Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Leben an der Nidda: Zugang zur Nidda im Zusammenhang mit dem Rückbau des Hausener Wehrs im Bereich des Treutengrabens planen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
9 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, in der Planung für den Rückbau des Hausener Wehrs die Zugänglichkeit zur Nidda zu berücksichtigen und die Einrichtung eines Wasserlehrpfads/Wasserspielplatzes zu planen. Dies soll zur Umgestaltung und den Umweltzielen der Nidda beitragen und den Bürger:innen Zugang ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

An der Nidda — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu An der Nidda per E-Mail

Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. in der Planung des Amtes der Stadtentwässerung (SEF) für den Rückbau des Hausener Wehrs das Interesse des Ortsbeirats zu vertreten, dass eine Zugänglichkeit zur Nidda an dem abgeflachten Teil auf der Höhe der Straße Am Treutengraben ermöglicht wird;
  2. sich deshalb z. B. für eine größere Zurückverlegung des von der SEF geplanten Wegs in dem abgeflachten Teil der renaturierten Nidda einzusetzen;
  3. die Anlage eines Wasserlehrpfads/Wasserspielplatzes zu planen, der über spielerische Elemente das Leben in und um die Nidda erfahrbar macht.

Begründung

Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) bereitet seit einigen Jahren die naturnahe Umgestaltung des Hausener Wehrs in Frankfurt vor. Die Planungen wurden der Öffentlichkeit 2018 in mehreren Veranstaltungen vorgestellt. Den entsprechenden Antrag eines Planfeststellungsverfahrens hat die SEF beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gestellt. Das RP Darmstadt hat das dafür erforderliche Anhörungsverfahren eingeleitet und die entsprechenden Planunterlagen zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit vom 29. April bis 30. Mai 2025 zur Einsichtnahme ausgelegt.

Sowohl die Bürger:innen in Praunheim als auch in Hausen haben in diversen Formaten (z. B. in der Planungswerkstatt Praunheim) eine Möglichkeit gewünscht, Zugang zur Nidda zu bekommen. Dies ist durch die beiden Wehre in Hausen und Praunheim allerdings mit gravierenden Gefahren verbunden, sodass sich dieser Wunsch als bislang nicht realisierbar herauskristallisiert hat.

Der geplante Umbau des Hausener Wehrs hat gemäß den Planungsunterlagen zur Folge, dass im Bereich des Treutengrabens, oberhalb des Willy-Petri-Stegs, die Verschiebung des Niddauferwegs in östlicher Richtung vorgesehen ist.

Damit kann die kanalisierte Nidda in diesem Bereich verbreitert, abgeflacht und naturnäher gestaltet werden. "Es werden Flachwasserzonen und Bereiche mit unterschiedlichen Strömungsgeschwindigkeiten entstehen, die zu einer größeren Strukturvielfalt führen und somit Lebensräume für verschiedene Tiere bieten, ohne dass der Hochwasserschutz gefährdet wird" (ST 2279).

Genau deshalb könnte nun eine Zugänglichkeit durch eine Gestaltung als Wasserlehrpfad oder Wasserspielplatz geplant und realisiert werden. Dazu müsste man der Nidda - anders als bei der vorliegenden Planung des Rückbaus des Hausener Wehrs - in der abgeflachten Zone etwas mehr Platz lassen. Die Fläche wäre vorhanden. Der Vorteil wäre, dass dieser Bereich durch eine wirkliche Gestaltung nicht in gleicher Weise wie in Nied unsachgemäß und den ökologischen Zielen entgegenstehend genutzt wird.

Der Magistrat hat eine Prüfung zugesagt und betont: "Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main steht der Anlage eines Wasserlehrpfades in der Niddaaue grundsätzlich positiv gegenüber" (ST 1624). Dazu müsste sich der Magistrat nun aktiv in die Planung der SEF einbringen, um die Möglichkeit einer Anlage eines Wasserlehrpfads/Wasserspielplatzes offen zu halten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. September 2021VV 125Niddarenaturierung und Umbau Hausener WehrAnfrage
  2. 17. Dezember 2021STST 2279Niddarenaturierung und Umbau Hausener WehrStellungnahme
  3. 30. September 2022STST 2279Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche"Stellungnahme
  4. 18. Oktober 2022OFOF 216/7Ein Wasserlehrpfad an der NiddaOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
  5. 1. November 2022VV 533Ein Wasserlehrpfad an der NiddaAnfrage
  6. 6. Februar 2023STST 406Ein Wasserlehrpfad an der NiddaStellungnahme
  7. 7. August 2023STST 1624Ein Wasserlehrpfad an der NiddaStellungnahme
  8. 24. September 2025OFOF 556/7Leben an der Nidda: Zugang zur Nidda im Zusammenhang mit dem Rückbau des Hausener Wehrs im Bereich des Treutengrabens planenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
  9. 21. Oktober 2025Sie sind hier
    OMOM 7530Leben an der Nidda: Zugang zur Nidda im Zusammenhang mit dem Rückbau des Hausener Wehrs im Bereich des Treutengrabens planen
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 7
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen