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Thema

Wohnen

Vorlagen

Anregung an den Magistrat (OB 1)

Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 1 weiter?

05.03.2024 | Aktualisiert am: 14.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5236 entstanden aus Vorlage: OF 1193/1 vom 18.02.2024 Betreff: Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 1 weiter? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 1 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind. Insbesondere wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen, wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke? 2. Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand? 3. Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -erweiterungsbauten und Kita-Neu- oder -Erweiterungsbauten können aufgrund von Insolvenzen aktuell nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben? 5. Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats, betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs? 6. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, damit vor allem Filetlagen in der Innenstadt wie gegenüber der Alten Oper oder im ehemaligen Karstadt-Areal nicht wieder jahrelang unentwickelt bleiben? Hat der Magistrat solche Maßnahmen, etwa Baugebote, Grundstücksübernahmen und Enteignungen, bereits eingeleitet? Aufgrund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert, im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein. Begründung: Die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betrifft auch Frankfurt. Baustellen wie an der Hauptwache 1 stehen still, die Zukunft des Areals am ehemaligen Polizeipräsidium oder am ehemaligen Karstadtquartier sind unklar. Auch kleinere Wohnungsbauprojekte werden aktuell nicht fertiggestellt. Daher ist es wichtig zu erfahren, wo es aktuell genau zu Problemen kommt und welche Möglichkeiten der Magistrat bei Insolvenzen hat. Vor allem bei Insolvenzen, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben, wenn z. B. Schulen und Kitas nicht gebaut werden können oder eine Grünfläche nicht angelegt werden kann, bei Baustelleneinrichtungen, die Fuß- und Radwege sowie Parkplätze und Straßen betreffen, ist der Informationsbedarf in der Bevölkerung groß. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Fluglärm reduzieren: Flugroute 07-N westlich verschwenken

05.03.2024 | Aktualisiert am: 14.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5234 entstanden aus Vorlage: OF 1186/1 vom 18.02.2024 Betreff: Fluglärm reduzieren: Flugroute 07-N westlich verschwenken Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Flugroute 07-N (Ost-Betrieb) über weniger bewohntem Gebiet westlich entlang der A 5 verschwenkt werden kann (s. Zeichnung) und 2. ob diese Flugroute auch für ältere Flugzeuge mit besonders lauten Triebwerken, selbst wenn es sich um ein kleineres Flugzeug handelt, gesperrt werden kann. Begründung: Die Flugrouten werden regelmäßig hinsichtlich der Lärmentwicklung optimiert. Bei der Flugroute 07-N hat es seit mehreren Jahrzehnten keine Optimierung gegeben. Im Laufe der Jahre sind die Gebiete entlang dieser Flugroute deutlich stärker bewohnt, da zahlreiche neue Wohngebäude errichtet wurden, insbesondere im Gallus und Europaviertel, aber auch in Niederrad und auf dem Riedberg. Damit sind auch mehr Menschen von Fluglärm betroffen. Aus diesem Grund bietet es sich an, die Flugroute zu verschwenken, damit weniger Menschen durch Fluglärm beeinträchtigt sind. Schon bei einem andauernden Lautstärkepegel von etwa 40 Dezibel können Konzentrations- und Hörstörungen auftreten. Bei einer Dauerbelastung von 65 Dezibel (60 Dezibel entsprechen in etwa der normalen Gesprächslautstärke) besteht ein erhöhtes Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen. Die Lärmpegel entlang dieser Flugroute werden teilweise deutlich überschritten (>80 Dezibel). Zwar ist diese Flugroute für große Flugzeuge bereits gesperrt, doch sind kleinere Flugzeuge mit älteren Triebwerken nicht unbedingt leiser. Starts und Landungen gehören zu den riskantesten Flugsituationen. Nicht auszudenken wäre, was passieren würde, wenn ein Flugzeug beim Start über Frankfurt abstürzt. Der Schaden wäre immens. Es könnte zahlreiche Opfer geben. Alleine aus diesem Grund wäre es bereits geboten, die Flugroute nicht mehr in dieser Form zu betreiben. In den Medien hört man immer wieder, dass Flugzeuge auf einer Autobahn erfolgreich notlanden konnten. Daher würde es sich anbieten, die Flugroute entlang der A 5 zu verschwenken, was das Risiko minimieren würde und eine erfolgreiche Notlandung begünstigen könnte. Nach Rücksprache mit der Flugsicherung könnte die Flugroute verschwenkt werden. Hierzu müsste jedoch das Funkfeuer neu ausgerichtet werden, was mit Kosten verbunden wäre. Kürzlich hat die Fraport einen Rekordgewinn gemeldet, weshalb ausreichend Budget für diese Maßnahme vorhanden sein sollte. Quelle: Fraport; Flugroute 07-N; blaue Linienführung: Beispiel mögliche alternative Flugroute Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19

05.03.2024 | Aktualisiert am: 14.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5227 entstanden aus Vorlage: OF 1173/1 vom 18.02.2024 Betreff: Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19 Der Magistrat wird gebeten, die Verdrängung der Mieterinnen und Mieter in der Sulzbacher Straße 19 mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Milieuschutzsatzung) zu verhindern. Begründung: In den Medien war zu entnehmen, dass das Wohnobjekt in der Sulzbacher Straße 19 aufgewertet und hierfür deutlich höhere Mieten durchgesetzt werden sollen. Besorgte Mieter wissen nicht, wie sie die höheren Mieten begleichen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Mauer um den alten jüdischen Friedhof sanieren – warum ist nichts geschehen?

04.03.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 1194/1 Betreff: Mauer um den alten jüdischen Friedhof sanieren - warum ist nichts geschehen? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Bereits im Jahr 2019 hat der Ortsbeirat den Magistrat aufgefordert die Umfassungsmauer des Alten Jüdischen Friedhofs in Stand setzen zu lassen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020 (ST 314) verwies dieser darauf, dass der Putz sanierungsbedürftig sei und Mittel bereits in den Haushalt eingestellt worden seien. Innerhalb von drei Jahren sollten die Arbeiten durchgeführt sein. Nach der Genehmigung des Haushalts wolle man die Arbeiten vergeben. Geschehen ist seitdem allerdings nichts! Der Magistrat wird gebeten folgende Frage zu beantworten: 1. Wurden die Sanierungsarbeiten bereits vergeben? 2. Falls ja: Warum wurden diese dann nicht ausgeführt? 3. Falls nein: Was war der Grund dafür, dass keine Vergabe stattgefunden hat? 4. Wie ist der heute Planungsstand für die Sanierung? 5. Stehen die finanziellen Mittel noch zur Verfügung? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.02.2024, OF 1153/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5214 2024 Auskunftsersuchen V 895 2024 1. Die Vorlage OF 1153/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1194/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mauer Friedhof Sanierung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9

Auf dem Weg zur stillfreundlichen Kommune - Räume für stillende Mütter auch im Ortsbezirk 9 schaffen

04.03.2024 | Aktualisiert am: 05.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 714/9 Betreff: Auf dem Weg zur stillfreundlichen Kommune - Räume für stillende Mütter auch im Ortsbezirk 9 schaffen Vorgang: NR 361/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem NR 361 angeregt, dass in Frankfurt ebenso wie in anderen Kommunen gezielt geschützte , hygienische Räume für stillende Mütter geschaffen werden sollen. Der Magistrat begrüßt dies mit der B58 diesen Jahres und wird den Beschluss entsprechend umsetzen Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Ortsbeirat möchte dieses Anliegen unterstützen und bittet daher den Magistrat auch im Ortsbezirk 9 solche zu schaffen. In Frage kämen beispielsweise: - Das Haus Dornbusch - Das Nachbarschaftsbüro Ginnheimer Hohl - Das Nachbarschaftszentrum Franz Werfelstr. Ebenso wird der Magistrat gebeten: -zu prüfen wo eine Information über das Projekt bei Trägern des öffentlichen Lebens (Kirchengemeinden, Vereine, usw.) die Schaffung solcher Räume ermöglichen könnte Welche weiteren Gebäude /Standorte in Frage kommen könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.04.2022, NR 361 Beratung im Ortsbeirat: 9

stillfreundliche Kommune Räume für stillende Mütter Ortsbezirk 9

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 3

Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78

29.02.2024 | Aktualisiert am: 05.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 676/3 Betreff: Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet um Auskunft über den Planungsstand für das Wohngebäude im Oeder Weg 74 - 78. Seit Jahren steht dieser Wohnkomplex wegen angeblich statischer Mängel leer. Maßnahmen zur Wiederherstllung von bezahlbarem Wohnraum sind nicht zu erkennen. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, ob das Gebäude durch die Stadt, die KEG oder die ABG angekauft und hier bezahlbarer Wohnraum hergestellt werden kann. Begründung: Der akute Wohnraummangel in Frankfurt lässt es nicht zu, Möglichkeiten zur Herstellung bezahlbaren Wohnraums links liegen zu lassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Wohngebäude Planungsstand Wohnraummangel

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 3

Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

29.02.2024 | Aktualisiert am: 05.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 675/3 Betreff: Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bedankt sich für die Auskunft des Magistrats durch die ST 975 zur Entwicklung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 26 - 28. Da seit über einem Jahr keine Bautätigkeit zu beobachten ist, bittet der Ortsbeirat erneut um Sachstandsauskunft: Wurde das Gelände weiterveräußert und wie sehen inzwischen die Planungsabsichten aus? Ist eine Zwischennutzung des Geländes durch die Stadt z.B. zur Unterbringung Geflüchteter denkbar? Begründung: Der akute Wohnraummangel in Frankfurt und die besondere Flächenknappheit im Nordend lässt es nicht zu, Flächen ungenutzt liegen zu lassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Auskunftsersuchen Grundstücksentwicklung Bautätigkeit

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 3

Berger Straße 6 bis 8

29.02.2024 | Aktualisiert am: 05.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 674/3 Betreff: Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 762/23 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat möchte an die V762 erinnern und nachfragen, was der Grund ist, die Liegenschaft Berger Straße 6-8 nicht anzukaufen. Der akute Wohnraummangel in Frankfurt lässt es nicht zu, Möglichkeiten zur Herstellung bezahlbaren Wohnraums links liegen zu lassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2023, V 762 Beratung im Ortsbeirat: 3

Wohnraummangel Liegenschaft Auskunftsersuchen

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 3

Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats?

29.02.2024 | Aktualisiert am: 05.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 668/3 Betreff: Was geschieht mit dem Gebäude des russischen Konsulats? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Eigentümerin des Gebäudes des ehemaligen russischen Konsulats einzuwirken, den leerleerstehenden Raum sozialen Zwecken zuzuführen. Denkbar wäre u.a. die Nutzung als Bürgerhaus, das es im Nordend als einem der bevölkerungsreichsten Stadtviertel nicht gibt. Ebenso - oder zusätzlich - könnten die bislang als Wohnungen für Konsulatsangestellte genutzten Räume in dem Gebäude als Unterkunft für schutzsuchende Menschen eingerichtet werden. Sie dürften den amtlichen Anforderungen besser als Sammelunterkünfte oder mangelhaft isolierte Container genügen. Begründung: Dem eng besiedelten Nordend fehlt es an Räumen für die Öffentlichkeit und für Normalverdienende bezahlbarem Wohnraum. Mit einer Unterkunft für Geflüchtete, insbesondere aus der Ukraine, könnte die Stadt an diesem Ort ein symbolträchtiges Zeichen setzen für ihre Solidarität mit den Menschen, die dem Horror eines Krieges entkommen sind. Das nun freigewordene Gebäude des ehemaligen russischen Konsulats bietet dafür eine Chance. Diese bitten wir den Magistrat auszuloten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Gebäude Nutzung Soziale Zwecke

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 10

Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?

26.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 785/10 Betreff: Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 10 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind. Falls dieses zutrifft, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen, wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke? 2. Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand? 3. Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/ oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -Erweiterungsbauten und KiTa-Neu- oder -Erweiterungsbauten können auf Grund von Insolvenzen aktuell nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben? 5. Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs? 6. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, , damit vor allem Filetlagen nicht wieder jahrelang unentwickelt bleiben? Hat der Magistrat solche Maßnahmen, etwa Baugebote, Grundstücksübernahmen und Enteignungen, bereits eingeleitet? Auf Grund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein. Begründung: Die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betrifft auch Frankfurt. Baustellen wie an der Hauptwache stehen still, die Zukunft des Areals am ehemaligen Polizeipräsidium oder am ehemaligen Karstadt-Quartier sind unklar. Auch kleinere Wohnungsbauprojekte werden aktuell nicht fertiggestellt. Daher ist es wichtig zu erfahren, wo es aktuell genau zu Problemen kommt und welche Möglichkeiten der Magistrat bei Insolvenzen hat. Vor allem bei Insolvenzen, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben, wenn z.B. Schulen und KiTas nicht gebaut werden können oder eine Grünfläche nicht angelegt werden kann, bei Baustelleneinrichtungen, die Fuß- und Radwege sowie Parkplätze und Straßen betreffen, ist der Informationsbedarf in der Bevölkerung groß. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

Insolvenzwelle Immobilienentwickler Bauprojekte

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Fragen an den Magistrat zum sogenannten Brexit haben sich erledigt

25.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 867/2 Betreff: Fragen an den Magistrat zum sogenannten Brexit haben sich erledigt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3587, "Brexit-Konzept für den Frankfurter Wohnungsmarkt?" für erledigt anzusehen und keine Stellungnahme zu den Fragen der Anregung mehr abzugeben. Begründung: Die Fragen des Ortsbeirates aus der letzten Amtsperiode zu einem möglichen Konzept des Magistrats für den Frankfurter Wohnungsmarkt im Zuge des sog. Bexit "dümpeln" seit 2018 auf der Tagesordnung des OBR-2. Nach nunmehr 50 Sitzungen des Ortsbeirats (22 Sitzungen der alten Amtsperiode und 28 Sitzungen in der neuen Amtsperiode) rechnet der Ortsbeirat nicht mehr mit einer Antwort des Magistrats und hält diese zwischenzeitlich auch für entbehrlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Brexit Konzept Wohnungsmarkt

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Die Sanierung der Mauer des alten Friedhofs Hausen schnellstmöglich realisieren

