Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 442/7 Betreff: Umbenennung der Neue Börse Straße in "Elisabeth-Norgall-Straße" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat 1. den Namen "Elisabeth-Norgall" in das Straßennamenverzeichnis aufzunehmen 2. die "Neue-Börsen-Straße" in "Elisabeth-Norgall-Straße" umzubenennen. Begründung: Wegen des Sitzes der Neuen Börse wurde ihre Zubringerstraße nach selbiger benannt. Nunmehr hat der alte Name zur künftigen Nutzung der Gebäudekomplexe (Gymnasien) keinerlei Bezug. Betroffen von der Namensänderung wären außer den Gymnasien lediglich die Gebäude mit den Hausnummern "5" und "6-8". Frau Norgall war die Gründerin und Präsidentin des "International Women`s Club of Frankfurt". Elisabeth Norgall studierte in Oxford, Lausanne und Paris und war ab 1909 in Frankfurt 43 Jahre im Schuldienst tätig, von 1930 an der Ziehenschule, wo sie auch die Ausbildung des Lehrernachwuchses betreute, bis zu ihrer Pensionierung im Jahre 1952. Im Sinne eines demokratischen Aufbaus der Bundesrepublik engagierte sie sich für eine Schulreform und den koedukativen Unterricht. Im karitativen Bereich leistete sie Anfang der Sechzigerjahre freiwilligen Krankenpflegedienst im Frankfurter Bürgerhospital. Nach Kriegsende engagierte Sie sich in ihrem ehrenamtlichen Engagement für den Frieden und die Völkerverständigung um alte Feindschaften abzubauen. Der spätere International Women's Club of Frankfurt e.V., dessen Anfänge bis in das schwere Nachkriegsjahr 1946 zurückreichen, war 35 Jahre lang ihr "liebstes Kind". Damals arbeitete die Studienrätin Elisabeth Norgall als Dolmetscherin bei den US-Streitkräften und öffnete zugleich weit die Türen ihres Hauses für deutsche und amerikanische Frauen, die sie zur Diskussion über gemeinsame Probleme anregte. Aus zwanglosen Gesprächen erwuchs die Überzeugung, dass mit Freundschaft, gegenseitigem Verständnis und dem Überwinden von Sprachbarrieren unterschiedliche Ansichten in toleranter Weise aufgearbeitet werden können. Aus diesem zunächst deutsch- amerikanischen Frauenclub entstand ein Jahr später der International Women's Club of Frankfurt, dessen Ehrenpräsidentin sie bis zu ihrem Tod war. Bis ins hohe Alter war Elisabeth Norgall eine kluge, lebendige Gesprächspartnerin, eine liebenswerte Frau von Welt, eine überzeugte Demokratin und mutige Globetrotterin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 436/7 Betreff: Klimaangepasste Platzgestaltung für das Schönhofviertel In der B 288/24 führt der Magistrat aus, dass im gesamten Stadtgebiet eine Reihe von Stadtplätzen dringend klimaangepasst umgestaltet werden müssen. Die Grundlage dafür bildet der Leitfaden "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main" (M18/23), welcher auch für die Neuplanung städtischer Plätze sinnvolle Maßnahmen auflistet, um die spürbaren Folgen der Klimakrise, insbesondere Überhitzung, in Frankfurt zu adressieren. Die im Leitfaden angeführten Negativbeispiele (z.B. Seite 11, Gravensteiner Platz) sollten bei Neuplanungen von Plätzen vermieden werden. Die Zielstellung einer klimagerechten Platzgestaltung hatten auch die Entwürfe für den zentralen Quartiersplatz im Schönhofviertel (Mara-Jakisch-Platz) sowie für den Schulhof der dortigen Grundschule, die im September 2022 im Ortsbeirat vorgestellt wurden. Dies ist auch dringend notwendig, denn nach heutigem Stand weist das Gebiet des Schönhofviertels in der Klimafunktionskarte gelb und rot eingefärbte Flächen auf, die ein Aufhitzungspotential darstellen. Der Quartiersplatz soll im neuen Quartier eine verbindende Funktion der beiden Parkteile erfüllen und den Menschen eine hohe Aufenthaltsqualität bieten (Quelle: Stadtplanungsamt, https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/s_dlich_r_delheimer_landstra_e_5054.ht ml, Abruf am 15.10.2024). Das geht nur mit entsprechender Verschattung und Kühlung in den zu erwartenden heißen Sommern. Bereits bei der Genehmigung der vorgelegten Grünflächenplanung hatte der Ortsbeirat die oben beschriebene Problematik thematisiert (OM 2798/22). Darauf ist der Magistrat in der ST 7/23 eingegangen. Unter anderem soll die Versickerungsfähigkeit dadurch sichergestellt sein, dass keine direkten Abflüsse an die städtische Kanalisation angeschlossen sind, sondern auf dem Platz selbst zwei miteinander verbundenen Muldensysteme eingebaut werden, die eine Retention des Oberflächenwassers vornehmen und die Hälfte der Bäume auf dem Quartiersplatz mit anfallendem Regenwasser versorgen. Diese Mulden würden, so die Stellungnahme, teilweise mit Sitzgelegenheiten und Pflanzbereichen ausgestattet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der Zeitplan für die Fertigstellung des Quartiersplatzes und des Schulhofs im Schönhofviertel im Sinne der vorgestellten Grünflächenplanung inkl. der Maßgaben des Ortsbeirates? 2. Inwiefern erfüllt der Quartiersplatz im Schönhofviertel sowie der Schulhof der Hybridgrundschule die Kriterien des Leitfadens "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main" (M18/23)? Wie kann, z.B. bei der Begrünung des Schulhofs, nachgesteuert werden? 3. In der ST 7/23 hat der Magistrat zusätzliche Verschattungselemente (z.B. Sonnenschirme) für den Quartiersplatz abgelehnt, da die Sitzelemente und Podeste vorwiegend unter den Baumgruppen angesiedelt seien. Wann erfolgt die Pflanzung und wann können die Bäume ihre beabsichtigte Nutzung erreichen? Was ist für die Phase zwischen der Pflanzung und tatsächlicher schattenspendender Wirkung der Bäume geplant? 4. Sowohl der westliche und östliche Parkteil ist in Zusammenhang mit dem Quartiersplatz zu sehen, zumal der Park die benötigten Freiflächen für die Hybridgrundschule bereithält. In der ST 7/23 hat der Magistrat dem Vorschlag des Ortsbeirats entsprochen, mehr Bäume im östlichen Parkteil einzuplanen. Die genaue Anzahl und Verortung sei noch in der Ausführungsplanung festzulegen. Wie ist der aktuelle Sachstand? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 445/7 Betreff: Wiederauflage des Rödelheimer Nikolausmarktes unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen") bzw. vom 11.07.2024, § 4994 (E160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Rödelheimer Nikolausmarktes am 30.11.2024 mit einer Summe von 3000,- Euro zu unterstützen. Begründung: In den vergangenen Jahren veranstaltete der Rödelheimer Vereinsring statt des traditionellen Nikolausmarktes jeweils am Samstag vor dem ersten Advent nur ein kleines "Anleuchtfest" mit zwei oder drei Ständen auf dem Baruch-Baschwitz-Platz. Bei Einbruch der Dunkelheit wurde die Weihnachtsbeleuchtung eingeschaltet und der Nikolaus beschenkte ca. 150-200 Kinder mit einem Weihnachtsmann. Der Verzicht auf einen größeren Nikolausmarkt war bedingt durch Corona, sowie durch gestiegene Kosten und Auflagen. Erstmals seit 2018 wird in diesem Jahr am 30. November wieder ein richtiger Nikolausmarkt vom Rödelheimer Vereinsring organisiert, unterstützt von einer engagierten Gruppe Rödelheimer Bürger*innen. Die Ausgaben liegen insgesamt bei knapp 8.000 €, die Einnahmen durch die Standgebühren voraussichtlich bei 1.000 €. Aus diesem Grund möchte der Ortsbeirat die Neuauflage des Nikolausmarktes mit 3.000 € unterstützen. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 444/7 Betreff: Teilfinanzierung für den Wiedereinbau des Bodens im Jugendtreff "Alte Bäckerei" In der Nacht auf den 26.08.2023 kam es zu einem Brand im Eingangsbereich der "Alten Bäckerei", dem Jugendclub in Westhausen. Dadurch konnte der Jugendclub ca. ein Jahr lang nicht genutzt werden und fand im Nachbarschaftstreff "nebenan" Unterschlupf. So war es möglich, dass er auch während dieser Zeit drei Nachmittage pro Woche geöffnet haben konnte. Mittlerweile konnte die Wiedereröffnung der altbekannten Räumlichkeiten gefeiert werden. Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil ist das enorm wichtig. Einen Großteil der durch den Schaden entstandenen Kosten werden von der Nassauischen Heimstätte, als Eigentümerin, und ihrer Versicherung getragen. Für das Material und den Einbau des neuen Bodens, sieht das allerdings anders aus. Dies ist Sache des Mieters. Der Verein SAZ-ROCK e.V. kann diese allerdings nicht allein tragen. Es entstehen Kosten von insgesamt 4.851,42 €. Der der Ortsbeirat beschließt, den Neueinbau des Bodens mit 2.000 € zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 440/7 Betreff: Sanierung des Ege-Mahnmals auf dem Bezirksfriedhof Westhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Ege-Mahnmal auf dem Bezirksfriedhof Westhausen zeitnah zu sanieren. Begründung: Das Ege-Mahnmal ist stark sanierungsbedürftig (siehe Fotos). Frankfurt darf dieses Mahnmal nicht weiter verkommen lassen. In einer Zeit, in der Fremdenfeindlichkeit und rechtsradikales Gedankengut wieder hoffähig werden, ist es wichtig, der Erinnerungskultur gegen das Unrechtsregime der Nationalsozialisten einen angemessenen Rahmen zu geben. Jährlich am Volkstrauertag erinnert u.a. der Kulturkreis Westhausen an den ehemaligen Westhausener Bürger Albrecht Ege, an seinem Mahnmal auf dem Friedhof West-hausen. Albrecht Ege wurde am 23.1.1943 im Strafgefängnis Frankfurt-Preungesheim von den Nazis hingerichtet. Das Gedenkfeier am Mahnmal von Albrecht Ege soll nicht nur an die Auswüchse einer menschenverachtenden Diktatur erinnern, sondern auch auf aktuelle rechtsradikale und fremdenfeindliche Entwicklungen aufmerksam machen. Albrecht Ege wurde der Satz zugeordnet: "Erinnern heißt aus Erfahrungen zu lernen, um die Zukunft demokratisch zu gestalten". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Der Betrieb einer Unterkunft für geflüchtete Menschen auf dem Eckgrundstück "In der Au/ Strubbergstraße" wird auf maximal zehn Jahre begrenzt. 2. Die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" wird im Zuge der Eröffnung der neuen Unterkunft sukzessive in der Kapazität reduziert und dann geschlossen. 3. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwarte Zahl von Kindern angepasst. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Schon die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Diese Notwendigkeit ergibt sich schon aus den planungsrechtlichen Vorgaben, die an dieser Stelle ein Gewerbegebiet vorsehen. Zudem wurde seinerzeit explizit auf die Prüfung einer weiteren Unterkunft in unmittelbarer Nachbarschaft verzichtet. In der B 319 aus 2017 heißt es: "Die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen ist in der Regel nicht darauf ausgelegt, binnen kurzer Zeit größere Personengruppen aufzunehmen. Das gilt zum Beispiel für Kindertagesstätten, Schulen und die ärztliche Versorgung. Der Magistrat hat deshalb nach Möglichkeit darauf verzichtet, mehrere Übergangsunterkünfte für Flüchtlinge in direkter Nachbarschaft zueinander einzurichten und hat sich stattdessen um eine Verteilung über das gesamte Stadtgebiet bemüht." Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich die damalige Erkenntnis des Magistrats. Der gleichzeitige Vollbetrieb beider Einrichtungen würde diesem Ziel allerdings widersprechen. Zudem ist die angestrebte Befristung für die neue Unterkunft auf 20 Jahre, nicht mehr als übergangsweise Nutzung zu betrachten. Das ist vielen Bürger:innen nicht zu vermitteln und widerspricht im Übrigen auch den mit der Aufstellung des Bebauungsplans 942 verfolgten Zielen zur Sicherung des traditionellen Gewerbestandorts. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 441/7 Betreff: Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlich Vorgang: V 397/17 OBR 7; ST 1963/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es eine Grundstücksbevorratung und Planungen im Schulentwicklungsplan, die den enormen Zuwachs an Wohnbevölkerung im Stadtteil Industriehof berücksichtigen? 2. Entsprechen die Zahlen im Schulentwicklungsplan 2016-2020 mit Aktualisierung bis 2020 den tatsächlichen Entwicklungen der Einwohnerzahlen im Industriehof? 3. Sind in den Zahlen die geplanten Nachverdichtungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eingearbeitet? 4. Sind die Bedingungen für die Kerschensteiner Schule, deren Verlagerung, Sanierung und Neubau in die Zukunft verschoben wurden, eingearbeitet und die Annahme von zusätzlichen 7 (!) Neuaufnahmen pro Jahrgang realistisch? 5. Wann sieht der Magistrat die Bedingung für einen Grundschulstandort im Stadtteil Industriehof als erfüllt an? Begründung: Mit der Ankündigung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, eine Neugestaltung des Frankfurter Industriehofs zu planen, fünf Häuserblöcke abzureißen, um mit 11 neuen Wohngebäuden und rund 155 Wohnungen auf dem Gelände des Frankfurter Industriehofs mehr Wohnraum zu schaffen, steht die bereits gestellte Frage nach einem Grundschulstandort erneut und noch dringlicher im Raum. - Bereits am 28.03.2017 hat die Fraktion die farbechten/Die Linke die Frage gestellt, ob ein Grundschulstandort im Industriehof geplant werden müsste angesichts des Anwachsens der Einwohnerzahlen. Damals ging es noch um die Bebauung an der Ludwig-Landmann-Straße. Die o.g. ST argumentierte damit, dass die Kerschensteiner Schule genügend Kapazitäten habe, um die zusätzlichen Bedarfe aufzunehmen. Die Zahl 7 pro Jahrgang erscheint aus heutiger Sicht als völlig abwegig. - Am 28.11.2023 fragte der Ortbeirat (V 796) Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? - In der OM 5119 vom 20.2.2024 fragte der OBR aus triftigen Gründen: Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan? Die beiden letzten Anfragen sind bis heute nicht beantwortet. Der Einzug der Kerschensteinerschule in den Ausweichstandort wurde für das Schuljahr 2025/26 angekündigt. Bisher haben aber weder der Ortsbeirat noch die Schule eine Bestätigung über den genauen Zeitplan. Der Neubau wurde für 2028 versprochen. Auch hierfür gibt es keine Auskunft. Auf der Priorisierungsliste taucht die Kerschensteinerschule nicht auf. Die Ankündigung der BImA kommt nun als Neuigkeit einer Nachverdichtung hinzu. Die bereits jetzt völlig überfüllten Grundschulen im Ortsbezirk werden in den aktuellen Wohnungsbau-Planungen zu wenig berücksichtigt. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.04.2017, V 397 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1963 Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 435/7 Betreff: Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz Der M 118 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: - Ergänzung letzter Satz von III: "Über die Zwischenstände der Task Force Wärmeplanung werden quartalsweise Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte unterrichtet. Außerdem wird ein "Beirat zur kommunalen Wärmeplanung" eingerichtet unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Interessensvertretungen (Umweltverbände, Mieter-Verbände, Hausbesitzer, IHK...). Dieser wird federführend vom Klimareferat quartalsmäßig eingeladen. Die Sitzungen und Protokolle des Beirats sind öffentlich zugänglich. Die Diskussionsergebnisse des Beirats fließen in den Prozess der Arbeit der Task Force Wärmeplanung ein. - Ziffer V ergänzen durch: Maßnahmen, die parallel zum Planungsprozess der Kommunalen Wärmeplanung zur Erprobung von Energiemaßnahmen in so genannten Energiewendevierteln ergriffen werden sollen, werden den betroffenen Ortsbeiräten und der STVV vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt. Begründung: Beteiligung und Transparenz sind Grundvoraussetzung dafür, dass die Klimapolitik bezüglich der Wärmeplanung gelingt. Die Befürchtungen der Bevölkerung, dass die Kosten für die Transformation einseitig auf die Bewohner und Mieter umgelegt werden, sind zu entkräften durch die Berücksichtigung ihrer Interessen. Deshalb der Beirat. Deshalb die ständige Offenlegung der Pläne vor den demokratisch gewählten Organen. Darüber lassen sich auch Mitsprache und demokratische Willensbildungsprozesse organisieren. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 443/7 Betreff: Aufwertung des Boule-Platzes im Brentanopark Der Magistrat wird gebeten, den Boden des Boule-Platzes im Brentano-Park vor dem Zugang zur Rollschuhbahn-Anlage witterungsfest zu machen und eine Sitzgruppe mit Tisch auf der benachbarten Rasenfläche zu errichten. Begründung: Der viele Regen, für die Vegetation im Brentano-Park durchaus erfreulich, setzt dem Boule-Platz stark zu. Der Boden ist aufgeweicht, es bilden sich Löcher und Pfützen, der Platz ist dadurch nicht mehr bespielbar. Deshalb sollte der Boden witterungsfest gemacht und saniert werden. Der Boule-Platz wird gerne bespielt, wenn es Platzverhältnisse und Witterung zulassen, zudem ist Boule ein Sport, der die nachbarschaftliche Begegnung fördert. Es fehlen aber genug Sitzgelegenheiten und ein Tisch, um beispielsweise Utensilien ablegen zu können. Eine Sitzgruppe würde den Boule-Platz attraktiver werden lassen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5792 entstanden aus Vorlage: OF 430/7 vom 17.08.2024 Betreff: Quietschen durch die U-Bahn-Linie 6 im Bereich Industriehof beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, über den Status quo von Gegenmaßnahmen gegen das Quietschen der ein- und ausfahrenden Bahnen der U-Bahn-Lini e 6 am Industriehof zu berichten. Sollten keine aktuellen Gegenmaßnahmen ergriffen werden, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie der Lärmbelästigung zügig ein Ende bereitet werden kann. Begründung: Bereits seit Jahren quietschen die Schienen der U-Bahn-Linie 6 bei ein- und ausfahrenden Zügen am Industriehof von oder in Richtung Hausen. Dies führt seit jeher den ganzen Tag über zur regelmäßigen Lärmbelästigung von zahlreichen Anwohnern am und um den Verkehrsknotenpunkt Industriehof. Im Zuge dessen kam bereits vor einigen Jahren die Idee auf, die Schienen bei ein- oder ausfahrenden Zügen zu bewässern, um die Reibung zu vermindern. Eine entsprechende Anlage ist bis heute nicht errichtet worden. Insbesondere nachts und in heißen Sommern, wie dem aktuellen, kann die Lärmbelästigung zu unzumutbaren Zuständen führen. In kleineren, hellhörigen Wohnungen, vor allem Einzimmerwohnungen, kann aufgrund des Lärms nachts nicht gelüftet werden, ohne dass es zu Schlafstörungen kommt. Die fatalen gesundheitlichen Auswirkungen von zu hohen Temperaturen genauso wie von Schlafproblemen sind allseits bekannt. Leider tragen die Verkehrszustände nur zu einer Verschlimmerung und keiner Verbesserung der Situation bei. Handlung ist erforderlich! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 429/7 vom 18.08.2024 Betreff: Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Am Industriehof zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades Tempo 30 einzurichten. Begründung: Das Abbiegen sowohl von dem Parkplatz des Hausener Schwimmbades als auch von dem Gelände der Russisch-Orthodoxen Gemeinde auf die stark befahrene Straße Am Industriehof wird dadurch erschwert und unsicher, weil die Fahrzeuge, die an dieser Stelle stadtauswärts mit der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h fahren, zu schnell um die Kurve kommen, um dem Ausfahrenden genug Reaktionszeit einzuräumen. Eine temporäre Reduktion der Geschwindigkeit an dieser Stelle würde mehr Sicherheit schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5790 entstanden aus Vorlage: OF 420/7 vom 20.08.2024 Betreff: Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen Der Magistrat wird beauftragt, eine befestigte Fußwegeverbindung vom Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee zur Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße/Ziegelei-Allee zu schaffen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Parkplatz in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten. Neben Müll und dem Abstellen von Einkaufswagen des sich in der Nähe befindlichen REWE-Marktes werden dort nicht angemeldete Pkw- und Lkw-Transporter abgestellt. Regelmäßig sollen die Hecken gekürzt und eine angemessene Beleuchtung installiert werden. Begründung: Der große Parkplatz an der Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee ist zu Fuß aktuell über einen befestigten Weg nur von Westen aus zugänglich. Die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße/Ziegelei-Allee ist zu Fuß nur über Trampelpfade zu erreichen. Um die Nutzung für die Anwohner*innen der Heerstraße und der Ernst-May-Siedlung zu erleichtern, sollen entsprechende Fußwegeverbindungen geschaffen werden. Die oben beschriebenen Missstände wurden von Anwohner*innen geschildert. Die Bedeutung des Parkplatzes ist durch die vorhandene E-Lademöglichkeit gewachsen und wird dies mit der geplanten Neubebauung der ABG direkt gegenüber weitertun. Anlage: Bilder der Trampelpfade und des offiziellen Fußwegs (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5789 entstanden aus Vorlage: OF 419/7 vom 20.08.2024 Betreff: Schwimmbecken der Liebigschule sanieren Der Magistrat wird aufgefordert, die Sanierungsmaßnahmen des Schwimmbeckens der Liebigschule beim HMFG zur Förderung im Rahmen des SWIMplus- Programms des Landes Hessen anzumelden. Begründung: Seit Jahren ist die verlässliche Nutzung des Schwimmbeckens der Liebigschule weder für die Schüler des Gymnasiums und der umliegenden Schulen noch für Vereine gewährleistet. Daher ist eine Sanierung dringend nötig. Das Land Hessen unterstützt unter anderem die Sanierung von Schwimmbädern im Rahmen des SWIMplus-Programms, um den Schwimmsport, die Gesundheitsförderung und das Freizeitangebot in allen Regionen zu stärken. Um die hierfür notwendigen Kapazitäten zu gewährleisten, braucht es eine moderne und flächendeckende Schwimmbad-Infrastruktur. Die Liebigschule erfüllt mit ihrem Schwimmbecken diese Kriterien, da sie nicht nur der eigenen Schülerklientel, sondern auch anderen Schulgemeinschaften und Vereinen dient. Zur entsprechenden Förderung muss die Stadt Frankfurt das Schwimmbecken der Liebigschule als eines von fünf maximalen