Gesundheit und Soziales
Vorlagen
Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7297 entstanden aus Vorlage: OF 1681/1 vom 12.08.2025 Betreff: Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Genehmigungen für Veranstaltungen verbindliche Zeit- und Dezibelobergrenzen gemäß TA Lärm/Bundes-Immissionsschutzgesetz festzulegen; 2. Veranstaltungen so zu gestalten und genehmigen zu lassen, dass eine Durchführung ohne oder mit deutlich reduzierter Beschallung möglich ist; 3. den Schutz der Anwohnenden, insbesondere deren gesundheitliche Unversehrtheit, vorrangig zu berücksichtigen; 4. das Ordnungsamt anzuweisen, auch bei vorliegenden Genehmigungen einzuschreiten, wenn gesundheitsgefährdende Lautstärken erreicht werden. Begründung: Am 21. Juni 2025 fand am Mainkai ein Werbe-Event der Firma Red Bull statt. Für ein Radrennen mit etwa 200 Amateurfahrerinnen und -fahrern wurde der Bereich zur Rennstrecke umfunktioniert. Schon während des Aufbaus gab es Lautsprecherdurchsagen und Soundchecks. Am Veranstaltungstag wurden Wohnungen in der Nähe stundenlang mit Musik und Ansagen beschallt - Messungen in Innenräumen (Fenster und Türen geschlossen) ergaben bis zu 87 Dezibel. Das entspricht einem Rasenmäher und kann laut WHO zu Hörschäden führen. Gerade bei sommerlichen Temperaturen ist es unzumutbar, wenn Anwohnende nur durch Schließen von Fenstern und Türen Ruhe finden. Die Stadt muss hier klare Grenzen ziehen und die Gesundheit der Bevölkerung über kommerzielle Interessen stellen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025 (ST 1113)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7259 entstanden aus Vorlage: OF 1098/10 vom 19.08.2025 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025 (ST 1113) Vorgang: OM 6789/25 OBR 10; ST 1113/25 Mit Stellungnahme vom 14.07.2025, ST 1113, teilte der Magistrat unter anderem mit, dass die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) erfolgt. Der Magistrat verwies auf den Sicherstellungsauftrag der KVH sowie eine Veranstaltung mit dem Vorstandsvorsitzenden der KVH und Vertreterinnen und Vertretern der Ortsbeiräte im Frankfurter Gesundheitsamt im November 2023. "Die letztendliche Entscheidung über konkrete Maßnahmen und Zulassungen liegt jedoch immer bei der KVH", schließt der Magistrat ab. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. was die KVH dem Magistrat auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirates vom 22.04.2025 (OM 6789) hin mitgeteilt hat; 2. wieso er diese Informationen der KVH dem Ortsbeirat 10 nicht in seiner Stellungnahme mitgeteilt hat; 3. sofern er sich nicht mit der KVH in Verbindung gesetzt hat, aus welchen Gründen keine Kontaktaufnahme erfolgte. Begründung: Dem Ortsbeirat 10 ist bekannt, dass für Zulassungen letztlich ausschließlich die KVH zuständig ist. Gerade deshalb hatte der Ortsbeirat 10 in seiner Anfrage wie üblich um Berichterstattung des Magistrates "in Zusammenarbeit mit der KVH" gebeten. Dieser Zusammenarbeit ist der Stellungnahme des Magistrats jedoch nichts Aktuelles zu entnehmen. Es steht daher zu befürchten, dass keinerlei Kontaktaufnahme mit der KVH erfolgte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6789 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1113
Ärztliche Versorgung im Neubaugebiet Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 325/16 Betreff: Ärztliche Versorgung im Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft zu erteilen, ob die ärztliche Versorgung der Bürger und Bürgerinnen im Neubaugebiet Enkheim gewährleistet ist und welche Art von Medizinern dort angesiedelt werden. Begründung: Ein neuer Stadtteil wird geschaffen und die dort bald ansässigen Mitbürgerinnen und Mitbürger brauchen eine ärztliche Versorgung wie z. B. Hausärzte, Zahnärzte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 325/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSchülerbeförderung in der Oberstufe
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 208/13 Betreff: Schülerbeförderung in der Oberstufe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert für eine reibungslose Kostenübernahme der Schülerbeförderung auch in der Oberstufe zu sorgen. Im Grenzänderungsvertrag §7 Satz 4 heißt es: die kostenlose Beförderung der Schüler zu den weiterführenden Schulen und nach Hause muss sichergestellt sein. Begründung: Es ist jedes Jahr das Gleiche. Zu Beginn des neuen Schuljahres bekommen Eltern einen ablehnenden Bescheid über die Refinanzierung der Schülerbetreuungskosten. Diese sind jedoch im Grenzänderungsvertrag sichergestellt und müssen eingehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7371 2025 Die Vorlage OF 208/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMedizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025 (ST 1113)
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 1098/10 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025 (ST 1113) Vorgang: OM 6789/25 OBR 10; ST 1113/25 Mit Stellungnahme vom 14.07.2025 (ST 1113) teilte der Magistrat unter anderem mit, dass die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) erfolgt. Der Magistrat verwies auf den Sicherstellungsauftrag der KVH sowie eine Veranstaltung mit dem Vorstandsvorsitzenden der KVH und Vertreterinnen und Vertretern der Ortsbeiräte im Frankfurter Gesundheitsamt im November 2023. ,,Die letztendliche Entscheidung über konkrete Maßnahmen und Zulassungen liegt jedoch immer bei der KVH", schließt der Magistrat. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat die KVH dem Magistrat auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirates vom 22.04.2025 (OM 6789) hin mitgeteilt? 2. Wieso hat der Magistrat diese Informationen der KVH dem Ortsbeirat 10 nicht in seiner Stellungnahme mitgeteilt? 3. Sollte der Magistrat sich nicht mit der KVH in Verbindung gesetzt haben: Aus welchen Gründen erfolgte keine Kontaktaufnahme? Begründung: Dem Ortsbeirat 10 ist bekannt, dass für Zulassungen letztlich ausschließlich die KVH zuständig ist. Gerade deshalb hatte der Ortsbeirat 10 in seiner Anfrage wie üblich um Berichterstattung des Magistrates ,,in Zusammenarbeit mit der KVH" gebeten. Dieser Zusammenarbeit ist der Stellungnahme des Magistrats jedoch nichts Aktuelles zu entnehmen. Es steht daher zu befürchten, dass keinerlei Kontaktaufnahme mit der KVH erfolgte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6789 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1113 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7259 2025 Die Vorlage OF 1098/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTrinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in FrankfurtFechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 761/11 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in Frankfurt-Fechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße Vorgang: OM 6900/25 OBR 11; ST 1205/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor dem Hintergrund der bereits laufenden Standortprüfung begrüßt der Ortsbeirat die in der ST 1205 vom 21.07.2025 bekanntgegebene Mitteilung, dass der Spielplatz Konstanzer Straße in die vertiefte Bewertung für die Einrichtung eines Trinkwasserbrunnens aufgenommen wurde. Angesichts der Lage dieses Spielplatzes - in einem Bereich ohne Nähe zu sozialen Einrichtungen oder einem Kiosk und damit ohne Zugang zu Trinkwasser - sowie der intensiven Nutzung durch eine große Zahl der 2.800 Kinder, die in Fechenheim leben, sieht der Ortsbeirat eine dringliche Notwendigkeit, dass der Magistrat diesen Standort bei der Einrichtung von Trinkwasserbrunnen besonders berücksichtigt. Für viele dieser Kinder stellt der Spielplatz Konstanzer Straße eine zentrale Freizeitfläche dar, die gerade in den heißen Sommermonaten täglich und über Stunden hinweg genutzt wird. Der Magistrat möge mit der zeitnahen Bereitstellung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens an diesem Ort damit nicht nur eine Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, sondern auch einen Beitrag zur gesundheitlichen Vorsorge und zur sozialen Verantwortung im öffentlichen Raum umsetzen. Begründung: Der Spielplatz Konstanzer Straße ist für viele Familien und deren Kinder im Stadtteil Fechenheim ein unverzichtbarer Ort des sozialen Miteinanders und der kindlichen Entfaltung. Gerade in den Sommermonaten wird er von zahlreichen Kindern täglich besucht - oft über Stunden hinweg. In einem Umfeld, das keine Form der öffentlichen Trinkwasserversorgung bietet, entsteht eine Versorgungslücke, die gesundheitlich wie sozial relevant ist. Diese Lücke wird durch die in den letzten Jahren zunehmend häufiger auftretenden Hitzeperioden noch verschärft. Die Belastung durch hohe Temperaturen betrifft insbesondere Kinder, die sich beim Spielen körperlich verausgaben und auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr angewiesen sind. Ein Trinkwasserbrunnen würde nicht nur die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen, sondern auch ein Zeichen setzen: dafür, dass öffentliche Räume kindgerecht, gesundheitsfördernd und zukunftsfähig gestaltet werden. Die Einrichtung eines solchen Brunnens an diesem Ort ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme mit unmittelbarem Nutzen für die Menschen vor Ort. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7242 2025 Die Vorlage OF 761/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDas Thema „Häusliche Gewalt“ auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1091/9 Betreff: Das Thema "Häusliche Gewalt" auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen Vorgang: OM 6932/25 OBR 1 Jede vierte Frau in Deutschland ist von häuslicher Gewalt betroffen. Dennoch handelt es sich bisher weitgehend um ein gesellschaftliches Tabuthema. Auf der letzten Sitzung des Präventionsrats in Ginnheim berichtete die Polizei über ihre Aktivitäten zum Thema. Auch wenn die Vorfälle im Ortsbezirk nicht höher als im Durschnitt sind, sollte dennoch für das Thema sensibilisiert werden und gleichzeitig Kontaktdaten zu zentralen Hilfestellen unkompliziert verbreitet werden. In Nordrhein - Westfalen wurde die Idee "orange Bänke" versehen auch mit der bundesweit einheitlichen Hilfenummer und passenden Aussagen entwickelt. Auch in Wiesbaden stehen bereits orange Bänke. Der Ortsbeirat 1 hat im April selbige beantragt. (OM6932) Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch im Ortsbezirk 9 10 "orange Bänke" an zentralen Plätzen aufzustellen. Denkbar wäre zum Beispiel am Spazierweg Höhenblick, am weißen Stein, an der Bertramswiese, am Ginnheimer Kirchplatz, am Wasserturm, in der Burggraf -Anlage (Dichterviertel) oder auch in der Nähe der S -Bahnhöfe Ginnheim und Eschersheim. Weitere Informationen zum Thema orange Bänke finden sich unter diesen Links: https://www.hilfetelefon.de/aktuelles/orange-baenke-al s-zeichen-gegen-gewalt/ https://www.wiesbaden.de/pressemitteilungen/presserefe rat/2025/maerz/141010100000480124 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6932 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7343 2025 Die Vorlage OF 1091/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, BFF und fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAuslagerung der IGS Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2025, OF 1213/2 Betreff: Auslagerung der IGS Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Im August 2025 wurde bekannt, dass die rund 600 Schüler/ innen der Jahrgänge 5 bis 7 der IGS Süd in Sachsenhausen zum Schuljahresbeginn in das ehemalige Hessenkolleg am Rebstockpark (Bockenheim) ausgelagert werden sollen. Grund dafür ist der bauliche Zustand des bisherigen Schulgebäudes in der Textorstraße. Diese Maßnahme hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Schulalltag der betroffenen Kinder, deren Familien sowie das pädagogische Personal. Der Magistrat wird daher gebeten, zu folgenden Punkten kurzfristig Stellung zu nehmen und Lösungsansätze darzulegen: 1. Unzumutbare Fahrtzeiten: Der aktuelle Shuttle-Service vom Südbahnhof zum Rebstockgelände beansprucht täglich ca. 1:45 Stunden. Für viele Schüler/innen aus dem Frankfurter Süden, die nicht in unmittelbarer Nähe zum Südbahnhof wohnen, entstehen so tägliche Pendelzeiten von über 2 Stunden, in Einzelfällen sogar bis zu 3 Stunden. Diese Belastung ist weder pädagogisch noch gesundheitlich vertretbar. 