Sicherheit
Vorlagen
System Change Camp im Grüneburgpark: Banner mit der Aufschrift „Wir müssen leider draußen bleiben“ und Schweinekopfdarstellung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7376 entstanden aus Vorlage: OF 1176/2 vom 13.08.2025 Betreff: System Change Camp im Grüneburgpark: Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben" und Schweinekopfdarstellung Der Magistrat wird aufgefordert, 1. umgehend zum Vorfall während des System Change Camps (23.08.2025) im Grüneburgpark Stellung zu nehmen, bei dem ein Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben" und einem Schweinekopf öffentlich gezeigt wurde; 2. darzulegen, ob und in welchem Umfang dieser Vorfall durch die Ordnungsbehörden oder Sicherheitsdienste dokumentiert und strafrechtlich verfolgt wurde; 3. öffentlich klarzustellen, dass antisemitische Symbolik und Hetze - insbesondere mit NS-Bezug - in Frankfurt keinen Platz haben und konsequent verfolgt werden; 4. zu erläutern, welche konkreten Maßnahmen der Magistrat künftig ergreifen wird, um antisemitische Darstellungen in vergleichbaren Kontexten - frühzeitig zu erkennen, - zu unterbinden, - öffentlich sichtbar zu sanktionieren; 5. darzulegen, ob und wie die Jüdische Gemeinde Frankfurt und zivilgesellschaftliche Organisationen gegen Antisemitismus in die Aufarbeitung und Prävention einbezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat 2 verurteilt den Vorfall beim System Change Camp im Grüneburgpark aufs Schärfste. Ein Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben", kombiniert mit einem Schweinekopf, ist eine eindeutig antisemitische, NS-verharmlosende und volksverhetzende Darstellung. Das öffentliche Zeigen solcher Inhalte auf städtischem Boden ist nicht nur unerträglich, sondern stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen strafbaren Tatbestand dar. Frankfurt steht in besonderer Verantwortung - auch wegen seiner historischen Rolle - jüdisches Leben zu schützen und Antisemitismus entschieden zu bekämpfen. Dass solche Inhalte im öffentlichen Raum gezeigt wurden, ohne unmittelbare Konsequenzen durch die zuständigen Behörden, ist ein ernstzunehmender Vorgang, der vollumfänglich aufgeklärt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Antisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und Konsequenzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7377 entstanden aus Vorlage: OF 1177/2 vom 25.08.2025 Betreff: Antisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und Konsequenzen Der Magistrat wird aufgefordert, - umgehend aufzuarbeiten und zu den antisemitischen Vorfällen im Rahmen des System Change Camps im Grüneburgpark, insbesondere der öffentlichen Verwendung der Parolen "From the river to the sea" sowie "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch", Stellung zu nehmen und darzulegen, welche rechtlichen und ordnungspolitischen Maßnahmen geprüft oder ergriffen wurden; - zu prüfen, inwieweit die Verwendung dieser und ähnlicher Parolen im öffentlichen Raum - insbesondere im Kontext von Demonstrationen oder Veranstaltungen, die unter städtischer Duldung oder auf öffentlichen Flächen stattfinden - als antisemitische oder demokratiefeindliche Äußerungen einzustufen ist; - darzulegen, wie künftig sichergestellt wird, dass derartige Parolen, die geeignet sind, das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen, die Jüdische Gemeinde herabzuwürdigen oder als Aufruf zur Vernichtung gedeutet werden können, im öffentlichen Raum nicht unwidersprochen bleiben; - mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und insbesondere mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt in einen transparenten Dialog über Konsequenzen und Präventionsmaßnahmen einzutreten; - Maßnahmen zu ergreifen, um antisemitischen Äußerungen im öffentlichen Raum präventiv entgegenzuwirken, etwa durch: - Schulungen für Ordnungsbehörden, - enge Zusammenarbeit mit Polizei und Verfassungsschutz, - klare Kriterien für Versammlungsauflagen und Sondernutzung im öffentlichen Raum; - zu klären, ob die im Rahmen der Ortsbesichtigung beobachtete Vermummung zahlreicher Personen mit dem geltenden Vermummungsverbot nach dem Versammlungsgesetz vereinbar war und ob dieses Verhalten nicht bereits eine Grundlage für ein ordnungsrechtliches Einschreiten oder einen Abbruch des Camps hätte darstellen können; - darzulegen, warum - trotz klar erkennbarer