhindern, Als geeignete Möglichkeiten bieten sich an: - neben dichteren und kontinuierlichen Kontrollen durch die Verkehrspolizei: - wo möglich die Bepflanzung der entsprechenden Bereiche oder - die Anbringung von Pollern Begründung: Im Bereich der Melchiorstraße von der Königsteiner Straße bis zur Albanusstraße besteht absolutes Halte- und Parkverbot. Gelegentliche Kontrollen konnten bisher nicht verhindern, dass täglich die Bürgersteige vollgeparkt werden (siehe Fotos). Anwohner*innen beklagten sich schon mehrmals über diesen unhaltbaren Zustand: Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen müssen regelmäßig auf die Straße ausweichen, weil der Bürgersteig nicht benutzt werden kann. Für Radfahrer*innen ist die Straße dann zu eng. Gegenüber dem Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbandes (Melchiorstraße 5) wird die sog REWE-Garage regelmäßig zur Anlieferung von Waren genutzt. Ebenfalls regelmäßig stehen Fahrzeuge links neben der Garage im Parkverbot. Sie behindern damit die Zu- bzw. Ausfahrt des Lieferverkehrs, was zu komplizierten und nicht ungefährlichen Wendemanövern, die gefährlich nahe an das Büro der Ambulanten Pflege des Frankfurter Verbands heranreichen, führt. Auch die Müllabfuhr, Feuerwehr und größere Rettungsfahrzeuge werden behindert. Es ist höchste Zeit, dass hier, im Sinne und zum Schutz von Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Anwohner*innen , Radfahrer*innen sowie den Beschäftigten der angrenzenden Büros und Läden Abhilfe geschaffen wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 652 2021 Die Vorlage OF 136/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um drei Fotos ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule

01.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2021, OF 152/6 Betreff: Sindlingen: Ludwig-Weber-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann die Baumaßnahmen an der Ludwig-Weber-Schule beendet werden. Insbesondere ist zu berichten, - wann die Baugrube gefüllt und - der dort geplante Verkehrsübungsplatz angelegt wird - wann die Brandschau erfolgt - wann der Sammelplatz angelegt wird . Begründung: Für den Neubau ist noch kein Sammelplatz für einen Räumungsalarm festgelegt, sowie die Brandschau noch nicht erfolgt. Dies sollte umgehend zur Sicherheit der Kinder erfolgen. An der Stelle des Ersatzgebäudes, das ist mittlerweile abgetragen wurde, ist derzeit eine Baugrube. Es sollte an dieser Stelle ein Verkehrsübungsplatz angelegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 152/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 170/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4 | PARLIS

Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe?

27.07.2021 | Aktualisiert am: 23.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2021, OF 63/4 Betreff: Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe? Die FRANKFURTER im Römer stellten am 17.09.2020 die Anfrage A 764 mit dem Titel: "Nächtlicher Alarm in Frankfurt - und die Stadt schläft weiter?". Die Anfrage bezog sich auf den am 10.9.2020 bundesweit durchgeführten "Nationalen Warntag", der für Gefahrenlagen wie Überschwemmungen, Chemieunfälle oder auch Terroranschläge sensibilisieren sollte. Doch die Sirenen konnten vielerorts nicht wahrgenommen werden, wie auch in Frankfurt und im Ortsbezirk 4. Die angekündigten Gefahrenmeldungen der verschiedenen Warn-Apps misslangen ebenfalls. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollte es nach der Pleite "zukünftig einen Mix verschiedener Warnwege und Warn-Endgeräte geben". Bis zum nächsten großen Probealarm 2021 - ab dann jährlich am zweiten Donnerstag im September - müssten die Defizite bereinigt werden. Großstädte wie Berlin, München oder Leipzig haben gar keine Sirenen mehr, andere, wie Frankfurt, nicht mehr flächendeckend. Von einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit mobilen Warn-Meldern wie Warn-Apps ist nicht auszugehen. Im Alarmfall würde es also recht ruhig bleiben in Frankfurt, der Alarm-Weckruf durch Sirenen würde nur unzureichend ankommen und damit die weitere Informationsverteilung an die Bevölkerung verschleppen. Seit 2017 gibt es das Konzept für ein Warnnetz, das in die empfohlene Richtung geht und das die Frankfurter Feuerwehr gern für die Stadt umgesetzt sähe: Kopplung aller verfügbaren Warnsysteme, basierend auf einem Sirenennetz, dazu klassische Massenmedien, Onlinemedien, soziale Netzwerke, Warn-Apps, stationäre und mobile Informationsverteilung. Im Bericht B 415/17 legt der Magistrat die Kosten dafür und das Konzept zur "Warnung/Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen (Notfallkommunikation)" für Frankfurt vor. Abschließend stellt er darin in Aussicht: "Im Moment kann nur die Branddirektion eine Kommunikationslage im Kontext dieses Berichtes führen. Der Magistrat wird in Kürze ein Schutzziel Notfallkommunikation erarbeiten, das ein zeitliches und quantitatives Qualitätsniveau definiert, und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Aus diesem Schutzziel heraus können dann die weiteren organisatorischen Maßnahmen und Bedarfe abgeleitet werden." Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Ob der Magistrat das 2017er Konzept in Anbetracht der Ahrtal-Katastrophe noch für aktuell hält; z. B. bzgl. der technischen Ausführung der Sirenenfunktion? 2. Wurde bereits wie angekündigt eine Fachfirma mit der Feinplanung beauftragt? 3. Das Schutzziel Notfallkommunikation wurde laut Magistratsbericht B 684 vom 18.12.2020 von der Branddirektion erarbeitet und ist Bestandteil des derzeit seinerzeit noch im Entwurfsstadium befindlichen Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP). Ist der Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP) inzwischen abgeschlossen? 4. Die Einbindung aller Fachabteilungen der Branddirektion in die Planung, Koordination und Durchführung der gesamtstädtischen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise band seinerzeit, laut Magistratsbericht, beträchtliche Personalressourcen. Für die Finalisierung der Fortschreibung des BEP und damit auch der Vorlage des Schutzziels Notfallkommunikation waren daher keine ausreichenden Ressourcen verfügbar. Insofern konnte über den Vorlagezeitpunkt auch keine konkrete Aussage getroffen werden. Hat sich dies zwischenzeitlich geändert? 5. Das Land Hessen hatte im September 2020 eine dritte satellitengestützte Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes beschafft und diese der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt zur Verfügung gestellt. Wurde zwischenzeitlich das System technisch an die Leitstelle angebunden und ein entsprechender Einsatzplan erstellt? 6. Am Warntag 2020 wurden laut Magistratsbericht neun Sirenen des Industrieparks Höchst und von Allessa Chemie in Fechenheim vier Sirenen ausgelöst. Die alle ohne Mangel funktionierten. Von den stillgelegten Sirenen des Industriepark Griesheim sollten zukünftig zwei Sirenen in das Warnsystem des Industrieparks Höchst übernommen und weiterbetrieben werden. Außer den Sirenen rund um die genannten Industriebetriebe waren nach Kenntnis des Magistrats keine weiteren Sirenen installiert. Ist dies immer noch der aktuelle Stand oder gibt es nach der Ahrtal-Katastrophe neue Überlegungen? 7. Laut Magistratsbericht wurde in dem Machbarkeitsanalyse das Stadtgebiet flächen-deckend betrachtet: "Aufbau und Unterhaltung der Sirenen rund um die Industriestandorte fallen in deren Verpflichtung als Störfallbetrieb und sind deren Eigentum. Verfällt die Verpflichtung gemäß Störfallverordnung Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten und zu betreiben, könnten auch diese Sirenen abgeschaltet oder abgebaut werden. In Hinblick auf ein einheitliches technisches System wäre auch eine Übernahme der Sirenen nicht sinnvoll. Ferner gäbe es eine weitere Schnittstelle und Fehlerquelle im Auslösesystem". Ist der Magistrat immer noch für den Abbau der Sirenen? 8. Der "2. Bundesweite Warntag" ist am 9. September 2021. Mit was können die Bewohner und Bewohnerinnen Frankfurts und des Ortsbezirks 4 (Bornheim / Ostend) rechnen bzw. was können sie hören? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2021 Die Vorlage OF 63/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: dFfm

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden

26.07.2021 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2021, OF 140/2 Betreff: Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das kurzzeitige Parken von Eltern, die ihre Kinder von der Kindertagesstätte Johannes/ Montgolfiere-Allee 22 abholen, in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder in der Rechtskurve der Einbahnstraße durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Diese Maßnahmen könnten ggf. eine weiteren Beschilderung des Park- und Halteverbots im Umfeld der Kita und/oder verstärkte Kontrollen des Parkverbots, insbesondere morgens und nachmittags, sein. Begründung: Die Montgolfiere-Allee nimmt an der Kita eine enge Rechtskurve. Trotz teilweise freier Parkplätze parken Eltern die oftmals sehr großen Autos in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder direkt in der Kurve der Einbahnstraße. Zwar parkt jeder "nur kurz", die Parkzeiten und Verkehrsbehinderungen summieren sich jedoch. Neben der regulären Verkehrsbehinderung ist dieser Teil der Montgolfiere-Allee zusätzlich die einzige Zufahrt zur Seniorenwohnanlage mit der Hausnummer 28. Bei einem Brand kann die Feuerwehr die Einrichtung nur zeitverzögert erreichen, ebenso der Rettungswagen in einem Medizinischen Notfall. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 820 2021 Die Vorlage OF 140/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage um die Kita Rebstockpark ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Ziehenschule