2. Unzureichende Anbindung an den ÖPNV: Das Gebäude des ehemaligen Hessenkollegs ist nur unzureichend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Nach aktuellem Kenntnisstand steht um 14:30 Uhr lediglich ein einzelner Shuttlebus zur Verfügung. Schüler*innen haben somit keine Möglichkeit, das Gelände eigenständig und flexibel mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu verlassen. 3. Unzumutbare Bedingungen für inklusiv beschulte Kinder: Die IGS Süd ist eine inklusive Schule. Für viele der inklusiv beschulten Kinder stellt der lange Schulweg eine besondere physische und psychische Belastung dar, die dem Anspruch auf gleichberechtigte Bildung entgegensteht. 4. Unvergütete Mehrbelastung des inklusiven Personals: Die Integrationsassistent*innen sind gezwungen, zunächst zum Südbahnhof zu fahren, um dort die Kinder in Empfang zu nehmen, und anschließend gemeinsam mit ihnen zum Rebstock zu pendeln - oftmals mit mehrfachen Umstiegen. Diese zusätzlichen Wegezeiten werden bislang nicht vergütet. 5. Sinkende Anmeldezahlen zu befürchten: Die IGS Süd ist die einzige integrierte Gesamtschule im Frankfurter Süden. Die Verlagerung nach Bockenheim wird voraussichtlich zu einem deutlichen Rückgang der Anmeldezahlen aus diesem Einzugsgebiet führen. Gleichzeitig ist nicht davon auszugehen, dass Familien aus Bockenheim oder dem Westen der Stadt ihre Kinder an einer Schule anmelden, die perspektivisch zurückverlegt wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat dringend gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Gibt es realistische Alternativen zur Unterbringung der IGS Süd im ehemaligen Hessenkolleg, z. B. durch Nutzung anderer städtischer Gebäude, Modul- oder Containerlösungen im Frankfurter Süden, um die Schule wohnortnah zu belassen? - Wie wird sichergestellt, dass die Schüler*innen, insbesondere inklusiv beschulte Kinder, keine unzumutbaren Pendelzeiten in Kauf nehmen müssen? - Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Betreuung durch das pädagogische Personal (inkl. Integrationskräfte) weiterhin sicherzustellen und deren Arbeitsbedingungen zu verbessern? - Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass der Fortbestand und die Attraktivität der IGS Süd auch während der Interimsphase gewährleistet bleibt? Begründung: Eine Schule ist mehr als ein Ort der Wissensvermittlung - sie ist Lebensmittelpunkt für Kinder und ein zentraler Bestandteil des sozialen Miteinanders im Stadtteil. Die geplante Auslagerung gefährdet sowohl die Chancengleichheit der Schüler/ innen als auch die Funktionsfähigkeit der Schule als wohnortnahe Bildungseinrichtung. Eine Lösung innerhalb des Frankfurter Südens ist daher unabdingbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterstützung eines Projektes des Arbeitskreises (AK) gegen Häusliche Gewalt Frankfurt West
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2025, OF 1285/6 Betreff: Unterstützung eines Projektes des Arbeitskreises (AK) gegen Häusliche Gewalt Frankfurt West der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das Projekt "Gewalt kommt nicht in die Tüte" des AK Häusliche Gewalt Frankfurt West bei der Finanzierung der Druckkosten für Papiertüten mit maximal 500 € aus dem Ortsbeiratsbudget. Begründung: Der Arbeitskreis gegen Häusliche Gewalt Frankfurt West möchte Papiertüten mit Telefonnummern der Beratungsstelle zum Thema Häusliche Gewalt bedrucken und über Apotheken an deren Kundschaft im Monat November anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen verteilen. Am 25.11. gibt es hierzu einen Gedenk- und Aktionstag. Mit dieser Aktion soll auf das Thema Häusliche Gewalt aufmerksam gemacht, die Öffentlichkeit sensibilisiert und Hilfsangebote an Bewohner*innen, Bewohner nachhaltig verteilt werden. Mögliche Opfer, sowie deren Bekannte und Nachbarn, erhalten so Informationen zur Hilfe. Ein Besuch, Einkauf, Rezepteinlösung in der Apotheke ist für die meisten Menschen nicht neu und daher erstmal unauffällig. Wenn sie hierbei zu den Medikamenten etc. eine bedruckte Papiertüte erhalten und dadurch Hinweise zu den Beratungsstellen bekommen, ist dies ebenfalls nicht von ihnen ausgegangen, d.h. für den Täter nicht verdächtig. So kann jedoch eine Person erreicht werden, die sonst nicht an Informationen mit Hilfsangeboten kommt. Auch können die Papiertüten wieder benutzt werden, sodass die Informationen im wahrsten Sinne des Wortes weitergetragen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 421 2025 Die Vorlage OF 1285/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDen Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crackabhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7153 entstanden aus Vorlage: OF 1629/1 vom 11.05.2025 Betreff: Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crackabhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen Der Magistrat wird gebeten, den Frankfurter Weg konstruktiv und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterzuentwickeln. Das Projekt eines Suchthilfezentrums für Crackabhängige soll weiterverfolgt werden und in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Hilfseinrichtungen umgesetzt werden. Für die Finanzierung soll das Land angefragt werden. Begründung: Der Frankfurter Weg war bisher sehr erfolgreich. Die Anzahl der Drogentoten ging massiv zurück, und die drogenkranken Menschen halten sich weitestgehend in zwei Straßenzügen in der Niddastraße und Moselstraße auf. Benutzte Spritzen in Sandkästen von Spielplätzen, wie in anderen Städten durchaus üblich, gibt es in Frankfurt nicht. Das Problem mit der Suchtkrankheit ist dank professioneller Einrichtungen auf eine kleine Fläche in Frankfurt konzentriert. Eine Verteilung der Hilfseinrichtungen mit der Folge längerer Wege und dem verstärkten Aufenthalt von Drogenkranken in der Öffentlichkeit, in Straßen und im ÖPNV, ist nicht im Sinne aller Betroffenen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1566
Regelmäßiger Einsatz des Social Bus in der Kuhwaldsiedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7147 entstanden aus Vorlage: OF 1166/2 vom 03.06.2025 Betreff: Regelmäßiger Einsatz des Social Bus in der Kuhwaldsiedlung Der Magistrat wird gebeten, 1. sich dafür einzusetzen, dass der Social Bus des Jugend- und Sozialamtes Frankfurt am Main auch regelmäßig in der Kuhwaldsiedlung zum Einsatz kommt; 2. einen regelmäßigen Einsatz des Social Bus in der Kuhwaldsiedlung im Rhythmus von zwei bis vier Wochen zu prüfen und umzusetzen; 3. einen geeigneten, gut erreichbaren zentralen Standort im Quartier vorzuschlagen, z. B. vor den beiden Kirchen, beim Vereinsheim des SV 66 Frankfurt e. V. oder auf dem zentralen Spielplatz; 4. darzustellen, wie das Angebot bekannt gemacht und zielgruppengerecht kommuniziert werden kann, insbesondere gegenüber schwer erreichbaren bzw. nicht-deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen. Begründung: Die Bedarfe der Bevölkerung und strukturellen Herausforderungen der Kuhwaldsiedlung machen den Einsatz eines niedrigschwelligen, aufsuchenden Beratungsangebots besonders notwendig. Die Kuhwaldsiedlung ist ein räumlich isolierter und strukturell benachteiligter Teil Bockenheims mit besonderem Unterstützungsbedarf: Es gibt keine Nahversorgung im Quartier (z. B. Supermarkt, Apotheke, Bank), keine Kinderarztpraxis und keine zentralen Begegnungsorte. Bewohner*innen müssen für grundlegende Angebote das Quartier verlassen. Die soziale Infrastruktur ist unzureichend. Angebote für Kinder, Jugendliche, Senior*innen und Familien fehlen ebenso wie niedrigschwellige Sozialberatung. Es existiert kein dauerhaftes Quartiersmanagement, das soziale Teilhabe stärken oder Unterstützungsangebote koordinieren könnte. Erste Impulse durch die Quartierskonferenz 2023 belegen jedoch den großen Bedarf und das lokale Engagement. Viele Bewohner*innen sind auf einfache, ortsnahe Zugänge zu sozialer Beratung angewiesen. Der Social Bus wäre ein wirkungsvolles Instrument, um diese Lücken zu schließen - niedrigschwellig, direkt vor Ort, unterstützend in alltäglichen Fragen von Anträgen bis Beratung. Die ersten positiven Erfahrungen aus dem Einsatz in Griesheim zeigen, wie hilfreich dieses mobile Angebot ist - insbesondere für Menschen, die sonst kaum Kontakt zu Hilfsangeboten haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1545
Regelmäßiger Einsatz des Social Bus in der Kuhwaldsiedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2025, OF 1166/2 Betreff: Regelmäßiger Einsatz des Social Bus in der Kuhwaldsiedlung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sich dafür einzusetzen, dass der Social Bus des Jugend- und Sozialamts Frankfurt am Main auch regelmäßig in der Kuhwaldsiedlung zum Einsatz kommt. 2. einen regelmäßigen Einsatz des Social Bus in der Kuhwaldsiedlung im Rhythmus von zwei bis vier Wochen zu prüfen und umzusetzen, 3. einen geeigneten, gut erreichbaren Standort im Quartier vorzuschlagen, z. B. vor den beiden Kirchen, beim Vereinsheim des SV 66 oder auf dem zentralen Spielplatz, . darzustellen, wie das Angebot bekannt gemacht und zielgruppengerecht kommuniziert werden kann, insbesondere gegenüber schwer erreichbaren bzw. nicht-deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen. Begründung: Die Bedarfe der Bevölkerung und strukturellen Herausforderungen der Kuhwaldsiedlung machen den Einsatz eines niedrigschwelligen, aufsuchenden Beratungsangebots besonders notwendig. Die Kuhwaldsiedlung ist ein räumlich isolierter und strukturell benachteiligter Teil Bockenheims mit besonderem Unterstützungsbedarf: Es gibt keine Nahversorgung im Quartier (z. B. Supermarkt, Apotheke, Bank), keine Kinderarztpraxis und keine zentralen Begegnungsorte. Bewohner*innen müssen für grundlegende Angebote das Quartier verlassen. Die soziale Infrastruktur ist unzureichend. Angebote für Kinder, Jugendliche, Senior*innen und Familien fehlen ebenso wie niedrigschwellige Sozialberatung. Es existiert kein dauerhaftes Quartiersmanagement, das soziale Teilhabe stärken oder Unterstützungsangebote koordinieren könnte. Erste Impulse durch die Quartierskonferenz 2023 belegen jedoch den großen Bedarf und das lokale Engagement. Viele Bewohner*innen sind auf einfache, ortsnahe Zugänge zu sozialer Beratung angewiesen. Der Social Bus wäre ein wirkungsvolles Instrument, um diese Lücken zu schließen: niedrigschwellig, direkt vor Ort, unterstützend in alltäglichen Fragen von Anträgen bis Beratung. Die ersten positiven Erfahrungen aus dem Einsatz in Griesheim zeigen, wie hilfreich dieses mobile Angebot ist - insbesondere für Menschen, die sonst kaum Kontakt zu Hilfsangeboten haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7147 2025 Die Vorlage OF 1166/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor in Ziffer 3. nach dem Wort "erreichbaren" das Wort "zentralen" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ost-parkstraße 10?
