Griesheim: Fußgängerunterführung Ost am Griesheimer Bahnhof - saniert und doch undicht
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, eine umfassende Überprüfung der Fußgängerunterführung Ost am Griesheimer Bahnhof vorzunehmen, insbesondere in Bezug auf die Wasserdichtigkeit und die Qualität der Sanierungsarbeiten. Das Ziel ist, Schäden zu vermeiden und die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Es wird betont, dass unzureichende Ausbesserungen zu höheren Folgekosten führen können.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Alte Falterstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Griesheim: Klarstellung zur Öffnung der Einbaumstraße09.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alte Falterstraße per E-MailAntrag
In den vergangenen Monaten fanden vermehrt Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Bereich der Marienberger Straße statt. Der Straßenabschnitt wird seit Jahrzehnten von den Anwohnerinnen und Anwohnern beidseitig zum Parken genutzt. Im Zuge der jüngsten Kontrollen wurde beanstandet, dass Fahrzeuge teilweise auf dem Gehweg stehen und dadurch die Nutzbarkeit der Gehwege eingeschränkt werde.
Diese Art der Nutzung hat über viele Jahre zu keinen nennenswerten Beschwerden oder Beanstandungen geführt und wurde offenbar geduldet. In anderen ähnlich gestalteten Straßen im Frankfurter Westen (z. B. Westerbachstraße, Konrad-Glatt-Straße) ist das teilweise Parken auf dem Gehweg zudem durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt.
Darüber hinaus ist auch in der Marienberger Straße selbst an zwei Stellen die Mitbenutzung des Gehwegs durch Markierungen (Behindertenparkplätze) ausdrücklich zugelassen.
Der nun durch das Straßenverkehrsamt angekündigte Wegfall bisheriger Stellflächen führt bei den Anwohnerinnen und Anwohnern, die bereits unter erheblichem Parkdruck leiden, zu großem Unmut und Unverständnis.
Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
Auskunft zu erteilen, weshalb er einerseits die halbseitige Beparkung des Gehweges durch Einzeichnung entsprechender Behindertenparkplätze legitimiert und dieselbe halbseitige Beparkung von weiteren Fahrzeugen mit der Begründung ahndet, dass keine ausreichende Gehwegbreite vorhanden sei.
zu prüfen, ob eine weiterhin beidseitige Beparkung derart ermöglicht werden kann, dass nur in bestimmten Bereichen Halteverbote eingerichtet werden. Innerhalb dieser Zonen könnten sich dann sich begegnende Kinderwagen etc. entsprechend ausweichen.
andernfalls zu prüfen, ob eine temporäre Einrichtung von Halteverboten (zwischen 7:00-16:00 Uhr) in Betracht zu ziehen ist, da nur hier mit einer stärkeren Frequentierung zu rechnen ist.
Auskunft darüber zu erteilen, welche Maßnahmen für den Wegfall von rd. 40 Stellmöglichkeiten getroffen werden (z.B. Bemühungen des Magistrats die Tiefgarage der Saalbau außerhalb von Veranstaltungen nutzbar zu mit angrenzenden Supermärktenmärkten in Kontakt zu treten, um außerhalb der Ladenzeiten eine Beparkung zu ermöglichen).
den Wunsch des Ortsbeirats zu berücksichtigen, dass vor Einleitung von entsprechenden Maßnahmen, eine entsprechende Vorstellung dieser in einem öffentlichen Ortstermin oder im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung gewünscht wird.
Begründung
Jeder Wasserschaden, der neu ist oder nicht behoben wird, schadet dem Mauerwerk und den Bestandteilen eines Gebäudes, egal ob Haus oder Tunnel, stark. Warum man jetzt einen sanierten Tunnel im Deckenbereich weiterhin und vor allem stärker geschädigt als vor der Sanierung so belässt und erst im 2. Bauabschnitt den Schaden beseitigen will, ist nicht verständlich. Es verursacht nur weitere zusätzliche unkalkulierbare Kosten. Kein Bauherr würde so bauen oder sanieren. Deshalb bittet der Ortsbeirat um Auskunft bzw. Beantwortung der Fragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. November 2025 brachte SPD im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.11.2025 im OBR 6 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme