Frankfurter Lokalpolitik verstehen
Wie funktioniert die Stadtpolitik in Frankfurt am Main? Von der Stadtverordnetenversammlung über den Magistrat bis zu den Ortsbeiräten - hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten zu den politischen Prozessen unserer Stadt.
Die drei Hauptsäulen
- Stadtverordnetenversammlung: Das "Stadtparlament" - trifft die wichtigen Entscheidungen und kontrolliert
- Magistrat: Die "Stadtregierung" mit:
- Oberbürgermeister/in an der Spitze
- Hauptamtliche Stadträte (Dezernenten) leiten die Dezernate und deren Ämter
- Ortsbeiräte: Die "Stadtteilparlamente" - kümmern sich um lokale Anliegen und haben auch eigene Entscheidungsrechte
Vorlagen – Der Schlüssel zur Politik
Alles was in Frankfurt entschieden wird, läuft über Vorlagen - egal ob neue Radwege, Schulen oder Parks. Es gibt drei Wege wie es losgeht:
- • Der Magistrat macht einen Vorschlag (M-Vorlage)
- • Die Stadtverordneten stellen einen Antrag (NR-Vorlage)
- • Die Ortsbeiräte machen eine Anregung (OM-Vorlage)
Erst durch diese Vorlagen wird aus einer Idee ein offizieller Vorgang: Sie bekommt eine Nummer, wird geprüft, beraten und am Ende beschlossen oder abgelehnt.
Häufige Fragen und Antworten
Detaillierte Antworten zu allen wichtigen Themen der Frankfurter Lokalpolitik
Schnellnavigation
Grundlagen der Stadtpolitik
Was ist die Stadtverordnetenversammlung?
Die Stadtverordnetenversammlung ist das höchste Beschlussgremium der Stadt Frankfurt am Main. Sie besteht aus 93 Stadtverordneten, die alle fünf Jahre von den Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt.
Quellen und weiterführende Informationen
Info zur Stadtverordnetenversammlung
Offizielle Informationsseite der Stadt Frankfurt zur Stadtverordnetenversammlung mit aktuellen Informationen zu Mitgliedern, Sitzungen und Beschlüssen.
Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main
§ 2 regelt die Zusammensetzung und Organisation der Stadtverordnetenversammlung. Das Präsidium besteht aus dem/der Vorsitzenden, drei gleichberechtigten Stellvertreter/innen, sechs Schriftführer/innen und sechs Beisitzer/innen.
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Die Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise, Sitzungsabläufe und Verfahren der Stadtverordnetenversammlung im Detail.
Was ist der Magistrat?
Der Magistrat ist die Verwaltungsspitze der Stadt Frankfurt. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem, dem Bürgermeister und zehn weiteren hauptamtlichen sowie 14 ehrenamtlichen Beigeordneten (Stadträten). Der Magistrat bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt sie aus. Er leitet auch die gesamte Stadtverwaltung.
Quellen und weiterführende Informationen
Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main
§ 3 Der Gemeindevorstand: Der Magistrat als Gemeindevorstand leitet die Verwaltung der Stadt. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem, dem Bürgermeister und weiteren hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Stadträten.
Was sind Ortsbeiräte und wie viele gibt es?
Frankfurt am Main ist in 16 Ortsbezirke eingeteilt, für die jeweils ein Ortsbeirat gebildet wird. Die Ortsbeiräte bestehen in Ortsbezirken bis 8.000 Einwohnern aus maximal neun Mitgliedern, in größeren Ortsbezirken aus maximal 19 Mitgliedern. Die Ortsbeiräte sind lokale Gremien, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Stadtteil vertreten und bei stadtteilbezogenen Entscheidungen mitwirken. Ortsbeiräte sollen mindestens alle zwei Monate einmal zusammentreten, je nach Bedarf auch häufiger.
Quellen und weiterführende Informationen
Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main
§ 4 Ortsbezirke und Ortsbeiräte: Die Stadt Frankfurt am Main ist in 16 Ortsbezirke eingeteilt. Für jeden Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gebildet.
Geschäftsordnung der Ortsbeiräte
Die Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise, Zuständigkeiten und Verfahren der 16 Ortsbeiräte in Frankfurt am Main.
Vorlagen und Beschlüsse
Was sind Vorlagen und welche Arten gibt es?
