Ein Wasserlehrpfad an der Nidda
Zusammenfassung
Der Magistrat bedauert, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme zu dem Vorschlag eines Wasserlehrpfades an der Nidda abgeben kann. Dies könnte die Planung und Umsetzung des Projekts verzögern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 7. September 2021VV 125Niddarenaturierung und Umbau Hausener WehrAnfrage
- 17. Dezember 2021STST 2279Niddarenaturierung und Umbau Hausener WehrStellungnahme
- 30. September 2022STST 2279Kindertagesstätte "Praunheimer Strolche"Stellungnahme
- 18. Oktober 2022OFOF 216/7Ein Wasserlehrpfad an der NiddaOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 1. November 2022VV 533Ein Wasserlehrpfad an der NiddaAnfrage
- 6. Februar 2023Sie sind hierSTST 406Ein Wasserlehrpfad an der NiddaStellungnahme
- 7. August 2023Antwort des Magistrats · nach 100 WochenSTST 1624Ein Wasserlehrpfad an der NiddaStellungnahme
- 24. September 2025OFOF 556/7Leben an der Nidda: Zugang zur Nidda im Zusammenhang mit dem Rückbau des Hausener Wehrs im Bereich des Treutengrabens planenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
- 21. Oktober 2025OMOM 7530Leben an der Nidda: Zugang zur Nidda im Zusammenhang mit dem Rückbau des Hausener Wehrs im Bereich des Treutengrabens planenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab