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Thema

Wohnen

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Optimierung des Hochwasserschutzes in Bergen-Enkheim

26.08.2024 | Aktualisiert am: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 289/16 Betreff: Optimierung des Hochwasserschutzes in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem das Kanalnetz mit seinen Stau-und Rückhalteanlagen im Stadtteil alleine in diesem Jahr durch auftretenden Starkregen bereits mehrfach überlastet war und in Folge dessen Grundstücke sowie Liegenschaften überflutet wurden - so etwa am 2. Mai und am 10. Juli 2024 - wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Maßnahmen er gedenkt, den Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim nachhaltig zu optimieren und die Anwohner zukünftig besser vor Überschwemmungen zu schützen. Begründung: Das Kanalnetz mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in Bergen-Enkheim gerät aufgrund vermehrt auftretender Starkregenereignisse immer öfter an seine Kapazitätsgrenzen. Nach den Starkregenereignissen in den Jahren 2016 und 2019, die jeweils zu zahlreichen Überflutungen von Grundstücken und Liegenschaften im Stadtteil führten, musste Bergen-Enkheim in diesem Jahr bereits zweimal, nämlich am 2. Mai und am 10. Juli 2024, ein solches Szenario erleben. Für die betroffenen Anwohner ist diese Situation höchst unbefriedigend, haben die Überschwemmungen ihrer Grundstücke und Liegenschaften doch jeweils hohe Schäden zur Folge - sofern es ihnen nicht gelingt, mit einem erheblichen Aufwand an aus eigenen Mitteln erbrachten Schutzmaßnahmen - die Überflutung ihrer Garagen, Keller und Souterrainwohnungen zu verhindern. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat darum, zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Maßnahmen er den Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim nachhaltig zu optimieren gedenkt, damit die Anwohner zukünftig besser vor Überflutungen ihrer Grundstücke und Liegenschaften geschützt sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 289/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und GRÜNE gegen CDU, FDP, Linke und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort

25.04.2024 | Aktualisiert am: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet „Berger Hang“ vorgehen

08.04.2024 | Aktualisiert am: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 254/16 Betreff: Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet "Berger Hang" vorgehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass seitens des Umwelt- bzw. des Ordnungsamtes umgehend gegen die illegalen Müllablagerungen auf einem offensichtlich privaten Grundstück im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger-Hang" vorgegangen wird, welches sich in östlicher Lage am Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befindet. Weiterhin soll die Nutzung einer auf dem Grundstück befindlichen Baracke auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. (Fotos 1 - 10) Begründung: Bereits seit längerer Zeit befindet sich ein offensichtlich privates Grundstück am Wirtschaftsweg "Im Hinkelrain" im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger Hang" in einem stark vermüllten Zustand. Eine dort befindliche Baracke macht zudem den Eindruck, als ob sie zumindest zeitweise bewohnt worden wäre bzw. bewohnt wird. Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist seit 2003 auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nach Europäischem Recht geschützt und unterliegt damit der höchsten Schutzstufe. Unabhängig davon stellen Müllablagerungen - auch auf einem privaten Grundstück - eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu ahnden sind. Gegen die auf diesem Grundstück anzutreffenden Missstände ist umgehend vorzugehen, da diese gegen geltendes Recht verstoßen. Fotos 1 bis 10 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung)

24.10.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 133/11 Betreff: Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung) Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.08.2021, M 147, wird nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Gestaltungssatzung nur für Neubauten Gültigkeit entfaltet und nicht für bereits bestehende Grundstücke, auch wenn diese zukünftig Änderungen nach §§ 63,64,65 oder §66HBO unterworfen sind. Begründung: 1. Die "Freiraumsatzung" geht weit über das Verbot von Schottergärten hinaus und wird erhebliche Kosten für Eigentümer (private Eigentümer, gewerbliche Eigentümer, Wohneigentumsgesellschaften usw.) von Frankfurter Immobilien generieren. In der Folge wird sich dies in noch höheren Mietpreisen für Frankfurter Bürger manifestieren. Eine weitere Folge wird sein, dass Immobilien nicht auf einen neuen Stand gebracht werden, sondern in einem alten Zustand verbleiben werden. 2. Durch die verborgenen " Drangsalierungen" in dieser Satzung, muss sich jeder Eigentümer "dreimal" überlegen, ob er nur für eine kleine Änderung zum Positiven, zur Nachhaltigkeit, bereit ist, um den ganzen damit verbundenen "Rattenschwanz" der Freiraumsatzung zu akzeptieren. Werden wir dadurch einen Sanierungs- und Investitionsstau bei Frankfurter Immobilien erleben ? Kein Eigentümer baut noch etwas um, aus Furcht vor der Satzung ? Was passiert zukünftig, wenn ein Eigentümer für seinen Mieter z.B. einen Fahrradschuppen, einen Kinderspielplatz am Haus oder eine neue modernere Heizung einbauen möchte, oder etwa das Gebäude Wärmedämmen möchte, damit die Betriebskosten für die Mieter niedriger werden? Der Eigentümer wird sich bei seiner Bestandsimmobilie den Umbau oder Ausbau sehr gut überlegen, ob die neuen "Nebenkosten" gemäß der "Freiraumsatzung", dies überhaupt noch wirtschaftlich durchführbar erscheinen lassen. Denn bei jeder Änderung nach §63 und 64HBO, auch wenn keine Baugenehmigung dafür nötig sein sollte, muss der Vermieter nun: dafür Sorge tragen, dass alle untenstehenden Vorgaben erfüllt werden: - Auf Kinderspielplätzen ausreichende Verschattung durch Sonnensegel, Pergolen o.ä. angebracht wird. - Alle Mülltonnenplätze mit Rank-Pflanzen oder hohen Hecken begrünt werden. - Grundstückseinfriedungen (Zäune und Mauern) sind derart zu ändern, dass sie Licht,- Luft- und Blickdurchlässig werden. Mauern sind zu entfernen, damit Tiere sich frei hin und her bewegen können. Sockel sind so umzugestalten, dass diese so rauh sind, dass Tiere daran hochlaufen können. - Alle Flachdächer, sogar bis zu einem Winkel von 20 Grad, müssen zu Gründächern umgebaut werden. Dafür müssen Tonnen von Erdmaterial (12cm Schichtdicke) aufs Dach aufgebracht werden. Eventuell müssen dazu sogar die Dachkonstruktionen statisch ertüchtigt werden, um die schweren Lasten tragen zu können. Dazu zählen ebenfalls alle Garagen oder Terrassendächer. - Für jede bestehenden vier Parkplätze ist jeweils ein großer Laubbaum zu pflanzen. - Eine spätere Installation von Photovoltaikanlagen ist nur noch zulässig, wenn die Funktion der Dachbegrünung dadurch nicht eingeschränkt wird. - Alle Häuser sind bis zu einer Höhe von 6 Metern mit Fassadenpflanzen zu begrünen. Allerdings nur bis zu einer Fläche, die 25% aller Gesamtseitenflächen des Hauses entspricht. - Häuser dürfen nur noch in sehr hellen Farben gestrichen werden. Fassaden-, Balkonplatten in anderen Farben sind nur auf der Nordseite zulässig. - Die Häuserflächen sind nun sofort zu mindestens 50% in heller Farbe zu streichen. Ganze Holzverkleidungen oder andere dunkle moderne Elemente z.B. sind nicht mehr erlaubt. - Große Laubbäume müssen auf den Freiflächen gepflanzt werden. (Der Artentypus ist bereits festgelegt). Laubbäume mit mindestens 12m oder 20m Kronendurchmesser für Grundstücke ab einer Größe von 200qm und für jede weitere angefangenen 200qm Bereich jeweils einen weiteren großen Laubbaum. Für jeden Baum sind mindestens 24 Kubikmeter geeignete Pflanzerde in die Freifläche einzubringen. - Ein 50cm breiter wasserdurchlässiger Vegetationsstreifen ist umläufig an der Wand des Hauses anzulegen. Platten o.ä. sind dort zu entfernen und der Vegetationsstreifen einzurichten. - 10% Prozent der gesamten Freifläche muss nun nur mit Sträuchern bepflanzt werden. - Zur Durchsetzung der Freiraum soll neues Personal eingestellt werden, welches die Kotrollen durchführen soll. Man geht bei der Implementierung dieser Satzung von keinen Kosten für die Stadt Frankfurt aus. Die dadurch entstehenden Kosten für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, sind dabei allerdings nicht berücksichtigt worden. Man geht anscheinend von der Kostenneutralität durch die zukünftigen Bußgelder für Eigentümer von Grundbesitz aus. Jede kleine Änderung, wie oben beschrieben, und auch z.B. nur ein neues Dachfenster, würden alle diese verpflichtenden Maßnahmen für den Eigentümer einer Immobilie auslösen. Was würden Sie als Eigentümer machen? Der Magistrat schreibt, "die Mehrkosten für Eigentümer stehen wirtschaftlich aber in jedem Fall im Verhältnis zur wirtschaftlichen und vor allem nachhaltigen Nutzung der Baugrundstücke". Betrachtet man diese angeführten Punkte, fragt man sich, ob hier nicht "über das Ziel hinausgeschossen" worden ist. Die Ausführungen im Bericht zeugen von dem starkem Willen der Umsetzung der Maßnahmen, doch zeugen sie ebenfalls von einer generellen Unkenntnis und enthalten Tatsachenbehauptungen, die schlichtweg falsch sind. Es wird behauptet, Gründächer würden eine doppelte Lebenszeit gegenüber konventionellen Dächern haben. Es wird behauptet, die durchschnittliche Lebenszeit einer Flachdachabdeckung im Wohnbau läge nur bei 20 Jahren und könne durch eine Dachbegrünung auf 40 Jahre verlängert werden. Dies ist einfach nicht richtig und völlig aus der Luft gegriffen. Photovoltaikanlagen auf Carports und Terrassenüberdachungen böten sich gerade zur Unterstützung der E-Mobilität an. Dies ist schlichtweg falsch. Die Anlagengröße ist in der Regel viel kleiner als konventionelle Anlagen und dadurch in Relation viel teurer als größere Anlagen auf Hausdächern. Durch die liegenden Panels ist die Wirkleistung der Panels erheblich reduziert und damit der Ertrag. Die Selbstreinigung der Panels ist erheblich geringer. Verdrahtungen zu den Verteilern ist meist umständlicher, als bei einer Dachkonstruktion bei einem normalen Hausdach. Verschattungen der Panels sind bei Garagendächern und Terrassendächern meist eher vorhanden und daher ist die Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben. Als teurer Zusatz zu einer PV-Anlage ist dies möglich. Alleinstehend zum Laden von E-Autos, ohnehin nicht ausreichend, da die Leistung der Panels nicht die Mindestwerte für eine unschädliche Ladung der Akkus erreicht, geschweige denn eine ausreichende tägliche Fahrleistung ermöglicht. Es wird in dem Bericht zur Satzung zwar auf das Problem der städtischen Überhitzung eingegangen. Nicht aber auf die Problematik der größten Wärmeerzeuger in der Stadt Frankfurt. Die riesigen Cluster an Rechenzentren, die größten Verbraucher an Energie in Frankfurt, die mit ihrer erzeugten Abwärme dreimal die gesamte Stadt Frankfurt mit Wärme versorgen könnten, heizen die Luft in Frankfurt zu sehr auf. Die Energie wird von den Rechenzentren einfach "zum Fenster hinausgepustet" und trägt maßgeblich zum Klimaproblem bei. Die Bürger in Frankfurt sollen nun für die Erstellung der vielen Rechenzentren und deren Auswirkungen und der verschleppten Klimaproblematik der Stadt Frankfurt zahlen. Dies mit zusätzlichen grünen Hauswandberankungen, weißen Wänden und Gründächern, um so das Problem "Erhitzung der Stadt" abzufangen. Finanziell soll das alles nun von den Bürgern der Stadt Frankfurt "gestemmt" werden. Das ist den Bürgern der Stadt Frankfurt nicht zuzumuten. Wärme in den Großstädten fördert und füttert Gewitterwolken. Die warmen Luftmassen der Rechenzentren sorgen bei den über die Stadt ziehenden Gewitterwolken für weiteres starkes Wachstum der Wolken und tragen maßgeblich zu der Problematik der Überschwemmungen in Frankfurt bei. Man sollte ehrlich sein und dies klar sagen. Das Verwaltungssystem hat versagt und die Bürger der Stadt Frankfurt haben nun ein Problem. Die Problematik der Rechenzentren wird völlig verkannt und momentan nur "weggeschwiegen". Dafür werden Pseudo-Notnägel mit Fassadenbegrünungen eingeführt, die nie aufholen werden können, was an heißer Luft durch die Rechenzentrum herausgepustet wird. Der Bund baut nun zusätzlich eine "Autobahn" durch die Stadt Frankfurt und fällt dafür Hektarweise Eichenwald und die Stadt Frankfurt lässt es zu, dass bald zusätzliche 130Tausend Autos mit Verbrennermotoren täglich durch die Stadt Frankfurt fahren. Alles ist zusätzliche Wärme in der Stadt. Die Fahrzeuge wandeln 70% ihres verbrauchten Treibstoffs einfach nur in Wärme um. Dort liegt das Problem. Die Lösung kann nicht sein, dass Wände berankt werden müssen, sondern hier muss ein ganz anderer Ansatz gewählt werden, um das Problem lösen zu können. Wäre es nicht sinnvoller, einen anderen Ansatz zu finden, um damit schnellere Erfolge zu erzielen und zum Beispiel endlich einmal die E-Mobilität in Frankfurt zu fördern? Die 500 Jahre alten Eichenwälder zu schützen und nicht zu fällen, das wäre schon mal ein Anfang. Keine Autobahn mehr durch Frankfurt zu bauen und z.B. die E-Mobilität zu fördern, wie bereits schon so viele Ortsbeiräte gefordert haben. Das wäre ein weiterer guter Ansatz. Und auch die Erhöhung der Frequenz der öffentlichen Verkehrsmittel, sowie ein weiterer sinnvoller Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel, wäre ein weiteres besseres Ziel. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 147 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 80 2021 1. Der Vorlage M 147 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 80 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 133/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und FDP bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Runder Tisch „NIDA“

21.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 50/8 Betreff: Runder Tisch "NIDA" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Ortsvorsteherin beruft einen Runden Tisch als "Planungswerkstatt" für den Erhalt von Bodendenkmälern im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprojekt "In der Römerstadt 126-134" ein. Zum Runden Tisch werden vom Ortsbeirat eingeladen: ABG Frankfurt Holding GmbH, Denkmalamt, Archäologisches Museum, Stadtplanungsamt, Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt, Bürgerverein Heddernheim, Archäologisches Forum Nida-Heddernheim. Der Runde Tisch tagt erstmals im Dezember 2021 und kommt anschließend vierteljährlich zusammen. Ziel ist die Entwicklung und Vorlage eines ersten Konzeptes für eine museale Präsentation von Bodendenkmälern der Römerstadt NIDA in originaler Lage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 50/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Neue Planungen im Bereich des alten Straßenbahndepots in Eckenheim

18.10.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 129/10 Betreff: Neue Planungen im Bereich des alten Straßenbahndepots in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, bezüglich ersten Überlegungen und weiteren Planungen für das alte Straßenbahn-Depot in Eckenheim zu prüfen und zu berichten. Von besonderem Interesse dabei sind folgende Fragen: 1. Wann eine möglichst frühe Vorstellung der ersten Ideen im Ortsbeirat 10 erfolgt? 2. Ob das vorhandene Grundstück eingehalten wird? 3. Wie die schwierige Verkehrserschließung für Wohnraum, etc. erfolgen soll, auch mit Blick auf die ohnehin angespannte Situation des ruhenden Verkehrs vor Ort? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1016 2021 Die Vorlage OF 129/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Baukulturelles Erbe Siedlung Römerstadt - wann endlich werden die Bastionen saniert?