06.07.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 75/9 Betreff: Ziehenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklasse für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Diese Klassenräume sollten in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sein. Seit dem Brandanschlag 22./23.03. 2021 können die 5 Klassenräume im Erdgeschoss des Klassentraktes (70er Jahre) nicht benutzt werden. Das Brandschutzkonzept wurde in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch immer nicht in schriftlicher Form vor, so dass nicht uneingeschränkt weitergearbeitet werden. Zurzeit werden zwei Räume der Gemeinde St. Franziskus Kirchort St. Josef, ein Raum des TV Eschersheim 1895 e.V. und die Turnhalle der Johann-Hinrich-Wichern-Schule als Klassenräume benutzt. Das Stadtschulamt in Zusammenarbeit mit dem Abi verhandelt, ob 5 Räume in der Eschersheimer Landstraße und 5 Räume der zurzeit leerstehende Hermann-Herzog-Schule nach Instandsetzung nach den Sommerferien als Klassenräume benutzt werden können. Ferner fehlen Sporthallen Kapazitäten und die WLAN-Verfügbarkeit in allen Klassen- und Funktionsräumen sowie eine Toilettenanlage. Raumbedarf ist außerdem für ein Hausmeisterzimmer und 3 Räume Schulbibliothek. Ein Schulbetrieb ist nur schwer durchführbar, da die Schule nach den Sommerferien auf 6 Standorte verteilt sein wird. Schüler und/oder Lehrer müssen regelmäßig pendeln. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: 1. Dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept fertiggestellt und schriftlich vorgelegt wird und die Aufträge seitens der Stadt dann unverzüglich vergeben werden. 2. Die Vertragsverhandlungen abzuschließen und die Instandsetzungen in der Eschersheimer Landstraße und der Herrmann-Herzog-Schule bis zum Ende der Sommerferien fertigzustelle. 3. Der Schulleitung noch vor den Sommerferien eine Zusage zu geben, wie es nach den Sommerferien weitergeht, damit diese eine Planungssicherheit für den Schulbetrieb hat. Die Schule benötigt auch die Angabe über die Größe der Räume und eine Angabe, wie diese ausgestattet sind. 4. Der Schulleitung und dem Elternbeirat mitzuteilen, wie der Stand der Dinge hinsichtlich des Neubaus ist und wo Neubauten geplant sind und wann diese fertiggestellt sein sollen. Hier geht es um WLAN, Sporthallenkapazitäten, Klassen- und Funktionsräume, Toilettenanlage und Hausmeisterzimmer. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 64/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2021 1. Die Vorlage OF 64/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 75/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD und LINKE. gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Ziehenschule

23.06.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 66/9 Betreff: Ziehenschule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf. Seit langem wurden der Ziehenschule sieben Container-Schulklasse für den Schulbeginn nach den Sommerferien, die aufgrund erhöhter Schülerzahlen dringend notwendig sind, zugesagt. Wir fordern den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Klassenräume in der letzten Ferienwoche fertiggestellt und einsatzbereit sind und bitten um Bestätigung. Hinzu kam der Brandanschlag im März 2021 bei dem der Neubau der 70er Jahre beschädigt wurde, hier ist das Erdgeschoss noch immer nicht einsatzbereit und nun kam es sogar zu einem Stillstand der Sanierungsarbeiten. Auch diese fünf Klassenräume können noch immer nicht benutzt werden und das in Zeiten einer Pandemie. Wir fordern den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Brandschutzkonzept unverzüglich fertiggestellt und vorgelegt wird, die Brandmeldeanlage in Betrieb genommen wird und ein Gefahrenrufmeldesystem eingerichtet wird. Die Klassenräume des Erdgeschosses werden ab dem nächsten Schuljahr dringendst benötig, sollten diese bis dahin nicht fertiggestellt werden können, erwarten wir die Bereitstellung weiterer Container-Schulklassen auf dem Schulhof, bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ziehenschule. Auch hier fordern wir den Magistrat auf, uns dieses zu bestätigen. Für die drei Räume Schülerbibliothek, Toilettenanlage, Hausmeisterzimmer, WLAN-Anlage in allen Klassen und Funktionsräumen sowie die Sporthallenkapazitäten erwarten wir einen praktikablen Vorschlag. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 66/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Brandschutzkonzept für die Ziehenschule erarbeiten - Baumängel schnellstmöglich beheben!

21.06.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 64/9 Betreff: Brandschutzkonzept für die Ziehenschule erarbeiten - Baumängel schnellstmöglich beheben! In einer E-mail vom16.6.2021 beschreibt die Schulleiterin , dass in einer Bauplanungssitzung mitgeteilt wurde, dass auf Grund des mangelnden Brandschutzkonzepts die Bauplanung nicht fortgesetzt werden können. Zudem könne das Erdgeschoß im kommenden Schuljahr nicht wieder benutzt werden. Durch steigende Zahlen von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2021/2022 wird mit einer fehlenden Klassenzimmerzahl von sieben gerechnet. Diese können nun nicht gebaut werden ebenso wenig ist die Turnhallenkapizität ausreichend. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Schnellstmöglich ein entsprechendes Brandschutzkonzept zu erarbeiten 2. Gemeinsam mit der Schulgemeinschaft nach einer Übergangslösung für die fehlenden Klassenzimmer und die Turnhalle zu suchen 3. Die Baumaßnahmen zügig umzusetzen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 75/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 565 2021 1. Die Vorlage OF 64/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 75/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 75/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, 2 SPD und LINKE. gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte

20.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Tempo 30 in der Golfstraße

16.06.2021 | Aktualisiert am: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 93/5 Betreff: Tempo 30 in der Golfstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in der Golfstraße zwischen Flughafenstraße und dem Parkplatz Golfclub durchgängig Tempo 30 anzuordnen. Begründung: In der Golfstraße darf die übliche Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften von 50 km/h gefahren werden, außer an einigen Stellen, wo auf Grund des schlechten Straßenbelags Tempo 30 angeordnet wurde. Die Golfstraße wird ganz überwiegend für den Freizeitverkehr genutzt und hat keinen eigenen Fußweg. Teilweise verläuft parallel ein Fußweg. Dies ist jedoch nicht der Fußweg der Golfstraße. Anders als die Golfstraße selbst ist er nicht beleuchtet. Er wird nicht durch die Leuchten der Golfstraße mitbeleuchtet, da er teilweise durch Baumreihen von der Golfstraße getrennt ist. Zudem können von diesem Fußweg die Liegenschaften der Golfstraße nicht erreicht werden. Die Fahrbahn der Golfstraße muss also auch durch den Fußverkehr genutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist daher auf 30 km/h zu begrenzen, wie dies für die meisten Straßen ohne eigene Fußwege im Stadtgebiet üblich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.05.2021, OF 53/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 425 2021 1. Die Vorlage OF 53/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 89/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 93/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center

16.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nachtrag von Grabdenkmälern der Stadtteilfriedhöfe

16.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 45/15 Betreff: Nachtrag von Grabdenkmälern der Stadtteilfriedhöfe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, unter dem Aspekt der Denkmalpflege auch den Grabstein des ehemaligen Pfarrers Wilhelm Buchhold im Alten Teil , Feld C 1, ohne Nummer mit in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessens aufnehmen zu lassen. Foto: Beate Lamb Begründung: An dieser Stelle wurde der evangelische Pfarrer Wilhelm Emil Buchhold 1934 und 1941 seine Ehefrau Emma Karoline (Karola) geb. Hoffmann bestattet. Pfarrer Buchhold kam 1924 mit seiner Ehefrau und zwei Töchtern von Hainichen-Limeshain nach Nieder-Eschbach. Er war Pfarrer bis zu seinem letztem Tag und sehr beliebt in der Gemeinde. Sein wohl bekanntester Satz den er häufig verwendete, steht auf seinem Grabstein und lautet: "Dein Weg ist unseres Fußes Leuchte". Bei der Beerdigung war die ganze Gemeinde anwesend." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 45/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen

15.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Verkehrs- und Insektenfreundliche Mähpolitik

11.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 37/16 Betreff: Verkehrs- und Insektenfreundliche Mähpolitik Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern, ein Konzept für ein verkehrs- und umweltfreundliches Mähen für städtische Grünflächen zu entwickeln. Wo ein hoher Graswuchs nicht stört, soll spät gemäht werden, nachdem Insekten Gelegenheit hatten, zu brüten. An den Stellen, wo der Verkehr beeinträchtigt wird, soll nur ein schmaler Streifen direkt an der Fahrbahn/dem Radweg frühzeitig gemäht werden. Zudem sollen als Nahrungsquelle für Insekten "Wiesenblumen" gesät werden. Begründung: Wildwuchs auf Grünflächen stellt einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität dar, die seit Jahrzehnten rückläufig ist, aber unbedingt erhalten werden muss. Nist- und Nahrungsmöglichkeiten für Insekten tragen einen entscheidenden Beitrag zur Nahrungskette und damit auch zur menschlichen Ernährung bei. Momentan schlägt sich dies aber nicht genügend in der Mähpolitik der Stadt nieder. Dort, wo es schön aussehen soll, wird zuerst gemäht, wie bspw. auf der Mittelinsel in der Leuchte. Bei manchen Radwegen stattdessen wird sehr lange gewartet. Es würde einen enormen Mehrwert für Verkehrsteilnehmende zum einen und für die Natur zum anderen darstellen, wenn nach obengenanntem Konzept vorgegangen würde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und CDU gegen GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Brandgefahr durch Elektroautos

08.06.2021 | Aktualisiert am: 09.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 101/1 Betreff: Brandgefahr durch Elektroautos Vorgang: V 1470/19 OBR 1; ST 319/20; V 1672/20 OBR 1; ST 1731/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Liegt das spezielle Einsatzkonzept für Brände mit batteriebetriebenen Fahrzeugen inzwischen vor? Wenn nicht: Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? 2. Wie wird ein Elektrofahrzeug, dass etwa in einer Tiefgarage brennt, konkret von der Feuerwehr gelöscht? 3. Ist es angezeigt, das Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen im Ortsbezirk 1 generell zu verbieten? Begründung: Aus den Stellungnahmen des Magistrats ST 319 vom 17. Februar 2020 und ST 1731 vom 25. September 2020 ergibt sich ein Bedürfnis der Beantwortung der vorgehenden Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2019, V 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 319 Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1672 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 89 2021 Die Vorlage OF 101/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg

28.05.2021 | Aktualisiert am: 22.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 33/12 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 28, die ab 2022 den südlichen Linienast der Linie 29 übernimmt, erhält den Metrobus-Standard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im 10-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Linie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Linie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Linie 28 (neuer Linienverlauf ab 2022), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahnstation Kalbach aus durch Kalbach nach Weißkirchen Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U3 von und nach Oberursel bestehen oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S5 und in Zukunft an die RTW. 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: 6. Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hoch-Taunus) gültig und erhältlich sein. 7. Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von 2 km zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürger*innen müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potential für schnellen Klimaschutz. (1.) Die aktuelle Linie 29, zukünftig 28, stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Linie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als 10 Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. (2.) Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Linien (M)28, 29, M60, M72/73, 251 und U9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus ca. 25% schneller als eine Fahrt mit U8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. (3., 4. & 6.) Viele Bewohner*innen aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Linie im Stundentakt sehr unattraktiv und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrer*innen ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahnstation Weißkirchen/Steinbach ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. (5.) Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist durch langes Warten an den Ampeln oder schwieriges Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. (7.) In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Linie 29 (bald 28) sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die 2 km für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacher*innen zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 28 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 33/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor Satz 1 der Ziffer 1. "Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard." lautet und in der Begründung Satz 1 der Ziffer 1. "Die Linie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar.", Satz 5 der Ziffer 2. "Die Linien (M) 29, M 60, M 72/73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet." sowie Satz 2 der Ziffer 7. "Dadurch, dass die Linie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets." lauten. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 6. und 7. der Vorlage OF 33/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2021 Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße

21.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 50/2 Betreff: Der Hülya-Platz ist keine Durchgangsstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sorge dafür zu tragen, dass die Baustelleneinrichtung und Absperrungen so verändert werden, 1. dass keine PKWs von der Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße in die Friesengasse (und umgekehrt fahren), 2. dass zu Fuß gehende den Hülyaplatz ohne Behinderungen in die Kaufunger Straße/Kleinen Seestraße queren und den Bürgersteig der Kleinen Seestraße nutzen können. Hierzu sind Absprachen mit der*m Bauherr*in zu treffen und die Absperrungen entsprechend umzustellen und vom Bürgersteig der Kleinen Seestraße zu entfernen. Begründung: Die Absperrungen führen derzeit tatsächlich kurioserweise dazu, dass PKWs über den Platz fahren. Durch einen Linksabbiegerpfeil an der Ecke Kaufunger Straße/Kleine Seestraße, der die PKWs so leitet, werden diese dazu auch noch ermuntert. Auf die Gefahren hierdurch muss sicher nicht weiter eingegangen werden. Gleichzeitig wird auch noch der Fußverkehr auf dem Platz und auf dem Bürgersteig behindert. Dies führt freilich dazu, dass zu Fuß gehende die Absperrungen selbsttätig umstellen und öffnen. Außerdem wurde der Platz nach Hülya Genc benannt, die als 9-jähriges Kind Opfer eines rassistischen Brandanschlags wurde. Es ist höchst verstörend, dass ein Ort des Gedenkens mit Kraftfahrzeugen befahren wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 50/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung?

11.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 28/1 Betreff: Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: § 7 (gefährdendes Verhalten) (3) der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main bestimmt, dass "das aggressive Betteln, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei" verboten ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, keine Sondernutzungserlaubnisse im Bereich der Innenstadt wie Konstablerwache, Hauptwache, Willy-Brandt-Platz o.ä. an kommerziell tätige Unternehmen zu vergeben, die im Auftrag von gemeinnützigen Organisationen Spenden sammeln. Begründung: In den letzten Jahren musste vermehrt beobachtet werden, dass kommerziell tätige Spendensammelfirmen den öffentlichen Raum für ihre Tätigkeit in verbotener und aggressiver Weise nutzen. Das offensichtlich auf Provisionszahlungen gestützte Geschäftsmodell führt dazu, dass Mitarbeitende dieser Firmen Passant*innen nicht nur in gewöhnlicher Weise ansprechen, sondern sich diesen von weitem laut rufend in den Weg stellen, dabei die Arme ausbreiten oder rechts-links-hüpfend die Leute am vorbeigehen hindern. Das Ganze geschieht unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit (z.B. UNICEF, Oxfam usw.). Den Angesprochenen bleibt dabei verborgen, welcher Anteil der geleisteten Spenden bei den sammelnden Unternehmen verbleiben. Diese Form der "organisierten Bettelei" sollte vom Magistrat nicht weiter unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181

11.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 42/6 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostr. 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z.B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiterausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 141 2021 Die Vorlage OF 42/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst/Nied/Griesheim: Magnetfischen (Schrottangeln) im Main und Nidda

10.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 41/6 Betreff: Höchst/Nied/Griesheim: Magnetfischen (Schrottangeln) im Main und Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie die Stadt Frankfurt zu Magnetfischen im Main und Nidda steht. Begründung: Derzeit erkennt man an Schrotthaufen an den Flussufern in Nied, Griesheim und Höchst, wie viel Metallmüll (Einkaufswägen, Fahrräder, Felgen, etc.) im Main und in der Nidda liegt. Mit der Aktion "Magnet for future" sammeln zwei Azubis aus Brandenburg mit speziellen Magneten aus den örtlichen Gewässern. Das Schrottangeln dient dem Umwelt- und Grundwasserschutz. Es ist aber unklar, ob die Aktion rechtlich überhaupt zulässig ist. Die Stadt Frankfurt könnte aber entweder freiwilligen Hobbymagnetanglern in Zusammenarbeit mit der FES erlauben, am Main und in der Nidda Metallmüll rauszuholen und die FES könnte diesen Müll dann umweltfreundlich entsorgen, oder die Stadt Frankfurt nimmt die Initiative komplett selbst in die Hand und macht es professionell. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass sich immer mehr Metallmüll in den Gewässern ansammelt und es sollte auch vermieden werden, dass am Ufer oft über Wochen die "Beute" der Magnetangler die Grünflächen verschandelt. Die "Beute" von Metallanglern am Griesheimer Mainufer, fotografiert am 13. April 2021. Die gleiche Stelle am 9. Mai. Fast einen Monat später war der Müll noch nicht beseitigt, der Berg aber gewachsen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 140 2021 Die Vorlage OF 41/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rechenzentren in Frankfurt

02.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 17/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B41/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden : - Zum Abschnitt: "Aktuelle Situation" Die Steuerung von Rechenzentren darf nicht zu Lasten der lokalen Haushalte gehen und bei diesen analoge Maßnahmen auslösen. Den Betreibern von Rechenzentren darf nur die Möglichkeit gegeben werden, z.B. Dieselaggregate oder BHKW für eine Eigenversorgung zu nutzen, wenn es zu einem Totalausfall des Netzdienstes kommt. - Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossene Stellen gesetzt werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben. Sie entwerten andernfalls die bestehende ÖPNV Infrastruktur. An gut gelegene ÖPNV Standorten gehören Firmen mit vielen Arbeitsplätzen und Besucher. - Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Weitere Rechenzentren können nur bei markanter Verbesserung der Energieeffizienz und der Abwärmenutzung genehmigt werden, da andernfalls der gesamte "Masterplan 100% Klimaschutz" Makulatur bleibt. Es sind in Frankfurt jährliche Mindestzielwerte für PUE und DCiE für alle Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren mit dem neuestem Stand der Technik und im Einklang mit den klimapolitischen Zielen anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sinken. - Im Mobilitätskonzept der standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" sollte zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben werden. Begründung: Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Geschaffene Infrastruktur einfach zu verschenken ist eine nicht reversible Entscheidung. An der Haltestelle Gewinnerstraße ist auf einem sehr großen Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi etc., mit deren damals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger als 100 Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände kommt auch ein neues Rechenzentrum. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert und es wird dort noch eine S-Bahnstation dazu gebaut. Es wird schon als positives Signal zu werten sein, wenn in dem geplanten Rechenzentrum einmal die 100 Mitarbeiter Schwelle "gerissen" wird, auf einem Gelände, auf dem früher Tausende Menschen Arbeit gefunden haben. Die Rechenzentren dürfen nicht durch die Kühlanlagen den Umweltlärm erhöhen. Die Berechnung und Überschreitung des Umweltlärms ist kein Zulassungskriterium für ein Rechenzentrum. Allerdings sind die Stadtteile bereits heute weit davon entfernt, die Grenzwerte für Wohngebiete noch einhalten zu können. Eigentlich müsste der Status reines Wohngebiet im Frankfurter Osten bereits "gelöscht" werden und die Gegenden als Wohngebiete aufgegeben werden. Die Beseitigung des Umweltlärm ist eine Last, die der Kommune obliegt. Anstrengungen, die in fünf Jahres Plänen dafür Sorge tragen sollen, den Umweltlärm zu reduzieren, sind nicht erfolgreich. Diese Zyklen sind für Menschen viel zu lang. Daher sind bereits bei den Planungen darauf zu achten: "Wie laut werden diese Anlagen, wie weit sind diese von den Grenzwerten entfernt und was ist zu erwarten, wenn dies in den Notbetrieb übergehen" ? Bereits heute kann man im Sommer die Kühlanlagen der Firma Brandenburger, des Hessen-Centers sowie eines Rechenzentrums in Seckbach zu hören. Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Ihre Abwärme wird weitgehend ungenutzt abgestrahlt. Bei ihrer Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. So sehr die Ansiedlung von Rechenzentren auch wegen der Gewerbesteuer und der Unterstreichung der zentralen Funktion von Frankfurt erfreulich ist, wird doch deutlich, dass Frankfurt klimapolitisch völlig zu versagen droht. Der negative Klimaeffekt der Rechenzentren wiegt alle anderen guten Anstrengungen mehr als auf. Der Ausbau schreitet bei Rechenzentren über die Jahre voran und es wird immer schnellere Rechnerleistung benötigt, die schnell wachsende energieintensive Datenhaltung trägt weiter dazu bei. Einhergehend damit ist die größere Leistungsaufnahme und die Wärmeentwicklung bei den Rechenzentren. Das bedeutet: die Rechenzentren werden zukünftig noch mehr Energie benötigen als bereits heute. Rechenzentren werden skaliert betrieben. Die Infrastruktur ist bei Beginn nicht voll ausgestattet mit Rechnerleistung, sondern erreicht den Vollausbau erst etliche Jahre später, wenn nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Das bedeutet, die komplette Infrastruktur für die Kühlung der Systeme etc. ist oft bereits voll ausgebaut, allerdings laufen die bestehenden Systeme nur im Teillastbetrieb und sind dementsprechend ineffektiv. Eine modulare Bauweise der Infrastruktur wäre eine nachhaltigere Bauform. Die Recheninfrastruktur wird in der Regel alle 3-5 Jahre gewechselt. Die Kühlung, Stromversorgung etc. allerdings in der Regel nur alle 15 Jahre. Dort sind energetische Potentiale zu heben und durch konsequente Vorgaben für Effizienz könnten hier Erneuerungsprozesse angestoßen werden. Eine öffentliche Bekanntmachungspflicht der PUE und DCiE Werte bei Rechenzentren könnte ebenfalls dazu führen, das Kunden dieser Unternehmen anhand dieser Werte ihre Nachhaltigkeitsstrategien mit einfließen lassen. Zukünftig werden strategische Entscheidungen von Unternehmen nicht nur auf monetärer Basis stattfinden, sondern der Blick wird sehr verstärkt ebenfalls auf Nachhaltigen Aspekten basieren. Unternehmen wollen für Ihre Kunden nachhaltig wirtschaften. Dieser Trend ist bereits klar zu erkennen und viele BlueChips und DAX Unternehmen reagieren bereits. Bei Projekten tauchen neben den monetären Kosten auch immer öfter die CO2-Penalties auf, die es gilt zu vermeiden oder auszugleichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Ortsbeirat 9 setzt Zeichen gegen rechts