Vorlagen sind formelle Dokumente, die Entscheidungen oder Informationen für die politischen Gremien enthalten. Es gibt verschiedene Arten: Anfragen (A), Beschlüsse (B), Ortsbeiratsinitiativen (OI), Ortsbeiratsanträge (OA), Magistratsvorlagen (M), und viele weitere. Jede Art hat einen spezifischen Zweck im politischen Entscheidungsprozess.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Die Geschäftsordnung definiert die verschiedenen Vorlagenarten und deren Verfahrenswege. Anträge können von Fraktionen, Ausschüssen oder dem Magistrat eingebracht werden.
Wie entsteht ein Beschluss?
Ein Beschluss durchläuft mehrere Stationen: 1. Einreichung einer Vorlage (z.B. Antrag einer Fraktion), 2. Beratung in den zuständigen Ausschüssen, 3. Stellungnahme des Magistrats, 4. Debatte in der Stadtverordnetenversammlung, 5. Abstimmung und Beschlussfassung, 6. Umsetzung durch den Magistrat.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Die Geschäftsordnung regelt den gesamten Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur Beschlussfassung, einschließlich Fristen, Beratungsverfahren und Abstimmungsmodalitäten.
Was ist die Dreimonatsfrist bei Vorlagen?
Der Magistrat muss innerhalb von drei Monaten zu Anträgen und Anfragen der Stadtverordnetenversammlung Stellung nehmen. Diese Frist soll sicherstellen, dass politische Initiativen zeitnah bearbeitet werden und nicht verzögert werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 33 regelt die Fristen für die Stellungnahme des Magistrats. Bei Anfragen und Anträgen beträgt die Frist grundsätzlich drei Monate.
Beteiligung und Rechte
Was ist die KAV?
Die KAV (Kommunale Ausländer- und Ausländerinnen-Vertretung) ist der Ausländerbeirat Frankfurt mit 37 Mitgliedern. Sie vertritt die Interessen der ausländischen (nicht-deutschen) Einwohnerinnen und Einwohner Frankfurts und hat Anhörungs- und Antragsrechte in der Stadtverordnetenversammlung.
Quellen und weiterführende Informationen
Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main
§ 5 Ausländerbeirat: Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnen-Vertretung besteht aus 37 Mitgliedern und vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner.
Wie kann ich an Sitzungen teilnehmen?
Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der meisten Ausschüsse sind öffentlich. Bürgerinnen und Bürger können als Zuhörer teilnehmen. Die Termine werden im Sitzungskalender auf frankfurt.de veröffentlicht. Viele Sitzungen werden auch live im Internet übertragen. Besonders empfehlenswert ist der Besuch Ihres lokalen Ortsbeirats.
Quellen und weiterführende Informationen
Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung
Aktuelle Sitzungstermine, Tagesordnungen und Informationen zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung.
Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung
Übersicht über alle Ausschüsse, deren Zuständigkeiten, Mitglieder und Sitzungstermine.
Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main
§ 11 Ton- und Videoübertragung im Internet: Sitzungen können zur Information der Öffentlichkeit live im Internet übertragen werden.
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Die Geschäftsordnung regelt die Öffentlichkeit der Sitzungen und die Modalitäten für Zuhörer.
Ortsbeiräte in Frankfurt
Informationen zu allen 16 Ortsbeiräten, deren Sitzungstermine und Kontaktdaten.
Was ist die Einwohnerfragestunde?
In der Einwohnerfragestunde können Bürgerinnen und Bürger direkte Fragen an den Magistrat stellen. Diese findet regelmäßig in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung statt. Fragen müssen vorher schriftlich eingereicht werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Die Einwohnerfragestunde ist in der Geschäftsordnung geregelt. Bürger können Fragen zu städtischen Angelegenheiten stellen, die vom Magistrat beantwortet werden.
Wie melde ich kaputte Straßen/Schlaglöcher in meinem Stadtteil?
Frankfurt bietet mehrere direkte Wege zur Schadenmeldung: Der schnellste Weg ist der 'Mängelmelder' auf frankfurt.de - eine Online-Plattform für alle Straßenschäden, Schlaglöcher, kaputte Ampeln und defekte Straßenbeleuchtung. Die Meldungen werden automatisch an die zuständigen Ämter weitergeleitet, der Bearbeitungsverlauf ist online einsehbar und alle Meldungen werden auf einer Stadtkarte verzeichnet. Alternativ können Sie das Bürgertelefon 115 anrufen.
Quellen und weiterführende Informationen
Mängelmelder Frankfurt
Online-Plattform zur Meldung von Schäden an Straßen, Wegen und städtischer Infrastruktur. Automatische Weiterleitung an zuständige Ämter mit Bearbeitungsverfolgung.
Bürgertelefon Frankfurt
Telefonische Schadenmeldung und Auskunft unter der einheitlichen Behördennummer 115.
Ortsbeiräte im Detail
Wie funktioniert eine Ortsbeiratsanregung (OM-Vorlage)?
Der Ortsbeirat beschließt eine Anregung, die an den Magistrat zur Prüfung geht. Der Magistrat hat 12 Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Er kann die Anregung umsetzen oder mit Begründung ablehnen. Der Ortsbeirat verfolgt dann den Stand der Umsetzung nach. Gibt der Ortsbeirat eine erbetene Stellungnahme nicht innerhalb von vier Wochen (bei begründeten Ausnahmen sechs Wochen) ab, wird dies als zustimmende Kenntnisnahme angesehen.
Quellen und weiterführende Informationen
Hessische Gemeindeordnung
§ 82 HGO regelt das Anregungsrecht der Ortsbeiräte und die Bearbeitungsfristen durch den Magistrat.
Wann muss der Ortsbeirat angehört werden?
Bei allen Magistratsvorlagen (M-Vorlagen), die den Stadtteil betreffen, muss der Ortsbeirat angehört werden. Er gibt eine Stellungnahme ab, die bei der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung berücksichtigt wird. Besonders wichtig ist dies bei Bebauungsplänen, Verkehrsplanung und Investitionen im Stadtteil.
Quellen und weiterführende Informationen
Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main
§ 4 regelt die Anhörungsrechte der Ortsbeiräte bei stadtteilbezogenen Entscheidungen.
Welche Entscheidungen kann der Ortsbeirat selbst treffen?
Ortsbeiräte haben eigene Entscheidungsrechte bei: Benennung von Straßen und Plätzen, Standorten für Spielplätze und Bänke, Verkehrsberuhigung in bestimmten Zonen, kleineren stadtteilbezogenen Maßnahmen. Aber auch hier braucht es meist die Zustimmung des Magistrats für die Umsetzung.
Quellen und weiterführende Informationen
Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main
§ 4 Abs. 3 listet die eigenständigen Entscheidungsbefugnisse der Ortsbeiräte auf.
Warum zeigt Frankfurt Gestalten die Politik aus Sicht der Ortsbeiräte?
Auf Frankfurt Gestalten fokussieren wir uns auf die Ortsbeiräte, weil hier die Lokalpolitik am konkretesten wird. Die Ortsbeiräte zeigen direkt, was sich in unseren Nachbarschaften tut - von Fahrradständern bis zur Platzgestaltung. Ihre Vorlagen betreffen unmittelbar den Alltag der Bürger: neue Zebrastreifen, Spielplätze, Verkehrsberuhigung oder die Gestaltung von Plätzen. Die Vorlagen der Ortsbeiräte zeigen uns, was warum vor Ort passiert und machen Politik greifbar.
Quellen und weiterführende Informationen
Hessische Gemeindeordnung
§ 82 HGO definiert die Ortsbeiräte als Bindeglied zwischen Bürgern und Stadtverwaltung für alle örtlichen Angelegenheiten.
Finanzen und Haushalt
Wie funktioniert der städtische Haushalt?
Der Haushaltsplan wird jährlich vom Magistrat aufgestellt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Er umfasst alle geplanten Einnahmen und Ausgaben der Stadt. Der Haushalt gliedert sich in einen Ergebnishaushalt (laufende Einnahmen/Ausgaben) und einen Finanzhaushalt (Investitionen).
Quellen und weiterführende Informationen
Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main
§ 10 Haushaltswirtschaft: Die Haushaltswirtschaft der Stadt richtet sich nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung und des Gesetzes über das kommunale Finanzwesen.
Was sind Fraktionsmittel?
Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung erhalten finanzielle Zuwendungen für ihre parlamentarische Arbeit. Diese Mittel dienen der Unterstützung ihrer politischen Arbeit, für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Personal.
Quellen und weiterführende Informationen
Satzung über die Zuwendungen an die Fraktionen
Die Satzung regelt die Höhe und Verwendung der finanziellen Mittel, die den Fraktionen für ihre parlamentarische Arbeit zur Verfügung gestellt werden.
Entscheidungsprozesse und Abstimmungen
Wann wird über einen Tagesordnungspunkt in der Stadtverordnetenversammlung endgültig abgestimmt?
Die Abstimmung erfolgt nach Abschluss der Aussprache zu einem Punkt. Tagesordnungspunkte, die bis 23:00 Uhr (reguläres Sitzungsende) nicht behandelt wurden, werden entweder ohne Aussprache abgestimmt oder auf die nächste Sitzung vertagt. Das bedeutet, am Ende einer langen Sitzung kann es zu schnellen Abstimmungen ohne Debatte kommen.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 26 Dauer der Plenarsitzung: Die Sitzungen enden um 23:00 Uhr, sofern nicht anders beschlossen. § 40 Form der Abstimmung regelt die verschiedenen Abstimmungsverfahren.
Wie interpretiere ich Abstimmungsergebnisse, wenn dort steht 'GRÜNE, SPD gegen CDU (= Annahme)'?
Diese häufig missverstandene Schreibweise bedeutet: GRÜNE und SPD haben gegen die Position der CDU gestimmt. Die CDU war für 'Annahme', während die anderen Fraktionen dagegen stimmten. Wichtig: Die Angabe in Klammern zeigt immer die Position der genannten Fraktion (hier CDU), nicht das Gesamtergebnis der Abstimmung. Das tatsächliche Abstimmungsergebnis ergibt sich aus den Mehrheitsverhältnissen.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 42 Abstimmungsregeln definiert die Abstimmungsverfahren. § 43 Feststellung des Abstimmungsergebnisses regelt, wie Ergebnisse dokumentiert und verkündet werden.
Verfallen unerledigte Anträge aus der letzten Wahlperiode automatisch?
Ja, das Diskontinuitätsprinzip gilt auch in der Kommunalpolitik. Alle Anträge und Anregungen (Vorschläge der Ortsbeiräte oder KAV), über die noch nicht beschlossen wurde, gelten mit Ende der Wahlperiode (5 Jahre) als erledigt. Sie müssen bei Bedarf von der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung neu eingebracht werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 21 Behandlung von Anträgen und Anregungen aus der vorhergehenden Wahlperiode: Mit Ablauf der Wahlperiode gelten alle unerledigten Anträge und Anregungen als erledigt.
Welche Vorlagen führen zu verbindlichen Entscheidungen in der Stadtverordnetenversammlung?
Magistratsvorträge (mit 'M' gekennzeichnet) sind die entscheidenden Vorlagen mit konkreten Beschlussvorschlägen, die zu verbindlichen Entscheidungen führen. Berichte (mit 'B' gekennzeichnet) dienen dagegen nur zur Kenntnisnahme und Information - sie führen zu keiner Sachentscheidung. Der Magistrat ist die Verwaltungsspitze, bestehend aus Oberbürgermeister und Dezernenten.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 12 Verfahren und § 17 Behandlung der Vorträge, Anträge und Anregungen regeln die unterschiedlichen Vorlagentypen und deren Behandlung. Magistratsvorträge enthalten konkrete Beschlussvorschläge.
Innerhalb welcher Frist muss der Magistrat auf Prüfanträge der Stadtverordneten antworten?
Der Magistrat (Verwaltungsspitze) hat drei Monate Zeit, einen Bericht vorzulegen. In Eilfällen kann die Stadtverordnetenversammlung diese Frist auf einen Monat verkürzen. Wird die Frist nicht eingehalten, kommt das Thema automatisch auf die Tagesordnung des zuständigen Ausschusses.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 17 Behandlung der Vorträge, Anträge und Anregungen: Der Magistrat hat grundsätzlich drei Monate Zeit zur Stellungnahme. Bei Fristüberschreitung erfolgt automatische Aufnahme in die Ausschuss-Tagesordnung.