25.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 378/7 Betreff: Die Sanierung der Mauer des alten Friedhofs Hausen schnellstmöglich realisieren Seit 2019 fordert der Ortsbeirat immer wieder den Magistrat auf, die Mauer des alten Friedhofs in Hausen zu sanieren und das Gelände instand zu setzen. Nach Ankündigungen in 2020, zeitnah würden Maßnahme umgesetzt, ohne, dass etwas geschah, wurde in der Stellungnahme 313 von 2023 mitgeteilt, dass ein statisches Gutachten erstellt wird. Sinnlos vergangene Zeit hat den Zustand der Mauer verschlechtert. Nun liegt der Bericht B46 v. 26.01.23 des Magistrats vor. Darin wird die Planung der Sanierung der Mauer angekündigt, aber gleichzeitig der Abbruch oder ggf. Ersatz der Mauer in Betracht gezogen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Zu erklären, warum so lang gewartet wurde, obwohl der Magistrat bereits 2020 festgestellt hat, dass dringender Handlungsbedarf besteht? 2. Die Sanierung und Teilwiederherstellung der Mauer schnellstmöglich umzusetzen und damit dem Wusch des Ortsbeirates und der Anwohner Hausens zu entsprechen. 3. Dem Ortsbeirat einen genauen Zeitrahmen der weiteren Schritte mitzuteilen. Antragsteller: CDU BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Beratung im Ortsbeirat: 7

Sanierung Mauer Friedhof

Parteien: CDU, BFF

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Antrag Ortsbeirat 7

Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die Stadtverordnetenversammlung

25.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 376/7 Betreff: Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung Der Bauverein Kath. Studentenheime e.V. stellt in seinem Friedrich Dessauer Haus an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90 60488 Frankfurt derzeit 616 Studierenden Wohnungen zu im Marktvergleich äußerst günstigen Mieten zur Verfügung. Der Verein möchte bereits seit rund zwei Jahren ein Bauvorhaben auf dem Areal rea-lisieren, um zusätzliche 150 Wohneinheiten zu schaffen. Die Baugenehmigung liegt bereits seit dem 4. Quartal 2022 vor und der Ausführungsplan ist längst fertig gestellt. Als gemeinnütziger Verein ist der Bauverein auf Fördermittel der Stadt Frankfurt an-gewiesen, um die Mieten weiterhin zu sozial "verträglichen" Preisen anbieten zu kön-nen. Die aktuelle Förderrichtlinie "Studentischer Neubau" sieht die Fixierung der pauschalen monatlichen Warmmiete je Wohnheimplatz bei € 350,- vor. Damit lässt sich das Bauvorhaben allerdings, aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten sowie der derzeitigen Finanzierungsbedingungen, nicht realisieren. Der Bauverein möchte sowohl von einem Ausgleich der nicht ausfinanzierten Betriebskosten des potentiellen Neubaus durch Mieterhöhungen in den Bestandswohnungen als auch von einer Auflösung der eigenen Instandhaltungsrücklagen absehen. Die geplante Richtlinienänderung sieht vor, nur die Kaltmiete auf 7,50 €/m2-Wohnfläche zu fixieren. Die Betriebskosten sollen an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht werden dürfen. Zudem soll die aktuelle Darlehensförderung zu einer kombinierten Darlehens- und Zuschussförderung ausgebaut werden. Leider wurde die Änderung noch nicht zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In der Konsequenz wird der Start des Neubaus seit nunmehr fast einem halben Jahr verzögert. Bisherige Anfragen seitens des Bauvereins an den Magistrat sowie den Oberbürgermeister blieben leider unbeantwortet. Um den bestehenden Wohnungs-mangel in Frankfurt entgegenzuwirken, muss somit schnellstmöglich gehandelt und die Richtlinienänderung vorangetrieben werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, die angedachte Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" zum nächstmöglich Zeitpunkt in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, um damit den dringend benötigten Bau neuer Studentenwohnungen zu ermöglichen sowie voranzutreiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Wohnraum Förderprogramm Neubau

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad

23.02.2024 | Aktualisiert am: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5176 entstanden aus Vorlage: OF 980/5 vom 04.01.2024 Betreff: Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad Der Magistrat wird gebeten, das Regierungspräsidium Darmstadt, Referat Immissionsschutz, zur Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie der nachschulischen Betreuung in Frankfurt-Oberrad zu kontaktieren. Die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen sind einzuhalten. Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist in die Lärmschutzzone 2 eingestuft. Dies bedeutet, dass Neubauten in Oberrad grundsätzlich zulässig sind, aber mit Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet werden müssen. In den letzten Jahren hat sich der Bedarf an Bildungseinrichtungen in Oberrad deutlich erhöht. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass viele junge Familien nach Oberrad gezogen sind, aber die Anzahl der Plätze in den Oberräder Kindergärten und Horteinrichtungen nicht mitgewachsen ist. Die bestehende Bildungsinfrastruktur in Oberrad ist nicht ausreichend, um den Bedarf der Familien im Stadtteil zu decken. Dies führt zu einer Überlastung der Einrichtungen und zu einer unzureichenden Betreuung der Kinder. Eine große Anzahl Kinder in Oberrad besucht zurzeit keinen Kindergarten, da die Eltern keinen Platz bekommen haben. Etliche Familien müssen ihre Kinder morgens bis in die Stadtmitte in einen Kindergarten bringen. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Bildungseinrichtungen in Oberrad ist daher erforderlich, um den Bedarf an Bildungs- und Betreuungsplätzen zu decken und eine angemessene Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Der Ortsbeirat 5 ist der Auffassung, dass die Auswirkungen des Fluglärms auf die Kinder in den Horten und Kindertageseinrichtungen durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen minimiert werden können. Der Ortsbeirat 5 beantragt daher, dass das Regierungspräsidium Darmstadt weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten und nachschulischen Betreuungsangeboten in Frankfurt-Oberrad schnellstens erteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 7)

Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes AltRödelheim?

20.02.2024 | Aktualisiert am: 22.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 entstanden aus Vorlage: OF 365/7 vom 06.02.2024 Betreff: Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes Alt-Rödelheim? Vorgang: OM 2551/22 OBR 7 Seit September 2022 fordert der Ortsbeirat: "Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen". Bis heute liegt keine Antwort vor. Der Magistrat wird aufgefordert, Folgendes umzusetzen: 1. Zeitnah wird eine Diskussionsgrundlage für die Gestaltung des Platzes Alt-Rödelheim dem Ortsbeirat vorgestellt. 2. Es wird ein Zeitpunkt angegeben, an dem ein Runder Tisch unter Mitsprachemöglichkeiten für interessierte Bürgerinnen und Bürger stattfindet. Dieser sollte möglichst in diesem Jahr terminiert werden. Begründung: Nach dem Desaster mit der Umplanung des Investors, statt Mietwohnungen Eigentumswohnungen bauen zu wollen, muss schnellstmöglich klar sein, was mit dem öffentlichen Raum vor der neu zu bauenden Häuserzeile geschieht. Die Nachbarschaft, die Bürgerinnen und Bürger Rödelheims, hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Zukunft der Platz haben wird. Immerhin wird das soziale Leben in Rödelheim seit Jahren durch die sich hinziehende bauliche Situation behindert, denn es finden seither keine Stadtteilfeste statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten

20.02.2024 | Aktualisiert am: 22.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5112 entstanden aus Vorlage: OF 764/10 vom 05.02.2024 Betreff: Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse - je Stadtteil im Ortsbezirk 10 - zu den Erhaltungssatzungen ganz aktuell bestehen, zumal diese bisher der wichtigen Wohnraumschaffung und so auch der Modernisierung sowie der CO2-Reduzierung entgegenstehen; 2.1 von Interesse sind zu 1. dabei auch aktuelle Statistiken über Bauanfragen nebst deren anschließende Weiterbehandlung. 2.2 Dabei ist der Vergleich von Interesse, wie überhaupt auch die Anzahl der Bauanfragen und letztlich auch der Bautätigkeiten 2.2.1 in Erhaltungssatzungsgebieten zu 2.2.2 Gebieten ohne Erhaltungssatzungen in der jeweiligen Nachbarschaft dazu aktuell aussieht. 2.2.3 Wie sieht dazu jeweils die Entwicklung der Dachausbauten sowie der Anbauten aus? 3. Wie sieht der statistische Vergleich in Quadratmetern zu 2. aus? 4. Wie sieht der statistische Vergleich der aktuell modernisierten Heizungen zu 2. aus? Begründung: Wohnungsbau findet kaum statt. Investitionen lohnen oft nur, wenn auch Häuser aufgestockt oder angebaut werden können. Nach den Erkenntnissen verzögern und verhindern Erhaltungssatzungen sehr bürokratisch sogar Wohnungsbau. Die nächsten Jahrzehnte dürfen in Frankfurt Nord-Ost insgesamt nicht durch Bürokratiemonster zu einem Stillstand sowie auch zu vernachlässigten Gebäuden führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach Lohrberg, Klingenweg

19.02.2024 | Aktualisiert am: 06.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 569/11 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach Lohrberg, Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge prüfen, ob das Grundstück Seckbach Bez. 39 512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der 90. Jahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen aus dem Landschaftskataster (Anlagen 1-3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten von Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Budge Stift, sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist mit den Unterzeichnern des Antrags, der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 BauGB handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan Nutzung Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne Von Zusammengehörigkeit und somit nicht um Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Wir bitten dies zu überprüfen und eventuelle Maßnahmen einzuleiten, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich. Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse:

Grundstücksherausnahme Außenbereich Flächennutzungsplan

Parteien: SPD, CDU, LINKE., FDP

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der SebastianRinzStraße 1A - Teil 4

19.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5131 entstanden aus Vorlage: OF 803/2 vom 12.10.2023 Betreff: Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1A - Teil 4 Vorgang: OM 4540/15 OBR 2; ST 95/16; OA 429/16 OBR 2; ST 2157/19; V 1777/20 OBR 2; ST 30/21; ST 1230/21; ST 2106/21; ST 920/22; ST 2294/22; ST 738/23; ST 1902/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Nutzung er für das ehemalige Pförtnerhaus in der Sebastian-Rinz-Straße 1A für möglich hält (z. B. durch die Griechisch-Orthodoxe Gemeinde, die Interesse an dem Gebäude hat) bzw. bei einer Vergabe im Erbbaurecht ausschließt (Kultur, Gastronomie, Wohnen etc.); 2. welche Randbedingungen die Lage im selbst denkmalgeschützten Grüneburgpark an eine private Nachnutzung stellt; 3. wann und in welcher Form (z. B. Konzeptverfahren) das Gebäude ausgeschrieben werden soll; 4. wie der Ortsbeirat hierbei mit einbezogen werden soll; 5. was mit dem denkmalgeschützten Gebäude passiert, wenn eine Vergabe erfolglos bleibt. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Gebäude in einem solchen baulichen Zustand gehalten wird, dass eine Sanierung weiterhin möglich ist und ein Abriss ausgeschlossen werden kann. Begründung: Inzwischen ist die Nachfrage nach der Nutzung des Pförtnerhauses acht Jahre (sic) her (OM 4540, OA 429, V 1777), ohne dass das denkmalgeschützte Gebäude saniert wurde oder irgendeine künftige Nutzung beschlossen wurde. Aus der letzten Stellungnahme vom 18.09.2023, ST 1902, geht hervor, dass der Magistrat auch nicht vorhat, das Gebäude zu sanieren. Denkmalgeschützte Gebäude, die dem Verfall anheimgegeben werden, gibt es in Frankfurt bereits zu viele. Daher ist es zwar gut, dass nach nunmehr acht Jahren eine Entscheidung seitens der Stadt gefallen ist, auch wenn eine städtische/öffentliche Nutzung gegenüber einer nun wohl privat(wirtschaftlich)en Nutzung vorzuziehen wäre. Es bleibt aber noch immer absolut unklar, welche Nutzungen für das Gebäude vorgesehen bzw. überhaupt denkbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 95 Anregung vom 17.06.2019, OA 429 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2157 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 30 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 920 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1902

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend)

19.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5130 entstanden aus Vorlage: OF 801/2 vom 16.11.2023 Betreff: Leerstände in Wohnsiedlungen der Deutschen Bundesbank hier: Rüsterstraße 8 bis 16 (Westend) Vorgang: OA 246/22 OBR 9; B 142/23; B 363/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. trotz bislang noch immer fehlendem Rechtsinstrument eines Wohnraumschutzgesetzes (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum), die Deutsche Bundesbank aufzufordern, in der Rüsterstraße, in der ca. zwei Drittel der Wohnungen seit mindestens drei Jahren leer stehen, ein befristetes Wohnen zuzulassen; 2. die Deutsche Bundesbank als öffentliche Wohnungseigentümerin dazu aufzufordern, auch nach einer Sanierung bezahlbare Mieten zu erhalten, um den Frankfurter Wohnungsmarkt nicht weiter zu belasten. Begründung: Die Deutsche Bundesbank, der in Frankfurt ca. 1.000 Betriebswohnungen im ganzen Stadtgebiet gehören, hat ihre Bestände seit Jahrzehnten nicht ausreichend instand gehalten - geschweige denn rechtzeitig, gezielt und sozial verträglich in notwendige Grundsanierungen investiert. Derzeit finden sich Leerstände u. a. in Eschersheim (Dornbusch), Ginnheim und im Westend (Guiollettstraße, Arndtstraße und Rüsterstraße). Die Deutsche Bundesbank hat, nachdem der Leerstand von ca. 100 Wohnungen am Dornbusch 2021 öffentlich wurde, ein Sanierungsprogramm beschlossen und budgetiert. Dieses wurde 2022 im Planungsausschuss der Stadt vorgestellt (entsprechend auch B 142). Die Sanierung im Westend, Rüsterstraße, wird jedoch noch lange auf sich warten lassen. Vor dem Hintergrund der Wohnungsnot in Frankfurt sollte seitens der Stadt Frankfurt darauf gedrungen werden, die leer stehenden Wohnungen mindestens zwischenzuvermieten. Wohnkomplex der Deutschen Bundesbank in der Rüsterstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2022, OA 246 Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 142 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 363

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 1 weiter?

18.02.2024 | Aktualisiert am: 22.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1193/1 Betreff: Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - wie geht es im Ortsbezirk 1 weiter? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 1 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind. Insbesondere wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen, wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke? 2. Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand? 3. Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/ oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -erweiterungsbauten und KiTa-Neu- oder -Erweiterungsbauten können auf Grund von Insolvenzen aktuell nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben? 5. Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs? 6. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, damit vor allem Filetlagen in der Innenstadt wie gegenüber der Alten Oper oder im ehemaligen Karstadt-Areal nicht wieder jahrelang unentwickelt bleiben? Hat der Magistrat solche Maßnahmen, etwa Baugebote, Grundstücksübernahmen und Enteignungen, bereits eingeleitet? Auf Grund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein. Begründung: Die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betrifft auch Frankfurt. Baustellen wie an der Hauptwache 1 stehen still, die Zukunft des Areals am ehemaligen Polizeipräsidium oder am ehemaligen Karstadtquartier sind unklar. Auch kleinere Wohnungsbauprojekte werden aktuell nicht fertiggestellt. Daher ist es wichtig zu erfahren, wo es aktuell genau zu Problemen kommt und welche Möglichkeiten der Magistrat bei Insolvenzen hat. Vor allem bei Insolvenzen, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben, wenn z.B. Schulen und KiTas nicht gebaut werden können oder eine Grünfläche nicht angelegt werden kann, bei Baustelleneinrichtungen, die Fuß- und Radwege sowie Parkplätze und Straßen betreffen, ist der Informationsbedarf in der Bevölkerung groß. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Insolvenzwelle Immobilienentwickler Ortsbezirk 1

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 1

Fluglärm reduzieren: Flugroute 07-N westlich verschwenken

18.02.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1186/1 Betreff: Fluglärm reduzieren: Flugroute 07-N westlich verschwenken Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Flugroute 07-N (Ost-Betrieb) über weniger bewohntem Gebiet westlich entlang der A5 verschwenkt werden kann (s. Zeichnung) und 2. ob diese Flugroute auch für ältere Flugzeuge mit besonders lauten Triebwerken, selbst wenn es sich um ein kleineres Flugzeug handelt, gesperrt werden kann. Begründung: Die Flugrouten werden regelmäßig hinsichtlich der Lärmentwicklung optimiert. Bei der Flugroute 07-N hat es seit mehreren Jahrzehnten keine Optimierung gegeben. Im Laufe der Jahre sind die Gebiete entlang dieser Flugroute deutlich stärker bewohnt, da zahlreiche neue Wohngebäude errichtet wurden, insbesondere in Gallus und Europaviertel, aber auch in Niederrad und Riedberg. Damit sind auch mehr Menschen von Fluglärm betroffen. Aus diesem Grund bietet es sich an, die Flugroute zu verschwenken, damit weniger Menschen durch Fluglärm beeinträchtigt sind. Schon bei einem andauernden Lautstärkepegel von etwa 40 Dezibel können Konzentrations- und Hörstörungen auftreten. Bei einer Dauerbelastung von 65 Dezibel (60 Dezibel entsprechen in etwa der normalen Gesprächslautstärke) besteht ein erhöhtes Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen. Die Lärmpegel entlang dieser Flugroute werden teilweise deutlich überschritten (>80 Dezibel). Zwar ist diese Flugroute für große Flugzeuge bereits gesperrt, doch sind kleinere Flugzeuge mit älteren Triebwerken nicht unbedingt leiser. Starts- und Landungen gehören zu den riskantesten Flugsituationen. Nicht auszudenken wäre, was passieren würde, wenn ein Flugzeug beim Start über Frankfurt abstürzt. Der Schaden wäre immens. Es könnte zahlreiche Opfer geben. Alleine aus diesem Grund wäre es bereits geboten, die Flugroute nicht mehr in dieser Form zu betreiben. In den Medien hört man immer wieder, dass Flugzeuge auf einer Autobahn erfolgreich notlanden konnten. Daher würde es sich anbieten, die Flugroute entlang der A5 zu verschwenken, was das Risiko minimieren würde und eine erfolgreiche Notlandung begünstigen könnte. Nach Rücksprache mit der Flugsicherung könnte die Flugroute verschwenkt werden. Hierzu müsste jedoch das Funkfeuer neu ausgerichtet werden, was mit Kosten verbunden wäre. Kürzlich hat die Fraport einen Rekordgewinn gemeldet, weshalb ausreichend Budget für diese Maßnahme vorhanden sein sollte. Quelle: Fraport; Flugroute 07-N; blaue Linienführung: Beispiel mögliche alternative Flugroute Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5234 2024 Die Vorlage OF 1186/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, BFF und Die Partei (= Ablehnung)

Fluglärm Reduzierung Flugroute Verschwenkung Lärmentwicklung Optimierung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19

18.02.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1173/1 Betreff: Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie die Verdrängung der angestammten Mieter in der Sulzbacher Straße 19 verhindert werden soll. Begründung: In den Medien war zu entnehmen, dass das Wohnobjekt in der Sulzbacher Straße 19 aufgewertet werden soll und hierfür deutlich höhere Mieten durchgesetzt werden sollen. Besorgte Mieter wissen nicht, wie sie die höheren Mieten begleichen sollen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5227 2024 Die Vorlage OF 1173/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, die Verdrängung der angestammten Mieterinnen und Mieter in der Sulzbacher Straße 19 mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Milieuschutzsatzung) zu verhindern." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)

Verdrängung Mieter Sulzbacher Straße

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördliche Dieburger Straße in Fechenheim

18.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 566/11 Betreff: Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördliche Dieburger Straße in Fechenheim Im Frühjahr 2013 begann die Beteiligung der Öffentlichkeit am Projekt Wohnbebauung nördliche Dieburger Straße. Mit dem Wohngebiet sollte dringend benötigter neuer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Neun Jahre später - im Jahre 2022 - erläuterte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1076, das Umlegungsverfahren sei immer noch nicht abgeschlossen. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt stellt sich seit 2013 bis heute kaum entspannter dar. Neue Wohnungen werden weiterhin dringend gesucht und benötigt. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat - wie ist der Stand des Umlegungsverfahrens heute - 11 Jahre nach Beginn des Projektes "neuer Wohnraum in Frankfurt Fechenheim" (Entwurf des Bebauungsplans 2012)? - wann ist mit dem Ende des Verfahrens Bebauungsplan B698 zur rechnen? - gibt es bereits abgeschlossene Teil- bzw. Zwischenschritte? - wird das Projekt aktuell weiterverfolgt? - falls das Projekt zur Zeit weiterverfolgt wird, welche Schritte sind im Moment in der Ausführung? - für wann sind die Erschließungsstraßen für das Projekt geplant? - wann ist mit ersten Schritten der konkreten Bauplanung zu rechnen? - welchen Stand hat das parallel betriebene Projekt des Grünzuges Fechenheim? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Wohnbaugebiet Entwicklung Umlegungsverfahren

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Leerstehendes Haus Weilburger Straße 17

16.02.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1172/1 Betreff: Leerstehendes Haus Weilburger Straße 17 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Die Liegenschaft Weilburger Straße 17 steht seit vielen Jahren leer und hinterlässt einen verwahrlosten Eindruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gefragt: Welche Absichten bestehen im Zusammenhang mit diesem Grundstück? Beabsichtigt der Magistrat, die Liegenschaft einer Wohnnutzung zuzuführen? Begründung: Seit geraumer Zeit wird die Immobilie nicht mehr regelmäßig genutzt, besucht und kontrolliert. Der Haupteingang ist seit Jahren durch Sträucher und Bäume zugewachsen, das Grundstück ist vermüllt und im Dachgeschoss steht seit langer Zeit ein Dachfenster offen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2024 Die Vorlage OF 1172/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Leerstand Haus Wohnnutzung

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet?

15.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5150 entstanden aus Vorlage: OF 392/8 vom 30.01.2024 Betreff: City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet? Vorgang: V 733/23 OBR 8; ST 350/24 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu folgenden Sachverhalten zu erteilen. Es wird ausdrücklich Bezug auf das bereits gestellte Auskunftsersuchen vom 13.07.2023, V 733, genommen. Seit geraumer Zeit ist das City Camp Frankfurt geschlossen. Klärende Auskünfte über die Gründe, die zur Schließung führten, sind nicht zu erhalten. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, zu folgenden Aussagen der angefragten Ämter Stellung zu nehmen und eine schnellstmögliche Lösung im Sinne der Weiterführung des attraktiven Campingplatzes herbeizuführen: 1. Das Dezernat III - Planen und Wohnen teilt auf Anfrage mit, dass es nicht zuständig sei und verweist auf das Umweltamt; 2. Das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen teilt mit: "Das Gelände selbst ist im Privatbesitz, zu den Hauptpunkten Ihrer Anfrage kann unser Dezernat leider keine Aussagen tätigen"; 3. Das Dezernat III - Planen und Wohnen teilt erneut mit: "Der Vorgang ist in Bearbeitung, sobald er unterschrieben ist, wird Ihre Ortsbeiratsanfrage beantwortet sein "; 4. Warum wird der Ortsbeirat 8 in die Entscheidungsfindung nicht einbezogen? Es sei daran erinnert, dass sich bereits Interessenten bei dem Ortsbeirat 8 gemeldet haben, die großes Interesse an der Pachtung dieses Campingplatzes signalisiert haben. Begründung: Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ein solch attraktiver Campingplatz, der weit über die Grenzen von Frankfurt hinaus bekannt ist, mittlerweile fast zwei Jahre brachliegt. Warum ist es nicht möglich, gemeinsam mit dem Ortsbeirat 8 eine Lösung zu finden? Stattdessen hat man den Eindruck, hier sollen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit Tatsachen geschaffen werden. Welche, bleibt rätselhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.07.2023, V 733 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 350

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Nutzung und Erhaltung des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4

14.02.2024 | Aktualisiert am: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2024, OF 1166/1 Betreff: Nutzung und Erhaltung des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Kenntnisse hat der Magistrat von den angeblichen Plänen des Eigentümers das Gebäude "Am Hauptbahnhof 4" zum Teil mit dem Ziel abzureißen, ein Boardinghaus zu errichten? 2. Wie bewertet der Magistrat die Pläne? 3. Hat der Eigentümer bereits eine Genehmigung zum (teilweisen) Abbruch des Gebäudes beantragt und wurde diese erteilt? 4. Wie bewertet der Magistrat die Umwandlung von Mietwohnungen und -apartments in ein Boardinghaus? Wird er dafür eine Genehmigung erteilen? 5. Hat die Stadt die Möglichkeit eine Nutzungsänderung des Gebäudes zu verhindern? 6. Erlauben der Bebauungsplan B527 und die Gestaltungssatzung G4 eine Umwandlung des Gebäudes, so wie sie der Eigentümer angeblich vorhat? 7. Hält der Magistrat den Weg der Verwertungskündigung zur Entmietung der Immobilie für rechtlich haltbar? Liegen aus Sicht des Magistrats die dafür notwendigen Voraussetzungen vor? 8. Im Stadtteil gibt es Gerüchte, die Verwertungskündigung der Mieterinnen und Mieter diene nur dazu, die Immobilie zu einem höheren Preis - da dann mieter:innenfrei - verkaufen zu können. Wie bewertet der Magistrat dies? 9. Hat der Magistrat die Möglichkeit die Mieterinnen und Mieter, die eine Kündigung für ihre Wohnung erhalten haben, bei der Suche nach einer neuen Bleibe zu unterstützen? 10. Wie bewertet der Magistrat den möglichen Abriss von Oskar Schindlers letzter Wohnung in Frankfurt? Wird sich der Magistrat dafür einsetzen, dass die am Gebäude angebrachte Gedenktafel erhalten bleibt? 11. Setzt sich der Magistrat für eine weitere gastronomische Nutzung der Erdgeschossebene ein, sollte die beliebte Sportsbar "O'Reilly's Irish Pub" tatsächlich den Plänen des Eigentümers weichen müssen? Begründung: Nach Informationen des Antragsstellers plant der Eigentümer der Immobilie "Am Hauptbahnhof 4" eine Umnutzung des gemischt genutzten Gebäudes mit zahlreichen Mietwohnungen und der Bar "O'Reilly's Irish Pub" hin zu einem Boardinghaus. Über 60 Mieterinnen und Mieter haben eine Verwertungskündigung mit Mietende in diesem Jahr erhalten. Fraglich sind die Position des Magistrats zur Umnutzung des Gebäudes und dessen Möglichkeiten Einfluss auf die Nutzungsänderung zu nehmen. Aufgrund der Dringlichkeit des Themas bitten wir um eine zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 889 2024 Die Vorlage OF 1166/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gebäudenutzung Gebäudeerhaltung Mieterschutz

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes Alt Rödelheim?

06.02.2024 | Aktualisiert am: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 365/7 Betreff: Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes Alt Rödelheim? Vorgang: OM 2551/22 OBR 7 Seit September 2022 fordert der Ortsbeirat: "Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen". Bis heute liegt keine Antwort vor. Wir fordern den Magistrat auf: 1. Zeitnah wird eine Diskussionsgrundlage für die Gestaltung des Platzes Alt Rödelheim dem Ortsbeirat vorgestellt. 2. Es wird ein Zeitpunkt angegeben, an dem ein Runder Tisch unter Mitsprachemöglichkeiten für interessierte BürgerInnen stattfindet. Dieser sollte möglichst in diesem Jahr terminiert werden. Begründung: Nach dem Desaster mit der Umplanung des Investors, statt Mietwohnungen Eigentumswohnungen bauen zu wollen, muss schnellstmöglich klar sein, was mit dem öffentlichen Raum vor der neu zu bauenden Häuserzeile geschieht. Die Nachbarschaft, die BürgerInnen Rödelheims haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Zukunft der Platz haben wird. Immerhin wird das soziale Leben in Rödelheim seit Jahren behindert durch die sich hinziehende bauliche Situation, denn es finden seither keine Stadtteilfeste statt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5118 2024 Die Vorlage OF 365/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, BFF und FREIE WÄHLER

Runder Tisch Quartiersplatz Gestaltung

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim

06.02.2024 | Aktualisiert am: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Betreff: Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim Vorgang: OM 2334/22 OBR 7; OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19; OM 6113/20 OBR 7 Anfrage an den Magistrat: Laut Auskunft unseres Ortsvorstehers vom 14.6.2022 aus einem Gespräch mit dem damaligen Dezernenten und seiner Büroleiterin musste dem Investor für die Häuserzeile Alt Rödelheim eine "weitreichende Ausnahme vom bestehenden B-Plan" erteilt werden. Das sei die Begründung, warum der Investor auf eine Unterstützung des Ortsbeirats dränge. Die Sachlage war klar: In einem Beschluss vom 13.6.2022, als Anregung an den Magistrat vom 28.6.2022, OM 2334, entstanden aus der OF 169/7, wird die Position des Ortsbeirates, die er seit 2018 immer wieder geäußert hat, bestätigt: "Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten." (Hervorhebung durch I.P.) In der o.g. Mail wird auch zugesichert, dass die Rückmeldungen aus der öffentlichen Präsentation noch in den Genehmigungsprozess einfließen würden. Tatsache ist jedoch: Die Erhaltungssatzung wurde gegenüber dem Investor aufgehoben, der gültige Bebauungsplan Nr. 886 wurde bezüglich der Traufhöhe den Wünschen des Investors angepasst. Daraus folgend stellen sich für uns folgende Fragen: Welche baurechtlichen Bedingungen wurden mit dem Investor vereinbart, damit dieser seine Pläne für Abriss und Neubau umsetzen kann? Welche Gründe gab es, die rechtlichen Bindungen für den Neubau der Häuserzeile aufzugeben und an die Pläne des Investors anzupassen? Warum gab es keine Festschreibung von Mietwohnungen für den Neubau der Häuserzeile Alt Rödelheim? Warum wurde nicht vereinbart, dass ein Teil der aufgegebenen rechtlichen Bindungen mit gefördertem Wohnungsbau abgegolten werden? Warum wurden die Beschlüsse des Ortsbeirats 7 bezüglich Alt Rödelheim nicht berücksichtigt? Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der SPD wird über die Frage 3 der Vorlage OF 364/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2024 1. Die dritte Frage der Vorlage OF 364/7 wird abgelehnt. 2. Der Rest der Vorlage OF 364/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Annahme) zu 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF und FDP (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Bebauung Häuserzeile Ortsbeirat

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 10

Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten

05.02.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 764/10 Betreff: Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse - je Stadtteil im Ortsbezirk 10 - zu den Erhaltungssatzungen ganz aktuell bestehen, zumal diese bisher der wichtigen Wohnraumschaffung und so auch der Modernisierung sowie der CO2-Reduzierung entgegenstehen? 2. A) Von Interesse sind zu 1. dabei auch aktuelle Statistiken über Bauanfragen nebst deren anschließende Weiterbehandlung. B) Dabei ist der Vergleich von Interesse, wie überhaupt auch die Anzahl der Bauanfragen und letztlich auch der Bautätigkeiten Ba) in Erhaltungssatzungsgebieten zu Bb) Gebieten ohne Erhaltungssatzungen in der jeweiligen Nachbarschaft dazu aktuell aussieht. Bc) Wie sieht dazu jeweils die entwicklung der Dachausbauten, wie die Anbauten aus? 3. Statistischer Vergleich in Quadratmetern zu 2.? 4. Statistischer Vergleich der aktuell modernisierten Heizungen zu 2.? Begründung: Wohnungsbau findet kaum statt. Investitionen lohnen oft nur, wenn auch Häuser aufgestockt oder angebaut werden können. Nach den Erkenntnissen verzögern sehr bürokratisch und verhindern Erhaltungssatzungen sogar Wohnungsbau. Die nächsten Jahrzehnte dürfen in Frankfurt Nord-Ost insgesamt NICHT durch Bürokratiemonster zu einem Stillstand sowie auch zu vernachlässigten Gebäuden führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5112 2024 Die Vorlage OF 764/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Erhaltungssatzungen Wohnungsbau Statistischer Vergleich

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten

04.02.2024 | Aktualisiert am: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 372/7 Betreff: Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten Bei der geplanten Bebauung in Alt-Rödelheim 14-18 werden leider ausschließlich 26 Eigentumswohnungen entstehen. Der Bauaufsicht war u.a. deshalb nicht möglich Vorgaben zu den entstehenden Wohnungen zu machen, weil der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt nicht zur Anwendung kommen konnte. Dieser greift erst bei Bauprojekten ab 30 Wohneinheiten bzw. 3000 qm Bruttogrundfläche. Investoren nehmen diese Regelung offensichtlich zum Anlass, um bei ihren Planungen knapp unterhalb der Schwellenwerte zu bleiben, um auf diese Weise die Auflagen des Baulandbeschlusses nicht erfüllen zu müssen. Zu diesen gehört u.a. eine Quote für geförderten Wohnraum und für freifinanzierte Mietwohnungen. Dies vorausgesetzt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt bis zum 1.10.2024 einen Beschlussvorschlag für einen abgesenkten Schwellenwert beim Baulandbeschluss vorzulegen oder alternativ einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der für Baugebiete unter den bisherigen Schwellenwerten die Einhaltung eines Baulandbeschlusses mit abgeschwächten Vorgaben verbindlich festlegt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 441 2024 Die Vorlage OF 372/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

geförderter Wohnraum Neubauprojekte Baulandbeschluss

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Baustopp in Praunheim? (3)

31.01.2024 | Aktualisiert am: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 361/7 Betreff: Baustopp in Praunheim? (3) Nachdem auf Anregung des Magistrats eine Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen wurde, kamen offensichtliche viele Baumaßnahmen in Praunheim zum Erliegen. Argumente, man wolle der umfangreichen Planung nicht vorgreifen und es fehle Personal in den Behörden wurden angeführt. Andererseits werden die Ortsbeiräte zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert. Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken. In der letzten Wahlperiode wurde Vertretern des Ortsbeirates 7 von einem Investor ein Wohnungsbauprojekt nördlich des Steinbacher Hohls vorgestellt. Bedenken wegen "Ackerböden" wurden entkräftet, da nur die Konversionsflächen der ehemaligen Ziegelei betroffen seien. Zudem sei die Planung mit dem Planungsdezernat abgestimmt. Die Höchstspannungsleitungen in unmittelbarer Nähe seien nicht schädlich, soll ihnen vom Dezernat versichert worden sein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten - Planen private Investoren weiterhin nördlich des Steinbacher Hohls Wohnungsbau? - Die Haltung des Magistrats bezüglich Höchstspannungsleitungen hat sich geändert. Wie wirkt sich der Meinungswandel auf den Wohnungsbau nördlich des Steinbacher Hohls aus? - Gibt es derzeit konkrete Planungen und Absprachen des Planungsdezernates für den Bereich des nördlichen Steinbacher Hohls? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 361/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Baustopp Baumaßnahmen Planung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Baustopp in Praunheim? (2)

31.01.2024 | Aktualisiert am: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 360/7 Betreff: Baustopp in Praunheim? (2) Nachdem auf Anregung des Magistrats eine Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen wurde, kamen offensichtliche viele Baumaßnahmen in Praunheim zum Erliegen. Argumente, man wolle der umfangreichen Planung nicht vorgreifen und es fehle Personal in den Behörden wurden angeführt. Andererseits werden die Ortsbeiräte zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert. Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken. Seit Jahren ist das städtische Grundstück Heerstraße 80 ein Schandfleck in Praunheim. Obwohl stets beklagt wird, dass die Stadt zu wenig Grundstücke für Baumaßnahmen besitze, lässt sie hier offensichtlich ein eigenes Grundstück verkommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten - Wie beabsichtigt der Magistrat künftig das Grundstück zu nutzen und wann? - Treffen Gerüchte zu, dass das Grundstück für die freiwillige Feuerwehr Praunheim vorgesehen ist? - Falls ja, was steht einer baldigen Umsetzung im Wege, da die Feuerwehr dringend ein neues Gerätehaus benötigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 360/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Baustopp Ortsbeirat Grundstücksnutzung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet?

30.01.2024 | Aktualisiert am: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2024, OF 392/8 Betreff: City Camp Frankfurt geschlossen Welches der beteiligten Ämter entscheidet? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wird gebeten, Auskunft zu folgenden Sachverhalten zu erteilen. Es wird ausdrücklich Bezug auf den bereits gestellten Antrag OF-332-8, wird geführt als V 733 genommen: Seit geraumer Zeit ist das City Camp Frankfurt geschlossen. Klärende Auskünfte über die Gründe, die zur Schließung führten, sind nicht zu erhalten. Deshalb fordern wir den Magistrat auf, zu folgenden Aussagen der angefragten Ämter Stellung zu nehmen und eine schnellstmögliche Lösung im Sinne der Weiterführung des attraktiven Campingplatzes herbeizuführen: 1. Das Dezernat III - Planen, Wohnen teilt auf Anfrage mit, dass es nicht zuständig sei und verweist auf das Umweltamt 2. Das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen teilt mit "Das Gelände selbst ist im Privatbesitz, zu den Hauptpunkten Ihrer Anfrage kann unser Dezernat leider keine Aussagen tätigen" 3. Das Dezernat III - Planen und Wohnen teilt erneut mit "der Vorgang ist in Bearbeitung, sobald er unterschrieben ist wird Ihre Ortsbeiratsanfrage von 08 beantwortet sein. 4. Warum wird der OBR 8 in die Entscheidungsfindung nicht einbezogen? Es sei daran erinnert, dass sich bereits Interessenten im OBR 8 gemeldet haben, die großes Interesse an der Pachtung dieses Campingplatzes signalisiert haben. Begründung: Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ein solch attraktiver Campingplatz, der weit über die Grenzen von Frankfurt hinaus bekannt ist, mittlerweile fast 2 Jahre brachliegt. Warum ist es nicht möglich, gemeinsam mit dem OBR 8 eine Lösung zu finden. Stattdessen hat man den Eindruck, hier sollen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit Tatsachen geschaffen werden. Welche, bleibt rätelshaft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5150 2024 Die Vorlage OF 392/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Campingplatz Schließung Entscheidungsfindung

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Glatteis und Schnee auf Gehwegen

22.01.2024 | Aktualisiert am: 08.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2024, OF 749/10 Betreff: Glatteis und Schnee auf Gehwegen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum vor dem Gesundheitszentrum in Eckenheim und anderen Stellen im Bereich auch großer Wohnungsbaugesellschaften in der Zeit vom 19.1.2024 bis 22.01.2024 offensichtlich nicht oder nicht ausreichend Gehwege von Glatteis und Schnee geräumt wurden. Begründung: Am 22.01.2024 waren noch immer diverse Gehwege in Eckenheim von den Grundstückseigentümern, unter anderem leider auch vor dem Gesundzeitzentrum Schliemannweg 14, nicht geräumt, so dass es mehrfach zu gefährlichen Ausrutschern gekommen ist, obwohl dies sicher regelmäßig den Mietern über die Nebenkostenabrechnung berechnet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5005 2024 Die Vorlage OF 749/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Glatteis Schnee Gehwege

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln

21.01.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2024, OF 839/2 Betreff: Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich weiterhin unmissverständlich für die Erhaltung und Sanierung des Dondorf-Gebäudes aus. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat baldmöglichst darüber zu informieren, 1. welche Ergebnisse die Verhandlungen mit Land und Universität bezüglich Erhalt, Sanierung und weiterer Nutzung der Dondorf-Druckerei bisher erbracht haben; 2. welche Möglichkeiten der Instandhaltung und Zwischennutzung gesehen werden; 3. welche Nutzungen des Gebäudes (Archiv?) noch durch die Universität erfolgen; 4. inwiefern das Kollektiv "Die Druckerei" in Zwischennutzungs-Überlegungen einbezogen wird. 5. inwieweit langfristig öffentliche (Teil-) Nutzungen z.B. als Kulturraum in der Dondorf-Druckerei möglich sind. Begründung: Nach der erneuten Besetzung und Räumung des Druckerei-Gebäudes droht nunmehr ein weiterer möglicherweise jahrelanger Leerstand, der die Substanz des Gebäudes weiter schädigen kann. Angesichts fehlender Räume für zahlreiche kreative und handwerkliche Kleinbetriebe und Einzelpersonen sollte die Dondorf-Druckerei, die aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit über statisch robuste Räume verfügt, zumindest befristet für entsprechende Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Was möglich ist, zeigt der erfolgreiche Umbau des Bethmannhofes (Bethmannstraße) als Kreativzentrum durch das Kollektiv "Massif Central". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2024, OF 826/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 32 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag alle Anträge, die sich mit der Thematik Dondorf-Druckerei befassen zurückzustellen, bis die Informationsveranstaltung am 01.03.2024 stattgefunden hat. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird durch die Vorlage OF 839/2 für erledigt erklärt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung)

Zukunft Druckerei Zwischennutzung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße freihalten

19.01.2024 | Aktualisiert am: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 1120/1 Betreff: Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gehwege rund um die Autovermietung in der Flörsheimer Straße 1 / Ecke Mainzer Landstraße freigehalten werden. Dort parken und rangieren nahezu dauerhaft zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung, obwohl kaum Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Außerdem soll der Magistrat Grundstückseigentümer und Mieter auffordern, die legalen Stellplätze eindeutig markieren zu lassen. Sollten Eigentümer und Mieter nicht tätig werden, soll der Magistrat Poller anbringen lassen, um eine Gefährdung von Fußgehenden zu minimieren. Begründung: Zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung "enterprise" und deren Kunden parken teilweise oder ganz auf den Gehwegen der Flörsheimer Straße und Mainzer Landstraße. Sie schränken die Gehwegbreite erheblich ein, blockieren sie gänzlich oder gefährden Fußgehende beim Rangieren. Fotos: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5077 2024 Die Vorlage OF 1120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gehwege parkende Autos Flörsheimer Straße

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück)

19.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Betreff: Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück) Vorgang: B 381/05; V 1514/15 OBR 11; ST 297/16; OM 317/16 OBR 11; ST 1380/16; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19; OA 382/19 OBR11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen, zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Erwerbsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Können die nicht verkaufsbereiten Eigentümer der benötigten Grundstücksflächen, trotz fehlendem Bebauungsplan aber vorhandenem Allgemeinwohl, enteignet werden? 5. Welche weiteren Möglichkeiten hat der Magistrat, um den Erwerb der benötigten Grundstücksflächen, gegen den Willen der nicht zum Verkauf bereiten Eigentümer, durchzusetzen? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 5. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger/innen nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Flinschstraße 67 durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1514 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5063 2024 Die Vorlage OF 547/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gehweg Grundstücksflächen Erwerbsverhandlungen

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9

Baumreihe entlang Main-Weser-Strecke

15.01.2024 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 651/9 Betreff: Baumreihe entlang Main-Weser-Strecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um nach Abschluss der Ausbauarbeiten an der Main-Weser-Strecke auf deren östlicher Seite im Bereich zwischen den EÜ Woogstraße und Niedwiesenstraße mindestens eine Reihe hochwachsender Bäume zu pflanzen. Begründung: Die Deutsche Bahn AG hat mehrfach darauf verwiesen, dass sie über die Vorgaben aus dem PFB hinaus keine weiteren Begrünungsmaßnahmen vornehmen wird. Eine Reihe hochwachsender Bäume entlang des Bahndammes könnte sowohl zum Lärmschutz in dem Bereich beitragen, in dem keine Lärmschutzwände errichtet worden sind, als auch insgesamt zur Wiederherstellung eines optisch ansprechenden Landschaftsbildes. Eine Begrünung der Lärmschutzwände ist nach mehrfacher Auskunft der Bahn nicht möglich, ohne die schallabsorbierende Funktion zu beeinträchtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5026 2024 Die Vorlage OF 651/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Baumreihe Lärmschutz Begrünungsmaßnahmen