möglichen Projekten pro Jahr und pro Kommune deklarieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2024, OF 433/7 Betreff: Kein weiterer Ausbau der BAB 5 - Aufruf zur Teilnahme an der Rad-Demo auf der BAB 5 am 29. September 2024 Der Ortsbeirat 7 hat sich ebenso wie die Stadt, vertreten durch den Magistrat, gegen einen weiteren Ausbau der BAB 5 ausgesprochen. Nun hat die Autobahn GmbH endlich die Machbarkeitsstudie für den Ausbau zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Bad Homburger Kreuz vorgelegt und der Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hält den Ausbau für realisierbar und sieht einen Bedarf für diesen Ausbau. Es ist wichtiger denn je den Ausbauplänen einer innerstädtischen Autobahn zu widersprechen, die die Lebensqualität der Bürger:innen schon jetzt massiv einschränkt. Die durch den Nichtausbau eingesparten Gelder sollen stattdessen in eine Verbesserung des Lärmschutzes oder in die Infrastruktur des ÖPNV investiert werden, um eine Mobilitätswende im Bundesverkehrswegeplan zu erreichen. Wir rufen daher alle Bürger:innen dazu auf, sich an der vom Bündnis "Es ist zu laut" (www.esistzulaut.org) und vieler anderer Organisationen geplanten Raddemo auf der BAB 5 zu beteiligen. Die Fahrraddemo startet am 29.9.2024 um 14 Uhr am Mainkai in der Höhe des Eisernen Stegs und endet voraussichtlich um 16 Uhr mit eine Kundgebung am Campus Bockenheim. Weitere Informationen unter www.stoppa5ausbau.de Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 433/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 425/7 Betreff: Stadtteil der Quartiere - Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar? Vorgang: M 181/22; M 176/17 § 165 des Baugesetzbuches regelt die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM), die signifikant häufig nach der Wende in den ostdeutschen Bundesländern wegen vielfacher Baulandknappheit durch in großer Zahl ungeklärte Eigentumsfragen im Zusammenhang mit dem Untergang der DDR als Instrument für großflächigen Wohnungsbau genutzt wurde. In Frankfurt ist sie für den Bau des Stadtteils "Riedberg" zur Anwendung gekommen. Das BauGB setzt hohe Hürden für eine SEM, vor allem aufgrund der letztlich enteignungsrechtlichen Vorwirkung einer rechtskräftigen Entwicklungssatzung. Zunächst muss sich der Einsatz einer SEM an den städtebaulichen Zielen messen lassen, für die sie angewandt werden soll. So "sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde ... erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden" (§ 165 Abs. 2). Es ist nicht nur der Nachweis zu erbringen, dass der Flächeneingriff - insbesondere im sog. "Außenbereich" - dem "Wohl der Allgemeinheit" dient, etwa durch Deckung eines erhöhten Wohnraumbedarfs, sondern auch zu belegen, dass die "angestrebten Ziele und Zwecke durch städtebauliche Verträge nicht erreicht werden können" (§ 165 Abs. 3). Ferner muss die "zügige Durchführung der Maßnahme innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet" sein (Ebd.). Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Beschluss zur Durchführung der Voruntersuchung für die SEM 4 ist von 2017, eine Fertigstellung der Quartiere wäre laut M 181-22 für 2040 geplant: Wie definiert der Magistrat hier das Wort "zügig" im Sinne des § 165 (3) BauGB? 2. Für 2024/25 sind lt. M 181-22 Anlage 1 S. 206 erste Bebauungspläne angekündigt; schon dieser Zeitplan ist aufgrund der regionalpolitisch noch ausstehenden Entscheidung über den Zielabweichungsantrag der Stadt Frankfurt und die damit logischerweise noch fehlende Entwicklungssatzung nicht mehr zu halten: Wann rechnet der Magistrat mit ersten Aufstellungsbeschlüssen für mögliche Bebauungspläne und soll es ggf. bei der Reihenfolge "Lachgrabenquartier", "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" bleiben? 3. Genügt hier wirklich ein simpler Verweis auf die "Komplexität" des Projektes (vgl. M 181-22, Anlage 1, S. 229), um dieser Gesetzesbestimmung der Zügigkeit Genüge zu tun, unabhängig von der Dauer des Vorhabens? Wie wägt der Magistrat ab zwischen einer Entwicklung auf Jahrzehnte und der eigentlichen politischen Bedarfsbegründung für die SEM 4, nämlich akuter Wohnungsmangel in Frankfurt am Main? 4. Bliebe der bisher avisierte Zeitplan für die Durchführung der SEM 4 bestehen, wenn durch eine Verlegung der Hochstromtrassen auf die westliche Seite der Autobahn ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren erforderlich werden würde? 5. Wie weist der Magistrat nach, dass die angestrebte Baulandentwicklung im Voruntersuchungsbereich "Variante Ost" nicht genauso über städtebauliche Verträge mit einzelnen Eigentümern erreicht werden kann? 6. Der Magistrat hat immer wieder geäußert, bereits über sehr viele Grundstücke im Voruntersuchungsgebiet zu verfügen, entweder direkt als Eigentümer, über stadtnahe Stiftungen oder durch aktuelle Zukäufe, zum Teil von städtischen Wohnungsbaugesellschaften: Auf wie viele Eigentümer von Grundstücken in Niederursel und Praunheim ist der Magistrat vor und nach 2017 aktiv zugegangen, um über konkret mögliche, kurzfristig realisierbare Wohnungsbauprojekte zu verhandeln und mit welchem Ergebnis? 7. Mit der deutlichen Verkleinerung der geplanten Baugebiete ("Variante Ost") hat sich die ursprünglich mit der M 176-17 beschlossene städtebauliche Zielsetzung erheblich verändert: Hätte dies nicht einen neuen Abwägungsprozess beim Bedarfsträger auslösen müssen, diese Wohnbaulandentwicklung für den ursprünglich festgestellten Bedarf (30.000 Menschen) an anderer Stelle im Stadtgebiet oder in interkommunaler Kooperation zu realisieren? 8. Wie viele und welche Bebauungsplanverfahren in Frankfurt (Wohnen und Gewerbe) müssen derzeit ruhen, weil die Kapazitäten im Stadtplanungsamt durch die SEM 4 gebunden sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 425/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 421/7 Betreff: Neues Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Praunheim Im Juli 2024 stellte die zuständige Stadträtin Annette Rinn u. a. den baldigen Bau von drei neue Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren in Griesheim, Oberrad und Praunheim in Aussicht. Die Investitionssumme bezifferte Rinn auf 5,5 Millionen Euro. Seit Jahren warten die Praunheimer auf ein neues Gerätehaus für ihre freiwillige Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr Praunheim stellt eine der größten Einsatzabteilungen in Frankfurt. So hat sie auch zahlreiche weibliche Aktive. Doch im veralteten Gerätehaus kann nur mit Provisorien auf die Feuerwehrfrauen Rücksicht genommen werden. Auch für den Fuhrpark ist zu wenig Platz. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Nachdem die Investitionssumme bereitgestellt wurde, wird der Magistrat um Auskunft gebeten 1. Wo soll das neue Gerätehaus für die Freiwilligen Feuerwehr Praunheim gebaut werden? 2. Wann wird voraussichtlich mit dem Neubau begonnen? 3. Wird der Ortsbeirat rechtzeitig über mögliche Verkehrsbeeinträchtigung informiert, damit Verbesserungsvorschläge noch berücksichtigt werden können? 4. Werden Ersatzmaßnahmen für durch den Bau Benachteiligte erfolgen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 998 2024 Die Vorlage OF 421/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 farbechte/Linke
