S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 224/2 Betreff: Drogenkonsum im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Klare Fokussierung der beiden Anträge zu dem Problem Drogenkonsum im südlichen Westend wie folgt 1. OF 168 mit Fokus rasche, spürbare Beseitigung der Symptome 2. OF 208 mit Fokus dauerhafter Beseitigung der Ursachen Begründung: Die derzeit in 208/2 vorhandene Vermischung von Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Ursachenbekämpfung und kurzfristig umsetzbaren Mitteln zur Beseitigung der Symptome würde bei dem derzeitigen Tempo des Magistrats mit der langen Liste nicht bearbeiteter Vorlagen bei nur einer Vorlage zum Drogenmüllproblem die Rückmeldung zu Dingen, die schnell umzusetzen wären, unnötig verzögern. Daher ist die der Vorschlag einer Trennung von Ursachen- und Symptombeseitigung sinnvoll, um den Anwohnern eine schnelle, spürbare Verbesserung der Situation zu ermöglichen. 1. OF 168 mit Fokus rasche Beseitigung der Symptome Erhöhung der Reinigungsfrequenzen, Erhöhung von Polizeikontrollen, ggf. Aufstellen von Spezialmüllbehältern, Abschließen von Spielplatzanlagen etc. sind alles Dinge, die sich mit ein paar Anrufen bei den zuständigen Ämtern verhältnismäßig schnell erledigen lassen und das objektive und subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohner mit Kindern schnell verbessern. 2. OF 208 mit Fokus dauerhafter Beseitigung der Ursachen Eine systematische Analyse der Gründe für das Ausweichen der Drogenabhängigen mit Befragungen der Zielgruppen durch die aufsuchenden Sozialarbeiter und Optimierung der bestehenden Angebote, wie z.B. Bereitstellung ausreichender Unterkünfte ist kurzfristig nicht seriös umzusetzen. Mittelfristig ist dies aber eine sehr sinnvolle Stoßrichtung, die sich nicht nur auf Drogenkonsum und -Handel, sondern auch auf die systematische Beschaffungskriminalität v.a. im Bereich Fahrraddiebstähle im gesamten Westend beziehen sollte. Ebenso wichtig ist es, zu prüfen, ob Corona ein maßgeblicher Treiber war und ob sich die Situation daher seit 2020 maßgeblich verschlechtert hat. Doch auch dies ist kurzfristig nicht zu erstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.10.2021, OF 168/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 168/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird abgelehnt. 3. Dem Vorschlag des stellvertretenden Ortsvorstehers, sich mit der Vorlage OF 224/2 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 142/3 Betreff: Anhörung zu Konzepten für die öffentlichen Plätze im Ortsbezirk 3 Vorgang: OM 582/21 OBR 3; ST 1935/21 Die Situation an den zentralen Plätzen im Ortsbezirk 3 wie Luisenplatz, Martin-Luther-Platz, Matthias-Beltz-Platz und Merianplatz ist im letzten Jahr weiter eskaliert. Mittlerweile haben sich weitere Bürgerinnen und Bürger an den Ortsbeirat 3 gewandt und um eine Bürgeranhörung gebeten. Es hat in der Vergangenheit viele Gespräche und Initiativen gegeben, es ist an der Zeit das Thema nochmals im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zusammenzufassen und die verschiedenen Punkte, die von der Anwohnerschaft immer wieder an den Ortsbeirat 3 herangetragen werden, abzuarbeiten. Der Ortsbeirat hat mit der OM 582 vom 08.07.2021 den Magistrat gebeten, das Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich zu begrenzen und ein Konzept zur Begrenzung der Lärmbelästigung, der Vermüllung und Wildpinkelei durch Partygäste vorzulegen. In seiner Stellungnahme ST 1935 hat der Magistrat Lösungsansätze in Aussicht gestellt. Die Zeit drängt. Es muss vermieden werden, dass sich die zum Teil völlig aus dem Ruder gelaufenen Feiern im kommenden Frühjahr, Sommer und Herbst wiederholen. Damit die in der OM 582 benannten Ziele bereits mit Saisonbeginn auch umgesetzt werden können, sollen die zuständigen Dezernate und Ämter (einschl. Landespolizei und FES) dem Ortsbeirat ein möglichst dezernatsübergreifend abgestimmtes Handlungskonzept vorlegen und zur Diskussion stellen. Dies ist auch wichtig vor dem Hintergrund, dass sich im Magistrat personelle Veränderungen ergeben haben. Die neuen Dezernenten müssen sich zu den Fragestellungen positionieren und eingebunden werden. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Situation der öffentlichen Plätze im Nordend im Interesse der Anwohnerschaft verbessern" für Januar oder Februar 2022 einzuladen. Dazu sollen Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Ämter, sowie die Dezernentinnen für Sicherheit und Ordnung, für Klima und Umwelt, für Kultur, FES, Stabstelle Sauberes Frankfurt, Stadtpolizei und Landespolizei eingeladen werden, um zu folgenden Themen Auskunft zu geben und Lösungsansätze vorschlagen zu können: - Sauberkeit/Müllentsorgung (Pizzakartons und Flaschen), öffentlich zugängliche Toiletten - Platzgestaltung - Gestaltung und Pflege der Grünflächen auf den besonders stark belasteten Plätzen im Nordend - Gestaltung der Außengastronomie und Nachtkonzessionen von benachbarten Gastronomischen Betrieben/Kioske - "Fliegende Getränkehändler" - Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzung der Nachtruhe - Identifizierung attraktiver alternativer Flächen und Lokalitäten, die der Zielgruppe an den Wochenendabenden zwischen März und September als Alternativen angeboten werden können. Die bestehenden Initiativen aus der Anwohnerschaft sollten im Vorfeld die Möglichkeit erhalten weitere Fragen zur Vorbereitung der Sitzung einzureichen, um an der Anhörung möglichst bereits konkrete Lösungen für die Vorschläge der Anwohner*innen unterbreiten zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 582 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1935 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1283 2021 Die Vorlage OF 142/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "die Ortsvorsteherin wird gebeten" durch den Wortlaut "der Magistrat wird gebeten" ersetzt und der Wortlaut "für Kultur" um den Wortlaut "und für Wirtschaft" ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 153/10 Betreff: Herstellung der Grünanlage zwischen Gießener Straße, Feuerwehrstraße und Gederner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wann nun mit einer Herstellung der Grünanlage zwischen Gießener, Feuerwehr- und Gederner Straße zu rechnen ist. Begründung: Die Planungen liegen seit Jahren vor und immer noch nicht ist mit einem Beginn zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist nun eine Festlegung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 153/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 153/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 208/2 Betreff: Drogenkonsum im südlichen Westend - Hilfe statt Repression Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachhaltige Maßnahmen bezüglich des Drogenkonsums im südlichen Westend zu ergreifen und in diesem Zusammenhang die Vermüllung auf Grünflächen, Spielplätzen sowie auf KITA- und Schulgeländen zu verringern bzw. zu verhindern. Insbesondere soll der Magistrat: 1. prüfen und berichten, wie sich die Zahl der Drogenkonsumierenden, die Vermüllung durch Utensilien zum Drogenkonsum sowie die Beschaffungskriminalität im südlichen Westend seit Beginn 2020 entwickelt haben. 2. die Frequenz der Parkreinigung und Müllentsorgung erhöhen und hiermit frühestmöglich täglich beginnen. 3. prüfen und berichten, ob die erhöhte Kontrolldichte durch die Polizei im Bahnhofsviertel zu Ausweichbewegungen führt. 4. prüfen und berichten, inwiefern das Ausweichen der Drogenkonsumierenden in das südliche Westend hinein im Zusammenhang mit den Pandemie-Bedingungen der Unterkünfte für Drogenabhängige und Obdachlose sowie anderen Auswirkungen der Pandemie auf die Drogenkonsumierenden steht. Hierbei sollten insbesondere die Einschätzungen der Mitarbeiter_innen der Einrichtungen sowie vermittelt über die aufsuchende Sozialarbeit die Erfahrungen und Meinungen der Zielgruppe eingeholt werden. 5. gegebenenfalls darauf hinwirken, dass die Bedingungen in den Unterkünften so angepasst werden, dass diese genutzt werden und nicht Freiflächen in Wohngebieten stattdessen als Schlafstätten bevorzugt werden. 6. die bestehenden Angebote der aufsuchenden Sozialarbeit im südlichen Westend sowie im Bahnhofsviertel dahingehend überprüfen, ob diese dem zunehmenden Ausweichen der Drogenkonsumierenden vom Bahnhofsviertel ins südliche Westend Rechnung tragen. 7. diese Angebote den veränderten Bedingungen gegebenenfalls anpassen bzw. ausbauen. 8. durch die aufsuchende Sozialarbeit verstärkt darauf hinwirken, dass Drogenkonsumierende ihre Utensilien nicht liegen lassen, sondern bei den entsprechenden Stellen entsorgen. 9. prüfen ob spezielle Müllbehälter für die Utensilien zum Drogenkonsum samt Handschuhspender hilfreich sein können. Begründung: Seit Beginn der Pandemie ist eine deutlich verschlechterte Situation von Drogenkonsumierenden durch eine Reduzierung ambulanter und stationärer Hilfsangebote, Einkommensverluste (bspw. beim Flaschensammeln oder Betteln) aber auch "Engpässe" in der Versorgung mit illegalen Substanzen und in der Folge vermehrter Konsum "unreiner Drogen" zu verzeichnen. In Folge dessen sind offener Konsum harter Drogen, entsprechende Hinterlassenschaften und Nächtigen im Freien im und rund um das Bahnhofsviertel ein zunehmendes Problem und Ärgernis für Anwohner*innen. Der Druck auf die Konsumierenden innerhalb des Bahnhofsviertel steigt, was in einer Verdrängung des Drogengeschehens in die umliegenden Quartiere mündet. Hierbei spielen möglicherweise auch die mit der Pandemie einhergehenden Probleme in den Einrichtungen, Unterkünften und der Kontakt durch Sozialarbeiter*innen der akzeptierenden Drogenhilfe eine Rolle. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Frankfurt hat hier seit langer Zeit einen Weg eingeschlagen, den es, angepasst an veränderte Situationen in der Pandemie, weiter zu gehen gilt. Hier muss weiterhin im Zentrum stehen "die Suchtkranken von den schädlichen Folgen und Begleiterscheinungen ihres Konsums und die übrigen Bürgerinnen und Bürger von Drogenszene und Drogenkriminalität zu entlasten (. .) während repressive Schritte ausschließlich gegen den Handel mit illegalen Drogen und nicht gegen die Drogenkonsumierenden selbst" zu richten sind (Stadt Frankfurt 2021: Der Frankfurter Weg in der Drogenpolitik). Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.10.2021, OF 168/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 168/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 168/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird abgelehnt. 3. Dem Vorschlag des stellvertretenden Ortsvorstehers, sich mit der Vorlage OF 224/2 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 134/12 Betreff: Versorgungssicherheit Kalbach-Riedberg mit Strom, Wasser und Fernwärme Der Magistrat wird gebeten, anhand der folgenden Fragen über die Versorgungssicherheit von Kalbach-Riedberg mit Strom, Wasser und Fernwärme zu berichten: 1. Wodurch wurden die beiden Stromausfälle in Teilen des Riedbergs von jeweils über einer Stunde im September und Oktober 2021 hervorgerufen? 2. Wurden die dabei identifizierten Fehlerquellen nachhaltig beseitigt? 3. Drohen künftig aus anderen Gründen häufigere Stromausfälle? 4. Falls es zu einem längeren Stromausfall (> 12 Stunden) kommen sollte: a) Wie lange ist die Versorgung mit Trinkwasser gewährleistet? b) Wie lange ist die Versorgung mit Fernwärme gewährleistet? c) Sollte die Versorgung mit Wasser oder Fernwärme nicht unabhängig von der Stromversorgung zu gewährleisten sein: Welchen Aufwand würde es erfordern, eine solche Entkopplung zu erreichen? Würde dies Folgeaufwände seitens der Immobilienbesitzer zur Wirksamkeit erfordern? Begründung: Im September und Oktober kam es zumindest in Teilen des Riedbergs zu Stromausfällen von jeweils mehr als einer Stunde. Dies weckt Zweifel an der Stabilität der Stromversorgung und auch an etwaigen Folgen für andere Versorgungsgüter. Aktuell laufende fiktive Fernsehserien verstärken in der Bevölkerung solche Überlegungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 239 2021 Die Vorlage OF 134/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 69/16 Betreff: Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. Polizeireviers Vorgang: OM 3960/15 OBR 16; ST 685/15 Im März 2015 hat der Ortsbeirat mit der Vorlage OM 3960 den Magistrat gebeten, das Gelände/den Parkplatz des 18. Polizeireviers im Florianweg zu sanieren. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme, ST 685, mitgeteilt, dass er die Sanierungsnotwendigkeit prüft und eine Kostenschätzung erstellt. Ein Ergebnis dieser Prüfung oder gar eine Kostenschätzung ist dem Ortsbeirat bis heute nicht bekannt, aber auf dem Gelände hat sich bis heute nichts Grundlegendes getan, abgesehen von der Tatsache, dass sich der Zustand der Fahrbahndecke stetig verschlechtert und eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Bediensteten der Polizei beim Betreten des Geländes darstellt. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1. a) Wie ist die Prüfung der Sanierungsnotwendigkeit im Jahr 2015 ausgefallen? b) Wenn eine Sanierungsnotwendigkeit festgestellt wurde: Warum ist das inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle gewordene Gelände bis heute nicht saniert worden? 2. Wie schätzt der Magistrat heute die Notwendigkeit einer Sanierung ein? 3. Gibt es bereits Pläne für eine Sanierung und wenn ja, wann werden diese dem Ortsbeirat und/oder der Polizeidienststelle vorgestellt? 4. Wurde mit dem 18. Polizeirevier Kontakt aufgenommen, die über den Zustand und Bedarf Auskunft geben können (elektrisches Hoftor; marode Abflussrohre; Leerrohre für künftige Elektrifizierung des Fuhrparks, Behindertenrampe o.ä.)? 5. Wie wird der Magistrat die sichere Begehbarkeit des Geländes bis zu einer Sanierung gewährleisten? Begründung: Das Gelände ist inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle verkommen, was für das Erscheinungsbild eines Polizeireviers nicht würdig ist. Die Polizei steht für Sicherheit und Ordnung und beides ist aktuell auf diesem Gelände nicht gegeben. Zwar bemüht sich das Amt für Bau und Immobilien seit Jahren mit ihren vorhandenen Haushaltsmitteln darum, das Gelände einigermaßen begehbar zu halten, aber inzwischen sind bereits mehrere Personen - auch Polizisten - wegen den Schlaglöchern böse umgeknickt und ältere Besucher des Polizeireviers werden schon mal gestützt, um unfallfrei in das Revier zu kommen, was auf die nicht baukonforme Behindertenrampe zurückzuführen ist. Das kann doch so nicht sein oder bleiben. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3960 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 244 2021 Die Vorlage OF 69/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 127/3 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt: In der U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-Enden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31, Abs.5 BoStrab angepasst. Begründung: In § 31, Abs. 5 der BoStrab (Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31, Abs. 5, Satz 1 BoStrab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m. In einer U-Bahn-Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1742 2022 Die Vorlage OF 127/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 129/3 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr - Einhaltung der Verkehrsregeln durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten er sieht, damit zukünftig durch die zuständigen Behörden wirkungsvoller als in der Vergangenheit mehr für die Einhaltung der Verkehrsregeln getan wird, damit auf den Straßen, Gehwegen und Plätzen Frankfurts - auch im Ortsbezirk 3 - die rücksichtslose Missachtung von Verkehrsregeln spürbar reduziert und mehr Sicherheit im Straßenverkehr geschaffen wird. Begründung: Die rücksichtslose Missachtung der Verkehrsregeln mit der Durchsetzung des Rechts des Stärkeren ist im Nordend täglich zu beobachten. Mit dem Aufstellen von Verkehrsschildern, Hinweisen auf der Fahrbahn, aber auch mit nur gelegentlichen Geschwindigkeitskontrollen etc. allein kann dem nicht entgegengewirkt werden. Im Interesse der Sicherheit der Bürger:innen und zwar besonders der Schwächsten im Straßenverkehr möge die Stadt mit Hilfe von Experten ein Konzept entwickeln, damit sich die Situation spürbar verbessert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 129/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1281 2021 Die Vorlage OF 129/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 138/10 Betreff: Errichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An den Drei Hohen Richtung Gundelandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Einrichten einer unechten Einbahnstraße (s.a. https://www.stvo2go.de/unechte-einbahnstrasse-regeln/) in Fahrtrichtung von der Huswertstraße zur Gundelandstraße durch das Anbringen einer Absperrschranke (Leitplanke 600) in Höhe des Pflanzbeets vor dem Gebäude Nr. 78 dazu führen kann, weniger Durchgangsverkehr zu ermöglichen und die Verkehrspolizei zu entlasten. Die Müllabfuhr fährt, auf Nachfrage, von der Huswertstraße in die Straße an den drei Hohen Richtung Gundelandstraße. Begründung: Die Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in Höhe der Gundelandstraße kann dazu führen, dass weniger Fahrzeuge durch die Straße an den drei Hohen Richtung Huswertstraße fahren. Außerdem wird dadurch die Verkehrspolizei und der Schutzmann vor Ort entlastet, die zur Zeit häufig angerufen und gebeten werden, die Straße zu überwachen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 138/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 141/10 Betreff: Sicherheit für Fußgänger vor dem Sportpark Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Sicherheit für Fußgänger an der sehr unübersichtlichen Stelle im Bereich der Zufahrt des Sportparks in Preungesheim deutlich verbessert werden kann. Begründung: Die Gefahrenstelle im Bereich der Ein-/Ausfahrt der Bezirkssportanlage Preungesheim zum Feldweg stellt leider insbesondere viele Kinder aus dem Wohngebiet. An der Wolfsweide und weiterer benachbarten Straßen vor große Herausforderungen. Die Fahrzeuge sind an dieser sehr unübersichtlichen Stelle zu schnell und den Fahrenden ist diese Situation leider so nicht erkenntlich, so dass diese Stelle schnellstmöglich zu entschärfen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1007 2021 Die Vorlage OF 141/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 58/8 Betreff: Informationen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Urselbach Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Rahmen der Beantwortung der Fragen 5-8 führt der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 30.08.2021, ST 1503, aus, dass die "Gefahrenabwehr zum Schutz von Menschen und Sachgütern ... gemeinsame Aufgabe von Polizei und Feuerwehr" ist. "Im Fall von akuten Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit wird die Bevölkerung durch die Polizei informiert." Darüber hinaus stellt der Magistrat fest, dass eine "zusätzliche Aufnahme von zu informierenden Anwohnern*innen (z.B. Hundebesitzer*innen) und privaten Institutionen (z.B. Kindergärten, Horte) in den Gewässer- und Bodenschutzalarmplan ... nicht der Zielsetzung des Planes" entspricht. Somit würde die Bevölkerung über einen Störfall nicht informiert, wenn keine akute Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit besteht oder der Störfall bekannt, aber noch keine akute Gefahr für die Allgemeinheit festgestellt wurde. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen ggf. im Austausch mit unserer Nachbarstadt Oberursel zu beantworten: Wie können (privaten) Institutionen und Anwohner im Ortsbezirk 8 zukünftig über einen Störfall oder eine Verunreinigung des Urselbaches auch dann informiert werden, wenn eine akute Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit nicht besteht oder diese (noch) nicht festgestellt wurde (bspw. für den Zeitraum der Auswertung der Laborproben)? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 216 2021 Die Vorlage OF 58/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 168/2 Betreff: Unterbindung des Drogenkonsums und der gefährlichen Vermüllung auf Spielplätzen und Grünflächen sowie in Kita- und Schulbereichen im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur nachhaltigen Unterbindung des Drogenkonsums und der damit zusammenhängenden gefährlichen Vermüllung auf den Grünflächen, Spielplätzen und Kita- bzw. Schulgeländen im südlichen Westend zu ergreifen: 1. Überprüfung der bestehenden Polizei-Einsatzpläne und massive Erhöhung der Polizeipräsenz 2. Regelmäßige Patrouillen v.a. in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden 3. Konsequentes Durchgreifen, z.B. sofortiges Verhängen von Bußgeldern, Festnahmen, Fortbringen der z.T. schlafenden Drogenkonsumenten auf Kita- bzw. Schulgeländen, Einsatz von Drogenspürhunden 4. Prüfung des Einsatzes von Parkwächtern, die täglich Spielplätze, Kitas und Grünflächen überprüfen 5. Erhöhung der Frequenz der Parkreinigung- und Müllentsorgung - täglich in den frühen Morgenstunden Aufstellen spezieller Müllbehälter für Gefahrgut (mit entsprechenden Handschuhspendern) solange die Ursachen nicht bekämpft sind Begründung: Wiederkehrende Beschwerden von Anwohnern, v.a. mit kleinen Kindern. Weitere Details auf der folgenden Seite. Der Polizei ist bewußt, daß Drogenmißbrauch und Beschaffungskriminalität zunehmend aus dem Bahnhofsviertel ins Westend schwappen. Die Spielplätz und Grünflächen entwickeln sich mehr und mehr zum Brennpunkt. Wiederholt wiesen Anwohnern auf das Problem hin. Exemplarisch die Stimme eines jungen Vaters: "Jetzt wäre es notwendig, die unmittelbare Umgebung von Kitas und den Westendplatz wieder sicherer zu machen. Eine Mutter hat vorletzte Woche wieder direkt vor der Kita eine Spritze entfernt und Obdachlose dringen in die Außenanlagen der Kita (Nidenau) ein und auch dort wurden Spritzen gefunden. Einige Eltern gehen nach dem Kindergarten direkt nach Hause, da die öffentliche Plätze nicht mehr sicher sind." (per email) Der Antragstellerin wurde am 25.09.2021 am frühen Abend LSD in der Nähe des Westendplatzes angeboten. Verständlicherweise empfinden die Anwohner die Grenze des Erträglichen als überschritten... Dringend sollten Maßnahmen ergriffen werden, das Westend wieder sicher zu machen und nicht einem rechtfreien Raum Vorschub zu leisten. Einige Bilder: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.11.2021, OF 208/2 Antrag vom 12.12.2021, OF 224/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 168/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 168/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 168/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 208/2 wird abgelehnt. 3. Dem Vorschlag des stellvertretenden Ortsvorstehers, sich mit der Vorlage OF 224/2 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 211/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten 1. Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad 2. Niederräder Weihnachtsmarkt 2020 der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad hier: Rückruf der finanziellen Mittel Vorgang: OIB 359/19 OBR 6; OIB 360/19 OBR 6 1. Der Ortsbeirat 5 erklärt im Einvernehmen mit der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad die OIB 359 2019 und die OIB 360 2019 für erledigt. 2. Die nicht benötigten Mittel in Höhe von 1.800,00 € stehen dem Ortsbeirat 5 zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Begründung: Die mit Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.11.2019, OIB 359 und OIB 360 der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von je 900,000 € werden aufgrund der Corona-Pandemie nicht benötigt. Damit der Betrag nicht gebunden ist und einer anderen Verwendung zugeführt werden kann, erklären Ortsbeirat 5 und die Freiwillige Feuerwehr Niederrad die OIB 359 2019 und die OIB 360 2019 für erledigt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.11.2019, OIB 359 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.11.2019, OIB 360 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 958 2021 Die Vorlage OF 211/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2021, OF 66/8 Betreff: Kinder - Straßenverkehr - Sicherheit: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Kirchstraße (Abschnitt Habelstraße bis Gerningstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegsituation in der Heddernheimer Kirchstraße, nördlich gelegener Gehweg zu verbreitern und von Hindernissen zu erleichtern. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, ist der wichtige Bürgersteig in der Heddernheimer Kirchstraße (auf dem Stück zwischen den Kreuzungen Habelstraße und Gerningstraße) von massiven Hindernissen für die Nutzer*innen gesäumt. Da es sich hierbei zu einem großen Anteil um (Schul-)Kinder handelt, müssen diese Hindernisse und Gefahrenzonen dringend beseitigt werden. Zusätzlich zählt diese Straße ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, einschließlich einer Bus-Linie, die aufgrund der unten näher beschriebenen Gehwegsituation oft nur wenige Hand breit an den Kinderschultern vorbeifährt (nachvollziehbar aufgrund der Photos unten). Warum ist die jetzige Situation nicht zufriedenstellend? - Nicht nur stehen die (notwendigen) Verkehrsschildmasten auf dem schmalen Bürgersteig, es ist zudem ein Abfallbehälter so angebracht, dass in Kombination mit den Sicherheitsgittern wichtiger Platz auf dem Gehweg wegfällt (siehe Photo unten). - Zusätzlich werden an bestimmten Tagen die Müllgroßbehälter der Schule auf dem Gehweg platziert, was aus Sicht der Zugänglichkeit für die FES-Mitarbeiter*innen sinnvoll ist, für die Gehweg-Nutzer*innen allerdings risikoreich (siehe Photos unten). In KW 39/40 standen diese fast die ganze Woche über auf dem Gehweg! - Die Sicherheitsgitter sind im Grundsatz sinnvoll, allerdings nicht praktisch umgesetzt, weil es einerseits zu wenige sind, andererseits ragen auch sie in den Gehwegbereich hinein und verengen diesen zusätzlich. Hier ist eine andere Lösung zu prüfen. - Der Kinderladen "VillaSunshine", unmittelbar an die Schule angrenzend, würde es wiederum begrüßen, wenn unmittelbar vor seinem Eingangsbereich Sicherheitsgitter angebracht würden. Vorschlag an den Magistrat: 1. Der Gehweg zwischen der Ecke Habelstraße und Gerningstraße, nördliche Straßenseite wird verbreitert - mindestens in dem Bereich unmittelbar vor der Grundschule; andernfalls bitte ich zu überprüfen, ob weitere Schutzgitter aufgestellt werden können oder welche anderen Maßnahmen zu mehr Sicherheit auf diesem Abschnitt führen; 2. hängende Abfallbehälter werden versetzt; 3. die Schule parkt ihre Müllgroßbehälter zukünftig woanders (öffnet bspw. eines der auf dem Photo sichtbaren Tore und belässt die Mülltonnen somit an diesen Tagen - zwar zugänglich - auf dem Schulgelände; 4. es werden - in Absprache mit diesem - Sicherheitsbügel vor dem Kinderladen aufgestellt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 100/11 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST615 vom 17.03.2017 in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphalt-Decke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 100/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 845 2021 Die Vorlage OF 100/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 137/1 Betreff: Nachtruhe für die Anwohner am Galluspark/Julius-Munk-Anlage sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) am Bolzplatz Galluspark / Julius-Munk-Anlage größere Schilder mit klar erkennbaren Öffnungs- bzw. Ruhezeiten anzubringen b) zu berichten warum die vom Sportring Gallus angebrachten Schilder mit dem Hinweis, dass ab 21 Uhr Ruhe sein sollte wegen der guten Nachbarschaft, vom Grünflächenamt entfernt wurden und c) die Stadtpolizei in den nächsten Wochen verstärkt zur Kontrolle dieses Gebietes einzuteilen. Begründung: Zurzeit wird der Bolzplatz quasi rund um die Uhr bespielt. Durch die Besiedelung der Weilburger Str. sind natürlich viele Menschen vor Ort, die den Platz zur sportlichen Betätigung nutzen. Die direkten Anwohner finden allerdings keine Ruhe mehr, sowohl nachts als auch am Wochenende. Viele Gruppen, vor allem erwachsener Spieler, nutzen den Bolzplatz wann immer sie möchten und lassen noch zusätzlich Musik dazu laufen. Laut Grünanlagenverordnung und Aushang am Sportplatz darf dieser von 7-20 Uhr genutzt werden. Leider hält sich hier niemand dran und Anwohner werden nicht ernst genommen, wenn sie die Spieler darauf hinweisen. Deswegen ist neben einer klareren Beschilderung auch - zumindest vorübergehend - eine höhere Präsenz der Stadtpolizei in den Abendstunden nötig. Ansonsten gehen die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin jede Nacht ins Bett in der Ungewissheit, ob sie diese Nacht durchschlafen können oder ob sie wieder jemand weckt. Anlage: Lärmprotokoll der Anwohnerinnen und Anwohner Lärmprotokoll: 24.05.21 01:30 Uhr - Es fangen 4 junge Erwachsene an Fußball zu spielen. Als wir sie auf die Nachtruhe angesprochen haben, werden wir bedroht und beleidigt. 26.05.21 22:30 Uhr - 2 Basketballspieler fangen an zu spielen. Ich bin raus und habe sie auf die Nachtruhe angesprochen. Sie haben es verstanden und haben den Platz geräumt. 27.05.21 00:03 Uhr - 4 Erwachsene fangen an Fußball zu spielen. Stadtpolizei gerufen. Die ist auch schnell gekommen und hat den Platz geräumt. 29.05.21 00:15 Uhr - 5 Erwachsene spielen Basketball/Fußball. Stadtpolizei angerufen. Es hat sich trotz zweimaligen Versuches niemand gemeldet. 30.05.21 22:25 Uhr - 4 Personen spielen Fußball. 3 Personen spielen Basketball. Erst beim zweiten Anruf geht die Stadtpolizei ran. Sie hat nur einen Streifenwagen im Einsatz und kann nicht kommen. 31.05.21 22:30 Uhr - 6 Personen spielen Fußball. 4 Personen spielen Basketball. Wir haben die Personen angesprochen. Sie haben nur widerwillig nach Diskussionen das Spiel beendet. - Nachdem 10 Minuten Ruhe war, kamen dann wieder zwei Spieler. Wieder draußen gewesen. 02.06.21 23:50 Uhr - 9 Personen spielen Fußball. 2 Personen spielen Basketball. Um 22:30 Uhr habe ich schon die Stadtpolizei gerufen. Die war bis Mitternacht nicht da. Keine Streife verfügbar. 07.06.21 22:25 Uhr - 1 Erwachsener spielt Basketball. Draußen gewesen und auf die Nachtruhe hingewiesen. 08.06.21 22:30 Uhr - 3 Personen spielen Basketball. 10.06.21 22:30 Uhr - 2 Personen spielen Basketball. 11.06.21 22:10 Uhr - 5 Personen spielen Fußball. Draußen gewesen und angesprochen. Platz wurde geräumt. 13.06.21 23:00 Uhr - Mehrere Personen spielen Basketball. 14.06.21 01:30 Uhr - Es wird wieder Fußball gespielt. 17.06.21 22:30 Uhr - 2 Personen spielen Basketball. Draußen gewesen angesprochen. Platz wurde geräumt. 18.06.21 22:47 Uhr - 4 Personen spielen Fußball, 3 Basketball. Platz leert sich gegen 23 Uhr von alleine. 19.06.21 06:23 Uhr - Eine Person spielt Fußball 22.06.21 22:40 Uhr - 20 Personen spielen Fußball. Angesprochen und diskutiert. Kein Einsehen, spielen weiter. Stadtpolizei 20 Minuten nicht erreicht. Polizeirevier 16 nicht zuständig. Polizeirevier 4 keine Streifenwagen verfügbar: "Körperverletzung geht vor Ruhestörung." 23.06.21. 22:39 Uhr 3 Personen spielen Basketball. Angesprochen und Platz geräumt. 24.06.21 22:00 Uhr - Stadtpolizei bestreift den Platz. Es ist niemand da. 22:30 Uhr - 8 Personen spielen Fußball. Platz wird um 23:00 Uhr von alleine geräumt. 25.06.21 22:35 Uhr - 8 Personen spielen Fußball. Stadtpolizei gerufen. Stadtpolizei hat keine Streifenwagen und kann nicht kommen. 02.07.21 22:50 Uhr- 5 Personen spielen Fußball. Draußen gewesen und angesprochen. Platz wurde geräumt. 04.07.21 22:30 Uhr - 1 Erwachsener spielt Basketball. (Urlaub) 20.07.2021 22:30 Uhr - 5 Personen spielen Basketball. Draußen gewesen, auf Nachtruhe angesprochen. Platz wurde geräumt. 22.07.2021 22:25 Uhr - 3 Personen spielen Basketball. Draußen gewesen angesprochen. Platz wurde geräumt. 23.07.2021 22:45 Uhr - 3 Personen spielen Basketball. (Urlaub) 02.08.2021 22:30 Uhr - 2 Personen spielen Basketball. Wir hatten letztes Jahr auch motivierte Fußballer die um 02:30, 04:00 oder um 05:27 Uhr gespielt haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 686 2021 Die Vorlage OF 137/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 124/1 Betreff: Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie wurden die publikumsträchtigen Gebiete, für die das Alkoholverbot nach CoKoBeV erlassen wurde, ermittelt? 2. Aus welchen Gründen wurde die Niddastraße in den Geltungsbereich einbezogen? 3. Hat es Absprachen und Austausch zwischen dem Ordnungsamt als Erlassbehörde und a) dem Gesundheitsamt als Spezialist für Covid-19 gegeben? b) dem Drogendezernat bezüglich der besonderen Belange und der Betroffenheit suchtkranker (unter anderem alkoholkranker) Menschen gegeben? c) der Polizei (v.a. OSSIP) bezüglich der Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots (zum Beispiel in der Niddastraße) gegeben? 4. Bestand rückblickend nach heutiger Einschätzung der thematisch befassten Behörden der Stadt Frankfurt (insbesondere Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Drogendezernat) eine unbillige Härte, soweit das nach CoKoBeV erlassene örtlich beschränkte Alkoholverbot alkoholkranke wohnungslose Menschen betraf, die sich regelmäßig auf den vom Alkoholverbot nach CoKoBeV betroffenen Straßen und Plätzen, insbesondere der Niddastraße, aufhalten, und die aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit beim Konsum von Alkohol keine Rückzugsmöglichkeiten haben? 5. Wurde derzeit bei Erlass des Alkoholverbots nach CoKoBeV geprüft, ob solche unbilligen Härten bestehen und damit das Alkoholverbot gegenüber den so Betroffenen unverhältnismäßig sein könnte? a) Falls (5) ja: Wurde erwogen, eine Ausnahmeregelung für die so Betroffenen in die Allgemeinverfügung aufzunehmen? b) Falls (5) ja: Wurde erwogen, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, insbesondere der Stadtpolizei, anzuweisen, das Alkoholverbot gegenüber alkoholkranken wohnungslosen Menschen nicht oder nur eingeschränkt umzusetzen? 6. Wurden die Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 7. Wurde die Wirksamkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 8. Würde die Wirksamkeit des Alkoholverbots auf publikumsträchtigen Plätzen durch eine Ausnahmeregelung für alkoholkranke wohnungslose Menschen nach Einschätzung des Ordnungsamtes und des Gesundheitsamtes verringert? Begründung: Das zur Eindämmung der Coronapandemie angeordnete örtlich beschränkte Alkoholverbot auf diversen Frankfurter Straßen und Plätzen galt insbesondere in verschiedenen Gebieten des OBR 1. Dabei leben im Gebiet des OBR 1 insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot sollte eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Auf der Niddastraße zum Beispiel halten sich jedoch überwiegend (alkohol)süchtige Menschen auf. "Publikum" im Sinne der CoKoBeV und Passanten meiden hingegen diese Straße tendenziell. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt das Alkoholverbot eine unbillige Härte dar und ist daher unverhältnismäßig. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 141 2021 Die Vorlage OF 124/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2021, OF 110/10 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr - Einhaltung der Verkehrsregeln durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten er sieht, damit zukünftig durch die zuständigen Behörden wirkungsvoller als in der Vergangenheit mehr für die Einhaltung der Verkehrsregeln getan wird, damit auf den Straßen, Gehwegen und Plätzen Frankfurts - auch im Ortsbezirk 10 - die rücksichtslose Missachtung von Verkehrsregeln spürbar reduziert und mehr Sicherheit im Straßenverkehr geschaffen wird. Begründung: Die rücksichtslose Missachtung der Verkehrsregeln mit der Durchsetzung des Rechts des Stärkeren ist in Frankfurt täglich zu beobachten. Mit dem Aufstellen von Verkehrsschildern, Hinweisen auf der Fahrbahn, aber auch mit nur gelegentlichen Geschwindigkeitskontrollen etc. allein kann dem nicht entgegengewirkt werden. Im Interesse der Sicherheit der Bürger*innen und zwar besonders der Schwächsten im Straßenverkehr möge die Stadt mit Hilfe von Experten ein Konzept entwickeln, damit sich die Situation spürbar verbessert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 633 2021 Die Vorlage OF 110/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 137/6 Betreff: Höchst: Ausweitung der Vorlage OM 141 auf das Areal rund um die Leverkuser Straße 10 bis 25 Vorgang: OM 141/21 OBR 6 1. Der Magistrat wird gebeten, im oben genannten (erweiterten Areal) im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z. B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Das Weiteren wird darum gebeten Auskunft zu erteilen, welche Maßnahmen seitens des Magistrats ergriffen werden, der gesteigerten Problematik der Vermüllung von Gehwegen und entsprechenden Blumenbeten (rund um das Bürgeramt Höchst) entgegenzutreten. 3. Zusätzlich wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiter ausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung durch Vermüllung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Entsprechende Eindrücke konnten auch vor Ort durch entsprechende Besichtigung eines Mitglieds des Ortsbeirats bestätigt werden. Den Aussagen der Anwohnerschaft nach treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 141 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 653 2021 Die Vorlage OF 137/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2021, OF 63/4 Betreff: Weiterhin keinen Sirenenalarm in Frankfurt und im Ortsbezirk 4? Oder gibt es doch noch einen schnellen Lernprozess nach der Ahrtal-Katastrophe? Die FRANKFURTER im Römer stellten am 17.09.2020 die Anfrage A 764 mit dem Titel: "Nächtlicher Alarm in Frankfurt - und die Stadt schläft weiter?". Die Anfrage bezog sich auf den am 10.9.2020 bundesweit durchgeführten "Nationalen Warntag", der für Gefahrenlagen wie Überschwemmungen, Chemieunfälle oder auch Terroranschläge sensibilisieren sollte. Doch die Sirenen konnten vielerorts nicht wahrgenommen werden, wie auch in Frankfurt und im Ortsbezirk 4. Die angekündigten Gefahrenmeldungen der verschiedenen Warn-Apps misslangen ebenfalls. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sollte es nach der Pleite "zukünftig einen Mix verschiedener Warnwege und Warn-Endgeräte geben". Bis zum nächsten großen Probealarm 2021 - ab dann jährlich am zweiten Donnerstag im September - müssten die Defizite bereinigt werden. Großstädte wie Berlin, München oder Leipzig haben gar keine Sirenen mehr, andere, wie Frankfurt, nicht mehr flächendeckend. Von einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit mobilen Warn-Meldern wie Warn-Apps ist nicht auszugehen. Im Alarmfall würde es also recht ruhig bleiben in Frankfurt, der Alarm-Weckruf durch Sirenen würde nur unzureichend ankommen und damit die weitere Informationsverteilung an die Bevölkerung verschleppen. Seit 2017 gibt es das Konzept für ein Warnnetz, das in die empfohlene Richtung geht und das die Frankfurter Feuerwehr gern für die Stadt umgesetzt sähe: Kopplung aller verfügbaren Warnsysteme, basierend auf einem Sirenennetz, dazu klassische Massenmedien, Onlinemedien, soziale Netzwerke, Warn-Apps, stationäre und mobile Informationsverteilung. Im Bericht B 415/17 legt der Magistrat die Kosten dafür und das Konzept zur "Warnung/Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen (Notfallkommunikation)" für Frankfurt vor. Abschließend stellt er darin in Aussicht: "Im Moment kann nur die Branddirektion eine Kommunikationslage im Kontext dieses Berichtes führen. Der Magistrat wird in Kürze ein Schutzziel Notfallkommunikation erarbeiten, das ein zeitliches und quantitatives Qualitätsniveau definiert, und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Aus diesem Schutzziel heraus können dann die weiteren organisatorischen Maßnahmen und Bedarfe abgeleitet werden." Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Ob der Magistrat das 2017er Konzept in Anbetracht der Ahrtal-Katastrophe noch für aktuell hält; z. B. bzgl. der technischen Ausführung der Sirenenfunktion? 2. Wurde bereits wie angekündigt eine Fachfirma mit der Feinplanung beauftragt? 3. Das Schutzziel Notfallkommunikation wurde laut Magistratsbericht B 684 vom 18.12.2020 von der Branddirektion erarbeitet und ist Bestandteil des derzeit seinerzeit noch im Entwurfsstadium befindlichen Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP). Ist der Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP) inzwischen abgeschlossen? 4. Die Einbindung aller Fachabteilungen der Branddirektion in die Planung, Koordination und Durchführung der gesamtstädtischen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise band seinerzeit, laut Magistratsbericht, beträchtliche Personalressourcen. Für die Finalisierung der Fortschreibung des BEP und damit auch der Vorlage des Schutzziels Notfallkommunikation waren daher keine ausreichenden Ressourcen verfügbar. Insofern konnte über den Vorlagezeitpunkt auch keine konkrete Aussage getroffen werden. Hat sich dies zwischenzeitlich geändert? 5. Das Land Hessen hatte im September 2020 eine dritte satellitengestützte Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes beschafft und diese der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt zur Verfügung gestellt. Wurde zwischenzeitlich das System technisch an die Leitstelle angebunden und ein entsprechender Einsatzplan erstellt? 6. Am Warntag 2020 wurden laut Magistratsbericht neun Sirenen des Industrieparks Höchst und von Allessa Chemie in Fechenheim vier Sirenen ausgelöst. Die alle ohne Mangel funktionierten. Von den stillgelegten Sirenen des Industriepark Griesheim sollten zukünftig zwei Sirenen in das Warnsystem des Industrieparks Höchst übernommen und weiterbetrieben werden. Außer den Sirenen rund um die genannten Industriebetriebe waren nach Kenntnis des Magistrats keine weiteren Sirenen installiert. Ist dies immer noch der aktuelle Stand oder gibt es nach der Ahrtal-Katastrophe neue Überlegungen? 7. Laut Magistratsbericht wurde in dem Machbarkeitsanalyse das Stadtgebiet flächen-deckend betrachtet: "Aufbau und Unterhaltung der Sirenen rund um die Industriestandorte fallen in deren Verpflichtung als Störfallbetrieb und sind deren Eigentum. Verfällt die Verpflichtung gemäß Störfallverordnung Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten und zu betreiben, könnten auch diese Sirenen abgeschaltet oder abgebaut werden. In Hinblick auf ein einheitliches technisches System wäre auch eine Übernahme der Sirenen nicht sinnvoll. Ferner gäbe es eine weitere Schnittstelle und Fehlerquelle im Auslösesystem". Ist der Magistrat immer noch für den Abbau der Sirenen? 8. Der "2. Bundesweite Warntag" ist am 9. September 2021. Mit was können die Bewohner und Bewohnerinnen Frankfurts und des Ortsbezirks 4 (Bornheim / Ostend) rechnen bzw. was können sie hören? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2021 Die Vorlage OF 63/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 125/5 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr - Einhaltung der Verkehrsregeln durchsetzen Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten er sieht, damit zukünftig durch die zuständigen Behörden wirkungsvoller als in der Vergangenheit mehr für die Einhaltung der Verkehrsregeln getan wird, damit auf den Straßen, Gehwegen und Plätzen Frankfurts die rücksichtslose Missachtung von Verkehrsregeln spürbar reduziert und mehr Sicherheit im Straßenverkehr geschaffen wird. Begründung: Die rücksichtslose Missachtung der Verkehrsregeln mit der Durchsetzung des Rechts des Stärkeren ist in Frankfurt täglich zu beobachten. Mit dem Aufstellen von Verkehrsschildern, Hinweisen auf der Fahrbahn, aber auch mit nur gelegentlichen Geschwindigkeitskontrollen etc. allein kann dem nicht entgegengewirkt werden. Im Interesse der Sicherheit der Bürger*innen und zwar besonders der Schwächsten im Straßenverkehr möge die Stadt mit Hilfe von Experten ein Konzept entwickeln, damit sich die Situation spürbar verbessert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 449 2021 Die Vorlage OF 125/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 42/16 Betreff: Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim wiedereinsetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen der Magistrat wird angewiesen wieder Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim einzusetzen, um das Sicherheitsgefühl der Grundstückseigentümer zu stärken, die Obst- und sonstigen Diebe abzuschrecken und den zunehmenden Vandalismus, das Beschädigen, Abbrennen und Zerstören von Gartenhäusern, Hecken und Zäunen einzudämmen und das Befahren und Beparken der Wege und Grundstücke mit Mopeds, Autos und Motorrädern zu unterbinden. Begründung: Zu Zeiten der Feldschützen, einstmals in Bergen-Enkheim liebevoll "Gemüsesheriffs" genannt, war die Bergen-Enkheimer Gemarkung jedenfalls wesentlich sicherer und ordentlicher als heutzutage, obwohl in diesem unserem heutigen Sozialwunderland niemand Obst aus Hunger stehlen und fremdes Eigentum beschädigen oder entwenden müßte. Nur das Rechtsgefühl hat bei etlichen Vandalen wohl ziemlich gelitten, denn die Gefahr erwischt zu werden ist äußerst gering. Das wäre leicht zu ändern, denn auch für ihre Sicherheit zahlen die Bürger Steuern! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 58/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 58/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 990 2021 1. Die Vorlage OF 42/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 58/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2021, OF 117/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit am Schaumainkai erhöhen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Schaumainkai, insbesondere Höhe Eiserner Steg, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Rotlichtverstöße entschieden zu ahnden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen am Schaumainkai, insbesondere Höhe Eiserner Steg. An dieser Stelle kommt es auch regelmäßig zu Rotlichtverstößen. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Rotlichtverstöße entschieden zu ahnden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 445 2021 Die Vorlage OF 117/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2021, OF 45/12 Betreff: Gefahr am Kalbacher Stadtpfad durch ein nicht instand gehaltenes Haus Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11; OM 3464/18 OBR 12; ST 2056/18 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Eigentümer des Gebäudes am Kalbacher Stadtpfad 17 seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das Gebäude und das Grundstück instand zu setzen und ausreichend gegen unerlaubtes Betreten zu sichern. Am 28. Mai 2021 haben Kinder dort gezündelt. Glücklicherweise wurde dies frühzeitig bemerkt und es konnte so ein größerer Schaden verhindert werden. Feuerwehr und Polizei waren vor Ort. Zudem sind mehrere Fenster und eine Terrassentür eingeschlagen und stehen dauerhaft offen. Ab und an brennt dort auch Licht, es scheint also noch Strom zu geben, der ggf. zu einem Kurzschluss führen könnte. Begründung: Schon in einer Anregung des Ortsbeirates im Jahr 2011 wurde auf den desolaten Zustand des Gebäudes hingewiesen (OM 313). In der Antwort des Magistrats (ST 1088) wurde darauf erklärt, dass nur eingeschritten werden kann, wenn eine konkrete Gefahrensituation vorhanden ist. Diese sah der Magistrat auch 2018 nicht gegeben, obwohl Dachziegel vom Haus auf die Straße unmittelbar vor eine Kindertagesstätte fielen (OM 3464). Der Eigentümer der Liegenschaft sollte allerdings schriftlich auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen werden (ST 2056). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 77 2021 Die Vorlage OF 45/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 50/1 Betreff: Schutz vor Terrorangriffen durch Betonpoller - wird aus dem Provisorium ein Dauerzustand? 2016 kam es europaweit zu mehreren tödlichen Terrorangriffen, bei denen LKWs in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, in Menschenmengen gesteuert wurden. 2018 reagierte die Stadt Frankfurt auf eine erhöhte abstrakte Terrorgefahr durch Aufstellung von Betonpollern an neuralgischen Punkten wie dem Opernplatz oder der Hauptwache. Nun war der Presse zu entnehmen, dass mangels eines Konzepts und finanzieller Mittel die als Zwischenlösung gedachten Betonquader dauerhaft bestehen bleiben sollen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Besteht die abstrakte Terrorgefahr in Frankfurt weiterhin? Wenn ja, in welchen Abständen wird die Terrorgefahr für Frankfurt überprüft und anhand welcher Kriterien wird sie beurteilt? 