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2025, OF 531/4 Betreff: Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ost-parkstraße 10? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, wie die Planungen hinsichtlich der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10 sind, da die 2019 errichtete Anlage nach bisherigem Erkenntnisstand aus brandschutzrechtlichen Gründen nur eine Genehmigung bis Ende 2026 besitzt. Der Ortsbeirat sollte daher über die Zukunft der Einrichtung als auch die Nutzung des Geländes auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Begründung: Die Containeranlage wurde 2019 auf einem Gelände des Grünflächenamtes als temporäres Provisorium für die Zeit des Neubaus der Notunterkunft im Ostpark (Ostparkstraße 16) errichtet. Dieser ist inzwischen abgeschlossen, angesichts des stark gestiegenen Bedarfs für entsprechende Einrichtungen in der Stadt jedoch weiterhin in Betrieb. Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. nutzt dabei die räumliche Nähe beider Objekte, um mehr Personen mit einem gemeinsamen Angebot zu versorgen. Da die Containeranlage keine dauerhafte Lösung darstellt und nur eine befristete Genehmigung erhielt, sollte der Ortsbeirat unterrichtet und in die weitere Planung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7138 2025 Die Vorlage OF 531/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNied: Finanzielle Unterstützung für den Secondhandladen Secundo
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2025, OF 1233/6 Betreff: Nied: Finanzielle Unterstützung für den Secondhandladen Secundo Der Ortsbeirat möge beschließen: Der von der Stiftung "Christen Helfen" betriebene Secondhandladen Secundo in Nied wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit einer Anschubfinanzierung i.H.v. 5.000 EUR unterstützt, um das Projekt der Erweiterung der Öffnungszeiten sowie zusätzliche Maßnahmen zur Reichweitensteigerung und zur Verbesserung der sozialen Integration zu ermöglichen. Begründung: Der Secondhandladen Secundo ist seit über 20 Jahren eine wichtige und fest etablierte Einrichtung in Frankfurt-Nied. Über 500 Menschen profitieren monatlich von den erschwinglichen Angeboten an Kleidung, Haushaltswaren und Spielzeug. Diese Waren stammen ausschließlich aus Spenden aus dem Rhein-Main-Gebiet und werden von einem engagierten Team aus zwei Teilzeitkräften, zwei Minijobbern und sechs Ehrenamtlichen betreut. Der Secundo Secondhandladen in Frankfurt-Nied ist keine vorrangig aus wirtschaftlichen Gründen betriebene Einrichtung, sondern gehört zum sozial-diakonischen Zentrum DiakoNied, das von der gemeinnützigen Stiftung "Christen Helfen" betrieben wird. Secundo ist somit eine soziale Initiative, die Menschen in finanziell schwierigen Situationen unterstützt. Die Einrichtung erzielt bewusst keine Gewinne. Für diejenigen Menschen in Nied mit niedrigem Einkommen ist Secundo von Bedeutung. Um weiteren rund 200 bedürftigen Menschen pro Monat den Zugang zu erschwinglichen Waren zu ermöglichen, plant Secundo eine Erweiterung seines Angebots. Die geplanten Maßnahmen umfassen: - Erweiterung der Öffnungszeiten: Einführung neuer Verkaufszeiten an Mittwochnachmittagen und Freitagvormittagen, um flexiblere Zugangszeiten zu bieten. - Präsenz an zentraler Lage: Zusätzliche halbe Verkaufstage am "Willkommenshäuschen" in der Dürkheimer-/Alzeyer Straße, um die Reichweite von Secundo zu erhöhen. - Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit: Verteilung von wöchentlich 150 mehrsprachigen Handzetteln, um bisher nicht erreichte Bewohner des Stadtteils zu informieren. - Steigerung der Warenspenden: Gewinnung zusätzlicher Spenden, um die Versorgung der steigenden Nachfrage sicherzustellen. - Neue Sortimente prüfen: Einführung von Drogerieartikeln des täglichen Bedarfs, um das Angebot zu erweitern. Mit diesen Maßnahmen möchte Secundo den Zugang zu erschwinglichen Alltagswaren für hilfsbedürftige Menschen weiter verbessern. Die bisherigen positiven Rückmeldungen und kontinuierlich steigende Kundenzahlen sprechen für einen möglichen zukünftigen Erfolg eines erweiterten Angebots. Finanzierung: Die beantragten 5.000 EUR sollen genutzt werden, um die geplanten Maßnahmen als Anschubfinanzierung umzusetzen. Dies umfasst zusätzliche Personalkosten, Material für Handzettel sowie die Organisation der Außenpräsenz am Willkommenshäuschen. Secundo blickt auf jahrelange erfolgreiche Arbeit zurück, die trotz begrenzter finanzieller Mittel durch ehrenamtliches Engagement und Spenden sichergestellt wurde. Mit der finanziellen Unterstützung aus dem Ortsbeiratsbudget kann Secundo nicht nur seinen Wirkungskreis nachhaltig erweitern, sondern auch den Grundstein dafür legen, sich langfristig weiter selbst zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 413 2025 Die Vorlage OF 1233/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStärkung der Personalressourcen im Jugendclub Praunheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6973 entstanden aus Vorlage: OF 517/7 vom 06.05.2025 Betreff: Stärkung der Personalressourcen im Jugendclub Praunheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich die personelle Ausstattung des Jugendclubs Praunheim aktuell darstellt; 2. ob eine zusätzliche pädagogische Fachkraft kurzfristig bereitgestellt werden kann, um dem steigenden Bedarf an individueller Betreuung gerecht zu werden; 3. ob im Zuge der laufenden Bedarfsanalyse beim Jugend- und Sozialamt bereits Maßnahmen zur Personalaufstockung geprüft oder eingeleitet wurden. Begründung: Der Jugendclub Praunheim leistet seit Jahren eine wertvolle und unverzichtbare Arbeit im Stadtteil. In den letzten Monaten ist jedoch ein deutlich steigender Betreuungs- und Unterstützungsbedarf bei Jugendlichen zu verzeichnen, insbesondere bei verhaltensauffälligen jungen Menschen. Die Mitarbeitenden vor Ort berichten von einer kontinuierlichen Zunahme herausfordernder Situationen, die mit der bisherigen Personaldecke nicht mehr angemessen abgedeckt werden können. Eine zusätzliche Fachkraft wird daher aus fachlicher Sicht als unverzichtbar angesehen, um sowohl den Jugendlichen als auch dem bestehenden Personal gerecht zu werden. Der Magistrat wird gebeten, das Anliegen prioritär zu behandeln und gemeinsam mit dem Jugend- und Sozialamt eine Lösung zur kurzfristigen Personalverstärkung im Jugendclub Praunheim zu erarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1239
Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crack-Abhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1629/1 Betreff: Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crack-Abhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Frankfurter Weg konstruktiv und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterzuentwickeln. Das Projekt eines Suchthilfezentrums für Crack-Abhängige soll weiterverfolgt werden und in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Hilfseinrichtungen umgesetzt werden. Für die Finanzierung soll das Land angefragt werden. Begründung: Der Frankfurter Weg war bisher sehr erfolgreich. Die Anzahl der Drogentoten ging massiv zurück, und die drogenkranken Menschen halten sich weitestgehend in zwei Straßenzügen in der Niddastraße und Moselstraße auf. Benutzte Spritzen in Sandkästen von Spielplätzen, wie in anderen Städten durchaus üblich, gibt es in Frankfurt nicht. Das Problem mit der Suchtkrankheit ist Dank professioneller Einrichtungen auf eine kleine Fläche in Frankfurt konzentriert. Eine Verteilung der Hilfseinrichtungen mit der Folge längerer Wege und dem verstärkten Aufenthalt von Drogenkranken in der Öffentlichkeit in Straßen und im ÖPNV ist nicht im Sinne aller Betroffenen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1629/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7153 2025 Die Vorlage OF 1629/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErstellung von Lichtbildern im Bürgeramt zügig wieder ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1626/1 Betreff: Erstellung von Lichtbildern im Bürgeramt zügig wieder ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, bis wann die technische Umstellung abgeschlossen sein soll, was genau umgestellt werden muss und die Umstellung zügig abzuschließen. Begründung: Durch die Nichtverfügbarkeit des Selbstbedienungsterminals sind Bürger aktuell gezwungen, Lichtbilder wieder extern anfertigen zu lassen, was nicht nur den Aufwand erhöht, sondern in der Regel deutlich teurer und weniger datenschutzfreundlich ist. Besonders mobilitätseingeschränkte Personen und Bürgergeldempfänger stellt dies vor Herausforderungen. Seit der Änderung des Passgesetzes, die am 1. Mai 2025 vollständig in Kraft trat, dürfen Pass- und Ausweisbilder bei Neubeantragungen nur noch digital übermittelt werden ("Foto-Capture-Verfahren"). Dazu ist entweder ein Selbstbedienungsterminal vor Ort erforderlich, oder ein Fotostudio, das an das Online-Zugangsnetzwerk (OZG-konformes System) angeschlossen ist ("Foto-Upload-Verfahren"). Bürger ohne Zugriff auf ein digitales Fotostudio sind auf diese Terminals angewiesen, wenn sie nicht ausgeschlossen werden sollen. Über die Nichtverfügbarkeit der Selbstbedienungsterminals haben sich Bürger bereits entsprechend beschwert. Das Bürgeramt spricht lediglich von einer technischen Umstellung, ohne weitere Details zu nennen. Die Nutzung der digitalen Verwaltung entlastet ebenfalls die Sachbearbeiter, weshalb eine zügige Umstellung ebenso im Sinne der Stadtverwaltung ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1626/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1626/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2025, OF 1428/5 Betreff: Stadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten - ob und an welchen Standorten in den Stadtteilen Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen die Einrichtung einer Stadtteilküche im städtischen Eigenbetrieb möglich ist, - wie eine solche Stadtteilküche so gestaltet werden kann, dass sie für alle Bürger*innen des Stadtteils gut erreichbar ist, - und ob gewährleistet werden kann, dass dort täglich gesunde Mahlzeiten zu einem Preis von maximal 1,50 Euro pro Portion angeboten werden. Dabei soll insbesondere auch geprüft werden, ob der Südbahnhof als Standort in Frage kommen könnte, die gastronomischen Räume dort wurden lange von McDonalds genutzt und stehen jetzt leer. Die Prüfung soll ergebnisoffen erfolgen und gegebenenfalls alternative städtische Räumlichkeiten in Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen einbeziehen. Begründung: Die Einrichtung von Stadtteilküchen im Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt kann ein wichtiger Schritt sein, um das soziale Miteinander in den Stadtteilen zu stärken und die Versorgung mit gesunden, bezahlbaren Mahlzeiten für alle zu gewährleisten. Stadtteilküchen sind öffentlich zugängliche Orte im Stadtteil, an denen alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, gemeinsam günstig und gesund zu essen. Solche Küchen sind heute mehr als reine Essensausgaben: Sie können als moderne Begegnungsorte dienen, die Gemeinschaft und Teilhabe fördern, und sind Teil einer zukunftsorientierten öffentlichen Infrastruktur, die auf die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft eingeht. Stadtteilküchen leisten einen Beitrag zur Sorge-Infrastruktur, indem sie nicht nur günstige und gesunde Mahlzeiten bieten, sondern auch soziale Kontakte ermöglichen und gemeinschaftliches Leben im Quartier fördern. Sie entlasten insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, stehen aber ausdrücklich allen offen und wirken damit Isolation und Einsamkeit entgegen. Darüber hinaus bieten Stadtteilküchen die Chance, regionale und nachhaltige Lieferketten zu stärken. Durch den bevorzugten Einkauf von regionalen und Lebensmitteln aus ökologisch verantwortungsvoller Erzeugung können lokale Wertschöpfung und eine umweltfreundliche Ernährung gefördert werden. Damit wirken Stadtteilküchen als Ankerpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung und regionale Wirtschaftskreisläufe. Die Stadt Frankfurt hat sich mit der Unterzeichnung des Urban Food Policy Pact 2015 verpflichtet, ein faires, nachhaltiges und inklusives Ernährungssystem zu fördern. Die Einrichtung von Stadtteilküchen wäre ein konkreter Schritt, diese Selbstverpflichtung mit Leben zu füllen. Mit den mehr als 20 Saalbauten verfügt die Stadt Frankfurt bereits heute über Räumlichkeiten, in denen sich Stadtteilküchen als dringend notwendige soziale Infrastruktur einrichten ließen. Aktuell stehen beispielsweise bisher von McDonalds genutzte Gastronomieräume im Saalbau Südbahnhof leer. Der Magistrat sollte im Rahmen einer ergebnisoffenen Prüfung diesen Standort ebenso wie alternative städtische Räume in Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen einbeziehen. Mit Stadtteilküchen kann die Stadt Frankfurt im Ortsbezirk einen wichtigen Beitrag zu mehr Ernährungsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und nachhaltiger Stadtentwicklung leisten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1428/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1428/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1428/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7586 2025 Es besteht Einvernehmen darüber, dass über die Absätze der Vorlage OF 1428/5 einzeln abgestimmt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1428/5 wird wie folgt beschlossen: a) Der erste und der zweite Spiegelstrich werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Der dritte Spiegelstrich wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Wörter "zu einem Preis von maximal 1,50 Euro" in "zu einem möglichst niedrigen Preis" geändert wird. c) Der vorletzte Satz des Tenors wird aus der Vorlage gestrichen. d) Der letzte Satz des Tenors wird aus der Vorlage gestrichen. Abstimmung: Zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP; BFF und AfD (= Enthaltung) Zu b) Annahme bei Enthaltung AfD Zu c) CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= keine Streichung) Zu d) Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenSchulen im Ortsbezirk 10 hier: Gewalt und Drogen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1058/10 Betreff: Schulen im Ortsbezirk 10 hier: Gewalt und Drogen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse und Auffälligkeiten ihm zur Problematik von Gewalt und Drogen an Schulen des Ortsbezirks 10 sowie in deren Umfeld vorliegen, 2. welche Maßnahmen hierzu durchgeführt werden oder künftig vorgesehen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6965 2025 Die Vorlage OF 1058/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6864 entstanden aus Vorlage: OF 1375/5 vom 30.03.2025 Betreff: Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten , eine niedrigschwellige Sozialberatung mit regelmäßiger Präsenz im Stadtteil Oberrad einzurichten. Die Sozialberatung soll als wohnortnahe Anlaufstelle für sozial benachteiligte Menschen dienen und insbesondere armutsbetroffene Familien, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, die personellen und räumlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen bzw. entsprechende Träger mit der Durchführung zu beauftragen. Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist gemäß dem "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" überdurchschnittlich von Kinderarmut und familiärer Belastung betroffen. So bezogen im Jahr 2024 rund 20,1 Prozent der Kinder unter 15 Jahren in Oberrad Sozialgeld nach SGB II, während der gesamtstädtische Durchschnitt bei 16,7 Prozent lag. Dies weist auf eine überdurchschnittlich hohe Armutsbelastung bei Kindern und Jugendlichen im Stadtteil hin. Zudem liegt der Anteil alleinerziehender Familienhaushalte bei 27,8 Prozent ebenfalls deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt von 22,9 Prozent. Diese Haushaltsform ist laut § 16 Absatz 2 SGB II in besonderer Weise auf unterstützende Beratungsangebote angewiesen, um soziale Teilhabe und Chancengleichheit sicherzustellen. Eine wohnortnahe Sozialberatung kann nach § 11 SGB I (Leistungen zur Beratung) sowie § 1 SGB VIII (Förderung junger Menschen und Schutz von Kindern und Jugendlichen) wesentlich zur Überwindung sozialer Benachteiligung beitragen. Die Notwendigkeit wird auch durch die jüngste Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau vom 25.03.2025 unterstrichen, in der Oberrad in der Kinder- und Jugendarmutskarte mit stark erhöhter Kinder- und Jugendarmut ausgegeben wird. Zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Stärkung der sozialen Infrastruktur ist die Einrichtung einer Sozialberatung in Oberrad ein notwendiger Schritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1305
Erhalt der Anna-Apotheke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6858 entstanden aus Vorlage: OF 1369/5 vom 02.04.2025 Betreff: Erhalt der Anna-Apotheke Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Anna-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um Möglichkeiten auszuloten, dass der Apothekenstandort in der Wiener Straße 57 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Begründung: Auf einem Hinweisschild in der Anna-Apotheke steht, dass die Apotheke zum 31.03.2025 geschlossen wird. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Dem Magistrat sollte daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1311
Informationsveranstaltung Flüchtlingsunterkunft
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6828 entstanden aus Vorlage: OS 56/3 vom 25.04.2025 Betreff: Informationsveranstaltung Flüchtlingsunterkunft Der Magistrat wird gebeten, eine Veranstaltung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte durchzuführen. Die Veranstaltung soll insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie für die Ortsbeiräte 3 und 10 offen sein. Die Veranstaltung sollte ortsnah, beispielsweise im IB Hotel, stattfinden. Über die Veranstaltung sollte in den umliegenden Haushalten auf verschiedenen Wegen (per E-Mail, Plakate und Postwurfsendung) ausreichend informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 15.05.2025, A 350 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 876
Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller Sachstand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6789 entstanden aus Vorlage: OF 1035/10 vom 07.04.2025 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller Sachstand Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen über den aktuellen Sachstand bezüglich der medizinischen Versorgung in Berkersheim zu berichten. Begründung: Seit über dreizehn Jahren verfügt Berkersheim mit seinen knapp 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über keinen kassenärztlichen Hausarztsitz mehr. Dieser beklagenswerte Zustand konnte bislang leider nicht geändert werden. Der Ortsbeirat 10 setzt sich weiter für einen kassenärztlichen Hausarztsitz in Berkersheim ein und bittet daher um aktuelle Informationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1113
Anfrage zur Installation von 5GAntennen in Frankfurt Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1128/2 Betreff: Anfrage zur Installation von 5G-Antennen in Frankfurt Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt folgende Fragen zu beantworten 1. Wer ist bei der Stadt Frankfurt zuständig für die Genehmigung von Plätzen zum Aufstellen der 5 G Antennen in Frankfurt Bockenheim? 2. Welche Vorschriften gelten für die Örtlichkeiten, Plätze, z.Bsp. Abstand zu Nachbargebäuden, Abstand zwischen den einzelnen Installationsplätzen? 3. Welche Strahlungen, bzw. gesundheitsschädigende Auswirkungen können auftreten? Begründung: Im März 2025 wurde eine Plattform mit einer 5G Antenne auf dem Flachdach des Diakoniehauses Wohnungshilfe, Florastr. 34, montiert. Der Abstand zu den Nachbarhäusern liegt unter 10 bzw. 20 m, das nicht den Vorgaben von 30 m entspricht. In dem Haus Florastr. 34 leben u.a. Geflüchtete mit Kleinkindern. gegenüber auf der Ginnheimer Landstr. befinden sich ein Krankenhaus und eine Kindereinrichtung. Inwieweit können Strahlungen, wovor u.a. von Wissenschaftlern gewarnt wurde, Auswirkungen auf die Umgebung haben? In dem Teilstück der Ginnheimer Str. und in der Ginnheimer Landstr. sind bereits auf drei Gebäuden 5G Antennen installiert. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen 1 SPD und 1 Linke (= Annahme); 2 SPD und 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenRecht der Bürger auf saubere Luft
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 729/11 Betreff: Recht der Bürger auf saubere Luft Vorgang: OA 276/18 OBR 6; ST 662/19; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möchte mitteilen: Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone zielführender? Gibt es ein endgültiges Datum oder ein Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt? Begründung: Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat der Stadt Frankfurt den Frankfurter Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone mit aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, alles sei sogar schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel, welches abgeschafft gehört. Zitat aus B69/22: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann werden die Familien im Frankfurter Osten nicht in die Umweltzone mit aufgenommen oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben, wenn es doch seit dreizehn Jahren keinerlei Probleme bei uns mit der Luftreinhaltung gibt? Der Frankfurter Osten, mit dem Ortsbeirat 11 war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die alte und schlechteste Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neugeplanten, zweiten Biomasse verbrennenden Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und für die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß gerechnet werden. Dort im Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche in denen Maßnahmen ergriffen werden um die Belastungen für die Menschen hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxyden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch PKW und LKW Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanalgen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um "wirklich" die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 276 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662 Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Anregung vom 14.03.2022, OA 160 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 552 2025 Die Vorlage OF 729/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei der zweiten Frage nach "Umweltzone" die Worte ",den Ortsbezirk 11 einschließend," eingefügt und die dritte Frage abgeändert wird und nun folgenden Wortlaut erhält: "Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt?" Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1604/1 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des OBR 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt-Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus. Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken. Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6932 2025 Die Vorlage OF 1604/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBarrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 500/4 Betreff: Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim Der Ortsbeirat 4 möge beschließen, dass die zuständige Stelle beim Magistrat der Stadt Frankfurt die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH auffordert, die Behindertentoilette im Erdgeschoss des SAALBAU Bornheim zeitnah barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1 umzugestalten. Begründung: Zwar ist eine Toilette im Erdgeschoss des SAALBAU, wie auch eine zweite Toilette im Untergeschoss, als Behindertentoilette ausgeschildert; beide sind aber nicht rollstuhlgerecht. Als Rollstuhlfahrer:in ist es nicht möglich, sich in mit dem Rollstuhl in der Toilette im Erdgeschoss zu drehen, um die Tür zu schließen. Auch eine Mobilisierung vom Rollstuhl auf das WC ist nicht möglich. Hier bitten wir um Beachtung der DIN-Norm 18040-1 für Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden, so dass der SAALBAU Bornheim dann zumindest über eine barrierefreie Toilette verfügt. Die DIN 18040-1 besagt, dass barrierefreie Sanitärräume so zu gestalten sind, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6804 2025 Die Vorlage OF 500/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenMedizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller Sachstand
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1035/10 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller Sachstand Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, gebeten, über den aktuellen Sachstand bezüglich der medizinischen Versorgung in Berkersheim zu berichten. Begründung: Seit über dreizehn Jahren verfügt Berkersheim mit seinen knapp 4000 Einwohnerinnen und Einwohnern über keinen kassenärztlichen Hausarztsitz. Dieser beklagenswerte Zustand konnte bislang leider nicht geändert werden. Der Ortsbeirat 10 setzt sich weiter für einen kassenärztlichen Hausarztsitz in Berkersheim ein und bittet daher um aktuelle Informationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6789 2025 Die Vorlage OF 1035/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErhalt der Anna-Apotheke
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 1369/5 Betreff: Erhalt der Anna-Apotheke Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit dem Eigentümer der Anna-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um Möglichkeiten auszuloten, dass der Apothekenstandort in der Wiener Straße 57 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Begründung: Auf einem Hinweisschild in der Anna-Apotheke steht, dass die Apotheke zum 31.03.2025 geschlossen wird. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Dem Magistrat sollte daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6858 2025 Die Vorlage OF 1369/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1375/5 Betreff: Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine niedrigschwellige Sozialberatung mit regelmäßiger Präsenz im Stadtteil Oberrad einzurichten. Die Sozialberatung soll als wohnortnahe Anlaufstelle für sozial benachteiligte Menschen dienen und insbesondere armutsbetroffene Familien, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, die personellen und räumlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen bzw. entsprechende Träger mit der Durchführung zu beauftragen. Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist gemäß dem "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" überdurchschnittlich von Kinderarmut und familiärer Belastung betroffen. So bezieht im Jahr 2024 rund 20,1 % der Kinder unter 15 Jahren in Oberrad Sozialgeld nach SGB II, während der gesamtstädtische Durchschnitt bei 16,7 % liegt. Dies weist auf eine überdurchschnittlich hohe Armutsbelastung bei Kindern und Jugendlichen im Stadtteil hin. Zudem liegt der Anteil alleinerziehender Familienhaushalte bei 27,8 %, ebenfalls deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt von 22,9 %. Diese Haushaltsform ist laut § 16 Absatz 2 SGB II in besonderer Weise auf unterstützende Beratungsangebote angewiesen, um soziale Teilhabe und Chancengleichheit sicherzustellen. Eine ortsnahe Sozialberatung kann nach § 11 SGB I ("Leistungen zur Beratung") sowie § 1 SGB VIII ("Förderung junger Menschen und Schutz von Kindern und Jugendlichen") wesentlich zur Überwindung sozialer Benachteiligung beitragen. Die Notwendigkeit wird auch durch die jüngste Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau vom 25.03.2025 unterstrichen, in der Oberrad in der Kinder- und Jugendarmutskarte mit stark erhöhter Kinder- und Jugendarmut ausgegeben wird. Zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Stärkung der sozialen Infrastruktur ist die Einrichtung einer Sozialberatung in Oberrad ein notwendiger Schritt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6864 2025 Die Vorlage OF 1375/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinrichtung eines Begegnungszentrums in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6706 entstanden aus Vorlage: OF 1349/5 vom 01.03.2025 Betreff: Einrichtung eines Begegnungszentrums in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. in Verbindung zu setzen, um in Oberrad ein Begegnungszentrum nach dem Vorbild des "Café Anschluss" im Dornbusch aufzubauen. Begründung: In Oberrad mit seinen über 13.000 Einwohnern gibt es derzeit kein Begegnungszentrum für die Anwohner. Ein solches Zentrum wäre ein wichtiger Anlaufpunkt für Familien, Senioren, Jugendliche sowie Menschen mit Einschränkungen und könnte dringend benötigte Hilfs- und Informationsangebote bereitstellen. Es werden benötigt: a) Soziale Unterstützung - Sozialberatung (für Arbeitslose, Rentner, Menschen in Not); - psychosoziale Beratung (Suchtberatung, Familienhilfe); - Migrations- und Integrationshilfe (Sprachkurse, z. B. Mama spricht Deutsch, Anlaufstellen); - Seniorenhilfe (Seniorenberatung, digitale Kurse für Senioren); - Nachbarschaftshilfe (z. B. Unterstützung für ältere Menschen oder Alleinerziehende) etc. b) Informationsangebote - Stadtteilbüro oder Bürgeramt als offizielle Anlaufstelle; - Bildungsangebote (Weiterbildungen, VHS-Kurse, Vorträge); - Verbraucherberatung (Energieberatung, Mieterschutz); - Informationszentren für Nachhaltigkeit und Umwelt etc. Da in Oberrad ein solches Zentrum fehlt, wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Begegnungszentrums in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. zu prüfen. Als Vorbild könnte das "Café Anschluss" im Dornbusch dienen, das bereits erfolgreich eine Vielzahl dieser Angebote bündelt und eine zentrale Anlaufstelle für die Anwohner darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 910
Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 967/9 vom 04.03.2025 Betreff: Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen Vorgang: F 2602/24 Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im Fünf-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen; 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorgelegt werden; 3. die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen; 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen, entsprechend zu versetzen; 5. auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden; 6. ü ber den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten. Begründung: Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Rauchverbote auf bestimmte Außenbereiche auszudehnen. Der Europäische Rat hat diese Empfehlung angenommen. Sie zielt unter anderem auf Nichtraucherzonen für Spielplätze, Schwimmbäder, öffentliche Gebäude sowie Bus- und Tramstationen ab. Andere europäische Städte und Länder setzen bereits entsprechende Regelungen um - so hat etwa Mailand zum 1. Januar 2025 ein weitreichenderes Rauchverbot im öffentlichen Raum eingeführt und auch in Belgien sind seit diesem Jahr strikte Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen gültig, die das Rauchen z. B. im Zehn-Meter-Radius um öffentliche Gebäude, auf Sportplätzen und in Zoos verbieten. Rauchverbote vor Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sind bereits weltweit in vielen Ländern und Städten etabliert. Während das Hessische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude und auf Spielplätzen bereits verbietet, gibt es für die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Hessen und auch in Frankfurt noch keine Regelung. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz verlangt jedoch bereits heute eine Hinweispflicht im Eingangsbereich, deren konsequente Umsetzung in Frankfurt noch nicht erkennbar ist: "§ 1 (1) Das Rauchen einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie von öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, sowie des Hessischen Landtags, ... § 3 (1) Auf das Rauchverbot ist im Eingangsbereich der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen." Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen für den direkten Bereich um Rauchende im Außenbereich jedoch auf eine ähnlich hohe Belastung durch Passivrauch wie in Innenräumen hin. Da es in Frankfurt bislang nicht untersagt wird, halten sich Rauchende direkt vor den Eingängen öffentlicher Gebäude auf - oft sogar durch eingangsnah aufgestellte Aschenbecher dazu angeregt. Dadurch werden andere Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte beim Betreten und Verlassen der Gebäude dem schädlichen und störenden Passivrauch ausgesetzt. Die vorgeschlagene Regelung eines Rauchverbots im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Ausbreitung von Tabakrauch im Freien. Studien belegen, dass schädliche Feinstaubkonzentrationen in dieser Entfernung noch deutlich messbar sind und erst in größerer Distanz auf unbedenkliche Werte absinken. Die Fünf-Meter-Zone entspricht dem internationalen Durchschnitt für rauchfreie Eingangsbereiche. Dieser Abstandswert bietet einen wirksamen Gesundheitsschutz, ohne übermäßig restriktiv zu sein. Der Magistrat sollte dazu prüfen, welche rechtlichen Mittel (wie etwa eine kommunale Satzung, straßenrechtliche Regelungen oder Hausrecht) am besten geeignet sind, um Rauchverbote im Fünf-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude rechtssicher umzusetzen. Unabhängig davon wäre das Versetzen von bestehenden Aschenbechern eine einfache und effektive Maßnahme. Ein weiteres, ähnliches Problem besteht an den ÖPNV-Haltestellen in ganz Frankfurt, wobei dies an den stark frequentierten und beengten Stationen der A-Linie besonders deutlich wird. Während an Bahnhöfen der Deutschen Bahn der Nichtraucherschutz im Vergleich konsequent umgesetzt wird, fehlt es an den ÖPNV-Stationen im Stadtgebiet an klaren Hinweisen und Regelungen. Obwohl das Rauchverbot in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bereits festgehalten ist, wird dies in der Praxis kaum kommuniziert und durchgesetzt, wie auch die Antwort des Magistrats auf die Frage F 2602 vom 04.07.2024 bestätigt. § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV lautet: "§ 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: ... 7. in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen, ..." Für viele Fahrgäste, insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Auch die Attraktivität des ÖPNV leidet darunter. Eine konsequente Beschilderung würde die Situation für alle Fahrgäste verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Nahverkehr leisten. Die vorgeschlagene Regelung trägt zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum bei. Sie entspricht der aktuellen EU-Empfehlung und würde Frankfurt zu einer gesünderen, saubereren Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.07.2024, F 2602 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und Linke (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 541 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6054, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025 § 6552, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025
Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 10.03.2025 Betreff: Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohl der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde: 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500 Euro p. a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e. V. - VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102 Euro. 2. Abschaffung der Liste in § 5 Absatz 4 der Hundesteuersatzung. Ziffer 1. dieser Anregung wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind. 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden. Begründung: Im Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt dazu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht zwischen Hunden, die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen, und Hunden, die lediglich einer bestimmten Rasse angehören und damit zu den sogenannten Listenhunden zählen, differenziert. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u. a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden nicht temporär steuerbefreit. Hinzu kommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, neunmal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach zum Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p. a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen, einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle zwei Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6142, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Zukunft des Maingau Krankenhauses
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2025, OF 875/3 Betreff: Zukunft des Maingau Krankenhauses Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten die Geschäftsführung des Maingau Krankenhauses in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einzuladen, um die aktuellen Pläne für die weitere Entwicklung des Krankenhauses und die aktuellen Planungen für die freien, derzeit als Parkplatz genutzten Flächen im Bereich der Mercatorstraße zu erläutern. Begründung: Die Zukunft des Krankenhausstandortes und die Entwicklung der freien Flächen beschäftigt das Stadtteilgremium bereits seit mehr als zehn Jahren. Im Jahr 2021 wurden dem Ortsbeirat Planungen für einen Neubau vorgestellt. Dieser wurde jedoch bislang noch nicht umgesetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 875/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNovellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 710/11 Betreff: Novellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat dahingehend zu beauftragen, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohle der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500,- € p.a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102,- € 2. Abschaffung der Liste in § 5 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt am Main, Punkt 1 wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden Begründung: Im Tierheim Frankfurt e.V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt hierzu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht differenziert zwischen Hunden die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen und Hunden, die lediglich einer Rasse angehören, welche zu den sogenannten Listenhunden zählen. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u.a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden, nicht temporär steuerbefreit. Hinzukommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, 9-mal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach als Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p.a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle 2 Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 538 2025 Die Vorlage OF 710/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, 1 CDU und Linke
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenKeine öffentlichen Mittel für Hetze gegen demokratische Parteien
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 1090/2 Betreff: Keine öffentlichen Mittel für Hetze gegen demokratische Parteien Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit überprüft wird, dass nur solche Vereinigungen mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, die ihrerseits die freiheitlich-demokratische Grundordnung respektieren. Begründung: Der Hülya-Tag (https://hülya-platz.de/) zum Gedenken an die furchtbare Tat in Solingen und andere Taten in den 1990er Jahren soll auch dieses Jahr am 29.05.2025 stattfinden. Unter anderem wird die Veranstaltung vom vvn-bda (https://vvn-bda.de/) unterstützt. Auf deren Homepage wird propagiert, dass CDU und FDP den "neuen Nazis" den Weg ebneten (Homepage abgerufen am 06.03.2025). CDU und FDP sind etablierte demokratische Parteien. Oben erwähnte Propaganda entspricht nach Ansicht des Ortsbeirates nicht der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Daher kommt eine Förderung nur dann in Betracht, wenn der Magistrat vorab prüft, ob die auf dem zu fördernden Flyer genannten Vereinigungen aus oben benannten Gründen auch tatsächlich unterstützenswert sind. Anlage 1 (ca. 12 KB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenSchutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 967/9 Betreff: Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen Vorgang: F 2602/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im 5-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen, 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorlegt werden, 3. Die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen, 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von 5 Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen entsprechend zu versetzen, 5. Auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden, 6. Über den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten. Begründung: Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Rauchverbote auf bestimmte Außenbereiche auszudehnen. Der Europäische Rat hat diese Empfehlung angenommen. Sie zielt unter anderem auf Nichtraucherzonen für Spielplätze, Schwimmbäder, öffentliche Gebäude sowie Bus- und. Tramstationen ab. Andere europäische Städte und Länder setzen bereits entsprechende Regelungen um - so hat etwa Mailand zum 1. Januar 2025 ein weitreichenderes Rauchverbot im öffentlichen Raum eingeführt und auch in Belgien sind seit diesem Jahr strikte Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen gültig, die das Rauchen z.B. im 10m-Radius um öffentliche Gebäude, auf Sportplätzen und Zoos verbieten. Rauchverbote vor Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sind bereits weltweit in vielen Ländern und Städten etabliert. Während das Hessische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude und auf Spielplätzen bereits verbietet, gibt es für die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Hessen und auch für Frankfurt noch keine Regelung. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz verlangt jedoch bereits heute eine Hinweispflicht im Eingangsbereich, deren konsequente Umsetzung in Frankfurt noch nicht erkennbar ist: (1) Das Rauchen einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie von öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, sowie des Hessischen Landtags, (1) Auf das Rauchverbot ist im Eingangsbereich der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen. Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen für den direkten Bereich um Rauchende im Außenbereich jedoch auf eine ähnlich hohe Belastung durch Passivrauch wie in Innenräumen hin. Da es in Frankfurt bislang nicht untersagt wird, halten sich Rauchende direkt vor den Eingängen öffentlicher Gebäude auf - oft sogar durch Eingangsnah aufgestellte Aschenbecher dazu angeregt. Dadurch werden andere Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte beim Betreten und Verlassen der Gebäude dem schädlichen und störenden Passivrauch ausgesetzt. Die vorgeschlagene Regelung eines Rauchverbots im Umkreis von 5 Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Ausbreitung von Tabakrauch im Freien. Studien belegen, dass schädliche Feinstaubkonzentrationen in dieser Entfernung noch deutlich messbar sind und erst in größerer Distanz auf unbedenkliche Werte absinken. Die 5-Meter-Zone entspricht dem internationalen Durchschnitt für Rauchfreie Eingangsbereiche. Dieser Abstandswert bietet einen wirksamen Gesundheitsschutz, ohne übermäßig restriktiv zu sein. Der Magistrat sollte dazu prüfen, welche rechtlichen Mittel (wie etwa eine kommunale Satzung, straßenrechtliche Regelungen oder Hausrecht) am besten geeignet sind, um Rauchverbote im 5-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude rechtssicher umzusetzen. Unabhängig davon wäre das Versetzen von bestehenden Aschenbechern eine einfache und effektive Maßnahmen. Ein weiteres, ähnliches Problem besteht an den ÖPNV-Haltestellen in ganz Frankfurt, wobei dies an den stark frequentierten und beengten Stationen der A-Linie besonders deutlich wird. Während an Bahnhöfen der Deutschen Bahn der Nichtraucherschutz im Vergleich konsequent umgesetzt wird, fehlt es an den ÖPNV-Stationen im Stadtgebiet an klaren Hinweisen und Regelungen. Obwohl das Rauchverbot in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bereits festgehalten ist, wird dies in der Praxis kaum kommuniziert und durchgesetzt, wie auch die Antwort des Magistrats auf die Anfrage F 2602 vom 04.07.2024 bestätigt. § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV lautet: § 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen Für viele Fahrgäste, insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Auch die Attraktivität des ÖPNV leidet darunter. Eine konsequente Beschilderung würde die Situation für alle Fahrgäste verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Nahverkehr leisten. Die vorgeschlagene Regelung trägt zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum bei. Sie entspricht der aktuellen EU-Empfehlung und würde Frankfurt zu einer gesünderen, saubereren Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.07.2024, F 2602 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 541 2025 Die Vorlage OF 967/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinrichtung eines Begegnungszentrums in Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1349/5 Betreff: Einrichtung eines Begegnungszentrums in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit dem Frankfurter Verein in Verbindung zu setzen, um in Oberrad ein Begegnungszentrum nach dem Vorbild des "Café Anschluss" in Dornbusch aufzubauen. Begründung: In Oberrad mit seinen über 13000 Einwohnern gibt es derzeit kein Begegnungszentrum für die Anwohner. Ein solches Zentrum wäre ein wichtiger Anlaufpunkt für Familien, Senioren, Jugendliche sowie Menschen mit Einschränkungen und könnte dringend benötigte Hilfs- und Informationsangebote bereitstellen. Es werden benötigt: Soziale Unterstützung: Sozialberatung (für Arbeitslose, Rentner, Menschen in Not) Psychosoziale Beratung (Suchtberatung, Familienhilfe) Migrations- und Integrationshilfe (Sprachkurse (z.B. Mama spricht Deutsch), Anlaufstellen) Seniorenhilfe (Seniorenberatung, digitale Kurse für Senioren) Nachbarschaftshilfe (z. B. Unterstützung für ältere Menschen oder Alleinerziehende) etc. Fehlende Informationsangebote: Stadtteilbüro oder Bürgeramt als offizielle Anlaufstelle Bildungsangebote (Weiterbildungen, VHS-Kurse, Vorträge) Verbraucherberatung (Energieberatung, Mieterschutz) Informationszentren für Nachhaltigkeit und Umwelt etc. Da in Oberrad ein solches Zentrum fehlt, wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Begegnungszentrums in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Verein zu prüfen. Als Vorbild könnte das "Café Anschluss" in Dornbusch dienen, das bereits erfolgreich eine Vielzahl dieser Angebote bündelt und eine zentrale Anlaufstelle für die Anwohner darstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6706 2025 Die Vorlage OF 1349/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWeitere Kinderarztpraxis in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6602 entstanden aus Vorlage: OF 1328/5 vom 07.02.2025 Betreff: Weitere Kinderarztpraxis in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in Niederrad eine weitere Kinderarztpraxis zur Verfügung steht. Die aktuell einzige Praxis platzt aus allen Nähten und kann keine Patient:innen mehr aufnehmen. Begründung: In Niederrad gibt es derzeit nur eine Kinderarztpraxis. Diese kann der stetig wachsenden Bevölkerung und dem Bedarf nach einer Versorgung für Kinder und Jugendliche nicht mehr gerecht werden. Es benötigt dringend eine weitere Kinderarztpraxis in Niederrad. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 698 Aktenzeichen: 53-0
Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6582 entstanden aus Vorlage: OF 832/3 vom 06.02.2025 Betreff: Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen Der Magistrat wird gebeten, das Tracking von Kindern mit GPS-Trackern oder Smartphones in städtischen Kitas zu verbieten. Begründung: Seit Dezember dürfen Kinder, die in einer Kindertagesstätte der Stadt Hanau betreut werden, nicht mehr mit GPS-Trackern, Smartwatches, Handys oder anderen Geräten, die ihren Standort erfassen können, ausgerüstet werden. Als Grund wurde genannt, die Kinder zu mehr Eigenständigkeit zu ermutigen. Darüber hinaus ist ein Tracking auch überflüssig, da sich die Kinder in Kitas entweder in einem geschützten Raum befinden oder unter Aufsicht von Betreuungspersonal stehen. Die Stadt Frankfurt sollte dem Vorbild der Stadt Hanau folgen und dieses Verbot ebenfalls in Frankfurt einführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 846
Defibrillator am Bürgeramt anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6487 entstanden aus Vorlage: OF 344/15 vom 25.01.2025 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Der Magistrat wird gebeten, einen Automatisierten E xternen Defibrillator (AED), der auch von Laien bedienbar ist, am Bürgeramt Nieder-Eschbach oder (in Absprache mit dem Eigentümer) an der U-Bahn-Station, z. B. dem Kiosk, anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. In der näheren Umgebung sollten Hinweise auf den Standort angebracht werden. Begründung: Die angegebenen Orte sind auch in der Nähe der Busstationen und der U-Bahn-Station und somit geeignet. Ein von Laien bedienbarer AED kann Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. An anderen Orten mit viel Publikumsverkehr (Schwimmbad, Sportanlage etc.) wurden solche Geräte bereits montiert, ebenso wie an einigen U-Bahn-Stationen in der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 836
Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 531 entstanden aus Vorlage: OF 1153/6 vom 24.01.2025 Betreff: Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Justizministerium in Kontakt zu treten, um die Außenstelle des Amtsgerichts Höchst, dessen Gebäude sich auf einem Grundstück für den Gemeinbedarf und explizit für Bauten der Justizverwaltung befindet und welches für den Frankfurter Westen und die umliegenden Gemeinden, die dem Amtsgerichtsbezirk angeschlossen sind, zuständig ist, zu erhalten. Hierzu wird der Magistrat aufgefordert, auch mit den betroffenen umliegenden Gemeinden in Kontakt zu treten, um gemeinsam für den Erhalt zu kämpfen; 2. mit dem Justizministerium zu klären, ob das leer stehende Gebäude des ehemaligen Finanzamtes als Standort für die Außenstelle des Amtsgerichtes Höchst genutzt werden kann; 3. dem Justizministerium die gravierenden Nachteile eines Umzugs zu erläutern, die auch das Sozialrathaus Höchst und die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Mitarbeitenden des Haus des Jugendrechts in Höchst betreffen: Die Wege zu Verhandlungen in die Innenstadt bedeuten eine Stunde mehr Wegezeit hin und ebenso eine Stunde zurück. Dies ist bei der angespannten Personalsituation und steigenden Fallzahlen nicht zu schaffen und bedeutet noch weniger Zeit zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdung und Präventionsarbeit; 4. außerdem mit dem Justizministerium zu klären, wie im Falle des Umzuges des Amtsgerichts die dadurch entstehenden gravierenden Nachteile für die dem Amtsgericht angeschlossenen Ortsgerichte des Frankfurter Westens und der betroffenen umliegenden Gemeinden im Taunus, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, ausgeglichen bzw. diese entschädigt werden. Begründung: Das Amtsgericht Höchst ist nach der Zentralisierung im Nationalsozialismus wieder nach Höchst zurückverlegt worden. Es erfüllt auf kurzen Wegen wichtige Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger und die Gesellschaft, nicht nur im Frankfurter Westen, sondern auch für weitere sechs umliegende Gemeinden, Städte und deren Stadtteile mit ca. 160.000 Menschen. Die weiteren Wege führen dazu, die Arbeitsbelastungen im Sozialrathaus und auch im Haus des Jugendrechts unverhältnismäßig zu erhöhen. Ebenso werden die Ehrenamtlichen der Ortsgerichte, die ihre Tätigkeiten in der Freizeit erledigen, zusätzlich belastet. Die Schließungspläne lösten außerdem großen Unmut bei den Beschäftigten des Amtsgerichtes aus, verständlicherweise bei allen bisher ertragenen Renovierungsarbeiten und angedachten Umzugsplänen in das alte Finanzamtsgebäude gegenüber. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 400 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 531 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 531 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkolinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 531 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 5873, 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 31.03.2025 § 6550, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025
Budgetmittel zur Anschaffung von Kühlboxen durch die Frankfurter Tafel e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2025, OF 996/10 Betreff: Budgetmittel zur Anschaffung von Kühlboxen durch die Frankfurter Tafel e. V. Vorgang: OIB 178/22; ST 102/24 Leider wurde dem Verein Frankfurter Tafel e.V. aus hygienischen Gründen der Einsatz, der in der OIB 178 beschriebenen Art von Kühlboxen verweigert. Deshalb wurden die zur Verfügung gestellten Mittel bislang noch nicht abgerufen. Um die Bedürftigen in den Ausgabestellen Bonames und Preungesheim mit kühlungspflichtigen Artikeln versorgen zu können gibt es mittlerweile eine zugelassene Alternative. Ein so zugelassener Tieflader-Kühlanhänger hat einen Anschaffungspreis von über 14.000 EUR. Der Ortsbeirat unterstützt die Frankfurter Tafel bei diesem Vorhaben zugunsten der beiden Ausgabestellen im Ortsbezirk 10 weiterhin. Der Magistrat wird gebeten die OIB 178, vom 08.11.2022 wie nachfolgend als geändert zu betrachten: Streichen: Je Ausgabestelle ist die Anschaffung von bis zu drei Kühlboxen angedacht. Setzen: Für die beiden Ausgabestellen ist die Anschaffung eines Tieflader-Kühlanhängers angedacht. Ersatzlos streichen: ... jeweils bis zu 3.600 Euro, insgesamt also ... Der Magistrat wird gebeten, die bis zu 7.200 EUR Budgetmittel auf Basis der so geänderten OIB 178 an den Verein weiterzugeben und das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.11.2022, OIB 178 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 102 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 378 2025 Die Vorlage OF 996/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "1. Die Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.11.2022, OIB 178, wird aufgehoben. 