Wohnen
Vorlagen
Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7373 entstanden aus Vorlage: OF 211/13 vom 25.08.2025 Betreff: Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass Bewohner*innen des Stadtteils bei der Vergabe der neu entstehenden Sozialwohnungen im Neubaugebiet am Riedsteg bevorzugt werden. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein Stadtteil, dessen Bebauung weitgehend von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Kleinere Wohnungen sind selten. Für Menschen mit niedrigem Einkommen kann bereits der Tod des Ehepartners, eine Scheidung oder schlicht die Verrentung dazu führen, dass die Wohnung nicht mehr gehalten werden kann. Gerade in solchen Situationen ist es jedoch wichtig, im sozialen Umfeld bleiben zu können. Hinzu kommt: Wer jetzt schon weiß, dass er oder sie zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnungen in Rente sein wird und die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllt, hat aktuell keine Möglichkeit, sich bereits vor der Verrentung auf die Warteliste setzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein
Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7454 entstanden aus Vorlage: OF 605/8 vom 20.08.2025 Betreff: Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des Karl-Perrott-Platzes als Kick- und Fußballplatz nach 21:00 Uhr zu untersagen, dies entsprechend auszuschildern und das Verbot insbesondere in den Abendstunden zu kontrollieren. Begründung: Der Karl-Perott-Platz ist von Wohnbebauung umgeben, der Bereich ist hellhörig. Gastronomische Angebote in Verbindung mit dem Wochenmarkt am Freitag erhalten u. a. auch deswegen keine Genehmigung für eine Verlängerung bis in die späteren Abendstunden. Allerdings sind zur Dämmerungszeit neuerdings regelmäßig Menschengruppen auf dem Platz, die dort auch nach 21:00 Uhr Fußball spielen und keine Rücksicht auf die Anwohnenden nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7281 entstanden aus Vorlage: OF 1271/6 vom 16.08.2025 Betreff: Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer des Neubaus in zweiter Reihe von Ludwig-Scriba-Straße und Zuckschwerdtstraße in Verbindung zu setzen, um die derzeitige Situation zu klären. Baubeginn war vor rund sieben bis acht Jahren. Der Neubau mit rund 80 Parteien steht leer. Von außen sind Möbel zu sehen. Briefkästen zeigen leere Namensschilder. Bauzäune, tiefe Erdlöcher und Wildwuchs rund um den Neubau machen einen traurigen und gefährlichen Eindruck. Drei Fragen, die für den Ortsbeirat von Belang sind, sind die Folgenden: 1. Wie ist der momentane rechtliche Status des Neubaus? 2. Wie geht es weiter? 3. Wie wird in der Zukunft die Zufahrt geregelt? Aktuell sieht es so aus, als würde die Zufahrt über die Zuckschwerdtstraße 14 geregelt. Zwischen Wohnhäusern hindurch? Vor der Ludwig-Scriba-Straße 27 war in der Vergangenheit eine Zufahrt auf das Gelände, erkennbar durch die abgesenkte Bordsteinkante. Dies wäre aus Gründen der Rücksichtnahme auf die rundum wohnenden Menschen empfehlenswert. Begründung: Blick von der Zufahrt der Zuckschwerdtstraße 14 Fußweg zum Hauseingang Blick von der Ludwig-Scriba-Straße (Rechts Hausnummer 27) Bilder: Frank Rusko Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
E-Ladesäulen in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7272 entstanden aus Vorlage: OF 1286/6 vom 01.09.2025 Betreff: E-Ladesäulen in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, auf der Saarbrücker Straße auf Höhe der Hausnummer 4 eine AC 44 kW E-Ladesäule wegen des dringenden Bedarfs außerhalb eines größeren Ausschreibungsverfahrens aufzustellen, weil es in Schwanheim noch keine E-Ladesäule gibt, und um damit dem Beispiel anderer Stadtteile der Stadt Frankfurt zu folgen. Um Kosten zu sparen, könnte diese Ladesäule zusammen mit den DC-Ladesäulen errichtet werden, die die Mainova auf dem Gelände der TuS 1872 Schwanheim e. V. plant. Begründung: Da es noch keine öffentliche E-Ladesäule in Schwanheim gibt, kann nicht auf eine "große Lösung" gewartet werden, deren Durchführung eventuell noch mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Die Lage bietet sich für die Errichtung der E-Ladesäule an, da - an dieser verhältnismäßig wenig fließender Verkehr ist; - in diesem Bereich weniger Parkdruck herrscht; - diese zentral ist, sodass ein Bummel durch den Stadtteil für das Aufladen des Fahrzeugs genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 565 entstanden aus Vorlage: OF 1714/1 vom 12.08.2025 Betreff: Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Beantragung von Förderanträgen für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu Förderweg I und Förderweg II sowie weiteren Programmen Folgendes zu prüfen und umzusetzen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob für die Förderwege I und II ein einheitliches Formular für einen gemeinsamen Antrag für sämtliche Förderwege ermöglicht werden kann. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob ein Online-Rechner, wie für den Förderweg II verfügbar, auch für den Förderweg I möglich ist und dieser effizient in den Genehmigungsprozess eingebunden werden kann. 3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Bearbeitung der Anträge so gestaltet werden kann, dass Vertretungsregelungen eingerichtet und die Bearbeitungszeiten möglichst kurz gehalten werden. Begründung: Für einen Antrag zum Förderweg I (Sozialwohnung) und Förderweg II (Mittelstandsprogramm) werden jede Menge Dokumente benötigt. Sozialbezirksvorstehende und Sozialhelfende leisten hierbei oft nützliche Hilfestellung. Wenn ein Haushalt jedoch ein Einkommen nahe an den Einkommensgrenzen hat, dann ist die Beantragung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn das Einkommen zwischen Förderweg I und Förderweg II liegt. Sehr ärgerlich ist es, wenn man für den Förderweg II den Online-Rechner nutzt, dann aber bei der Antragsbearbeitung eine Ablehnung herauskommt. Dann muss man nochmal den Förderweg I beantragen und hat ca. zwei bis drei Monate Zeit verloren. Um dem vorzubeugen, soll der Prozess optimiert werden, sodass bei der Beantragung die bestehenden Förderwege zusammen beantragt werden können. Ebenso soll die Bearbeitung nach Möglichkeit auf dem Online-Rechner basieren und mit diesem identisch sein, um Unschärfen bei den Einkommensgrenzen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 565 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 565 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6708, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025
Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 632/12 Betreff: Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, im Utrilloweg und am Ende der Renoirallee (siehe Skizze) die Leuchtmittel der neu installierten Straßenlaternen gegen solche auszutauschen, die in Helligkeit und Lichttemperatur denen der umliegenden Straßen entsprechen. Bei etwaigen weiteren Ersetzungen soll ebenfalls auf die gewohnte Lichttemperatur und -Helligkeit geachtet werden. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die im Jahr 2025 neu installierten Leuchtenköpfe strahlen erheblich heller und greller als die bisherigen Straßenlaternen in den umliegenden Straßen. Dies führt zu einer übermäßigen Beleuchtung gerade auch in den umliegenden Grundstücken und Häusern. Üblicherweise werden so helle Straßenlaternen punktuell und Fußgängerüberwegen installiert und sorgen so für eine zusätzliche Aufmerksamkeit - mitten im Wohngebiet ist dafür aber keine Notwendigkeit ersichtlich. Außerdem ist mittlerweile die Störung von Insekten und Vögeln durch die nächtliche Beleuchtung bekannt ("Lichtverschmutzung"), so dass auch aus Gründen des Naturschutzes auf unnötig helle Beleuchtung verzichtet werden sollte. Vorne: neue Laterne. Im Hintergrund: bisherige Laternen. Quelle: Anwohner, mit freundlicher Genehmigung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7482 2025 Die Vorlage OF 632/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnkauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 durch die KEG
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2025, OF 927/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 durch die KEG Vorgang: OM 5916/24 OBR 3; ST 917/25 In der Stellungnahme 917 vom 10.6.25 wird darauf hingewiesen, dass die "KEG bislang keinerlei Kenntnisse über die Immobilien bzw. vor allem keinerlei Kenntnisse über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Projekts" (Berger Straße 6 bis 8) habe. Diese Antwort wird vom Ortsbeirat als Provokation empfunden: Es scheint reines Zeitschinden zu sein, solcherlei Antworten zu verfassen und den inzwischen Jahrzehnte andauernden Leerstand so aufrechtzuerhalten. Der Ortsbeirat kann sich des Eindrucks nicht erwehren, nicht ernst genommen und sogar als Objekt der Belustigung wahrgenommen zu werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, den Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 gemeinsam mit der KEG voranzutreiben. Es wird darum gebeten, ähnliche Antworten wie die genannte ST 917 zu unterlassen und stattdessen konstruktiv das Ziel zu verfolgen, die Liegenschaft in absehbarer Zeit wieder bewohnbar zu machen - zu bezahlbaren Mietpreisen und nicht als Luxusobjekte. In diesem Rahmen wäre die Nutzung des Erdgeschosses durch gemeinschaftliche Zwecke begrüßenswert. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5916 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 917 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 927/3 abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenBesondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 211/13 Betreff: Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass Bewohner*innen des Stadtteils bei der Vergabe der neu zu bauenden Sozialwohnungen im Neubaugebiet am Riedsteg bevorzugt werden. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein Stadtteil, dessen Bebauung weitgehend von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Kleinere Wohnungen sind rar. Für Menschen, die über kein hohes Einkommen verfügen, kann bereits der Tod des Ehepartners, eine Scheidung oder schlicht die Verrentung dazu führen, dass die Wohnung nicht mehr gehalten werden kann. Doch grade in solchen Situationen wäre es wichtig, im sozialen Umfeld bleiben zu können. Hinzu kommt: Wer jetzt schon weiß, dass er oder sie zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Wohnungen in Rente sein wird und die Bedingungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllt, hat aktuell keine Möglichkeit, sich vor der Verrentung bereits jetzt auf die Warteliste setzen zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7373 2025 Die Vorlage OF 211/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRĂśNE
Weiter lesenNeuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 908/3 Betreff: Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880 Vorgang: OM 2284/22 OBR 3; ST 2330/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten für den Bebauungsplan 880, wie seit Jahren im Koalitionsvertrag vereinbart, einen neuen städtebaulichen Entwurf zu erarbeiten. Dieser soll, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Bebauung ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen vorsehen. Auf diesen bereits versiegelten Flächen soll ein möglichst hoher Anteil an bezahlbarem Wohnraum sowie Wohnraum für gemeinschaftliche oder genossenschaftliche Wohnprojekte entstehen. Die heute unversiegelten Flächen sollen durch den Magistrat langfristig vollständig in städtischen Besitz gebracht und als öffentliche Grünfläche genutzt werden. Als Grundlage für die Definition versiegelter und unversiegelter Flächen hat der Magistrat bereits mit der ST2330/22 an den OBR3 eine Karte veröffentlicht, die als Grundlage für die weitere Planung diesen soll. (https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/ST_2330_2022_AN2.pdf) Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte intensive Beteiligung der Öffentlichkeit kann dazu genutzt werden, einen Konsens über weitere Details herzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat hat vernommen, dass trotz eindeutiger Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Magistrat einen politischen Auftrag für die Umsetzung benötigt und möchte in diese für den Ortsbezirk sehr wichtigen Angelegenheit Bewegung bringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2025, OF 932/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2284 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2330 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 908/3 wird auf Wunsch von CDU und FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 579 2025 1. Die Vorlage OF 908/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD und Volt (= Enthaltung) zu 2. CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Uni
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird aufgefordert an den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen eine Semesterarbeit anzuregen, das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt! Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1195/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenÜberprüfung und Anpassung der Vollsperrung „In der Au“
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 539/7 Betreff: Überprüfung und Anpassung der Vollsperrung "In der Au" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, ob die seit Oktober 2024 bestehende Vollsperrung der Straße "In der Au" im Zuge des Baus eines Flüchtlingswohnheims noch erforderlich ist. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung sofort umgesetzt werden kann, um die massiven Einschränkungen für die Anwohner zu reduzieren. Begründung: Die Straße "In der Au" ist eine Hauptzufahrt zu einem großen Wohngebiet. Die Vollsperrung dauert inzwischen viele Monate und soll nach bisheriger Planung noch bis Oktober dieses Jahres bestehen bleiben. Für die Anlieger bedeutet dies täglich erhebliche Umwege und Zeitverluste. Es ist nicht einsichtig, warum diese Einschränkungen über einen derart langen Zeitraum hingenommen werden müssen - zumal der Baufortschritt darauf hindeutet, dass eine Vollsperrung nicht mehr zwingend notwendig ist. Besonders kritisch ist, dass die Anwohner über das Bauprojekt weder frühzeitig noch transparent informiert wurden. Diese Form der Belastung ohne nachvollziehbare Begründung untergräbt das Vertrauen in Verwaltung und Politik und ist deshalb so schnell wie möglich zu beenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 539/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenNachlese zur Infoveranstaltung zum Flüchtlingsheim an der Friedberger Warte am 23.06.2025
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1103/10 Betreff: Nachlese zur Infoveranstaltung zum Flüchtlingsheim an der Friedberger Warte am 23.06.2025 Vorgang: V 1211/25 OBR 10; ST 1267/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: In der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025 (ST 1267) ist unter anderem zu lesen, dass die langjährige Erfahrung zeigt, dass die direkt anliegende Nachbarschaft vor Inbetriebnahme einer Unterkunft Sorgen und Ängste äußert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum bei Kenntnis der Betroffenheiten vor Ort die Fragen der Nachbarschaft sowie der Ortsbeiräte nach deren Wahrnehmung als nicht willkommen empfunden wurden? 2. Warum nicht gleich statt eines Treffens mit den drei Vorsitzenden der betroffenen Ortsbeiräte die öffentliche Informationsveranstaltung früher stattgefunden hat? 3. Warum die Veranstaltung nach den letzten Sitzungen der Ortsbeiräte vor den langen Sommerferien terminiert wurde, so dass es zu entsprechenden Verzögerungen bei Beschlüssen kam? 4. Ob es wirklich sinnvoll war, vorher eine städtische Baugenehmigung abzuwarten? 5. Wieso die zuständige Stadträtin bei der öffentlichen Vorstellung fehlte? 6. Welche Gutachter-Nachprüfungen zu welchem Ergebnis führten (bezüglich der Frage, ob belastete Baustoffe bei dem schnellen Gebäude-Abriss zu berücksichtigen waren)? 7. Warum Fragen nach den Leerständen anderer Frankfurter Flüchtlingseinrichtungen nicht richtig beantwortet wurden und wie hoch nun die Leerstände sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1211 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1267 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1103/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenBericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1203/2 Betreff: Bericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher möge das Stadtteilbüro und den dortigen Projektkoordinator darum bitten, über seine Arbeit und die laufenden Projekte zu berichten. Die Informationen sollen dann bitte auch der Stadtverordnetenversammlung zwecks Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Bereitstellung künftiger Mittel vorgelegt werden. Beispielsweise die Organisation von Widerstand gegen Mieterhöhungen (https://www.zukunft-bockenheim.de/, abgerufen am 17.08.2025) enthält eine Positionierung, die vom staatlichen Auftrag der neutralen Beratungsstelle nicht gedeckt ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 22.04.2024 (OF 885/2) beschlossen, den Magistrat um öffentliche Finanzierung einer Projektstelle im Stadtteilbüro zu bitten (daraus resultierend EA 120 vom 22.04.2024). Im Gegensatz zu einer privaten in Form eines Vereins geführten Initiative, "Initiative Bockenheims", kommen dem Stadtteilbüro öffentliche Aufgaben zu und als kommunales Gremium ist es auch zur Neutralität verpflichtet. Im Stadtteilbüro und auch schon im Schaufenster finden sich immer wieder recht eindeutige, meinungsgeprägte Aussagen zu aktuellen Themen, u.a. der Diskussion um den Kiosk Leipziger Straße 85, die Familie Kapoor, die Zukunft des Kulturcampus` und die Frage der Mietengerechtigkeit. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenFragen zur Hausbesetzung im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1702/1 Betreff: Fragen zur Hausbesetzung im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestätigt der Magistrat, dass linke Aktivisten am 12. Juli 2025 das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 im Gallus besetzt haben, um dort ein "Internationalistisches Bildungszentrum" zu etablieren? 2. Wieso wurde trotz eingedrungener Personen keine Strafanzeige gestellt, sondern die Nutzung geduldet? 3. Welche öffentlichen Veranstaltungen fanden bereits statt (z. B. Konzerte, Flohmarkt, Filmvorführung) und wie war die Verwaltung in die Planung oder Kommunikation involviert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vertrag, Zwischennutzung, faktische Duldung) basiert das Vorgehen des Liegenschaftsamts? 5. Inwiefern ist die Duldung mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen - insbesondere § 63 HGO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) - vereinbar? 6. Welche konkreten Kosten entstehen durch die Duldung (Sicherung, Reinigung, Versicherung, Instandsetzung, Heizung, Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister)? 7. Wer trägt die Haftung bei möglichen Schäden - etwa durch Brand, Sachbeschädigung oder Personenschäden? 8. Wurde die bauliche und sicherheitstechnische Eignung des Objekts geprüft (Brandschutz, Statik, Hygiene, Fluchtwege)? 9. Welche Maßnahmen sind vorhanden, um die Sicherheit von Besetzern und Anwohnern zu gewährleisten? 10. Welche Signalwirkung hat die Duldung für zukünftige Besetzungen städtischer Immobilien - unabhängig der politischen Ausrichtung der Gruppen? 11. Welche Leitlinien gelten zukünftig zur Sicherstellung gleichmäßiger Anwendung von Recht und Ordnung für andere politische Gruppen? 12. Wie bewertet der Magistrat die öffentliche Kritik, welche die Duldung als "Skandal" und "fatales Signal" bezeichnen? 13. Wie reagiert der Magistrat auf die FAZ-Kritik, dass die Duldung Ausdruck städtischer Schwäche sei und leerstehende Immobilien langfristig Missbrauch begünstigen? 14. Weshalb wurde keine geordnete Zwischennutzung öffentlich ausgeschrieben oder vertraglich geregelt? 15. Welche rechtlich abgesicherten Nutzungskonzepte (z. B. kulturell, sozial, nachbarschaftlich) wurden geprüft oder abgelehnt? 16. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf das soziale Klima im Gallus? 17. Wie fügt sich die Duldung in eine stadtteilbezogene Entwicklungsstrategie ein? 18. Wie rechtfertigt der Magistrat es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Objekte nach dem Ankauf über Jahre leer stehen und so weder für Wohnzwecke noch für soziale Nutzung zur Verfügung stehen? 19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit städtische Immobilien nach einem Ankauf zeitnah für eine sinnvolle Nutzung (Wohnen, Soziales, Kultur) aktiviert werden, statt dauerhaft brach zu liegen? 20. Wurde der Leerstand genutzt, um die Immobilie energetisch zu ertüchtigen? Begründung: Das betroffene Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Durch die faktische Duldung einer Besetzung durch eine linke Gruppierung entsteht eine besondere rechtliche und politische Konstellation. Weder Polizei noch Ordnungsamt greifen ein, solange das Liegenschaftsamt keine Räumung veranlasst. Daraus ergeben sich Fragen der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sowie mögliche finanzielle und haftungsrechtliche Risiken für die Stadt. Darüber hinaus sind sicherheitsrechtliche Belange berührt (bauaufsichtliche Eignung, Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene) und es stellen sich haushaltsrechtliche Fragen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Sicherungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten, Versicherungsfragen, mögliche Schäden). Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Stadtteilinteresse des Gallus, ohne dass der Ortsbeirat involviert wurde. Eine transparente Aufklärung über die Beweggründe und Folgen der Duldung ist daher notwendig. Zudem verfolgt die Stadt Frankfurt erklärtermaßen die Strategie, Immobilien gezielt aufzukaufen, um sie vor "Luxussanierungen" und spekulativen Verwertungen zu bewahren. Dieses Ziel wird jedoch konterkariert, wenn Objekte nach dem Ankauf über längere Zeit leer stehen und damit weder Wohnraum schaffen noch einer rechtssicheren sozialen oder kulturellen Zwischennutzung zugeführt werden. Eine Politik, die Immobilien dem Markt entzieht, sie aber nicht zeitnah aktiviert, verfehlt ihren beabsichtigten sozialen Nutzen. Vor diesem Hintergrund ist darzulegen, welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um städtische Liegenschaften zeitnah einer Nutzung zuzuführen und Leerstand zu vermeiden. Die Kombination aus faktischer Duldung einer Hausbesetzung städtischen Eigentums, öffentlicher Kritik durch politisch Verantwortliche und Kommentatoren sowie die Wahrnehmung städtischer Untätigkeit verstärkt das Bedürfnis nach Klarheit. Die FAZ bezeichnet das Verhalten der Stadt als schwach und fatal, da es rechtlich zweifelhafte Duldung begünstige und langfristig auf Leerstand folgender Besetzung hinauslaufe. Eine präzise, transparente und rechtlich fundierte Aufarbeitung durch den Magistrat ist für das Vertrauen der Bürgerschaft und rechtspolitische Klarheit notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1702/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSegmentdeckel Gleisvorfeld prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1693/1 Betreff: Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob durch einen oder mehrere Segmentdeckel im Gleisvorfeld des Hauptbahnhofes neue Quartiere mit dringend benötigten Wohnungen, Grünflächen und Radwegen geschaffen werden können. Begründung: Musterbeispiele für gelungene Segmentdeckel gibt es z.B. in Hamburg, Paris und New York: - Hamburg, A7-Deckel (Stellingen / Schnelsen / Altona): Segmentdeckel über die Autobahn A7 auf drei Abschnitten (je 500-2.300 m) mit Nutzung vor allem für Parks, Kleingärten und Sportplätze. - Paris, Rive Gauche / Gare d'Austerlitz: Deckelung und Verbauung über Teilen der Bahntrasse zwischen Gare d'Austerlitz und Bibliothèque Nationale mit Mischung aus Wohnungen, Büros, Grünflächen und öffentlichem Raum. Es handelt sich um ein langfristiges Projekt seit den 1990ern mit stufenweiser Umsetzung. - Paris, Batignolles / Gare Saint-Lazare: Teilweise Überdeckelung mit einem neuen Park. - Paris, Montparnasse: Massive Komplettüberbauung schon in den 1980ern. Es wurde ein Park mit 500 Bäumen und modernen Skulpturen angelegt sowie eine ruhige Aufenthaltsfläche im städtischen Umfeld. - New York City, Hudson Yards: Überbauung der westlichen Bahnanlagen von Penn Station mit einem Massivdeckel. Ein neues Quartier mit Wohnungen, Büros, öffentlichem Park, Schule, Kultur- und Geschäftsflächen ist entstanden. Durch die gute technologische Umsetzung gilt es als Vorzeigeprojekt zur innerstädtischen Verwertung überdeckter Infrastrukturflächen. - New York City, Atlantic Yards: Überbauung mit Wohn- und Geschäftsquartieren, Barclays Center (NBA-Arena). In den 1990er-Jahren erarbeitete die Deutsche Bahn bereits ein Konzept, den Kopfbahnhof in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof zu verwandeln - mit großzügiger Überbauung des Gleisvorfelds durch Parkflächen und Quartiere. Aufgrund der Kosten wurde das Projekt nicht weiterverfolgt. Daher könnte man heute eine Deckelung der Gleisanlagen alternativ prüfen, um diese Fläche einer weiteren sinnvollen Nutzung zuzuführen. Paris, Montparnasse; Quelle: Wikipedia Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2025 Die Vorlage OF 1693/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenProzesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1714/1 Betreff: Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Beantragung von Förderanträgen für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu Förderweg I und Förderweg II sowie weiteren Programmen folgendes zu prüfen und umzusetzen: 1. Der Magistrat soll prüfen, ob für die Förderwege I+II ein einheitliches Formular für einen gemeinsamen Antrag für sämtliche Förderwege ermöglicht werden kann. 2. Der Magistrat soll prüfen, ob ein Online-Rechner, wie für den Förderweg II verfügbar, auch für den Förderweg I möglich ist und dieser effizient in den Genehmigungsprozess eingebunden werden kann. 3. Der Magistrat soll prüfen, ob die Bearbeitung der Anträge so gestaltet werden kann, dass Vertretungsregelungen eingerichtet und die Bearbeitungszeiten möglichst kurz gehalten werden. Begründung: Für einen Antrag zum Förderweg I (Sozialwohnung) und Förderweg II (Mittelstandsprogramm) braucht man jede Menge Dokumente. Sozialbezirksvorstehende und Sozialhelfende leisten hierbei oft nützliche Hilfestellung. Wenn ein Haushalt jedoch ein Einkommen nahe an den Einkommensgrenzen hat, dann ist die Beantragung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn das Einkommen zwischen Förderweg I und Förderweg II liegt. Sehr ärgerlich ist es, wenn man für den Förderweg II den Online-Rechner nutzt, dann aber bei der Antragsbearbeitung eine Ablehnung herauskommt. Dann muss man nochmal den Förderweg I beantragen und hat ca. 2-3 Monate Zeit verloren. Um dem vorzubeugen, soll der Prozess optimiert werden, so dass bei der Beantragung der Förderwege die bestehenden Förderwege zusammen beantragt werden können. Ebenso soll die Bearbeitung nach Möglichkeit auf dem Online-Rechner basieren und mit diesem identisch sein, um Unschärfen bei den Einkommensgrenzen zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung OA 565 2025 Die Vorlage OF 1714/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im „Jordanischen Park“ Bockenheim (Seniorenwohnanlage)
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 1209/2 Betreff: Zustand und Instandhaltung der Reihenhäuser im "Jordanischen Park" Bockenheim (Seniorenwohnanlage) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der ABG als Gebäudeeigentümerin folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie wird der bauliche Zustand der Gebäude bewertet? 2. Gibt es bautechnische Untersuchungen und Ergebnisse? 3. Wurden und werden die Gebäude systematisch instandgehalten? 4. Ist eine Grundsanierung der Gebäude geplant? 5. Wenn nein - wie wird die Zukunft der sieben Gebäude eingeschätzt? 6. Sind (entsprechend kursierenden Gerüchten) ggf. Abriss und Neubau geplant? Wenn ja - in welchem Umfang und in welcher Dichte? Begründung: Gespräche mit Mieter*innen der Gebäude haben ergeben, dass insbesondere die Eckgebäude an den Wetterseiten stark von Schimmel befallen sind (insb. Haus 18a), was zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Seitens der Mietparteien wird das schon länger kursierende Gerücht bestätigt, dass die ABG die Gebäude nicht mehr sanieren will und nur notdürftig instand hält. Die älteren Mieter*innen sprechen aufgrund der Unsicherheit ihrer Wohnsituation mittlerweile von einem "Klima der Angst". Hinzu kommt, dass Feuchtigkeit und Schimmel (sowie wilde Sperrmüllablagerungen) auch die Tiefgarage und ihre Eingänge betreffen, und dass es anders als zu früheren Zeiten des Eigentümers "Wohnbau" heute keinen Hausmeister als Ansprechpartner mehr gibt. Der Ortsbeirat spricht sich für eine möglichst gründliche Sanierung der Gebäude aus und dafür, das Altenwohnen (viel Grün und Barrierefreiheit) im Jordanischen Park zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1259 2025 Die Vorlage OF 1209/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7227 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 02.06.2025 Betreff: Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten! Vorgang: V 509/12 OBR 8; ST 1880/12 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Statistik über die aktuelle Auslastung der Tiefgaragen der Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG) in der Nordweststadt entsprechend der Stellungnahme ST 1880 aus dem Jahr 2012 vorzulegen; 2. auf eine deutliche Senkung der momentan zu hohen und unattraktiven Mietpreise von rund 70 Euro /Monat für die einzelnen Parkplätze hinzuwirken. Begründung: Charakteristisch für die in den Sechzigerjahren neu gebaute Nordweststadt waren die getrennten Verkehre. Das Auto sollte in den Tiefgaragen sozusagen "verschwinden", ein heute wieder moderner Ansatz ("Quartiersgarage"), denkt man an die viel beschworene Mobilitätswende und an die immer mehr nötige Sicherheit für Fußgänger. Die gesamte Nordweststadt leidet jedoch immer mehr unter mit Autos zugestellten Wendehämmern, Feuerwehrzufahrten und Müllstandplätzen. Zugleich ist bekannt, dass es immer noch Leerstände in den einzelnen Garagen der PBG gibt. Die mit Instandhaltungskosten begründete drastische Preiserhöhung im Jahr 2024 um rund 40 Prozent hat das Parken im Straßenraum, wie es von den Erbauern der Nordweststadt gerade nicht vorgesehen war, weiter begünstigt, weil sich viele Menschen in diesem Stadtteil 840 Euro im Jahr für einen Parkplatz nicht leisten können. Der Preis sollte angepasst und es sollte von der PBG alles unternommen werden, um eine volle Auslastung der Garagen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 509 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2025, OA 564 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 25.06.2025 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstr aße 115 bis 119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG am 07.05.2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstraße 115 bis 119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um aus den bestehenden 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Neben dem Milieuschutz ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 bis 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die Kirche St. Michael, die Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, das Haus von Rose Schlösinger in der Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind, wie die im Betreff genannten Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet. Bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern, die zwischen fünf und zwölf Euro pro Quadratmeter Miete zahlen, nicht erlaubt, wieder einzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2025, NR 1361 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6638, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025
Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7196 entstanden aus Vorlage: OF 898/3 vom 11.06.2025 Betreff: Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen Der Magistrat wird gebeten, 1. aktiv auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zuzugehen, um die Wohnungen im Oeder Weg 74 bis 78, in der Adlerflychtstraße 35 bis 41 sowie in der Hermannstraße 42 bis 42b und 46 bis 46a zeitnah anzukaufen und in die öffentliche Hand zu überführen. Dazu sollen die ABG Frankfurt Holding (ABG), die Nassauische Heimstätte (NH) oder die Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) die Immobilien erwerben; 2. sollte Punkt 1. nicht machbar sein, die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) zeitnah mit einem sozialverträglichen Hausverkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Akteur*in zu beauftragen. Kriterium für den Verkauf ist der Schutz langjähriger Mieter*innen vor Verdrängung sowie der Schutz günstiger Bestandsmieten. Begründung: In der Adlerflychtstraße 35 bis 41 und in der Hermannstraße 42 bis 42b sowie 46 bis 46a befinden sich knapp 100 Wohnungen der VBL. Dabei handelt es sich um Immobilien aus den 1950er-Jahren mit langjährigen Mieter*innen und günstigen Bestandsmieten. Die VBL ist seit mehr als 60 Jahren Eigentümerin dieser Immobilien, in denen viele Familien, Rentner*innen und Mieter*innen seit Jahrzehnten leben - teilweise sogar seit über 60 Jahren. Die Mieter*innen fürchten nun enorme Mietsteigerungen oder sogar Verdrängung, da die Häuser vor dem Verkauf stehen. Am 12. Mai 2025 war der Presse zu entnehmen, dass die VBL plant, Teile ihres Immobilienbestandes zu veräußern. Laut eigenen Aussagen befindet sich die VBL in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen für 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Die knapp 100 Haushalte befürchten, dass ihre Wohnhäuser an eine*n gewinnorientierte*n Investor*in verkauft werden und sie somit Luxusmodernisierungen oder großen Mietsteigerungen zum Opfer fallen. Sie haben Angst, dass dadurch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft zerstört wird, sie sich die Mieten nicht mehr leisten können und folglich verdrängt werden. Im August/September 2024 wurden Bohrungen am Haus vorgenommen. Die Ergebnisse der statischen Untersuchungen liegen den Mieter*innen immer noch nicht vor. Aus diesem Grund haben die Mieter*innen im April 2025 einen Brief an die VBL mit der Bitte um Transparenz über den Verkaufsprozess und die Veröffentlichung der Testergebnisse versandt. In diesem Brief wurde die Angst vor Verdrängung deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem wurde am 14. April 2025 kurzfristig eine Begehung durch einen externen Gutachter durchgeführt. Erst dadurch sowie durch eigene Recherchen wurde der bevorstehende Verkauf bekannt. Die VBL fällt jedoch nicht zum ersten Mal negativ auf. Seit über acht Jahren stehen die maroden Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74 bis 78, die sich ebenfalls in ihrem Besitz befinden, leer. Für diese Liegenschaft gibt es konkrete Pläne für einen Abriss und Neubau: Nachdem im Jahr 2016 statische Mängel festgestellt wurden, mussten 29 Mietparteien umgehend ausziehen. Anstatt jedoch in dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu investieren, um die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, ist nichts passiert. Die Gebäude stehen seit Jahren leer und verfallen zunehmend. Die VBL bleibt trotz bestehender Abriss- und Baugenehmigung aufgrund von "wirtschaftlichen Unsicherheiten" untätig und geht damit verantwortungslos mit dringend benötigtem Wohnraum um. Als öffentliche Institution hat die VBL eine soziale Verantwortung. Durch ihre Untätigkeit, Verzögerungen und eine mangelhafte Informationspolitik ist sie dieser jedoch nicht gerecht geworden. Planungsdezernent Prof. Dr. Marcus Gwechenberger erklärte auf Anfrage, die VBL bei der Organisierung eines sozialverträglichen Verkaufs unterstützen zu wollen. Die VBL hatte vorher angekündigt, die Immobilien in einem Off-Market-Prozess, also zunächst nur an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressent*innen, zu veräußern. Die Absicht, nicht an die Höchstbietenden zu verkaufen, ist eine sehr gute Ausgangslage für einen Verkauf an eine öffentliche Gesellschaft oder gemeinnützige Akteur*innen. Deshalb muss die Stadt proaktiv Verhandlungen mit der VBL aufnehmen und zeitnah einen sozialverträglichen Kauf in die Wege leiten, um den knapp 100 Mietparteien Klarheit und Sicherheit zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1419
An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7179 entstanden aus Vorlage: OF 1048/9 vom 09.06.2025 Betreff: An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern Vorgang: OIB 337/19 OBR 9; ST 1954/19 Der Ortsbeirat hatte bereits in der letzten Wahlperiode einen Beschluss gefasst, die Geschichte der Wohngemeinschaft entsprechend zu würdigen - beispielsweise durch eine Informationstafel (OIB 337). Der Magistrat gab in seiner Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 337, zu bedenken, dass die Erinnerung an der dortigen Stelle möglicherweise zu wenig Beachtung findet und wollte den Ortsbeirat zu einem entsprechenden Gespräch über Möglichkeiten der Würdigung einladen. Dies ist scheinbar nicht geschehen. Der Magistrat wird daher gebeten, ein Austauschgespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirats, interessierten Anwohnenden der Wohngemeinschaft sowie der zuständigen Sozialarbeiterin vor Ort zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.08.2019, OIB 337 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2019, ST 1954 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1686
Modernisierung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2025, OF 904/3 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG Frankfurt Holding nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Str. 10-12, Rotlintstr 105-113 und Rotlintstr 115-119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding und das Wohnungsamt in den Ortsbeirat einzuladen um zu dem Sachverhalt und dem Sozialplan Stellung zu nehmen. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG Frankfurt Holding vom 07.05. 2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Str. 10-12, Rotlintstr. 105-113 und Rotlintstr. 115-119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um dann aus den bestehende 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung des Mietverhältnisses gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Vom Milieuschutz mal ganz abgesehen ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 - 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die St Michael Kirche, die anschließende Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, Rose Schlösinger Haus Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind wie die Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet und bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern (die zwischen 5 und 12 Euro Quadratmeter Miete zahlen) nicht erlaubt, zurückzuziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 564 2025 Die Vorlage OF 904/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLiegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überfüh-ren
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 898/3 Betreff: Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überfüh-ren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt geht aktiv auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu, um die Wohnungen im Oeder Weg 74-78, in der Adlerflychtstraße 35-41 sowie in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a zeitnah anzukaufen und in die öffentliche Hand zu überführen. Dazu sollen die ABG Holding (ABG), die Nassauische Heimstätte (NH) oder die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) die Immobilien erwerben. 2. Alternativ soll die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) zeitnah einen sozialverträglichen Hausverkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Akteur*in in die Wege leiten. 3. Kriterium für den Verkauf ist der Schutz langjähriger Mieter*innen vor Verdrängung sowie der Schutz günstiger Bestandsmieten. Nach dem Verkauf sollen zeitnah notwendige Modernisierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Wohnqualität durchgeführt werden. Begründung: In der Adlerflychtstraße 35-41 und in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a befinden sich knapp 100 Wohnungen der VBL. Dabei handelt es sich um Immobilien aus den 1950er Jahren mit langjährigen Mieter*innen und günstigen Bestandsmieten. Die VBL ist seit mehr als 60 Jahren Eigentümerin dieser Immobilien, in denen viele Familien, Rentner*innen und Mieter*innen seit Jahrzehnten leben - teilweise sogar seit über 60 Jahren. Die Mieter*innen fürchten nun enorme Mietsteigerungen oder sogar Verdrängung, da die Häuser vor dem Verkauf stehen. Am 12. Mai 2025 war der Presse zu entnehmen, dass die VBL plant, Teile ihres Immobilienbestandes zu veräußern. Laut eigenen Aussagen befindet sich die VBL in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen für 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Die knapp 100 Haushalte befürchten, dass ihre Wohnhäuser an eine*n gewinnorientierte*n Investor*in verkauft werden und sie somit Luxusmodernisierungen oder großen Mietsteigerungen zum Opfer fallen. Sie haben Angst, dass dadurch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft zerstört wird und sie sich die Mieten nicht mehr leisten können und folglich verdrängt werden. Im August / September 2024 wurden Bohrungen am Haus vorgenommen. Die Ergebnisse der statischen Untersuchungen liegen den Mieter*innen immer noch nicht vor. Aus diesem Grund haben die Mieter*innen im April 2025 einen Brief an die VBL mit der Bitte um Transparenz über den Verkaufsprozess und die Veröffentlichung der Testergebnisse versandt. In diesem Brief wurde die Angst vor Verdrängung deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem wurde am 14. April 2025 kurzfristig eine Begehung durch einen externen Gutachter durchgeführt. Erst dadurch sowie durch eigene Recherchen wurde der bevorstehende Verkauf bekannt. Die VBL fällt jedoch nicht zum ersten Mal negativ auf. Seit über acht Jahren stehen die maroden Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74-78, die sich ebenfalls in ihrem Besitz befinden, leer. Für diese Liegenschaft gibt es konkrete Pläne für einen Abriss und Neubau: Nachdem im Jahr 2016 statische Mängel festgestellt wurden, mussten 29 Mietparteien umgehend ausziehen. Anstatt jedoch in dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu investieren, um die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, ist nichts passiert: Die Gebäude stehen seit Jahren leer und verfallen zunehmend. Die VBL bleibt trotz bestehender Abriss- und Baugenehmigung aufgrund von "wirtschaftlichen Unsicherheiten" untätig und geht damit verantwortungslos mit dringend benötigtem Wohnraum um. Als öffentliche Institution hat die VBL eine soziale Verantwortung. Durch ihre Untätigkeit, Verzögerungen und eine mangelhafte Informationspolitik ist sie dieser jedoch nicht gerecht geworden. Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) erklärte auf Anfrage, die VBL bei der Organisierung eines sozialverträglichen Verkaufs unterstützen zu wollen. Die VBL hatte vorher angekündigt, die Immobilien in einem Off-Market-Prozess, also zunächst nur an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressent*innen zu veräußern. Die Absicht, nicht an die Höchstbietenden zu verkaufen, ist eine sehr gute Ausgangslage für einen Verkauf an eine öffentliche Gesellschaft oder gemeinnützige Akteur*innen. Deshalb muss die Stadt proaktiv Verhandlungen mit der VBL aufnehmen und zeitnah einen sozialverträglichen Kauf in die Wege leiten, um den knapp 100 Mietparteien Klarheit und Sicherheit zu bieten Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7196 2025 Die Vorlage OF 898/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Alternativ" durch die Worte "Sollte Punkt 1. nicht machbar sein," ersetzt wird. Der letzte Satz des Tenors wird gestrichen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenKinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1055/9 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6573/25 OBR 9; ST 830/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme ST 830/2025 zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 mit Rückmeldungen weiterer Ämter zu vervollständigen und dabei insbesondere zu berichten, welche konkreten Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Stadtplanung beim Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durchgeführt wurden oder geplant sind, welche Schulen und Jugendeinrichtungen dabei einbezogen wurden und wie die Ergebnisse dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet werden sollen. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für die in manchen Bereichen detaillierte Stellungnahme ST 830/2025. Gleichzeitig blieb ein zentraler Aspekt der ursprünglichen Anfrage offen: Die Projekte der Stadtplanung wurden im Antrag explizit als relevante Planungsvorhaben genannt, fanden aber in der Antwort keine Erwähnung. Seit der Novellierung des Baugesetzbuchs 2013 ist Kinder- und Jugendbeteiligung in der Bauleitplanung von einer freiwilligen Zusatzleistung zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden. §3 BauGB bestimmt ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind, die frühzeitig über Planungsziele zu unterrichten ist. §1 BauGB verpflichtet zur Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen. §4c der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet Gemeinden ausdrücklich dazu, geeignete Verfahren zur Beteiligung zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Amtsblatt-Bekanntmachung vom 21. 08. 2018) versäumt, Kinder und Jugendliche ausdrücklich einzuladen. Ob eine am Abend stattfindende Ortsbeiratsversammlung in einem mehrere Kilometer entfernen Stadtteil und ohne explizite Einladung diese Anforderung erfüllt, wird bezweifelt. Doch gerade neue Baugebiete prägen das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen erheblich und bieten besondere Chancen für Beteiligung bei Wegeverbindungen, Aufenthaltsqualität, Spielmöglichkeiten oder Verkehrssicherheit. Solche Beteiligungserfahrungen stärken das Demokratieverständnis junger Menschen und ihr Gefühl der Selbstwirksamkeit. Es ist noch unklar, ob und wie Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden hat noch oder geplant ist. Der Ortsbeirat hofft auf eine positive Rückmeldung und ist interessiert, ob die genannten gesetzlichen Verpflichtungen anerkannt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7185 2025 Die Vorlage OF 1055/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 578/8 Betreff: Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten! Vorgang: V 509/12 OBR 8; ST 1880/12 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Statistik über die aktuelle Auslastung der Tiefgaragen der Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG) in der Nordweststadt entsprechend der Stellungnahme ST 1880 aus dem Jahr 2012 vorzulegen. 2. auf eine deutliche Senkung der momentan zu hohen und unattraktiven Mietpreise von rd. 70 EUR/Monat für die einzelnen Parkplätze hinzuwirken. Begründung: Charakteristisch für die in den 60er Jahren neu gebaute Nordweststadt waren die getrennten Verkehre. Das Auto sollte in den Tiefgaragen sozusagen "verschwinden", ein heute wieder moderner Ansatz ("Quartiersgarage"), denkt man an die viel beschworene Mobilitätswende und an die immer mehr nötige Sicherheit für Fußgänger. Die gesamte Nordweststadt leidet jedoch immer mehr unter mit Autos zugestellten Wendehämmern, Feuerwehrzufahrten und Müllstandplätzen, zugleich ist bekannt, dass es immer noch Leerstände in den einzelnen Garagen der PBG gibt. Die mit Instandhaltungskosten begründete drastische Preiserhöhung im Jahr 2024 um rd. 40% hat das Parken im Straßenraum, wie es von den Erbauern der Nordweststadt gerade nicht vorgesehen war, weiter begünstigt, weil sich viele Menschen in diesem Stadtteil 840 EUR im Jahr für einen Parkplatz nicht leisten können. Der Preise sollte angepasst und von der PBG alles unternommen werden, um eine volle Auslastung der Garagen zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 509 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7227 2025 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. und 2. Beschluss: 1. Der Ziffer 1. der Vorlage OF 578/8 wird zugestimmt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OF 578/8 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenGrundstück Freiligrathstraße, ehemals Hochbunker
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2025, OF 526/4 Betreff: Grundstück Freiligrathstraße, ehemals Hochbunker Vorgang: OM 4059/15 OBR 4; ST 991/15; OM 1403/17 OBR 4; ST 1230/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob die Baugenehmigung für das Grundstück noch besteht und wann der Eigentümer mit der Errichtung von Wohnraum beginnt. Begründung: Der Magistrat ging 2015 und 2017 von einer zeitnahen Bebauung des Grundstückes aus, siehe ST 991 vom 10.07.2015 und 17.07.2017. In den letzten 10 Jahren ist lediglich der Abriss erfolgt, Wohnraum fehlt weiterhin dringend in Frankfurt. Im Zuge der Baulandmobilisierung von 2021 soll die Stadt Frankfurt dem Eigentümer ein Baugebot für das Grundstück aussprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4059 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 991 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1403 Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1230 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1214 2025 Die Vorlage OF 526/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkplatz für E-Roller an der Carlo-Mierendorff-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1070/10 Betreff: Parkplatz für E-Roller an der Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf dem Grundstück der Carlo-Mierendorff-Schule oder nahe bei eine offizielle Abstellmöglichkeit für e-Roller herstellen kann. Begründung: Viele Schüler kommen mit e-Rollern zur Schule, welche dann entweder an der Straßenbahnhaltestelle Alkmenestraße oder in der näheren Umgebung abgestellt werden, gern auch einmal in den Grünanlagen rings herum. Es ist zu erwarten, dass dies Unfall-Schwerpunkte für Fußgänger darstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7116 2025 Die Vorlage OF 1070/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPreiserhöhung für Fernwärme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7086 entstanden aus Vorlage: OF 574/8 vom 22.05.2025 Betreff: Preiserhöhung für Fernwärme Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der untenstehenden Thematik adäquate Lösungen zu finden. Laut diverser Presseberichte plant die Mainova eine Preiserhöhung der Fernwärmenutzung ab dem 1. Juli 2025 um bis zu 36 Prozent. Als Gründe für die Erhöhung der Kosten werden die Umstellung auf klimaneutralere Energiequellen, aber hauptsächlich der Ausbau des Fernwärmenetzes genannt. Auch steigende Rohstoffpreise sind ein Grund für die Erhöhung des Fernwärmepreises. Für eine Musterwohnung von 70 Quadratmetern könnten die Heizkosten für Fernwärme um circa 225 Euro steigen. Wie kann diese Belastung der Bürger so reduziert werden, dass sie sich sozial verträglich gestaltet? Wieso soll der Ausbau des Fernwärmenetzes von den Nutzern des bestehenden Fernwärmenetzes bestritten werden? Begründung: Eine Erhöhung von bis zu 225 Euro belastet viele Haushalte enorm. Davon sind insbesondere junge Familien betroffen, die auf die Fernwärme angewiesen sind und nicht die Möglichkeit haben, ihren Anbieter auf dem freien Markt zu wählen. Die im Ortsbezirk wohnenden Personen wurden bereits in den vergangenen Jahren durch höhere Preisanpassungen im Energiesektor belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1333
Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7036 entstanden aus Vorlage: OF 890/3 vom 13.05.2025 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die preiswerten Mietverhältnisse in den Wohnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße auch in Zukunft zu erhalten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die VBL auffordern kann, den Mieter/innen einen Nachtrag im Mietvertrag anzubieten, mit dem Eigenbedarfskündigungen des Mietverhältnisses durch einen neuen privaten Käufer ausgeschlossen werden. Begründung: Wohnraum im Nordend ist knapp und teuer. Vor allem lange bestehende Mietverträge sind bei Vermietern unbeliebt, weil die Mieten noch einigermaßen erschwinglich sind. Zurzeit ist vermehrt zu beobachten, dass gerade Häuser mit alteingesessenen Mieter/innen Gegenstand von Spekulation werden. Im Fall der Wohnungen der VBL - einer Anstalt des öffentlichen Rechts - sollte daher der Verkauf mit Unterstützung der Stadt und allen ihr politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln so transparent und sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1423 Beratung im Ortsbeirat: 3
Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, OF 1031/9 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main vom 14.03.2025 sicherzustellen, dass bei Vorhaben, die die Ortsbezirke betreffen, die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Vertretungen gleichrangig mit den übergeordneten Vertretern beteiligt werden geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit deren Hilfe auch die Belange der auswärtigen Einpendler bzw. privater oder gewerblicher Besucher der Stadt Frankfurt erfasst und angemessen berücksichtigt werden Begründung: In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Verbände nicht oder nicht ausreichend über Maßnahmen informiert wurden, die sie zum Teil existentiell betreffen. Dies soll durch eine Festschreibung der Beteiligung dieser Gruppe in der Richtlinie vermieden werden. Ferner ist festzustellen, dass sich die Richtlinie auf eine Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung fokussiert. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sind z.B. im Ortsbezirk ansässige Gewerbebetriebe auch Ziel außerhalb der Stadtgrenzen wohnender Kunden bzw. beauftragt die hiesige Bevölkerung auch Gewerbebetriebe, die außerhalb der Stadtgrenzen ansässig sind. Bei Vorhaben der Stadt, die Auswirkungen auch auf diese Gruppen haben, sollten daher auch diese angemessen beteiligt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage M 62 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1031/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenNachverdichtung der PlatensiedlungSüd nur mit Bebauungsplan ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6982 entstanden aus Vorlage: OF 995/9 vom 01.04.2025 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Frankfurt Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung-Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1405
Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2025, OF 890/3 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die preiswerten Mietverhältnisse in den Wohnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Oederweg auch in Zukunft zu erhalten. Zusätzlich möge der Magistrat prüfen und berichten, ob er die VBL auffordern kann, den Mieter/innen einen Nachtrag im Mietvertrag anzubieten, mit dem Eigenbedarfskündigungen des Mietverhältnisses durch einen neuen privaten Käufer ausgeschlossen werden. Begründung: Wohnraum im Nordend ist knapp und teuer. Vor allem lange bestehende Mietverträge sind bei Vermietern unbeliebt, weil die Mieten so noch einigermaßen erschwinglich bleiben. Zurzeit ist vermehrt zu beobachten, dass gerade Häuser mit alteingesessenen Mieter/innen Gegenstand von Spekulation werden. In dem Fall der Wohnungen der VBL - einer Anstalt des öffentlichen Rechts - sollte daher der Verkauf mit Unterstützung der Stadt und allen ihr politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln so transparent und sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7036 2025 Die Vorlage OF 890/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Betreff und Tenor nach "Oeder Weg" die Worte "/Adlerflychtstraße/Hermannstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2025, OF 1620/1 Betreff: Kriegslücke schließen - Wohnraum schaffen auf dem Grundstück Schäfergasse 16 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, 1. mitzuteilen, wann mit einer Bebauung des Grundstücks Schäfergasse 16 gerechnet werden kann, um die städtebauliche Situation zu verbessern, 2. darzulegen, welche Schritte der Magistrat bisher unternommen hat, um eine Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, 3. aufzuzeigen, welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um die Bebauung aktiv voranzubringen, 4. zu erläutern, inwiefern der Magistrat auf diesem Grundstück die Errichtung geförderten Wohnraums unterstützt oder ermöglichen will. Begründung: Mitten in der Frankfurter Innenstadt klafft mit dem Grundstück Schäfergasse 16 noch immer eine unbebaute Lücke, die an die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs erinnert. Dieses Areal bietet durch seine zentrale Lage eine herausragende Chance für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums, insbesondere im geförderten Segment. Der Ortsbeirat sieht hier erhebliches städtebauliches Potenzial, das endlich aktiviert werden muss - im Sinne einer lebenswerten und sozial durchmischten Innenstadt für alle Frankfurterinnen und Frankfurter. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1200 2025 Die Vorlage OF 1620/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 4. des Antragtenors den folgenden Wortlaut enthält: "zu erläutern, inwiefern der Magistrat auf diesem Grundstück die Errichtung von sozialem Wohnungsbau (erster Förderweg) unterstützt oder ermöglichen will." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ELF und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesen„KNUT“ ersetzt zeitweise nachts auch die Buslinien 39 und 63 hier: Zusatzkosten für Fahrgäste vermeiden
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1062/10 Betreff: "KNUT" ersetzt zeitweise nachts auch die Buslinien 39 und 63 hier: Zusatzkosten für Fahrgäste vermeiden Vorgang: OM 5449/24 OBR 12; ST 1928/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024 (ST 1928) ist unter anderem zu entnehmen, dass: KNUT die etwas stärker genutzten Linien 39 und 63 zwischen 1:00 Uhr und 4:00 Uhr ersetzen soll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, sicherzustellen, dass im Rahmen des insgesamt durch KNUT reduzierten Busangebot im Ortsbezirk 10 keine zusätzlichen Kosten für Fahrgäste entstehen. Begründung: Das Busangebot - vorrangig im Bereich Preungesheim und Berkersheim - ist in Richtung anderen Stadtteile (beispielsweise nach Bonames oder Bornheim) bereits jetzt leider mit nicht immer gut organisierten Umsteigeerfordernissen verbunden. Bereits jetzt ohnehin nicht wirklich gute Busanbindungen beziehungsweise -verbindungen sollen nicht zu weiteren Tarifzuschlägen für Fahrgäste führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5449 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024, ST 1928 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2025 Die Vorlage OF 1062/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 1224/6 Betreff: Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim. An einer Stelle überspannt eine Fußgängerbrücke den Lachegraben. Der Weg zur Brücke von Nieder Seite ist in Höhe Mumm-von-Schwarzenstein-Straße 120-122 barrierefrei angelegt. Dann mündet die Brücke in einen Trampelpfad Richtung Rebhuhnstraße 31-35 in Griesheim (Gemarkung 494, Flur-stücksnummer 16/1, die historischen Flurstücke 17 und 18). Dieser Trampelpfad ist bei schlechtem Wetter in einem beklagenswerten Zustand, insbesondere für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwägen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bestehende Trampelpfad (mittlerer Pfad auf dem beigefügten Foto) mit einer wasser-gebundenen Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, versehen werden kann. Diese Verbindung würde älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen den Weg in den parkähnlichen Bereich inklusive Spielplatz in Nied deutlich erleichtern und die Grünanlage auf Nieder Seite zugänglich und nutzbar zu machen. So können mit verhältnismäßig geringem Aufwand selbständige Fortbewegung, unabhängige Lebensführung, Teilhabe sowie Begegnungen im Alltag ermöglicht werden. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Foto: privat Antragsteller: SPD GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6980 2025 Die Vorlage OF 1224/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE, Linke
Weiter lesenRattenbefall in Goldstein-Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1221/6 Betreff: Rattenbefall in Goldstein-Süd Anwohner:innen haben dem Antragsteller mitgeteilt, dass die Siedlung Goldstein-Süd im Bereich rund um den Weg Am Försterpfad schwerwiegend von Ratten befallen ist. Ferner wurde mitgeteilt, dass die Vermieterin der hier gelegenen Immobilien (die AGB Frankfurt), nichts oder nur unzureichende Maßnahmen unternehme, um die Rattenplage zu bekämpfen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) Maßnahmen einzuleiten, die eine Dezimierung der Ratten in dem Bereich rund um den Weg "Am Förderpfand" und auf den umliegenden Grundstücken erwarten lassen und b) hierüber dem Ortsbeirat zu berichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6979 2025 Die Vorlage OF 1221/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sich der Tenor auf ganz Goldstein bezieht und die folgenden Straßen sowohl in der Einleitung als auch bei Ziffer 1. explizit genannt werden: "An der Schwarzbachmühle (Nähe Bunker und Kindertagesstätte), An der Herrenwiese/Schüttenhelmweg, rund um den Weg am Försterpfad" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1222/6 Betreff: Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130 Vorgang: V 80/21 OBR 6; ST 1790/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, wie der Sachstand im Eigentumsbereich der ABG in der Ahornstraße/Froschhäuser Straße ist zu a) Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude und b) Planung der Nachverdichtung Begründung: Laut ST sollte mit den Sanierungsarbeiten in 2022 begonnen werden. Bisher wurde weder die überfällige Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude vollendet noch die Neubauten der angekündigten Wohnungen begonnen. Weder wurden dem Ortsbeirat bisher die Gründe genannt noch wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen Auskünfte darüber erteilt, wie es konkret weitergehen soll. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht wenigstens die Renovierung und Sanierung begonnen wurde, wenn man den Neubau zur Zeit nicht realisieren kann. Einerseits sollen die Menschen Energie einsparen und dem Wohnungsmangel soll dringend entgegengewirkt werden. Andererseits zwingt man hier die Menschen, weiter Energie zu verschwenden und dem Wohnungsmangel leistet man keine Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 80 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1189 2025 Die Vorlage OF 1222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenReduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2025, OF 1135/2 Betreff: Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen dauerhaft gesperrten Parkmöglichkeiten für Anwohner folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der Parkplatz-Sperrungen, die auch nach Beendigung der Baumassnahmen bestehen bleiben? 2. Wie kann für die Anwohner, die für Anwohnerparken zahlen und aus Alters- und gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden? 3. Warum werden bei einer Sperrung nicht Grund und Dauer auf einem Schild sowie eine Info-Nummer für Anwohner konkret angegeben? 4. Wie könnte ein Konzept für effizientere Kommunikation der Parkplatzsperrungen für die betroffenen Anwohner aussehen? 5. Warum können während der kalten Jahreszeit die Plätze der Aussengastronomie nicht für Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden? Beispielhaft seien folgende Parkplatzsperrungen angeführt: Bewohnerparkplätze direkt gegenüber von Haus 87 und 87a, direkt an der Simon-Bolivar-Anlage: Seit Beginn des Monats Februar gesperrt tagsüber. Zusatzschild wegen Baumarbeiten ab März, die aber nach dem 31.03. nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Sonst ist weder Grund noch Notwendigkeit ersichtlich noch wurde das kommuniziert. Unterlindau, etwa Nr.78: Nach seit einer vor ca. sechs Monaten abgewickelter Baustelle sind Parkplätze bis heute grundlos gesperrt, Container benötigt nicht die gesamten Parkflächen. Begründung: Im Westend besteht aufgrund der Umgestaltungen zu fahrradfreundlichen Nebenstrassen und zahlreicher Dauerbaustellen zunehmender Parkdruck. Gleichzeitig sind die Gebühren für Anwohnerparken massiv gestiegen - dies führt regelmäßig zu Nachfragen und Beschwerden von Anwohnern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen für ihre Autos keinen Platz finden. Da auf den Schildern zur Parkplatzsperrung oft ein Anfangsdatum, aber nie ein Enddatum vermerkt wird, kann es wohl durchaus geschehen, dass einfach nur die Schilder nicht abgeräumt wurden. So etwas könnte man leicht ändern, tut es aber nicht. Zudem werden keine expliziten Gründe für die Sperrungen genannt, was viele Anwohner ebenfalls unverständlich finden. Notwendigkeit und Dauer vieler Parkplatzsperrungen werden laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes nicht oder fast nicht überprüft. Schließlich steigt die Verkehrsbelastung des Viertels durch längeres Umkreisen zur Stellplatzsuche eher, als dass sie reduziert wird. Dass zudem mitten in der kalten Jahreszeit sinnlos Parkplätze in grosser Zahl durch Außengastronomie (z.B. Grüneburgweg Ecke Leerbachstrasse) blockiert werden, trägt nicht zur Entspannung der Situation bei. Fotos beispielhafter Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1107/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2025 1. Die Vorlage OF 1107/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1135/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1135/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); GRÜNE und 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenGrundstück für Mehrgenerationenwohnhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 entstanden aus Vorlage: OF 598/12 vom 11.04.2025 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Vorgang: OM 6086/24 OBR 12; ST 226/25 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben, um dort ein Mehrgenerationenwohnhaus zu errichten. Begründung: Mit der Anregung vom 08.11.2024, OM 6086, wurde der Magistrat gebeten, auf dem oben genannten Grundstück ein Mehrgenerationenwohnhaus zu bauen. In der Stellungnahme vom 07.02.2025, ST 226, begrüßte der Magistrat das Projekt und bestätigte den Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglichen. Zahlreiche Wohnprojekte in Frankfurt sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Ein Grundstück in Kalbach ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altersgerechtes Wohnen bebaut, diese Wohnungen sind jedoch weder wie gewünscht in einer altersgerechten Quadratmeterzahl noch finanziell sozial angelegt. Um das Potenzial von gemeinschaftlichem Wohnen zu garantieren, fordert der Ortsbeirat die Stadt Frankfurt auf, das Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1652 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage „Paulinum am Riedberg“ HansLeistikowStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6888 entstanden aus Vorlage: OF 606/12 vom 10.04.2025 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage "Paulinum am Riedberg" Hans-Leistikow-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee und in der Hans-Leistikow-Straße für die Senioreneinrichtungen jeweils zwei Parkplätze mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) und dem Zusatz "in der Zeit von 8 bis 22 Uhr" zu versehen. Begründung: Bewohner*innen und Angehörige der oben genannten Senioreneinrichtungen berichten vermehrt, dass Pflegedienste aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten häufig verspätet ihren Dienst antreten. Letztendlich verschiebt und verkürzt sich dadurch der ganze Pflegeablauf zulasten aller zu Pflegenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 12