16.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 51/8 Betreff: Baukulturelles Erbe Siedlung Römerstadt - wann endlich werden die Bastionen saniert? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Mit den Vorlagen M 131 und M 148 (2021) werden im Zusammenwirken mit dem Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" Richtlinien und Fördergelder für die Sanierung und Weiterentwicklung von Siedlungen des "Neuen Frankfurt" beschlossen. Ziel ist dabei auch die Sanierung der zur Nidda ausgerichteten Bastionen und Stützmauern der Siedlung Römerstadt. Diese Maßnahme ist überfällig, auf den schlechten Zustand der Außenbauwerke (Große Risse in den Mauern, schadhafte Stellen mit z.T. sichtbaren Moniereisen, häßliche Graffiti usw.) weist der Ortsbeirat seit über 20 Jahren hin. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden die Bastionen und Stützmauern saniert? 2. Welche Planung besteht für die Grün- und Freiflächen der Römerstadtsiedlung und kann diese dem Ortsbeirat vorgestellt werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 211 2021 Die Vorlage OF 51/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker

15.10.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen

22.08.2021 | Aktualisiert am: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 124/1 Betreff: Besondere Belange alkoholkranker wohnsitzloser Menschen beim Alkoholverbot berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie wurden die publikumsträchtigen Gebiete, für die das Alkoholverbot nach CoKoBeV erlassen wurde, ermittelt? 2. Aus welchen Gründen wurde die Niddastraße in den Geltungsbereich einbezogen? 3. Hat es Absprachen und Austausch zwischen dem Ordnungsamt als Erlassbehörde und a) dem Gesundheitsamt als Spezialist für Covid-19 gegeben? b) dem Drogendezernat bezüglich der besonderen Belange und der Betroffenheit suchtkranker (unter anderem alkoholkranker) Menschen gegeben? c) der Polizei (v.a. OSSIP) bezüglich der Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots (zum Beispiel in der Niddastraße) gegeben? 4. Bestand rückblickend nach heutiger Einschätzung der thematisch befassten Behörden der Stadt Frankfurt (insbesondere Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Drogendezernat) eine unbillige Härte, soweit das nach CoKoBeV erlassene örtlich beschränkte Alkoholverbot alkoholkranke wohnungslose Menschen betraf, die sich regelmäßig auf den vom Alkoholverbot nach CoKoBeV betroffenen Straßen und Plätzen, insbesondere der Niddastraße, aufhalten, und die aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit beim Konsum von Alkohol keine Rückzugsmöglichkeiten haben? 5. Wurde derzeit bei Erlass des Alkoholverbots nach CoKoBeV geprüft, ob solche unbilligen Härten bestehen und damit das Alkoholverbot gegenüber den so Betroffenen unverhältnismäßig sein könnte? a) Falls (5) ja: Wurde erwogen, eine Ausnahmeregelung für die so Betroffenen in die Allgemeinverfügung aufzunehmen? b) Falls (5) ja: Wurde erwogen, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, insbesondere der Stadtpolizei, anzuweisen, das Alkoholverbot gegenüber alkoholkranken wohnungslosen Menschen nicht oder nur eingeschränkt umzusetzen? 6. Wurden die Durchsetzbarkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 7. Wurde die Wirksamkeit des Alkoholverbots evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 8. Würde die Wirksamkeit des Alkoholverbots auf publikumsträchtigen Plätzen durch eine Ausnahmeregelung für alkoholkranke wohnungslose Menschen nach Einschätzung des Ordnungsamtes und des Gesundheitsamtes verringert? Begründung: Das zur Eindämmung der Coronapandemie angeordnete örtlich beschränkte Alkoholverbot auf diversen Frankfurter Straßen und Plätzen galt insbesondere in verschiedenen Gebieten des OBR 1. Dabei leben im Gebiet des OBR 1 insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot sollte eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Auf der Niddastraße zum Beispiel halten sich jedoch überwiegend (alkohol)süchtige Menschen auf. "Publikum" im Sinne der CoKoBeV und Passanten meiden hingegen diese Straße tendenziell. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt das Alkoholverbot eine unbillige Härte dar und ist daher unverhältnismäßig. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 141 2021 Die Vorlage OF 124/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Verkauf von öffentlichem Eigentum der Nassauischen Heimstätte stoppen

13.08.2021 | Aktualisiert am: 16.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 51/7 Betreff: Verkauf von öffentlichem Eigentum der Nassauischen Heimstätte stoppen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen: Alle Vertreter*innen der Stadt Frankfurt in den Gremien der Nassauischen Heimstätte (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) werden aufgefordert dafür zu sorgen, dass, 1. die Nassauische Heimstätte den Verkauf von Häusern und Wohnungen in Westhausen unverzüglich stoppt, 2. notwendige Sanierungsmaßnahmen in den Bestandsobjekten zeitnah durchgeführt werden, 3. leerstehende Häuser und Wohnungen unverzüglich wieder dauerhaft vermietet werden, 4. in einer Untersuchung geklärt wird, ob Verantwortliche der Nassauischen Heimstätte den Verkauf an externe Interessenten entgegen den politischen Vorgaben der Anteilseigner aktiv vorangetrieben haben. Obwohl die Nassauische Heimstätte zu 100 % in öffentlichem Besitz ist, verkauft die Wohnungsbaugesellschaft in der Siedlung Westhausen dieses öffentliche Eigentum. Nur aufgrund des politischen Drucks wurde das Verkaufsprogramm vor einigen Jahren weitestgehend auf die Mieterinnen und Mieter beschränkt. Einige Mieterinnen und Mieter haben von diesem Angebot bislang Gebrauch gemacht und das von ihnen bewohnte Haus, zu vergleichsweise günstigen Konditionen erworben. Nach Kenntnis-stand des Ortsbeirats ist der Kauf aber nicht mit einer Haltefrist bzw. zumindest einem befristeten Weiterverkaufsverbots verbunden. Diesen Umstand nutzen nun ganz legal Investoren. Es wird berichtet, dass Mieterinnen und Mieter das von ihnen bewohnte Haus mit finanzieller Unterstützung der Investoren kaufen, um es gleich danach an die Investoren weiterzuverkaufen. Die Mieterinnen und Mieter erhalten dafür die Zusicherung langfristig zu den bisherigen Konditionen bzw. zu den Konditionen der NH in den Häusern/Wohnungen zu verbleiben. Diese für die Mieterinnen und Mieter durchaus günstige Regelung führt dazu, dass die Investoren zu sehr günstigen Konditionen in den Besitz der Häuser gelangen, die dann bei einem Weiterverkauf auf dem freien Markt deutlich höhere Preise erzielen können. Diese Vorgehensweise kann - wenngleich legal - nicht im Sinne einer vorausschauenden Wohnungspolitik einer im Besitz aller Bürgerinnen und Bürger befindlichen Gesellschaft sein. Gleichzeitig wird berichtet, dass die NH nicht mehr in ihr Eigentum investiert und so den Druck auf die Mieterinnen und Mieter zum Kauf der Häuser erhöht. Zudem wird berichtet, dass die NH die oben geschilderte Verkaufspraxis aktiv unterstützt, um den Hausverkauf rasch voranzutreiben. Der Wahrheitsgehalt dieser Berichte sollte schnellstmöglich intern geprüft werden. Antragsteller: SPD die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.09.2021, OF 54/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 18 Es besteht Einvernehmen, über die Vorlagen OF 51/7 und OF 54/7 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 53 2021 1. a) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 51/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffern 1. und 4. der Vorlage OF 51/7 werden abgelehnt. 2. Ziffer 5 der Vorlage OF 54/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Ziffer 6 der Vorlage OF 54/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung); FDP und CDU (= Enthaltung) zu b) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme) zu 2. Ziffer 5.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FREIE WÄHLER gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE (= Annahme)

Parteien: SPD, die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Geschichte des Neuen Frankfurt auch in der Platensiedlung bekannt machen!

09.08.2021 | Aktualisiert am: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 98/9 Betreff: Geschichte des Neuen Frankfurt auch in der Platensiedlung bekannt machen! In der Platenstr. befindet sich ein Gebäude des "neuen Frankfurt". Laut der Ernst- May-Gesellschaft stammt dieses Gebäude aus der Zeit von 1931 und es handelte sich früher um ein sogenanntes "Ledigenheim".( https://ernst-may-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteure/Seiten%20Anlagen/DNF/Wohn siedlungen/Raimundstr/Siedlung%20Raimundstr.pdf (Seite 3-4)) Das Gebäude ist derzeit im Besitz der ABG, die Wohnungen werden offensichtlich vor allem an Studierende vermietet. Der Orstbeirat fragt den Magistrat: 1. Was ist dem Magistrat über die Geschichte des Gebäudes bekannt? 2. Plant der Magistrat im Zusammenhang mit den Jubiläumsfeiern für das "Neue Frankfurt" auch dieses Gebäude zu würdigen und wenn ja in welcher Form? 3. Wenn nein: Welche Möglichkeiten der Würdigung sieht der Magistrat? 4. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. In welchem baulichen Zustand ist das Gebäude? Welche Schritte zum Erhalt des Gebäudes sind geplant? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 98/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 227 2021 Die Vorlage OF 98/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Geschichte des Neuen Frankfurt bekannt machen". Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer Straße

27.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2021, OF 113/6 Betreff: Schwanheim: Spielplatz Deidesheimer Straße Dem Antrag V 99/6 (Tagesordnungspunkt 27) wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass er wie folgt gefasst wird: Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten dass der oben genannte Spielplatz insbesondere an seiner östlichen Grenze durch Ballfangnetze eingezäunt wird, um zu verhindern, dass Bälle in die angrenzenden Gärten und Grundstücke fliegen. Begründung: Nach einer Inaugenscheinnahme durch den Antragsteller erscheint es fraglich, ob die vorhandenen Schäden am Putz der Hauswand darauf zurückzuführen sind, dass Bälle gegen die Hauswand geworfen oder geschossen wurden. Der Putz ist 20-100 cm über dem Boden und damit in einer Höhe abgeplatzt, in der solche Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit zu erwarten sind. Abgesehen von der dem Spielplatz zugewandten Wand sind alle Wände des fraglichen Gebäudes frisch saniert, sodass der Eindruck entsteht, dass das Gebäude ohnehin sanierungsbedürftig war und nunmehr die Kosten für die Sanierung der letzten Wand der Stadt aufgebürdet werden soll. Der Antrag sollte zudem nicht auf einen möglicherweise anstehenden Rechtsstreit Bezug nehmen und die Sache damit inhaltlich präjudizieren, zumal der Zusammenhang zwischen den Schäden am Putz und einer vom Spielplatz ausgehenden Einwirkung als fraglich erscheint. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.06.2021, OF 99/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 27 Die Vorlage OF 113/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 371 2021 1. Die Vorlage OF 99/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 113/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der erste Satz und in der Begründung der letzte Satz ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah?

24.06.2021 | Aktualisiert am: 06.10.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 35/8 Betreff: Europäische Schule in der NW-Stadt - Warum in die Ferne schweifen, wenn das Grundstück liegt so nah? "Wir müssen und wollen zeitnah eine. Lösung entwickeln, die den Neubau der Europäischen Schule... in absehbarer Zeit realisiert. Dafür werden wir Grundstücke näher betrachten, die bisher nicht für diesen Zweck geprüft wurden" So steht es auf Seite 138 des Koalitionsvertrages. Und dieser Wortlaut bedeutet in der Realität auch weiteres Hinhalten aller Vertragsparteien, weil sich die letzte Koalition nicht auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen konnte. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Prüfen und Berichten gebeten: Auf der anderen Straßenseite (Straße: Praunheimer Weg) des Standortes der Europäischen Schule solle geprüft werden, inwiefern dieses benachbarte Grundstück in Richtung A5 zur Erweiterung des Bestandsbaus geeignet erscheint. Begründung: Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gebiet anscheinend nicht in der näheren Prüfung enthalten war - und komplizierte Ersatzstandorte in der Überlegung erschienen. Oder ist dieses Areal schon fest versprochen, als Teil des von manchen gewünschten urbanen Wohngebietes östlich der A5 - mit RTW und "Umfahrung Praunheim" ? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 35/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4 | PARLIS

Pacht- bzw. Mietvertragsrevision auf Naxos

21.06.2021 | Aktualisiert am: 23.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 50/4 Betreff: Pacht- bzw. Mietvertragsrevision auf Naxos Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen vertraulichen Gesprächstermin mit den zuständigen Dezernenten zu vereinbaren, bei dem den OBR-Mitgliedern die Vertragsverhältnisse der Anlieger auf dem Naxos-Gelände erläutert werden. Begründung: Der Ortsbeirat möchte seinen Beitrag zu einer Befriedung der Situation auf dem Naxos-Gelände leisten. Hierzu ist es erforderlich die Grundlagen zu kennen, die von den jeweiligen Mietern/Pächtern mit den Vermietern/Verpächtern abgeschlossen wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 50/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 50/4 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung

21.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 96/2 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 834 folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Der Magistrat wird beauftragt für alle Gebäude im Baugebiet zu prüfen und zu berichten, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Photovoltaik-Anlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, so möge der Magistrat die Bauverantwortlichen dazu anhalten, auf diesen geeigneten Flächen Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen. Begründung: Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potential. Begrünung und Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar, wie auch die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 834 festhält: "Gründächer [...] sind "kalte" Dächer, die deshalb auch sehr gut mit Photovoltaikanlagen harmonieren, da deren Stromertrag mit zunehmender Umgebungstemperatur sinkt." [1] Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Photovoltaik-Anlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt. [2] Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die PV-Anlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Photovoltaik-Module sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente PV-Anlagen schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieter*innen in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieter*innen profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieter*innen. [3] Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 471 2021 Die Vorlage OF 96/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4 | PARLIS

Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ JakobCarlJuniorStraße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?