antisemitischer Parolen, Vermummung und Einschüchterungseffekten - die Polizei erst sehr spät in nennenswerter Stärke präsent war und nicht unmittelbar einschritt; - darzulegen, warum das zuständige Ordnungsamt - obwohl es über die Ortsbesichtigung informiert war - beim Termin nicht vertreten war und weshalb es bei einer Veranstaltung dieser Größenordnung nicht durchgängig vor Ort war, um die Einhaltung von Auflagen, Sicherheits- und Rechtsvorgaben zu überwachen. Begründung: Es besteht öffentliches Interesse. Im Rahmen des System Change Camp kam es zu mehreren klar antisemitisch motivierten Straftaten, welchen - trotz anwesender Sicherheitsbehörden - nicht nachgegangen wurde. So wurden bspw. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Ortstermin des Ortsbeirates 2 am 22. August 2025 nicht nur daran gehindert, ungehindert durch den Park zu laufen, sie waren für ca. 20 Minuten den Gesängen von "From the river to the sea" ausgesetzt. Darüber hinaus sahen sie sich einer Vielzahl vermummter Personen gegenüber. Neben dieser Parole wurde auch der eindeutig antisemitische Ausruf "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch" (entspr. Videos liegen einem Ortsbeiratsmitglied vor) lautstark skandiert. Beide Slogans stellen nicht nur eine massive Provokation dar, sondern sind als klare antisemitische Hetze zu werten, die geeignet ist, das Existenzrecht Israels infrage zu stellen, die Jüdische Gemeinde direkt zu beleidigen und einzuschüchtern. Die gezielte Vermummung zahlreicher Anwesender verstärkte diesen Einschüchterungseffekt auf die Mitglieder des Ortsbeirates und die begleitenden Bürgerinnen und Bürger. Besonders schwer wiegt, dass - trotz dieser offen erkennbaren Verstöße - die Polizei nicht einschritt. Die Präsenz von Einsatzkräften erfolgte erst sehr spät, nach vielen Anrufen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in unzureichender Stärke, sodass für eine erhebliche Zeit der Eindruck entstand, dass antisemitische Hetze, Verstöße gegen das Vermummungsverbot und massive Einschüchterungen im öffentlichen Raum faktisch hingenommen werden. Hinzu kommt, dass beim Ortstermin keine Vertreter des zuständigen Ordnungsamtes anwesend waren, obwohl das Ordnungsamt im Vorfeld über den Termin informiert war. Damit fehlte die für Versammlungen und Sondernutzungen verantwortliche städtische Stelle, die die Einhaltung von Auflagen und rechtlichen Bestimmungen hätte überwachen müssen. Auch dies wirft erhebliche Fragen zur Verantwortlichkeit und zum Umgang der Stadt Frankfurt mit Veranstaltungen dieser Art auf. Es verdeutlicht das hohe Gefährdungspotential solcher Zusammenkünfte und wirft die grundsätzliche Frage auf, ob das in Deutschland geltende Vermummungsverbot im Rahmen von Versammlungen faktisch ausgehebelt wurde und ob hier ein konsequenteres Vorgehen der Stadt - bis hin zu einem Abbruch des Camps - geboten gewesen wäre. In einer Stadt wie Frankfurt mit einer vielfältigen Bevölkerung und einer lebendigen Jüdischen Gemeinde darf antisemitische Rhetorik weder verharmlost noch toleriert werden. Der Magistrat ist aufgefordert, klare Konsequenzen zu ziehen, sich eindeutig zu positionieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der demokratischen Grundwerte zu treffen. Fotos vom Ortstermin am 22.08.25 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Klimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - zwei Nebelduschen im Ortsbezirk 2 auf dem Freimannplatz und dem Westendplatz als Pilotprojekt installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7400 entstanden aus Vorlage: OF 1204/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - zwei Nebelduschen im Ortsbezirk 2 auf dem Freimannplatz und dem Westendplatz als Pilotprojekt installieren Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Freimannplatz und auf dem Westendplatz als Pilotprojekt sogenannte Nebelduschen zu installieren, um auf beiden Plätzen bei hohen Sommertemperaturen die Wärmebelastung für die Bevölkerung zu reduzieren. Die Nebelduschen können als mobile Objekte installiert werden. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad bis 35 Grad keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung zu reduzieren, sind Nebelduschen eine Möglichkeit, die Hitzebelastung für die Benutzer der Plätze zu verringern. Nebelduschen sind zur lokalen Hitzelinderung sehr geeignet und notwendig. Bei den beiden Plätzen handelt es sich um stark frequentierte Plätze. Insbesondere auf dem Westendplatz ist es sinnvoll, eine Nebeldusche neben dem Spielplatz zu installieren, um die spielenden Kinder zu entlasten. Da es sich um Pilotprojekte handelt, erscheint eine Installation von mobilen Anlagen angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Verlegung der Schranke zur Verhinderung des Kfz-Durchgangsverkehrs in der Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7332 entstanden aus Vorlage: OF 1075/9 vom 21.08.2025 Betreff: Verlegung der Schranke zur Verhinderung des Kfz-Durchgangsverkehrs in der Niedwiesenstraße Die Schranke in der Niedwiesenstraße, die ursprünglich installiert wurde, um den unzulässigen Kfz-Durchgangsverkehr zu unterbinden, wurde wiederholt mutwillig geöffnet oder beschädigt. Dies führt zu einer zunehmenden Nutzung der Straße durch motorisierte Fahrzeuge, die diese Strecke als Abkürzung zur Rosa-Luxemburg-Straße verwenden. In der Folge werden Radfahrende und zu Fuß Gehende regelmäßig bedrängt oder in verkehrsgefährdender Weise überholt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die bestehende Schranke in der Niedwiesenstraße an die Einmündung zur Straße Am Ginnheimer Wäldchen zu verlegen. Damit würde die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr wirksam unterbunden. Die Zufahrt zu den Kleingärten wäre weiterhin über Alt-Eschersheim gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Sanierung des letzten Abschnitts des Treunerwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7340 entstanden aus Vorlage: OF 1087/9 vom 21.08.2025 Betreff: Sanierung des letzten Abschnitts des Treunerwegs Während des Ausbaus der S6-Strecke wurde der Treunerweg über Jahre hinweg als Baustraße genutzt. In dieser Zeit fanden zahlreiche Schwertransporte über diese Strecke statt, was erhebliche Schäden an der Fahrbahn verursacht hat. Der vordere Teil des Weges, von der Höllbergstraße aus, wurde im Rahmen der Baumaßnahmen bereits saniert. Der hintere Abschnitt hingegen, insbesondere der Bereich bis zur Unterführung Niedwiesenstraße, befindet sich weiterhin in einem desolaten Zustand. Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist dieser Abschnitt nur unter großen Mühen und mit potenziellen Gefahren nutzbar. Tiefe Schlaglöcher, starke Unebenheiten sowie zahlreiche Absenkungen machen eine sichere Nutzung nahezu unmöglich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, kurzfristig den noch nicht sanierten Abschnitt des Treunerwegs instand zu setzen und die Verkehrssicherheit für alle Nutzer*innen wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Das Thema „Häusliche Gewalt“ auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7343 entstanden aus Vorlage: OF 1091/9 vom 16.08.2025 Betreff: Das Thema "Häusliche Gewalt" auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen Vorgang: OM 6932/25 OBR 1 Jede vierte Frau in Deutschland ist von häuslicher Gewalt betroffen. Dennoch handelt es sich bisher weitgehend um ein gesellschaftliches Tabuthema. In der letzten Sitzung des Präventionsrats in Ginnheim berichtete die Polizei über ihre Aktivitäten zu diesem Thema. Auch wenn die Vorfälle im Ortsbezirk nicht höher als im Durschnitt sind, sollte dennoch für das Thema sensibilisiert werden und gleichzeitig Kontaktdaten zu zentralen Hilfestellen unkompliziert verbreitet werden. In Nordrhein-Westfalen wurde die Idee, orange Bänke mit der bundesweit einheitlichen Hilfenummer und passenden Aussagen zu versehen, entwickelt. Auch in Wiesbaden stehen bereits orange Bänke. Der Ortsbeirat 1 hat im April selbige beantragt (OM 6932). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, auch im Ortsbezirk 9 zehn orange Bänke an zentralen Plätzen aufzustellen. Denkbar wäre zum Beispiel am Spazierweg Höhenblick, am Weißen Stein, an der Bertramswiese, am Ginnheimer Kirchplatz, am Wasserturm, in der Hans-Burggraf-Anlage (Dichterviertel) oder auch in der Nähe der S-Bahnhöfe "Ginnheim" und "Eschersheim". Weitere Informationen zum Thema "orange Bänke" finden sich unter diesen Links: https://www.hilfetelefon.de/aktuelles/orange-baenke-al s-zeichen-gegen-gewalt/ https://www.wiesbaden.de/pressemitteilungen/presserefe rat/2025/maerz/141010100000480124 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6932
Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7454 entstanden aus Vorlage: OF 605/8 vom 20.08.2025 Betreff: Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des Karl-Perrott-Platzes als Kick- und Fußballplatz nach 21:00 Uhr zu untersagen, dies entsprechend auszuschildern und das Verbot insbesondere in den Abendstunden zu kontrollieren. Begründung: Der Karl-Perott-Platz ist von Wohnbebauung umgeben, der Bereich ist hellhörig. Gastronomische Angebote in Verbindung mit dem Wochenmarkt am Freitag erhalten u. a. auch deswegen keine Genehmigung für eine Verlängerung bis in die späteren Abendstunden. Allerdings sind zur Dämmerungszeit neuerdings regelmäßig Menschengruppen auf dem Platz, die dort auch nach 21:00 Uhr Fußball spielen und keine Rücksicht auf die Anwohnenden nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 99
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7455 entstanden aus Vorlage: OF 606/8 vom 20.08.2025 Betreff: Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am Karl-Perott-Platz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 99 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und am Spielplatz hinter den Häusern der Heddernheimer Landstraße 99 (Zugang über die Cohausenstraße) gegen lautstarke Störungen in den Abend- und Nachtstunden durch mutmaßlich alkoholisierte und teils aggressive Personen vorzugehen, die sich vermutlich in dem Ladengeschäft in der Heddernheimer Landstraße 65 mit Alkohol und Helium-/Lachgas-Sprays eindecken. Es wird gebeten, - durch Kontrollen und ggf. Platzverweise die Ordnung wiederherzustellen; - die Zulässigkeit und zeitliche Begrenzung des Alkoholverkaufs in dem Ladengeschäft zu überprüfen; - den Verkauf von Helium-/Lachgasprodukten in dem Ladengeschäft im Hinblick auf Minderjährige zu überprüfen; - bei Verstößen gegen Recht und Gesetz ggf. ordnungs- und gewerberechtliche Schritte einzuleiten; - ein allgemeines Lachgaskonsumverbot für den Kreuzungsbereich und den benachbarten Karl-Perott-Platz zu verfügen. Begründung: Anwohnende des Kreuzungsbereichs beklagen neuerdings erhebliche Ruhestörungen in den Abend- und Nachtstunden ("Trinkgelage"), anscheinend ausgelöst durch Verkaufsangebote in dem Ladengeschäft Heddernheimer Landstraße 65. Hinzu kommen beobachteter Lachgaskonsum sowie aggressive Auseinandersetzungen zwischen oder innerhalb von Personengruppen. Auch am Karl-Perott-Platz werden immer wieder Lachgaskartuschen gefunden und es ist eine gewisse Verwahrlosung des Umfelds an dem Platz vor dem Supermarkt Hessestraße 1 bis 3, der gerade durch städtische und Eigentümermaßnahmen aufgewertet werden soll (Beete, E-Ladesäulen, Radbügel), festzustellen. Durch Kontrollen der Stadt- und der Landespolizei und durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung sollte diese Entwicklung gestoppt werden. Bei dem Kreuzungs- und Platzbereich handelt es sich, wie bei einer Fußgängerzone, um einen öffentlichen Ort, der vielfach und bevorzugt von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden als Treffpunkt und Ort sozialer Interaktion während der Freizeit und auch Schulzeit genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7281 entstanden aus Vorlage: OF 1271/6 vom 16.08.2025 Betreff: Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer des Neubaus in zweiter Reihe von Ludwig-Scriba-Straße und Zuckschwerdtstraße in Verbindung zu setzen, um die derzeitige Situation zu klären. Baubeginn war vor rund sieben bis acht Jahren. Der Neubau mit rund 80 Parteien steht leer. Von außen sind Möbel zu sehen. Briefkästen zeigen leere Namensschilder. Bauzäune, tiefe Erdlöcher und Wildwuchs rund um den Neubau machen einen traurigen und gefährlichen Eindruck. Drei Fragen, die für den Ortsbeirat von Belang sind, sind die Folgenden: 1. Wie ist der momentane rechtliche Status des Neubaus? 2. Wie geht es weiter? 3. Wie wird in der Zukunft die Zufahrt geregelt? Aktuell sieht es so aus, als würde die Zufahrt über die Zuckschwerdtstraße 14 geregelt. Zwischen Wohnhäusern hindurch? Vor der Ludwig-Scriba-Straße 27 war in der Vergangenheit eine Zufahrt auf das Gelände, erkennbar durch die abgesenkte Bordsteinkante. Dies wäre aus Gründen der Rücksichtnahme auf die rundum wohnenden Menschen empfehlenswert. Begründung: Blick von der Zufahrt der Zuckschwerdtstraße 14 Fußweg zum Hauseingang Blick von der Ludwig-Scriba-Straße (Rechts Hausnummer 27) Bilder: Frank Rusko Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7297 entstanden aus Vorlage: OF 1681/1 vom 12.08.2025 