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Thema

Sicherheit

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Schallschutz im Lotte-Specht-Park

10.11.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1801/1 Betreff: Schallschutz im Lotte-Specht-Park Vorgang: OM 7313/25 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: In Ergänzung zu OM7313 wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche weiteren Möglichkeiten zur Schallreduktion, abgesehen von reinen Bepflanzungen, sieht der Magistrat rund um den Lotte-Specht-Park? 2. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, konkrete Schallschutzmaßnahmen mittels Rankpflanzen, beispielsweise an der Ostseite, einzurichten? Begründung: Zur Befriedung der Diskussion rund um die Hundeauslauffläche im Lotte-Specht-Park möge der Magistrat alle budgetmäßig sinnvollen Möglichkeiten prüfen, die zu einer Schallreduktion führen können. Hierbei sollen auch Schallschutzmaßnahmen mittels Rankpflanzen geprüft werden, die in Bezug auf die Hauptwindrichtung den Schall dämmen und nach oben wegzuleiten könnten. So wäre im Osten des Parks ein beranktes Dämmsystem vorstellbar, das möglichst ganzjährig den Schall schluckt und ablenkt. Dieses hätte zudem einen kühlenden und schattenspendenden Effekt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7313 Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen

10.11.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1777/1 Betreff: Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen Vorgang: OM 4807/23 OBR 1; ST 352/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu der in der Stellungnahme ST352 vom 09.02.2024 für Ende 2024 angekündigte Evaluation der Pilotphase zur Schaffung von "Safer Spaces for Queer People" in der Innenstadt folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Betriebe nehmen an dem Pilotprojekt teil? 2. Wie viele Mitarbeitende wurden bisher geschult? 3. Wo kann man das Verzeichnis der teilnehmenden Betriebe einsehen? 4. Wurde in diesem Rahmen eine App oder anderweitige, digitale Plattform eingeführt? 5. Wie viele Menschen haben bisher Schutz gesucht? 6. Welche Erkenntnisse hat man für eine Ausweitung des Projektes gewonnen? 7. Welche Erkenntnisse könnten wegweisend sein für eine ähnlich gelagerte Aktion zur Schaffung von Safer Spaces für Frauen, die bereits in OM4807 in 2023 gefordert wurden? Begründung: Immer noch wird darüber berichtet, dass Menschen sich des Nachts in der Innenstadt, vor allem auf der Zeil zwischen Haupt- und Konstablerwache, bedroht fühlen, weil sie sexuell belästigt werden oder sich vor körperlicher Gewalt fürchten müssen und deshalb diesen Bereich meiden. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass es in der Frankfurter City "No-Go-Areas" für Frauen und queere Menschen gibt. Sichere Zufluchtsorte und positive Veränderungen sind notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Tempo-30 am Internationalen Kinderhaus in der WilhelmLeuschnerStraße/Ecke Wiesenhüttenstraße

10.11.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1790/1 Betreff: Tempo-30 am Internationalen Kinderhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Wiesenhüttenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf maximal Tempo-30 am Internationalen Kinderhaus, Wiesenhüttenstraße 15, zum besseren Schutz der Kinder einzurichten, beginnend in der Wilhelm-Leuschner-Straße in Höhe der Hausnummern 69-77 (DGB Haus) bis zur Einmündung in die Wiesenhüttenstraße und rechts abbiegend im weiteren Verlauf bis zur Einmündung in die Gutleutstraße. Begründung: Das Internationale Kinderhaus (Träger: Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) ist die einzige offene Freizeit- und Bildungseinrichtung für Kinder im Frankfurter Bahnhofsviertel. Es richtet sich an Mädchen und Jungen im Alter von sechs bis dreizehn Jahren. Das Haus ist als Kindereinrichtung von außen nicht als solche unmittelbar erkennbar, weil es etwas zurückgesetzt liegt und von einem Zaun umgeben ist. Die Autofahrer*innen, die vom Baseler Platz in Richtung Innenstadt fahren, benutzen die Wilhelm-Leuschner-Straße häufig als Rennstrecke um noch bei Grün über die Kreuzung Wiesenhüttenstraße zu gelangen. In gleicher Weise versuchen die Autofahrer*innen, die vom Untermainkai in die Wiesenhüttenstraße in Richtung Gutleutstraße einbiegen, Rotphasen zu vermeiden. Somit sind Kinder, die vielleicht nicht immer Grünphasen abwarten, um die Wilhelm-Leuschner-Straße bzw. zur anderen Seite die Wiesenhüttenstraße zu überqueren stark gefährdet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Schutzräume im Ortsbezirk 1 - Bestand, Kapazitäten und Ausbau

10.11.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1805/1 Betreff: Schutzräume im Ortsbezirk 1 - Bestand, Kapazitäten und Ausbau Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestand: Welche Schutzräume stehen der Bevölkerung im Ortsbezirk 1 für den Katastrophen- und Kriegsfall zur Verfügung (Standorte, Eigentum/Trägerschaft, Art der Anlage)? 2. Schutzprofil: Gegen welche Gefahren schützen diese Räume jeweils (z. B. Luftangriffe, Trümmerlast, Druckwellen, chemische/biologische Gefahren, Strom-/Wasser-/ Kommunikationsausfall)? 3. Kapazität: Für wie viele Menschen bieten die einzelnen Schutzräume Schutz (Nennkapazität je Standort sowie Summe)? 4. Zugang/Organisation: Wie ist der Zutritt im Katastrophen- und Kriegsfall geregelt (Zugangswege, Öffnung, Schlüssel-/Zugangssysteme, verantwortliche Stellen, Priori-sierungen)? 5. Abdeckung: Welcher Anteil der Bevölkerung im Ortsbezirk 1 kann nach aktuellem Stand in diesen Schutzräumen Schutz finden (in Prozent, bitte Datengrundlage angeben)? 6. Bewertung: Betrachtet der Magistrat Anzahl, Lage, Zustand und Art der vorhandenen Schutzräume im Ortsbezirk 1 als ausreichend? Wenn nein, wo bestehen Lücken (räumlich/funktional)? 7. Maßnahmen: Welche konkreten Schritte unternimmt der Magistrat - ggf. mit Unterstützung von Bund und Land - um a) die Zahl der Schutzräume im Ortsbezirk 1 zu erhöhen, b) bestehende Anlagen zu ertüchtigen (z. B. Filter, Notstrom, Sanitär, Barrierefreiheit, Kommunikationsmittel) und c) die Bevölkerung über Standorte, Regeln und Verhalten im Ernstfall zu informieren? 8. Zeit- und Finanzplanung: Welche Zeitpläne, Zuständigkeiten und Finanzmittel (einschl. Förderprogramme) sind für die in Frage 7 genannten Maßnahmen vorgesehen? Begründung: Eine realistische Gefahrenvorsorge umfasst neben Warnsystemen, Einsatzkräften und Resilienz kritischer Infrastruktur auch belastbare Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten für die Bevölkerung. Transparenz über Bestand, Leistungsfähigkeit und Zugang der Schutzräume ist Voraussetzung für eine sachgerechte Bewertung der Abdeckung im Ortsbezirk 1 und für priorisierte Investitionen. Zudem braucht es klare Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger, damit Verhalten und Zugang im Ernstfall funktionieren. Der Antrag zielt auf eine belastbare Datengrundlage und einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Zivilschutzfähigkeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Bahnhofsgebiet I: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile?

10.11.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1788/1 Betreff: Bahnhofsgebiet I: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Frage zu beantworten: Stellt der Magistrat eine Verlagerung des Straßenhandels mit Drogen und des Straßenkonsums von Drogen aus dem Bahnhofsgebiet in umliegende Stadtteile fest? Wenn ja, wohin? Begründung: Bürger*innen berichten immer wieder, dass Drogengeschäfte immer öfter an öffentlichen Orten außerhalb des Bahnhofsgebiets (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durchgeführt werden. Einerseits mag der Drogenhandel aufgrund der stärkeren Polizeipräsenz zunehmend in geschlossenen Räumen oder per Autokurier stattfinden. Andererseits wird auch am nördlichen Mainufer, rund um die Galluswarte, im Metzlerpark und im südlichen Westend immer häufiger von Drogengeschäften berichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum

10.11.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1789/1 Betreff: Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welchen Anteil hat Kokain am gesamten Konsum illegaler Drogen in Frankfurt? 2. Wie sieht das Verhältnis von Straßenhandel im Bahnhofsgebiet zum insgesamt gehandelten Volumen von Drogen aus? 3. Wie beurteilt der Magistrat die Anstrengungen der Landesregierung und der Landespolizei gegen den massiven Kokainkonsum? Begründung: Die Razzien im Bahnhofsgebiet (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durch die Landespolizei konzentrieren sich hauptsächlich auf Straßenhandel und Straßenkonsum. Kokain spielt dort eine untergeordnete Rolle. Der Handel mit Kokain findet dagegen eher in geschlossenen Räumen und durch sogenannte "Kokaintaxis" statt. Die Berliner Polizei bekennt beispielsweise, dass sie gegen den Drogenhandel durch Kokaintaxis machtlos sei. Nach einer Veröffentlichung der Barmer Krankenkasse ist die Stadt Frankfurt weiterhin eine Kokainhochburg. In Frankfurt gehen viermal so viele Menschen wegen Kokainproblemen zum Arzt als im Bundesdurchschnitt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfen

10.11.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1804/1 Betreff: Windschutzkonzept für die Außengastronomie prüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein Windschutzkonzept für die Außengastronomie ermöglicht werden kann und wie die Vorschriften anzupassen wären, um diese allgemein rechtssicher und unfallsicher auch auf öffentlicher Verkehrsfläche umsetzen zu können. Ausreichende Gehwegbreiten sollen stets berücksichtigt werden. Begründung: Die Außengastronomie im Sommer ist eine existenznotwendige Einnahmequelle für viele Gastronomen. Durch den Klimawandel ändern sich die wetterbedingten Voraussetzungen, indem beispielsweise auch die Windstärken zunehmen. Derzeit sind Windschutze in der Regel untersagt. In Zeiten des Klimawandels stellt sich die Frage, inwieweit Regeln sich ändernden Ausgangsbedingungen anpassen sollten. Gastronomen sollten ihre gemieteten Flächen wetterfester gestalten können. So wäre unter Anderem zu prüfen, inwieweit Windschutze an einzelnen Seiten, beispielsweise in Hauptwindrichtung Westen, angebracht werden können, ohne dass sich eine "Verhüttelung" bildet. Ziel muss es sein, möglichst verlässliche Bedingungen zu schaffen, von denen die Stadt wiederum steuerlich vom Geschäftserfolg der Gastronomie finanziell profitiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Betonpoller in der Innenstadt entfernen

08.11.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2025, OF 1784/1 Betreff: Betonpoller in der Innenstadt entfernen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Betonpoller in der Innenstadt, insbesondere an den Orten Hauptwache, Fressgass und Opernplatz, entfernen zu lassen und durch moderne Terrorsperren zu ersetzen, die ihre Funktion wieder erfüllen und sich gut in das Stadtbild einfügen. Begründung: Die bestehenden Betonpoller wurden vor vielen Jahren als Maßnahme zur Terrorabwehr installiert. Ihr Zweck besteht darin, das unbefugte Einfahren von Fahrzeugen in Fußgängerzonen zu verhindern und so die Sicherheit von Passantinnen und Passanten zu gewährleisten. In ihrer aktuellen Anordnung erfüllen die Poller diese Funktion jedoch nicht. Aufgrund der bestehenden Abstände und Positionierung ist es selbst größeren Fahrzeugen möglich, die Poller zu umfahren, wodurch der beabsichtigte Schutzeffekt weitgehend aufgehoben wird. Zudem entsprechen die vorhandenen Poller nicht mehr den geltenden Sicherheitsanforderungen für Terrorabwehrsperren. Darüber hinaus beeinträchtigen die massiven, grauen Betonblöcke das Stadtbild erheblich. Sie tragen zu einer Verringerung der Aufenthaltsqualität und der gestalterischen Attraktivität der Frankfurter Innenstadt bei. Bei der Installation von modernen Terrorabwehrsperren ist in Zukunft darauf zu achten, dass sie sich in das Stadtbild einfügen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Störungskommunikation der Mainova verbessern

31.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7676 entstanden aus Vorlage: OF 641/12 vom 31.10.2025 Betreff: Störungskommunikation der Mainova verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Mainova aufzufordern, die Kommunikation an ihre Kundinnen und Kunden im Falle von Störungen deutlich spürbar zu verbessern. Dies schließt insbesondere eine im Störungsfall auf der Startseite der Homepage der Mainova sichtbare Rubrik "Aktuelle Störung: Status und Ausblick" ein. Auch eine aktive Benachrichtigung betroffener Kundinnen und Kunden soll geprüft und idealerweise mit umgesetzt werden. Des Weiteren soll die Mainova berichten, warum die in den vergangenen Jahren erfolgten Verbindungen zwischen den Heizkraftwerken in diesem Fall nicht genutzt werden konnten, um die Wärmeversorgung im Norden aufrechtzuerhalten. Begründung: Am 23. und teils 24.10.2025 war am Riedberg die Fernwärme ausgefallen. Hierzu gab es aber keinerlei Informationen der Mainova, weder direkt noch für selbst recherchierende Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Mainova. Nur aus Presseberichten und indirekt über teils private Facebook-Gruppen waren Informationsbruchstücke zu bekommen - bei Letzterem wohl von einem "Social Media Team" der Mainova. Wie es besser geht, zeigt die VGF, die im Falle von Störungen direkt auf ihrer Homepage gut sichtbar über den aktuellen Status informiert. Bei der Mainova sind Störungen glücklicherweise seltener, aber gerade dann ist es wichtig, im konkreten Fall einen solchen Bereich mit Störungsinformationen einzublenden. Anders als die VGF verfügt die Mainova auch über die Kontaktdaten mindestens eines Großteils der jeweils betroffenen Kunden, sodass eine aktive Information z. B. per Mail oder SMS technisch möglich und zumutbar erscheint. Durch die fehlende Information seitens der Mainova nahmen einige Bürgerinnen und Bürger auch an, dass es eine Störung ihrer eigenen Haustechnik gäbe, und beauftragten kostenpflichtig Heizungstechniker, sodass zum Ärger über kaltes Wasser und kühle Räume auch noch Kosten bei diesen Menschen anfielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Rattenplage in der unteren Zehnmorgenstraße

30.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7687 entstanden aus Vorlage: OF 1114/9 vom 19.10.2025 Betreff: Rattenplage in der unteren Zehnmorgenstraße Anwohnerinnen und Anwohner der unteren Zehnmorgenstraße zwischen Nußzeil und Eschersheimer Landstraße berichten von täglichen Rattensichtungen im öffentlichen Raum sowie in einzelnen Liegenschaften. Bereits in der Vergangenheit war das Problem bekannt; seinerzeit erfolgte eine Rattenbekämpfung mit Schwerpunkt auf die Liegenschaft Zehnmorgenstraße 2, die auch aktuell wieder von den Nachbarn als Ausgangspunkt der Plage angesehen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um das vermehrte Aufkommen von Ratten in der unteren Zehnmorgenstraße wirksam zu bekämpfen. Begründung: Ein unkontrolliertes Rattenvorkommen stellt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar, da Ratten bekannte Krankheitsüberträger sind. Darüber hinaus beeinträchtigen sie die Hygiene und Sauberkeit des Wohnumfeldes und verursachen Schäden im öffentlichen Raum sowie in privaten Liegenschaften. Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie zur Wahrung der öffentlichen Ordnung ist ein schnelles Eingreifen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

U-Bahn-Übergang Dornbusch: Sicherheit ist weiterhin notwendig

30.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7695 entstanden aus Vorlage: OF 1097/9 vom 30.09.2025 Betreff: U-Bahn-Übergang Dornbusch: Sicherheit ist weiterhin notwendig Der Magistrat wird gebeten, die technische und zeitliche Abstimmung der Ampeln für die Fußgänger und die U-Bahnen intensiv zu prüfen. Wie zu beobachten war, funktioniert die Abstimmung nicht immer. Die rote Fußgängerampel erlosch, obwohl die U-Bahn aus dem Tunnel kam, sodass Personen den Überweg betraten. Der U-Bahn-Fahrer rettete die Situation durch seine langsame Fahrt. Die anwesenden Personen kamen mit dem Schrecken davon. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14

30.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7688 entstanden aus Vorlage: OF 1115/9 vom 19.10.2025 Betreff: Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14 Vorgang: OM 2722/22 OBR 9; ST 2002/24 Seit Juli 2024 gilt im Abschnitt der Zehnmorgenstraße 1 bis 14 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Busse und Lkw, um die Erschütterungsimissionen zu reduzieren. Von Anwohnerinnen und Anwohnern wird berichtet, dass bei Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit die Belastung durch Erschütterungen deutlich zurückgeht. Leider wird das Tempolimit jedoch häufig missachtet, insbesondere von Linienbussen und Lkw. Dies führt erneut zu spürbar stärkeren Erschütterungen und damit zu einer erhöhten Belastung für die Anwohnerschaft. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung für Busse und Lkw in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14 künftig stärker zu kontrollieren. Zur Verbesserung der Einhaltung des Tempolimits wird zudem vorgeschlagen, eine elektronische Geschwindigkeitsanzeige ("Smiley-Anzeige") zu installieren, um auf die erlaubte Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2722 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2002

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Verwahrlosung des DB-Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer Bahnhof

30.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7696 entstanden aus Vorlage: OF 1118/9 vom 19.10.2025 Betreff: Verwahrlosung des DB-Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn in Verbindung zu setzen, um eine zeitnahe Verbesserung des derzeitigen Zustandes des eingezäunten Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer Bahnhof zu erreichen. Begründung: Das betreffende Grundstück wird laut Angaben der Deutschen Bahn als Rettungsplatz genutzt. Die Bauarbeiten in diesem Bereich sind bereits seit längerer Zeit abgeschlossen. Der Platz befindet sich in einem stark verwahrlosten und ungepflegten Zustand, der von Anwohnerinnen und Anwohnern als beschämend empfunden wird. Die Deutsche Bahn ist als Eigentümerin der Liegenschaft in der Verantwortung, das Areal in einem ordentlichen und gepflegten Zustand zu halten. Es wird daher angeregt, die Deutsche Bahn nachdrücklich auf diese Verpflichtung hinzuweisen und auf eine zeitnahe Beseitigung der Missstände hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Beseitigung einer Gefahrenstelle am oberen Treppenzugang zur Fußgängerbrücke zwischen Eschersheimer Landstraße und Maybachstraße (Seite Thielenstraße)