22.04.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 1/9 Betreff: Ortsbeirat 9 setzt Zeichen gegen rechts Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Der neu gewählte Ortbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und verurteilt den Anschlag aufs Schärfste. Neben dem finanziellen Schaden wiegt die Tat in der Corona-Krise schwerer durch den ideelen Schaden bei den Schülern, die in der Corona-Krise nochmal eine besondere Beziehung zu ihren Schulen haben. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 1/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 1/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antrag den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat 9 setzt Zeichen gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Auch der neu gewählte Ortsbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus und schließt sich deshalb der Verurteilung durch den Ortsvorsteher, mehrere Magistratsmitglieder und den Oberbürgermeister unmittelbar nach dem Anschlag an. Der Ortsbeirat bekräftigt außerdem seine Entschlossenheit, auch in Zukunft alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, gegen solche Tendenzen vorzugehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Gegen Antisemitismus im Ortsbezirk - für Toleranz und Respekt

22.04.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 2/9 Betreff: Gegen Antisemitismus im Ortsbezirk - für Toleranz und Respekt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat 9 verurteilt den Brandanschlag In der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 verübten Unbekannte einen Brandanschlag in der Ziehenschule in Eschersheim mit hohem Sachschaden. Außerdem wurden Wände und Türen mit Hakenkreuzen bemalt. Auch der neu gewählte Ortbeirat stellt sich entschieden gegen Rechtsextremismus und schließt sich deshalb der Verurteilung durch den Ortsvorsteher, mehrere Magistratsmitglieder und den Oberbürgermeister unmittelbar nach dem Anschlag an. Der Ortsbeirat bekräftigt außerdem seine Entschlossenheit, auch in Zukunft alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, gegen solche Tendenzen vorzugehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 2/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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8

Grillen in den Grünanlagen

26.05.2025

Unsere Grünanlagen und Parks sind ein wichtiger Beitrag für das Klima und die Erholung für viele Menschen. Sie sind besonders schützenswert. Es wurde eine Grünanlagensatzung geschaffen in der vieles geregelt wurde und die Mißachtung von Regeln als Ordnungswirdrigkeiten mit Bußgeld bestraft werden kann. Die Kontrollen obliegen dem Ordnungsamt. Die unteren Bilder sind nur ein Teil von dem Grillplatz in Praunheim nähe Nidda und Sportplatz. Von der Brandgefahr ganz zu schweigen. Außerdem werden immer Massen von Müll hinterlassen. Mittlerweile wird auch überall im Niddapark gegrillt, mal versteckt, mal offen in der Nähe der Spielplätze. Ich kann den Wunsch der Menschen verstehen die sonst keinerlei Möglichkeit haben gemeinsam sich zu treffen und zu essen, aber nicht so.

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8

Bessere Anbindung Bergens an den ÖPNV

09.03.2025

Bergen muss besser an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden. Dass man mit dem Bus erst nach Enkheim fahren muss um dort auf die U-Bahn umzusteigen ist keine adäquate und dauerhafte Lösung. Busse fallen aus, befinden sich im Stau und die Umstiegszeit dauert zu lange. Seit 1977 ist im Grenzänderungsvertrag zwischen Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main festgehalten, dass Bergen-Enkheim an das U-Bahn-Netz angeschlossen werden soll. Diese Verpflichtung wurde nur halbherzig ausgeführt, da Bergen genauso wie Seckbach immer noch völlig abgehängt ist. Dies erkennt man daran, wenn man sich den Verkehr in der Marktstraße anschaut. Auch im Nahverkehrsplan 2025+ von traffiq (https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrsplan_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025_.pdf) wurden Lösungsvorschläge gesucht, um Bergen besser anzubinden. Unter anderem wurde hier eine unterirdische Verlängerung der Linie U7 über das Neubaugebiet Leuchte bis nach Bergen bzw. alternativ der Linie U4 von Seckbach bis nach Bergen (Stadthalle Bergen) diskutiert. Dies wäre eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zur RTO, es würde die Fahrtzeit in die Innenstadt verkürzen und eine Entlastung des Verkehrs in Bergen mit sich bringen. Auch der Lohrberg würde damit entlastet werden. Eine Anbindung Bergens an das U-Bahn-Netz würde also erhebliche Vorteile mit sich bringen und Bergen nur noch attraktiver machen.

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101

Lasst die Blühstreifen blühen!

27.05.2024

Innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes werden zunehmend Blühstreifen als sogenannte Bienenweiden angelegt und die Deutsche Gartenbaugesellschaft fordert dazu auf, den ganzen Monat Mai nicht (den Rasen) zu mähen. Das ist toll und fortschrittlich. Ein kleiner und einfacher Beitrag, den wir alle leisten können, um den für uns so wichtigen Insekten einen Lebensraum und Futter zu bieten. Welchen Sinn ergibt das aber, wenn die angelegten Blühstreifen bodentief abgemäht werden, sobald sie erblüht und von verschiedenen Wildbienenarten angenommen wurden? Und das im Mai, dem Monat, in dem genau aus diesem Grund NICHT gemäht werden soll. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die verschiedenen Akteure der Stadt Frankfurt sich nicht absprechen. Schade, so lassen sich die Bürger:innen eher nicht mitnehmen auf dem Weg zur "Frankfurt green City". Wir fordern: Lasst die Blühstreifen blühen! Fotos: Leuchte, Bergen-Enkheim, Mai 2024 https://www.frankfurt-greencity.de/de/ https://www.swr.de/swr4/tipps/maehfreier-mai-rasen-maehen-insekten-100.html

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14

Raser in der Bolongarostraße

21.05.2024

Jede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!

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8

Bus 69 zur Eckenheimer Ldstr, statt Rückkehr zur Eschersheimer Ldstr

27.04.2024

Der Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.

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Bus 69 zur Eckenheimer Ldstr, statt Rückkehr zur Eschersheimer Ldstr

27.04.2024

Der Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.

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24

Tempoanzeige für hintere Leuchte 60 bis zu Möllers Wäldche

02.04.2024

Das Problem: Auf der Leuchte wird zu schnell und zu unbedacht gefahren. An den Zebrastreifen, besonders Ecke Rangenbergstrasse (beim Tierarzt) ist es für Kinder richtig gefährlich, weil sehr oft ohne zu halten durchgebraust wird. Oder man kriegt fast die Fersen abgefahren, kaum dass man halb über den Zebrastreifen rüber ist. Trotz der guten Beschilderung der Zebrastreifen, werden dort die Verkehrsregeln missachtet. Lösungsvorschlag: Eine Geschwindigkeitsmessanzeige mit Kindermotiv, die ein gewisses Bewusstsein schafft.

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2

Mehr Spielplätze Taunusanlage

10.04.2023

So ein schöner grosser Park von Willy Brandt bis Alte Oper,würd mir wünschen das man den Platz besser nutzt mit einem schönen Spielplatz, halfpipe Parcours für Kids Mehr sitzflächen mit Tischen wie am Parkhaus goetheplatz zum verweilen

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30

Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung

05.07.2022

Die Stadt Frankfurt braucht dringend ein Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung. Die Städte werden weltweit immer heller, das hat Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und den Menschen. Der Tag-Nacht-Rhytmus bei Mensch und Tier wird gestört, die Lebewesen stehen unter Stress und das Insektensterben wird beschleunigt. Die Fachgruppe Dark Sky empfiehlt dazu vor allem folgende Punkte: - Künstliches Licht nachts nur einsetzen, wenn es unbedingt notwendig ist. Insbesondere naturnahe Bereiche sollten nicht beleuchtet werden. - Licht sollte mithilfe von voll abgeschirmten Leuchten nur dorthin gelenkt werden, wo es benötigt wird, auf die Verkehrs- oder tatsächlich zu beleuchtende Fläche. Insbesondere sollten keine Naturelemente (Bäume, Felsen, Gewässer) angestrahlt werden. Zudem darf kein Licht unnütz nach oben und horizontal abstrahlen. Diese Maßnahme hilft auch Blendung zu vermeiden. - Die Lichtmenge sollte möglichst gering gewählt werden, oft ist eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von wenigen Lux ausreichend. - Licht sollte nur bedarfsorientiert eingeschaltet werden, etwa durch Einsatz von Zeitschaltuhren, Schaltern oder Bewegungsmeldern. - Weißes Licht sollte möglichst wenige Blauanteile enthalten. Deswegen ist warmweißes und gelbes Licht mit einer äquivalenten Farbtemperatur von weniger als 2700 Kelvin (K), keineswegs aber über 3000 K, einzusetzen. Diese sollte man in das Konzept miteinbeziehen.