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

Wohnungsbau und Infrastruktur

08.01.2024 | Aktualisiert am: 08.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 742/10 Betreff: Wohnungsbau und Infrastruktur Vorgang: OM 3889/23 OBR 10; ST 1568/23 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, a) wie und wo sich der Wohnungsbau und auch die vor Ort erforderliche Infrastruktur in den Stadtteilen Eckenheim, Preungesheim, Berkersheim, Frankfurter Berg und Bonames jeweils in den 5 vergangenen Jahren 2019 bis 2023 entwickelt hat. in den 5 kommenden Jahren 2024 bis 2028 entwickeln soll. b) welche Erkenntnisse, Förderungen und sonstige Möglichkeiten genutzt werden können, um künftig jeweils zu A. auch mehr private Wohnungsbautätigkeiten bei Dachausbauten, bei Aufstockungen und auch bei Neubauten zu erreichen. c) in welchen räumlichen oder inhaltlichen Bereichen Probleme für den Bau von Wohnungsbau bestehen bzw. Infrastruktur zu A. fehlt und wie dies künftig wo besser werden soll? d) sofern das Neubaugebiet Berkersheim-Ost doch noch realisiert werden sollte, dort sodann ausreichend Platz für den gemäß Stellungnahme ST 1568 vom 31.07.2023 bisher nicht vorgesehenen Spielplatz für Kinder zu finden. Begründung: erfolgt bei Bedarf mündlich Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3889 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1568 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5010 2024 Die Vorlage OF 742/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Wohnungsbau Infrastruktur Stadtteile

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Ersatzgrundstück und Neubau für die freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim

08.01.2024 | Aktualisiert am: 08.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 741/10 Betreff: Ersatzgrundstück und Neubau für die freiwillige Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, bis wann und insbesondere, wo es mit dem seit Jahren bekannten Problem des fehlenden Grundstücks für das mit erster Priorität zu realisierende neue Gebäude der freiwilligen Feuerwehr für Berkersheim, Preungesheim und Eckenheim gut weiter gehen soll. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 19 Der Fraktionslose stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5000 2024 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 741/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. und 2. Einstimmige Annahme

Grundstück Neubau Feuerwehr

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14

Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim

08.01.2024 | Aktualisiert am: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 169/14 Betreff: Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim Der Ortsbeirat bittet um Auskunft über den Stand der Planungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Insbesondere wird darum gebeten, eine aktualisierte "Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern" vorzulegen und darzulegen, welchen Rangplatz das Harheimer Gerätehaus bei den stadtweiten Neu- und Umbauvorhaben einnimmt. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft über den Stand der Gru ndstücksakquise für die Rettungswache 10 gebeten. Begründung: Im Stadtteil Harheim wird seit 2016 ein wertvolles, baureifes Grundstück für den Bau des Gerätehauses reserviert. Inzwischen wurde das Grundstück in Form eines Erbbaurechts von der BKRZ GmbH & Co. KG erworben. Der Magistrat der Stadt Frankfurt teilte dem Ortsbeirat mit Datum von 13.1.2023 mit, dass der Neubau "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" erfolgen und dass dieses Gesamtkonzept auch die Verlagerung der Rettungswache 10 berücksichtigen soll. Es liegen dem Ortsbeirat von Seiten des Magistrats keine Informationen vor, inwieweit die Suche nach einem entsprechenden Grundstück den Stadtteil Harheim einbezieht und welche Auswirkungen diese Suche auf den Zeitplan für den Bau des Harheimer Gerätehauses hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4991 2024 Die Vorlage OF 169/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Neubau Feuerwehrgerätehaus Planung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5

Südbahnhof: DHL-Partnershop in Räumlichkeiten der ehemaligen McDonalds-Filiale einziehen lassen

07.01.2024 | Aktualisiert am: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 985/5 Betreff: Südbahnhof: DHL-Partnershop in Räumlichkeiten der ehemaligen McDonalds-Filiale einziehen lassen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, darauf hinzuwirken, dass die ABG/Saalbau GmbH als Nachmieter für die Räumlichkeiten der ehemaligen McDonalds-Filiale als neuen Mieter einen DHL "Shop-Partner" einziehen zu lassen, dessen Sortiment zu den Bedürfnissen am Bahnhof passt. Begründung: Die ehemalige McDonalds-Filiale im Südbahnhof, Diesterwegplatz 51, 60594 Frankfurt am Main, steht seit kurzer Zeit leer. Vermieterin ist die städtische ABG Holding bzw. Saalbau GmbH. Die Stadt Frankfurt kann damit steuern, welche Art Gewerbe den McDonalds ersetzen wird. Diese Chance sollte unbedingt genutzt werden, da die Schließung der Postfiliale am Diesterwegplatz im Jahr 2022 eine große Bedarfslücke hinterlassen hat. a) Seit Schließung der Post-/Postbank Filiale am Diesterwegplatz ist der Bedarf für Postdienstleistungen am Südbahnhof und umliegend nicht mehr gedeckt. Die Schließung der Postfiliale im Jahr 2022 hatte daher zu viel Protest geführt (siehe OF 499/5/2022). Für viele Menschen im Süden von Frankfurt sind die Ausweich-Filialen zum Teil zu weit entfernt, um sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Darüber hinaus sind die weiteren Filialen überlastet. Der Südbahnhof ist mit viel Pendelnden/Laufkundschaft der ideale Standort für einen DHL Stützpunkt. b) Das Franchise System von DHL bedeutet, dass ein Ladengeschäft zusätzlich die Funktion als DHL Shop wahrnimmt. Es wäre also möglich, an einem Unternehmer zu vermieten, der z. B. Snacks, Backwaren, Getränke, weitere Waren des Alltagsbedarfs - und dazu Postdienstleistungen anbietet. Dies wäre der ideale Mix, der am Südbahnhof benötigt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 985/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 985/5 wurde zurückgezogen.

Südbahnhof DHL-Partnershop McDonalds-Filiale

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 3

Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern

05.01.2024 | Aktualisiert am: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2024, OF 628/3 Betreff: Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern Der Verkauf der historischen Wasserburg "Stalburg", die plötzliche Schließung der Gastronomie und die ausbleibende Kommunikation der Investor*innen, die das Gebäude erworben haben, lassen die Anwohner*innen fürchten, dass es sich einmal mehr um ein Nachverdichtungsprojekt handelt, bei dem auf soziale und ökologische Belange keine Rücksicht genommen wird. Der Ortsbeirat fürchtet um den Erhalt des sozialen Orts und der Baumbestände, handelt es sich doch im Nordend um einen der letzten dieser Art. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, seinen Kenntnisstand für die Planungen der neuen Eigentümer mitzuteilen und konkret darauf einzugehen: 2. Ob bereits ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage gestellt wurde und auf welche Aspekte in einer möglicherweise bereits erfolgten Bauberatung hingewiesen wurde; Ob ihm der laut FAZ vom 2.1.24 notariell festgelegte Ausschluss eines Abrisses des historischen Gebäudes bekannt ist und ob er dies zum Beispiel durch den Eintrag einer Baulast nachvollziehen kann; 3. Welche denkmalpflegerischen Wünsche und Erwägungen bei einer Sanierung des Gebäudes seitens des zuständigen Fachamts - unbeachtet des fehlenden Eintrags in die hessische Denkmalliste - bekannt sind und ggf. in Gespräche mit den Investor*innen eingeflossen sind oder einfließen könnten; 4. Welchen Kenntnisstand er zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen hat und welche Möglichkeiten der Handhabe er angesichts des fehlenden Bebauungsplans, mit dem diese gesichert werden könnten, sieht; Der Magistrat wird auch gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch nach einer Sanierung oder Umbau des Gebäudes eine öffentliche Nutzung der Freiflächen und des Erdgeschosses gegeben sind und diese langfristig als sozialen Ort zu sichern. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auf die Investor*innen mit dem Wunsch des Ortsbeirats zuzugehen, diesem in einer der kommenden Sitzungen den aktuellen Stand der Planung für das Areal vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5041 2024 Die Vorlage OF 628/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Erhalt Planungen Öffentliche Nutzung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5

Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad

04.01.2024 | Aktualisiert am: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 980/5 Betreff: Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Regierungspräsidium Darmstadt, Referat 54.2 - Immissionsschutz zu kontaktieren zur Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie nachschulischen Betreuungsplätzen in Frankfurt-Oberrad. Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist in der Lärmschutzzone 2 eingestuft. Dies bedeutet, dass Neubauten in Oberrad grundsätzlich zulässig sind, aber mit Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet werden müssen. In den letzten Jahren hat sich der Bedarf an Bildungseinrichtungen in Oberrad deutlich erhöht. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass viele junge Familien nach Oberrad gezogen sind, aber die Anzahl der Plätze in den Oberräder Kindergärten und Horteinrichtungen nicht mitgewachsen sind. Die bestehende Bildungsinfrastruktur in Oberrad ist nicht ausreichend, um den Bedarf der Familien im Stadtteil zu decken. Dies führt zu einer Überlastung der Einrichtungen und zu einer unzureichenden Betreuung der Kinder. Eine große Anzahl Kinder in Oberrad besuchen zur Zeit keinen Kindergarten, da die Eltern keinen Platz bekommen haben. Etliche Familien müssen ihre Kinder morgens bis in die Stadtmitte in einen Kindergarten bringen. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Bildungseinrichtungen in Oberrad ist daher erforderlich, um den Bedarf an Bildungs- und Betreuungsplätzen zu decken und eine angemessene Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Der Ortsbeirat 5 ist der Auffassung, dass die Auswirkungen des Fluglärms auf die Kinder in den Horten und Kindertageseinrichtungen durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen minimiert werden können. Der Ortsbeirat 5 beantragt daher, dass das Regierungspräsidium Darmstadt weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten und nachschulischen Betreuungsangeboten in Frankfurt-Oberrad schnellstens erteilt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 980/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5176 2024 Die Vorlage OF 980/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen sind einzuhalten." ergänzt wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)

Ausbau Genehmigungen Bildungseinrichtungen

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen, wie an der Ausbaustrecke

04.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 835/2 Betreff: Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen, wie an der Ausbaustrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistat soll bei der Bahn-Ag darauf dringen, dass an der Kasseler Strasse, der Kreuz-nacher Straße, der Hamburger Allee, dem Westbahnhof und der Emser Brücke der nach dem Lärmaktionsplan Schiene notwendige Lärmschutz angebracht wird. Begründung: Seit Jahren wird von der Bevölkerung ein ausreichender Lärmschutz rund um den Westbahnhof und der Emser Brücke gefordert. Nach dem Bau der Strecke der S6 von Bockenheim nach Bad Vilbel, wurde an der Neubau-strecke der Lärmschutz hergestellt. Dieser endet erstaunlicherweise an der Fußgängerbrücke am Schönhof. Es ist unverständlich, weshalb die Anwohner am Westbahnhof und den umliegenden Straßen nicht den gleichen Lärm-schutz erhaltenen. Dort existiert der gleiche Zuwachs an Zügen wie an der Neubaustrecke. Die Bahn sollte ihre Vorsätze einhalten, wie sie auf Ihrer Seite Grüne Schiene erwähnt werden. "Fest steht: Die Ziele im Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene gelingt. Und mehr Verkehr auf der starken Schiene heißt für uns, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen. Denn der Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Zugleich benötigen wir als Deutsche Bahn aber die Akzeptanz der Anwohner:innen,um mehr Fahrgäste auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Für uns bedeutet das konkret: Wir müssen alle Menschen vom Schienenverkehrslärm entlasten." Aber dies bitte vor dem endgütigen Ausbau 2050! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 435 2024 Die Vorlage OF 835/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Lärmschutz Streckenausbau Schienenverkehr

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln

04.01.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 826/2 Betreff: Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich weiterhin unmissverständlich für die Erhaltung und Sanierung des Dondorf-Gebäudes aus. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat baldmöglichst darüber zu informieren, welche Ergebnisse die Verhandlungen mit Land, Universität und Max-Planck-Institut (MPI) bezüglich Erhalt, Sanierung und weiterer Nutzung der Dondorf-Druckerei bisher erbracht haben; ob und wenn ja welche Planungsänderungen seitens des MPI in Erwägung gezogen werden; welche Möglichkeiten der Instandhaltung und Zwischennutzung gesehen werden; welche Nutzungen des Gebäudes (Archiv?) noch durch die Universität erfolgen; inwiefern das Kollektiv "Die Druckerei" in Zwischennutzungs-Überlegungen einbezogen wird. Des Weiteren wird gebeten, darüber zu informieren, inwieweit langfristig öffentliche (Teil-) Nutzungen z.B. als Kulturraum in der Dondorf-Druckerei möglich sind, auch wenn das MPI Umbau und Neubau realisiert. Begründung: Nach der erneuten Besetzung und Räumung des Druckerei-Gebäudes droht nunmehr ein weiterer möglicherweise jahrelanger Leerstand, der die Substanz des Gebäudes weiter schädigen kann. Angesichts fehlender Räume für zahlreiche kreative und handwerkliche Kleinbetriebe und Einzelpersonen sollte die Dondorf-Druckerei, die aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit über statisch robuste Räume verfügt, zumindest befristet für entsprechende Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Was möglich ist, zeigt der erfolgreiche Umbau des Bethmannhofes (Bethmannstraße) als Kreativzentrum durch das Kollektiv "Massif Central". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2024, OF 839/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 32 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag alle Anträge, die sich mit der Thematik Dondorf-Druckerei befassen zurückzustellen, bis die Informationsveranstaltung am 01.03.2024 stattgefunden hat. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird durch die Vorlage OF 839/2 für erledigt erklärt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung)