30.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7686 entstanden aus Vorlage: OF 1111/9 vom 19.10.2025 Betreff: Beseitigung einer Gefahrenstelle am oberen Treppenzugang zur Fußgängerbrücke zwischen Eschersheimer Landstraße und Maybachstraße (Seite Thielenstraße) Am oberen Treppenzugang zur Fußgängerbrücke zwischen Eschersheimer Landstraße und Maybachstraße, auf der Seite der Thielenstraße, führen die Kabel der Strommasten in unmittelbarer Nähe am Brückengeländer vorbei. Von dieser Stelle aus können die Kabel von großen Personen sogar mit der Hand erreicht werden. Ebenso besteht die Gefahr einer Beschädigung, die den Fahrbetrieb empfindlich beeinträchtigen würde. Auf der gegenüberliegenden Seite der Brücke wurden an gleicher Stelle bereits Schutzscheiben installiert, um die Kabel vor Zerstörung zu sichern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass an der Gefahrenstelle am oberen Treppenzugang auf der Seite der Thielenstraße ebenfalls Schutzscheiben installiert werden, um eine vergleichbare Sicherheit herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Reinigung der U-Bahn-Unterführung Dornbusch

30.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7697 entstanden aus Vorlage: OF 1105/9 vom 19.10.2025 Betreff: Reinigung der U-Bahn-Unterführung Dornbusch Die U-Bahn-Station "Dornbusch" wird täglich von zahlreichen Fahrgästen genutzt. Leider befindet sich insbesondere im Bereich der Treppen sowie auf den Bodenflächen eine deutlich sichtbare Verschmutzung, die einen ungepflegten Eindruck hinterlässt. Dies beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität und das Sicherheitsempfinden der Benutzerinnen und Benutzer. Eine regelmäßige Reinigung würde das Erscheinungsbild erheblich verbessern und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität beitragen. Bereits mehrfach haben sich Fahrgäste vergeblich um eine Verbesserung bemüht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die VGF aufzufordern, die Unterführung an der U-Bahn-Station "Dornbusch" gründlich zu reinigen und für regelmäßige Reinigungsintervalle zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der EleonoreSterlingStraße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)

30.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7678 entstanden aus Vorlage: OF 1085/9 vom 21.08.2025 Betreff: Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer) Der Magistrat wird gebeten, in der Eleonore-Sterling-Straße auf Höhe der Hausnummer 24 in unmittelbarer Nähe zu den dort aufgestellten Glas- und Altkleidercontainern ein deutlich sichtbares Schild mit dem Hinweis "Das Ablagern von Müll und Sperrmüll ist verboten - Zuwiderhandlungen werden geahndet" anzubringen. Begründung: An besagter Stelle kommt es regelmäßig zu illegalen Müll- und Sperrmüllablagerungen. Diese Zustände beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild des Wohnviertels erheblich, sondern stellen auch eine hygienische und sicherheitstechnische Belastung dar. Bürgersteige werden zeitweise unpassierbar, Müll wird durchwühlt und bis in den Straßenraum verteilt, was zu Glasscherben und weiteren Gefahren führt. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten zudem eine negative Veränderung des Wohngebiets durch die Verwahrlosung des öffentlichen Raums. Ein Hinweisschild mit einem klaren Verbot und einem Hinweis auf mögliche Strafen kann präventiv wirken und einen Beitrag dazu leisten, das Müllaufkommen an dieser Stelle zu reduzieren. Es handelt sich um öffentliches Gelände, daher liegt die Zuständigkeit für Maßnahmen beim Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24

30.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7690 entstanden aus Vorlage: OF 1117/9 vom 19.10.2025 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Im öffentlichen Raum hinter dem Haus Maybachstraße 24 mündet der Abgang der Fußgängerbrücke über die Gleise der S6. Der Abgang führt in einen schmalen, nicht einsehbaren Weg, der auf der einen Seite durch die hohe Schallschutzmauer und auf der anderen Seite durch die rückwärtige Fassade des Hauses begrenzt wird. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unsicher empfunden. Ursachen hierfür sind weniger eine fehlende Beleuchtung, sondern vielmehr die bauliche Situation: - der verwinkelte Bereich unter der Brücke; - der schmale, kaum einsehbare Raum; - der frei zugängliche Bereich hinter der Brücke, der durch die Schallschutzmauer und die Gebäudefassade begrenzt wird. Diese Gegebenheiten schaffen einen sogenannten Angstraum, der die Nutzung des Fußwegs beeinträchtigt und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mindert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Zugang unter der Brücke sowie den dahinter anschließenden Raum durch die Errichtung eines Zauns dauerhaft zu schließen, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Abriss der Gebäude der Liegenschaft Homburger Landstraße 5

30.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7705 entstanden aus Vorlage: OF 907/3 vom 28.08.2025 Betreff: Abriss der Gebäude der Liegenschaft Homburger Landstraße 5 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in den ehemaligen Gebäuden der Liegenschaft Homburger Landstraße 5 asbesthaltige Baustoffe enthalten waren. Sollte dies der Fall sein, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es Auflagen für Schutzmaßnahen gab, welche es gab sowie ob diese kontrolliert und eingehalten wurden. Begründung: Aufgrund des Alters und der Bauweise der ehemals gewerblich genutzten Lagerhallen scheint es wahrscheinlich, dass Asbest verbaut wurde. Dies hätte bei Abriss der Gebäudeteile gesonderte Schutzmaßnahmen für die Umgebung erfordert. Diese sind jedoch nach Beobachtungen aus der Bürgerschaft nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Mehr Kontrollen von (Sperr-)Müllsünder:innen

28.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7622 entstanden aus Vorlage: OF 565/4 vom 13.10.2025 Betreff: Mehr Kontrollen von (Sperr-)Müllsünder:innen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Verstärkung des Einsatzes der Stadt Frankfurt am Main für mehr Sauberkeit seit dem 1. Oktober 2025 seine Kontrollen durch die Stadtpolizei gegen die Verursacher:innen von wildem (Sperr-)Müll auch in Bornheim und im Ostend zu erhöhen. Begründung: Insbesondere in Bornheim sind regelmäßige sogenannte Hotspot-Kontrollen dringend nötig, da sich an vielen Stellen immer wieder wilder (Sperr-)Müll über Wochen sammelt, bevor er außerplanmäßig durch die FES entsorgt wird. Um nur einige zu nennen: - an der Litfaßsäule in der Kurve Nußbaumstraße/Ilbenstädter Straße; - vor dem einzäunten Müllplatz der Liegenschaft Kohlbrandstraße 24 bis 26; - auf der Löwengasse zwischen Pestalozzistraße und der Florstädter Straße zwischen den Bäumen nahe dem Glascontainer; - auf den Baumscheiben in der Pestalozzistraße Ecke Pestalozziplatz Richtung Ettlingerstraße. Anwohner:innen, die sich in puncto Sperrmüllentsorgung an die Regeln halten und die die übersichtliche und einfache Sperrmüll-Anmeldung unter www.fes-frankfurt.de/services/sperrmuell online oder telefonisch unter 0800 2008007-10 nutzen, sind genervt von den immer wieder entstehenden Müllansammlungen. Sauberkeit erhöht zudem das Sicherheitsgefühl - wilde (Sperr-)Müllberge hingegen nicht. Durch verstärkte Kontrollen könnten die Personen, die für solche Müllberge sorgen, auf frischer Tat ertappt und direkt belangt werden. Die Kontrollen machen auch insofern Sinn, da dem Ortsbeirat regelmäßig berichtet wird, dass die Müllsünder:innen gerne nachts mit Kraftfahrzeugen mit Nummerschildern umliegender Landkreise vorfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Verkehrssicherheit in der Rückertstraße

28.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7624 entstanden aus Vorlage: OF 567/4 vom 03.10.2025 Betreff: Verkehrssicherheit in der Rückertstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Rückertstraße im nördlichen Bereich vor der Kindertagesstätte temporäre Geschwindigkeitsanzeigen anbringen zu lassen, um die Autofahrer für den Bereich und die Tempo-30-Zone zu sensibilisieren. Eine Aufnahme des Abschnitts in den Überwachungsturnus von Geschwindigkeitsmessungen wäre ebenfalls wünschenswert. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am südlichen Eingang der Rückertstraße (von der Sonnemannstraße kommend) auch auf der westlichen Seite ein Schild mit Hinweis auf die Tempo-30-Zone installiert werden kann. Begründung: Anwohner berichten, dass insbesondere im nördlichen Bereich von der Rückertstraße (zwischen Ostendstraße und Hanauer Landstraße) die Geschwindigkeit häufig spürbar überschritten wird. Insbesondere wegen der Kindertagesstätte sollte das Fahrverhalten genauer beobachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Arbeitssuchende im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße

28.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7625 entstanden aus Vorlage: OF 568/4 vom 10.10.2025 Betreff: Arbeitssuchende im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Anwohner wie auch arbeitssuchende Tagelöhner im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße so geregelt werden kann, dass die Interessen beider Gruppen - einerseits das Ruhe- und Hygienebedürfnis der Anwohner, andererseits das Ansinnen der Tagelöhner, ihren Lebensunterhalt zu verdienen - angemessen Berücksichtigung finden. Zudem sollte man sich Maßnahmen überlegen, um die Hygiene und Sauberkeit auch kurzfristig zu verbessern. Begründung: Die Ruhestörungen durch die An- und Abfahrten der Pkws der Arbeitsvermittler sowie die oft starken Verschmutzungen jeglicher Art beeinträchtigen die Lebensqualität der Anwohner erheblich. Andererseits sind die oft von weit her kommenden Tagelöhner in der Regel darauf angewiesen, zumindest kurzfristig auf diesem Wege ein Einkommen zu erlangen. Es stoßen dort seit vielen Jahren Interessen aufeinander, die alleine mit polizeilichen Mitteln (z. B. regelmäßige Ausweiskontrollen) nicht zu bewältigen sind, was auch bei einem Gespräch mit dem 5. Polizeirevier zum Ausdruck kam. Eine Kombination von Fortsetzung der dauerhaften polizeilichen Maßnahmen und der nachhaltigen Unterstützung durch Fachleute der Sozialarbeit könnte möglicherweise die Konfliktlage entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz

27.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7649 entstanden aus Vorlage: OF 1227/2 vom 12.10.2025 Betreff: Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz Der Magistrat wird gebeten, 1. zur alsbald anstehenden Schließung der Filiale der Postbank am Rohmerplatz in Bockenheim sowie Postbankfilialschließungen in weiteren Frankfurter Stadtteilen im Hinblick auf den offenkundigen Verlust an niedrigschwelligem Zugang zu Finanzdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim und anderen betroffenen Frankfurter Stadtteilen gegenüber dem Unternehmen der Postbank bzw. Deutschen Bank kritisch Stellung zu nehmen; 2. zu prüfen und zu berichten, wie der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim künftig sichergestellt wird, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind. Begründung: Der Ortsbeirat ist insbesondere der Meinung, dass die Schließung der Postbank-Filiale am Rohmerplatz in Bockenheim und Filialen in anderen Frankfurter Stadtteilen für die Postbankkunden, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, nicht akzeptabel ist, zumal viele von den eben erwähnten Bürgerinnen und Bürgern die Postbank im Vertrauen auf deren ursprüngliche Verpflichtung, breiten Bevölkerungsschichten auch nach Privatisierung einen niederschwelligen Zugang zu Finanzdienstleistungen - u. a. durch ein flächendeckendes Filialnetz - zu ermöglichen, seinerzeit als Bank gewählt haben. Die Postbank hat bekanntlich ihren Bockenheimer Kunden die Schließung der Filiale am Rohmerplatz für das erste Quartal 2026 angekündigt. Künftig soll die Filiale an der Mainzer Landstraße 405 von den Bockenheimer Postbankkunden genutzt werden - fast vier Kilometer vom Rohmerplatz entfernt. Aus Sicht des Ortsbeirates, an den sich viele Bockenheimer Bürgerinnen und Bürger gewandt haben, sollte sich die Stadt Frankfurt im Hinblick auf die Daseinsfürsorge von Bankdienstleistungen für die Bevölkerungsschichten, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, entsprechend des Beschlusses des Ortsbeirates einlassen. In den letzten Jahren wurden auch die Bockenheimer Filialen der Commerzbank und Deutschen Bank geschlossen. Besonders bitter erscheint dem Ortsbeirat nun der Rückzug der Postbank im Hinblick auf deren seinerzeitigen Funktion im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge. Die Postbank wurde im Jahr 1994 aus der Deutschen Bundespost ausgegliedert und privatisiert. Um den öffentlich-rechtlichen Charakter der Dienstleistungen in gewissem Maße beizubehalten, gab es seinerzeit Vorgaben, die sicherstellen sollten, dass die Postbank auch nach ihrer Privatisierung eine umfassende Grundversorgung mit Finanzdienstleistungen in Deutschland bereitstellt. Diese bezogen sich insbesondere auf eine flächendeckende Versorgung mit dem Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern - unabhängig vom Einkommen - den wohnortnahen Zugang zu Basisfinanzdienstleistungen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat zweifelt, ob die Postbank dieser ursprünglichen Verpflichtung durch die jüngsten Filialschließungen noch hinreichend nachkommt bzw. überhaupt nachkommen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend

27.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7667 entstanden aus Vorlage: OF 1250/2 vom 02.10.2025 Betreff: Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Westend, insbesondere in der Lindenstraße, im Kettenhofweg auf Höhe der Hausnummer 83 und vor der Westend-Synagoge, zu erneuern. Begründung: Leider kam vom Amt von der dafür vorgesehenen Adresse keine Rückmeldung (stoerung-strassenbeleuchtung@srm-rheinmain.de). Schließlich sei darauf hingewiesen, dass die mangelnde Straßenbeleuchtung vor der Westend-Synagoge in jüngerer Vergangenheit zum Sturz einer Fußgängerin geführt hat. Hier bestehen nach Ansicht des Ortsbeirats Verkehrssicherungspflichten, denen unzureichend nachgekommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Bushaltestelle „Rathaus Harheim“

27.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7701 entstanden aus Vorlage: OF 252/14 vom 11.10.2025 Betreff: Bushaltestelle "Rathaus Harheim" Der Magistrat wird gebeten, die Erhöhung der Fahrgastwartefläche an der Bushaltestelle "Rathaus Harheim" auf Höhe Alt-Harheim 1 zu beauftragen, um den barrierefreien Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Begründung: Die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" in Richtung Maßbornstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Apotheke und wird von den Buslinien 28 und 29 angefahren. Trotz der Absenkungsmöglichkeit der Busse ist der barrierefreie Ein- und Ausstieg an dieser Stelle nicht problemlos möglich und führt regelmäßig zu längeren Haltezeiten oder vereinzelt auch zu Stürzen. Aus diesem Grund bemängeln zahlreiche Fahrgäste und Busfahrer den viel zu niedrigen Bordstein an der Bushaltestelle. Vor allem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollatoren oder Kinderwagen könnte die Erhöhung der Fahrgastwartefläche zu einer deutlich verbesserten Ein- und sichereren Ausstiegsmöglichkeit führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe?

27.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7661 entstanden aus Vorlage: OF 1276/2 vom 27.10.2025 Betreff: Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe? Der Magistrat wird gebeten, darzulegen, 1. welche Maßnahmen er ergreift, um antisemitisch motivierten Boykottaufrufen gegen lokale Betriebe entschieden entgegenzutreten; 2. wie er sicherstellt, dass betroffene Unternehmen bei Rufschädigung, Bedrohungen oder wirtschaftlichen Einbußen schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten; 3. ob er plant, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, den Kammern, der Bildungsstätte Anne Frank, der Antidiskriminierungsstelle, dem Antisemitismusbeauftragten und weiteren zivilgesellschaftlichen Partnern ein stadtweites Zeichen gegen diskriminierende und ausgrenzende Kampagnen zu setzen; 4. inwiefern er eigene Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Pressearbeit) nutzt, um Aufklärung, Zivilcourage und Solidarität mit betroffenen Betrieben zu fördern; 5. wie diskriminierende oder hetzerische Kampagnen künftig frühzeitig erkannt, öffentlich benannt und unterbunden werden können; 6. welche Unterstützungsangebote (rechtlich, kommunikativ, psychologisch) für betroffene Betriebe oder Einzelpersonen bestehen oder geschaffen werden können; 7. wie die Stadtgesellschaft insgesamt widerstandsfähiger gegen digitale Anfeindungen und gezielte Boykottkampagnen gemacht werden kann. Begründung: Seit den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 kommt es auch im Ortsbezirk 2 wiederholt zu Fällen, in denen lokal ansässige Betriebe aufgrund verfälschender oder hetzerischer Darstellungen im Internet Ziel von Boykottaufrufen, Anfeindungen und öffentlichen Diffamierungen wurden. Neben den Boykottaufrufen selbst werden die Betreiber auch telefonisch beleidigt und bedroht - etwa mit wiederholten Anrufen, in denen gefragt wird "Kocht ihr mit Gas?", gefolgt von Parolen wie "Heil H. .". Solche Vorgänge sind inakzeptabel und dürfen in Frankfurt keinen Platz haben. Diese Vorgänge haben nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern gefährden auch das gesellschaftliche Klima in unserer Stadt. Antisemitisch motivierte Ausgrenzung, Hetze oder Boykottaufrufe widersprechen den Grundwerten Frankfurts als einer offenen, vielfältigen und solidarischen Stadt. Die Betroffenen haben sich bereits an bekannte Anlaufstellen, darunter den Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen sowie weitere Beratungsstellen, gewandt. Dennoch zeigt der Fall, dass der Schutz vor digitalen Diffamierungen und Boykottaufrufen derzeit nicht ausreichend gewährleistet ist und bestehende Instrumente an ihre Grenzen stoßen. Zudem engagieren sich die Betroffenen seit Jahren vielfältig ehrenamtlich - unter anderem in der Speisung von Obdachlosen, in sozialen Projekten für Bedürftige sowie im Tierschutz und in der Aufklärung über Tierrechte. Menschen, die sich in dieser Weise für das Gemeinwohl einsetzen, dürfen in Frankfurt nicht Ziel von Hetze oder Ausgrenzung werden. Da absehbar ist, dass sich vergleichbare Vorfälle künftig auch gegen andere gesellschaftliche Gruppen richten können - etwa aufgrund ethnischer, religiöser, sexueller oder geschlechtlicher Orientierung politischer oder kultureller Zugehörigkeit - ist es notwendig, präventive Maßnahmen zu entwickeln, um Frankfurt dauerhaft als weltoffene, pluralistische und sichere Stadt zu bewahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