Betreff: Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Genehmigungen für Veranstaltungen verbindliche Zeit- und Dezibelobergrenzen gemäß TA Lärm/Bundes-Immissionsschutzgesetz festzulegen; 2. Veranstaltungen so zu gestalten und genehmigen zu lassen, dass eine Durchführung ohne oder mit deutlich reduzierter Beschallung möglich ist; 3. den Schutz der Anwohnenden, insbesondere deren gesundheitliche Unversehrtheit, vorrangig zu berücksichtigen; 4. das Ordnungsamt anzuweisen, auch bei vorliegenden Genehmigungen einzuschreiten, wenn gesundheitsgefährdende Lautstärken erreicht werden. Begründung: Am 21. Juni 2025 fand am Mainkai ein Werbe-Event der Firma Red Bull statt. Für ein Radrennen mit etwa 200 Amateurfahrerinnen und -fahrern wurde der Bereich zur Rennstrecke umfunktioniert. Schon während des Aufbaus gab es Lautsprecherdurchsagen und Soundchecks. Am Veranstaltungstag wurden Wohnungen in der Nähe stundenlang mit Musik und Ansagen beschallt - Messungen in Innenräumen (Fenster und Türen geschlossen) ergaben bis zu 87 Dezibel. Das entspricht einem Rasenmäher und kann laut WHO zu Hörschäden führen. Gerade bei sommerlichen Temperaturen ist es unzumutbar, wenn Anwohnende nur durch Schließen von Fenstern und Türen Ruhe finden. Die Stadt muss hier klare Grenzen ziehen und die Gesundheit der Bevölkerung über kommerzielle Interessen stellen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Bessere Kenntlichmachung der Fußgängerzone zwischen Kaisertor und Moselstraße durch entsprechende Aufpflasterung und Entfernen der Fahrbahnmarkierungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7302 entstanden aus Vorlage: OF 1687/1 vom 12.08.2025 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Fußgängerzone zwischen Kaisertor und Moselstraße durch entsprechende Aufpflasterung und Entfernen der Fahrbahnmarkierungen Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zur neuen Fußgängerzone am Kaisertor von der Moselstraße her so aufpflastern zu lassen, dass diese als Fußgängerzone erkennbar wird und der Fußverkehr dort barrierefrei queren kann. Zusätzlich sollen die bestehenden Fahrbahnmarkierungen abgefräst werden. Begründung: Immer wieder fahren Autofahrende in diese zwar durch Verkehrszeichen kenntlich gemachte, aber durch den Straßenbelag nicht deutlich erkennbare Fußgängerzone. Es ist davon auszugehen, dass die Hemmschwelle, in diesen Straßenabschnitt einzufahren, bei entsprechender Aufpflasterung und Entfernung der Fahrbahnmarkierungen steigt und die Fußgängerzone leichter zu erkennen ist. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7317 entstanden aus Vorlage: OF 1715/1 vom 12.08.2025 Betreff: Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Sondernutzungssatzung überarbeitet und u. a. Folgendes ermöglicht werden kann: 1. Bei Aufbauten innerhalb der Außengastronomiefläche sollen Rankgerüste für Rankpflanzen und Trennwände zwischen den Tischreihen bis 1,50 Meter Höhe ermöglicht werden. Nach außen zum Gehweg sollen weiterhin keine Sichtschutze möglich sein, um Transparenz zu bewahren. 2. Weiterhin sollen erfrischende Elemente wie Sprühnebel oder private Trinkbrunnen auf der Gastronomiefläche ermöglicht werden, sofern diese selbstverständlich die notwendigen Abstände einhalten. 3. In der kalten Jahreszeit sollen auf genehmigten Außengastronomieflächen im Einklang mit der Hessischen Bauordnung zukünftig durchsichtige Windschutze ermöglicht werden. Begründung: Der Ortsbezirk 1 hat eine lebendige Außengastronomie-Szene, beispielsweise in der Innenstadt oder im Gallus. Der Magistrat möge prüfen, welche Erleichterungen möglich sind, damit Gastronomen auf aktuelle Trends flexibler reagieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7237 entstanden aus Vorlage: OF 754/11 vom 04.08.2025 Betreff: Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht Der Magistrat wird gebeten, eine auskömmliche Beleuchtung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeuge in der Straße An der Mainkur sicherzustellen. Begründung: Gerade in der dunklen Jahreszeit und am Abend ist eine auskömmliche Beleuchtung wichtig, um Angsträume zu vermeiden. Aktuell ist im Eingangsbereich der Straße An der Mainkur nur eine einzige Straßenlaterne vorhanden. Für Anwohner der Straße An der Mainkur und Fahrgäste, die den Bahnhof "Mainkur" benutzen, ist die aktuelle Beleuchtung bei Weitem nicht ausreichend. Es sollten auf dem Weg zum Bahnhof "Mainkur" mindestens noch zwei weitere Straßenlaternen installiert und zeitnah in Betrieb genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 629/12 Betreff: Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2123/22 OBR 12; ST 1723/22; V 728/23 OBR 12; ST 2311/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Ergebnis der Veröffentlichung der Ausschreibung der Fachplanung mitzuteilen. Begründung: Da die Veröffentlichung der Ausschreibung der Fachplanung im Laufe des 4. Quartals 2023 erfolgen sollte, ist es nun denkbar, dass ein Ergebnis vorliegt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2123 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1723 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 728 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2311 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1281 2025 Die Vorlage OF 629/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenEinladung Nachtrat in den Ortsbeirat
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 913/3 Betreff: Einladung Nachtrat in den Ortsbeirat Der Ortsbeirat 3, möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten den Nachtrat der Stadt Frankfurt in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 18 Der Nachtrat wird sich in der Sitzung des Ortsbeirates 3 am 04.12.2025 vorstellen. Beschluss: Die Vorlage OF 913/3 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenInformationen zu Anwohnerbeschwerden beim Sicherheitstelefon und der Gewerbeinfo
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 915/3 Betreff: Informationen zu Anwohnerbeschwerden beim Sicherheitstelefon und der Gewerbeinfo Der Ortsbeirat 3, möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie viele Beschwerden über Lärmbelästigung in diesem Jahr bereits bei der Task Force/dem Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes und der Abteilung Gaststätten/Gewerbeordnung zu Gewerbeeinheiten, wie Gastronomie- und Kioskbetrieben im Nordend eingegangen sind. Möglichst nach Straßen/Plätzen sortiert. Falls die Zahl des Sicherheitstelefons nicht vorliegt, bittet der Ortsbeirat die Zahlen für die Zukunft abrufbar zu gestalten. Begründung: Für den Ortsbeirat wäre es wichtig zu erfahren, wie umfangreich die Beschwerdelage ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 915/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenBeordnung der Tagelöhnermeile im Ostend
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2025, OF 538/4 Betreff: Beordnung der Tagelöhnermeile im Ostend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten, wie er Sicherheit und Ordnung für die Anwohner an der Sonnemannstrasse / Howaldtstrasse gewährleisten will, die unter den täglichen Auswirkungen der von Tagelöhnern hervorgerufenen Misständen leiden. Begründung: Im Bereich der Sonnemannstrasse / Howaldtsrasse halten sich täglich Tagelöhner und deren Auftraggeber auf und gehen dort ihren "Geschäften" nach. Die Auswirkungen dessen schränken die Lebensqualität der dort wohnenden Menschen unangemessen ein. Es kommt frühmorgendlich, teilweise ab 6:00h, zu Ruhestörungen, An- und Abfahrten von PKW`s, Verschmutzungen jeglicher Art, Verunreinigungen mit Fäkalien. Bei Beschwerden der Anwohner werden diese wüst beschimpft und mit Androhungen von Gewalt überzogen. Dies ist den Anwohnern nicht länger zuzumuten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 538/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und dFfm (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenAnstrich der Fassade des Feuerwehrhauses Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2025, OF 628/12 Betreff: Anstrich der Fassade des Feuerwehrhauses Kalbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dem Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr Kalbach nachzukommen und bis zum 100-jährigen Bestehen im Jahr 2027 die Außenfassade des Feuerwehrhauses inkl. der Fenster zu renovieren und mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Zum Jubiläum ist ein großer Festakt der Freiwilligen Feuerwehr geplant und diese möchte sich dabei nicht nur mit einem tollen Programm, sondern auch optisch attraktiv präsentieren. Dafür benötigt die Außenfassade dringend Ausbesserungen am Putz sowie Malerarbeiten. Gegebenfalls sollten auch die Fensterrahmen einen neuen Anstrich bekommen, oder wenn nötig, ausgetauscht werden. Siehe Bilder. Fotos: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7479 2025 Die Vorlage OF 628/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAntisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und Konsequenzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 1177/2 Betreff: Antisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und Konsequenzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - umgehend aufzuarbeiten zu den antisemitischen Vorfällen im Rahmen des "System Change Camps" im Grüneburgpark, insbesondere der öffentlichen Verwendung der Parolen "From the river to the sea" sowie "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch", Stellung zu nehmen und darzulegen, welche rechtlichen und ordnungspolitischen Maßnahmen geprüft oder ergriffen wurden; - zu prüfen, inwieweit die Verwendung dieser und ähnlicher Parolen im öffentlichen Raum - insbesondere im Kontext von Demonstrationen oder Veranstaltungen, die unter städtischer Duldung oder auf öffentlichen Flächen stattfinden - als antisemitische oder demokratiefeindliche Äußerungen einzustufen ist; - darzulegen, wie künftig sichergestellt wird, dass derartige Parolen, die geeignet sind, das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen, die jüdische Gemeinde herabzuwürdigen oder als Aufruf zur Vernichtung gedeutet werden können, im öffentlichen Raum nicht unwidersprochen bleiben; - mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und insbesondere mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt in einen transparenten Dialog über Konsequenzen und Präventionsmaßnahmen einzutreten; - Maßnahmen zu ergreifen, um antisemitischen Äußerungen im öffentlichen Raum präventiv entgegenzuwirken, etwa durch: - Schulungen für Ordnungsbehörden - enge Zusammenarbeit mit Polizei und Verfassungsschutz - klare Kriterien für Versammlungsauflagen und Sondernutzung im öffentlichen Raum - zudem zu klären, ob die im Rahmen der Ortsbesichtigung beobachtete Vermummung zahlreicher Personen mit dem geltenden Vermummungsverbot nach dem Versammlungsgesetz vereinbar war und ob dieses Verhalten nicht bereits eine Grundlage für ein ordnungsrechtliches Einschreiten oder einen Abbruch des Camps hätte darstellen können; - darzulegen, warum trotz klar erkennbarer antisemitischer Parolen, Vermummung und Einschüchterungseffekten die Polizei erst sehr spät in nennenswerter Stärke präsent war und nicht unmittelbar einschritt; - darzulegen, warum das zuständige Ordnungsamt - obwohl es über die Ortsbesichtigung informiert war - beim Termin nicht vertreten war und weshalb es bei einer Veranstaltung dieser Größenordnung nicht durchgängig vor Ort war, um die Einhaltung von Auflagen, Sicherheits- und Rechtsvorgaben zu überwachen. Begründung: Öffentliches Interesse Im Rahmen des *System Change Camp* kam es zu mehreren klar antisemitisch motivierten Straftaten, welchen - trotz anwesender Sicherheitsbehörden - nicht nachgegangen wurde. So wurden bspw. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Ortstermin des Ortsbeirates 2 am 22. August 2025 nicht nur daran gehindert, ungehindert durch den Park zu laufen, sie waren für ca. 20 Minuten den Gesängen von "From the river to the sea" ausgesetzt. Darüber hinaus sahen sie sich einer Vielzahl vermummter Personen gegenüber. Neben dieser Parole wurde auch der eindeutig antisemitische Ausruf "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch" (entspr. Videos liegen der Antragstellerin vor) lautstark skandiert. Beide Slogans stellen nicht nur eine massive Provokation dar, sondern sind als klare antisemitische Hetze zu werten, die geeignet ist, das Existenzrecht Israels infrage zu stellen, die jüdische Gemeinde direkt zu beleidigen und einzuschüchtern. Die gezielte Vermummung zahlreicher Anwesender verstärkte diesen Einschüchterungseffekt auf die Mitglieder des Ortsbeirates und die begleitenden Bürgerinnen und Bürger. Besonders schwer wiegt, dass trotz dieser offen erkennbaren Verstöße die Polizei nicht einschritt. Die Präsenz von Einsatzkräften erfolgte erst sehr spät, nach vielen Anrufen von Teilehmerinnen und Teilnehmern und in unzureichender Stärke, sodass für eine erhebliche Zeit der Eindruck entstand, dass antisemitische Hetze, Verstöße gegen das Vermummungsverbot und massive Einschüchterungen im öffentlichen Raum faktisch hingenommen werden. Hinzu kommt, dass beim Ortstermin keinerlei Vertreter des zuständigen Ordnungsamtes anwesend waren - obwohl