18.06.2021 | Aktualisiert am: 16.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 51/4 Betreff: Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen? Vorgang: M 171/18 Der Ortsbeirat 4 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob das neue Baulandmobilisierunggesetz in irgendeiner Form für die Ende 2020 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen im Gebiet Waldschmidtstr. 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - 26/Jakob-Carl-Junior-Str. 2 - 8 greift. Welche Möglichkeiten für den Schutz der MieterInnen ergeben sich durch dieses neue Gesetz im vorliegenden Fall? Begründung: Ein Antrag im November 2020 (OF 522/4 vom 08.11.2020) hinsichtlich der Anwendbarkeit der Milieuschutzsatzung in diesem Gebiet brachte keinen Erfolg; die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hier sehr begrenzt. Die Mieter fürchten neben steigenden Mieten auch eine Gentrifizierung durch Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen und späterer Kündigung. Vor diesem Hintergrund wäre es hilfreich zu erfahren, ob und wenn ja welche Schutzmöglichkeiten nun durch das neue Gesetz dort greifen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 526 2021 Die Vorlage OF 51/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Beschilderung der Wirtschaftswege am Berger Süd- und Nordhang

15.06.2021 | Aktualisiert am: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 43/16 Betreff: Beschilderung der Wirtschaftswege am Berger Süd- und Nordhang Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle Wirtschaftswege wieder mit großen Informationsschildern auszustatten, in denen der Status der anliegenden Grundstücke aufgeführt ist, z.B. Landschaftsschutzgebiet, Obstanbaugebiet, Ackerflächen, Hochstammwiesen usw. und mit denen das Betreten der Grundstücke und Befahren der Wege durch Unbefugte untersagt, kontrolliert und ggf. auch geahndet wird. Begründung: Mit der Coronakrise kommen sehr viel mehr Besucher in die Bergen-Enkheimer Gemarkung, die in zunehmender Zahl die Wege befahren, zuparken und ungeniert fremde Grundstücke betreten und zum Teil auch abernten. Das Thema ist nicht neu, hat aber unerträgliche Ausmaße angenommen, so daß an etlichen Stellen breite Trampelpfade auf den Wiesen entstanden sind. Nachdem demnächst die Kirschen reif werden, werden wieder viele "Besucher" die Gelegenheit nutzen im "Frankfurter Grüngürtel" das Obst zu ernten. Mir hat ein "Besucher" schon mal Prügel angeboten, weil ich ihn von meinem Grundstück verwiesen habe und er der Meinung war, daß er das im "Frankfurter Grüngürtel" dürfe. So ist mit der Zeit aus dem Landschafts- und Naturschutzgebiet eine in großen Teilen verwilderte "DRECKE", Dreckecke geworden, weil viele Grundstückseigentümer sich nicht mehr die Arbeit mit den Grundstücken machen wollen, wenn die Früchte ihrer Arbeit gestohlen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 535 2021 Die Vorlage OF 43/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, alle Wirtschaftswege wieder mit großen Informationsschildern auszustatten, in denen der Status der anliegenden Grundstücke aufgeführt ist." Abstimmung: WBE, CDU und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FDP

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim wiedereinsetzen

15.06.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 42/16 Betreff: Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim wiedereinsetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen der Magistrat wird angewiesen wieder Feldschützen in der Gemarkung Bergen-Enkheim einzusetzen, um das Sicherheitsgefühl der Grundstückseigentümer zu stärken, die Obst- und sonstigen Diebe abzuschrecken und den zunehmenden Vandalismus, das Beschädigen, Abbrennen und Zerstören von Gartenhäusern, Hecken und Zäunen einzudämmen und das Befahren und Beparken der Wege und Grundstücke mit Mopeds, Autos und Motorrädern zu unterbinden. Begründung: Zu Zeiten der Feldschützen, einstmals in Bergen-Enkheim liebevoll "Gemüsesheriffs" genannt, war die Bergen-Enkheimer Gemarkung jedenfalls wesentlich sicherer und ordentlicher als heutzutage, obwohl in diesem unserem heutigen Sozialwunderland niemand Obst aus Hunger stehlen und fremdes Eigentum beschädigen oder entwenden müßte. Nur das Rechtsgefühl hat bei etlichen Vandalen wohl ziemlich gelitten, denn die Gefahr erwischt zu werden ist äußerst gering. Das wäre leicht zu ändern, denn auch für ihre Sicherheit zahlen die Bürger Steuern! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 58/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 58/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 990 2021 1. Die Vorlage OF 42/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 58/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Kein Betrieb der Nordwestlandebahn bei niedriger Zahl der Flugbewegungen

19.05.2021 | Aktualisiert am: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 61/5 Betreff: Kein Betrieb der Nordwestlandebahn bei niedriger Zahl der Flugbewegungen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Aufsichtsrat Fraport und in der Fluglärmkommission dafür einzutreten, dass die Nordwestlandebahn nicht in Betrieb genommen wird, solange die Zahl der Flugbewegungen noch derart niedrig ist. Begründung: Mit einem Erreichen der Flugbewegungen auf Vorpandemielevel ist in diesem Jahr keinesfalls zu rechnen. Die Wiedereröffnung der Landebahn ist offenbar nur politisch und nicht sachlich oder wirtschaftlich begründet. Zugleich beeinträchtigt der dadurch ohne Not entstehende Lärmteppich die Lebensqualität im auch durch den Pendlerverkehr ohnehin stark belasteten Frankfurter Süden. Fraport begründet Schließung und Wiedereröffnung der Nordwestlandebahn in erster Linie betriebswirtschaftlich, als wolle sie ein Exempel statuieren. Unverrückbar setzt sie auf die Maximierung der Anzahl der Flugbewegungen. Das ist kurzsichtig und unwirtschaftlich. Die außerordentliche Umwelt- und Klimaschädlichkeit des Flugverkehrs machen es unwahrscheinlich, dass die Luftfahrtbranche je wieder in die alten Wachstumspfade zurückkehren wird. Es wäre sinnvoller, den Stillstand im Zuge der Corona-Krise für eine wirtschaftliche Neuausrichtung der Fraport zu nutzen. Schon jetzt liegt die Hauptertragsquelle der Fraport nicht in der Abwicklung der Flugbewegungen. Die Fraport sollte sich zu einem multimodalen Mobilitätskonzern weiter entwickeln und umweltfreundliche Mobilitätsangebote in ihre Produktpalette integrieren. Auch gesundheitliche Aspekte wie der Anstieg des besonders lungengängigen Ultrafeinstaubs in den südlichen Stadtteilen und im Stadtwald durch den Bodenbetrieb der NW-Landebahn, sollten bei den Überlegungen zur Wiedereröffnung dieser Bahn berücksichtigt werden. Die Schließung der NW-Landebahn hat für die Bevölkerung im Frankfurter Süden zu einer spürbaren Lärmentlastung geführt. Das ist in der Pandemie besonders wichtig, weil die meisten Freizeiteinrichtungen geschlossen sind und die Entlastung von Lärm und Luftschadstoffen im Stadtwald als Naherholungsgebiet besonders dringend geboten ist. Fraport begründet die Wiedereröffnung der Landebahn mit den Planzahlen der europäischen Flugsicherungsbehörde. Das erscheint als Erklärung beliebig. Offenbar besteht genügend Spielraum, um die Wiedereröffnung der Bahn zu verschieben. Die Stadt sollte daher ihre Einflussmöglichkeiten nutzen, um bei der Fraport ein Umdenken zu erwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 317 2021 Die Vorlage OF 61/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied/Sossenheim: Sanierung der Autobahnbrücken am Westkreuz

15.05.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 96/6 Betreff: Nied/Sossenheim: Sanierung der Autobahnbrücken am Westkreuz Vorgang: OM 5039/19 OBR 6; ST 1238/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Autobahn GmbH den Sachstand und Zeitplan der Brückensanierung am Frankfurter Westkreuz und der in OM 5039 beantragten Lärmschutzwand abzufragen. Begründung: Bereits seit mehreren Jahren läuft die Sanierung der Autobahnbrücken in schleppendem Tempo und mit langen Unterbrechungen. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Zuständigkeit für die Maßnahme von Hessen Mobil auf die Autobahn GmbH übergegangen. Im Gegensatz zu anderen Bauprojekten finden sich hierzu aber auf der Website der Autobahn GmbH keinerlei Informationen. Die Antragstellerinnen befürchten daher, dass Anliegen aus OM 5039 könnte im Rahmen der Übergabe in Vergessenheit geraten sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5039 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 367 2021 Die Vorlage OF 96/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Vorstellung der Baumaßnahme der ABG Frankfurt/Wohnheim Frankfurt zwischen Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße/Gretapfelstraße und Renettenstraße im Frankfurter Bogen in Preungesheim

14.05.2021 | Aktualisiert am: 16.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 32/10 Betreff: Vorstellung der Baumaßnahme der ABG Frankfurt/Wohnheim Frankfurt zwischen Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße/Gretapfelstraße und Renettenstraße im Frankfurter Bogen in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin möge die AGB Frankfurt bzw. die Wohnheim GmbH bitten, einen Vertreter in die Sitzung des Ortsbeirates zu entsenden, um die Baumaßnahme der AGB bzw. der Wohnheim GmbH näher zu erläutern. Begründung: Da es eine der letzten größeren Baumaßnahmen im Frankfurter Bogen ist, halte ich es für erforderlich, sie im Ortsbeirat näher zu erläutern. Die Baumaßnahme (Erdarbeiten) hat in den letzten Wochen, ursprünglich war der Beginn in 2019 vorgesehen, begonnen. Laut Bauschein-Nr. B-2020-1052-3 und B-2020-1053-3 sollen insgesamt 139 Wohnungen und 70 Pkw-Tiefgaragenstellplätze errichtet werden. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden und zwar - bis wann wird die Baumaßnahme voraussichtlich abgeschlossen sein, werden die Vorschriften des Bebauungsplanes eingehalten (Bebauung mit Erdgeschoß, 3 Stockwerken und zusätzlich mit Penthouse/Loft), - da nur 70 Tiefgaragenstellplätze (statt der nach der Stellplatzsatzung erforderlichen ca. 110 Stellplätze geschaffen werden, wie erfolgt der Ausgleich der fehlenden ca. 40 Stellplätze (z.B. durch Fahrradstellplätze oder Ablösezahlungen etc.) - welche Art von Wohnungen sind vorgesehen (Anzahl der Miet- bzw. Eigentumswohnungen), - wer und durch wenn erfolgt der Verkauf bzw. die Belegung (wie hoch ist der Anteil der sozial geförderten Wohnungen und erfolgt bei den Mietwohnungen, insbesondere eine Belegung aus sozialen Gründen, für die Personen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkte decken können, - erfolgt die Beheizung und die Warmwasserversorgung durch Fernwärme, - wie hoch wird das voraussichtliche Mietniveau pro Quadratmeter bei den Wohnung mit den unterschiedlichen Belegungsarten sein und ggfls. wie hoch wird der Quadratmeterpreis bei den Eigentumswohnungen sein. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 32/10 wurde zurückgezogen.

Partei: AfD

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht?

11.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 38/1 Betreff: Kennt der Magistrat seine eigene Vorgartensatzung nicht? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Laut Berichterstattung des Fernsehsenders "Hessischer Rundfunk" in der Sendung "Maintower" vom 26. März 2021 hat der Magistrat die Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 vor einiger Zeit im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und tritt als Vermieter der darin befindlichen Wohnungen auf. Seit nunmehr Jahrzehnten beklagen Bürger*innen des Gallus und der Ortsbeirat den Verlust von wertvollen Vorgärten zum Zwecke des Parkens und des Kommerzes. Regelmäßig verweist der Magistrat den nachfragenden Ortsbeirat auf anhängige Gerichtsverfahren in Kassel und schließt seine Stellungnahme ab mit den Worten "Die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind noch nicht abgeschlossen". Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Vorgartenflächen der Liegenschaft Sulzbacher Straße 2 unverzüglich zu entsiegeln und satzungsgemäß wieder als Vorgarten herrichten zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 197 2021 Die Vorlage OF 38/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Neubau St. Raphael, hier: Investitionskostenzuschuss

04.05.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2021, OF 7/7 Betreff: Neubau St. Raphael, hier: Investitionskostenzuschuss Vorgang: M 41/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die M 41 wird abgelehnt. Begründung: Dem Ortsbeirat werden vollendete Tatsachen zur Abstimmung vorgelegt. Das Anhörungsrecht ist damit ad absurdum geführt. Der freiwillige Investitionskostenzuschuss für eine konfessionelle Schule in dieser Höhe wurde von der früheren Mehrheit der Stadtverordneten bereits bewilligt, noch dazu in einer Sitzung, in der gerade das Haushaltsbudget für alle Bereiche mit Kürzungen von 143 Millionen aufwartet. Hinzu kommt noch ein Grundstücksgeschäft zugunsten der Kirche, mit dem das Projekt zum Vorzugspreis gefördert wird. Nutznießer ist das Bistum Limburg, eher bekannt für den Skandal um die Verschleierung der Kosten für einen rund 31 Millionen Euro teuren Dienst- und Wohnsitzumbau. Der Zuschuss des Bistums zum Bauprojekt beträgt mit 7.5 Millionen noch nicht einmal die Hälfte des öffentlichen Zuschusses. Bei einem Gesamtvolumen von 52 Millionen ist der städtische Anteil mehr als 25% - ohne das Grundstücksgeschäft! Wenn Eltern den Wunsch nach einer katholischen Schulbildung für ihre Kinder haben, spricht nichts dagegen, es ist verfassungsrechtlich garantiert. Nicht garantiert ist, dass dafür die Allgemeinheit aufkommen muss. Mit Blick auf den Zustand vieler städtischer Schulen und dem dortigen Sanierungsstau ist aber diese Förderung eines privaten Bauvorhabens umso unverständlicher. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 41 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 41 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 7/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD, FARBECHTE und BFF (= Annahme); GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Grillplatz Schwanheim