2. Gibt es Sicherheitsszenarien, in denen der Abbau der Sicherheitssperren dauerhaft/ vorübergehend denkbar ist? 3. Welche einmaligen und laufenden Kosten gehen mit der gegenwärtigen Lösung des Aufstellens von Sicherheitssperren einher (u.a. für Anschaffung, Aufstellen, Sicherung und Instandhaltung)? Welche Kosten entstehen durch den Auf- und Abbau sowie die temporäre Einlagerung der Sicherheitssperren? 4. Gibt es aktuell eingelagerte Sicherheitssperren, die nur temporär zum Schutz von Festen, für Straßensperrungen o. Ä. genutzt werden? Wenn ja, gibt es ausreichend Platz, um die Betonpoller, die aktuell provisorisch im Ortsbezirk 1 stehen, unterzubringen? 5. Welche alternativen Lösungen wurden vom Magistrat geprüft? Wurden Frankfurter Hochschulen in die Ideenfindung mit eingebunden? 6. Welche einmaligen und laufenden Kosten wurden für die Alternativen zur Anschaffung und Instandhaltung/ Betrieb veranschlagt? 7. Wurden Möglichkeiten der Verschönerung der Betonpoller durch künstlerische Gestaltung oder Begrünung oder alternative Nutzungen (z.B. als Sitzgelegenheit) geprüft? 8. Welche Fördermöglichkeiten gibt es aktuell, um Zuschüsse für funktionale und ansprechend gestaltete Sicherheitssperren zu erhalten? Wie hoch sind jeweils die Förderbeträge und die Laufzeiten der Programme? 9. Die Betonpoller fallen mittlerweile in die Zuständigkeit des Verkehrsdezernats. Welche Projekte werden prioritär mit Mitteln unterlegt, so dass für einen Ersatz des Provisoriums keine Mittel zur Verfügung stehen? In welcher Höhe waren ursprünglich Mittel für den Austausch der Betonpoller eingeplant? 10. Gibt es Mittel im Sicherheitsdezernat, die hier Abhilfe schaffen könnten? Begründung: 2018 wurden mangels Alternativen Betonquader, die bislang für temporäre Sperrungen bei Großveranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt oder dem Mainuferfest genutzt wurden, zur Terrorabwehr in der Innenstadt aufgestellt. Die Betonpoller sind hässlich anzusehen und verschandeln vor allem auf dem Opernplatz, einem der schönsten Plätze Frankfurts, und in der sogenannten Freßgass' das Stadtbild. Von daher ist es mehr als verständlich, dass die Sicherheitssperren nur als Provisorium angedacht waren und es viele Vorschläge gab, diese bei anhaltender abstrakter Terrorgefahr durch mittelfristig besser geeignete Alternativen zu ersetzen, durch Begrünung oder künstlerische Gestaltung zu verschönern und den Menschen nutzbar zu machen, etwa als Sitzgelegenheiten. Nun scheint sich die Weisheit zu bewahrheiten, dass nichts so beständig wie ein Provisorium ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 32 2021 Die Vorlage OF 50/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 42/6 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostr. 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z.B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiterausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 141 2021 Die Vorlage OF 42/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 9/5 Betreff: Absicherung der Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft Kennedyallee 96 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft "Kennedyallee 96" derart abzusichern, dass 1. kurzfristig Parkwinkel am Anfang und am Ende der Feuerwehrzufahrt markiert werden und 2. l angfristig der Bordstein über die gesamte Länger der Feuerwehreinfahrt abgesenkt und das Bürgersteigpflaster entsprechend farblich angepasst wird. Begründung: Aus brandschutztechnischen Gründen wurde die Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft "Kennedyallee 96" verbreitert. Trotz dieser baulichen Veränderung an der Zufahrt zur Liegenschaft wurde der Bordstein nicht entsprechend abgesenkt und das Bürgersteigpflaster auch nicht entsprechend farblich angepasst. Dies führt nun dazu, dass der erweiterte Teil der Feuerwehrzufahrt regelmäßig zugeparkt wird. Hier ist durch die o.g. Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 112 2021 Die Vorlage OF 9/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll einen mobilen Lärm-Blitzer anschaffen um dre immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Abgasanlagen her zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. Selbst die Spezialtruppe KART des Polizeipräsidiums kann die immer weiter steigende Anzahl von illegal modifizierten Motorrädern und Sportwagen nicht mehr erfolgreich reduzieren. - Besonders gerne genutzt werden die Autobahn A66 von McDonalds in Enkheim bis nach Maintal. Das ist inzwischen eine Test und Rennstrecke geworden für Autoposer. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland / Harley Davidson Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 9 2021 Die Vorlage OF 13/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Des Weiteren wird aus der Begründung der zweite Absatz gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2021, OF 10/1 Betreff: Sauberkeit und Sicherheit für die Nutzerinnen bzw. Nutzer der Abgänge zur B-Ebene des Hauptbahnhofs verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Es liegen zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen vor, die über unhaltbare hygienische Zustände, defekte Beleuchtung und mangelnde subjektive Sicherheit im Bereich der Abgänge zur B-Ebene und den U- und S-Bahnsteigen unter dem Hauptbahnhof klagen. Mitglieder des Ortsbeirats bestätigen das aus eigener Beobachtung. Dies vorangestellt, möge der Magistrat die Deutsche Bahn Station & Service und VGF als Betreiberin der Verkehrsanlagen und der B-Ebene auffordern, die Abgänge und die noch nutzbaren Flächen der B-Ebene auch während der Umbauzeiten in einem nutzbaren, verkehrssicheren, barrierefreien und sauberen Zustand zu erhalten. Begründung: Die Treppen und Rolltreppen in den Abgängen zur B-Ebene unter dem Vorplatz des Hauptbahnhofs stinken, sind dunkel und unübersichtlich sowie stellen vor allem abends und nachts Angsträume dar. Auch die Rolltreppen fallen oft aus oder werden mutwillig abgeschaltet. Das betrifft insbesondere die Seitenzugänge: Beispielhaft sei der Zugang Düsseldorfer-/ Poststraße genannt. Dort fällt seit Wochen ein großer Teil der Beleuchtung in der B-Ebene im Bereich des Zugangs zu den U-Bahn-Haltestellen aus. Wasser sickert aus den Feuerwehr-Wandhydranten und verursacht Pfützen, die sich mit dem Urin mischen und einen unerträglichen Gestank erzeugen. Instandhaltungs- und Reinigungsintervalle sind nicht ausreichend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 46 2021 Die Vorlage OF 10/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 1152/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel zur Soforthilfe von Vereinen und lokalen Institutionen hier: Feuerwehr Museumverein Rhein-Main e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in dieser besonderen Lage gebeten, die Arbeit des Feuerwehr Museumverein Rhein-Main e.V. zu unterstützen. Diese Unterstützung ist mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Begründung: Der Feuerwehr Museumverein Rhein-Main e.V. hat bedingt durch die Corona Auflagen derzeit keine Einnahmen aus Museumsbesuchen, Veranstaltungen und sonstigen Einnahmequellen. Die laufenden hohen Kosten wie Miete, Versicherungen, Instandhaltungen und weitere Positionen fallen dennoch unvermindert an. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 519 2021 Die Vorlage OF 1152/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1337/2 Betreff: Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird daher aufgefordert die Situation mit geeigneten Sofortmaßnahmen zu verbessern. Zu diesen zählen unbedingt a) eine deutlichere und umfassendere Beschilderung der Straße b) das großflächige Aufbringen des Hinweises auf Tempo 30 auf der Fahrbahn selbst c) das Aufbringen eines auf für den MIV gut erkennbaren Hinweises "Radfahrer überholen verboten" als Schriftzug auf der Fahrbahn an der Schloßstraße mindestens kurz nach der Kreuzung Adalbert-/Schloßstraße in Richtung Breitenbachbrücke und nach der Kreuzung Schloßstraße/Rödelheimer Straße im Richtung Adalbertstraße d) konsequente Überwachung der Einhaltung der dortigen Verkehrsregeln, insbesondere Tempo 30 (siehe hierzu OF 1305/2), des Überholverbotes und des Sicherheitsabstandes zur*m vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer*in e) regelmäßige Bestreifung der Schloßstraße durch die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei, wobei diese explizit I. Radfahrende darauf aufmerksam machen sollen auf der Fahrspur und nicht in der "dooring zone" zu fahren und II. MIV-Nutzer*innen auf Tempo 30, Überholverbot, nicht zu dichtes Auffahren und nicht hupen hinzuweisen 2. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Sicherheit zu prüfen und umzusetzen. 3. Im übrigen ist sich der Ortsbeirat darüber im Klaren, dass eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation nur durch einen Umbau der Straße erreicht werden kann und bestärkt daher seine Forderung nach einem raschen Umbau der Schloßstraße. Der Magistrat wird daher aufgefordert die nötigen Planungen deutlich zu beschleunigen. Begründung: Der Ortsbeirat erachtet die derzeitige Situation auf der Schloßstraße weder im Hinblick auf Klarheit noch im Hinblick auf die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden als angemessen. Hier Sei auf die Begründung der OM 6763 vom 26.10.2020 verwiesen. Die Situation hat sich seit der Verabschiedung der OM 6763 weder verbessert noch hat der Magistrat auf die Anregung bisher reagiert. Dagegen häufen sich die Beschwerden von Radfahrenden, die die Situation unverändert als bedrohlich wahrnehmen. Dichtes Auffahren von PKW, Anhupen der Radfahrenden und dichtes Überholen derselben durch PKW führen nicht zu dazu, dass sich Radfahrende bedroht fühlen und die Schloßstraße als Radweg gemieden wird, es handelt sich hierbei auch keineswegs um einfache Delikte sondern um den Tatbestand der Nötigung. Dies wird nun vielfach noch Radfahrenden auch bei der Polizei angezeigt. Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der Stadtverwaltung ihr Möglichstes zu tun solche Situationen zu vermeiden. Hiervon ist bisher bedauerlicherweise wenig zu bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1337/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 562/7 Betreff: Mehr Kontrollen in der Willy-Berking-Straße und der Christa-Maar-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in den Straßen Willy-Berking-Straße und Christa -Maar-Straße verstärkt Kontrollen durch die Stadtpolizei und die Verkehrspolizei durch-zu führen und dafür Sorge zu tragen, dass dort nicht mehr illegal Autos, LKW, Campingwagen und Anhänger abgestellt werden und Müll abgelagert wird. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich seit geraumer Zeit über ilegal abgestellte Fahrzeuge und Anhänger sowie Müllablagerung in den beiden Straßen. Entsprechende Hinweise an die zuständigen Ämter haben bislang keine Verbesserung der Situation erbracht. Neuerdings wird seitens der Anwohnerinnen und Anwohner auch von Prostitution und anderer krimineller Machenschaften berichtet. Diesbezüglich ist die Landespolizei eingeschaltet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7272 2021 Die Vorlage OF 562/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 631/8 Betreff: Was wird aus dem "Kran" der nie einer war? Viele kennen das Metallkonstrukt zwischen Erich-Ollenhauer-Ring und dem Walter-Schwagenscheidt-Platz noch dicht bewuchert. Entstanden ist es wohl beim Bau des Nordwestzentrums und wurde/wird gerne mit "Kran" oder "Kraneplatz" betiteluliert. Vor rund drei Jahren wurde der Grünbewuchs entfernt, da die Standsicherheit gefährdet war. Zum Vorschein kam die Tatsache, dass es sich nicht um einen Kran, sondern nur um einen Kranausleger handelt, der ziemlich unprofessionell ohne Korrosionsschutz einfach in Beton gestellt wurde. Eine langfristige Sicherheit ist so nicht gewährleistet und sieht auch sehr unschön aus. Der vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gefragt: 1. Welches Amt ist für dieses "Kunstwerk" zuständig? 2. Was ist dessen weitere Zukunft? 3. Eignet sich der Standort anstelle des "Krans" für andere Kunstwerke des öffentlichen Raums, wie wir sie vielerorts in der Nordweststadt finden, aber dort ein Schattendasein fristen, wie z.B. Hugo Uhls "Abstreichende Wildgänse", an markanter Stelle zu präsentieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1961 2021 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 939/9 Betreff: Zugeparkte Kreuzungen in den Wohnvierteln des Ortsbezirks 9 sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die unhaltbaren Zustände durch zugeparkte Kreuzungen in den Wohnvierteln des Ortsbezirkes 9 bei Einsätzen von Feuerwehr, Rettungskräften und den Fahrzeugen der FES GmbH zu beseitigen. Die freiwillige Feuerwehr Ginnheim hat sich mit einem Verbesserungsvorschlag an den Ortsbeirat 9 gewandt, um das Zuparken der Einmündungsbereiche von Kreuzungen in dem Wohnviertel entlang der Ginnheimer Landstraße (Reichel- Heinz- August-Scheidel-Straße) zu verhindern. Dazu hat sie Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen ähnlich denen, wie sie bereits in Frankfurt Bockenheim am Hessenplatz umgesetzt wurden. Ausgehend von den Verbesserungsvorschlägen für Ginnheim wird das Verkehrsdezernat aufgefordert, dem Ortsbeirat 9 Lösungsvorschläge auch für die anderen stark betroffenen Wohnviertel im Ortsbezirk 9 vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 11 Vor Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass der zweite Absatz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Aus den Reihen der freiwilligen Feuerwehr Ginnheim wurde ein Verbesserungsvorschlag an den Ortsbeirat 9 herangetragen, um das Zuparken der Einmündungsbereiche von Kreuzungen in dem Wohnviertel entlang der Ginnheimer Landstraße (Reichelstraße, Heinzstraße, August-Scheidel-Straße) zu verhindern. Dazu wurden Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen ähnlich denen, wie sie bereits in Frankfurt-Bockenheim am Hessenplatz umgesetzt wurden." Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 939/9 das Verkehrsdezernat anzuschreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1324/2 Betreff: Brandmeldeanlagen in Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten 1. Welche Schulen im Ortsbezirk 2 verfügen nicht über eine Brandmeldeanlage mit Verbindung zur Feuerwehr? 2. Mit welchen Kosten ist typischerweise für eine solche Brandmeldeanlage bei Installation und im Betrieb zu rechnen? 3. Ist es in Planung, bestehende Schulgebäude ohne Brandmeldeanlage nachzurüsten, wenn ja, in welchem Zeitraum wird dies geschehen? 4. Werden neue Schulgebäude mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet? Begründung: In der Nacht vom 20. auf 21.01.2021 kam es in einem Kellerraum der Bettinaschule zu einem Brand. Die Frankfurter Feuerwehr teilte in einer Pressemitteilung dazu mit: "Über eine Brandmeldeanlage verfügt das Gebäude nicht. So ist es dem umsichtigen Handeln und der unvermittelten Alarmierung der Feuerwehr durch die Nachbarn zu verdanken, dass ein noch größerer Schaden und ein unkontrolliertes Ausbreiten des Feuers verhindert wurde." Daraus folgt ein Informationsbedarf. Antragsteller: Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1939 2021 Die Vorlage OF 1324/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 938/9 Betreff: Demonstrationen von Querdenkern im Ortsbezirk 9? Gezielte Fehlinformationen an die Bevölkerung nicht zulassen! Am 3.1.2021 ist nach Augenzeugenberichten (Brief einer Bürgerin an Ortsvorsteher) eine kleine Gruppe einer Demonstration als Autokorso u.a. durch das Viertel um die Ricarda-Huch-Straße und die Wildenbruch Straße gefahren, und hat gegen die Corona Maßnahmen demonstriert. Unmittelbar nach dem Einsatzwagen der Polizei folgte der Lautsprecherwagen der Veranstalter*innen, welche folgendem Text durch den Lautsprecher bekannt gab: "Achtung, Achtung, dringende Warnung an die Bevölkerung: Lasst euchnicht impfen , die Corona Impfstoffe sind nicht sicher. Diese Gen-impfungen sind ein ganz neuer Typ von Impfung, der bisher noch nie zugelassen wurde. Massenweiser Tod, Krebs und Sterilität sind ausTierversuchen bekannte mögliche Folgen von Gen -impfungen. Nur mit Langzeittests über 5-10 Jahre ist es möglich, diese schwerwiegenden Nebenwirkungen auszuschließen. Diese wurden aber nicht gemacht. Sie haben beschlossen, dass 3 Monate ausreichen. Die Zulassung dieser Gen-Impfstoffe ohne Langzeittests ist kriminell. Wir werden als Versuchskaninchen für einen experimentellen Impfstoff missbraucht. Das dürfen wir nicht zulassen..." Weitere Parolen aus dem Repertoire der Bewegung wurden verbreitet Diese "Warnung" konnte als Erklärung von offizieller Seite missverstanden werden, da Polizeiblaulicht und Lautsprecher unmittelbar zusammenwirken konnten. Durch das Vorwegfahren der Polizei bekam die Mitteilung einen unfreiwillig offiziellen Anstrich. Die gesamten Zusammenhänge und Kontexterklärungen waren nicht klar zu erkennen aus dem, was zu hören und zu sehenwar. Die kruden Hintergründe der Bewegung und der gesamte Text finden sich unterfolgendem Link: https://frankfurt5gfrei.home.blog/2021/01/03/autokorso-am-3-1-21/ [1]) Der Ortsbeirat hat deswegen folgende Fragen: - Wer hat die Demonstration angemeldet? - Wurde diese Route von den Anmeldenden gezielt ausgewählt und von wem wurde sie vom Ordnungsamt genehmigt? - Gab es ähnliche Veranstaltungen in anderen Stadtteilen Frankfurts? - Hält es der Magistrat für möglich, dass dahinter eine Strategie der "Querdenken- Bewegung" steckt die Bevölkerung sonntags in den Wohnsiedlungen zu" aufzusuchen" und zu verunsichern? - Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um Falschinformationen aufzuklären? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 938/9 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1. CDU und BFF gegen SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme) Ziffer 2. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme) Ziffer 3.CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme) Ziffer 4. CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. Und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 5. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2020, OF 1252/2 Betreff: Kommunalwahl in Frankfurt als reine Briefwahl abhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Unverzüglich gegenüber den zuständigen Stellen des Landes Hessen einzufordern, dass wegen der Corona-Pandemie die entsprechenden Gesetze und Verordnungen dahingehend geändert werden, dass die Hessischen Kommunalwahlen 2021 auch als reine Briefwahl durchgeführt werden dürfen. 