Zukunft Druckerei Zwischennutzungskonzept

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Riedberg

04.01.2024 | Aktualisiert am: 26.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 469/12 Betreff: Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem brach liegenden unbebauten Grundstück (s. Plan) an der "Mart-Stam-Straße" Ecke "Walter-Gropius-Straße", "Ernst-Balser-Straße" eine Nutzung für u. a. öffentlich geförderten Wohnungsbau, Genossenschaftliches Wohnen, Generationsübergreifendes Wohnen vorstellbar ist. Begründung: Foto HA: Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Dem Ortsbeirat 12 ist bekannt, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch Inflation, steigende Baustoffkosten und Zinserhöhungen geändert haben. In dem Ortsbezirk Kalbach-Riedberg steht nur eine Fläche für genossenschaftliches Wohnen zur Verfügung. Auch ist nur wenig öffentlich geförderter Wohnraum vorhanden. Daher sollten gerade jetzt vor dem Hintergrund der schwierigen Immobilienvermarktung hochpreisiger Objekte solche Alternativen in Erwägung gezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 432 2024 Die Vorlage OF 469/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Hierzu ist gegebenenfalls die Verkaufsbereitschaft des gegenwärtigen Eigentümers zu prüfen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und FDP (= Enthaltung)

Wohnungsbau Genossenschaftliches Wohnen Generationenwohnen

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024

02.01.2024 | Aktualisiert am: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 546/11 Betreff: Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für "Nachbarschaftsstraßen" ab 2024 Vorgang: OM 4554/23 OBR 7; OM 4685/23 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Wege zu finden, um das Verfahren für die Umsetzung von "Nachbarschaftsstraßen" (zeitlich befristete Absperrung von Straßen, um dort freies Spielen und nachbarschaftliches Zusammensein zu ermöglichen) zu vereinfachen. Insbesondere sollten Auflagen wie die Erstellung eines Verkehrszeichenplans durch das zuständige Amt übernommen werden sowie die erforderlichen Schilder und Absperrungen unentgeltlich angeliefert werden. Des Weiteren wird ein Handlungsleitfaden " Nachbarschaftsstraßen" erstellt, der Bürgerinnen und Bürgern einfach vermittelt, welche Verfahrensschritte für die Durchführung einer Nachbarschaftsstraße gelten und an welche Stellen man sich wenden muss. Es müssen Mittel im Haushalt eingestellt werden um Werbung und Programm (z.B. Einkauf von Spielmaterial, Ausleihe von Tischen und Bänken, oder den Einsatz von Spielmobilen) zu ermöglichen. Begründung: Die Ortsbeiräte 3 (OM4485) und 7(OM4554) haben bereits darauf hingewiesen, dass das Projekt "Nachbarschaftsstraßen" unter den jetzigen Bedingungen in den Stadtteilen organisatorisch und finanziell kaum zu stemmen ist. Dem schließt sich der OBR 11vollumfänglich an. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4554 Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4685 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4938 2024 Die Vorlage OF 546/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Vereinfachtes Verfahren Unterstützung Nachbarschaftsstraßen

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 4

Liegenschaft der Ozean Group GmbH Ringelstraße/Berger Straße (ehemals GaumerGrundstück)

01.01.2024 | Aktualisiert am: 08.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2024, OF 371/4 Betreff: Liegenschaft der Ozean Group GmbH Ringelstraße/Berger Straße (ehemals Gaumer-Grundstück) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Auskünfte zur oben genannten Liegenschaft an die Mitglieder des Ortsbeirates zu übersenden. A) • Welche Anzahl von Wohnungen wurden im ersten bzw. zweiten Förderweg erstellt und welche Dauer hat jeweils die Bindungsfrist? • In welchem Preissegment sind die Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg angesiedelt? • In welchem Preissegment bewegen sich die anderen Wohnungen? • Wann ist die Fertigstellung und die Vermietung der Wohnungen geplant? • Sind die Wohnungen des ersten und zweiten Förderwegs schon beim Wohnungsamt gemeldet? • Wer schlägt vor, welche Mietgesuche geprüft werden? • Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung, welche Anträge auf Wohnungen des ersten und zweiten Förderweges angenommen werden? B) • Wie groß sind die Wohnungen und welche Anzahl von Zimmern gibt es jeweils? • Sind die Küchen jeweils ein eigener Raum mit Tageslichtfenstern? • Haben die Toiletten und/oder Badezimmer ein Tageslichtfenster? • Ist es möglich, Grundrisse der einzelnen Wohnungstypen an die Mitglieder des Ortsbeirates zu übersenden? • Welche Anzahl von Wohnungen können alleinstehenden Menschen im ersten und zweiten Förderweg angeboten werden? • Ist angedacht, Wohngemeinschaften im ersten und zweiten Förderweg für zusammenpassende Personengruppen (Auszubildende, Studierende, Senior*innen) zu bilden? C) Gibt es Räume zur Trocknung der Wäsche? D) Nach welchem energetischen Standard wurden die Wohnungen gebaut? E) • Wurde ein Brauchwassersystem zur Bewässerung der Grünflächen und Toiletten eingebaut? • Wird auch Regenwasser von umliegenden Dächern gesammelt und dem Grünflächenamt und den Anwohner*innen zur Verfügung gestellt? • Wird zwischen Trinkwasser, Grauwasser und Abwasser unterschieden? • Wird die Wärme des Grauwassers das Warmwasser vorwärmen können? F) Wurden Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme in die Bebauung integriert und wenn Ja, welche sind das? G) • Welche Formen der Fassaden- und Dachbegrünung wurden eingebaut? • Mit Blick auf die Tiefgarage: Werden ein oder mehrere Bäume im Hinterhof gepflanzt werden können? • Welche maximale Höhe werden die Bäume erreichen können? • Wird das Freigelände der Kindertagesstätte vor übermäßiger Sonneneinstrahlung mit den Bäumen geschützt? H) Werden alle Wohnungen barrierefrei sein und wenn ja, nach welchem Standard? I) Wird es einen gemeinsamen Raum für Treffen der Hausgemeinschaft geben? J) • Welche Anzahl von Stellplätzen wurden gebaut und wie viele davon sollen dem Carsharing und behinderten Personen zugeordnet werden? • Sind gesondert Stellplätze für Lastenfahrräder und Fahrräder ausgewiesen? • Welche Anzahl von Stellplätzen wird dem Supermarkt zugeordnet? K) Wird es eine direkte Wegebeziehung zwischen der Ringelstraße und der Berger Straße als Verlängerung der Eberhardstraße geben? Begründung: Die Mitglieder des Ortsbeirates und Bornheimer*innen möchten über die Standards und Bedingungen, der in ihrer Umgebung gebauten Wohnareale informiert sein. Vielen Dank an die beteiligten Bürger*innen, die bei der Erstellung des Antrages behilflich waren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 4 am 16.01.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 371/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und CDU gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); FDP, Volt und dFfm (= Enthaltung)

Liegenschaft Wohnungen Standards

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Stadtteilfeste in Hausen unterstützen

01.01.2024 | Aktualisiert am: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2024, OF 354/7 Betreff: Stadtteilfeste in Hausen unterstützen Vorgang: OM 3664/23 OBR 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) die Stadtteilfeste im Stadtteil Hausen, die 2023 von der Bürger:inneninitiative "Workshop zuHausen" organisiert wurden, mit insgesamt bis zu 1.500 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Dies umfasst die Feste im Rahmen der Nachbarschaftsstraßen, welche am 25. Juni und 09. Juli stattfanden, sowie 2 weitere Feste am 2. und 9. September mit Open-Air Kino und Nachbarschaftsdialog. Hintergrund: Im Haushalt der Stadt Frankfurt für das Jahr 2023 wurde der Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit zusätzlichen Mitteln von 413.500 € zur finanziellen Unterstützung von Verbänden, Vereinen und ehrenamtlichen Ausrichter:innen für gestiegene Kosten ihrer Veranstaltungen bereitgestellt (siehe o.g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung). Dabei können bis zu 6.000 € beim Kulturamt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft und befürwortet hat. Letzteres soll hiermit zum Ausdruck gebracht werden. Nach Vorlage von Kostennachweisen im Rahmen des Antrags beim Kulturamt werden die Mittel dann erstattet. Die Bürger:inneninitiative "Workshop zuHausen" hat in diesem Jahr insgesamt vier Feste auf die Beine gestellt mit dem Ziel, den Dialog im Viertel zu beleben und in den Austausch über die Zukunft des Stadtteils zu treten. Hierbei wurden verschiedene lokale Akteur:innen eingebunden, u.a. die im Stadtteil ansässige Moschee sowie die Brotfabrik. Die Nachbarschaftsstraße Alt-Hausen wurden vom Ortsbeirat in der OM 3664/2023 unterstützt. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.11.2023, OF 342/7 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Initiative OI 42 2024 1. Die Vorlage OF 342/7 wird durch die Annahme der Vorlage 354/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 354/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Stadtteilfeste Unterstützung Bürgerinitiative

Keine Partei

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Airbnb Vermietungen in Frankfurt vernünftiger regulieren, d.h. Ferienwohnungssatzung verständlicher und praxisnäher formulieren und Ausnahmefälle von der Satzung ausschließen

22.08.2024

Wenn man in Deutschland eine Umfrage machen würde, ob die Menschen Airbnb in ihrem Wohnhaus erlauben würden, wäre die große Mehrheit vermutlich dagegen. Dies liegt daran, dass in Deutschland Missgunst und Neid unter Nachbarn stark ausgeprägt sind. Die Politiker wissen das und nutzen es, um Stimmung gegen Airbnb zu machen. Sie rühmen sich öffentlich damit (u.a. unser aktueller OB), viele Wohnungseigentümer durch ihre "Airbnb-Polizei" aufgespürt und bestraft zu haben. Diese Bezeichnung allein suggeriert, dass Airbnb-Gastgeber Schwerstkriminelle wären, die der Gesellschaft großen Schaden zufügen. Aber was machen die meisten Airbnb-Betreiber eigentlich? Die ursprüngliche Idee von Airbnb war es, seinen Wohnraum mit anderen zu teilen, Reisenden aus der Ferne eine Unterkunft zu bieten, gastfreundlich zu sein und fremden Menschen bei Bedarf zu helfen. Im Gegenzug können Teilzeit-Gastgeber sich etwas dazuverdienen, um sich beispielsweise eine bessere Wohnung leisten oder öfter verreisen zu können. Leidenschaftliche Vollzeit-Gastgeber könnten sich mit Fleiß, Arbeit und vergleichsweise kleinem Budget ein Geschäft aufbauen, das relativ schnell Erträge abwirft und auch sehr flexibel in der Gestaltung ist. Es bietet eine gute Alternative zur klassischen Beherbergung in Hotels, die für viele Reisende schlichtweg zu langweilig oder zu teuer sind. Airbnb fördert die Wirtschaft, den kulturellen Austausch und erhöht den Nutzungsgrad jeder Wohnung.

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Wohnraum optimaler nutzen

17.04.2024

Guten Tag,

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Obdachlosen sofort direkt helfen mit Wohnung/ Container +Geld sparen!

25.03.2024

Frankfurt sollte direkt helfen mit DauerWohnung für Obdachlose! Dafür sollt Frankfurt 1) Wohnungen bauen (nicht über Profit süchtige ABG die nie an Obdachlose vermietet) oder 2) normale richtige Wohnung anmieten untervermieten bürgen oder zumindest 3) 1PersonenWohnContainer aufstellen und anbieten (nicht abweisen an "OstPark!" wo 4 Menschen in 1 Container Menschen unwürdig zusammen gepfercht wurden und gegenseitig von Kriminalität und Chaos bedroht werden)!

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Wohnungsleerstand

06.01.2024

Guten Tag! Die Liegenschaft Kurhessenstraße 162/164, in der wir seit fast 23 Jahre leben, wird immer leerer. Nach und nach ziehen Geschäfte und Menschen hier aus. Zur Zeit besteht fast 50% Leerstand. Wir haben mehrfach, sowohl über die Hausverwaltung, als auch über den Makler versucht das kleinere Ladengeschäft anzumieten und die Nachbarwohnungen an Freunde zu vermitteln. Leider besteht von seiten der Eigentümer kein Interesse daran, die leerstehenden Objekte zu vermieten. Nachdem im Juni 2023 auch noch die Frankfurter Sparkasse als Hauptmieter ausgezogen ist, machen wir uns Sorgen, wie es mit dem Geisterhaus weitergeht. Angesichts der großen Wohnungsnot in Frankfurt halten wir diesen Zustand für absurd und wünschen uns wieder neue Nachbarn im Haus! Mit freundlichen Grüßen, Rouhallah Rahimi

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Heddernheims römische Geschichte bewahren und nicht zubauen

21.11.2023

Unser beschauliches Heddernheim hat eine große Vergangenheit. Vor fast 2000 Jahren wurde hier von römischen Soldaten die Stadt NIDA gegründet, und war über viele Generationen hinweg das Zentrum der Region. In der Stadt wurden Thermen, mehrere Tempel und Theater erbaut.