27.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7668 entstanden aus Vorlage: OF 1257/2 vom 10.10.2025 Betreff: Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße die Straßenmarkierungen zu überprüfen und so anzupassen, dass für alle Verkehrsteilnehmer klar erkennbar ist, wo das Parken erlaubt ist und wie der Verkehr sicher geführt werden soll. Ziele sollen sein: - Verbesserung der Verkehrssicherheit; - Erhöhung der Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich; - sicheres und barrierearmes Queren der Straße. Begründung: In der Liebigstraße/Ecke Friedrichstraße wurden neue Straßenmarkierungen angelegt. Seitdem ist die Situation dort insbesondere für ältere Menschen, Personen mit Rollator oder Kinderwagen sehr unübersichtlich und beengt. Mit einem Rollator ist es nur schwer möglich, sich zwischen den geparkten Fahrzeugen hindurch zu bewegen und gleichzeitig auf den fließenden Verkehr zu achten. Auch für Personen mit Kinderwagen ist die Querung kaum möglich, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung gefährlicher Situationen sollte die Markierung an dieser Kreuzung überprüft und angepasst werden, um eine klare Trennung von Park- und Gehbereichen sicherzustellen. Situation im Kreuzungsbereich Liebigstraße/Friedrichstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren

27.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7658 entstanden aus Vorlage: OF 1242/2 vom 08.10.2025 Betreff: Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren Der Magistrat wird gebeten, in der Schloßstraße auf Höhe der Hausnummer 87 (vor dem Café Nostalgie) Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung durch Kraftfahrzeuge und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Dabei soll insbesondere die Verwendung des Verkehrszeichens 628 (sog. Klemmfix) geprüft und bei Möglichkeit punktuell umgesetzt werden, um zu erreichen, dass Kraftfahrzeuge in der für sie vorgesehenen Spur bleiben. Begründung: Anwohner*innen der Hausnummer 87 haben dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass es regelmäßig zu Lärmentwicklung kommt, wenn Kraftfahrzeuge die erhabenen, gestrichelten Fahrbahnmarkierungen vor den Grundstücksausfahrten überfahren. Einige Autofahrende orientieren sich vermutlich aufgrund der parallel verlaufenden Straßenbahnschienen zu weit rechts und geraten dadurch auf die angrenzenden Markierungen. Dies verursacht nicht nur eine erhöhte Geräuschentwicklung, sondern stellt auch ein Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. Durch den punktuellen Einsatz von sogenannten Klemmfixen werden die jeweiligen Markierungen deutlicher hervorgehoben und besser voneinander abgegrenzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Leipziger Straße: grün und sicher gestalten

27.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7653 entstanden aus Vorlage: OF 1235/2 vom 08.10.2025 Betreff: Leipziger Straße: grün und sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, um das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen auf dem schmalen Streifen zwischen Fahrbahn und Geländer vor dem Zugang zur U-Bahn-Station "Leipziger Straße" (vor Hausnummer 62) zu unterbinden. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob die Fläche durch Pflanzkübel oder andere Begrünungselemente gesichert werden kann; 2. ob eine entsprechende Markierung oder Beschilderung zur Verdeutlichung des Halteverbots angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird der Magistrat gebeten, die entsprechende Maßnahme umzusetzen. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Ortsbeirat in Gesprächen mit Anwohner*innen befindet, die sich bereit erklärt haben, eine Patenschaft für mögliche Begrünungselemente zu übernehmen. Begründung: Durch das Abstellen von Fahrzeugen auf dem schmalen Streifen zwischen der Fahrbahn und dem straßenseitigen Geländer am Zugang zur U-Bahn-Station "Leipziger Straße" (vor Hausnummer 62) entsteht eine deutliche Verengung der Fahrbahn. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere im Begegnungsverkehr zwischen Autos und Radfahrenden. Eine Begrünung oder andere gestalterische Abgrenzung kann zugleich das Straßenbild aufwerten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Vorgehen gegen Kraftfahrzeugrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen

27.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7663 entstanden aus Vorlage: OF 1233/2 vom 11.10.2025 Betreff: Vorgehen gegen Kraftfahrzeugrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen Der Magistrat wird gebeten, aktiv auf die Messe Frankfurt GmbH zuzugehen und gemeinsam ein wirksames Konzept gegen regelmäßig stattfindende Kraftfahrzeugrennen/Motorradrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen zu entwickeln. Dabei soll insbesondere die temporäre Installation von Kennzeichenscannern geprüft werden. Begründung: Bei den regelmäßig stattfindenden Kraftfahrzeugrennen/Motorradrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen mit teilweise getunten Abgasanlagen ist bisher keine Besserung eingetreten. Dies stellt für Bewohner der Kuhwaldsiedlung eine erhebliche Lärmbelästigung dar, insbesondere nachts. Die Problematik wurde zwar von der Kontrollgruppe "KART" der Landespolizei aufgenommen, inzwischen fahren die Rennfahrer allerdings teilweise nur noch wenige Runden, sodass die Polizei keine Gelegenheit mehr hat, rechtzeitig einzutreffen. Die temporäre Installation von Kennzeichenscannern kann ein Mittel sein, gegen die Problematik vorzugehen. Bei der Straße der Nationen handelt es sich um eine halböffentliche Straße im Eigentum der Messe Frankfurt GmbH. Maßnahmen können daher nur gemeinsam mit der Messe getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße

27.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7652 entstanden aus Vorlage: OF 1234/2 vom 10.10.2025 Betreff: Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Kiesstraße vor Hausnummer 15 angebrachte illegale Fahrbahnmarkierung zu entfernen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ordnungswidrigen oder strafbaren Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum handelt, und ggf. die zuständigen Stellen mit der Ahndung des Sachverhalts zu beauftragen. Begründung: In der Kiesstraße wurde eine illegale Fahrbahnmarkierung angebracht, die offensichtlich von privater Hand vorgenommen wurde. Es handelt sich um eine vermeintliche Flächensperrung (siehe beigefügte Fotos), die sich vor dem Haus Kiesstraße 15 befindet. Die Markierung wurde vor einem abgesenkten Bordstein aufgebracht, ragt jedoch deutlich über diesen Bereich hinaus - sowohl nach vorne als auch seitlich und nach hinten. Bei genauerem Hinsehen ist erkennbar, dass die Linien mit einfacher Farbe gezogen wurden und somit keine amtliche Markierung darstellen. Besonders ärgerlich für die Anwohnerinnen und Anwohner ist, dass Fahrzeuge, die auch nur leicht auf die markierte Fläche ragen, regelmäßig beschmiert oder verdreckt werden. Teilweise werden auch Scheibenwischer hochgestellt oder Antennen abgeschraubt. Diese Vorfälle sind bereits mehrfach aufgetreten und sorgen in der Nachbarschaft für erhebliche Verärgerung und ein angespanntes Miteinander. Darüber hinaus wird die Fläche regelmäßig von einem einzelnen Fahrzeug genutzt, offenbar als private Parkfläche. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die Markierung von einer beteiligten Person angebracht wurde, um sich den öffentlichen Straßenraum unrechtmäßig anzueignen. Da der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich durch die zuständigen Behörden markiert und geregelt werden darf, stellt das eigenmächtige Anbringen einer solchen Markierung einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies kann gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) (Sachbeschädigung) oder § 315 b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) einen Straftatbestand darstellen. Die Stadt sollte daher nicht nur die Markierung entfernen, sondern auch prüfen, ob ein ordnungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Situation in der Kiesstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern

24.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7598 entstanden aus Vorlage: OF 1539/5 vom 18.09.2025 Betreff: Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern Vorgang: OM 4730/23 OBR 5; ST 402/24; V 1230/25 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Gleisanlage am 2023 abgerissenen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg, wie in der Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 402, angekündigt, auf beiden Seiten der Gleisanlage absichern zu lassen. Begründung: Der Fußgängersteg über die Gleisanlage zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg ist im Herbst 2023, also vor zwei Jahren, abgerissen worden. Mit einem Neubau ist scheinbar in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Wie in der Stellungnahme ST 402 mitgeteilt, liegt kein konkreter Zeitplan für den Neubau vor. Ebenfalls wurde in dieser Stellungnahme mitgeteilt, dass der Magistrat eigenmächtig tätig wird, wenn keine Einigung mit der Deutschen Bahn bzgl. der Absicherung vorliegt. Da es immer wieder Gleisübertritte auch von Jugendlichen und Kindern an dieser Stelle gibt, muss diese vor Übertritten besser abgesichert werden. Der zurzeit vorhandene Holzlattenzaun ist zum Teil defekt und dient auch nur notdürftig als Hindernis. Daher ist es dringend erforderlich beide Seiten der Gleisanlage so abzusichern, dass kein Überqueren möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße

24.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7612 entstanden aus Vorlage: OF 1558/5 vom 14.09.2025 Betreff: Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie die Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Kreuzung Wiener Straße nachhaltig verbessert werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: - Installation eines Geschwindigkeits-Displays gemäß § 45 Abs. 1c StVO zur Erhöhung der Verkehrssicherheit; - Anbringen von gut sichtbaren Fahrbahnmarkierungen ("30") nach § 39 Abs. 5 StVO zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Begründung: Im unteren Abschnitt der Buchrainstraße wird die bestehende Tempo-30-Regelung nachweislich häufig nicht eingehalten. Dadurch entstehen erhöhte Unfallgefahren sowie eine erhebliche Minderung der dortigen Wohn- und Aufenthaltsqualität. Zudem erhöht sich die Unfallgefahr für Kinder, die die ansässige Kita ("Ki.Bi.Z Buchrain") besuchen, enorm. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der effektiven Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO sowie der Gefahrenabwehr gemäß § 45 StVO. Durch die Kombination optischer und baulicher Elemente kann die Verkehrssicherheit gesteigert und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhaft gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße

24.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7611 entstanden aus Vorlage: OF 1557/5 vom 21.09.2025 Betreff: Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen die vorgeschriebenen 30 km/h (Tempo-30-Zone) in der Buchrainstraße auf der Strecke zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße eingehalten werden können. Begründung: Die Buchrainstraße zwischen der Wiener Straße und der Offenbacher Landstraße ist eine der wichtigsten Durchfahrtsstraßen in Oberrad. Bürger beschweren sich, dass die vorgeschriebenen 30 km/h in der Tempo-30-Zone von vielen Fahrzeugen nicht eingehalten werden. Dieser Straßenabschnitt wird auch von vielen Kindern und Fahrradfahrern genutzt, die dadurch gefährdet werden. Durch die erhöhte Geschwindigkeit und das Rasen einiger Fahrzeugführer in Verbindung mit unachtsamem Fahren werden auf dieser Strecke zudem auch Schäden an den Seitenspiegeln der dort geparkten Fahrzeuge verursacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Schulbus für den Lerchesberg einrichten

24.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7593 entstanden aus Vorlage: OF 1534/5 vom 03.10.2025 Betreff: Schulbus für den Lerchesberg einrichten Der Magistrat wird gebeten, für den Lerchesberg einen Schulbus einzurichten. Begründung: Seit nunmehr fünf Jahren wird der Stichweg Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen nicht als offizieller Schulweg anerkannt. Der derzeit deklarierte Weg führt in Richtung Louisa Bahnhof und anschließend wieder über den Sachsenhäuser Landwehrweg zurück. Für die betroffenen Kinder bedeutet dies einen erheblichen Umweg mit starker körperlicher Belastung und ist weiter als die zulässigen zwei Kilometer Laufweg. Ein Schulbus ist daher einzusetzen, um den Kindern einen sicheren und zumutbaren Schulweg zu ermöglichen. Zugleich entlastet dies auch die Eltern, die derzeit gezwungen sind, ihre Kinder individuell zu begleiten oder mit dem Auto zu fahren. Der Einsatz eines Schulbusses ist somit sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch im Sinne einer familienfreundlichen Infrastruktur geboten. (Bild aus der App Karten als Beispiel für einen Schulweg von 3km -> 2 km max. Laufweg sind bei kleinen Kindern angedacht) Quelle: App Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Beseitigung der Stolperfallen auf dem Buchrainplatz

24.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7609 entstanden aus Vorlage: OF 1555/5 vom 06.10.2025 Betreff: Beseitigung der Stolperfallen auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, die Stolperfallen auf dem Buchrainplatz zeitnah zu beseitigen. Begründung: Auf dem Buchrainplatz haben sich einige Steine des Bodenbelages abgesenkt oder fehlen teilweise bereits ganz. Gerade für mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger bergen diese Stolperfallen ein erhöhtes Risiko zu stürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichern

24.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7594 entstanden aus Vorlage: OF 1535/5 vom 20.09.2025 Betreff: Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen im Kreuzungsbereich Darmstädter Landstraße/Mailänder Straße/Altes Schützenhüttengäßch en mit akustischen Signalen auszustatten, um blinden bzw. sehbehinderten Menschen eine sichere Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. Begründung: Die oben genannte Ampelanlage ist nicht mit einem akustischen Signal ausgestattet. Blinde bzw. sehbehinderte Menschen (ohne Begleitung) können die Straße nicht eigenständig queren. Die Installation eines akustischen Signals ist dringend geboten. Mit dieser Maßnahme wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Inklusion im Straßenverkehr geleistet und blinde bzw. sehbehinderte Menschen erhalten so die Möglichkeit, selbstständig und sicher am öffentlichen Leben teilzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen

23.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7633 entstanden aus Vorlage: OF 626/8 vom 06.10.2025 Betreff: Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen Vorgang: OM 6936/25 OBR 8; ST 1238/25 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgesehenen Maßnahmen der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH zur Sicherung des Müllstandplatzes in der Straße An der Ringmauer 62 bis 64. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, gegenüber der Gesellschaft auf die Installation einer tatsächlichen Kameraüberwachung zu drängen und diese nach zwei Jahren zu evaluieren. Begründung: Nach der brandbedingt nötigen Fassadensanierung sollte präventiv veranlasst werden, den Müllstandplatz auch tatsächlich zur Abschreckung videozuüberwachen. Laut Stellungnahme vom 28.07.2025, ST 1238, sollen anscheinend nur Hinweisschilder auf eine Kameraüberwachung angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6936 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1238

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Einführung des „e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystems“ für den Ortsbezirk 8

23.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7628 entstanden aus Vorlage: OF 617/8 vom 06.10.2025 Betreff: Einführung des "e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystems" für den Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, wie und wann das e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystem im Ortsbezirk 8 eingeführt werden kann. Begründung: Um Kommunen frühzeitig zu warnen und besser auf Extremwetterereignisse vorbereitet zu sein, wurde 2021 das innovative Pilotprojekt "e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystem" im Landkreis Fulda aus Mitteln des Programms "Starke Heimat Hessen" gefördert und ist dort inzwischen flächendeckend in Betrieb und praxiserprobt. Das System misst in Echtzeit Niederschlag, Pegelstände und Abflussverhalten und kombiniert diese Daten mit den Werten des Deutschen Wetterdienstes. Im Bedarfsfall löst das System in Sekundenschnelle einen Alarm bei Bürgerinnen und Bürgern, Rettungskräften und Verwaltung aus. Die Bevölkerung muss dazu eine kostenlose App installieren, die dann per Pushnachricht und Pushanruf warnt. Für Rettungskräfte und Verwaltung gibt es einen zusätzlichen Alarmweg per SMS und VoiceCall. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Starkregenereignissen und Hochwasser ist es dringend geboten, auch in Frankfurt am Main - insbesondere in besonders gefährdeten Stadtbezirken - moderne Frühwarnsysteme zu implementieren. Der Ortbezirk 8 ist regelmäßig von Starkregen und Hochwasserereignissen betroffen, die erhebliche Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum verursachen. Ein effektives Frühwarnsystem kann dazu beitragen, die Folgen solcher Extremwetterereignisse deutlich zu mindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Weniger Kippen-Müll im öffentlichen Raum

23.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7635 entstanden aus Vorlage: OF 628/8 vom 04.10.2025 Betreff: Weniger Kippen-Müll im öffentlichen Raum Der Magistrat wird gebeten, die quadratischen Stahlmüllbehälter im Ortsbezirk 8 mit einem kleinen signalfarbenen Aufsatz auszustatten, möglichst genau an der Stelle, wo sich der Füllstutzen für die eingelassene Kippen-/Aschenbecherbox befindet. Die blauen und gelben Plastikmüllbehälter sollen ebenfalls farbige Aufsätze am Aschenbecher- bzw. Kippengehäuse, das im schrägen Deckel über den Fülllöchern eingelassen und wenig sichtbar ist, erhalten. Begründung: Leider werden Bushaltestellen, Bahnsteige und andere öffentliche Aufenthaltsräume im Ortsbezirk immer wieder durch weggeworfene Zigarettenreste, die auch wasserschädlich sind, stark verschmutzt. Diese Verunreinigung könnte durch Manschetten, die unübersehbar farbig gestaltet sind, vermindert und längerfristig sogar vermieden werden. In Niedersachsen ist man sogar dazu übergegangen, eine separate Kippenbox neben dem Müllbehälter zu montieren (siehe Foto). (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Heddernheimer Steg - Und wieder ist der Aufzug kaputt

23.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7639 entstanden aus Vorlage: OF 633/8 vom 07.10.2025 Betreff: Heddernheimer Steg - Und wieder ist der Aufzug kaputt Es steht nach dem Neubau weiterhin nur ein Fahrstuhl zur Verfügung, obwohl der Ortsbeirat mehrfach mit Anträgen darauf hingewiesen hat, dass nur ein Aufzug bei dieser hohen Besucherfrequenz nicht ausreichend ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass der Aufzug bereits seit vier Wochen nicht mehr nutzbar ist? Die Türen sind geschlossen, aber das Licht brennt. 2. Wie wird künftig sichergestellt, dass die Reparaturzeiten deutlich kürzer sind? 3. Angesichts der Tatsache, dass der Aufzug erst 2025 in Betrieb genommen wurde, ist es absolut unverständlich, dass der Aufzug bereits wieder kaputt ist. Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls Regressansprüche geltend zu machen. 4. Aufgrund der aktuellen als auch der künftig zu erwartenden Störanfälligkeit wird der Magistrat gebeten, erneut zu prüfen und zu berichten, ob eine zweite Aufzugsanlage nicht doch sinnvoll ist, um die Ausfälle kompensieren zu können. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragtext. Es ist allerding anzumerken, dass der demografische Faktor auch in Heddernheim zunehmend wichtiger wird und die Menschen immer mehr auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzen

05.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1760/1 Betreff: Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beleuchtung des gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Straße der Nationen, Römischer Ring und Pariser Straße instand setzen zu lassen. Begründung: Die defekte Beleuchtung wurde bereits mehrfach gemeldet, ohne dass sie innerhalb der letzten sechs Monate instand gesetzt wurde. Die Stadt ist als Trägerin der Straßenbaulast verpflichtet, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die Stadt unterliegt einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, die auch die regelmäßige Kontrolle und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung umfasst, um Gefährdungen auf Gehwegen vorzubeugen. Gut ausgeleuchtete Wege mindern das Gefühl von Unsicherheit und Angst, insbesondere bei Frauen, Jugendlichen und Seniorinnen bzw. Senioren. Sie fördern die soziale Kontrolle im öffentlichen Raum, da Personen und Situationen besser wahrgenommen werden. In dunklen Bereichen hingegen entstehen häufig Angsträume, die das Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigen und zu Meidungsverhalten führen. Defekte Laternen wirken verwahrlost und vermitteln einen Eindruck mangelnder Pflege öffentlicher Räume. Eine regelmäßige Wartung signalisiert dagegen Funktionsfähigkeit der Verwaltung, Respekt vor öffentlichen Räumen und Verantwortungsbewusstsein gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Gerade in urban verdichteten Quartieren wie dem Europaviertel ist eine gepflegte und funktionsfähige Straßenbeleuchtung ein wesentlicher Bestandteil städtischer Lebensqualität. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7577 2025 Die Vorlage OF 1760/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Maßnahmen gegen aggressives und organisiertes Betteln

05.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1744/1 Betreff: Maßnahmen gegen aggressives und organisiertes Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt und Stadtpolizei seit dem 01.01.2022 gegen aggressives, bedrängendes oder bandenmäßig organisiertes Betteln im Ortsbezirk 1 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizei-Einsätze oder ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (sowie 2025 bis dato) erfasst, die dem Phänomen des aggressiven oder organisierten Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche oder Hotspots sind derzeit bekannt, und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige) werden im Einsatzkonzept systematisch eingebunden? Begründung: Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Zur Bewertung der Situation und Prüfung möglicher weiterer Schritte werden aktuelle Informationen über Umfang, Entwicklung und Maßnahmenlage benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1744/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Vergleich und Gutachten Europagarten

05.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1762/1 Betreff: Vergleich und Gutachten Europagarten Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen: 1. Aus welchem Grund verweigert das Grünflächenamt die Veröffentlichung bzw. Weitergabe von Inhalten des im Gerichtsverfahren geschlossenen Vergleichs, obwohl dieser nachweislich keine Geheimhaltungsklausel enthält? 2. Welche konkreten rechtlichen Gründe (z.B. Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen Dritter) stehen nach Auffassung des Magistrats einer vollständigen Offenlegung entgegen? 3. Wird der Magistrat dem Ortsbeirat den vollständigen Vergleichstext zur Verfügung stellen und wenn nein, welche Passagen sollen geschwärzt werden und mit welcher Begründung? 4. Welche Gutachten (Privatgutachten im Auftrag der Stadt, gerichtliche Sachverständigengutachten) liegen zum Europagarten vor? Bitte mit Datum und Verfasser auflisten. 5. Welche Stellungnahmen oder Gegengutachten seitens der Stadtverwaltung oder externer Rechtsvertretung wurden dazu erstellt? 6. Wird der Magistrat diese Gutachten sowie die zugehörigen Stellungnahmen dem Ortsbeirat in vollständiger Fassung zugänglich machen? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung für jede Einschränkung. 7. Warum wurden die Inhalte des Vergleichs und der Gutachten bislang nicht transparent gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert, obwohl erhebliche Mehrkosten für die Steuerzahler zu erwarten sind? 8. Warum wurde im Vergleich ein vollständiger Ausschluss weiterer Mängelrechte vereinbart? 9. Hat die Stadt vor Abschluss des Vergleichs geprüft, ob ein Verjährungsverzicht, eine Hemmung der Verjährung, eine verlängerte Gewährleistung oder eine Funktions-/Vitalitätsgarantie vereinbart werden könnte? 10. Auf welcher rechtlichen Einschätzung beruhte die Annahme, eine bloße Nutzungsfreigabe des Europagartens für die Öffentlichkeit könne als Abnahmewille gewertet werden? Welche internen Aktenvermerke bzw. externen Rechtsgutachten liegen hierzu vor? 11. Gab es eine externe juristische Beratung? Begründung: Der Europagarten weist erhebliche Mängel auf, die nun zu einer vollständigen Nachbesserung und zu zusätzlichen Kosten in Höhe von mindestens 7 Mio. € führen. Es ist erneut mit eingeschränkter Nutzung zu rechnen. Im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Verfahren und dem geschlossenen Vergleich besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz. Da der Vergleich keine Geheimhaltungsklausel enthält, ist eine pauschale Verweigerung der Herausgabe nicht nachvollziehbar. Der Ortsbeirat macht daher sein Auskunftsrecht geltend und bittet um vollständige Offenlegung der relevanten Dokumente (Vergleich, Gutachten, Stellungnahmen). Die Stadt darf Inhalte nur zurückhalten, wenn sie nachweislich Geschäftsgeheimnisse betreffen - nicht lediglich, weil es "unangenehm" ist. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten ist kein unanfechtbarer Endpunkt. Die Parteien können und müssen es überprüfen, wenn Zweifel bestehen. Die Stadt hätte, bevor sie einem Vergleich zustimmt, das Gutachten kritisch hinterfragen und ggf. angreifen müssen. Mögliche Angriffspunkte wären z.B. zu Bodenaufbau, Baumgruben oder DIN-Normen/Regelwerke gewesen. Die bloße Nutzungsfreigabe für die Öffentlichkeit begründet für sich genommen keine konkludente Abnahme. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber die Abnahme unter Benennung der Mängel ausdrücklich verweigert oder nur unter ausdrücklichem Vorbehalt erklärt hat - die förmliche Abnahme bleibt vorbehalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1762/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln

05.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1806/1 Betreff: Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat Probleme in Verbindung mit aggressivem, bedrängendem, bandenmäßig organisiertem Betteln oder Täuschungsbettelei (Vortäuschen einer Notlage) im Ortsbezirk 1? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt, Stadtpolizei, Landespolizei und Bundespolizei seit dem 01.01.2022 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizeieinsätze bzw. ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022-2024 sowie 2025 bis dato erfasst, die den unter 1. genannten Phänomen des Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche sind derzeit bekannt und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung an Hilfsorganisationen, Vermittlung von Job-Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen, niedrigschwellige Hilfen) werden eingebunden? 6. Erfolgt diesbezüglich eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei, Sozialamt und Jugendamt und wenn ja, in welcher Form? 7. Sind städtebauliche (z.B. Beleuchtung, Sichtachsen zur sozialen Kontrolle, bessere Belebung, Entschärfung von Nischen) oder organisatorische Anpassungen geplant? 8. Werden offizielle Spendenstellen besser beworben, um direkte Bargeldvergabe an Straßenakteure zu minimieren? 9. Ist es geplant, die Gefahrenabwehrverordnung fortzuschreiben und wenn ja, in welcher Form (z.B. um besser gegen Schock-Betteln, Täuschung oder Nötigung im Straßenverkehr vorgehen zu können)? 10. Welche weiteren Maßnahmen plant der Magistrat? Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist aggressives, aufdringliches und bedrängendes Betteln, insbesondere in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen verboten. Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Beim Betteln während Rotphasen wird die Fahrbahn häufig nicht rechtzeitig geräumt, während Fahrzeuge bereits anfahren, womit die Personen sich und andere gefährden. Deutschland verfügt über ein dichtes soziales Netz. Niemand darf nach § 1 SGB XII gezwungen sein, seinen Lebensunterhalt durch Betteln zu bestreiten. Freiwilliges Betteln bleibt zulässig, ist jedoch Ausdruck des Versagens sozialer Strukturen, nicht eines individuellen Versagens. Nicht zulässig sind Zwangsbettler (Ausbeutung) oder betrügerische Bettler (Täuschung). In letzteren Fällen handelt es sich oftmals um organisierte Gruppen, die Betroffene zum Betteln zwingen oder wirtschaftlich ausbeuten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Haushalt 2026 - Etatanregung: Taubenabwehr Galluswarte

04.10.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1747/1 Betreff: Haushalt 2026 - Etatanregung: Taubenabwehr Galluswarte Der Ortsbeirat möge folgende Etatanregung an die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Im Haushalt 2026 Euro werden 500.000 Euro eingestellt, um ein Taubenabwehrgitter unter der Eisenbahnbrücke an der Galluswarte am Ausgang Frankenallee anzubringen. Begründung: Die Unterführung an der Frankenallee / Galluswarte ist seit Jahren durch Taubenkot verschmutzt. Das Problem ist vom Ortsbeirat mehrfach in Anträgen angesprochen worden, Lösungsansätze wurden erarbeitet, jedoch nicht umgesetzt bzw. abgelehnt. Der zeitweise aufgestellte Taubencontainer hat nicht funktioniert, so dass dieser wieder abgebaut wurde. Weiterhin findet eine tägliche extreme Verunreinigung durch Taubenkot statt. Menschen, die auf den Bus warten müssen immer befürchten, dass etwas von oben herabfällt. Die einzige dauerhafte Lösung ist das Anbringen eines Gitters unter der Brücke. Die Zwischenräume müssen verschlossen werden, so dass Tauben sich dort nicht mehr nieder lassen können. An der Unterführung Mainzer Landstraße / Galluswarte hat dies zu einer deutlichen Verbesserung geführt. Bei der Anbringung muss darauf geachtet werden, dass das Gitter die Unterseite der Brücke komplett verschließt und Tauben sich dort nicht verfangen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1747/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Kinder vor Giftködern schützen