01.05.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2021, OF 28/6 Betreff: Grillplatz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Antrag OF 16/06 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass I. der Magistrat neben der Anberaumung eines Ortstermins mitteilt: 1. warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden ist, obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist; 2. wie nach Aufhebung des nächtlichen Grillverbotes von dem Grillplatz ausgehende Lärmbelästigungen wirksam bekämpft werden können; 3. wie bei dem fast gänzlichen Fehlen einer Begrenzung des Grillplatzes sichergestellt werden soll, dass nicht auch neben dem Grillplatz im unmittelbar angrenzenden Forst gegrillt wird; 4. wie sichergestellt werden kann, dass Fleisch, das in nicht unerheblichen Mengen liegen gelassen wird, nicht von Wildtieren gefressen wird (insbesondere bei Seuchengefahr); und 5. wie künftig verhindert werden soll, dass trotz der in ca. 300m Entfernung aufgestellten mobilen Toiletten die Umgebung des Grillplatzes erheblich mit Fäkalien verunreinigt wird. II. der Magistrat den Orttermin an einem Freitag- oder Samstagabend und nicht zu früh im Jahr anberaumt, um sicherzustellen, dass sich ein Bild über die starke Frequentierung des Grillplatzes und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen für Natur und Sicherheit vermittelt. Begründung: Anwohner haben sich wiederholt über die - massive Vermüllung; - nächtliche Lärmbelästigungen; - durch das Verbrennen von Plastikflaschen verursachte unzumutbare Luftverschmutzungen; - herumliegende Fäkalien und - offenes Feuer rund um den Grillplatz beschwert. Unter anderem wurde gefordert, dass die Bestreifung des Grillplatzes insbesondere zu den Abendstunden ausgeweitet wird. Nach einem Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mannheim[1], wonach jeglicher von einem Grillplatz ausgehender Lärm unzumutbar ist, wenn dieser nach der offiziellen Schließung weiterbenutzt wird, wurde die zeitliche Beschränkung aufgehoben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die zeitliche Beschränkung, die dem Schutz der Nachbarschaft dient, aufgehoben worden ist, nachdem sich die Nachbarn insbesondere über den Lärm beschwert haben. Es drängt sich der Verdacht auf, dass den Nachbarn ein effektiver Schutz gegen den von dem Grillplatz ausgehender Lärm genommen wird, indem die zeitliche Nutzungsbeschränkung aufgehoben wird, anstatt sich effektiv durchzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2021, OF 16/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 30 2021 1. Die Vorlage OF 16/6 wird mit der Ergänzung der Vorlage OF 28/6 beschlossen. 2. Die Vorlage OF 28/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Maßgabe" durch das Wort "Ergänzung" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Denkmal auf dem Preungesheimer Friedhof

20.04.2021 | Aktualisiert am: 29.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 8/10 Betreff: Denkmal auf dem Preungesheimer Friedhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das nach dem deutsch-französischen Krieg von 1870/71 entstandene und nachträglich später auf den Preungesheimer Friedhof versetzte Denkmal künftig über ein kleines Schild mit einem QR-Code auf die Erläuterungen, Informationen und Fotos des Gemeindebriefes Nummer 2, Jahrgang 13 der ev. Kreuzgemeinde für April/Mai 2019 hinweisen kann. Da die Prüfung sowie die hier erhoffte Aufstellung des QR-Codes noch einige Zeit beanspruchen dürfte, wird darum gebeten, nach Möglichkeit das Schild feierlich im Rahmen der in Mitte 2022 anstehenden 1250-Jahrfeier Preungesheims einzuweihen. Begründung: Die entsprechenden Erläuterungen sind ebenso interessant wie hilfreich. Sie berücksichtigen unter anderem auch die Situation der hier Lebenden vor den Ereignissen 1870/71 und die Jahrzehnte bis weit in die 1960-ziger Jahre hinein. Die Informationen sprechen auch den im 19. Jahrhundert weit verbreiteten Nationalismus an, der für heutige Generationen schwer nachvollziehbar und erträglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 66 2021 Die Vorlage OF 8/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Überbauung von Parkplätzen

19.04.2021 | Aktualisiert am: 06.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 4/16 Betreff: Überbauung von Parkplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu berichten, ob eine Überbauung von Parkplätzen mit Wohnungen auch im Stadtteil Bergen-Enkheim möglich ist. Anbieten würde sich u.a. der Parkplatz Schwimmbad an der Leuchte. Begründung: Nicht nur in unserer Stadt ist der Bau günstiger Wohnungen ein zentrales Thema. Doch die Flächen sind rar. Eine mögliche Lösung für dieses Platz-Problem: Stellflächen überbauen. Zudem würde es zusätzliche Verdichtungen von wertvollen Grünflächen vermeiden. https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/ spektakulaeres-konzept-wohnen-wir-kuenftig-auf-stelzen-6975572.html https://www.wochenanzeiger-muenchen.de/images/2018/09/ 114410_wide__xl.jpg Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 04.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 17 2021 Die Vorlage OF 4/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: WBE

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Informationsportal zur Wohnungsmarktentwicklung

19.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 3/7 Betreff: Informationsportal zur Wohnungsmarktentwicklung Vorgang: OA 665/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein digital gestütztes Informationsportal einzurichten, in dem alle relevanten Informationen zur Wohnungsmarkt-entwicklung aktuell und aufgeschlüsselt nach den Ortsbezirken kostenfrei zugänglich gemacht werden. Hierbei sind folgende statistische Unterteilungen zu berücksichtigen: - Bestand aller Wohnungen (Aufschlüsselung in Miet- und Eigentumswohnungen) - Bestand Förderweg 1 - Bestand Förderweg 2 - Bestand Genossenschaftliche Wohnungen - Bestand Gemeinschaftliche Wohnungen - Durchschnittsmiete aller Mietwohnungen Begründung: Die Stadt Frankfurt versucht, durch Instrumente wie z.B. dem Baulandbeschluss von 2020 die Zahl der Wohnungen im Förderweg 1 und im Förderweg 2 sowie genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnungen gezielt zu erhöhen. Um nachvollziehen zu können, wie gut diese Instrumente in der Praxis dazu beitragen, den Anteil dieser Wohnungen am gesamten Wohnungsbestand in Frankfurt insgesamt und in einzelnen Ortsbezirken sichtbar zu erhöhen und somit zur Lösung der Wohnungskrise beizutragen, sind genaue Informationen über die aktuelle Entwicklung des Wohnungsbestandes erforderlich. Die bislang von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Berichte zum Wohnungsmarkt enthalten keine Informationen über den Bestand an genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnungen, zur Entwicklung der Durchschnittsmiete im Stadtgebiet und in den einzelnen Ortsbezirken sowie über die Entwicklung der Bestände an öffentlich geförderten Wohnungen in einzelnen Ortsbezirken im Zeitverlauf. Damit werden diese wichtigen Kennzahlen bislang weder für das Stadtgebiet insgesamt noch für die einzelnen Ortsbezirke erfasst und zeitnah zugänglich gemacht. Auch mit einer entsprechenden Anfrage beim Bürgeramt für Statistik und Wahlen konnten lediglich die allgemeinen Wohnungsdaten für die Stadt Frankfurt bzw. den Ortsbezirk 7 in Erfahrung gebracht werden, jedoch ohne spezifische Aufschlüsselung. Auch beim Amt für Wohnungswesen konnte keine entsprechende Auskunft erteilt werden. Unserer Auffassung nach müssen die wohnungspolitischen Entscheidungen auf eine transparente statistische Grundlage gestellt werden - in Frankfurt im Allgemeinen und im Ortsbezirk 7 im Speziellen. Diese Informationen sind notwendig, um eine wirksame Wohnungspolitik betreiben zu können. Daher ist es sinnvoll, dass ein umfassendes, aktuelles, kostenfreies und für jede*n digital zugängliches Informationsportal geschaffen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 6 2021 Die Vorlage OF 3/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FARBECHTE, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten

19.04.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 12/11 Betreff: Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die neue 80% Förderung für Kommunen des BMVI für Ladeinfrastruktur zu nutzen und auf die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken und diese zu beraten, unverzüglich einen Plan für den Aufbau und das Wachstum an "marktpreisgerechten" Ladepunkten für ihre Mieter zu entwerfen und zeitnah umzusetzen. Begründung: Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben in der Regel auf den Parkplätzen der Liegenschaften der Wohnungsbaugesellschaften keinen Zugang zu elektrischen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. Bisher gibt es kaum öffentliche Ladepunkte in Frankfurt und Frankfurt befindet sich nicht unter den ersten 10 derer Großstädte mit Ladepunkten, sondern rangiert weit hinten in der Liste, direkt nach Regensburg bei den Kleinstädten. Ab 2030 wird VW keine konventionellen Autos mehr verkaufen, Volvo bereits ab 2025 und Mercedes wird ab 2030, 85% der verkauften Fahrzeuge mit Elektromotoren verkaufen. Der Trend ist inzwischen eindeutig und es ist an der Zeit, nun den Käufern von Neuwagen die Chance zu geben, elektrisch zu fahren. Wenn wir keine entsprechenden Angebote schaffen, werden die Elektrofahrzeuge in Köln und Hamburg fahren und nicht bei uns. Wir haben die Probleme mit schlechter Luft in der Stadt und sollten daher die Angebote, dort wo wir einen Hebel ansetzen können, umgehend umsetzen. Mit einer 80% Förderung durch das BMVI bedeutet dies einen großen Mehrwert und solle wahrgenommen werden. Mieter haben es schwer bei einem Unternehmen wie der AGB überhaupt Gehör zu finden. An den Gedanken, eine Ladestation in der Nähe der Mietwohnung von der ABG zu fordern, werden die wenigstens Mieter kommen. Daher ist es unerlässlich auf die Wohnungsbaugesellschaften zuzugehen und die entsprechenden Ziele vorzugeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 4 2021 Die Vorlage OF 12/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Nied: Sanierung/Instandsetzung der Gedenkstätte für die Opfer der Kriege von 1914 bis 1918 und 1939 bis 1945 auf dem Nieder Friedhof

15.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2021, OF 10/6 Betreff: Nied: Sanierung/Instandsetzung der Gedenkstätte für die Opfer der Kriege von 1914 bis 1918 und 1939 bis 1945 auf dem Nieder Friedhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der Gedenkstätte der beiden Weltkriege auf dem Friedhof in Nied zu veranlassen. Begründung: Die Gedenkstätte ist in die Jahre gekommen und befindet sich nunmehr in einem schlechten Zustand. So ist die Abdeckplatte der hohen Stele mit der Plastik einer Trauernden aus Bronze nunmehr so marode, dass sie anfängt, abzubröckeln. Auch dringt Regenwasser in die Stele ein. Die um die Stele liegenden und stehenden Sandsteinquader (Kunststein) sind vermoost. Die Schrift mit den Jahreszahlen ist teilweise nicht mehr zu lesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 26 2021 Die Vorlage OF 10/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Lärmschutz für die Grundschule Riedberg

19.02.2021 | Aktualisiert am: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 728/12 Betreff: Lärmschutz für die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Bauträger der Baustelle "Berghöfe" die Grundschule Riedberg und insbesondere ihre Container-Erweiterung auf dem topografischen Weg effektiv vor Baulärm zu schützen, beispielsweise durch eine Lärmschutzwand, einen temporären Erdwall oder ähnlich es. Begründung: Die Großbaustelle Berghöfe rückt immer dichter an die Grundschule Riedberg und ihre Erweiterung heran. Gerade in Corona-Zeiten ist Lüften elementar wichtig für die Gesundheit der Kinder und Lehrer*innen, wird aber durch Baulärm und Dreck zunehmend unmöglich gemacht. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7235 2021 Die Vorlage OF 728/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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Antrag Ortsbeirat 5 | PARLIS

Bahnprojekt „Knoten Frankfurt-Stadion“

05.02.2021 | Aktualisiert am: 16.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1909/5 Betreff: Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bezüglich des Bahnprojekts "Knoten-Stadion" (www.knoten-stadion.de) um folgendes: 1. Einrichtung einer unverzüglich entscheidungsfähigen Projektleitung aus Bahn, Stadt- und Ortsbeiratspolitik für die Projekt- und Bauzeit. 2. Erstellung eines Verkehrskonzepts, das den Bauverkehr einschließt, u.a. wegen der vorgesehenen längerfristigen Teilsperrung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße. Gleichzeitige Sperrungen der Überführungen Golfstraße, Adolf-Miersch-Straße, Goldsteinstraße und der Uferstraße sind nicht nur zu vermeiden, wie es im Erläuterungsbericht des Projekts auf Seite 116 heißt, sondern verbindlich auszuschließen. Gleichzeitig darf nur eine Unterführung gesperrt werden. 3. Erstellung eines umfassenden, detaillierten Baulärmkonzepts. 4. Regelmäßige, genaue und elektronische Informationen über die einzelnen Bau- und Sperrmaßnahmen. 5. Durchgehende Lärmschutzwände auf beiden Seiten der Trassen während der gesamten Bauzeit und danach. Dies ist besonders wichtig, weil alle sechs Trassen auf einem Damm verlaufen, was die Ausbreitung des Lärms begünstigt. 6. Zahl- und Tageszeitbegrenzungen für Güterzüge, Geschwindigkeitsbegrenzungen für Güter- und Personenzüge. 7. Begrenzungen und teilweise Verbote für Gefahrguttransporte z.B. mit Chlorverbindungen wegen Gesundheits- und Trinkwassergefährdungen vor allem im Bereich Bahnhof Stadion. 8. Lärmsanierung der alten Mainbrücke, die für Güterzüge vorgesehen ist. Güterzüge sind besonders laut und werden vermehrt nachts fahren. Begründung: Während die Planfeststellung noch nicht abgeschlossen ist, beginnen wesentliche Bauphasen für das Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion". Die Bevölkerung verdient umfassende und ständige Aufklärung über anstehende Bauphase und damit verbundene zu erwartende Beeinträchtigungen. Die kommunale Politik soll gemeinsam mit der Deutschen Bahn im rechtlich verbindlichen Austausch sein und für Transparenz sorgen. Ein umfassendes Verkehrskonzept, das Belastungen während der Bauzeit verbindlich begreznt, ist genauso wichtig wie umfassender Lärmschutz für die Anwohner*innen. Zumal das Vertrauen in die Bahn stark gelitten hat, z.B. bei Großbaustellen wie Stuttgart 21 oder Rastatt (Haverie und siebenwöchige Sperrung der Rheintalstrecke) oder die kürzliche Entgleisung der S6 durch Dammrutschung während der Bauarbeiten und unzumutbare Baustellenverkehre in Berkersheim trotz jahrelangem Planungsvorlauf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2021, OF 1919/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.02.2021, OF 1919/5 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7344 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7343 2021 Anregung an den Magistrat OM 7344 2021 1. Die Vorlage OF 1909/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird bezüglich des Bahnprojekts ‚Knoten Frankfurt-Stadion' (www.knoten-stadion.de) gebeten, Folgendes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einzubringen:" 2. Die Vorlage OF 1919/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Verkehrsdezernenten Klaus Oesterling" die Worte "und Vertreter der Deutschen Bahn" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Die Odina-Bott-Gesellschaft: Mietwohnungen in öffentlicher Hand