2. Der Verein Frankfurter Tafel e. V. leistet im Frankfurter Stadtgebiet rein ehrenamtlich und spendenbasiert einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von bedürftigen Menschen. Beginnend in 2002 wurden seitdem sukzessive weitere Lebensmittelausgabestellen eingerichtet, die mit verschiedensten Lebensmittelarten bestückt werden. Hierzu gehören auch kühlungsbedürftige Lebensmittel. Zur Verbesserung der logistischen Verteilstrukturen bzw. aufgrund der örtlichen Belange in den Ausgabestellen ist der Einsatz eines hygienisch zugelassenen Tieflader-Kühlanhängers geboten, welchen der Verein dringend anschaffen müsste. Der Anschaffungspreis liegt bei über 14.000 EUR. Der Frankfurter Tafel e.V. betreibt aktuell die Ausgabestellen Bonames und Preungesheim für die Bedürftigen im Ortsbezirk 10. Für diese beiden Ausgabestellen ist die Anschaffung eines Tieflader-Kühlanhängers angedacht. Der Ortsbeirat unterstützt die Frankfurter Tafel bei diesem Vorhaben zugunsten der beiden Ausgabestellen mit einem Betrag in Höhe von bis zu 7.200 EUR aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDefibrillator am Bürgeramt anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 344/15 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen automatisierten externen Defibrillator (AED), der auch von Laien bedienbar ist, am Bürgeramt Nieder-Eschbach oder (in Absprache mit dem Eigentümer) an der U-Bahnstation, z. B. dem Kiosk, anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. In der näheren Umgebung sollten Hinweise auf den Standort angebracht werden. Begründung: Die angegebenen Orte sind auch in der Nähe der Busstationen und der U-Bahnstation und somit geeignet. Ein von Laien bedienbarer AED kann Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. An anderen Orten mit viel "Publikumsverkehr" (Schwimmbad, Sportanlage, ...) wurden solche Gräte bereits montiert, ebenso wie an einigen U-Bahnstationen in der Stadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6487 2025 Die Vorlage OF 344/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBettenreserve am Nordwestkrankenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 479/7 Betreff: Bettenreserve am Nordwestkrankenhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Antrag 471/7 wird ergänzt: ...Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob die Stadt an der Planung der zukünftigen Krankenhauslandschaft beteiligt ist und wie der Bestand des Nordwest-Krankenhauses gesichert wird... Ist nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine und der Verkündung der Zeitenwende auch an eine größere "Bettenreserve" am Nordwest-Krankenhaus für einen zivilen oder militärischen Notfall gedacht? Begründung: Bei der Überprüfung der Notwendigkeit von Krankenhäusern und ihrer Kapazitäten sollte auch berücksichtigt werden, dass auch für einen Katastrophenfall, egal welcher Art, genügend Reserve für die Versorgung der Bevölkerung vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2025, OF 471/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 479/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenGeplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 1153/6 Betreff: Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, - mit dem Justizministerium in Kontakt zu treten, um die Außenstelle des Amtsgerichts Höchst, dessen Gebäude sich auf einem Grundstück für den Gemeinbedarf und explizit für Bauten der Justizverwaltung befindet und welches für den Frankfurter Westen und die umliegenden Gemeinden, die dem Amtsgerichtsbezirk angeschlossen sind, zuständig ist, zu erhalten. Hierzu wird der Magistrat aufgefordert, auch mit den betroffenen umliegenden Gemeinden in Kontakt zu treten, um gemeinsam für den Erhalt zu kämpfen. - mit dem Justizministerium zu klären, ob das leerstehende Gebäude des ehemaligen Finanzamtes als Standort für die Außenstelle des Amtsgerichtes Höchst genutzt werden kann. - dem Justizministerium die gravierenden Nachteile eines Umzugs zu erläutern, die auch das Sozialrathaus Höchst und die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Mitarbeitenden des Haus des Jugendrechts in Höchst betrifft: Die Wege zu Verhandlungen in die Innenstadt bedeuten eine Stunde mehr Wegezeit hin und ebenso eine Stunde zurück. Dies ist bei der angespannten Personalsituation und steigenden Fallzahlen nicht zu schaffen und bedeutet noch weniger Zeit zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdung und Präventionsarbeit. - außerdem mit dem Justizministerium zu klären, wie im Falle des Umzuges des Amtsgerichts die dadurch gravierenden entstehenden Nachteile für die dem Amtsgericht angeschlossenen Ortsgerichte des Frankfurter Westens und der betroffenen umliegenden Taunusgemeinden, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, ausgeglichen bzw. diese entschädigt werden. Begründung: Das Amtsgericht Höchst ist nach der Zentralisierung im Nationalsozialismus wieder nach Höchst zurückverlegt worden. Es erfüllt hier auf kurzen Wegen wichtige Aufgaben für die Bürger und Bürgerinnen und die Gesellschaft, nicht nur im Frankfurter Westen, sondern auch für weitere sechs umliegende Gemeinden, Städte und deren Stadtteile mit ca. 160.000 Menschen. Die weiteren Wege führen dazu, die Arbeitsbelastungen im Sozialrathaus und auch im Haus des Jugendrechts unverhältnismäßig zu erhöhen. Ebenso werden die Ehrenamtlichen der Ortsgerichte, die ihre Tätigkeiten in der Freizeit erledigen, zusätzlich belastet. Die Schließungspläne lösten außerdem großen Unmut bei den Beschäftigten des Amtsgerichtes aus, verständlicherweise bei aller bisher ertragenen Renovierungsarbeiten und angedachten Umzugsplänen in das alte Finanzamtsgebäude gegenüber. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 531 2025 Die Vorlage OF 1153/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenDas Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6458 entstanden aus Vorlage: OF 522/8 vom 07.01.2025 Betreff: Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren Der Magistrat wird gebeten, - in wichtigen Passagen des Nordwestzentrums (NWZ) Messungen zur Luftqualität vorzunehmen oder den Betreiber zu solchen aufzufordern; - sollten die gewonnenen Ergebnisse gesundheitliche (Feinstaub-)Grenzwerte überschreiten, auf das Center-Management zuzugehen, um sämtliche von Bürger*innen notwendigerweise zu passierenden Abschnitte ins Zentrum, im Zentrum zu Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen (Bücherei, Schwimmbad, Volkshochschule, usw .) sowie an der Bushaltestelle gänzlich rauchfrei zu halten. Begründung: 1. Passivrauchen ist überall gesundheitsschädlich. Auch im Freien und in halboffenen Räumen, wie sie im NWZ vorzufinden sind. Ein aktueller Appell aus der Wissenschaft unterstreicht das (https://pneumologie.de/aktuelles-service/presse/pressemitteilungen/pneumologen- verbaende-fordern-nichtraucher-und-kinder-oeffentlichen-plaetzen-besser-vor-niko tin-und-feinstaubbelastungen-schuetzen). 2. Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert allen Bürger*innen des Landes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen betont, dass dieses Recht auch den Schutz vor Umweltbelastungen, einschließlich Luftverschmutzung, umfasst. 3. In seinen Funktionen erfüllt das NWZ gemäß Gründungsidee einen städtischen Auftrag, der mit dem des öffentlichen Raumes gleichzusetzen ist ("Ein Geschäfts- und Kulturzentrum soll die Funktion einer City übernehmen, sozusagen als Zweigstelle der Frankfurter Innenstadt", bewirbt sich das Center-Management selbst: https://www.nwz-frankfurt.de/das-center/geschichte/. ). Folglich obliegt dem Center-Management somit eine besondere Funktion im Stadtteil, die weit über den reinen Konsum als Besuchsgrund hinausgeht. Damit ist das NWZ nicht allein ein Einkaufszentrum, für welche das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) nämlich keine grundsätzliche Regelung bereithält und weswegen nach wie vor im NWZ geraucht werden darf: - "Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) enthält grundsätzlich keine Regelung für Einkaufszentren" (FR 2019); - "Für die in den überdachten Freiflächen und Fußgängerbereichen des Zentrums betriebenen Gastronomiegärten gilt nach Entscheidungen des Amtsgerichtes Frankfurt am Main kein Rauchverbot, da das Zentrum keinen umschlossenen Raum im Sinne des HNRSG darstellt." - Abrufbar: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1120 (15.1.2024); Frankfurter Rundschau 2019: "Shoppen unter Rauchschwaden." Abrufbar: https://www.fr.de/frankfurt/heddernheim-ort904323/frankfurt-heddernheim-nordwest zentrum-shoppen-unter-rauchschwaden-11843204.html (15.1.2024)). 4. In Hessen gilt folgerichtig ein Rauchverbot in allen solchen "[. .] Einrichtungen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger entweder aufhalten müssen, sich weiterbilden oder ihre Freizeit verbringen." Dies trifft auch auf das Nordwestzentrum zu, denn öffentliche Daseins- und Gesundheitsvorsorge, Bildung und Mobilität gehören zur notwendigen Alltagsgestaltung. 5. Dass vor allem vor Gaststätten geraucht wird (Stichwort Modeboulevard) bleibt verwunderlich, denn "Gaststätten" dürfen in Ausnahmefällen Raucherbereiche zulassen, müssen diese allerdings räumlich von den Nichtraucherbereichen durch Nebenräume oder vollständig geschlossene Raucherkabinen trennen. Die offenen Sitzbereiche vor den Innenräumen der Gastronomie sind mitnichten räumlich abgetrennt (https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Sucht-und-Suchthilfe/FAQ-Nichtraucherschu tz#:~:text=Bundesgesetzlich%20ist%20seit%201.,in%20Bahnhöfen%20das%20Rauchen%20v erboten). Foto: Gerne genutzter Aschenbecher neben dem Kinderkarussell (Quelle: VR, 11/2023) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 713 Aktenzeichen: 79-0
Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6348 entstanden aus Vorlage: OF 1484/1 vom 10.12.2024 Betreff: Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 mehrere vorübergehende Sitzgelegenheiten in Form sogenannter "Sitzpilze" aufstellen zu lassen, damit sich Menschen dort regengeschützt aufhalten und auf Einlass warten können und nicht in unwürdiger Weise auf dem Boden sitzen müssen. Begründung: Jeden Tag halten sich viele Menschen vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 auf. Dort fehlen seit Jahren Sitzgelegenheiten, weshalb die Menschen auf dem Gehweg vor der Einrichtung sitzen oder liegen müssen, bis sie eingelassen werden können. Der Wunsch nach Sitzgelegenheiten wird von den Konsumierenden wie auch von Einrichtungen geäußert. Sitzgelegenheiten entschärfen nicht nur die teils unwürdigen Aufenthaltsbedingungen vor der Einrichtung, sondern tragen auch zu mehr Sauberkeit und Ordnung und somit zu mehr Akzeptanz bei. Sitzpilze haben sich bereits in Frankfurt und an anderen Stellen bewährt, zum Beispiel an den temporären Haltestellen des Busersatzverkehrs der Bahn. Foto: privat, Beispiel Sitzpilze in Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 1
Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6366 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.10.2024 Betreff: Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot Der Magistrat wird beauftragt, im Ortsbezirk 2 einen Tagestreffpunkt für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot, aufsuchender Sozialarbeit und der Möglichkeit zum Duschen und zum Wäschewaschen einzurichten. Begründung: Seit der Auflösung der Einrichtung für Obdachlose in der Kiesstraße fehlt es im Ortsbezirk 2 an Aufenthaltsmöglichkeiten für Obdachlose. Nach der Verdrängung dieser Gruppe vom ehemaligen Uni-Campus Bockenheim durch das Sicherheitspersonal blieb die Grünanlage zwischen der Adalbertstraße und der Jordanstraße als letzter Treffpunkt, an dem kein Konsumzwang besteht. Eine weitere Verdrängung dieser Gruppe löst nicht die Probleme, sondern verlagert sie bloß. Durch ein niederschwelliges Beratungsangebot mit aufsuchender Sozialarbeit soll dafür Sorge getragen werden, dass Obdachlose vor Ort die Hilfe, die ihnen zusteht, aber aus Scham oder anderen Gründen nicht in Anspruch genommen wird, wahrnehmen können. Eine Möglichkeit zum Duschen oder Wäschewaschen ist ebenfalls notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 641 Aktenzeichen: 51
Bürgeramt Dornbusch: mehr Service durch langfristig planbare Terminbuchungen dringend nötig
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, OF 911/9 Betreff: Bürgeramt Dornbusch: mehr Service durch langfristig planbare Terminbuchungen dringend nötig Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Bürgeramt Dornbusch - zuständig für 50.000 Menschen im Ortsbezirk - kann dienstags, donnerstags und freitags nur mit Termin aufgesucht werden. Neue Termine werden deutlich zu kurzfristig online freigeschaltet: jeweils nur acht Kalendertage im Voraus für den gleichen Tag der Folgewoche - und sind sehr schnell vergeben. So ist eine echte Planbarkeit des Besuchs des Bürgeramtes nicht gegeben. Deswegen wird der Magistrat gebeten, den Service für Bürgern zu verbessern und die Zeitphase der Online-Buchungen für das Bürgeramt Dornbusch deutlich zu verlängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6408 2025 Die Vorlage OF 911/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung); 3 CDU und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenIdeen
Großen Fischerstraße wieder zur Anlieger frei Straße machen
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Umbau des Fischerplätzchens wird die Große Fischerstraße als Durchgangsstraße für den motorisierten Verkehr genutzt. Dies führt zu erheblichen Problemen: Gefährdung von Kindern und Anwohnern: Fahrzeuge fahren regelmäßig mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 km/h, obwohl sich in unmittelbarer Nähe ein Kindergarten befindet. Die Sicherheit der Kinder und Fußgänger ist dadurch massiv gefährdet. Lärmbelästigung durch Poser-Szene: Die Straße hat sich zu einer weiteren Poserstrecke entwickelt, auf der laute, hochgerüstete Fahrzeuge unnötigen Lärm verursachen. Dies beeinträchtigt die Lebensqualität der Anwohner erheblich. Regelmäßige Verkehrsstaus: Vor allem samstags nach Ladenschluss ist die Straße stundenlang blockiert, da zahlreiche Fahrzeuge den Weg in die Innenstadt suchen. Die Straße ist für ein solches Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt. Umweltbelastung: Durch den erhöhten Verkehr entstehen zusätzliche Abgas- und Feinstaubemissionen, die insbesondere für Kinder, ältere Menschen und gesundheitlich beeinträchtigte Anwohner problematisch sind. Sicherheitsrisiko bei Rettungseinsätzen: Stau und blockierte Fahrbahnen können im Notfall Rettungsfahrzeuge behindern. Die Große Fischerstraße war jahrzehntelang eine Straße mit Anliegerbegrenzung. Diese Regelung hat sich bewährt und sollte dringend wieder eingeführt werden, um sowohl die Sicherheit als auch die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Viertel zu gewährleisten. Ich bitte die Stadt Frankfurt eindringlich, hier zeitnah zu handeln und die Straße wieder als „Anwohner frei“-Straße auszuweisen. Mit freundlichen Grüßen Marco A.