30.09.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1767/1 Betreff: Kinder vor Giftködern schützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Wir fragen den Magistrat: Was tut die Stadt Frankfurt dagegen, dass im direkten Umfeld von Schulwegen und Kinderspielplätzen immer häufiger Giftköder ausgelegt werden, obwohl diese Giftköder von Kindern fernzuhalten sind? Begründung: Auf dem Gehweg in der Kleyerstraße lagen Ende September nicht fachmännisch dokumentierte Giftköderboxen. Das kommt im Ortsbezirk 1 immer häufiger vor, vor allem auch im Umfeld von Spielplätzen und auf Schulwegen. Gebäudeeigentümer dichten ihre Gebäude nicht ab und gefährden ihr Umfeld auf sinnlose Weise mit Giften. Das ist auch eine Gefahr für den Artenschutz, gerade in Bezug auf Greifvögel. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1293 2025 Die Vorlage OF 1767/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen

30.09.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1750/1 Betreff: Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einfach umzusetzende, bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Weilburger Straße zu ergreifen wie z.B. Fahrbahnverschwenkungen durch abgepollerte, versetzte Sperrflächen und dabei insbesondere den Abschnitt zwischen Helmut-Walcha-Straße und Schwalbacher Straße rund um den Kindergarten in der Hausnummer 49 in den Fokus nehmen. Begründung: Fast 700 Meter sture Geradeausfahrt ohne Ampeln motivieren vor allem nachts einige Raser, auf der Weilburger Straße ihre Motoren auszuprobieren. Anwohnende hören den Motorenlärm dann schon von weitem, wenn diese im Westen aus der Kleyerstraße in die Weilburger Straße einbiegen und sodann mit hoher Drehzahl die gesamte Weilburger Straße durchdröhnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7572 2025 Die Vorlage OF 1750/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Falschparkende in der Niddastraße

30.09.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1743/1 Betreff: Falschparkende in der Niddastraße Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Verkehrsprobleme in der Niddastraße zwischen Elbestraße und Weserstraße in Bezug auf Falschparkende behoben werden. Begründung: Die Niddastraße ist zwischen Elbestraße und Weserstraße eine Zweirichtungsstraße. Auf der nördlichen Straßenseite wird jedoch vor allem abends entgegen der Fahrtrichtung im Halteverbot geparkt, wodurch ein Verkehr in zwei Richtungen nicht mehr möglich ist. Dies führt zu Hupkonzerten und bedrohlichen Situationen. Anwohnende kommen nicht mehr in ihre Tiefgaragen und Orte für Feuerwehrdrehleitern sind zugeparkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 30 Die Vorlage OF 1743/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7568 2025 Die Vorlage OF 1743/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026

30.09.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1768/1 Betreff: Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: - Welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat dieses Jahr für den Schutz der Bevölkerung vor Verletzungen und Feinstaub an Silvester umzusetzen? - Wie soll die Schutzpflicht vor Feuerwerk die besonders zu schützenden Einrichtungen nach der 1. SprengV gegenüber Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime dieses Jahr umgesetzt werden? - Unter anderem in Köln und Stuttgart galten für weite Teile der Innenstadt Böllerverbote. Hat sich der Magistrat mit diesen Städten zu den Erfahrungen ausgetauscht? Begründung: Eine Mehrheit in der Bevölkerung, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ärztekammern und der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Böllerei zu Silvester ab. Mehrere Städte haben bereits großflächige Böllerverbote erlassen. In Frankfurt war die Feuerwerksverbotszone jedoch nur auf wenige einzelne Orte in der Innenstadt beschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1294 2025 Die Vorlage OF 1768/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Defekte Fahrtreppen und Aufzug „Galluswarte“

30.09.2025 · Aktualisiert: 29.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1746/1 Betreff: Defekte Fahrtreppen und Aufzug "Galluswarte" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Fahrtreppe zu den S-Bahnsteigen an der Galluswarte ist seit Anfang September defekt und soll laut Deutscher Bahn erst zwei Monate später wieder instandgesetzt werden. Ein Aufzug zum S-Bahnsteig fehlt seit Jahrzehnten und die Deutsche Bahn tut nichts, um der gesetzlich geforderten Verpflichtung zur barrierefreien Erschließung nachzukommen. Dies vorangestellt, fordern wir den Magistrat zum wiederholten Male auf, auf die Deutsche Bahn zuzugehen und Folgendes zu fordern: 1. Machbarkeitsstudie zur Aufzugplanung umgehend durchführen lassen 2. Reparaturen an Aufzügen und Fahrtreppen kurzfristig erledigen lassen 3. Wartungsintervalle und Reinigung an hochfrequentierten Standorten wie der Galluswarte bei Bedarf erhöhen. Begründung: Die Galluswarte ist einer der größten Verkehrsknotenpunkte in Frankfurt. Der Ausfall der einzigen Fahrtreppe behindert täglich tausende Pendlerinnen und Pendler, vor allem mobilitätseingeschränkte und behinderte Menschen. Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn eine S-Bahnstation über lange Zeiträume in ihrer Nutzung beschränkt ist und Reisende lange Umwege in Kauf nehmen müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7569 2025 Die Vorlage OF 1746/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Dringende Bitte um Installation von Überwachungskameras an der Kreuzung Hufnagelstraße / Frankenallee

20.11.2025

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der jüngsten Ereignisse und der zunehmenden Kriminalität in diesem Bereich möchte ich Sie hiermit dringend darum bitten, Überwachungskameras an der Kreuzung Hufnagelstraße und Frankenallee zu installieren. Diese Maßnahme würde aus meiner Sicht erheblich zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit beitragen. Das Gebiet wird täglich von vielen Anwohnern, Passanten und Pendlern genutzt. Eine verstärkte Videoüberwachung könnte abschreckend wirken, die Aufklärung von Straftaten erleichtern und insgesamt zu einem sichereren Umfeld für die Gemeinschaft führen. Angesichts der aktuellen Situation bitte ich Sie höflich, die Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahme schnellstmöglich zu prüfen und einzuleiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Sicherheit unseres Stadtteils. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Alexandru-Mihai Ghita

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Poller/Radständer/Geländer Wiesenstrasse

03.11.2025

Hallo zusammen, mir fällt immer wieder auf, dass in der Wiesenstrasse (Bornheim) auf der Seite vom kleinen Kiosk gegenüber von der Bäckerei Rausch etliche Autos stundenlang parken, obwohl dort absolutes Halte- und Parkverbot einseitig ist. Das bestätigte mir auch bereits eine Streife der Verkehrspolizei. Ich möchte dies nicht mehr hinnehmen. Der Bürgersteig wird dadurch extremst beengt, sodass Fußgänger nicht mehr richtig langlaufen können, geschweige denn Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator etc. Zudem wird die Straße dadurch beengt, sodass Radfahrer nicht genug Platz haben. Mein Eindruck ist, dass Falschparker dort selten/fast nie gemeldet und abgeschleppt werden. Mein Vorschlag wäre daher, dass am Rand des Bürgersteigs Radständer wie zb etwas weiter unten vor der Sparkasse errichtet werden, bzw. ein Geländer. Somit könnten dort keine Autos mehr parken. Daher könnt man ja vllt eine Petition starten, was haltet ihr davon?

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Verschmutzung und Sicherheitsprobleme im Durchgang vom Karmeliterkloster zum Mainufer beseitigen

03.11.2025

Der öffentliche Durchgang vom Karmeliterkloster zum Mainufer ist stark verschmutzt und entwickelt sich zunehmend zu einem Treffpunkt für Drogenkonsumenten. Nachts meiden viele Passanten den Weg aus Angst. Ich schlage vor, den Reinigungsintervall in den täglichen Rhythmus der Mainuferreinigung zu integrieren und regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei durchzuführen. Es ist unverständlich, dass auf der Zeil für kleine Vergehen hohe Strafen gelten, während hier massive Verschmutzung geduldet wird. Eine regelmäßige Reinigung und Kontrolle würde Sicherheit und Sauberkeit deutlich verbessern.

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Fahrradständer/ Poller vor dem Zebrastreifen in der Weidenbornstraße

03.11.2025

Es stehen häufig Autos direkt vor dem Zebrastreifen in der Weidenbornstraße (Nähe FES/ Günthersburgpark). Hier sollte ein Poller / Fahrradständer oder ähnliches hinkommen, damit der Zebrastreifen einsehbar ist.

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Videoüberwachung in Parks

05.08.2025

Nachts sind Parks in Frankfurt ein gruseliger Ort. Aufgrund dessen sehe ich es als nützliche Maßnahme, eine Videoüberwachung in Parks in Frankfurt einzuführen, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. So ist es nachts ja nur auch begrenzt möglich, die Parks zu bestreifen. Sollte eine Videoüberwachung nicht möglich sein, könnte man auch mehr Notfallsäulen errichten.

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Ideenplattform: Kommentarmoderation

03.06.2025

Ich schlage vor, die obligatorische Kommentarmoderation abzuschaffen. Einer der Gründe dafür ist, dass sie sehr zeitaufwendig ist. Meiner Meinung nach wäre es besser, wenn Kommentare nur dann moderiert würden, wenn sie gemeldet werden.

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Zebrastreifen zwischen Grünstreifen Frankenallee

30.04.2025

Auf der Frankenallee für ein Grünstreifen komplett durch die Straße. Dieser Grünstreifen ist immer mal wieder durch Straßen unterbrochen. Da hier viele Fußgänger und auch Kinder unterwegs sind, wäre es sinnvoll die Verbindung durch einen Zebrastreifen zu sicher, da virale die abbiegenden Fahrzeug oft die Vorfahrt der Fußgänger untergraben und es so sehr gefährlich für Kinder ist.