Weinstraße - Heckenüberstand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6781 entstanden aus Vorlage: OF 1025/10 vom 07.04.2025 Betreff: Weinstraße - Heckenüberstand Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hecken und Sträucher in der Weinstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass der Bürgersteig wieder vollständig nutzbar und als solcher erkennbar ist. Begründung: Die Hecken und Sträucher wachsen über den Bürgersteig, sodass Fußgänger:innen teilweise nicht mehr auf diesem laufen können und auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1284
Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6795 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 08.04.2025 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Vorgang: B 83/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhausverwaltung möglich ist. Begründung: Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatzentscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung vonseiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte es bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll genutzt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räumen für MitarbeiterInnen, in denen Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet und die gleichzeitig auch als Pausenräume für das Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis maximal zweijährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 83 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1618 Beratung im Ortsbeirat: 7
Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 598/12 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Vorgang: OM 6086/24 OBR 12; ST 226/25 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben, um dort ein Mehrgenerationenwohnhaus zu errichten. Begründung: Mit der OM 6086 vom 8.11.2024 wurde der Magistrat gebeten auf dem oben genannten Grundstück ein Mehrgenerationenwohnhaus zu bauen. Die Stellungnahme 226 vom 07.02.2025 begrüßte das Projekt und bestätigte den Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglicht. Zahlreiche Wohnprojekte in Frankfurt, sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter, dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Seniorinnen sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Ein Grundstück in Kalbach ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altersgerechtes Wohnen bebaut, diese Wohnungen sind jedoch nicht wie gewünscht, in einer altersgerechten Quadratmeterzahl noch finanziell sozial angelegt. Um das Potential von Gemeinschaftlichem Wohnen zu garantieren, fordert der Ortsbeirat die Stadt Frankfurt auf, das Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6884 2025 Die Vorlage OF 598/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWohncontainer in der Max-Pruss-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1114/2 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Dem Antrag OF 1109/2 2025 sollen ein Foto und ein Kartenausschnitt hinzugefügt werden (siehe nächste Seite). Begründung: Wunsch nach Ergänzung in der letzten Sitzung Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1109/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1173 2025 1. Die Vorlage OF 1109/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1114/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke
Partei: CDU
Weiter lesenWohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Wann wird der Magistrat zu den Fragen des Ortsbeirats Stellung nehmen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 508/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Wann wird der Magistrat zu den Fragen des Ortsbeirats Stellung nehmen? Vorgang: M 220/19; V 796/23 OBR 7 Die Aktualisierung des Baulandbeschlusses und die realisierten Bauprojekte, die nach Fertigstellung neue BewohnerInnen in den Ortsbezirk brachten, waren Anlass für eine Anfrage an den Magistrat, die bis heute nicht beantwortet wurde. Daher stellt die Fraktion den Antrag erneut: Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Nachverdichtungen im Ortsbezirk 7 stellen sich immer noch folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Die Planungsabläufe in der Verwaltung der Stadt Frankfurt sind nach wie vor intransparent, was die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen betrifft. Die Nachverdichtungen sind abgeschlossen, der neue Stadtteil ist bereits zum Teil bewohnt, aber für die Kinder fehlen Schul- und KT-Plätze, für die berufstätigen Eltern eine verlässliche Betreuung von Schulkindern, für ältere Menschen eine seniorengerechte Einrichtung. Eine Antwort auf die gestellten Fragen bleibt der Magistrat bis zum heutigen Tage schuldig. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Auskunftsersuchen vom 28.11.2023, V 796 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1158 2025 Die Vorlage OF 508/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenNachverdichtung der Platensiedlung Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 995/9 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 995/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 995/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6982 2025 Die Vorlage OF 995/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFrankfurter Westen: Geplanter Wohnungsbau der ABG im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 1204/6 Betreff: Frankfurter Westen: Geplanter Wohnungsbau der ABG im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: Wie viele Wohneinheiten plant die ABG Frankfurt Holding nach Stadtteilen aufgegliedert im Ortsbeiratsbezirk 6 zu bauen? Mit welcher kalkulierten Wohnfläche pro Bewohner*in? Die Stadtteile im Frankfurter Westen sind mit sieben Stadtteilen unter den zehn Stadtteilen mit der geringsten Wohnfläche pro Person im Stadtgebiet vertreten. Begründung: Die Wohnfläche pro Bewohner*in hat Einfluss auf die Entscheidung potentieller Mieter*innen für eine Wohnung und damit auf die Zusammensetzung der zuziehenden Wohnbevölkerung im Frankfurter Westen. Deshalb ist es ein wichtiger Indikator für die soziale Zusammensetzung der zukünftigen Bewohner*innen und für Rückschlüsse bezogen auf die aktuelle Planung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1162 2025 Die Vorlage OF 1204/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLeer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 entstanden aus Vorlage: OF 847/3 vom 11.03.2025 Betreff: Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten Vorgang: OM 5915/24 OBR 3; V 1049/24 OBR 3; ST 288/25 Der Magistrat wird gebeten, die seit Jahren leer stehenden Hausmeisterwohnungen im Nordend, insbesondere die zwei Wohnungen in der Martin-Luther-Straße 55, die zwei Wohnungen in der Hartmann-Ibach-Straße 54 und die drei Wohnungen in der Lenaustraße 79, umgehend zu sanieren und zu vermieten. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.02.2025, ST 288, werden die oben genannten Wohnungen im Nordend als leer stehend und sanierungsbedürftig benannt. Bereits in der Anregung vom 12.09.2024, OM 5915, wird der Magistrat aufgefordert, zum jahrelangen Leerstand in der Lenaustraße 79 Stellung zu beziehen und diesen Missstand zu beseitigen. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt stellt der jahrelange Leerstand städtischer Wohnungen eine unverantwortliche Untätigkeit seitens des Magistrats dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5915 Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 916
Fernwärmeausbau in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6744 entstanden aus Vorlage: OF 1105/2 vom 28.02.2025 Betreff: Fernwärmeausbau in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Bockenheim der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen; 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten in Bockenheim es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden; 3. ob insbesondere in der Falkstraße nur der Abschnitt zwischen Gräf- und Basaltstraße oder auch der Abschnitt bis zur Konrad-Broßwitz-Straße für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen ist; 4. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften es bisher für beide in Ziffer 2. genannten Abschnitte der Falkstraße gibt; 5. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell in Bockenheim zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden oder auch Bürger:innen angrenzender Straßenabschnitte auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 6. sofern sich aus der Prüfung von Ziffer 2. und 4. ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen; 7. sofern aus der Prüfung von Ziffer 5. hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. In Bockenheim sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Bisherige Planungen sehen einen Ausbau z. B. von der Zeppelinallee über die Blanchardstraße in die Falkstraße vor. Hierbei ist jedoch der Abschnitt der Falkstraße zwischen Basaltstraße und Konrad-Broßwitz-Straße nicht berücksichtigt. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Im bisher nicht berücksichtigten Abschnitt der Falkstraße haben sich mehrere Eigentümer*innen bereits zusammengeschlossen, um für einen Anschluss der gesamten Falkstraße zu werben. Für drei Häuser im genannten Abschnitt liegt bereits eine Voranfrage vor, eine vierte wird in den nächsten Wochen nach Beschluss der Eigentumsgemeinschaft folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1109
Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6696 entstanden aus Vorlage: OF 1307/5 vom 03.01.2025 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße aufgesetztes Parken in Senkrecht- oder Schrägaufstellung (Bewohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken als Bewohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße. Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - lassen ein aufgesetztes Parken in Längsrichtung problemlos zu. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten oder schrägen Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Fotos: Dr. Peter Wahl/01.01.2025 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1329
Ideen
GINNHEIMER Spargel
Es ist die Idee einer intelligenten Frau, die mich fragte, weshab der Spargel nicht als Wegweiser für die Himmelsrichtungen Nord / Süd farblich markanter gestaltet werden könne?
Wohnraum optimaler nutzen
Guten Tag, bei meiner Wohnungssuche bin ich sehr oft damit konfrontiert worden, dass große Wohnungen an Einzelpersonen vermietet werden, auch wenn sie von der Größe für eine zwei-Personenhaushalt geeinigt wären, zum Beispiel für eine Wohngemeinschaft, auch bei einem guten Job und Gehalt. Es ist bekannt, dass sehr viele Wohnungen in der Stadt nicht optimal genutzt sind. Das Thema ist sehr komplex und es ist oft fast unmöglich dies zu ändern. Oft gibt es in den Medien Äußerungen von renommierten Architekten, dass wir uns aufgrund Raummangel in der Stadt verkleinern müssen, unseren Wohnraum begrenzen und weniger Autos fahren sollen. Der Wohnungsbau kommt bei weitem nicht hinterher. Außerdem gibt es in der Stadt kaum noch Platz. Andererseits steuert der Wohnungsmarkt komplett dagegen. Große Wohnungen werden bevorzugt an Einzelpersonen vermietet, auch wenn es Interessanten gibt, die die Wohnung optimaler nutzen würden. Dabei stellt das Vermieten an mehrere Personen keinen wirtschaftlichen Nachteil für den Vermieter. Meiner Meinung nach sollte der Stadt gegensteuern und Leuten, die freiwillig ihren Wohnraum teilen möchten und damit gleichzeitig weitere Wohnungen freistellen (!), Unterstützung geben. In einer Zeitung habe ich neulich einen Artikel gelesen, in dem gefeiert wurde, wie eine ältere Dame die vielen Zimmer in ihrer Wohnung in Hamburg an verschiedene Leute vermietet. Wie kommt diese Einstellung mit der Tendenz zusammen, dass die Wohnungen an so wenige Leute vermietet werden, wie eben möglich. Mein Vorschlag wäre, bei Vermietung von Wohnungen ab bestimmter Größe, den Bewerbern Vorteil zu verschaffen, die eine bestimmte Wohnung optimaler, gemäß ihrer Größe, nutzen können. Die Lage ist viel zu kritisch, um es dem freien Markt zu überlassen und gleichzeitig über den extremen Wohnraummangel in der Stadt zu beklagen.
