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Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim

Vorlagentyp: STMagistrat
54 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Im Kontext der Neugestaltung der Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim führt der Magistrat aus, dass die bestehende Beschilderung unveränderlich ist, da diese notwendig ist für den Straßenverkehr. Eine Anpassung der Schilder wird nicht für erforderlich gehalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Alt-Griesheim — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim befindet sich ein Mast mit Straßennamensschildern, Einbahnstraßenbeschilderung für die Alte Falterstraße sowie der Vorfahrtsbeschilderung. Diese Schilder sind notwendig und können nicht umgestellt werden.

Hinzu kommt die Beschilderung des Fußgängerüberweges am Lichtmast sowie ein Wegweiser. Der Magistrat sieht hier keine Veranlassung für eine Veränderung im Sinne der Anregung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. August 2025OFOF 1269/6Griesheim: Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 2. September 2025OMOM 7279Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-GriesheimDirektanregung
  3. 15. Dezember 2025STST 2099Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-GriesheimStellungnahme
  4. 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 54 Wochen
    STST 1201Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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