05.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1327/2 Betreff: Die Odina-Bott-Gesellschaft: Mietwohnungen in öffentlicher Hand Vorgang: EA 91/18 OBR 2; ST 1550/18 Der Magistrat wird aufgefordert, eine nach Odina Bott benannte gGmbH in kommunalen Besitz zu etablieren. Unternehmensziel der Odina-Bott-Gesellschaft ist es, Anlagevermögen in Form von Mietwohnungsobjekten zu halten und dieses in kontrollierter Expansion über die vollumfängliche Reinvestition des erhaltenen Mietzinses in die Unternehmensziele stetig zu mehren. Um den lokalen Wohnungsmarkt zu befrieden, wird bezüglich dieses Mietzinses festgesetzt, dass dieser mindestens 10 % unter dem qualifizierten Mietspiegel liegt. Die Neuinvestitionstätigkeiten der Odina-Bott-Gesellschaft konzentrieren sich dabei überwiegend auf die Erhaltungssatzungsgebiete der Stadt Frankfurt am Main. Der eventuelle Umbau erworbener Objekte folgt allein aus Nachhaltigkeitsgründen und jedenfalls in der Absicht, dass vorhandene Milieu zu erhalten. Es wird insgesamt beabsichtigt, dass der Kauf von Marktanteilen im Bestand als wohnungsmarktstabilisierendes Squeeze-out fungiert. Begründung: "Mit was für Mächten haben wir es zu tun! Diese Kapitalgewalten! Diese vermurkste duckmäuserische Stadtverwaltung!" - Odina Bott (1923-2000, Ehemalige des OBR2) Wozu Volkswirtschaft? Wer den einleitenden Teil eines entsprechenden Lehrbuchs liest, stößt unweigerlich auf den Begriff "Wohlfahrt". Dies kann aber nicht gewährleistet werden, wenn keine demokratische Kontrolle dessen erfolgt, was die Besitzenden von Produktionsmitteln damit anstellen. Zumal, wenn dies dermaßen lebensnotwendig ist, wie das "Recht auf Wohnen". Nicht das Kapital wird heute enteignet, sondern die Mieter:innen im angestammten Wohnumfeld der Großstädte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 91 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1327/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Über die Schaffung von Wohnraum durch Verhinderung von Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung

05.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1332/2 Betreff: Über die Schaffung von Wohnraum durch Verhinderung von Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung Vorgang: OA 488/19 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sich bei der hessischen Landesregierung für die Wiedereinführung eines Schutzgesetzes gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verwenden; 2. dem erfolgreichen Beispiel Münchens folgend (raum-fuer-muenchen.de), Sorge dafür zu tragen, dass ein Online-Portal eingerichtet wird, über das (gegebenenfalls anonym) das Wohnungsamt über vermutete Zweckentfremdungen von Wohnraum informiert werden kann; 3. zu veranlassen, dass die bestehenden Möglichkeiten der Baugesetzgebung zur Verhinderung von Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung gezogen werden. Hierzu ist a) ein Richtlinienwerk zum Umgang mit Leerstand und Wohnraumzweckentfremdung vorzustellen; b) bei der Bauaufsicht Frankfurt am Main (BaF) unter Beteiligung des Amts für Wohnungswesen eine Abteilung Wohnraumerhalt zu etablieren. Begründung: Aus der Perspektive der Wohlfahrtsökonomik führt ein überhitzter Wohnungsmarkt, wie er in Frankfurt am Main evident ist, in einem selbstverstärkenden Prozess zu spekulativem Leerstand, der weiterhin vermietbaren Wohnraum dem Mietmarkt entzieht. Dieses Allokationsproblem findet seine Verschärfung zudem noch im speziellen Vorgang der Wohnraumzweckentfremdung, wie es sich gerade am Beispiel Frankfurts zeigen lässt: So konnten hier während des Bestehens des hessischen Gesetzes zur Zweckentfremdung von Wohnraum zwischen 1985 und 2004 etwa 8500 Wohnungen dem Frankfurter Wohnungsmarkt zugeführt werden. Manche würden bei dieser Größenordnung von neu verfügbaren Wohnungen von einer wachsenden Stadt sprechen. Mithin ist gerade Wohnraumzweckentfremdung aus öffentlichem Interesse unerwünscht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2019, OA 488 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7243 2021 Die Vorlage OF 1332/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Keine Mieterhöhung der Nassauischen Heimstätte und ABG in Zeiten der Corona-Pandemie

04.02.2021 | Aktualisiert am: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 725/12 Betreff: Keine Mieterhöhung der Nassauischen Heimstätte und ABG in Zeiten der Corona-Pandemie In der aktuellen Situation sind viele Familien, Mietparteien in wirtschaftliche Schwierigkeiten durch u.a. Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit geraten. Dadurch ist jegliche Art der Mieterhöhung eine außerordentliche Belastung, die von vielen Mietern ökonomisch kaum tragbar ist. Daher ist das Gebot der Zurückhaltung in diesen schwierigen Zeiten angesagt. Auch am Riedberg und in Kalbach sind Mieter*innen davon betroffen. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle rechtlichen und tatsächlichen Einflussmöglichkeiten auf kommunaler Ebene gegenüber der Nassauischen Heimstätte Wohnen und der ABG zu nutzen, um aktuell keine Mitanpassungen vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 725/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Offenes Haus der Kulturen auf dem Campus Bockenheim

04.02.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 1316/2 Betreff: Offenes Haus der Kulturen auf dem Campus Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Nach jahrelangen Planungen zur Zukunft des Kulturcampus Bockenheim soll nun zumindest die Umwidmung des derzeitigen Studierendenhauses zum Offenen Haus der Kulturen zeitnah ermöglicht werden. Hierfür sollen im Gespräch mit dem Verein OHdK e.V. und der derzeitigen Eigentümerin des Geländes, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG, die Rahmenbedingungen festgelegt werden, zu denen das Haus in seiner Gesamtheit vom Verein übernommen und betrieben werden kann. Bzgl. des Kauf- bzw. Pachtpreises ist zu berücksichtigen, dass der Verein mit beträchtlichen Eigenmitteln die Sanierung des 68 Jahre alten denkmalgeschützten Gebäudes und dessen langfristigen Betrieb finanzieren will. Um ihn dabei zu unterstützen soll aus städtischen Mitteln eine Anschubfinanzierung geleistet werden. Das im Gebäude befindliche Studentenwohnheim und die Kindertagesstätte, die als gemeinnützige Einrichtungen nicht kommerziell genutzt werden sollen, bleiben im bisherigen Umfang erhalten. Die nach der Schließung des Bürgerhauses Schwälmer Straße dringend benötigten öffentlich zugänglichen Räume werden im Rahmen des Nutzungskonzepts für Vereine, Initiativgruppen und andere Organisationen incl. Parteien zur Verfügung gestellt. Begründung: Der Verein Offenes Haus der Kulturen gestaltet als Träger eines Netzwerkes zivilgesellschaftlicher Initiativen seit Jahren ein umfangreiches Kulturprogramm in den Räumen des Studierendenhauses auf dem Campus Bockenheim. Seit 2015 bis zum Herbst letzten Jahres fand jeden Sonntag ein Café statt, das zunächst vor allem der Unterstützung Geflüchteter diente, in den letzten Jahren aber immer mehr zum Stadtteilcafé wurde. Aufgrund der derzeitigen pandemiebedingten Einschränkungen kann diese Arbeit z. Zt. jedoch nicht mehr stattfinden. Der Magistrat der Stadt hat den Verein Offenes Haus der Kulturen damit beauftragt, ein Konzept für die weitere Nutzung des Studierendenhauses zu erstellen. Der Verein hat dieses Konzept im Sommer 2019 vorgelegt. Nun liegt auch die Umsetzungsstudie vor. die alle rechtlichen, wirtschaftlichen und baulichen Details der zukünftigen Nutzung sowie der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes mit großem professionellen Aufwand darstellt. Die Umsetzbarkeit des Konzepts erhält damit die notwendige solide Basis. Aufbauend auf der vom Verein geleisteten Arbeit besteht nun die Möglichkeit, den ersten Baustein zur Errichtung eines unabhängigen Kulturzentrums zu setzen und damit die Stadt um einen außergewöhnlichen Ort zu bereichern - dies umso mehr, als wesentliche Teile des Campusgeländes bereits vermarktet wurden. Dabei wurde keinerlei kulturelle Nutzung vereinbart und entgegen allen ursprünglichen Zusagen kaum geförderter Wohnraum geschaffen. Mit der Studierendenvertretung, die das Haus bis zum Umzug auf den Campus Westend weiterhin nutzen wird, soll eine Übergangslösung vereinbart werden. Durch den Fortbestand des Studentenwohnheims wird bezahlbarer Wohnheim erhalten- eine erhebliche Erhöhung der Miete würde nach Auskunft des Studentenwerks zur Schließung des Wohnheims führen -, während die Kindertagesstätte wichtige soziale Infrastruktur für die Stadtteile Westend und Bockenheim darstellt. Es werden öffentlich zugängliche Veranstaltungsräume für die Bewohner/innen der beiden Stadtteile geschaffen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7242 2021 Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Lärmgedämmte Altglascontainer

02.02.2021 | Aktualisiert am: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1053/3 Betreff: Lärmgedämmte Altglascontainer Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service (FES) GmbH, alle Altglascontainer im Nordend auszutauschen und durch lärmgedämmte Container zu ersetzen bzw. mitzuteilen, ob und an welchem Termin der Austausch im Nordend erfolgen soll. Eventuell könnte der Altglascontainer vor der Hermannstraße 46 bereits früher ausgetauscht werden, da sich für ihn kein Verstellort findet und die Bewohner unter dem Lärm leiden. Begründung: Immer wieder klagen Anwohner über die Lärmbelästigung durch Altglascontainer vor ihrer Haustür. Einem Zeitungsbericht (FNP v. 28.01.2021) zufolge will die von der Stadt beauftragte Firma Remondis die alten Container durch neue, lärmgedämmte Behälter ersetzen. Es wäre gut zu wissen, wie lange die Bewohner des Nordends auf den Austausch warten müssen, da für einige die jetzige Situation sehr unbefriedigend ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7217 2021 Die Vorlage OF 1053/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand

02.02.2021 | Aktualisiert am: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1054/3 Betreff: Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand Auf dem Grundstück hinter dem Haus Eiserne Hand 15 finden seit einigen Monaten Bauarbeiten statt. Laut Bauschild ist hier geplant: "Aufstockung eines Mehrfamilienhauses um ein Dachgeschoss mit Herstellen von 2 WE im DG und Ausbau im KG zu 2 WE (Vorderhaus) und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 36 Wohneinheiten (Hinterhaus) mit einer Tiefgarage mit 32 Stellplätzen". Dies ist nun ein weiteres Hinterhof-Bauprojekt im Nordend, das wie z.B. die Projekte im Bäckerweg und in der Gaußstraße Dimensionen umfasst, die einen Teil der vorhandenen Häuser einengen. Daher wird der Ortsbeirat aufgefordert, den Magistrat zu bitten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie ist es möglich, dass in diesem eng bebauten Teil des Nordends ein solch großdimensioniertes "Hinterhaus" erstellt wird? - Werden die notwendigen Abstände zu den bestehenden Häusern eingehalten? Welche Bauhöhe ist hier geplant? - Dem Vernehmen nach war der Platz vorher weitestgehend versiegelt, aber z.T. niedrig bebaut. Gibt es Pläne, hier Grün zu pflanzen? Wie steht es um die Luftzirkulation? - Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet-oder Eigentumswohnungen? Gibt es einen geförderten Wohnanteil und wenn ja, nach welchem Förderweg? - Welche Folgen ergeben sich aus dem Ausbau des Vorderhauses für die schon vorhandenen Wohnungen? Ist hier nicht auch zu erwarten, dass diese Art des Ausbaus zu der schleichenden Gentrifizierung des Stadtteils beiträgt? - Inwiefern lässt sich der Bau dieser Wohnungen und dieses neuen Wohnhauses mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren? Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem hohen Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei der sog. Nachverdichtung sollte es jedoch immer auch darum gehen, die Bebauung der Umgebung anzupassen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten und bezahlbaren Wohnraum für den Durchschnittsverdiener zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 16 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1054/3 dahin gehend ab, dass im Antragstenor der Fragenkatalog an vorletzter Stelle um die Frage 6. (neu) mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: "6. Wo wird in der Nähe ein Ersatz für die wegfallenden Carsharing-Parkplätze geschaffen?" Die Frage mit der Ziffer 6. (alt) erhält nunmehr die Ziffer 7. (neu). Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1054/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1931 2021 Die Vorlage OF 1054/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. Und 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF Ziffern 2. Bis 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einhausung der A 661: Variante L 2 weiter planen

25.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2021, OF 813/11 Betreff: Einhausung der A 661: Variante L 2 weiter planen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Die Einhausung der A661 in der Variante L2 wird unabhängig von der weiteren Planung des Baugebietes "Günthersburghöfe" geplant und auf den Weg gebracht. Begründung: Laut Medienberichten soll die Einhausung der A661 nur dann weiterverfolgt werden, wenn auch das Bauprojekt "Günthersburghöfe" errichtet wird. Für Planungsdezernent Mike Josef ergibt sich "kein Mehrwert für die Bewohner des Nordends". Dass die Einhausung einen enormen Mehrwert für die Bürger Bornheims und Seckbachs mit sich bringt, scheint den Planungsdezernenten nicht zu interessieren. Die Einhausung mit der Mindestvariante L2 (der Ortsbeirat 11 hat wiederholt die Variante L1 als favorisierte Lösung benannt) bietet für die Bürger von Seckbach und Bornheim die Chance, die städtebauliche Schande einer ab 2030 6-Spurigen Autobahn abzumildern und ein Mindestmaß an Schutz vor Lärm und Abgasen sicher zu stellen. Durch die Autobahn sind der "Kernstadtbereich" und die östlichen Stadtteile nicht nur optisch sondern auch baulich getrennt. Durch den Wegfall der Einhausung werden die östlichen Stadtteile weiter abgehängt und mit Lärm und Abgasen belastet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 677 2021 Die Vorlage OF 813/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Sätze zwei und drei in der Begründung entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!

20.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2021, OF 1045/3 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer und Bornheimer Landstr., in der Spohrstr. Und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Milieuschutz Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ein Glück, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7142 2021 Die Vorlage OF 1045/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Altglascontainer im Stadtteil Harheim

14.01.2021 | Aktualisiert am: 29.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2021, OF 287/14 Betreff: Altglascontainer im Stadtteil Harheim der Ortsbeirat bittet den Magistrat in Absprache mit der FES Alle Altglascontainer im Stadtteil Harheim werden ausgetauscht und durch lärmgedämmte Container ersetzt. Begründung: Noch sind in Harheim ausschließlich alte, nicht gedämmte Glascontainer aufgestellt, die in den Wohngebieten zunehmend zu Beschwerden wegen Lärmbelästigung führen. Um die Lärmbelästigung der Anwohner deutlich zu senken aber gleichzeitig ausreichend gut erreichbare Entsorgungsmöglichkeiten anzubieten, müssen diese Container durch neue, zeitgemäße und umweltverträgliche Behälter ausgetauscht werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Mietsenkungen für Handel, Gastronomie und Gewerbetreibende

07.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 810/11 Betreff: Mietsenkungen für Handel, Gastronomie und Gewerbetreibende Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat setzt sich seit vielen Jahr für den Erhalt fußläufiger Nahversorgung ein. Dies gilt für Ladengeschäfte, Gastronomie, Friseure und sonstige Dienstleister in unseren Stadtteilen. Durch die Corona Pandemie und die verordneten Schließungen sind viele Kleinbetriebe in ihrer Existenz bedroht. In den Liegenschaften die durch die Stadt, oder stadtnahe Vermieter vermietet werden, bitten wir den Magistrat sich dafür einzusetzen, das auch durch das Mittel von Mietminderungen, die Weiterexistenz der Betriebe ermöglichst wird. Bei privaten Vermietern bitten wir den Magistrat mit Hilfe der Wirtschaftsförderung Maßnahmen zu erarbeiten, wie den Mietern geholfen werden kann. Begründung: Durch die Verlängerung der Betriebsschließungen wird für viele Kleibetriebe die Existenz immer stärker bedroht. Mietminderungen, auch über die verordneten Schließungszeiträume hinaus könnten dazu beitragen, dass die Betriebe wieder auf die Füße kommen. Solche Hilfen sind sinnvoller als der Verlust der Infrastruktur in den Stadtteilen und die Belastung der Sozial Systeme durch Pleiten verursachte Arbeitslosigkeit. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7197 2021 Die Vorlage OF 810/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und 1 BFF gegen 2 CDU, 1 BFF und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 1 | PARLIS

Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigen

06.01.2021 | Aktualisiert am: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 1561/1 Betreff: Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf die FES und die ABG dergestalt einzuwirken, dass die Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz (am Baum gegenüber der Werftstraße 8) endlich nachhaltig beseitigt werden. Begründung: Seit mehreren Jahren bildet sich um den Baum gegenüber der Werftstraße 8 ein fast permanenter Sperrmüllhaufen, der ein dauerndes Ärgernis für Anwohner und Passanten darstellt Dieser ist sehr selten zur Abholung angemeldet. Anwohner rufen regelmäßig bei der Frankfurter Entsorgungs Gesellschaft (FES) an und melden die Müllablagerung, die dann auch umgehend abgeholt wird. Das Mietshaus, aus dem die Mieter - nach glaubhaften Angaben mehrerer Anwohner - offenbar den Sperrmüll rausstellen, gehört der ABG. Das Mietshaus befindet sich am Rottweiler Platz bzw. Rottweiler Straße. Mehrere Telefonate der Anwohner mit der ABG (die "weitergeleitet werden sollten") haben offenbar nichts gebracht. Eine Möglichkeit, Druck auf die Mieter auszuüben, könnte darin bestehen, zukünftig den Müll kostenpflichtig abholen zu lassen und die Kosten auf die Mieter umzulegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7319 2021 Die Vorlage OF 1561/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung an den Anfang des Antragstenors überstellt wird. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg

06.01.2021 | Aktualisiert am: 18.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 622/8 Betreff: Straßenqualität im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob im zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Neubauprojektes gemäß Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn auch eine Instandsetzung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Am Stockborn/Praunheimer Weg geplant ist und falls nicht, wann mit einer Sanierung der schadhaften Straßenabschnitte zu rechnen ist. Begründung: Die Fahrbahn in Höhe der o.g. Kreuzung ist teilweise in sehr schlechtem Zustand. Auf der stark genutzten Linksabbiegerspur aus Fahrtrichtung Nordwestzentrum Richtung Praunheim/Nordwest-Krankenhaus zum Beispiel gibt es üble "Hügellandschaften", die mit der Fahrerlenkung des Pkw oder Lkw um die Fahrzeugkontrolle ringen. Da momentan das Neubaugebiet "Stockborn" entsteht, bietet es sich an, die Straßensanierung unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen in Angriff zu nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1923 2021 Die Vorlage OF 622/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 16 | PARLIS

Grabungen des Amtes für Bodendenkmalpflege hier: Marktstraße 51 in Bergen Enkheim

05.01.2021 | Aktualisiert am: 20.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 350/16 Betreff: Grabungen des Amtes für Bodendenkmalpflege hier: Marktstraße 51 in Bergen Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Das Amt für Bodendenkmalpflege hat auf dem Grundstück Marktstraße 51 in Bergen Enkheim, im Sommer 2020 Grabungen durchgeführt und diverse Funde gemacht und dokumentiert. Für die interessierte Bevölkerung Bergen Enkheims gab es dazu allerdings noch keine Information. Es wäre wünschenswert dass der Ortsbeirat über die Ergebnisse von Grabungen informiert wird. Begründung: Bisher wurden weder Ortsbeirat noch die ARGE Heimatmuseum Bergen Enkheim über die Ergebnisse informiert. Gerade Funde und Erkenntnisse aus der Geschichte unseres Stadtteils der ehemaligen Stadt Bergen Enkheim sind von allgemeinen Interesse, selbst Erkenntnisse aus den Grabungsfunde in der Haingasse mit Resten der Ringmauer und Grabungen auf dem Schelmenburgplatz wurden noch nicht bekannt gemacht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7092 2021 Die Vorlage OF 350/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 3 | PARLIS

Leibnizstraße 12: Warum wird die Schaffung von zwei Wohnungen verhindert?

05.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 1027/3 Betreff: Leibnizstraße 12: Warum wird die Schaffung von zwei Wohnungen verhindert? Der Eigentümer der Liegenschaft Leipnizstraße 12 hat sich an den Ortsbeirat 3 - Nordend gewandt und berichtet, dass ihm die Aufstockung seines Wohnhauses in der Leipnizstraße 12 bei gleichzeitigem Abriss eines Gebäudes im Hof und Entsiegelung der Hoffläche mit Hinweis auf die Milieuschutzsatzung verweigert worden sei. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten a) Warum wurde der Dachausbau zur Schaffung 2 neuer Wohnungen in der Liegenschaft nicht genehmigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7163 2021 Die Vorlage OF 1027/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Chance für Wohnungsbau im Gebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang nutzen

04.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 545/7 Betreff: Chance für Wohnungsbau im Gebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang nutzen Vorgang: M 73/20 Die Umwandlung des Gewerbegebietes "im Vogelsgesang" in ein urbanes Mischgebiet ist eine entscheidende Weichenstellung für die weitere Belebung des Stadtteils Hausen. Die Nähe der Nidda, des Niddaparks, der U-Bahn-Station der U6, sind gute Voraussetzungen für ein urbanes, lebenswertes Wohnen. Deshalb ist eine zügige Bebauung des Areals für den dringend benötigten Wohnraum und wohnverträgliche Gewerbenutzung angesagt, verbunden mit den Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Aufstellung des B-Plans mit aufzunehmen (Aufstellungsbeschluss M73) und den B-Plan zügig aufzustellen. 1. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe oder ein urbanes Mischgebiet vorgesehen, in den weiteren Gebieten eine Wohnbebauung, die ggf. um eine wohnverträgliche Gewerbenutzung ergänzt werden kann. 2. Für das Gebiet sollen 50% der neu errichteten Wohnungen als geförderter Wohnraum errichtet werden. 3. Die vorgegebene Gebäudehöhe soll sich an den bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern (3-4 Geschosse) orientieren. Im Zeichen der Klimafragen ist eine ökologische, nachhaltige Flächennutzung notwendig, deshalb soll auf Reihen- und Einfamilienhäuser verzichtet werden. 4. Die für die Gewerbenutzung vorgesehenen Gebäude im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich soll die Gebäudehöhe möglichst ein Geschoss höher sein als die Fahrbahn der Autobahn. So kann die Bebauung als Lärmschutz für das Quartier fungieren. 5. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen, jedoch Flächen für Nahversorgung vorgesehen, möglichst in Hybridbauweise mit Wohnen und Gewerbeflächen kombiniert. Für die Versorgung wäre eine Ansiedlung der Nahversorgung im nördlichen Teil wünschenswert. 6. Für alle neu entstehenden Gebäude ist ein hoher energetischerer Standard wünschenswert. (z.B. Niedrigenergiehaus-Modelle, Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.) Auch die Gewerbegebiete sollen sich nachhaltig orientieren. Synergieeffekte wie z.B. die Nutzung der Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung sind anzustreben. 7. Die zu schaffenden Stellplätze sollten die extrem gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen und die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. 8. Die Nähe zum Volkspark Niddatal mit seinen Natur- und Landschaftsschutzzonen ist bei der Planung zu berücksichtigen. Das Gebiet soll aber auch zum Niddapark hin geöffnet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.05.2020, OF 471/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 545/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzen

04.01.2021 | Aktualisiert am: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 704/12 Betreff: Rechtsverbindliche und erschlossene Baulandflächen für Wohnungsbauten nutzen Der Magistrat wird gebeten, in Erörterungen mit den Eigentümern du unter Prüfung rechtlicher Möglichkeiten, auf eine Bebauung der seit Jahrzehnten brachliegenden Wohnungsbaugrundstücke zu drängen , um den Bestand an Sozialwohnungen, vorrangig an öffentlichen Seniorenwohnungen, in Kalbach zu erweitern. Dies betrifft insbesondere die Flächen: - Bebauungsplan 468, Flur 15, Flurstück 64/2, Bereich Im Wiesengrund Größe ca. 2000 m2, festgesetzte Wohnbebauung bis zu 3 Geschosse, - Bebauungsplan 469, Flur 5, verschiedene Flurstücke auf der nordöstlichen Seite der Langen Meile, Größe ca. 2400 m2, festgesetzte Wohnbebauung bis zu 3 und 4 Geschosse Begründung: Trotz des starken Bedarfs an preiswerten Wohnungen bleiben viele Baulücken aus spekulativen Gründen ungenutzt. Obwohl diese Grundstücke mit öffentlichen Geldern erschlossen und nutzbar gemacht wurden und deren Wert damit eine wesentliche Steigerung erfuhr, werden diese Grundstücke nicht der vorbereiteten Nutzung zugeführt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7065 2021 Die Vorlage OF 704/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in Erörterungen mit den Eigentümern auf eine Bebauung der seit Jahrzehnten brach liegenden Wohnungsbaugrundstücke hinzuarbeiten, um den Bestand an Sozialwohnungen, vorrangig an öffentlichen Seniorenwohnungen, in Kalbach zu erweitern." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2 | PARLIS

Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße

01.01.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1288/2 Betreff: Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das unbebaute Grundstück in der Wiesenau (Ecke Friedrichstraße) ist. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1906 2021 Die Vorlage OF 1288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Voraussetzungen für eine Senioren-Tagespflegeeinrichtung schaffen

16.12.2020 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2020, OF 283/14 Betreff: Voraussetzungen für eine Senioren-Tagespflegeeinrichtung schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück Korffstraße 31c, Flurstück 914/7, Flur 1, Gemarkung Harheim (495), die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren zu schaffen. Es handelt sich um die im Zuge des geplanten Neubaus des Feuerwehrgerätehauses von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG durch die Stadt Frankfurt zu übernehmende Liegenschaft, welche derzeit als Standort für das alte Gerätehaus genutzten wird. Begründung: Der Bedarf für Tagespflege ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dieser Trend wird sich in Anbetracht der Altersstruktur der Bevölkerung voraussichtlich in den kommenden Jahren noch verstärken. Das Freizeitangebot einer solchen Einrichtung und die Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen und aufrecht zu erhalten bietet Pflegebedürftigen einen großen Gewinn an Lebensqualität. Darüber hinaus stellt ein Tagespflegeangebot eine Entlastung für die pflegenden Personen in häuslicher Pflege dar und macht damit die häusliche Pflege oft überhaupt erst möglich. Sie kann einen großen Beitrag leisten, pflegebedürftigen Menschen den Wunsch zu erfüllen, weiter in der eigenen Wohnung zu leben. Das genannte Grundstück geht im Zuge des Baus eines neuen Gerätehauses an die Stadt Frankfurt über. Es ist nach Auffassung des Ortsbeirates wegen seiner Lage und Größe für das Vorhaben gut geeignet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7203 2021 Die Vorlage OF 283/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim

14.12.2020 | Aktualisiert am: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1117/10 Betreff: Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob es ein Planänderungsverfahren für die BAB 661 für den Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße / B 521 und der Anschlussstelle Frankfurt-Ost geben wird? 2. aus welchem Grund würde dieses durchgeführt? 3. werden sich in diesem Fall Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Lärmemissionen auf die Autobahnabschnitte im Bereich von Preungesheim, Frankfurter Berg und Bonames ergeben? 4. können diese Abschnitte gegebenenfalls in das Planänderungsverfahren einbezogen werden? Begründung: Aufgrund im Laufe der Zeit geänderter Vorschriften besteht leider nicht überall ausreichend Lärmschutz. So fehlt beispielsweise im östlichen Bereich zu der Straße "An der Wolfsweide" in Preungesheim bisher noch jeglicher Lärmschutz. An anderen Stellen, wie zum Beispiel im Bereich New Betts ist der Lärmschutz zumindest verbesserungswürdig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1888 2021 Die Vorlage OF 1117/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Ideen

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1

GINNHEIMER Spargel

20.05.2025

Es ist die Idee einer intelligenten Frau, die mich fragte, weshab der Spargel nicht als Wegweiser für die Himmelsrichtungen Nord / Süd farblich markanter gestaltet werden könne?