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 420/7 Betreff: Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine befestigte Fußwegeverbindung vom Parkplatz Ecke Heerstraße / Ziegelei-Alle zur Kreuzung Heerstraße / Ludwig-Landmannstraße / Ziegelei-Allee zu schaffen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Parkplatz in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten. Neben Müll und dem Abstellen von Einkaufswägen des sich in der Nähe befindlichen REWEs, werden dort nicht angemeldete PKW und LKW-Transporter abgestellt. Regelmäßig sollen die Hecken gekürzt und eine angemessene Beleuchtung installiert werden. Begründung: Der große Parkplatz an der Ecke Ziegeleiallee / Heerstraße ist zu Fuß aktuell über einen befestigten Weg nur von Westen aus zugänglich. Die Kreuzung Ziegelei-Allee / Heerstraße / Ludwig Landmannstraße ist zu Fuß nur über Trampelpfade zu erreichen. Um die Nutzung für die Anwohner der Heerstraße und der Ernst May Siedlung zu erleichtern, sollen entsprechende Fußwegeverbindungen geschaffen werden. Die oben beschriebenen Missstände wurden von Anwohner*innen geschildert. Die Bedeutung des Parkplatzes ist durch die vorhandene E-Lademöglichkeit gewachsen und wird dies mit der geplanten Neubebauung der ABG direkt gegenüber weitertun. Anlage: Bilder der Trampelpfade und des offiziellen Fußwegs (Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Absätze des Tenors getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5790 2024 Die Vorlage OF 420/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Absatz 1: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); farbechte/Linke (= Enthaltung) Absatz 2: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 419/7 Betreff: Schwimmbecken der Liebigschule sanieren Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Sanierungsmaßnahmen des Schwimmbeckens der Liebigschule beim HMfG zur Förderung im Rahmen des SWIMplus-Programms des Landes Hessen anzumelden. Begründung: Seit Jahren ist die verlässliche Nutzung des Schwimmbeckens der Liebigschule weder für die Schüler des Liebiggymnasiums und der umliegenden Schulen noch für Vereine gewährleistet. Daher ist eine Sanierung dringend nötig. Das Land Hessen unterstützt unter anderem die Sanierung von Schwimmbädern im Rahmen des SWIMplus-Programms, um den Schwimmsport, die Gesundheitsförderung und das Freizeitangebot in allen Regionen stärken. Um die hierfür notwendigen Kapazitäten zu gewährleisten, braucht es eine moderne und flächendeckende Schwimmbad-Infrastruktur. Die Liebigschule erfüllt mit ihrem Schwimmbecken diese Kriterien, da sie nicht nur dem eigenen Schüler-Klientel, sondern auch anderen Schulgemeinschaften und Vereinen dient. Zur entsprechenden Förderung muss die Stadt Frankfurt das Schwimmbecken der Liebigschule als eines von fünf maximalen möglichen Projekten pro Jahr und pro Kommune deklarieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5789 2024 Die Vorlage OF 419/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 432/7 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Anfrage an den Magistrat 1. In welchem Umfang sind Umbauarbeiten notwendig bezüglich der Lärmdämmung, der pädagogischen Einrichtungen, der Schulsozialarbeit, der Freiarbeit, einer Schulbibliothek usw? Welche Kosten entstehen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietzins? 2. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? Wie können Fahrzeuge der Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz auf die Seite der Kleingärten gelangen? 3. Wo genau werden auf dem Gelände zwei Turnhallen errichtet? 4. Wie viele Quadratmeter und wie viele Räume für die unterrichtsfreie Zeit und für Schulhöfe stehen für geplante 3.400 SchülerInnen zur Verfügung? 5. Entspricht die Größe der Kantine dem Bedarf der geplanten SchülerInnenzahl? 6. Wird die Straße "Neue Börsenstraße", die am Eingangstor der Gebäude "Neue Börse" endet, komplett für den Autoverkehr gesperrt, um eine Elterntaxi-Situation von vorne herein zu verhindern? 7. Wäre es sinnvoll, Verkehre wie z.B. Anlieferungen nur über die Rossittener Straße zu ermöglichen? 8. Gibt es eine Bestandsgarantie für die angrenzenden Kleingärten? 9. Ist die Einhaltung des Landschaftsschutzes gewährleistet? 10. Gibt es einen direkten Zugang zum ÖPNV am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße? 11. Wird der Schulbetrieb durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb gefährdet oder beeinflusst? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war: (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vertrag-unterze ichnet-gymnasien-ziehen-in-neue-boerse-92680968.html, https://www.fr.de/frankfurt/neues-gymnasium-in-frankfurt-nun-gibt-es-erste-infos -92685493.html, https://www.fr.de/frankfurt/frust-ueber-teure-miete-fuer-gymnasien-am-industrieh of-92654030.html) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt mit Zustimmung der Stadtverordneten das ehemalige Gebäude "Neue Börse" für die Neueinrichtung zweier Gymnasien auf 30 Jahre gemietet. Auf den ersten Blick erscheint das Gelände und die Größe des Gebäudes verlockend für das Amt für Immobilien und Schulen, um dem dringenden Bedarf von Schulplätzen nachzukommen. Auf den zweiten und genaueren Blick ergeben sich weitreichende Fragen zu den notwendigen Veränderungen am Bestand und dem Platz, der für die Bedarfe von zwei Schulen und über 3000 SchülerInnen nicht ausreichend zu sein scheint. Das betrifft das Flächenangebot, die unmittelbare Umgebung der Kleingärten, die verkehrliche Situation, das Brandschutzkonzept, die Kosten für den Umbau und die Schulfähigkeit des Gebäudes. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 3. bis 5. getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1000 2024 Die Vorlage OF 432/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3. bis 5.: farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und BFF
Partei: die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 431/7 Betreff: Umbenennung des Neuen Gymnasium Frankfurt in "Elisabeth-Norgall-Gymnasium" Der Ortsbeirat bitten den Magistrat das Gymnasium im Industriehof "Neues Gymnasium Frankfurt" in "Elisabeth-Norgall-Gymnasium" umzubenennen. Begründung: Frau Norgall war die Gründerin und Präsidentin des "International Women`s Club of Frankfurt". Elisabeth Norgall studierte in Oxford, Lausanne und Paris und war ab 1909 in Frankfurt 43 Jahre im Schuldienst tätig, von 1930 an an der Ziehenschule, wo sie auch die Ausbildung des Lehrernachwuchses betreute, bis zu ihrer Pensionierung im Jahre 1952. Im Sinne eines demokratischen Aufbaus der Bundesrepublik engagierte sie sich für eine Schulreform und den koedukativen Unterricht. Im karitativen Bereich leistete sie Anfang der Sechzigerjahre freiwilligen Krankenpflegedienst im Frankfurter Bürgerhospital. Nach Kriegsende engagierte Sie sich in ihrem ehrenamtlichen Engagement für den Frieden und die Völkerverständigung um alte Feindschaften abzubauen. Der spätere International Women's Club of Frankfurt e.V., dessen Anfänge bis in das schwere Nachkriegsjahr 1946 zurückreichen, war 35 Jahre lang ihr "liebstes Kind". Damals arbeitete die Studienrätin Elisabeth Norgall als Dolmetscherin bei den US-Streitkräften und öffnete zugleich weit die Türen ihres Hauses für deutsche und