Können Bürger in Ausschusssitzungen zu Wort kommen?
Ja, in Fachausschüssen (thematische Arbeitsgruppen der Stadtverordneten) gibt es zu Beginn eine Bürgerrunde von bis zu einer Stunde. Bürger können zu allen Tagesordnungspunkten des jeweiligen Ausschusses sprechen, haben dabei maximal fünf Minuten Redezeit pro Person.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 12 Verfahren: In Fachausschüssen findet zu Beginn eine Bürgerrunde statt, in der Bürgerinnen und Bürger zu den Tagesordnungspunkten Stellung nehmen können.
Was passiert, wenn ein Stadtverordneter bei einer Entscheidung befangen ist?
Der Stadtverordnete muss seine Befangenheit (persönliche Betroffenheit) vor der Beratung anzeigen. Er darf dann weder beraten noch abstimmen - muss also den Raum verlassen. Ausnahme: Die Entscheidung betrifft ihn nur als Mitglied einer größeren Berufs- oder Bevölkerungsgruppe (z.B. alle Gewerbetreibenden).
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 4b Widerstreit der Interessen: Bei persönlicher Betroffenheit müssen Stadtverordnete ihre Befangenheit anzeigen und dürfen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilnehmen.
Können dringende Themen ohne vorherige Ausschussberatung im Plenum behandelt werden?
Ja, bei nachgewiesener Dringlichkeit mit Zweidrittelmehrheit im Haupt- und Finanzausschuss (zentraler Ausschuss) oder wenn mindestens ein Viertel aller Stadtverordneten (derzeit 23 von 93) dies eine Woche vor der Sitzung schriftlich beantragt. Dies ist aber die absolute Ausnahme.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 17 Behandlung der Vorträge, Anträge und Anregungen: Bei Dringlichkeit können Themen mit entsprechenden Mehrheiten direkt im Plenum behandelt werden.
Der Weg eines Antrags durch die Gremien
Wie kommt ein Thema überhaupt auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung?
Anträge müssen dienstags, vier Wochen vor der Plenarsitzung (Vollversammlung aller 93 Stadtverordneten), schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden. Diese werden dann an die zuständigen Fachausschüsse (spezialisierte Arbeitsgruppen) zur Vorberatung verwiesen. Der Antragsschluss ist im Jahreskalender festgelegt.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 17 Behandlung der Vorträge, Anträge und Anregungen: Anträge müssen fristgerecht vier Wochen vor der Sitzung eingereicht werden und werden zur Vorberatung an Ausschüsse verwiesen.
Was passiert mit einem Antrag in den Ausschüssen?
Die Fachausschüsse (z.B. Bildungsausschuss, Verkehrsausschuss) beraten den Antrag und geben eine Beschlussempfehlung ab: Annahme, Ablehnung, Änderung oder Überweisung an den Magistrat zur Prüfung. Bei unterschiedlichen Empfehlungen verschiedener Ausschüsse entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss als oberster Ausschuss.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 10 Bildung und Stärke der sonstigen Ausschüsse und § 12 Verfahren: Ausschüsse beraten Anträge vor und geben Beschlussempfehlungen ab. Der Haupt- und Finanzausschuss koordiniert bei Konflikten.
Kann ein Antrag direkt an den Magistrat zur Prüfung überwiesen werden?
Ja, sehr häufig werden Anträge zunächst an den Magistrat (Verwaltungsspitze mit OB und Dezernenten) zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat prüft dann rechtliche und finanzielle Machbarkeit und muss innerhalb von drei Monaten einen Bericht vorlegen.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 17 Behandlung der Vorträge, Anträge und Anregungen: Anträge können zur Prüfung an den Magistrat überwiesen werden, der binnen drei Monaten berichten muss.
Wie wird aus einem Prüfantrag eine konkrete Entscheidung?
Nach dem Magistratsbericht wird dieser in den Ausschüssen beraten. Führt der Bericht zu einem konkreten Vorschlag, legt der Magistrat einen Magistratsvortrag (M-Vorlage) mit detailliertem Beschlussvorschlag inklusive Finanzierung vor. Erst diese M-Vorlage führt zu einer verbindlichen Entscheidung.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 12 Verfahren und § 17: Nach Prüfung durch den Magistrat und Beratung in Ausschüssen entstehen Magistratsvorträge mit konkreten Beschlussvorschlägen.