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Reaktion der Stadt: Das Baugrundstück „In der Römerstadt 126-134“ wurde über mehrere Jahre durch eine archäologische Grabung des Denkmalamtes erschlossen und sämtliche Befunde dokumentiert. Die Bedeutung der römischen Stadt Nida als Urzelle der Stadt Frankfurt wurde in der Vergangenheit von der Forschung immer wieder herausgestellt. Der Ort war nicht nur Militärstandort, sondern das administrative, wirtschaftliche und religiöse Zentrum der Civitas Taunensium, einer Verwaltungseinheit im rechtsrheinischen Teil der römischen Provinz Germania superior. Im 3. Jahrhundert n. Chr. war Nida nach dem heutigen Stand der Forschung sogar der wichtigste Civitas-Hauptort rechts des Rheins. Mit den auf dem Baufeld entdeckten Befunden bietet sich die Gelegenheit, diese Geschichte für die Nachwelt zu sichern und authentisch erfahrbar zu machen. Aus diesem Grund wurden bereits am Ende des 20. Jahrhunderts verschiedene Befunde in „Schutzbauten“ erhalten, ein Keller geschützt überdeckt und aktuell drei Töpferöfen unter einem Dach gesichert, sowie ein Holzkeller transloziert. Somit ist die Grundlage für eine museale Vermittlung vor Ort mit digitaler Dimension gelegt. Zurzeit werden diese Belange umfassend abgewogen und Möglichkeiten geprüft. Das Archäologische Museum Frankfurt (AMF) begrüßt grundsätzlich Initiativen, die für den Erhalt und die Präsentation von Denkmälern der römischen Stadt Nida am Ort in Heddernheim eintreten. Das Museum selbst betreut seit 2000 den „Archäologischen Rundweg“ in der Nordweststadt sowie den bereits in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts eingerichteten Schutzbau „Töpferhaus“ unweit der Feuerwache 21. Im 2022 eingeweihten Neubau der „Römerstadtschule“ wird zur Zeit eine Präsentation zu den Befunden und Funden des in den Jahren 2016-2018 vom Denkmalamt der Stadt Frankfurt ergrabenen Kultbezirks der antiken Stadt eingerichtet. Darüber hinaus besteht eine Ausstellung zu Nida im Heddernheimer Schloss, die allerdings seit einigen Jahren nicht zugänglich ist. Die Geschichte der römischen Stadt wird seit 1989 umfassend in der Dauerausstellung des Museums in der Innenstadt präsentiert. Die Ergebnisse der Forschung werden umfänglich in Vorträgen, Führungen, Ausstellungen und Publikationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Für eine Präsentation archäologischer Befunde in der Nordweststadt ist ein nachhaltiges Konzept die wesentliche Voraussetzung. Dies beinhaltet unter anderem die sachgerechte wissenschaftliche und konservatorische Betreuung der Anlage(-n), ein umfassendes Betriebskonzept, regelmäßiges Monitoring sowie die fachgerechte didaktisch-museologische Betreuung. Dem in der „Idee 2622“ formulierten Anliegen steht das AMF daher grundsätzlich wohlwollend gegenüber. Allerdings gibt der Text in wesentlichen Punkten nicht den aktuellen Sachstand wieder: Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt deckte im Vorfeld der geplanten Überbauung auf dem Areal „In der Römerstadt 126-134“ und dem westlich angrenzenden Grundstück (Parzelle 66/143) ab 1991 mehrere tausend Quadratmeter Fläche auf, dokumentierte bis zum Jahr 2011 hunderte von Befunden aus der Zeit der römischen Stadt. Bei den Grabungen in den Jahren 2022-2023 konnten dort weitere über 4.000 Quadratmeter im Zentrum von Nida untersucht werden. In der Antike bestand hier in Nachbarschaft zu den um die Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. errichteten „Westthermen“ vom späten 1. bis in das 3. Jahrhundert n. Chr. eine Mischbebauung aus Gewerbeeinrichtungen und Wohngebäuden. Die Erhaltung der archäologischen Befunde auf den untersuchten Flächen ist wie insgesamt in Heddernheim zumeist eher schlecht. Bei den Ausgrabungen wurden vor allem Gruben, Brunnen, „Zisternen“ und vergleichbare Eingrabungen erfasst. Da es sich dabei nahezu ausschließlich um Bodenverfärbungen handelt, konnten sie nicht erhalten werden. Für eine Präsentation am Ort sind die allermeisten dieser Strukturen nicht geeignet. Die Erhaltung der Steinbauten ist durchweg schlecht; ihre Mauern wurden in der Regel in den letzten Jahrhunderten ausgebrochen. Dennoch wurden bereits in den 1990er Jahren ein Töpferofen, der Steinkeller eines Wohnhauses sowie die Fundamentmauern eines Steingebäudes auf dem Areal für eine spätere museale Präsentation unter Schutzbauten konserviert. Die Schutzbauten werden vom Archäologischen Museum Frankfurt betreut und der Öffentlichkeit im Rahmen von Führungen zugänglich gemacht. Darüber hinaus konnte im Jahr 2011 ein freigelegter Steinkeller am Ort erhalten werden. Er wurde mit Kies verfüllt und steht somit ebenfalls für eine Vor-Ort-Präsentation zur Verfügung. Ein „Mithras-Kult-Keller“, wie im Text der „Idee 2622“ aufgeführt, existiert auf dem Areal nicht. Zudem stammt die als Abbildung beigefügte Bronzestatuette der Göttin Diana nicht von dort, sondern aus dem benachbarten Kultbezirk im Bereich der neuerbauten Römerstadtschule. Das Archäologische Museum Frankfurt ist seit 2019 in die Gespräche über die Nutzung des zu bebauenden Areals „In der Römerstadt 126-134“ eingebunden. Gemeinsam mit dem Denkmalamt der Stadt Frankfurt, dem Bauherrn (ABG Frankfurt Holding), dem zuständigen Ortsbeirat 08 sowie weiteren Vertretern der Stadtpolitik entsteht ein Nutzungskonzept, das die erhaltenswerte historische Bausubstanz in das geplante Neubauprojekt integriert. Dazu gab es zahlreiche Besprechungstermine, in regelmäßigen Abständen trafen sich die Beteiligten zu einem „Runden Tisch“, es fanden Rundgänge und öffentliche Führungen auf dem Grabungsgelände sowie mehrere Pressetermine statt. Der leitende Museumsdirektor, Dr. Wolfgang David M. A., stellte im Rahmen mehrerer öffentlicher Vorträge die archäologisch-historische Bedeutung des römischen Nida dar. Er verfasste zudem ein vielseitiges, reich illustriertes Konzept zur Erhaltung und Präsentation der erhaltenen Bodendenkmäler am Ort („Nida – römischer Ursprung Frankfurts. Zur Valorisation archäologischer Bodendenkmäler aus der Römerzeit in Nida/Frankfurt-Heddernheim“), das seit September 2022 mit einer Aktualisierung vom Juli 2023 vorliegt und eine wesentliche Grundlage der laufenden Planungen darstellt. Parallel dazu entwickelte eine Arbeitsgruppe am Archäologischen Museum Frankfurt ein Vermittlungskonzept für die Valorisation, also für ein in Wert setzen des Fundortes Heddernheim, der Topographie und Geschichte der antiken Römerstadt für Bevölkerung und auswärtige Besucher besser erfassbar und erlebbar machen soll. Diese zwischen den Beteiligten abgestimmte Vorgehensweise war eine Voraussetzung dafür, um während der laufenden Grabungen weitere Befunde für eine Präsentation am Ort auszuwählen und zu erhalten. Hervorzuheben sind dabei mehrere Töpferöfen, die erstmalig bereits Ende des 19. Jahrhunderts bei Ausgrabungen von Georg Wolff (1845-1929) untersucht worden waren und nach der erneuten Freilegung 2022 mit einem schützenden Holzdach versehen wurden. In Nachbarschaft zu den Öfen deckte man den mit Brandschutt verfüllten Holzkeller eines Wohnhauses aus dem 1. Jahrhundert n. Chr. auf. Die Konservierung dieses ungewöhnlich gut erhaltenen Befundes am Ort war jedoch nicht möglich. Um eine witterungsbedingte Beschädigung abzuwenden, entschied sich der Magistrat noch vor dem Abschluss der Beratungen über die endgültige Präsentation für eine kurzfristige Bergung, so dass der Keller zunächst in Kooperation mit dem Stadtvermessungsamt mit einem 3D-Scan dokumentiert und anschließend in einer bislang nicht nur für Nida einmaligen Aktion von einem Team aus Restauratoren im August 2023 vollständig geborgen werden konnte. Der konservierte römische Holzkeller wird derzeit im Steinmagazin aufbewahrt und steht für eine museale Präsentation zur Verfügung. Ergänzt um die Fundstücke, die er bis zu seiner Ausgrabung verwahrt hat, stellt er ein ausdruckstarkes Exponat dar. Wie genau dieses Exponat sowie die weiteren für die Präsentation am Ort vorgesehenen und erhaltenen Befunde in die geplante Bebauung integriert werden sollen, wird zurzeit final abgestimmt und im Anschluss öffentlich vorgestellt. Daher kann keineswegs davon gesprochen werden, dass die Stadt Frankfurt „keinen Denkmalschutz“ festlegen oder gar „das Areal einfach nach Schema F“ überbauen wolle. Vielmehr haben die städtischen Institutionen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Bauherrn in Heddernheim archäologische Denkmäler gesichert, um mit ihnen eine publikumswirksame Präsentation am Ort zu ermöglichen. Darüber hinaus entsteht ein nachhaltiges Konzept für die Vermittlung am Ort, dessen vordringliches Ziel es ist, Nida „sichtbar“ zu machen – und das auch und gerade obertägig. Damit wird die Geschichte und Struktur des antiken Nida, dessen Topographie durch die moderne Überbauung nahezu vollständig überprägt wurde, auf anschauliche, verständliche und attraktive Weise vermittelt und in die Wahrnehmung der Bevölkerung gebracht. Parallel zu der öffentlichkeitswirksamen Präsentation ausgewählter Befunde und Funde auf dem Areal schreitet die wissenschaftliche Aufarbeitung der Grabungen seit 1991 voran. Die auf vorbildliche Weise dokumentierten und mit hohem Standard durchgeführten Ausgrabungen sind von herausragender wissenschaftlicher Bedeutung. Sie geben einen umfassenden, ungewohnt detaillierten Einblick in die Struktur und die Entwicklung des Zentrums des antiken Nida. Vergleichbare Untersuchungen in römischen Städten des Limesgebietes sind ausgesprochen selten. Aufgrund der großen Fundmenge erfordert die Bearbeitung des Materials jedoch einen beachtlichen Zeitaufwand: Das Fundmaterial von 1991-2011, das im AMF aufbewahrt wird, umfasst über 1.700 Inventarnummern. Dazu kommen aus der Grabungskampagne 2022-2023 weitere mehrere hundert Inventarnummern mit weit über 1.000 Fundkisten, die das Depot in der Borsigallee an die Grenzen seiner Kapazitäten bringt. Große Teile dieses Bestandes wurden bereits durch die Restauratoren des Archäologischen Museums Frankfurt konservatorisch versorgt, so auch die Eisenfunde aus der aktuellen Grabung. Für ausgewählte Objekte sind zusätzlich Restaurierungsmaßnahmen vorgesehen, damit sie in der avisierten Ausstellung in Heddernheim oder in der Dauerausstellung des Museums der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

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Garagen wieder ihrem Zweck zuführen

02.05.2023

Nach hessischer Bauordnung (HBO), darf eine Garage ausschließlich für Auto, Motorrad, Ersatzreifen und Zubehör genutzt werden. Wer seine Garage trotzdem mehr als Lagerhalle denn als Stellplatz nutzt und keinen Platz für sein Auto lässt, kann die Bauaufsicht seiner Kommune auf den Plan rufen. Warum wird das in Frankfurt nicht getan, bzw. kontrolliert? Ich kenne viele Garagen, die mit allem möglichen vollgestellt sind, bzw. als Werkstatt dienen. Die Autos werden dann auf öffentlichen Raum geparkt, oft verbotswidrig (was in den Frankfurter Außenbezirken natürlich niemanden interessiert). Entweder sollte man bestehende Gesetze durchsetzen und kontrollieren, oder man schafft sie ab. Man kommt sich in Frankfurt manchmal wie in einem rechtsfreien Raum vor, wo jeder (insbesondere Autobesitzer) machen kann, was er will.

Unterstützer: 220

Reaktion der Stadt: Richtig ist: Nach § 52 Abs. 6 der Hessischen Bauordnung (HBO) dürfen notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze nicht zweckentfremdet werden. Wenn eine Garage als Lagerraum oder gewerblich genutzt wird und den ihr zugedachten Zweck nicht mehr erfüllen kann, liegt eine solche Zweckentfremdung vor. Die Bauaufsicht geht bei begründeten Hinweisen gegen solche unzulässigen Nutzungen im Rahmen ihres gesetzlichen Auswahlermessens vor. Die Fallzahlen sind jedoch gering. Bei der Bauaufsicht Frankfurt gehen dementsprechend so gut wie keine Beschwerden über zweckentfremdete Garagen ein.

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4

Parkhaus anstatt Parkplatz

02.08.2022

Die Wohnheim / ABG sollte aufgefordert werden anstatt dem Parkplatz zwischen den Häusern Kleemannstraße 40 und 42 ein Parkhaus zu errichten, um dem immensen Parkdruck in der Siedlung entgegen zu wirken. Die Dachfläche könnte dann begrünt und oder mit Solarpanels ausgestattet werden.

Unterstützer: 4

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39

Verzicht auf Abriss und Neubau

06.12.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unterstützer: 39

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5

Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

15.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

Unterstützer: 5

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18

Änderung Bebauungsplan Fassadenbegrünung

22.11.2020

In ARD Alpha lief heute ein interessanter Beitrag zum Thema Fassadenbegrünung. In Singapur werden Neubauten, insbesondere Hochhäuser, nur noch genehmigt, wenn die Fassaden begrünt sind. Eine dort ansässige Firma hat bspw. Module mit Pflanzen entwickelt, die mit zwanzigjähriger Garantie und automatischer Nährstoff- und Wasserversorgung ausgestattet sind.