amerikanische Frauen, die sie zur Diskussion über gemeinsame Probleme anregte. Aus zwanglosen Gesprächen erwuchs die Überzeugung, dass mit Freundschaft, gegenseitigem Verständnis und dem Überwinden von Sprachbarrieren unterschiedliche Ansichten in toleranter Weise aufgearbeitet werden können. Aus diesem zunächst deutsch- amerikanischen Frauenclub entstand ein Jahr später der International Women's Club of Frankfurt, dessen Ehrenpräsidentin sie bis zu ihrem Tod war. Bis ins hohe Alter war Elisabeth Norgall eine kluge, lebendige Gesprächspartnerin, eine liebenswerte Frau von Welt, eine überzeugte Demokratin und mutige Globetrotterin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 431/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 418/7 Betreff: Niddabrücken zwischen Friedel-Schomann-Weg und Brentanopark Die beiden Nidda-Brücken vom Friedel-Schomann-Weg hinein in den Brentanopark sind hoch frequentiert: Erwachsene und Kinder auf Rädern, zu Fuß, mit Hunden oder Kinderwägen nutzen sie, was leider immer wieder zu Konfliktsituationen führt. Auf Initiative des Ortsbeirats wurden bereits Piktogramme ("Rücksicht macht Wege breit") auf der Straße angebracht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche weiteren Maßnahmen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auf den beiden Brücken verbessern könnten. Geprüft werden soll insbesondere: - Weitere Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" auf den Brücken oder Abbildungen, die ähnlich auf gegenseitige Rücksichtnahme aufmerksam machen; - Schilder bei der Einfahrt oder Ausfahrt in den Park über die Niddainsel; - Trennung der Bereiche für Fußgänger*innen und Radfahrende, z.B. durch eine durchgezogene Linie oder farbliche Markierungen sowie - die Frage, welche baulichen Maßnahmen möglich sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 423/7 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten - Es ist Zeit, den Rahmenplan Praunheim umzusetzen Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Im Rahmenplan Praunheim von 2013 heißt es: "Das denkmalgeschützte Bauwerk der Praunheimer Werkstätten soll in seinem Bestand geschützt werden. Anstelle der heute eher introvertierten Nutzung wird für die Praunheimer Werkstätten zukünftig eine Nutzung angestrebt, die zu einer nachhaltigen Belebung des Ortskerns Praunheim beiträgt.....Angestrebt wird eine Kombination von Nutzungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Soziales, Gesundheit, Gastronomie und Gewerbe." Nach dem Auszug wurde das Ensemble von der KEG erworben und es gab konkrete Pläne hier ein offenes Zentrum für Kunst und Kultur zu etablieren, dass sich selbst trägt. Diese Pläne konnten aus nachvollziehbaren Gründen nicht weiterverfolgt werden, denn seit Anfang 2016 werden die Gebäude als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. Diese Entscheidung wurde vom Ortsbeirat mitgetragen. In der Stellungnahme vom 14.03.2016, ST 488, berichtet der Magistrat aber auch; "Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich." Im Jahr 2025 hat der Magistrat dann den Betreibervertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten um fünf Jahre, d.h. bis zum 30.09.2025, verlängert. Auch diese Entscheidung hat der Ortsbeirat mitgetragen, weil das Gebäude unbedingt für eine angemessene Unterbringung der geflüchteten Menschen in Frankfurt benötigt wurde. Es ist nun an der Zeit die temporäre Nutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen zu beenden und den Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten nicht zu verlängern. In anderen Stadtteilen wurden temporäre Nutzungen bereits beendet, weil es Zusagen an die Bürgerinnen und Bürger gab. Auch in Praunheim sollten nach nunmehr 10 Jahren die ursprünglich geplante Folgenutzung umgesetzt werden. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der am 30.09.2025 auslaufende Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten wird nicht verlängert. 2. Der Magistrat beauftragt die KEG unverzüglich eine Konzeptvergabe für das Gebäudeensemble im Sinne des Rahmenplans Praunheim durchzuführen und dabei den Ortsbeirat angemessen zu beteiligen. 3. Um einen möglichen Leerstand bis zum Abschluss der Konzeptvergabe zu vermeiden, kann der Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten zum Betrieb einer Unterkunft für geflüchtete Menschen nach dem 30.09.2025 jeweils für sechs Monate, jedoch maximal für zwei Jahre verlängert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 423/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 422/7 Betreff: Pragmatismus zum Wohl der Schüler:innen der Ebelfeldschule zeigen Vorgang: M 75/24; F 2479/24 Mit der M 75/24 (Erweiterungsbau zur Errichtung einer Ganztagsbetreuung für die Ebelfeldschule) werden wichtige Schritte gegangen, um die räumliche Not der Ebelfeldschule zu beheben. Kurzfristig und pragmatisch wird aber keine Abhilfe geschaffen, wie die Beantwortung der F 2479 / 2024 zeigt. Das Dezernat versteckt sich dabei hinter einer generellen Absprache mit dem Personalrat zur Nutzung von Schulnebengebäuden, ohne auf den spezifischen Fall der Ebelfeldschule einzugehen oder konkrete Vorschläge zu liefern, wie ein Schulbetrieb ohne regelmäßige Beschulung auf Gängen oder in Treppenhäusern ermöglicht werden kann. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die schulische Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Nebengebäudes der Ebelfeldschule (nicht der Dienstwohnung) kurzfristig mit dem Personalrat zu klären und eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen. In der Entscheidung soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die Lehrerschaft der Ebelfeldschule dies ausdrücklich befürwortet. Vorausblickend muss eine Anpassung der Vereinbarung eine flexiblere Handhabung beinhalten, damit Gebäude nicht ungenutzt leer stehen. Denn dies geht zulasten der Gebäudesubstanz. Gemäß der Antwort zur F 2479/2024 ist eine Sanierung des betreffenden Gebäudes für dieses und nächstes Jahr geplant. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, den konkreten Sanierungszeitplan vorzulegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2024, M 75 Frage vom 06.06.2024, F 2479 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 422/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 427/7 Betreff: Alten Friedhof Hausen wieder zugänglich machen Vorgang: OM 5388/24 OBR 7; ST 1383/24 In der ST 1383/2024 führt der Magistrat aus, dass es auf unbestimmte Zeit keine Sanierung oder anderweitige Umgestaltung des alten Friedhofs in Hausen geben wird. Das Areal ist aktuell großflächig abgesperrt und entzieht damit eine große öffentliche Fläche der Allgemeinheit. Hier muss eine Zwischenlösung gefunden werden, die eine provisorische Nutzung des alten Friedhofs und seiner Umgebung, insbesondere der vorgelagerten Grünfläche, ermöglicht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie kann die großflächige Absperrung des alten Friedhofs und seiner Umgebung so reduziert werden, dass dieser über die nächsten Jahre zumindest eingeschränkt nutzbar ist? 2. Mit welchen Maßnahmen kann der öffentliche Raum in der Zeit bis zur langfristigen Lösung attraktiver gestaltet werden? 