das Ordnungsamt im Vorfeld über den Termin informiert war. Damit fehlte die für Versammlungen und Sondernutzungen verantwortliche städtische Stelle, die die Einhaltung von Auflagen und rechtlichen Bestimmungen hätte überwachen müssen. Auch dies wirft erhebliche Fragen zur Verantwortlichkeit und zum Umgang der Stadt Frankfurt mit Veranstaltungen dieser Art auf. Dies verdeutlicht das hohe Gefährdungspotential solcher Zusammenkünfte und wirft die grundsätzliche Frage auf, ob das in Deutschland geltende Vermummungsverbot im Rahmen von Versammlungen faktisch ausgehebelt wurde und ob hier ein konsequenteres Vorgehen der Stadt - bis hin zu einem Abbruch des Camps - geboten gewesen wäre. In einer Stadt wie Frankfurt mit einer vielfältigen Bevölkerung und einer lebendigen jüdischen Gemeinde darf antisemitische Rhetorik weder verharmlost noch toleriert werden. Der Magistrat ist aufgefordert, klare Konsequenzen zu ziehen, sich eindeutig zu positionieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der demokratischen Grundwerte zu treffen. Fotos vom Ortstermin am 22.8.25/ Die Fotografen sind der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der FDP und ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 1177/2 punktweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7377 2025 Die Vorlage OF 1177/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Punkte 1. bis 4.: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE Punkte 5. bis 7.: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Punkt 8.: 4 GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenWarum wird/wurde beim System Change Camp das Vermummungsverbot von den Ordnungsbehörden nicht durchgesetzt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 1179/2 Betreff: Warum wird/wurde beim System Change Camp das Vermummungsverbot von den Ordnungsbehörden nicht durchgesetzt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum es die Ordungsbehörden sehenden Auges zugelassen haben, dass im System Change Camp im Grüneburgpark das Vermummungsverbot nicht durchgesetzt wurde. Gibt es für das Camp eine Ausnahmegenehmigung? Ist eine Durchsetzung anhand des Fotomaterials zumindest ex post geplant? Wurden überhaupt Freiheitsstrafen oder Geldbussen verhängt? Begründung: Nach dem § 17a Abs. 2 VersammlG, das in diesem Punkt von den meisten Bundesländern übernommen wurde, ist die Vermummung bei Versammlungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel (z. B. bei Fußballspielen[1]) eine Straftat und wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Mitführen von Vermummungsutensilien wird im VersG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 511 Euro bedroht (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG). Die Antragstellerin und die anwesenden Bürger und Bürgerinnen wurden während des Ortstermins am Nachmittag des 22.08.25 massiv vom gezielten Lärmen einer größeren Gruppe Vermummter, die am Camp teilnahmen, gestört. Beim Verlassen des Parkes ging eine weitere Gruppe Vermummter sehr dicht neben und hinter der kleineren Gruppe der Teilnehmer des Ortstermins. Auch zu anderen Terminen werden im Camp immer wieder Vermummte gesichtet. Fotos 1 und 2: Antragstellerin Foto 3: Dr. Veronika Fabricius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenIdeen
Videoüberwachung in Parks
Nachts sind Parks in Frankfurt ein gruseliger Ort. Aufgrund dessen sehe ich es als nützliche Maßnahme, eine Videoüberwachung in Parks in Frankfurt einzuführen, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. So ist es nachts ja nur auch begrenzt möglich, die Parks zu bestreifen. Sollte eine Videoüberwachung nicht möglich sein, könnte man auch mehr Notfallsäulen errichten.
Ideenplattform: Kommentarmoderation
Ich schlage vor, die obligatorische Kommentarmoderation abzuschaffen. Einer der Gründe dafür ist, dass sie sehr zeitaufwendig ist. Meiner Meinung nach wäre es besser, wenn Kommentare nur dann moderiert würden, wenn sie gemeldet werden.
Zebrastreifen zwischen Grünstreifen Frankenallee
Auf der Frankenallee für ein Grünstreifen komplett durch die Straße. Dieser Grünstreifen ist immer mal wieder durch Straßen unterbrochen. Da hier viele Fußgänger und auch Kinder unterwegs sind, wäre es sinnvoll die Verbindung durch einen Zebrastreifen zu sicher, da virale die abbiegenden Fahrzeug oft die Vorfahrt der Fußgänger untergraben und es so sehr gefährlich für Kinder ist.