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Wohnraum optimaler nutzen

17.04.2024

Guten Tag, bei meiner Wohnungssuche bin ich sehr oft damit konfrontiert worden, dass große Wohnungen an Einzelpersonen vermietet werden, auch wenn sie von der Größe für eine zwei-Personenhaushalt geeinigt wären, zum Beispiel für eine Wohngemeinschaft, auch bei einem guten Job und Gehalt. Es ist bekannt, dass sehr viele Wohnungen in der Stadt nicht optimal genutzt sind. Das Thema ist sehr komplex und es ist oft fast unmöglich dies zu ändern. Oft gibt es in den Medien Äußerungen von renommierten Architekten, dass wir uns aufgrund Raummangel in der Stadt verkleinern müssen, unseren Wohnraum begrenzen und weniger Autos fahren sollen. Der Wohnungsbau kommt bei weitem nicht hinterher. Außerdem gibt es in der Stadt kaum noch Platz. Andererseits steuert der Wohnungsmarkt komplett dagegen. Große Wohnungen werden bevorzugt an Einzelpersonen vermietet, auch wenn es Interessanten gibt, die die Wohnung optimaler nutzen würden. Dabei stellt das Vermieten an mehrere Personen keinen wirtschaftlichen Nachteil für den Vermieter. Meiner Meinung nach sollte der Stadt gegensteuern und Leuten, die freiwillig ihren Wohnraum teilen möchten und damit gleichzeitig weitere Wohnungen freistellen (!), Unterstützung geben. In einer Zeitung habe ich neulich einen Artikel gelesen, in dem gefeiert wurde, wie eine ältere Dame die vielen Zimmer in ihrer Wohnung in Hamburg an verschiedene Leute vermietet. Wie kommt diese Einstellung mit der Tendenz zusammen, dass die Wohnungen an so wenige Leute vermietet werden, wie eben möglich. Mein Vorschlag wäre, bei Vermietung von Wohnungen ab bestimmter Größe, den Bewerbern Vorteil zu verschaffen, die eine bestimmte Wohnung optimaler, gemäß ihrer Größe, nutzen können. Die Lage ist viel zu kritisch, um es dem freien Markt zu überlassen und gleichzeitig über den extremen Wohnraummangel in der Stadt zu beklagen.

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272

Heddernheims römische Geschichte bewahren und nicht zubauen

22.11.2023

Unser beschauliches Heddernheim hat eine große Vergangenheit. Vor fast 2000 Jahren wurde hier von römischen Soldaten die Stadt NIDA gegründet, und war über viele Generationen hinweg das Zentrum der Region. In der Stadt wurden Thermen, mehrere Tempel und Theater erbaut. Die Gegend war 100 Jahre lang eine faszinierende Forschungsstätte für Archäologen, aber in den 20ger und 60er Jahren wurde das meiste für die Ernst May Siedlung und die Nordweststadt überbaut und ist für immer verloren. Jetzt hat das Denkmalamt das allerletzte Stadtviertel, das noch erhalten im Boden lag, erschlossen, aber die Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft möchte nun auch diesen Bereich mit hohen Wohnblöcken zubauen. Wir wollen diesen letzten Bereich, der noch vor Ort erhalten ist, nicht auch vernichten und fordern deshalb, dass hier ein Archäologisches Museum entsteht! Hier kann ein Ort entstehen, an dem unsere Kinder mit ihren Schulklassen in die Vergangenheit vor der Haustür schauen können! Man könnte zum Beispiel zeigen: * Einen rekonstruierten Mithras-Kult-Keller, der Teil der Kultur vor allem von Römischen Truppen war * Eine erhaltene Mauer eines großen Hauses, das uns erstaunen lässt vom Lebensstandard schon zur Zeit der Römer * Ein Kultkeller, ein Holzkeller und * Töpferöfen, wo das Alltagsleben bildlich vorstellbar wird Die Stadt Frankfurt will für dieses letzte Teil von NIDA keinen Denkmalschutz festlegen, sondern ihn überbauen. Lassen wir diese unersetzlichen Erinnerungen doch nicht in Vergessenheit geraten! Man kann eine dauerhafter Ausstellung etablieren, Führungen für fachlich Interessierte anbieten, man kann die Schulklassen vor Ort auf eine Reise in eine fremde und vergangene Welt mitnehmen. Anstatt das Areal einfach nach Schema F zuzubauen, könnte manhier ein Kleinod schaffen, dass die Nordweststadt endlich mit ihrer Geschichte verbindet und auch für Besucher attraktiver macht!

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220

Garagen wieder ihrem Zweck zuführen

02.05.2023

Nach hessischer Bauordnung (HBO), darf eine Garage ausschließlich für Auto, Motorrad, Ersatzreifen und Zubehör genutzt werden. Wer seine Garage trotzdem mehr als Lagerhalle denn als Stellplatz nutzt und keinen Platz für sein Auto lässt, kann die Bauaufsicht seiner Kommune auf den Plan rufen. Warum wird das in Frankfurt nicht getan, bzw. kontrolliert? Ich kenne viele Garagen, die mit allem möglichen vollgestellt sind, bzw. als Werkstatt dienen. Die Autos werden dann auf öffentlichen Raum geparkt, oft verbotswidrig (was in den Frankfurter Außenbezirken natürlich niemanden interessiert).  Entweder sollte man bestehende Gesetze durchsetzen und kontrollieren, oder man schafft sie ab. Man kommt sich in Frankfurt manchmal wie in einem rechtsfreien Raum vor, wo jeder (insbesondere Autobesitzer) machen kann, was er will.

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4

Parkhaus anstatt Parkplatz

02.08.2022

Die Wohnheim / ABG sollte aufgefordert werden anstatt dem Parkplatz zwischen den Häusern Kleemannstraße 40 und 42 ein Parkhaus zu errichten, um dem immensen Parkdruck in der Siedlung entgegen zu wirken. Die Dachfläche könnte dann begrünt und oder mit Solarpanels ausgestattet werden.

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39

Verzicht auf Abriss und Neubau

07.12.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, die Baudezernentin Sylvia Weber hat sich schon für eine Beweispflicht, dass es keine Alternative zum Abriss gibt, ausgesprochen. Daran möchte ich anknüpfen und Bitte um tatsächliche Durchsetzung dieses Vorhabens. Wir müssen von der weit verbreitete Denkweise "es ist viel einfacher auf der grünen Wiese zu planen" unbedingt abrücken. Hier wünsche ich ein klares Umdenken hin zur Bestands- und Leerstandsnutzung, hin zu Aufstockungen und Nachverdichtungen, statt weiter Flächen zu versiegeln und die Landschaft zu zersiedeln. Leider ist das Bauen im Bestand aktuell zu schwierig. Hierzu braucht es eine Umbauordnung, die von den Architects for Future ausreichend und im Detail erarbeitet wurde und dem Bauministerium vorliegt. Es gibt viele Stellschrauben, die müssen umfassend und zusammenhängend angegangen werden. Beton/Zement ist für 8% der weltweiten Co2 Emission verantwortlich, das ist fast 3x soviel wie das Fliegen. Nachwachsende Rohstoffe wie Stroh oder Hanf, aber auch Holz sind zum Teil Abfallprodukte aus der Landwirtschaft. Es sollte vereinfacht werden, diese zu verwenden. Sollte dennoch gebaut werden müssen, sollte nach dem UrbanMining-Prinzip gebaut werden. Das bedeutet, dass auch wieder rückgebaut werden kann und die Produkte an anderer Stelle eingesetzt werden können. So bleibt auch der Wert der Materialien erhalten. Dafür braucht es einen Gebäudepass. Ich wünsche mir für unsere Zukunft, dass wir als Stadt Frankfurt als Vorreiter agieren und mutig die überfällige Bauwende angehen. Lasst uns auf Abriss verzichten und unsere Bestandsgebäude und deren Graue Energie wieder Wert schätzen. Mit freundlichen Grüßen Maureen Witte

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Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen

16.04.2021

In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.

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Änderung Bebauungsplan Fassadenbegrünung

22.11.2020

In ARD Alpha lief heute ein interessanter Beitrag zum Thema Fassadenbegrünung. In Singapur werden Neubauten, insbesondere Hochhäuser, nur noch genehmigt, wenn die Fassaden begrünt sind. Eine dort ansässige Firma hat bspw. Module mit Pflanzen entwickelt, die mit zwanzigjähriger Garantie und automatischer Nährstoff- und Wasserversorgung ausgestattet sind. Idee: Die Stadtverordnetenversammlung soll die Bebauungspläne aller Stadtteilen so ändern, dass Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Hotels, ... nur noch mit singapurähnlichen Begrünungskonzepten renoviert und neu gebaut werden dürfen. Begründung: Neben des optischen Effektes ist die Auswirkung auf das Stadtklima Grund meiner Idee. In den letzten Sommern war es in den Neubau- und Hochhausvierteln unerträglich heiß. Der Magistrat hat dies zwar brav via Pressemitteilung thematisiert, aber sonst nichts unternommen. Es wurde von Umweltdezernat sogar hingenommen, dass Alleebäume nachhaltig geschädigt sind, weil sie nicht gegossen wurden.

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11

Industriedenkmäler erhalten - Einspruch im Planoffenlegungsverfahren - Bebauungsplan Nr. 834 - Schönhofquartier

13.01.2020

Alte Kasernenreste erhalten – In der alten Naxos- Schleifmittelfabrik betreutes jugendliches Wohnen einrichten ! Mit dem Bau der Main-Weser-Bahn legten die Preußen die Kaserne an, und hatten einen Ladebereich am Westbahnhof. Das Artilleriegiment hieß König Humbert von Italien. Ich wäre dafür das Kasernengebäude und die Reitschule zu erhalten, am besten wäre es, die städtischen Bühnen blieben dort, zusammen mit Büros für Kreative. Dort wo das Siemensgebäude steht und weiter hin zum Stellwerk könnte man ruhig noch etwas in die Höhe gehen, 10 Stockwerke vielleicht, an dieser Stelle wäre ein Wohnturmriegel ähnlich des Sonnenrings in Sachsenhausen wegen des S-Bahn"lärms" sogar wünschenswert. Dann könnten an anderer Stelle Stockwerke wegfallen. Das Siemensgebäude könnte zur Grundschule umgebaut werden, oder an dieser Stelle eine Neue errichtet werden. An der Rödelheimer Landstraße selbst sollten möglichst viel von den bestehenden Wohnhäusern stehen bleiben, mit einer ansteigenden Bebauung zur S-Bahn hin. Dann würden die Bewohner der Gründerzeithäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Sonnenlicht behalten, auch das wäre schön. Gleichzeitig bekommen mehr Wohnungen des Neubauviertels einen Ausblick auf den Taunus. Ich möchte mir und den Eingeborenen möglichst den alten Anblick erhalten. Der Anblick der alten Schleifscheibenfabrik Burckhard & Co. (Naxos- Schleifmittel) wäre auch für meine Stadtführungen auf dem Fahrrad durch Bockenheim sehr wichtig. Ich brauche alle diese Gebäude für mein Glasperlenspiel sozusagen. Auch Kinder lernen an solchen Gebäuden, alle Kinder lernen sie auf den Ausflügen mit Kindergarten und Schule kennen, Heimat- und Sachkunde ist das Stichwort. Ein nicht zu unterschätzendes Fach, wenn sie sich als Erwachsene mit Menschen aus anderen Kulturen austauschen. Auch für Film- und Fernsehen sind diese Gebäude, zusammen mit einem schönen Entwurf im Hintergrund nicht uninteressant. Man könnte dort ein Kinder- und Jugendzentrum einrichten, mit betreutem Wohnen in den alten Arbeiterwohnungen die neben dem Produktionsgebäude stehen. Wenn die alte Maschinenhalle an der Straße zu belastet ist, warum baut man dann nicht einfach alle Fenster aus, sichert sie, und erbaut dass Gebäude in der Kubatur einfach neu mit alten Fenstern, mit einem neuen Innenleben. Der Rest der Produktionsanlagen müssen abgerissen, und der dazugehörige Boden ausgetauscht werden; aber bei dem vorderen Gebäude muss Silhouette und Eindruck hinterher wieder gleich sein. Vielleicht mit einem Dach, wie es die originale Halle hatte, Vorbilder sind erhalten. Sollte die vordere Halle ohne Schadstoffsanierung nutzbar sein, dann schlage ich vor das Dach auf alt umzubauen. Der straßenverkehrliche Anschluß ans Volta-Viertel sollte meiner Meinung nach nicht mit einer Überführung gemacht werden, zu viele Radfahrer sind zu erwarten, die nicht über die Ludwig-Landmann-Straße vom Voltaviertel nach Rödelheim-Eschborn-Kronberg fallen wollen. Ein schmaler beschrankter Bahnübergang, gerade breit genug für 1,5 Autos wäre die bessere Lösung; gerade für die Alten. Eine zusätzlich zu erwartende Steigerung des S-Bahn Verkehrs durch die durchgehende Verbindung nach Usingen muss über den Homburger Damm abgewickelt werden, dann wären die Zugpausen gerade groß genug um attraktiv für Fußgänger und Radfahrer, aber unattraktiv für den PKW-Verkehr zu sein. Ich fordere hiermit den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den offenliegenden Bebauungsplan noch einmal meinen Vorschlägen entsprechend zu überarbeiten.