Unterstützer: 18

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11

Industriedenkmäler erhalten - Einspruch im Planoffenlegungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 834 - Schönhofquartier

12.01.2020

Alte Kasernenreste erhalten – In der alten Naxos- Schleifmittelfabrik betreutes jugendliches Wohnen einrichten ! Mit dem Bau der Main-Weser-Bahn legten die Preußen die Kaserne an, und hatten einen Ladebereich am Westbahnhof. Das Artilleriegiment hieß König Humbert von Italien. Ich wäre dafür das Kasernengebäude und die Reitschule zu erhalten, am besten wäre es, die städtischen Bühnen blieben dort, zusammen mit Büros für Kreative. Dort wo das Siemensgebäude steht und weiter hin zum Stellwerk könnte man ruhig noch etwas in die Höhe gehen, 10 Stockwerke vielleicht, an dieser Stelle wäre ein Wohnturmriegel ähnlich des Sonnenrings in Sachsenhausen wegen des S-Bahn"lärms" sogar wünschenswert. Dann könnten an anderer Stelle Stockwerke wegfallen. Das Siemensgebäude könnte zur Grundschule umgebaut werden, oder an dieser Stelle eine Neue errichtet werden. An der Rödelheimer Landstraße selbst sollten möglichst viel von den bestehenden Wohnhäusern stehen bleiben, mit einer ansteigenden Bebauung zur S-Bahn hin. Dann würden die Bewohner der Gründerzeithäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Sonnenlicht behalten, auch das wäre schön. Gleichzeitig bekommen mehr Wohnungen des Neubauviertels einen Ausblick auf den Taunus. Ich möchte mir und den Eingeborenen möglichst den alten Anblick erhalten. Der Anblick der alten Schleifscheibenfabrik Burckhard & Co. (Naxos- Schleifmittel) wäre auch für meine Stadtführungen auf dem Fahrrad durch Bockenheim sehr wichtig. Ich brauche alle diese Gebäude für mein Glasperlenspiel sozusagen. Auch Kinder lernen an solchen Gebäuden, alle Kinder lernen sie auf den Ausflügen mit Kindergarten und Schule kennen, Heimat- und Sachkunde ist das Stichwort. Ein nicht zu unterschätzendes Fach, wenn sie sich als Erwachsene mit Menschen aus anderen Kulturen austauschen. Auch für Film- und Fernsehen sind diese Gebäude, zusammen mit einem schönen Entwurf im Hintergrund nicht uninteressant. Man könnte dort ein Kinder- und Jugendzentrum einrichten, mit betreutem Wohnen in den alten Arbeiterwohnungen die neben dem Produktionsgebäude stehen. Wenn die alte Maschinenhalle an der Straße zu belastet ist, warum baut man dann nicht einfach alle Fenster aus, sichert sie, und erbaut dass Gebäude in der Kubatur einfach neu mit alten Fenstern, mit einem neuen Innenleben. Der Rest der Produktionsanlagen müssen abgerissen, und der dazugehörige Boden ausgetauscht werden; aber bei dem vorderen Gebäude muss Silhouette und Eindruck hinterher wieder gleich sein. Vielleicht mit einem Dach, wie es die originale Halle hatte, Vorbilder sind erhalten. Sollte die vordere Halle ohne Schadstoffsanierung nutzbar sein, dann schlage ich vor das Dach auf alt umzubauen. Der straßenverkehrliche Anschluß ans Volta-Viertel sollte meiner Meinung nach nicht mit einer Überführung gemacht werden, zu viele Radfahrer sind zu erwarten, die nicht über die Ludwig-Landmann-Straße vom Voltaviertel nach Rödelheim-Eschborn-Kronberg fallen wollen. Ein schmaler beschrankter Bahnübergang, gerade breit genug für 1,5 Autos wäre die bessere Lösung; gerade für die Alten. Eine zusätzlich zu erwartende Steigerung des S-Bahn Verkehrs durch die durchgehende Verbindung nach Usingen muss über den Homburger Damm abgewickelt werden, dann wären die Zugpausen gerade groß genug um attraktiv für Fußgänger und Radfahrer, aber unattraktiv für den PKW-Verkehr zu sein. Ich fordere hiermit den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den offenliegenden Bebauungsplan noch einmal meinen Vorschlägen entsprechend zu überarbeiten.

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292

Mietentscheid: Grundlegender wohnungspolitischer Wandel statt Verzögerungstaktik

22.12.2019

In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Während die städtische Wohnungspolitik profitorientierten Akteuren Tür und Tor öffnet, steigen allerorts die Wohnkosten und müssen bereits jetzt viele Haushalte mehr als 50% ihres verfügbaren Einkommens für die Miete aufbringen. Diese Politik führt in vielen Stadtvierteln zu Mietpreisexplosionen, Verdrängung und Verödung. Das haben wir satt.

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Reaktion der Stadt: Der Magistrat begrüßt das Engagement der Initiative für mehr bezahlbaren Wohnraum und teilt die Auffassung, dass insgesamt mehr geförderte Wohnungen entstehen müssen. Die Prüfung des Bürgerbegehrens „Bezahlbarer Wohnraum in Frankfurt am Main“ (Mietentscheid Frankfurt) ist jedoch an formelle und materielle Voraussetzungen gebunden, die auf Verwaltungs- und Magistratsebene entscheidungsreif vorgeprüft und abgestimmt werden mussten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet die Stadtverordnetenversammlung (§ 8b Absatz 4 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung). Der Magistrat kam im Rahmen der Vorprüfung des Bürgerbegehrens zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist und hat in seiner Sitzung am 07.02.2020 beschlossen, die Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung in den parlamentarischen Geschäftsgang zu geben. Diese ist im Parlamentsinformationssystem der Stadt Frankfurt am Main (PARLIS) öffentlich zugänglich und unter Bürgerbegehren: Bezahlbarer Wohnraum in Frankfurt am Main (Mietentscheid Frankfurt am Main) abrufbar. Ungeachtet des noch ausstehenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung verfolgt der Magistrat grundsätzlich das Ziel, den Anteil an gefördertem und preisgedämpften Mietwohnraum weiter zu erhöhen und den Bau an geförderten Mietwohnungen durch die ABG und durch private Bauträger zu erhöhen. Der Magistrat wird deshalb mit den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Gespräche aufnehmen.

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51

Zweckentfremdungsverbot / Leerstand von Wohnraum bestrafen

07.12.2019

In Frankfurt herrscht Wohnungsnot. Die Mieten sind horrend. Dennoch gibt es etliche leerstehende Wohngebäude, wie man etwa auf der Webseite Leerstandmelder sehen kann: https://www.leerstandsmelder.de/frankfurt

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13

weniger Luxus-Appartments, mehr bezahlbaren Wohnraum

25.11.2019

Wohnen in Frankfurt ist teuer. Statt Luxus-Appartments zu bauen, sollte mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

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0

Neue Baufläche für Ein- und Zweifamilienhäuser

16.06.2019

Derzeit dreht sich alles um Sozialwohnungen, was ist aber mit der Mittelklasse, die auch in Frankfurt leben möchte. Kleine Wohneinheiten sind nur noch in den Beständen zu finden, stattdessen prägen nur noch große Wohnblöcke das Stadtbild. Das mag soweit für Innenstadtlagen auch die einzig opportune Lösung sein, allerdings sollten jetzt schon eine Weichenstellung für das weitere wachsen der Stadt gelegt werden. Zumindest ein paar neue Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser werden benötigt. Dabei könnte eine großzügige Bebauung, d.h. mit viel Gartenfläche, eine ökologische Variante darstellen. Besonders interessante wären, die derzeit etwas abgelegenen und oft unbeachtete Areale in Augenschein zu nehmen. Konkret möchte ich vorschlagen, zu diesem Zweck die Kleingartenbereiche in Seckbach, zwischen Romroder Straße und Lohrberg (25 SF 1710 & 1810) in Bauland umzuklassifizieren. Tatsächlich handelt es sich in den genannten Bereichen um relativ große Grundstücke (einige haben mehrere Flurstücke) im Privatbesitz, die zum Teil ohnehin schon als Wochenend-Domizile Verwendung finden. Eine Umwandlung in Bauland, mit der Auflage einer niedrigen Bebauung auf großem Grund, würde kaum ökologische Nachteile bringen, dafür aber einen positiven Effekt auf die Wohnraumbilanz, auch im mittleren Bereich, mit sich bringen.

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7

Ideenwettbewerb eines ganz großen Wurfs für Frankfurt 2030

16.06.2019

Richtungen ergeben sich aus Visionen und Ideen. Ich finde, dass Frankfurt ein Ideenwettbewerb veranstalten sollte, wie Frankfurt sich bis 2030 entwickeln soll - gerade auch in den Randgebieten (Bebauung, Infrastruktur, welche Art von Bebauung, Nahverkehrskonzepte, neue Stadtzentren, Freizeitflächen). Beteiligung: jeder. Primäre Adressaten: Fakultäten für Städtebau und Entwicklung aller (auch internationaler) Universitäten. Vielleicht bekommen wir so mal frischen Wind (neue Ideen) nach Frankfurt. Die interessantesten 50 könnte man dann den Bürgern mal vorstellen - dann folgt die Diskussion und dann die Zielvereinbarung. Deadline für die Konzepte: 1.6.2020

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0

Zoo in den Stadtwald

17.10.2017

Oder gibt es Vorschriften, nach denen Zootiere Stadtluft und Anwohner Tier-Abgase inhalieren müssen? Heraus käme ein geräumiges Wohngebiet in bester Lage.

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0

Dippemess in den Ostpark

17.10.2017

Oder gibt es eine Vorschrift, daß Dippemess, Flohzirkus und Markt auf einer trostlosen Brachfläche stattfinden müssen? Kann man hier keine Wohnungen bauen?

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6

Förderung Elektromobilität

27.02.2017

Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge beschließen:

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0

Mehr Wohnraum schaffen; zwischen Schwanheimer Ufer und Zur Frankenfurt

15.02.2016

dort wo jetzt die Kleingartenanlage steht, könnten bis zu 10 Wohnblocks entstehen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist groß. An der genannten Stelle könnten Block mir 4 Etagen (siehe Henriette-Fürth Str.) passen.

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6

Leerstehende Liegenschaften zu bezahlbaren Wohnungen umbauen

27.03.2015

Gewerberäume, Gewerberäume, Gewerberäume und alle z. T. mehrere Jahre leerstehend. Warum wird den Bauträgern keine Auflage gemacht, dass sie z. B. bei Leerstehen nach 18 Monaten die Räume zu bezahlbaren Wohnungen umbauen müssen? Damit könnte die bestehende Wohnungsnot in Frankfurt zum Großteil behoben werden.

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1

Wohnungen für Senioren zentral sowie behindertengerecht

27.03.2015

Wer hat Frankfurt aufgebaut? Die Senioren und deren Generation. Nicht jeder kann sich eine Senioren-Residenz leisten. Daher sollten Wohnungen für Senioren zentral und bezahlbar sein, möglichst zusammen liegen und auch behindertengerecht gebaut werden, soweit sie von der Stadt Frankfurt gefördert werden. Bauträger könnten von der Stadt - in dieser Hinsicht - subventioniert werden.

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3

Zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude

17.10.2014

Als Alternative zum sozialen Wohnungsbau sollte eine zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude (egal in welcher Hand das jeweilige Gebäude liegt), ins Leben gerufen werden. Diese sollte sich darum kümmern, dass derartiger Wohnraum dem Wohnungsmarkt nach evtl. vorheriger Instandsetzung wieder zur Verfügung gestellt wird.

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78

Erst Schulen und Kitas, dann neue Baugebiete

09.10.2014

Es fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!

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33

Mehr tun gegen Leerstand von Gewerbeimmobilien

30.09.2014

Eine horrende Zahl von ca. 1,5 Mio Quadratmetern Bürofläche stehen in Frankfurt leer, also fast 12 % des gesamten Bestandes laut Statistik des Immobilien-Dienstleisters Jones Lang LaSalle. Zum Vergleich: In London stehen 5,4% der Büros leer, in Paris 7,5%. Die nach Einwohnern doppelt so grosse Stadt Hamburg hat nur halb so wenig Quadratmeter-Buroleerstand wie Frankfurt. Das ist sehr verwunderlich und ist kein ruhmesblatt fuer die Stadt.

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7

Bezhalbare Wohnng auf dem Gelände vom Panoramabad

30.09.2014

Das Panoramabad soll verlegt werden. Dann gibt es Platz für Wohnraum . Am Besten bezahlbaren Wohnraum. Hochpreisiges gibt es ausreichend. Also: Bitte max. 8,50 € warm pro qm und eine gemischte Bebauung, meint in diesem Fall 1- 5 Zimmer Wohnungen. So können auch Normalverdiener_innen ( z.Bsp.: städtische Angestellte, Friseur_innen, Kassierer_innen, Sozialarbeiter_innen, Hartz IV Empfänger_innen , also die Sozialverwaltung von Bund und Land) , die voll arbeiten, da wohnen , wo sie wohnen möchten, ohne ins Präkariat abzurutschen. Sie werden nicht an den Stadtrand gedrängt, der sich immer weiter verschiebt.

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4

Wohnungen für Senioren und Junge Menschen

11.09.2014

Bezahlbare Wohnungsmiete für Jung und Alt. Auf den Campus in Bockenheim, wenn sich da was realisieren würde

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247

Altes Polizeipräsidium als Studentenwohnheim

11.09.2014

Das alte Polizeipräsidium steht seit Jahren leer und verrottet. Das Gebäude ist groß und liegt zentral. Gleichzeitig fehlt bezahlbarer Wohnraum für Studenten, der hier geschaffen werden könnte.

Unterstützer: 247

Reaktion der Stadt: Die Liegenschaft des alten Polizeipräsidiums befindet sich nach wie vor im Eigentum des Landes Hessen. Der Vorschlag zur Nutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums für studentisches Wohnen ist angesichts der Wohnungsmarktsituation als Nutzungsziel nachvollziehbar und begrüßenswert. Im Sinne des für die Liegenschaft geltenden Planungsrechts wäre eine solche Nutzung grundsätzlich genehmigungsfähig. Dennoch kann der Magistrat der Stadt Frankfurt die Art und Weise der Nutzung der Liegenschaft gegenüber dem Grundstückseigentümer nicht erzwingen. Der Magistrat befindet sich jedoch in Gesprächen mit dem Land Hessen über die künftige Nutzung der Liegenschaft. Die Gespräche dauern derweil an und der Zeitpunkt der Entscheidung seitens des Landes über die künftige Nutzung des Areals ist derzeit leider nicht absehbar. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass nach Kenntnis des Magistrats für das Areal sämtliche Medienanschlüsse unterbrochen wurden, die Gebäude somit weder ver-noch entsorgt sind. Zusätzlich sind große Teile der inneren Verkabelung nicht mehr vorhanden bzw. defekt. Um die Nutzungsfähigkeit des Gebäudes wieder herzustellen wäre ein hoher Betrag für die Sanierung aufzubringen. Damit erscheint auch eine tragfähige Zwischennutzung für Studentenwohnungen wirtschaftlich nicht darstellbar zu sein.

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17

Wohnungsbau statt THW

10.09.2014

Im Bereich der Feuerwehrstrasse (hinteres Ende) befindet sich ein grosses Brachgelände, dieses ist mit einer U-Bahn Station, einem in Planung befindlichen Park, eines existierenden Kindergartens und einer geplanten Kita ein optimales Gelände um Familien den in Frankfurt so begehrten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das Gelände befindet sich im öffentlichen Eigentum (Bund oder Stadt / Feurwehr), somit könnte hier sicher kurzfristig etwas getan werden. Leider hat sich die Stadt entschieden dieses Filetstück für das abstellen von LKW und Büroräume des THW zu verwenden. Die Argumentation ist hierbei das die nähe des THW zur Feuerwehr Synergieeffekte nach sich ziehen würde, dies ist sicher nicht von komplett der Hand zu weisen, die Bedarf nach Wohnraum ist m.E aber deutlich höher zu bewerten. Das THW ist schon seit ewigen Zeiten getrennt von der Feuerwehr am Industriehof untergebracht, bisher ist nicht bekannt das dies zur verschlechterten Einsatzbedingungen oder Problemen geführt hätte.

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