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17

U-Bahn-Ring Frankfurt

20.12.2021

Nach dem U4-Lückenschluss könnte man einen U-Bahn-Ring prüfen. Dazu wären nur zwei kurze Verbindungstunnel zwischen der A-Strecke und der B-Strecke am Willy-Brandt-Platz nötig. Der Ring würde vom Willy-Brandt-Platz aus über die heutige U1 Strecke nach Ginnheim führen, von da über die dann fertiggestellte U4 bis zum Willy-Brandt-Platz und dort dann wieder über den neu zu errichtenden Verbindungstunnel zurück auf die heutige U1 Strecke. In die entgegengesetzte Richtung genau dasselbe nur andersherum. Es entstünde eine durchgängige Ringbahn und somit wäre es egal in welche Richtung man fährt, man könnte immer die Stationen am Ring erreichen. D.h. wenn es in eine Richtung mal stockt fährt man einfach in die andere Richtung und kommt trotzdem dort an, wo man hin möchte.

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17

U-Bahn-Ring Frankfurt

20.12.2021

Nach dem U4-Lückenschluss könnte man einen U-Bahn-Ring prüfen. Dazu wären nur zwei kurze Verbindungstunnel zwischen der A-Strecke und der B-Strecke am Willy-Brandt-Platz nötig. Der Ring würde vom Willy-Brandt-Platz aus über die heutige U1 Strecke nach Ginnheim führen, von da über die dann fertiggestellte U4 bis zum Willy-Brandt-Platz und dort dann wieder über den neu zu errichtenden Verbindungstunnel zurück auf die heutige U1 Strecke. In die entgegengesetzte Richtung genau dasselbe nur andersherum. Es entstünde eine durchgängige Ringbahn und somit wäre es egal in welche Richtung man fährt, man könnte immer die Stationen am Ring erreichen. D.h. wenn es in eine Richtung mal stockt fährt man einfach in die andere Richtung und kommt trotzdem dort an, wo man hin möchte.

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11

Kostenloses WLAN an den Stationen

18.11.2021

Man sollte an den wichtigsten Umstiegen in Frankfurt dh. an der Hauptwache, sowie am Willy-Brandt-Platz, an der Konstablerwache und am Südbahnhof in allen Ebenen (B,C,D-Ebene) flächendeckendes WLAN installieren. Denn die Leute warten in der Regel an den Bahnsteigen, nicht an den Fahrkartenautomaten.

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11

Kostenloses WLAN an den Stationen

18.11.2021

Man sollte an den wichtigsten Umstiegen in Frankfurt dh. an der Hauptwache, sowie am Willy-Brandt-Platz, an der Konstablerwache und am Südbahnhof in allen Ebenen (B,C,D-Ebene) flächendeckendes WLAN installieren. Denn die Leute warten in der Regel an den Bahnsteigen, nicht an den Fahrkartenautomaten.

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74

Katastrophenschutz durch Sirenen, Vorschlag zu möglichen Standorten in Frankfurt/M.

22.08.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, Nach den schrecklichen Meldungen über die Hochwasserkatastrophen dieses Jahr und die Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Warnungen für die Bevölkerung bei solchen und anderen möglichen Katastrophen war erfreulicherweise auf der Seite der Feuerwehr in Frankfurt/M. zu lesen, dass für die Stadt die Möglichkeit der Warnung per Sirene geprüft wird. Erfreulich um so mehr, da Katastrophen von solcher Tragweite selten ein intaktes Strom oder Telefonnetz zur Verfügung lassen. Sicherlich wäre mein Vorschlag nur ein winziger Aspekt in dem komplizierten Zusammenspiel von Warnung auslösen bis hin zur banalen Frage wer zahlt das und wo darf das stehen. Und ich halte es für mehr als warscheinlich, dass über den Standortvorschlag, welchen ich unterbreite, bereits diskutiert wird. Unbeschadet dessen möchte ich meine Überlegungen mitteilen. Darum bitte ich Sie zu prüfen, ob es möglich wäre, unabhängig von eventuellen weiteren Warnmöglichkeiten (Cell Brodcast, TV usw.) an JEDEM STANDORT der FRANKFURTER FEUERWEHR, sei es Freiwillige oder sei es Berufsfeuerwehr, ein Sirenensystem zu installieren. Man könnte damit einen Großteil des Stadtgebietes warnen. Wenn nicht sogar die gesamte Stadt, was zu prüfen wäre, was aber nahe liegt, da die Feuerwehren im Brandfall ja die ihnen zugewiesenen Bereiche schnellstmöglich erreichen müssen. Wenn man auf der Internetseite der Feuerwehr Frankfurt nachliest sieht man folgendes: "Die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main setzt sich aus den insgesamt 28 Stadtteilfeuerwehren Bergen, Berkersheim, Bonames, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Griesheim, Harheim, Hausen, Heddernheim, Höchst, Kalbach, Nied, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Praunheim, Rödelheim, Sachsenhausen, Schwanheim, Seckbach, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim zusammen" Hinzu kommen , wie man gleichfalls auf der Webseite der Feuerwehr der Stadt Frankfurt nachlesen kann die Standorte der Berufsfeuerwehr: "Über das gesamte Stadtgebiet verteilen sich zwölf Feuer- und Rettungswachen" Die Feuerwehren müßten im Katastrophenfall ohnehin am schnellsten unter anderem an Not-Strom (sicher auch notwendig für den Betrieb von Sirenen) kommen und Information und alles weitere zur Katastrophenabwehr erhalten bevor es andere tun und die Standorte sollten nach meinem Verständnis normalerweise baulich und auch sonst im Verwaltungsbereich der öffentlichen Hand selbst liegen so dass hier keine allzu großen Hindernisse bestehen dürften. Wir alle wünschen uns dass wir solche Katastrophen nicht erleben müssen. Aber sollte es doch einmal passieren, möchten wir nicht die Warnung verpassen nur weil wir kein Handy haben oder nicht die richtige App darauf für das jeweilige Land im dem wir uns in Europa aufhalten. Denn einheitlich sind diese modernen technischen Hilfsmittel leider noch lange nicht. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit mit freundlichen Grüßen Sabine Wellmann

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9

Fernbahntunnel Plus

22.07.2021

Man sollte beim Fernbahntunnel gleich die B44 vor dem Hauptbahnhof mit unter die Erde bringen. Ein Tunnel vom Baseler Platz zur Friedrich-Ebert-Anlage. Oben mehr Platz für Fußgänger und Trams, eine Fußgängerzone statt Autos. Ein gutes Vorbild ist da der Theatertunnel in Frankfurt, da hat man genau das gemacht.

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21

Münchener Straße autofrei

21.07.2021

Die Autos in der Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz behindern einfach nur den Fuß-, Rad- und den Tramverkehr. Überall wird irgendwo geparkt, ein totales Chaos und Durcheinander entsteht. Es ist einfach zu viel in dieser kleinen Straße. Quelle des Bildes: https://www.dieschilder.com/components/com_jshopping/files/img_products/full_SK-V-80-___-Fur-Autos-verboten7.png

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Münchener Straße autofrei

21.07.2021

Die Autos in der Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz behindern einfach nur den Fuß-, Rad- und den Tramverkehr. Überall wird irgendwo geparkt, ein totales Chaos und Durcheinander entsteht. Es ist einfach zu viel in dieser kleinen Straße. Quelle des Bildes: https://www.dieschilder.com/components/com_jshopping/files/img_products/full_SK-V-80-___-Fur-Autos-verboten7.png

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234

Spielplätze in Bergen-Enkheim verschönern/besser ausstatten

17.05.2021

Einige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt. Wir fahren hierdurch oft in andere Stadtteile oder Städte, diese zeigen, welche tollen Spielplätze und Spielgeräte es gibt. Das wünschen wir uns auch für Bergen-Enkheim! Möglichst bald!!! Siehe auch: https://www.fnp.de/frankfurt/trist-trister-spielplatz-90261225.html

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6

“Zukunft der Städtischen Bühnen”

20.11.2020

Darf ich im Rahmen der aktuellen Diskussionen und auch im Hinblick auf die geplanten “ZOOM”-Veranstaltungen zum Thema (s. “FR” von heute) anregen, die Deckenskulptur im Theaterfoyer von Zoltán Kemény allabendlich mit einem schönen Theaterlicht zu illuminieren? Sollte für die Technik kein Problem sein. Auch die Kosten dürften sich in Grenzen halten, zumal das Foyer abends ohnehin beleuchtet wird. Hätte sicherlich einen großen Effekt - nicht nur für den Straßenbahnhalt am Willy-Brandt-Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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“Zukunft der Städtischen Bühnen”

20.11.2020

Darf ich im Rahmen der aktuellen Diskussionen und auch im Hinblick auf die geplanten “ZOOM”-Veranstaltungen zum Thema (s. “FR” von heute) anregen, die Deckenskulptur im Theaterfoyer von Zoltán Kemény allabendlich mit einem schönen Theaterlicht zu illuminieren? Sollte für die Technik kein Problem sein. Auch die Kosten dürften sich in Grenzen halten, zumal das Foyer abends ohnehin beleuchtet wird. Hätte sicherlich einen großen Effekt - nicht nur für den Straßenbahnhalt am Willy-Brandt-Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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7

Behinderung durch Wildparker

15.09.2020

Den asphaltierten Weg Westerbachstr. 247 zur Kleingartenanlage und zum Gartencenter als Feuerwehrzufahrt kennzeichnen. Im Falle eines Brandes ist dieser Weg durch wild parkende Fahrzeuge versperrt. Feuer in dem angrenzenden Wohnhaus, Kleingarten, Hundeplatz und Gartencenter sind dann erschwert erreichbar.