Heddernheims römische Geschichte bewahren und nicht zubauen
Unser beschauliches Heddernheim hat eine große Vergangenheit. Vor fast 2000 Jahren wurde hier von römischen Soldaten die Stadt NIDA gegründet, und war über viele Generationen hinweg das Zentrum der Region. In der Stadt wurden Thermen, mehrere Tempel und Theater erbaut. Die Gegend war 100 Jahre lang eine faszinierende Forschungsstätte für Archäologen, aber in den 20ger und 60er Jahren wurde das meiste für die Ernst May Siedlung und die Nordweststadt überbaut und ist für immer verloren. Jetzt hat das Denkmalamt das allerletzte Stadtviertel, das noch erhalten im Boden lag, erschlossen, aber die Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft möchte nun auch diesen Bereich mit hohen Wohnblöcken zubauen. Wir wollen diesen letzten Bereich, der noch vor Ort erhalten ist, nicht auch vernichten und fordern deshalb, dass hier ein Archäologisches Museum entsteht! Hier kann ein Ort entstehen, an dem unsere Kinder mit ihren Schulklassen in die Vergangenheit vor der Haustür schauen können! Man könnte zum Beispiel zeigen: * Einen rekonstruierten Mithras-Kult-Keller, der Teil der Kultur vor allem von Römischen Truppen war * Eine erhaltene Mauer eines großen Hauses, das uns erstaunen lässt vom Lebensstandard schon zur Zeit der Römer * Ein Kultkeller, ein Holzkeller und * Töpferöfen, wo das Alltagsleben bildlich vorstellbar wird Die Stadt Frankfurt will für dieses letzte Teil von NIDA keinen Denkmalschutz festlegen, sondern ihn überbauen. Lassen wir diese unersetzlichen Erinnerungen doch nicht in Vergessenheit geraten! Man kann eine dauerhafter Ausstellung etablieren, Führungen für fachlich Interessierte anbieten, man kann die Schulklassen vor Ort auf eine Reise in eine fremde und vergangene Welt mitnehmen. Anstatt das Areal einfach nach Schema F zuzubauen, könnte manhier ein Kleinod schaffen, dass die Nordweststadt endlich mit ihrer Geschichte verbindet und auch für Besucher attraktiver macht!
Garagen wieder ihrem Zweck zuführen
Nach hessischer Bauordnung (HBO), darf eine Garage ausschließlich für Auto, Motorrad, Ersatzreifen und Zubehör genutzt werden. Wer seine Garage trotzdem mehr als Lagerhalle denn als Stellplatz nutzt und keinen Platz für sein Auto lässt, kann die Bauaufsicht seiner Kommune auf den Plan rufen. Warum wird das in Frankfurt nicht getan, bzw. kontrolliert? Ich kenne viele Garagen, die mit allem möglichen vollgestellt sind, bzw. als Werkstatt dienen. Die Autos werden dann auf öffentlichen Raum geparkt, oft verbotswidrig (was in den Frankfurter Außenbezirken natürlich niemanden interessiert). Entweder sollte man bestehende Gesetze durchsetzen und kontrollieren, oder man schafft sie ab. Man kommt sich in Frankfurt manchmal wie in einem rechtsfreien Raum vor, wo jeder (insbesondere Autobesitzer) machen kann, was er will.
Parkhaus anstatt Parkplatz
Die Wohnheim / ABG sollte aufgefordert werden anstatt dem Parkplatz zwischen den Häusern Kleemannstraße 40 und 42 ein Parkhaus zu errichten, um dem immensen Parkdruck in der Siedlung entgegen zu wirken. Die Dachfläche könnte dann begrünt und oder mit Solarpanels ausgestattet werden.
Verzicht auf Abriss und Neubau
Sehr geehrte Damen und Herren, die Baudezernentin Sylvia Weber hat sich schon für eine Beweispflicht, dass es keine Alternative zum Abriss gibt, ausgesprochen. Daran möchte ich anknüpfen und Bitte um tatsächliche Durchsetzung dieses Vorhabens. Wir müssen von der weit verbreitete Denkweise "es ist viel einfacher auf der grünen Wiese zu planen" unbedingt abrücken. Hier wünsche ich ein klares Umdenken hin zur Bestands- und Leerstandsnutzung, hin zu Aufstockungen und Nachverdichtungen, statt weiter Flächen zu versiegeln und die Landschaft zu zersiedeln. Leider ist das Bauen im Bestand aktuell zu schwierig. Hierzu braucht es eine Umbauordnung, die von den Architects for Future ausreichend und im Detail erarbeitet wurde und dem Bauministerium vorliegt. Es gibt viele Stellschrauben, die müssen umfassend und zusammenhängend angegangen werden. Beton/Zement ist für 8% der weltweiten Co2 Emission verantwortlich, das ist fast 3x soviel wie das Fliegen. Nachwachsende Rohstoffe wie Stroh oder Hanf, aber auch Holz sind zum Teil Abfallprodukte aus der Landwirtschaft. Es sollte vereinfacht werden, diese zu verwenden. Sollte dennoch gebaut werden müssen, sollte nach dem UrbanMining-Prinzip gebaut werden. Das bedeutet, dass auch wieder rückgebaut werden kann und die Produkte an anderer Stelle eingesetzt werden können. So bleibt auch der Wert der Materialien erhalten. Dafür braucht es einen Gebäudepass. Ich wünsche mir für unsere Zukunft, dass wir als Stadt Frankfurt als Vorreiter agieren und mutig die überfällige Bauwende angehen. Lasst uns auf Abriss verzichten und unsere Bestandsgebäude und deren Graue Energie wieder Wert schätzen. Mit freundlichen Grüßen Maureen Witte
Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen
In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.
Änderung Bebauungsplan Fassadenbegrünung
In ARD Alpha lief heute ein interessanter Beitrag zum Thema Fassadenbegrünung. In Singapur werden Neubauten, insbesondere Hochhäuser, nur noch genehmigt, wenn die Fassaden begrünt sind. Eine dort ansässige Firma hat bspw. Module mit Pflanzen entwickelt, die mit zwanzigjähriger Garantie und automatischer Nährstoff- und Wasserversorgung ausgestattet sind. Idee: Die Stadtverordnetenversammlung soll die Bebauungspläne aller Stadtteilen so ändern, dass Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Hotels, ... nur noch mit singapurähnlichen Begrünungskonzepten renoviert und neu gebaut werden dürfen. Begründung: Neben des optischen Effektes ist die Auswirkung auf das Stadtklima Grund meiner Idee. In den letzten Sommern war es in den Neubau- und Hochhausvierteln unerträglich heiß. Der Magistrat hat dies zwar brav via Pressemitteilung thematisiert, aber sonst nichts unternommen. Es wurde von Umweltdezernat sogar hingenommen, dass Alleebäume nachhaltig geschädigt sind, weil sie nicht gegossen wurden.
Industriedenkmäler erhalten - Einspruch im Planoffenlegungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 834 - Schönhofquartier
Alte Kasernenreste erhalten – In der alten Naxos- Schleifmittelfabrik betreutes jugendliches Wohnen einrichten ! Mit dem Bau der Main-Weser-Bahn legten die Preußen die Kaserne an, und hatten einen Ladebereich am Westbahnhof. Das Artilleriegiment hieß König Humbert von Italien. Ich wäre dafür das Kasernengebäude und die Reitschule zu erhalten, am besten wäre es, die städtischen Bühnen blieben dort, zusammen mit Büros für Kreative. Dort wo das Siemensgebäude steht und weiter hin zum Stellwerk könnte man ruhig noch etwas in die Höhe gehen, 10 Stockwerke vielleicht, an dieser Stelle wäre ein Wohnturmriegel ähnlich des Sonnenrings in Sachsenhausen wegen des S-Bahn"lärms" sogar wünschenswert. Dann könnten an anderer Stelle Stockwerke wegfallen. Das Siemensgebäude könnte zur Grundschule umgebaut werden, oder an dieser Stelle eine Neue errichtet werden. An der Rödelheimer Landstraße selbst sollten möglichst viel von den bestehenden Wohnhäusern stehen bleiben, mit einer ansteigenden Bebauung zur S-Bahn hin. Dann würden die Bewohner der Gründerzeithäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Sonnenlicht behalten, auch das wäre schön. Gleichzeitig bekommen mehr Wohnungen des Neubauviertels einen Ausblick auf den Taunus. Ich möchte mir und den Eingeborenen möglichst den alten Anblick erhalten. Der Anblick der alten Schleifscheibenfabrik Burckhard & Co. (Naxos- Schleifmittel) wäre auch für meine Stadtführungen auf dem Fahrrad durch Bockenheim sehr wichtig. Ich brauche alle diese Gebäude für mein Glasperlenspiel sozusagen. Auch Kinder lernen an solchen Gebäuden, alle Kinder lernen sie auf den Ausflügen mit Kindergarten und Schule kennen, Heimat- und Sachkunde ist das Stichwort. Ein nicht zu unterschätzendes Fach, wenn sie sich als Erwachsene mit Menschen aus anderen Kulturen austauschen. Auch für Film- und Fernsehen sind diese Gebäude, zusammen mit einem schönen Entwurf im Hintergrund nicht uninteressant. Man könnte dort ein Kinder- und Jugendzentrum einrichten, mit betreutem Wohnen in den alten Arbeiterwohnungen die neben dem Produktionsgebäude stehen. Wenn die alte Maschinenhalle an der Straße zu belastet ist, warum baut man dann nicht einfach alle Fenster aus, sichert sie, und erbaut dass Gebäude in der Kubatur einfach neu mit alten Fenstern, mit einem neuen Innenleben. Der Rest der Produktionsanlagen müssen abgerissen, und der dazugehörige Boden ausgetauscht werden; aber bei dem vorderen Gebäude muss Silhouette und Eindruck hinterher wieder gleich sein. Vielleicht mit einem Dach, wie es die originale Halle hatte, Vorbilder sind erhalten. Sollte die vordere Halle ohne Schadstoffsanierung nutzbar sein, dann schlage ich vor das Dach auf alt umzubauen. Der straßenverkehrliche Anschluß ans Volta-Viertel sollte meiner Meinung nach nicht mit einer Überführung gemacht werden, zu viele Radfahrer sind zu erwarten, die nicht über die Ludwig-Landmann-Straße vom Voltaviertel nach Rödelheim-Eschborn-Kronberg fallen wollen. Ein schmaler beschrankter Bahnübergang, gerade breit genug für 1,5 Autos wäre die bessere Lösung; gerade für die Alten. Eine zusätzlich zu erwartende Steigerung des S-Bahn Verkehrs durch die durchgehende Verbindung nach Usingen muss über den Homburger Damm abgewickelt werden, dann wären die Zugpausen gerade groß genug um attraktiv für Fußgänger und Radfahrer, aber unattraktiv für den PKW-Verkehr zu sein. Ich fordere hiermit den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den offenliegenden Bebauungsplan noch einmal meinen Vorschlägen entsprechend zu überarbeiten.
Mietentscheid: Grundlegender wohnungspolitischer Wandel statt Verzögerungstaktik
In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Während die städtische Wohnungspolitik profitorientierten Akteuren Tür und Tor öffnet, steigen allerorts die Wohnkosten und müssen bereits jetzt viele Haushalte mehr als 50% ihres verfügbaren Einkommens für die Miete aufbringen. Diese Politik führt in vielen Stadtvierteln zu Mietpreisexplosionen, Verdrängung und Verödung. Das haben wir satt. Im Einklang mit den Forderungen des Mietentscheids sehen wir die ABG Frankfurt Holding als städtische Wohnungsbaugesellschaft in der Pflicht, sich ausschließlich auf die Schaffung von gefördertem Wohnraum zu konzentrieren. Zudem soll jede Wohnung, die im ABG-Bestand frei wird, als geförderte Wohnung neu vermietet werden. Des Weiteren halten wir es für notwendig, dass Mieterinnen und Mietern, die bereits in ABG Wohnungen wohnen und Anrecht auf eine Sozialwohnung haben, die Miete auch auf entsprechende 6,50€/m² gesenkt wird. Diese Forderungen würden dem drastischen und kontinuierlichen Sinken des Bestands an Sozial- und bezahlbaren Wohnungen unmittelbar etwas entgegensetzen. 25.000 Bewohner*innen unserer Stadt haben mit der Unterzeichnung des Mietentscheids im Herbst/Winter 2018 das notwendige Quorum erreicht und damit die gesetzliche Bedingung für die Durchführung eines städtischen Bürgerentscheids erfüllt. Von Seiten der Verantwortlichen wird dem demokratischen Recht auf ein Bürgerbegehren jedoch seit Abgabe der Unterschriften am 15.Januar 2019 mit juristischer Verzögerung, Delegitimierung, Ignoranz und der Verbreitung falscher Informationen begegnet (https://mietentscheid-frankfurt.de/?p=1454). Wir wollen eine demokratische Stadt, in der Möglichkeitsräume geschaffen und ein würdevolles Leben für alle möglich ist. Daher fordern wir die Stadt auf, das Votum der Bürger*innen ernst zu nehmen und endlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, den Bürgerentscheid stattfinden zu lassen. Geben Sie den Frankfurterinnen und Frankfurtern die Möglichkeit, demokratisch über die Forderungen des Mietentscheids abzustimmen!