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292

Mietentscheid: Grundlegender wohnungspolitischer Wandel statt Verzögerungstaktik

22.12.2019

In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Während die städtische Wohnungspolitik profitorientierten Akteuren Tür und Tor öffnet, steigen allerorts die Wohnkosten und müssen bereits jetzt viele Haushalte mehr als 50% ihres verfügbaren Einkommens für die Miete aufbringen. Diese Politik führt in vielen Stadtvierteln zu Mietpreisexplosionen, Verdrängung und Verödung. Das haben wir satt. Im Einklang mit den Forderungen des Mietentscheids sehen wir die ABG Frankfurt Holding als städtische Wohnungsbaugesellschaft in der Pflicht, sich ausschließlich auf die Schaffung von gefördertem Wohnraum zu konzentrieren. Zudem soll jede Wohnung, die im ABG-Bestand frei wird, als geförderte Wohnung neu vermietet werden. Des Weiteren halten wir es für notwendig, dass Mieterinnen und Mietern, die bereits in ABG Wohnungen wohnen und Anrecht auf eine Sozialwohnung haben, die Miete auch auf entsprechende 6,50€/m² gesenkt wird. Diese Forderungen würden dem drastischen und kontinuierlichen Sinken des Bestands an Sozial- und bezahlbaren Wohnungen unmittelbar etwas entgegensetzen. 25.000 Bewohner*innen unserer Stadt haben mit der Unterzeichnung des Mietentscheids im Herbst/Winter 2018 das notwendige Quorum erreicht und damit die gesetzliche Bedingung für die Durchführung eines städtischen Bürgerentscheids erfüllt. Von Seiten der Verantwortlichen wird dem demokratischen Recht auf ein Bürgerbegehren jedoch seit Abgabe der Unterschriften am 15.Januar 2019 mit juristischer Verzögerung, Delegitimierung, Ignoranz und der Verbreitung falscher Informationen begegnet (https://mietentscheid-frankfurt.de/?p=1454). Wir wollen eine demokratische Stadt, in der Möglichkeitsräume geschaffen und ein würdevolles Leben für alle möglich ist. Daher fordern wir die Stadt auf, das Votum der Bürger*innen ernst zu nehmen und endlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, den Bürgerentscheid stattfinden zu lassen. Geben Sie den Frankfurterinnen und Frankfurtern die Möglichkeit, demokratisch über die Forderungen des Mietentscheids abzustimmen!

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51

Zweckentfremdungsverbot / Leerstand von Wohnraum bestrafen

08.12.2019

In Frankfurt herrscht Wohnungsnot. Die Mieten sind horrend. Dennoch gibt es etliche leerstehende Wohngebäude, wie man etwa auf der Webseite Leerstandmelder sehen kann: https://www.leerstandsmelder.de/frankfurt In Berlin, Hamburg und einigen anderen Städten gilt ein sog. Zweckentfremdungsverbot. Danach ist Leerstand, der über einen bestimmten Zeitraum hinausgeht, verboten. Vermieter die das Verbot missachten, können verwarnt und bei Missachtung mit hohen Bußgeldern belegt werden. Ähnliches sollte auch in Frankfurt eingeführt werden, um Leerstände von Wohnimmobilien zum Zweck der Spekulation zu unterbinden.

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13

weniger Luxus-Appartments, mehr bezahlbaren Wohnraum

25.11.2019

Wohnen in Frankfurt ist teuer. Statt Luxus-Appartments zu bauen, sollte mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

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7

Ideenwettbewerb eines ganz großen Wurfs für Frankfurt 2030

17.06.2019

Richtungen ergeben sich aus Visionen und Ideen. Ich finde, dass Frankfurt ein Ideenwettbewerb veranstalten sollte, wie Frankfurt sich bis 2030 entwickeln soll - gerade auch in den Randgebieten (Bebauung, Infrastruktur, welche Art von Bebauung, Nahverkehrskonzepte, neue Stadtzentren, Freizeitflächen). Beteiligung: jeder. Primäre Adressaten: Fakultäten für Städtebau und Entwicklung aller (auch internationaler) Universitäten. Vielleicht bekommen wir so mal frischen Wind (neue Ideen) nach Frankfurt. Die interessantesten 50 könnte man dann den Bürgern mal vorstellen - dann folgt die Diskussion und dann die Zielvereinbarung. Deadline für die Konzepte: 1.6.2020

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Neue Baufläche für Ein- und Zweifamilienhäuser

16.06.2019

Derzeit dreht sich alles um Sozialwohnungen, was ist aber mit der Mittelklasse, die auch in Frankfurt leben möchte. Kleine Wohneinheiten sind nur noch in den Beständen zu finden, stattdessen prägen nur noch große Wohnblöcke das Stadtbild. Das mag soweit für Innenstadtlagen auch die einzig opportune Lösung sein, allerdings sollten jetzt schon eine Weichenstellung für das weitere wachsen der Stadt gelegt werden. Zumindest ein paar neue Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser werden benötigt. Dabei könnte eine großzügige Bebauung, d.h. mit viel Gartenfläche, eine ökologische Variante darstellen. Besonders interessante wären, die derzeit etwas abgelegenen und oft unbeachtete Areale in Augenschein zu nehmen. Konkret möchte ich vorschlagen, zu diesem Zweck die Kleingartenbereiche in Seckbach, zwischen Romroder Straße und Lohrberg (25 SF 1710 & 1810) in Bauland umzuklassifizieren. Tatsächlich handelt es sich in den genannten Bereichen um relativ große Grundstücke (einige haben mehrere Flurstücke) im Privatbesitz, die zum Teil ohnehin schon als Wochenend-Domizile Verwendung finden. Eine Umwandlung in Bauland, mit der Auflage einer niedrigen Bebauung auf großem Grund, würde kaum ökologische Nachteile bringen, dafür aber einen positiven Effekt auf die Wohnraumbilanz, auch im mittleren Bereich, mit sich bringen. Weitere Vorteile: • Bevölkerungszuwachs wäre überwiegend aus der Mittelschicht und würde Seckbach einen gesunden Bevölkerungs-Mix ermöglichen. • Seckbach könnte eine bessere Berücksichtigung in die ÖPNV-Planung und Anbindung an die Innenstadt geltend machen. • Ausbau der Schulen und Kindergärten durch die wachsende Bevölkerung. • Ein mehr an Sicherheit: denn die Gelände in besagten Bereichen sind relativ uneinsichtig und weitgehend unüberwacht. • Keine negativen Effekte auf den Erholungsgebiet Lohrberg. • Generell dürft Seckbach in einem Zeitraum von 20 Jahren deutlich durch die neue Bebauung aufgewertet werden. Wobei wohnen am Park (Lohrberg) einen hohen Mehrwert bringen wird und auch auf den Stadtkern austrahlen wird. • Allgemeine Verbesserung der Infrastruktur als Nebeneffekt.

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Zoo in den Stadtwald

17.10.2017

Oder gibt es Vorschriften, nach denen Zootiere Stadtluft und Anwohner Tier-Abgase inhalieren müssen? Heraus käme ein geräumiges Wohngebiet in bester Lage.

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Dippemess in den Ostpark

17.10.2017

Oder gibt es eine Vorschrift, daß Dippemess, Flohzirkus und Markt auf einer trostlosen Brachfläche stattfinden müssen? Kann man hier keine Wohnungen bauen?

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Förderung Elektromobilität

27.02.2017

Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge beschließen: Beim Bau neuer Wohnungen ist bei Tiefgaragenstellplätzen darauf zu achten, dass die Einstellplätze Stromanschlüsse zum Aufladen von Elektrofahrzeugen erhalten. Die Umrüstung bestehender Tiefgaragen soll gefördert werden. Begründung: Die Zulassung von Elektrofahrzeugen werden in den nächsten Jahren zunehmen. Eine Möglichkeit, diese aufzuladen exisitiert so gut wie nicht. Die wenigen Ladesäulen werden entweder von nicht-Elektrofahrzeugen blockiert oder reichen nicht aus. Am sinnvollsten ist, das Auto dort zu laden, wo es über Nacht steht: in der Tiefgarage. Jedoch gibt es in den wenigsten Tiefgaragen entsprechende Anschlüsse - auch nicht bei Neubauprojekten. Dies soll geändert werden.

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Mehr Wohnraum schaffen; zwischen Schwanheimer Ufer und Zur Frankenfurt

16.02.2016

dort wo jetzt die Kleingartenanlage steht, könnten bis zu 10 Wohnblocks entstehen. Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum ist groß. An der genannten Stelle könnten Block mir 4 Etagen (siehe Henriette-Fürth Str.) passen.

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Leerstehende Liegenschaften zu bezahlbaren Wohnungen umbauen

27.03.2015

Gewerberäume, Gewerberäume, Gewerberäume und alle z. T. mehrere Jahre leerstehend. Warum wird den Bauträgern keine Auflage gemacht, dass sie z. B. bei Leerstehen nach 18 Monaten die Räume zu bezahlbaren Wohnungen umbauen müssen? Damit könnte die bestehende Wohnungsnot in Frankfurt zum Großteil behoben werden.

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1

Wohnungen für Senioren zentral sowie behindertengerecht

27.03.2015

Wer hat Frankfurt aufgebaut? Die Senioren und deren Generation. Nicht jeder kann sich eine Senioren-Residenz leisten. Daher sollten Wohnungen für Senioren zentral und bezahlbar sein, möglichst zusammen liegen und auch behindertengerecht gebaut werden, soweit sie von der Stadt Frankfurt gefördert werden. Bauträger könnten von der Stadt - in dieser Hinsicht - subventioniert werden.

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3

Zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude

17.10.2014

Als Alternative zum sozialen Wohnungsbau sollte eine zentrale Vermittlungsstelle für leerstehende Gebäude (egal in welcher Hand das jeweilige Gebäude liegt), ins Leben gerufen werden. Diese sollte sich darum kümmern, dass derartiger Wohnraum dem Wohnungsmarkt nach evtl. vorheriger Instandsetzung wieder zur Verfügung gestellt wird.

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78

Erst Schulen und Kitas, dann neue Baugebiete

13.10.2014

Es fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!

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7

Bezhalbare Wohnng auf dem Gelände vom Panoramabad

01.10.2014

Das Panoramabad soll verlegt werden. Dann gibt es Platz für Wohnraum . Am Besten bezahlbaren Wohnraum. Hochpreisiges gibt es ausreichend. Also: Bitte max. 8,50 € warm pro qm und eine gemischte Bebauung, meint in diesem Fall 1- 5 Zimmer Wohnungen. So können auch Normalverdiener_innen ( z.Bsp.: städtische Angestellte, Friseur_innen, Kassierer_innen, Sozialarbeiter_innen, Hartz IV Empfänger_innen , also die Sozialverwaltung von Bund und Land) , die voll arbeiten, da wohnen , wo sie wohnen möchten, ohne ins Präkariat abzurutschen. Sie werden nicht an den Stadtrand gedrängt, der sich immer weiter verschiebt.

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Mehr tun gegen Leerstand von Gewerbeimmobilien

30.09.2014

Eine horrende Zahl von ca. 1,5 Mio Quadratmetern Bürofläche stehen in Frankfurt leer, also fast 12 % des gesamten Bestandes laut Statistik des Immobilien-Dienstleisters Jones Lang LaSalle. Zum Vergleich: In London stehen 5,4% der Büros leer, in Paris 7,5%. Die nach Einwohnern doppelt so grosse Stadt Hamburg hat nur halb so wenig Quadratmeter-Buroleerstand wie Frankfurt. Das ist sehr verwunderlich und ist kein ruhmesblatt fuer die Stadt. Es zeigt u.a., dass die Umwandlung in Wohnraum nicht attraktiv genug zu sein scheint (und der gewerbliche Immobilienmarkt in Frankfurt sich komplett von der Realität getrennt hat). Es scheint immer lukrativer zu werden, Immobilien in zentralen Lagen über längere Zeiträume verwahrlosen und leer stehen zu lassen (und Leerstand steuerlich abzuschreiben). Der Ex-Kaufhof an der Leipziger Straße war ein besonders krasses Beispiel für das „Katz und Maus Spiel“ einiger weniger Eigentümer. Leider erlaubt die Rechtslage zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden keine Steuererhebung auf den Leerstand von Immobilien seitens der Stadt. Die Stadtverwaltung von Paris hat eine solche Besteuerung allerdings gerade eingeführt. Daher sollten neue Anreize gesetzt werden. Anstatt Strafen gegen Verwahrlosung und lange, spekulative Leerstandsfristen auszusprechen, könnten auch städtische Zuschüsse hilfreich sein (ähnlich wie im Bahnhofsviertel mit gutem Erfolg praktiziert), besonders in den Randlagen.

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247

Altes Polizeipräsidium als Studentenwohnheim

12.09.2014

Das alte Polizeipräsidium steht seit Jahren leer und verrottet. Das Gebäude ist groß und liegt zentral. Gleichzeitig fehlt bezahlbarer Wohnraum für Studenten, der hier geschaffen werden könnte.

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Wohnungsbau statt THW

11.09.2014

Im Bereich der Feuerwehrstrasse (hinteres Ende) befindet sich ein grosses Brachgelände, dieses ist mit einer U-Bahn Station, einem in Planung befindlichen Park, eines existierenden Kindergartens und einer geplanten Kita ein optimales Gelände um Familien den in Frankfurt so begehrten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das Gelände befindet sich im öffentlichen Eigentum (Bund oder Stadt / Feurwehr), somit könnte hier sicher kurzfristig etwas getan werden. Leider hat sich die Stadt entschieden dieses Filetstück für das abstellen von LKW und Büroräume des THW zu verwenden. Die Argumentation ist hierbei das die nähe des THW zur Feuerwehr Synergieeffekte nach sich ziehen würde, dies ist sicher nicht von komplett der Hand zu weisen, die Bedarf nach Wohnraum ist m.E aber deutlich höher zu bewerten. Das THW ist schon seit ewigen Zeiten getrennt von der Feuerwehr am Industriehof untergebracht, bisher ist nicht bekannt das dies zur verschlechterten Einsatzbedingungen oder Problemen geführt hätte.

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4

Wohnungen für Senioren und Junge Menschen

11.09.2014

Bezahlbare Wohnungsmiete für Jung und Alt. Auf den Campus in Bockenheim, wenn sich da was realisieren würde

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