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246

Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer! Beispiel Brüssel

25.05.2020

Brüssel macht es vor: Die gesamte City wurde kurzerhand zur verkehrsberuhigten Zone erklärt, ab dem nächsten Jahr gilt in allen 19 Brüsseler Stadtteilen Tempo 30, binnen weniger Wochen sollen 40 Kilometer neue Radwege entstehen. Innerhalb des Innenstadtrings - wegen seiner Form auch Pentagon genannt - gilt seit vergangener Woche Tempo 20 bis 30, Fußgänger dürfen die komplette Fahrbahn benutzen. Die offizielle Begründung: Die Menschen sollen in engen Altstadtgassen den Corona-Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einhalten können und deshalb die Straßen nutzen. Es geht dabei immerhin um ein Gebiet von gut zwei mal zweieinhalb Kilometern. Übertragen auf Berlin wäre das ungefähr so, als würde man alle Straßen vom Brandenburger Tor bis zum Fernsehturm und vom Checkpoint Charlie bis zum Nordbahnhof den Radfahrern und Fußgängern widmen. Warum kann Frankfurt so etwas nicht. Ganz im Gegenteil, der Magistrat will das gesperrte Mainufer wieder öffnen. Frankfurt muss sich von der Vergangenheit befreien, die Gegenwart akzeptieren und für die Zukunft planen. Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer. Und zwar schnell!

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6

Strab nach Neu Isenburg, FAZ vom 30.04.2020

07.05.2020

"Historischer Moment"? Gehts noch? Ein Stumpf, ein Torso der U1,2,3 endet am Südbahnhof, fast mitten in der Stadt, die letzten 2 Stationen sind weit unterausgelastet, wie jeder tagsüber leicht beobachten kann (wahrscheinlich das teuerste Stück U-Bahn der Vergangenheit zwischen Willy-Brandt-Platz und Südbahnhof mit Mainunterquerung). Die Planung sah mal vor die Verlängerung bis zur Sachsenhäuser Warte und dort die Errichtung einen P&R Parkhauses. Die Weiterführung oberirdisch durch den Stadtwald nach Neu Isenburg dürfte kein Problem sein mit kompensatorischen Ersatzpflanzungen (die Strecke ist ohnehin geprägt durch permanenten Fluglärm), innerhalb NI dann weiter im Tunnel. Das wäre eine ökonomische und attraktive Lösung und würde die Fahrgäste viel schneller in die City bringen als eine Zuckel-Strab durch den Stadwald bis zum HBF mit vielen Ampeln und Kreuzungen, vollkommen unattraktiv für Pendler. Merkt das denn niemand? Wollen sie wirklich die enge Frankfurter Strasse in NI durchteilen mit Gleisen so wie wir in Frankfurt schon einige ähnliche Situationen haben entweder herbeigeführt durch Fehlentscheidungen, politische Willkür (Eschersheimer Landstr.) oder schlichtweg durch Verschlafen der Mittelabrufung (Europaviertel) und niemand ist zufrieden damit. Die U1- Achse würde auf diese Weise viel intensiver genutzt werden, allein schon durch die Bevölkerung am Sachsenhäuser Berg mit ihren vielen Neubauten, die bis heute superschlecht angebunden ist an den schnellen ÖPNV (ganz abgesehen von den Pendlern vom P&R Parkhaus an der Warte). Warum setzt sich in Frankfurt immer nur Stückwerk, Flickschusterei, Fragmente und Anpassungsplanung durch? Kann nicht mal ein Masterplan ÖPNV entworfen und konsequent angewandt werden ohne immer wieder durch abwegige Ideen zerhackt zu werden? Ich wie auch künftige Generationen würden sich wohl eher ein in sich geschlossenes System von U-Bahn-Linien wünschen.

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6

Strab nach Neu Isenburg, FAZ vom 30.04.2020

07.05.2020

"Historischer Moment"? Gehts noch? Ein Stumpf, ein Torso der U1,2,3 endet am Südbahnhof, fast mitten in der Stadt, die letzten 2 Stationen sind weit unterausgelastet, wie jeder tagsüber leicht beobachten kann (wahrscheinlich das teuerste Stück U-Bahn der Vergangenheit zwischen Willy-Brandt-Platz und Südbahnhof mit Mainunterquerung). Die Planung sah mal vor die Verlängerung bis zur Sachsenhäuser Warte und dort die Errichtung einen P&R Parkhauses. Die Weiterführung oberirdisch durch den Stadtwald nach Neu Isenburg dürfte kein Problem sein mit kompensatorischen Ersatzpflanzungen (die Strecke ist ohnehin geprägt durch permanenten Fluglärm), innerhalb NI dann weiter im Tunnel. Das wäre eine ökonomische und attraktive Lösung und würde die Fahrgäste viel schneller in die City bringen als eine Zuckel-Strab durch den Stadwald bis zum HBF mit vielen Ampeln und Kreuzungen, vollkommen unattraktiv für Pendler. Merkt das denn niemand? Wollen sie wirklich die enge Frankfurter Strasse in NI durchteilen mit Gleisen so wie wir in Frankfurt schon einige ähnliche Situationen haben entweder herbeigeführt durch Fehlentscheidungen, politische Willkür (Eschersheimer Landstr.) oder schlichtweg durch Verschlafen der Mittelabrufung (Europaviertel) und niemand ist zufrieden damit. Die U1- Achse würde auf diese Weise viel intensiver genutzt werden, allein schon durch die Bevölkerung am Sachsenhäuser Berg mit ihren vielen Neubauten, die bis heute superschlecht angebunden ist an den schnellen ÖPNV (ganz abgesehen von den Pendlern vom P&R Parkhaus an der Warte). Warum setzt sich in Frankfurt immer nur Stückwerk, Flickschusterei, Fragmente und Anpassungsplanung durch? Kann nicht mal ein Masterplan ÖPNV entworfen und konsequent angewandt werden ohne immer wieder durch abwegige Ideen zerhackt zu werden? Ich wie auch künftige Generationen würden sich wohl eher ein in sich geschlossenes System von U-Bahn-Linien wünschen.

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Musik U Bahnhöfen

06.03.2020

Leise Musik in U Bahnhöfen sorgt für besseres Wohlbefinden, geringe Kosten. Ggf mit Ortsbezug z.B am Willy Brandt Platz klassische Musik wegen Oper und Schauspiel.

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TV Tower

09.10.2019

Es ist in der Diskussion, ob der TV Tower wiedereröffnet wird. Brandschutzbestimmungen und deren Kosten hinderten offenbar die Eigentümer bisher daran, sich zu engagieren. Warum kommt niemand auf die Idee, den Schaft zu ummnanteln mit Wohnungen, rund nicht eckig, ähnlich dem Henninger Turm. Nicht alle Probleme wären gelöst, aber ein Investor und Architekten sollten darüber nachdenken. Es könnte ein neues spektakuläres Wahrzeichen für Frankfurt werden.

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Parkverbot Wim-Duisenberg-Platt Ostend einrichten

27.08.2019

Im Wim-Duisenberg-Platz (Ostend) stehen oftmals sehr viele Autos. Eine Zufahrt im Brandfall durch die Feuerwehr wäre nicht mehr möglich. Lösung: Parkverbot einrichten und stark kontrollieren!

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Barriere (Pfosten oder ähnliches) aufstellen an Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle

22.06.2019

Durch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.

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Aufstockung des P+R-Parkhauses Borsigallee (A66 Abfahrt Bergen-Enkheim)

29.04.2019

Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.

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Aufstockung des P+R-Parkhauses Borsigallee (A66 Abfahrt Bergen-Enkheim)

29.04.2019

Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.

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Grillen in den Grünanlagen

26.05.2025

Unsere Grünanlagen und Parks sind ein wichtiger Beitrag für das Klima und die Erholung für viele Menschen. Sie sind besonders schützenswert. Es wurde eine Grünanlagensatzung geschaffen in der vieles geregelt wurde und die Mißachtung von Regeln als Ordnungswirdrigkeiten mit Bußgeld bestraft werden kann. Die Kontrollen obliegen dem Ordnungsamt. Die unteren Bilder sind nur ein Teil von dem Grillplatz in Praunheim nähe Nidda und Sportplatz. Von der Brandgefahr ganz zu schweigen. Außerdem werden immer Massen von Müll hinterlassen. Mittlerweile wird auch überall im Niddapark gegrillt, mal versteckt, mal offen in der Nähe der Spielplätze. Ich kann den Wunsch der Menschen verstehen die sonst keinerlei Möglichkeit haben gemeinsam sich zu treffen und zu essen, aber nicht so.

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Bessere Anbindung Bergens an den ÖPNV

09.03.2025

Bergen muss besser an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden. Dass man mit dem Bus erst nach Enkheim fahren muss um dort auf die U-Bahn umzusteigen ist keine adäquate und dauerhafte Lösung. Busse fallen aus, befinden sich im Stau und die Umstiegszeit dauert zu lange. Seit 1977 ist im Grenzänderungsvertrag zwischen Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main festgehalten, dass Bergen-Enkheim an das U-Bahn-Netz angeschlossen werden soll. Diese Verpflichtung wurde nur halbherzig ausgeführt, da Bergen genauso wie Seckbach immer noch völlig abgehängt ist. Dies erkennt man daran, wenn man sich den Verkehr in der Marktstraße anschaut. Auch im Nahverkehrsplan 2025+ von traffiq (https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrsplan_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025_.pdf) wurden Lösungsvorschläge gesucht, um Bergen besser anzubinden. Unter anderem wurde hier eine unterirdische Verlängerung der Linie U7 über das Neubaugebiet Leuchte bis nach Bergen bzw. alternativ der Linie U4 von Seckbach bis nach Bergen (Stadthalle Bergen) diskutiert. Dies wäre eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zur RTO, es würde die Fahrtzeit in die Innenstadt verkürzen und eine Entlastung des Verkehrs in Bergen mit sich bringen. Auch der Lohrberg würde damit entlastet werden. Eine Anbindung Bergens an das U-Bahn-Netz würde also erhebliche Vorteile mit sich bringen und Bergen nur noch attraktiver machen.