Auf welcher Tagesordnung landen die Ausschussempfehlungen im Plenum?
Beschlussempfehlungen kommen standardmäßig auf Tagesordnung II (TO II), über die ohne Debatte en bloc (alle zusammen) abgestimmt wird. Fraktionen können Punkte auf Tagesordnung I (TO I) anmelden, wenn sie eine Aussprache wünschen. Die Reihenfolge richtet sich nach Fraktionsgröße.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 24 Behandlung der Berichte: Tagesordnung I enthält Punkte mit Aussprache, Tagesordnung II wird ohne Debatte en bloc abgestimmt.
Können Bürger oder Ortsbeiräte eigene Themen einbringen?
Ja, auf mehreren Wegen: Bürgereingaben an die Stadtverordnetenversammlung, Anregungen der Ortsbeiräte (OA = Stadtteilparlamente) oder mündlich in der Bürgerrunde der Fachausschüsse. Diese Eingaben werden wie reguläre Anträge behandelt und durchlaufen den gleichen Prozess.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 22 Behandlung der Eingaben und § 17: Bürgereingaben und Ortsbeiratsanregungen werden wie reguläre Anträge behandelt und durchlaufen denselben Beratungsprozess.
Was passiert nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung?
Der Magistrat (Verwaltung) muss Beschlüsse unverzüglich ausführen oder mit der Ausführung beginnen. Verzögert sich die Umsetzung, muss der Magistrat spätestens nach drei Monaten schriftlich über den aktuellen Stand und die Gründe für die Verzögerung berichten.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 17 Behandlung der Vorträge, Anträge und Anregungen: Der Magistrat ist zur unverzüglichen Umsetzung verpflichtet und muss bei Verzögerungen binnen drei Monaten berichten.
Kann ein Thema auch ohne formellen Antrag behandelt werden?
Nur in absoluten Ausnahmefällen: Themen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können nur mit Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten (62 von 93) behandelt werden. Dies ist eine sehr hohe Hürde und kommt praktisch kaum vor.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 17 Behandlung der Vorträge, Anträge und Anregungen: Nicht angemeldete Themen benötigen eine Zweidrittelmehrheit aller Stadtverordneten zur Behandlung.
Transparenz und Öffentlichkeit
Wann sind Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung öffentlich und wann nicht?
Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Vertrauliche Themen (z.B. Personalangelegenheiten, Grundstücksverhandlungen) werden nicht-öffentlich behandelt, wenn 15 anwesende Stadtverordnete einen entsprechenden Antrag unterstützen. Die Öffentlichkeit wird dann ausgeschlossen.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 29 Öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen: Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Ausschluss der Öffentlichkeit bei berechtigtem Interesse mit entsprechendem Antrag.
Wie kann ich als Bürger Zugang zu Sitzungsunterlagen und Protokollen erhalten?
Alle Vorlagen (Anträge, Berichte, Beschlussvorlagen) zur Tagesordnung werden online auf stvv.frankfurt.de veröffentlicht. Niederschriften (Protokolle) sind innerhalb von 14 Tagen verfügbar. Plenarsitzungen werden per Video/Ton live im Internet übertragen (Livestream).
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 54 Offenlegung der Akten: Sitzungsunterlagen sind öffentlich zugänglich. § 48 Ordnung im Sitzungssaal: Live-Übertragungen der Sitzungen sind möglich.
Wie funktionieren Bürgereingaben an die Stadtverordnetenversammlung?
Bürgereingaben (schriftliche Anliegen) werden an alle Fraktionen weitergeleitet. Der Magistrat muss binnen vier Wochen eine Stellungnahme abgeben. Bei Einwendungen der Fraktionen gegen die Magistratsantwort entscheidet der zuständige Fachausschuss über das weitere Vorgehen.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 22 Behandlung der Eingaben: Bürgereingaben werden an Fraktionen verteilt, der Magistrat nimmt binnen vier Wochen Stellung.
Können Ortsbeiräte Themen in die Stadtverordnetenversammlung einbringen?