3. Welche weiteren Gutachten werden zur Einstufung des Denkmalwertes benötigt? Ist dafür in diesem und den folgenden Jahren Budget eingestellt, bzw. aus welchem Budget sollen diese finanziert werden? Warum ist man erst zu diesem späten Zeitpunkt, nach der Fertigstellung eines statischen Gutachtens, auf den Gedanken gekommen, dass es sich um Bodendenkmal handeln könnte und dass es ratsam sei, die Denkmalpflege bzw. das Denkmalamt hinzuziehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5388 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1383 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 17 Es besteht Einvernehmen, einen Ortstermin in der Angelegenheit durchzuführen. Beschluss: Die Vorlage OF 427/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 429/7 Betreff: Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Straße "Am Industriehof" zwischen der Einmündung der Straße "Am Fischstein" bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades eine Tempo-30-Zone einzurichten. Begründung: Das Abbiegen sowohl von dem Parkplatz des Hausener Schwimmbades als auch von dem Gelände der russisch-orthodoxen Gemeinde auf die stark befahrene Straße "Am Industriehof" wird dadurch erschwert und unsicher, weil die Fahrzeuge, die hier stadtauswärts mit der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h fahren, zu schnell um die Kurve kommen, um dem Ausfahrenden genug Reaktionszeit einzuräumen. Eine temporäre Reduktion der Geschwindigkeit an dieser Stelle würde hier mehr Sicherheit schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2024 Die Vorlage OF 429/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 430/7 Betreff: Quietschen durch die U-Bahn-Linie 6 im Bereich Industriehof beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat dazu auf, über den Status quo von Gegenmaßnahmen gegen das Quietschen der ein- und ausfahrenden Bahnen der U-Bahnlinie U6 am Industriehof zu berichten. Sollten keine aktuellen Gegenmaßnahmen ergriffen werden, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie der Lärmbelästigung zügig ein Ende bereitet werden kann. Bereits seit Jahren quietschen die Schienen der U-Bahnlinie U6 bei ein- und ausfahrenden Zügen am Industriehof von oder in Richtung Hausen. Dies führt seit jeher den ganzen Tag über zu regelmäßigen Lärmbelästigung von zahlreichen Anwohnern am und um den Verkehrsknotenpunkt Industriehof. Im Zuge dessen kam bereits vor einigen Jahren die Idee auf, die Schienen bei ein- oder ausfahrenden Zügen zu bewässern, um die Reibung zu vermindern. Eine entsprechende Anlage ist bis heute nicht errichtet worden. Insbesondere nachts und in heißen Sommern, wie dem aktuellen, kann die Lärmbelästigung zu unzumutbaren Zuständen führen. In kleineren, hellhörigen Wohnungen, vor allem Ein-Zimmer-Wohnungen, kann aufgrund des Lärms nachts nicht gelüftet werden, ohne dass es zu Schlafstörungen kommt. Die fatalen gesundheitlichen Auswirkungen von zu hohen Temperaturen genauso wie von Schlafproblemen sind allseits bekannt. Leider tragen die Verkehrszustände nur zu einer Verschlimmerung und keiner Verbesserung der Situation bei. Handlung ist erforderlich! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5792 2024 Die Vorlage OF 430/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2024, OF 428/7 Betreff: Wann wird die Wildnis endlich beseitigt? Seit über 5 Jahren ist ein Teil der Mauer am Alten Friedhof in Hausen eingestürzt. Trotz zahlloser Anträge des Ortsbeirates und Beschwerden der Anwohner Hausens hat sich, außer ständiger Vertröstungen seitens der Stadt, nicht getan. Nun hat der Magistrat mitgeteilt, dass nach ersten Einschätzungen der Denkmalpflege es sich bei diesem Friedhof um ein Bodendenkmal handelt und weitere Gutachten nötig seien. Die erschütternde Konsequenz aus dieser Mitteilung ist, dass mit der Sanierung oder Wiederherstellung der Mauer und des Friedhofs auf unbestimmte Zeit nicht zu rechnen ist. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum hat es so viele Jahre gedauert, bis ein solches Gutachten in Auftrag gegeben wurde? 2. Wann werden die angekündigten weiteren Gutachten abgeschlossen sein? 3. Was soll zwischenzeitlich mit der verwahrlosten Fläche passieren? 4. Wenn diese Wildnis nun beseitigt werden soll, wie lagen müssen die Bürger Hausens jetzt darauf warten, dass dieser Schandfleck wenigstens vorübergehend, bis zur Klärung der Sachlage und dem Beginn der Sanierung, in einen ordentlichen Zustand versetzt wird? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 428/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2024, OF 424/7 Betreff: Wasserpumpe am Praunheimer Kreisel Der Ortsbeirat 7 der Stadt Frankfurt am Main möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, am Kreisel in Frankfurt-Praunheim eine öffentliche Wasserpumpe zu installieren. Diese Wasserpumpe soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich Wasser zu holen und auch direkt vor Ort Wasser zu trinken. 1. Verbesserung der Lebensqualität: Eine öffentliche Wasserpumpe trägt zur Verbesserung der Lebensqualität in Praunheim bei, indem sie den Zugang zu frischem Trinkwasser für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Dies ist besonders wichtig an heißen Sommertagen und für Menschen, die viel zu Fuß unterwegs sind. 2. Gesundheitsförderung: Der Zugang zu kostenlosem Trinkwasser kann die Gesundheit der Bevölkerung fördern, indem es die Hydration unterstützt und somit das Risiko von Dehydration und damit verbundenen gesundheitlichen Problemen verringert. 3. Nachhaltigkeit: Eine öffentliche Wasserpumpe fördert nachhaltiges Verhalten, indem sie die Nutzung von Einweg-Plastikflaschen reduziert. Dies trägt zur Reduzierung von Plastikmüll und zur Schonung der Umwelt bei. 4. Sozialer Treffpunkt: Eine Wasserpumpe kann als sozialer Treffpunkt dienen, an dem Menschen zusammenkommen und sich austauschen können. Dies stärkt die Gemeinschaft und fördert das Miteinander im Stadtteil Praunheim. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 424/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 472 entstanden aus Vorlage: OF 416/7 vom 25.06.2024 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Vorgang: OM 2551/22 OBR 7; B 24/23; EA 57/23; OM 5118/24 OBR 7; EA 106/24 Mit der Etatanregung EA 106 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 Euro eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im Bericht B 24, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung OM 2551 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim soll beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der Vorlage OM 5118 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung OM 2551, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 84 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 142 = Kenntnis, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5035, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 471 entstanden aus Vorlage: OF 414/7 vom 09.06.2024 Betreff: Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 Vorgang: OA 271/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 40 wird abgelehnt. 