2. Sodann wird die Kommunalwahl 2021 in Frankfurt am Main als reine Briefwahl durchgeführt. Begründung: Zwar wird das Licht am Ende des Tunnels langsam heller, wie der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dieser Tage feststellte, allerdings ist noch über Monate hinweg SARS-CoV-2 unser täglicher Begleiter und somit ist weiterhin jegliches vermeidbares Risiko zu unterlassen. Auch ist die Corona-Situation im März 2021 heute alles andere als vorhersehbar. Um die Kommunalwahlen für alle Beteiligten mit größtmöglicher Sicherheit durchführen zu können, müssen die Gemeinden und Landkreise die Möglichkeit erhalten sich dafür zu entscheiden diese Wahlen auch als reine Briefwahl abhalten zu können. Viele der Wahllokale, die seitens des Wahlamtes für die Kommunalwahlen in Frankfurt vorgesehen sind, bieten wenig oder keine Möglichkeiten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Viele Wahllokale befinden sich in Senioreneinrichtung, also in direktem Umfeld von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Viele der Wahlhelfer*innen befinden sich in der Altersgruppe über 65 Jahren. Es verbietet sich von selbst, diese überhaupt für den Wahldienst am 14. März 2021 vorzuschlagen. Bei der Auszählung der sehr großen Stimmzettel ist allein für diese sehr viel Platz nötig. Abstandregel zwischen den Auszählenden sind in den traditionellen Wahllokalen dann nur erschwert oder gar nicht einzuhalten. Für die Auszählung der "normalen" Briefwahl hat das Wahlamt Messehallen angemietet. Dies ist vorbildlich. Und in anderen Messehallen, Sport- und Veranstaltungshallen, Theatern, am Flughafen und anderen geeigneten großdimensionierten Räumlichkeiten ist derzeit viel Platz, um die gesamte Kommunalwahl in Frankfurt brieflich abzuhalten und in Sicherheit auszuzählen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 28 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1252/2 dahin gehend ab, dass der Antragstenor um eine neue Ziffer 3. mit den Worten "den ehrenamtlichen Wahlvorständen in Frankfurt noch vor dem Termin der Benennung der Wahlvorstände am 13.01.2021 an das Wahlamt klare Empfehlungen öffentlich zu kommunizieren, wie sie sich in Ausübung des Wahldienstes verhalten sollen und ob sie bei Andauer der Corona-Pandemie nicht besser auf das Ehrenamt verzichten sollten, wenn sie hinsichtlich der Covid-19-Erkrankung einer Risikogruppe angehören." ergänzt wird. Auf Wunsch des Piraten wird über die Vorlage OF 1252/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 649 2020 1. Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 1252/2 werden als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 17 Absatz 3 GOS beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1252/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: 3 SPD, GRÜNE, 1 LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 3.: 3 CDU, SPD, 3 GRÜNE, 1 FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen 3 SPD, GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2020, OF 912/9 Betreff: Parkraumsituation in der Straße Im Mellsig Vorgang: V 1705/20 OBR 9; ST 1848/20 Als Antwort auf eine Anfrage hat der Ortsbeirat 9 seitens der Stadt erfahren, dass im öffentlichen Straßenraum lediglich 100 legale Parkplätze den 380 Haushalten gegenüberstehen. Entgegen anderslautenden Vermutungen können die vorhandenen privaten Tiefgaragen kaum zusätzliche Fahrzeuge aufnehmen, auch deshalb ,weil sie den Wohnungseigentümern zugeordnet sind. Der Parkdruck ist also enorm. Auf Antrag des Ortsbeirats wurden am Ende der Straße vor einem Kindergarten aus Sicherheits- gründen Poller gesetzt, leider ohne den Ortsbeirat vorher über die Details der Umsetzung zu informieren. Die Anwohner sind aufgebracht, weil eine ganze Reihe von " Parkplätzen " weggefallen sind. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) die Poller so zurückzuversetzen ,dass zumindest wieder einige Längsparkplätze eingerichtet werden können. b) die Feuerwehrzufahrten deutlicher z.B. durch Bodenmarkierungen zu kennzeichnen, da diese häufig zugeparkt werden. Dies würde auch zu mehr Rechtssicherheit beim Abschleppen durch den von der GWH beauftragten Abschleppdienst führen. c) Die Stadt wird weiterhin gebeten die angedachte Quartiersgarage am Ende der Straße zu realisieren. Zur Finanzierung könnten Gespräche mit der GWH stattfinden, die einen großen Teil der Wohnungen in dieser Straße besitzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.06.2020, V 1705 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1848 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antrag OF 912/9 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7001 2020 Die Vorlage OF 912/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Zu a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) Zu b) Einstimmige Annahme Zu c) Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 673/12 Betreff: Radfahrunterricht an den Grundschulen sichern Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrserziehung für die Grundschüler in Kalbach-Riedberg dauerhaft zu sichern durch Ausschreibung und Besetzung entsprechender Stellen bei der Stadtpolizei um so die nächste Generation an sichere und umweltfreundliche Teilnahme am Verkehr heranzuführen. Begründung: Die Verkehrserziehung in den vierten Klassen Frankfurts wird aktuell durch zwei Polizisten der Stadtpolizei durchgeführt. Diese sind aber, teils aus gesundheitlichen Gründen, teils im Angesicht der nahenden Pensionierung, nicht dauerhaft verfügbar - und das bei steigenden Schülerzahlen. Die theoretische und praktische Verkehrserziehung mit dem Fahrrad ist ein wichtiges Element zur Verkehrssicherheit, zur Erlangung persönlicher Freiräume der Kinder und zur Schaffung einer guten Basis für umweltbewusste Fortbewegung. Dies muss nachhaltig gesichert und perspektivisch ausgebaut werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6944 2020 Die Vorlage OF 673/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 789/11 Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberwegs vom Kleedreieck (Alt-Fechenheim 72) über die Willmannstraße in Richtung Alt-Fechenheim 74 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der o.g. Stelle einen Fußgängerüberweg zu errichten, der die Sicherheit der querenden Fußgänger erhöht. Begründung: Vom Kleedreieck kommend queren viele Fußgänger die Willmannstraße, um die Einkaufsstraße Alt-Fechenheim zu erreichen sowie die dort ansässigen Geschäfte. Die Willmannstraße ist an dieser Ecke zum Kleedreieck stark befahren und durch den kurvigen Verlauf der Fahrbahn für Fußgänger schlecht einsehbar. Ein Fußgängerüberweg schafft mehr Sicherheit für die Fußgänger und erhöht die Aufmerksamkeit der Autofahrer gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6962 2020 Die Vorlage OF 789/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 793/11 Betreff: Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Seckbach bis zu 5 Parkplätze einzurichten und mit entsprechenden Schildern / Markierungen kenntlich zu machen. Begründung: Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr müssen im Fall der Alarmierung das Feuerwehrhaus schnellstmöglich erreichen. Aufgrund der angespannten Parksituation bleibt häufig nur das Ausweichen auf Flächen Im Parkverbot in der Altebornstraße. Durch die anstehenden Baumaßnahmen (Wilhelmshöfe / Sanierung Wilhelmshöher Straße) ist von einem stark zunehmendem Parkdruck und zusätzlichen Parkverboten auszugehen. Eine aufwendige Parkplatzsuche ist im Alarmierungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr nicht vorgesehen. Leider kam es in der Vergangenheit bereits zu mutwilligen Beschädigungen der Privatfahrzeuge von Kameradinnen und Kameraden. Durch die Freiwillige Feuerwehr Seckbach wurden Flächen identifiziert, die zu Parkplätzen für Einsatzkräfte umgewandelt werden können, ohne das bestehende Parkflächen wegfallen. Diese befinden sich neben und vor dem Feuerwehrhaus. Die genauen Standorte sind auf der Grafik ersichtlich. Die Umsetzung der Maßnahme unterstützt die Kameradinnen und Kameraden bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Sicherstellung der Rettungskette. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6965 2020 Die Vorlage OF 793/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2020, OF 790/11 Betreff: Aktive Kernbereiche - Kultureck und Spielplatz Burglehen - Aufwertung der Eingangsbereiche Frankfurt-Fechenheim Vorgang: B 463/20 "Die im Rahmen des Förderprogramms beabsichtigte städtebauliche Aufwertung der Eingangsbereiche in den Kernbereich ist zentrale Zielsetzung" und sollte auch weiterhin im Rahmen des Programms Aktive Kernbereich in Frankfurt Fechenheim realisiert werden. Kritik, Pro und Contra Bewertung und möglich Anpassung der Planung, sollen hinsichtlich der Beschlüsse im bewährten Gremium der Lokale Partnerschaften verbleiben. Die einmalige Chance dieses Projekt im Rahmen des Gesamtprojektes Aktive Kernbereiche zu einem positiven Abschluss und einer Umsetzung zu bringen soll genutzt werden. Die Entscheidung, das Projekt "Aufwertung der Eingangsbereiche" - Neuer Treffpunkt "Kultur-eck und Spielplatz Burglehen" zu einem positiven Abschluss mit Umsetzung zu bringen oder das Projekt im Rahmen der aktiven Kernbereiche nicht weiter zu verfolgen soll gemeinsam von lokaler Partnerschaft, Planungsamt und Ortsbeirat getroffen werden. Hierzu ist das als förderungswürdig erachtete Projekt in mindestens einer weiteren (gegebenenfalls digitalen) Sitzung der lokalen Partnerschaft mit Planungsamt erneut zu besprechen und wenn möglich zu bescheiden. Begründung: Allein schon der Umstand, dass durch die Verlegung des 7. Polizei-Reviers bzw. Wandlung zu einem Polizeiposten mehrere Parkplätze am Rathaus und damit in unmittelbarer Nähe des Projektortes entstanden sind, findet in der Entscheidung, vorgetragen in der B463, keine Berücksichtigung. Das Beenden dieses Projektes innerhalb der aktiven Kernbereiche ist eine vertane Chance für den Stadtteil Fechenheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 463 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6963 2020 Die Vorlage OF 790/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Ich schlage vor, die obligatorische Kommentarmoderation abzuschaffen. Einer der Gründe dafür ist, dass sie sehr zeitaufwendig ist. Meiner Meinung nach wäre es besser, wenn Kommentare nur dann moderiert würden, wenn sie gemeldet werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf der Frankenallee für ein Grünstreifen komplett durch die Straße. Dieser Grünstreifen ist immer mal wieder durch Straßen unterbrochen. Da hier viele Fußgänger und auch Kinder unterwegs sind, wäre es sinnvoll die Verbindung durch einen Zebrastreifen zu sicher, da virale die abbiegenden Fahrzeug oft die Vorfahrt der Fußgänger untergraben und es so sehr gefährlich für Kinder ist.
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