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Lasst die Blühstreifen blühen!

27.05.2024

Innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes werden zunehmend Blühstreifen als sogenannte Bienenweiden angelegt und die Deutsche Gartenbaugesellschaft fordert dazu auf, den ganzen Monat Mai nicht (den Rasen) zu mähen. Das ist toll und fortschrittlich. Ein kleiner und einfacher Beitrag, den wir alle leisten können, um den für uns so wichtigen Insekten einen Lebensraum und Futter zu bieten. Welchen Sinn ergibt das aber, wenn die angelegten Blühstreifen bodentief abgemäht werden, sobald sie erblüht und von verschiedenen Wildbienenarten angenommen wurden? Und das im Mai, dem Monat, in dem genau aus diesem Grund NICHT gemäht werden soll. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die verschiedenen Akteure der Stadt Frankfurt sich nicht absprechen. Schade, so lassen sich die Bürger:innen eher nicht mitnehmen auf dem Weg zur "Frankfurt green City". Wir fordern: Lasst die Blühstreifen blühen! Fotos: Leuchte, Bergen-Enkheim, Mai 2024 https://www.frankfurt-greencity.de/de/ https://www.swr.de/swr4/tipps/maehfreier-mai-rasen-maehen-insekten-100.html

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14

Raser in der Bolongarostraße

21.05.2024

Jede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!

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Bus 69 zur Eckenheimer Ldstr, statt Rückkehr zur Eschersheimer Ldstr

27.04.2024

Der Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.

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Bus 69 zur Eckenheimer Ldstr, statt Rückkehr zur Eschersheimer Ldstr

27.04.2024

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24

Tempoanzeige für hintere Leuchte 60 bis zu Möllers Wäldche

02.04.2024

Das Problem: Auf der Leuchte wird zu schnell und zu unbedacht gefahren. An den Zebrastreifen, besonders Ecke Rangenbergstrasse (beim Tierarzt) ist es für Kinder richtig gefährlich, weil sehr oft ohne zu halten durchgebraust wird. Oder man kriegt fast die Fersen abgefahren, kaum dass man halb über den Zebrastreifen rüber ist. Trotz der guten Beschilderung der Zebrastreifen, werden dort die Verkehrsregeln missachtet. Lösungsvorschlag: Eine Geschwindigkeitsmessanzeige mit Kindermotiv, die ein gewisses Bewusstsein schafft.

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2

Mehr Spielplätze Taunusanlage

10.04.2023

So ein schöner grosser Park von Willy Brandt bis Alte Oper,würd mir wünschen das man den Platz besser nutzt mit einem schönen Spielplatz, halfpipe Parcours für Kids Mehr sitzflächen mit Tischen wie am Parkhaus goetheplatz zum verweilen

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30

Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung

05.07.2022

Die Stadt Frankfurt braucht dringend ein Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung. Die Städte werden weltweit immer heller, das hat Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und den Menschen. Der Tag-Nacht-Rhytmus bei Mensch und Tier wird gestört, die Lebewesen stehen unter Stress und das Insektensterben wird beschleunigt. Die Fachgruppe Dark Sky empfiehlt dazu vor allem folgende Punkte: - Künstliches Licht nachts nur einsetzen, wenn es unbedingt notwendig ist. Insbesondere naturnahe Bereiche sollten nicht beleuchtet werden. - Licht sollte mithilfe von voll abgeschirmten Leuchten nur dorthin gelenkt werden, wo es benötigt wird, auf die Verkehrs- oder tatsächlich zu beleuchtende Fläche. Insbesondere sollten keine Naturelemente (Bäume, Felsen, Gewässer) angestrahlt werden. Zudem darf kein Licht unnütz nach oben und horizontal abstrahlen. Diese Maßnahme hilft auch Blendung zu vermeiden. - Die Lichtmenge sollte möglichst gering gewählt werden, oft ist eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von wenigen Lux ausreichend. - Licht sollte nur bedarfsorientiert eingeschaltet werden, etwa durch Einsatz von Zeitschaltuhren, Schaltern oder Bewegungsmeldern. - Weißes Licht sollte möglichst wenige Blauanteile enthalten. Deswegen ist warmweißes und gelbes Licht mit einer äquivalenten Farbtemperatur von weniger als 2700 Kelvin (K), keineswegs aber über 3000 K, einzusetzen. Diese sollte man in das Konzept miteinbeziehen.

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17

U-Bahn-Ring Frankfurt

20.12.2021

Nach dem U4-Lückenschluss könnte man einen U-Bahn-Ring prüfen. Dazu wären nur zwei kurze Verbindungstunnel zwischen der A-Strecke und der B-Strecke am Willy-Brandt-Platz nötig. Der Ring würde vom Willy-Brandt-Platz aus über die heutige U1 Strecke nach Ginnheim führen, von da über die dann fertiggestellte U4 bis zum Willy-Brandt-Platz und dort dann wieder über den neu zu errichtenden Verbindungstunnel zurück auf die heutige U1 Strecke. In die entgegengesetzte Richtung genau dasselbe nur andersherum. Es entstünde eine durchgängige Ringbahn und somit wäre es egal in welche Richtung man fährt, man könnte immer die Stationen am Ring erreichen. D.h. wenn es in eine Richtung mal stockt fährt man einfach in die andere Richtung und kommt trotzdem dort an, wo man hin möchte.

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U-Bahn-Ring Frankfurt

20.12.2021

Nach dem U4-Lückenschluss könnte man einen U-Bahn-Ring prüfen. Dazu wären nur zwei kurze Verbindungstunnel zwischen der A-Strecke und der B-Strecke am Willy-Brandt-Platz nötig. Der Ring würde vom Willy-Brandt-Platz aus über die heutige U1 Strecke nach Ginnheim führen, von da über die dann fertiggestellte U4 bis zum Willy-Brandt-Platz und dort dann wieder über den neu zu errichtenden Verbindungstunnel zurück auf die heutige U1 Strecke. In die entgegengesetzte Richtung genau dasselbe nur andersherum. Es entstünde eine durchgängige Ringbahn und somit wäre es egal in welche Richtung man fährt, man könnte immer die Stationen am Ring erreichen. D.h. wenn es in eine Richtung mal stockt fährt man einfach in die andere Richtung und kommt trotzdem dort an, wo man hin möchte.

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11

Kostenloses WLAN an den Stationen

18.11.2021

Man sollte an den wichtigsten Umstiegen in Frankfurt dh. an der Hauptwache, sowie am Willy-Brandt-Platz, an der Konstablerwache und am Südbahnhof in allen Ebenen (B,C,D-Ebene) flächendeckendes WLAN installieren. Denn die Leute warten in der Regel an den Bahnsteigen, nicht an den Fahrkartenautomaten.

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Kostenloses WLAN an den Stationen

18.11.2021

Man sollte an den wichtigsten Umstiegen in Frankfurt dh. an der Hauptwache, sowie am Willy-Brandt-Platz, an der Konstablerwache und am Südbahnhof in allen Ebenen (B,C,D-Ebene) flächendeckendes WLAN installieren. Denn die Leute warten in der Regel an den Bahnsteigen, nicht an den Fahrkartenautomaten.

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74

Katastrophenschutz durch Sirenen, Vorschlag zu möglichen Standorten in Frankfurt/M.

22.08.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, Nach den schrecklichen Meldungen über die Hochwasserkatastrophen dieses Jahr und die Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Warnungen für die Bevölkerung bei solchen und anderen möglichen Katastrophen war erfreulicherweise auf der Seite der Feuerwehr in Frankfurt/M. zu lesen, dass für die Stadt die Möglichkeit der Warnung per Sirene geprüft wird. Erfreulich um so mehr, da Katastrophen von solcher Tragweite selten ein intaktes Strom oder Telefonnetz zur Verfügung lassen. Sicherlich wäre mein Vorschlag nur ein winziger Aspekt in dem komplizierten Zusammenspiel von Warnung auslösen bis hin zur banalen Frage wer zahlt das und wo darf das stehen. Und ich halte es für mehr als warscheinlich, dass über den Standortvorschlag, welchen ich unterbreite, bereits diskutiert wird. Unbeschadet dessen möchte ich meine Überlegungen mitteilen. Darum bitte ich Sie zu prüfen, ob es möglich wäre, unabhängig von eventuellen weiteren Warnmöglichkeiten (Cell Brodcast, TV usw.) an JEDEM STANDORT der FRANKFURTER FEUERWEHR, sei es Freiwillige oder sei es Berufsfeuerwehr, ein Sirenensystem zu installieren. Man könnte damit einen Großteil des Stadtgebietes warnen. Wenn nicht sogar die gesamte Stadt, was zu prüfen wäre, was aber nahe liegt, da die Feuerwehren im Brandfall ja die ihnen zugewiesenen Bereiche schnellstmöglich erreichen müssen. Wenn man auf der Internetseite der Feuerwehr Frankfurt nachliest sieht man folgendes: "Die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main setzt sich aus den insgesamt 28 Stadtteilfeuerwehren Bergen, Berkersheim, Bonames, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Griesheim, Harheim, Hausen, Heddernheim, Höchst, Kalbach, Nied, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Praunheim, Rödelheim, Sachsenhausen, Schwanheim, Seckbach, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim zusammen" Hinzu kommen , wie man gleichfalls auf der Webseite der Feuerwehr der Stadt Frankfurt nachlesen kann die Standorte der Berufsfeuerwehr: "Über das gesamte Stadtgebiet verteilen sich zwölf Feuer- und Rettungswachen" Die Feuerwehren müßten im Katastrophenfall ohnehin am schnellsten unter anderem an Not-Strom (sicher auch notwendig für den Betrieb von Sirenen) kommen und Information und alles weitere zur Katastrophenabwehr erhalten bevor es andere tun und die Standorte sollten nach meinem Verständnis normalerweise baulich und auch sonst im Verwaltungsbereich der öffentlichen Hand selbst liegen so dass hier keine allzu großen Hindernisse bestehen dürften. Wir alle wünschen uns dass wir solche Katastrophen nicht erleben müssen. Aber sollte es doch einmal passieren, möchten wir nicht die Warnung verpassen nur weil wir kein Handy haben oder nicht die richtige App darauf für das jeweilige Land im dem wir uns in Europa aufhalten. Denn einheitlich sind diese modernen technischen Hilfsmittel leider noch lange nicht. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit mit freundlichen Grüßen Sabine Wellmann