Ja, Ortsbeiräte (Stadtteilparlamente) können Anregungen (OA-Vorlagen) einreichen, die wie normale Anträge behandelt werden. Zusätzlich werden ihre Vertreter in Ausschüssen angehört, wenn Themen ihren Ortsbezirk betreffen - auch in nicht-öffentlichen Sitzungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 17 Behandlung der Vorträge und § 13 Teilnahme anderer Mitglieder: Ortsbeiratsanregungen werden wie Anträge behandelt. Ortsbeiratsvertreter haben Anhörungsrecht.
Wie können Stadtverordnete den Magistrat kontrollieren und befragen?
Drei Wege stehen zur Verfügung: Schriftliche Anfragen (A-Vorlagen) mit 3 Monaten Antwortfrist, mündliche Fragen in der Fragestunde (max. 2 Fragen mit je 750 Zeichen) oder die Aktuelle Stunde (30 Minuten Debatte) bei Themen von besonderem öffentlichen Interesse.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 18 Behandlung der Anfragen, § 19 Fragestunde, § 20 Aktuelle Stunde: Verschiedene Instrumente zur Kontrolle und Befragung des Magistrats.
Was passiert, wenn der Magistrat Fristen nicht einhält?
Bei ausbleibender Antwort kommt das Thema automatisch auf die Tagesordnung des zuständigen Fachausschusses. Das verantwortliche Magistratsmitglied (Dezernent) muss persönlich erscheinen, die Verzögerung erklären und der Ausschuss kann eine neue Frist (meist 1-3 Monate) setzen.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 17 und § 18: Bei Fristüberschreitung erfolgt automatische Aufnahme in die Ausschuss-Tagesordnung mit persönlicher Erklärungspflicht.
Welche Entscheidungen können Ausschüsse ohne das Plenum treffen?
Ausschüsse können selbstständig entscheiden über: Kenntnisnahme von Berichten, Fristverlängerungen für Magistratsberichte, Prüfaufträge an den Magistrat, kleine Grundstücksgeschäfte bis 25.000€ (Ankäufe bis 50.000€) und Freigabe von bereits beschlossenen Planungsmitteln. Alles andere muss ins Plenum.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 12 Verfahren: Definiert die eigenständigen Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse innerhalb festgelegter Grenzen.
Wann können normale Verfahren bei dringenden Themen umgangen werden?
Bei nachgewiesener Dringlichkeit mit 2/3-Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) oder wenn 1/4 der Stadtverordneten (23 von 93) eine Woche vorher einen Antrag stellt. Themen ohne Tagesordnung erfordern sogar 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl (62 von 93) - eine sehr hohe Hürde.
Quellen und weiterführende Informationen
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
§ 17 Behandlung der Vorträge, Anträge und Anregungen: Dringlichkeitsverfahren mit entsprechenden Mehrheitserfordernissen.
Wahlen und Parteien
Wie oft finden Kommunalwahlen statt?
Kommunalwahlen finden in Hessen alle fünf Jahre statt. Dabei werden die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte gewählt. Die nächste reguläre Kommunalwahl in Frankfurt findet 2026 statt. Die letzte Kommunalwahl fand am 14. März 2021 statt.
Quellen und weiterführende Informationen
Wahltermine in Hessen
Offizielle Übersicht aller anstehenden Wahltermine in Hessen, einschließlich Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen.
Hessisches Kommunalwahlgesetz
Das Kommunalwahlgesetz regelt die Durchführung der Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten.
Ergebnisse der Kommunalwahlen in Frankfurt am Main
Übersicht über alle Wahlergebnisse der Kommunalwahlen in Frankfurt am Main mit detaillierten Ergebnissen der letzten Jahre.
Wer darf bei Kommunalwahlen wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Wochen in Frankfurt gemeldet sind. Für die KAV (Ausländerbeirat) dürfen alle ausländischen Einwohner ab 18 Jahren wählen.
Quellen und weiterführende Informationen
Hessisches Kommunalwahlgesetz
Das Wahlrecht regelt die Voraussetzungen für das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen.
Hinweis zu den Quellen
Alle Informationen basieren auf offiziellen Dokumenten der Stadt Frankfurt am Main. Die verlinkten PDF-Dokumente sind die rechtsverbindlichen Originalquellen. Diese Seite dient zur besseren Verständlichkeit und ersetzt nicht die offiziellen Dokumente.