Zweckentfremdungsverbot / Leerstand von Wohnraum bestrafen
In Frankfurt herrscht Wohnungsnot. Die Mieten sind horrend. Dennoch gibt es etliche leerstehende Wohngebäude, wie man etwa auf der Webseite Leerstandmelder sehen kann: https://www.leerstandsmelder.de/frankfurt In Berlin, Hamburg und einigen anderen Städten gilt ein sog. Zweckentfremdungsverbot. Danach ist Leerstand, der über einen bestimmten Zeitraum hinausgeht, verboten. Vermieter die das Verbot missachten, können verwarnt und bei Missachtung mit hohen Bußgeldern belegt werden. Ähnliches sollte auch in Frankfurt eingeführt werden, um Leerstände von Wohnimmobilien zum Zweck der Spekulation zu unterbinden.
weniger Luxus-Appartments, mehr bezahlbaren Wohnraum
Wohnen in Frankfurt ist teuer. Statt Luxus-Appartments zu bauen, sollte mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
Ideenwettbewerb eines ganz großen Wurfs für Frankfurt 2030
Richtungen ergeben sich aus Visionen und Ideen. Ich finde, dass Frankfurt ein Ideenwettbewerb veranstalten sollte, wie Frankfurt sich bis 2030 entwickeln soll - gerade auch in den Randgebieten (Bebauung, Infrastruktur, welche Art von Bebauung, Nahverkehrskonzepte, neue Stadtzentren, Freizeitflächen). Beteiligung: jeder. Primäre Adressaten: Fakultäten für Städtebau und Entwicklung aller (auch internationaler) Universitäten. Vielleicht bekommen wir so mal frischen Wind (neue Ideen) nach Frankfurt. Die interessantesten 50 könnte man dann den Bürgern mal vorstellen - dann folgt die Diskussion und dann die Zielvereinbarung. Deadline für die Konzepte: 1.6.2020
Neue Baufläche für Ein- und Zweifamilienhäuser
Derzeit dreht sich alles um Sozialwohnungen, was ist aber mit der Mittelklasse, die auch in Frankfurt leben möchte. Kleine Wohneinheiten sind nur noch in den Beständen zu finden, stattdessen prägen nur noch große Wohnblöcke das Stadtbild. Das mag soweit für Innenstadtlagen auch die einzig opportune Lösung sein, allerdings sollten jetzt schon eine Weichenstellung für das weitere wachsen der Stadt gelegt werden. Zumindest ein paar neue Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser werden benötigt. Dabei könnte eine großzügige Bebauung, d.h. mit viel Gartenfläche, eine ökologische Variante darstellen. Besonders interessante wären, die derzeit etwas abgelegenen und oft unbeachtete Areale in Augenschein zu nehmen. Konkret möchte ich vorschlagen, zu diesem Zweck die Kleingartenbereiche in Seckbach, zwischen Romroder Straße und Lohrberg (25 SF 1710 & 1810) in Bauland umzuklassifizieren. Tatsächlich handelt es sich in den genannten Bereichen um relativ große Grundstücke (einige haben mehrere Flurstücke) im Privatbesitz, die zum Teil ohnehin schon als Wochenend-Domizile Verwendung finden. Eine Umwandlung in Bauland, mit der Auflage einer niedrigen Bebauung auf großem Grund, würde kaum ökologische Nachteile bringen, dafür aber einen positiven Effekt auf die Wohnraumbilanz, auch im mittleren Bereich, mit sich bringen. Weitere Vorteile: • Bevölkerungszuwachs wäre überwiegend aus der Mittelschicht und würde Seckbach einen gesunden Bevölkerungs-Mix ermöglichen. • Seckbach könnte eine bessere Berücksichtigung in die ÖPNV-Planung und Anbindung an die Innenstadt geltend machen. • Ausbau der Schulen und Kindergärten durch die wachsende Bevölkerung. • Ein mehr an Sicherheit: denn die Gelände in besagten Bereichen sind relativ uneinsichtig und weitgehend unüberwacht. • Keine negativen Effekte auf den Erholungsgebiet Lohrberg. • Generell dürft Seckbach in einem Zeitraum von 20 Jahren deutlich durch die neue Bebauung aufgewertet werden. Wobei wohnen am Park (Lohrberg) einen hohen Mehrwert bringen wird und auch auf den Stadtkern austrahlen wird. • Allgemeine Verbesserung der Infrastruktur als Nebeneffekt.
Zoo in den Stadtwald
Oder gibt es Vorschriften, nach denen Zootiere Stadtluft und Anwohner Tier-Abgase inhalieren müssen? Heraus käme ein geräumiges Wohngebiet in bester Lage.
Dippemess in den Ostpark
Oder gibt es eine Vorschrift, daß Dippemess, Flohzirkus und Markt auf einer trostlosen Brachfläche stattfinden müssen? Kann man hier keine Wohnungen bauen?
Förderung Elektromobilität
Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge beschließen: Beim Bau neuer Wohnungen ist bei Tiefgaragenstellplätzen darauf zu achten, dass die Einstellplätze Stromanschlüsse zum Aufladen von Elektrofahrzeugen erhalten. Die Umrüstung bestehender Tiefgaragen soll gefördert werden. Begründung: Die Zulassung von Elektrofahrzeugen werden in den nächsten Jahren zunehmen. Eine Möglichkeit, diese aufzuladen exisitiert so gut wie nicht. Die wenigen Ladesäulen werden entweder von nicht-Elektrofahrzeugen blockiert oder reichen nicht aus. Am sinnvollsten ist, das Auto dort zu laden, wo es über Nacht steht: in der Tiefgarage. Jedoch gibt es in den wenigsten Tiefgaragen entsprechende Anschlüsse - auch nicht bei Neubauprojekten. Dies soll geändert werden.
Mehr Wohnraum schaffen; zwischen Schwanheimer Ufer und Zur Frankenfurt
dort wo jetzt die Kleingartenanlage steht, könnten bis zu 10 Wohnblocks entstehen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist groß. An der genannten Stelle könnten Block mir 4 Etagen (siehe Henriette-Fürth Str.) passen.
Wohnungen für Senioren zentral sowie behindertengerecht
Wer hat Frankfurt aufgebaut? Die Senioren und deren Generation. Nicht jeder kann sich eine Senioren-Residenz leisten. Daher sollten Wohnungen für Senioren zentral und bezahlbar sein, möglichst zusammen liegen und auch behindertengerecht gebaut werden, soweit sie von der Stadt Frankfurt gefördert werden. Bauträger könnten von der Stadt - in dieser Hinsicht - subventioniert werden.
Leerstehende Liegenschaften zu bezahlbaren Wohnungen umbauen
Gewerberäume, Gewerberäume, Gewerberäume und alle z. T. mehrere Jahre leerstehend. Warum wird den Bauträgern keine Auflage gemacht, dass sie z. B. bei Leerstehen nach 18 Monaten die Räume zu bezahlbaren Wohnungen umbauen müssen? Damit könnte die bestehende Wohnungsnot in Frankfurt zum Großteil behoben werden.
Zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude
Als Alternative zum sozialen Wohnungsbau sollte eine zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude (egal in welcher Hand das jeweilige Gebäude liegt), ins Leben gerufen werden. Diese sollte sich darum kümmern, dass derartiger Wohnraum dem Wohnungsmarkt nach evtl. vorheriger Instandsetzung wieder zur Verfügung gestellt wird.
Erst Schulen und Kitas, dann neue Baugebiete
Es fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!
Bezhalbare Wohnng auf dem Gelände vom Panoramabad
Das Panoramabad soll verlegt werden. Dann gibt es Platz für Wohnraum . Am Besten bezahlbaren Wohnraum. Hochpreisiges gibt es ausreichend. Also: Bitte max. 8,50 € warm pro qm und eine gemischte Bebauung, meint in diesem Fall 1- 5 Zimmer Wohnungen. So können auch Normalverdiener_innen ( z.Bsp.: städtische Angestellte, Friseur_innen, Kassierer_innen, Sozialarbeiter_innen, Hartz IV Empfänger_innen , also die Sozialverwaltung von Bund und Land) , die voll arbeiten, da wohnen , wo sie wohnen möchten, ohne ins Präkariat abzurutschen. Sie werden nicht an den Stadtrand gedrängt, der sich immer weiter verschiebt.
Mehr tun gegen Leerstand von Gewerbeimmobilien
Eine horrende Zahl von ca. 1,5 Mio Quadratmetern Bürofläche stehen in Frankfurt leer, also fast 12 % des gesamten Bestandes laut Statistik des Immobilien-Dienstleisters Jones Lang LaSalle. Zum Vergleich: In London stehen 5,4% der Büros leer, in Paris 7,5%. Die nach Einwohnern doppelt so grosse Stadt Hamburg hat nur halb so wenig Quadratmeter-Buroleerstand wie Frankfurt. Das ist sehr verwunderlich und ist kein ruhmesblatt fuer die Stadt. Es zeigt u.a., dass die Umwandlung in Wohnraum nicht attraktiv genug zu sein scheint (und der gewerbliche Immobilienmarkt in Frankfurt sich komplett von der Realität getrennt hat). Es scheint immer lukrativer zu werden, Immobilien in zentralen Lagen über längere Zeiträume verwahrlosen und leer stehen zu lassen (und Leerstand steuerlich abzuschreiben). Der Ex-Kaufhof an der Leipziger Straße war ein besonders krasses Beispiel für das „Katz und Maus Spiel“ einiger weniger Eigentümer. Leider erlaubt die Rechtslage zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden keine Steuererhebung auf den Leerstand von Immobilien seitens der Stadt. Die Stadtverwaltung von Paris hat eine solche Besteuerung allerdings gerade eingeführt. Daher sollten neue Anreize gesetzt werden. Anstatt Strafen gegen Verwahrlosung und lange, spekulative Leerstandsfristen auszusprechen, könnten auch städtische Zuschüsse hilfreich sein (ähnlich wie im Bahnhofsviertel mit gutem Erfolg praktiziert), besonders in den Randlagen.
Altes Polizeipräsidium als Studentenwohnheim
Das alte Polizeipräsidium steht seit Jahren leer und verrottet. Das Gebäude ist groß und liegt zentral. Gleichzeitig fehlt bezahlbarer Wohnraum für Studenten, der hier geschaffen werden könnte.
Wohnungsbau statt THW
Im Bereich der Feuerwehrstrasse (hinteres Ende) befindet sich ein grosses Brachgelände, dieses ist mit einer U-Bahn Station, einem in Planung befindlichen Park, eines existierenden Kindergartens und einer geplanten Kita ein optimales Gelände um Familien den in Frankfurt so begehrten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das Gelände befindet sich im öffentlichen Eigentum (Bund oder Stadt / Feurwehr), somit könnte hier sicher kurzfristig etwas getan werden. Leider hat sich die Stadt entschieden dieses Filetstück für das abstellen von LKW und Büroräume des THW zu verwenden. Die Argumentation ist hierbei das die nähe des THW zur Feuerwehr Synergieeffekte nach sich ziehen würde, dies ist sicher nicht von komplett der Hand zu weisen, die Bedarf nach Wohnraum ist m.E aber deutlich höher zu bewerten. Das THW ist schon seit ewigen Zeiten getrennt von der Feuerwehr am Industriehof untergebracht, bisher ist nicht bekannt das dies zur verschlechterten Einsatzbedingungen oder Problemen geführt hätte.
Wohnungen für Senioren und Junge Menschen
Bezahlbare Wohnungsmiete für Jung und Alt. Auf den Campus in Bockenheim, wenn sich da was realisieren würde