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9

Fernbahntunnel Plus

22.07.2021

Man sollte beim Fernbahntunnel gleich die B44 vor dem Hauptbahnhof mit unter die Erde bringen. Ein Tunnel vom Baseler Platz zur Friedrich-Ebert-Anlage. Oben mehr Platz für Fußgänger und Trams, eine Fußgängerzone statt Autos. Ein gutes Vorbild ist da der Theatertunnel in Frankfurt, da hat man genau das gemacht.

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21

Münchener Straße autofrei

21.07.2021

Die Autos in der Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz behindern einfach nur den Fuß-, Rad- und den Tramverkehr. Überall wird irgendwo geparkt, ein totales Chaos und Durcheinander entsteht. Es ist einfach zu viel in dieser kleinen Straße. Quelle des Bildes: https://www.dieschilder.com/components/com_jshopping/files/img_products/full_SK-V-80-___-Fur-Autos-verboten7.png

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Münchener Straße autofrei

21.07.2021

Die Autos in der Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz behindern einfach nur den Fuß-, Rad- und den Tramverkehr. Überall wird irgendwo geparkt, ein totales Chaos und Durcheinander entsteht. Es ist einfach zu viel in dieser kleinen Straße. Quelle des Bildes: https://www.dieschilder.com/components/com_jshopping/files/img_products/full_SK-V-80-___-Fur-Autos-verboten7.png

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234

Spielplätze in Bergen-Enkheim verschönern/besser ausstatten

17.05.2021

Einige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt. Wir fahren hierdurch oft in andere Stadtteile oder Städte, diese zeigen, welche tollen Spielplätze und Spielgeräte es gibt. Das wünschen wir uns auch für Bergen-Enkheim! Möglichst bald!!! Siehe auch: https://www.fnp.de/frankfurt/trist-trister-spielplatz-90261225.html

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6

“Zukunft der Städtischen Bühnen”

20.11.2020

Darf ich im Rahmen der aktuellen Diskussionen und auch im Hinblick auf die geplanten “ZOOM”-Veranstaltungen zum Thema (s. “FR” von heute) anregen, die Deckenskulptur im Theaterfoyer von Zoltán Kemény allabendlich mit einem schönen Theaterlicht zu illuminieren? Sollte für die Technik kein Problem sein. Auch die Kosten dürften sich in Grenzen halten, zumal das Foyer abends ohnehin beleuchtet wird. Hätte sicherlich einen großen Effekt - nicht nur für den Straßenbahnhalt am Willy-Brandt-Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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“Zukunft der Städtischen Bühnen”

20.11.2020

Darf ich im Rahmen der aktuellen Diskussionen und auch im Hinblick auf die geplanten “ZOOM”-Veranstaltungen zum Thema (s. “FR” von heute) anregen, die Deckenskulptur im Theaterfoyer von Zoltán Kemény allabendlich mit einem schönen Theaterlicht zu illuminieren? Sollte für die Technik kein Problem sein. Auch die Kosten dürften sich in Grenzen halten, zumal das Foyer abends ohnehin beleuchtet wird. Hätte sicherlich einen großen Effekt - nicht nur für den Straßenbahnhalt am Willy-Brandt-Platz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Behinderung durch Wildparker

15.09.2020

Den asphaltierten Weg Westerbachstr. 247 zur Kleingartenanlage und zum Gartencenter als Feuerwehrzufahrt kennzeichnen. Im Falle eines Brandes ist dieser Weg durch wild parkende Fahrzeuge versperrt. Feuer in dem angrenzenden Wohnhaus, Kleingarten, Hundeplatz und Gartencenter sind dann erschwert erreichbar.

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Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer! Beispiel Brüssel

25.05.2020

Brüssel macht es vor: Die gesamte City wurde kurzerhand zur verkehrsberuhigten Zone erklärt, ab dem nächsten Jahr gilt in allen 19 Brüsseler Stadtteilen Tempo 30, binnen weniger Wochen sollen 40 Kilometer neue Radwege entstehen. Innerhalb des Innenstadtrings - wegen seiner Form auch Pentagon genannt - gilt seit vergangener Woche Tempo 20 bis 30, Fußgänger dürfen die komplette Fahrbahn benutzen. Die offizielle Begründung: Die Menschen sollen in engen Altstadtgassen den Corona-Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einhalten können und deshalb die Straßen nutzen. Es geht dabei immerhin um ein Gebiet von gut zwei mal zweieinhalb Kilometern. Übertragen auf Berlin wäre das ungefähr so, als würde man alle Straßen vom Brandenburger Tor bis zum Fernsehturm und vom Checkpoint Charlie bis zum Nordbahnhof den Radfahrern und Fußgängern widmen. Warum kann Frankfurt so etwas nicht. Ganz im Gegenteil, der Magistrat will das gesperrte Mainufer wieder öffnen. Frankfurt muss sich von der Vergangenheit befreien, die Gegenwart akzeptieren und für die Zukunft planen. Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer. Und zwar schnell!

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Strab nach Neu Isenburg, FAZ vom 30.04.2020

07.05.2020

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Strab nach Neu Isenburg, FAZ vom 30.04.2020

07.05.2020

"Historischer Moment"? Gehts noch? Ein Stumpf, ein Torso der U1,2,3 endet am Südbahnhof, fast mitten in der Stadt, die letzten 2 Stationen sind weit unterausgelastet, wie jeder tagsüber leicht beobachten kann (wahrscheinlich das teuerste Stück U-Bahn der Vergangenheit zwischen Willy-Brandt-Platz und Südbahnhof mit Mainunterquerung). Die Planung sah mal vor die Verlängerung bis zur Sachsenhäuser Warte und dort die Errichtung einen P&R Parkhauses. Die Weiterführung oberirdisch durch den Stadtwald nach Neu Isenburg dürfte kein Problem sein mit kompensatorischen Ersatzpflanzungen (die Strecke ist ohnehin geprägt durch permanenten Fluglärm), innerhalb NI dann weiter im Tunnel. Das wäre eine ökonomische und attraktive Lösung und würde die Fahrgäste viel schneller in die City bringen als eine Zuckel-Strab durch den Stadwald bis zum HBF mit vielen Ampeln und Kreuzungen, vollkommen unattraktiv für Pendler. Merkt das denn niemand? Wollen sie wirklich die enge Frankfurter Strasse in NI durchteilen mit Gleisen so wie wir in Frankfurt schon einige ähnliche Situationen haben entweder herbeigeführt durch Fehlentscheidungen, politische Willkür (Eschersheimer Landstr.) oder schlichtweg durch Verschlafen der Mittelabrufung (Europaviertel) und niemand ist zufrieden damit. Die U1- Achse würde auf diese Weise viel intensiver genutzt werden, allein schon durch die Bevölkerung am Sachsenhäuser Berg mit ihren vielen Neubauten, die bis heute superschlecht angebunden ist an den schnellen ÖPNV (ganz abgesehen von den Pendlern vom P&R Parkhaus an der Warte). Warum setzt sich in Frankfurt immer nur Stückwerk, Flickschusterei, Fragmente und Anpassungsplanung durch? Kann nicht mal ein Masterplan ÖPNV entworfen und konsequent angewandt werden ohne immer wieder durch abwegige Ideen zerhackt zu werden? Ich wie auch künftige Generationen würden sich wohl eher ein in sich geschlossenes System von U-Bahn-Linien wünschen.

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Musik U Bahnhöfen

06.03.2020

Leise Musik in U Bahnhöfen sorgt für besseres Wohlbefinden, geringe Kosten. Ggf mit Ortsbezug z.B am Willy Brandt Platz klassische Musik wegen Oper und Schauspiel.

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TV Tower

09.10.2019

Es ist in der Diskussion, ob der TV Tower wiedereröffnet wird. Brandschutzbestimmungen und deren Kosten hinderten offenbar die Eigentümer bisher daran, sich zu engagieren. Warum kommt niemand auf die Idee, den Schaft zu ummnanteln mit Wohnungen, rund nicht eckig, ähnlich dem Henninger Turm. Nicht alle Probleme wären gelöst, aber ein Investor und Architekten sollten darüber nachdenken. Es könnte ein neues spektakuläres Wahrzeichen für Frankfurt werden.

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Parkverbot Wim-Duisenberg-Platt Ostend einrichten

27.08.2019

Im Wim-Duisenberg-Platz (Ostend) stehen oftmals sehr viele Autos. Eine Zufahrt im Brandfall durch die Feuerwehr wäre nicht mehr möglich. Lösung: Parkverbot einrichten und stark kontrollieren!

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Barriere (Pfosten oder ähnliches) aufstellen an Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle

22.06.2019

Durch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.

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Aufstockung des P+R-Parkhauses Borsigallee (A66 Abfahrt Bergen-Enkheim)

29.04.2019

Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.

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Aufstockung des P+R-Parkhauses Borsigallee (A66 Abfahrt Bergen-Enkheim)

29.04.2019

Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.

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