2. Stattdessen wird der Magistrat aufgefordert, die Anregung OA 271 - wie von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022 beschlossen - umzusetzen. Begründung: In der Vorlage M 40 wird die fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans in erster Linie aus der Tatsache abgeleitet, dass sich die in Rede stehenden Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt, einer Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung befinden. Der Magistrat geht dabei wohl von der falschen Annahme aus, dass die genannten Eigentümer:innen regelhaft im Sinne der Allgemeinheit handeln und eine Flächenumwandlung nicht droht. Dabei sollte auch dem Magistrat bekannt sein, dass Kirchgemeinden, städtische Gesellschaften und stadtnahe Stiftungen sehr wohl immer wieder versucht haben, bisherige Gemeinbedarfsflächen für andere Zwecke zu verwenden und in Wert zu setzen. Das ist in der Regel kein böser Wille, sondern ergibt sich aus dem Geschäftszweck bzw. entsprechenden Satzungen. Einzig im Falle der Zehntscheune müsste eine geänderte Nutzung der Fläche, z. B. für Wohnzwecke, von der Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen werden. So ist vor einigen Jahren ein Grundstück der ehemaligen Ev. Auferstehungsgemeinde, auf dem sich das Gemeindehaus befand, für den Bau von Wohnungen genutzt worden. Ähnliches ist mit einer Teilfläche der Ev. Kirchengemeinde Hausen geschehen. In Westhausen konnte stattdessen eine ähnliche Verwertung gerade deshalb verhindert werden, weil es sich um eine Gemeinbedarfsfläche handelt. Auch viele andere Flächen, z. B. von Kirchengemeinden, sind bereits als Gemeinbedarfsflächen gesichert, sodass eine gemeinwohlorientierte Nutzung gesichert werden kann. Im Ortsbezirk 7 betrifft dies z. B. das Areal der Kath. Kirchengemeinde Sankt Marien, Kirchort Sankt Anna. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2022, OA 271 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 75 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) FRAKTION (M 40 = Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471, OA 471 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5016, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.06.2024, OI 58 entstanden aus Vorlage: OF 417/7 vom 25.06.2024 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V. § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2.500 Euro zu unterstützen. Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet Hattsteiner Straße/Niddagaustraße in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Getränken ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße ca. 800 Euro; - Bereitstellung von Toilettenkabinen ca. 500 Euro; - Bereitstellung von Biertischgarnituren ca. 250 Euro; - Bereitstellung von Sonnenschirmen u. Ä. als Schattenspender ca. 250 Euro; - Kosten für Bühne und Bühnentechnik ca. 1.500 Euro; - Kosten für GEMA ca. 300 Euro; - Plakate/Handzettel ca. 400 Euro; - Spielmobil, vier Std. 600 Euro; - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1.000 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 03.07.2024
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5648 entstanden aus Vorlage: OF 316/7 vom 19.06.2023 Betreff: Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7 Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der BAB 5 auf acht Spuren im Bereich des Ortsbezirks 7 abzulehnen und dies mit der Landesregierung zu kommunizieren. Begründung: Der Ortsbeirat lehnt aus Gründen des Gesundheitsschutzes für die Wohnbevölkerung und der dringend notwendigen Verkehrswende jede Erweiterung der BAB 5 ab. Auch eine Erweiterung auf acht Spuren zuzüglich je einer weiteren Spur als Standspur ist eine Erweiterung zum Schaden der Bevölkerung. Sie verursacht immense Ausgaben, Gelder, die in den ÖPNV dringend investiert werden müssen. Sie versiegelt Grünflächen und rückt die BAB 5 für die Wohnbevölkerung in Rödelheim und Praunheim noch näher. Damit werden Lärmemissionen und Luftverschmutzung zunehmen. Eine Erweiterung um je eine Spur wird den Autoverkehr vermehren statt verringern. Das ist das Gegenteil einer Verkehrswende. Die Rechtfertigung, nur bei einem Ausbau der BAB 5 könne es einen verbesserten Lärmschutz geben, weist der Ortsbeirat zurück: Der Lärmschutz darf nicht an einen Ausbau gekoppelt sein, die Gesetzeslage verlangt bereits jetzt einen ausreichenden Lärmschutz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
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S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2024, OF 417/7 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2500,- Euro zu unterstützen. Begründung: Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/ Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Speisen ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße / ca. 800 Euro - Bereitstellung von Toilettenkabinen / ca. 500 Euro - Bereitstellung von Biertischgarnituren / ca. 250 Euro - Bereitstellung von Sonnenschirmen u.ä. als Schattenspender/ ca. 250 Euro - Kosten für Bühne und Bühnentechnik / ca. 1500 Euro - Kosten für GEMA/ ca. 300 Euro - Plakate / Handzettel ca. 400 Euro - Spielmobil , 4 Std. 600 Euro - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1000 Euro Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 58 2024 Die Vorlage OF 417/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2024, OF 416/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: B 24/23; EA 57/23; EA 106/24 Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim zu beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/2024 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung in der OM 2551/22, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
Verkehrsspiegel an Einmündung Schaumburger Str. in Siegener Str. um bei Rückstau des Verkehrs aus Richtung A66 zur Ampelkreuzung Blick in Fahrtrichtung zur A66 zu haben. Zu Stoßzeiten ist dieser Bereich nicht einsehbar und die Ausfahrt gefährlich.
Es wäre schön, wenn der Sonnenschirm überm Sandkasten, wie früher auch das Segel im Herbst / Winter eingeklappt wird, damit man die wenigen Sonnenstrahlen auch nutzen kann. Diese wärmen die Kinder dann auch.
Es gibt Stellen in Frankfurt, die für die wilde Müllentsorgung beliebt sind und immer wieder genutzt werden. Insbesondere handelt es sich dabei um Baustellen-Müll, der nicht selten schadstoffbelastete Stoffe beinhaltet .(Bei Asbestmüll/ Lösungsmitteln etc. eine große Gefahr für Umwelt, Mensch &Tier)
Es sollte einen Blitzer an der Ampel zur Friedensbrücke von Richtung Sachsenhausen geben. Jedes Mal an der Ampel fällt mir auf, dass Autofahrer hier über dunkelrot fahren, teils bei bereits über 2 Sek. Rotlicht. Könnte man das in Erwägung ziehen?
Auf dem Römerberg fehlen Bänke; es ist keine einzige mehr vorhanden. Ich schlage vor, viele, möglichst bunte, frei aufzustellende Bänke auf dem Platz zu verteilen. So können sie für Großveranstaltungen eingesammelt und entfernt werden. Keine festverschraubten Bänke! Die langweilig grauen Sitzquader um den Gerechtigkeitsbrunnen herum könnten ebenfalls bunt angemalt werden, gerne von Kitas und Schulen.
Einen erstellten Beitrag kann man nicht bearbeiten, z. B. wenn der Stadtteil falsch angegeben ist. Das ist ärgerlich. Unnötig nutzerunfreundlich ist das auch, dass die Ideenliste nachdem eine unterstützt wurde, nicht mehr an gleicher Stelle vorgefunden wird. Man fängt wieder von neuem an. Bitte unbedingt beheben, das ist ein völlig unnötiges Hindernis sich hier sinnvoll für seine/ihre Stadt einzubringen.