Kühle-Orte-Karte für FfM nach Vorbild von anderen Städten
Kiel, HH, Lüneburg, Leipzig und München sind Vorbilder um in einer Stadt kühle Orte gezielt aufsuchen zu können. Der Klimawandel wird es immer notwendiger machen, sich an sinnvolle Konzepte zu setzen. Hier ist es beispielhaft vorgestellt: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/schutzmassnahmen-was-kommunen-gegen-die-hitze-unternehmen-110568814.html Frankfurt ist offenbar eine der am stärksten versiegelten Städte und benötigt neben deutlich mehr Grün und Wasser auch die Information, wo ein Aufenthalt bei hohen Temperaturen erträglicher ist.
Hitzeschutz ist Pflicht
Die Klimakrise trifft unsere Städte mit voller Wucht: Hitzewellen werden häufiger, länger und gefährlicher. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Kinder und gesundheitlich Vorbelastete. Als Stadt tragen wir eine klare Verantwortung – rechtlich und moralisch. Artikel 2 des Grundgesetzes verpflichtet uns, Leben und Gesundheit zu schützen. Deshalb muss Frankfurt einen wissenschaftlich fundierten Hitzeschutzplan entwickeln – als Vorreiter, nicht als Nachzügler. Das Ziel: eine klimaresiliente, lebenswerte Stadt für alle. Der Plan umfasst mindestens: - Gesundheitsschutz durch Frühwarnsysteme, Trinkwasserstellen und Unterstützung vulnerabler Gruppen - Stadtplanung mit Zukunft: Entsiegelung, Begrünung und kühlende Infrastrukturen - Wissen und Beteiligung: Aufklärung, Schulungen und Mitwirkung der Stadtgesellschaft Denn Hitzeschutz ist kein Zusatz, sondern Kernaufgabe. Für die Menschen. Für die Gesundheit. Für die Zukunft.
Lichtverschmutzung Westend
Das Bürohaus in der Oberlindau 54-56, mitten im Wohngebiet, nicht sehr hoch, flutet mit seiner Dachgeschossbeleuchtung Nacht für Nacht die gesamte Umgebung. Warum? Wozu? Es stört ungemein…
Unsere Lösungsvorschläge für reduzierten Drogenkonsum
Es sollte mehr Kontrolle geben, damit Drogen schwerer zu bekommen sind. Wenn Drogen nicht so leicht zugänglich sind, werden weniger Jugendliche mit Drogen in Kontakt kommen. UND Es sollte mehr Möglichkeiten geben, damit Jugendliche sich früh Hilfe holen können (bei der Polizei, an Schulen oder Hilfeorganisationen wie Hotlines), wenn sie das Gefühl haben, Drogen ausprobieren zu wollen. Wenn sie wissen, dass es Menschen gibt, mit denen sie über ihre Probleme sprechen können, werden sie eher den Mut haben, sich Unterstützung zu holen.
Bürgersteig Abgänge behinderten freundlich gestalten
Es ist sehr bedauerlich, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht mehr ohne Hilfe die Fußwege nutzen können. Überall Beschädigungen, tiefe Löcher und Stolperfallen. Zudem noch voll gestellt und versperrt durch E-Roller, Fahrräder und sonstigen Schrott
kostenfreie Damenhygieneartikel
Die Idee der kostenfreien Damenhygiene zielt darauf ab, menstruierende Personen von den finanziellen Belastungen zu befreien, die mit der monatlichen Periode verbunden sind. Produkte wie Tampons, Binden oder Menstruationstassen gehören zu den alltäglichen Grundbedürfnissen und sind in vielen Ländern dennoch als Luxusartikel eingestuft, was zu hohen Preisen führt. Diese finanzielle Last kann insbesondere für Frauen mit geringem Einkommen oder in prekären Lebenslagen eine Herausforderung darstellen. Kostenfreie Damenhygiene würde also nicht nur die finanzielle Ungleichheit mindern, sondern auch zur Enttabuisierung der Menstruation beitragen. Die Bereitstellung solcher Produkte in Schulen, öffentlichen Einrichtungen und am Arbeitsplatz könnte verhindern, dass Mädchen und Frauen aufgrund ihrer Periode soziale oder berufliche Nachteile erleiden, wie es oft der Fall ist, wenn ihnen der Zugang zu Hygieneartikeln verwehrt bleibt. In Ländern wie Schottland, Neuseeland und Frankreich wurden bereits Vorreiterprojekte gestartet, die kostenfreie Hygieneprodukte in Schulen oder öffentlichen Gebäuden anbieten. Diese Initiativen haben gezeigt, dass die Nachfrage groß ist und dass eine solche Maßnahme zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit beitragen kann. Zusammengefasst würde die Einführung kostenfreier Damenhygiene-Produkte nicht nur die wirtschaftliche Belastung verringern, sondern auch gesellschaftliche Tabus abbauen und die Teilhabe von Frauen und Mädchen in allen Bereichen des Lebens stärken.
Hitze-App nach Vorbild Heidelbergs & mehr grün im Stadtraum
Liebes Frankfurt, die Sommer werden durchschnittlich heißer und die Städte haben die Anpassung der Umgebung verschlafen. Der Aufenthalt zwischen Asphalt und Beton wird immer unerträglicher. Nachts heizt es nach, Höchsttemperaturen werden häufig 18-19 Uhr gemessen. Allein die Hitze wird zu einer steigenden Zahl an Todesfällen führen bzw. tut dies schon. Häufig verhinderbar. Was macht die Frankfurter Stadtpolitik, das Land Hessen, der Bund? Heidelberg stellt eine Hitze-App (HEAT) zur Verfügung, die Wege zum Ziel im Schatten, unter Bäumen etc. ausweist. Je nach Tageszeit/Sonnenstand sind diese unterschiedlich. Das ist nicht nur für Ältere, Erkrankte und Kinder wichtig. Frankfurt muss grundsätzlich endlich mehr Bäume, Pflanzkübel, wilde Grünflächen anlegen. Sogar schon Pflänzchen zwischen den Pflastersteinen der Gehwege machen schon einen Temperatureffekt. Plätze wie die Hauptwache, der Rossmarkt, der Goetheplatz sind für die/den Bürger/in nicht nutzbar, solang dort keine Schattenzonen, Begrünung, Sitzplätze mit erträglichem Klima vorhanden sind. Diese notwendigen Maßnahmen mit einer Hitze-App zu verbinden, die einem angenehme Wege aufzeigt, wo auch Sitzplätze im Schatten und Trinkbrunnen aufgeführt werden, ist zeitgemäß. Vielleicht nennt man es auch überfällig. Freundliche Grüße Eine Frankfurterin Quellen: https://www.ardalpha.de/wissen/umwelt/klima/hitze-stadt-hitzeinsel-klimawandel-sommer-nachhaltiges-bauen-extremwetter-schwammstadt-100.html https://www.faz.net/aktuell/wissen/erde-klima/heal-app-im-test-so-kann-man-sich-ertraegliche-fusswege-weisen-lassen-19909918.html?premium=0x1d3d98517cb74249dc18cea68279a3c364b9c0fab03bc3d40b3de1e37ac9d7bf https://www.spektrum.de/news/hitze-staedte-muessen-an-die-erwaermung-angepasst-werden/2166375
Love Family Techno party raus aus Frankfurt
Love Family Park Frankfurt Rebstock 2 Tage Techno Party in Frankfurt verbieten. Diese Lautstärke Ist im dichtbesiedelten Frankfurt extrem gesundheitsschaedigend und ohne Pause Stundenlang nicht auszuhalten. Selbst bei geschlossenen Fenstern und Ohrstoepseln immer noch zu hoeren.. Und das im Sommer bei der Schwuele. Tolle Sache aber ältere und kranke Menschen Koennen nicht 2 Tage flüchten.
Grünes Wohnzimmer
1. Sitzplätze Vielfältige Sitzmöglichkeiten: Installiere verschiedene Sitzgelegenheiten wie Bänke, Liegestühle und Picknicktische. Einige Bänke können halbkreisförmig angeordnet werden, um soziale Interaktionen zu fördern. Bewegliche Möbel: Ergänze fest installierte Sitzplätze mit beweglichen Stühlen und Tischen, damit die Nutzer ihre Sitzplätze nach Bedarf anpassen können. 2. Beschattung Schattenspendende Bäume: Pflanze Bäume, die im Sommer natürlichen Schatten spenden. Achte darauf, einheimische und pflegeleichte Arten zu wählen. Pergolen und Pavillons: Errichte Pergolen oder Pavillons mit Kletterpflanzen wie Weinreben oder Glyzinien, die zusätzlichen Schatten und eine grüne Atmosphäre bieten. Sonnensegel: Installiere farbenfrohe Sonnensegel, die Schatten spenden und gleichzeitig optische Akzente setzen. 3. Begrünung Vertikale Gärten: Schaffe vertikale Gärten an Wänden oder freistehenden Strukturen, um die Fläche zu begrünen und die Luftqualität zu verbessern. Blumenbeete und Sträucher: Gestalte Blumenbeete mit saisonalen Blumen und Sträuchern, die das ganze Jahr über blühen und farbliche Vielfalt bieten. Grüne Inseln: Verteile kleine, begrünte Inseln mit Gräsern, Bodendeckern und Stauden in der gesamten Fläche, um eine natürliche Atmosphäre zu schaffen. 4. Zusätzliche Elemente Wasserstellen: Installiere kleine Springbrunnen oder Wasserspiele, die für eine beruhigende Atmosphäre und Abkühlung an heißen Tagen sorgen. Beleuchtung: Sorge für eine stimmungsvolle Beleuchtung mit Laternen und Lichterketten, die den Platz auch abends einladend und sicher machen. Kunst und Dekoration: Integriere Kunstwerke, wie Skulpturen oder Mosaike, die den Platz optisch aufwerten und als Gesprächsanlässe dienen. 5. Bürgerbeteiligung Gemeinschaftsaktionen: Organisiere Pflanzaktionen und Pflegeevents, bei denen die Bürger aktiv mitwirken können, um ein Gemeinschaftsgefühl zu fördern. Umfragen und Feedback: Führe regelmäßige Umfragen durch, um Feedback von den Bewohnern zu erhalten und kontinuierlich Verbesserungen umzusetzen. Dieses „Grüne Wohnzimmer“ könnte ein attraktiver und einladender Treffpunkt für die Bürger werden und die Lebensqualität in der Kommune erheblich steigern.
Trinkwasserbrunnen vor DFB-Akademie
Unzählige Menschen pilgern regemäßig zu Fuß oder mit dem Rad die Schwarzwaldstraße hinauf und hinunter, um zum Stadionbad, zum Waldstadion oder in den Stadtwald zu gelangen. Die Strecke zieht sich, insbesondere in den zunehmend heißen Sommern – Ausnahmen bestätigen die Regel ;-). Da die Stadt meines Wissens nach ohnehin noch Standorte für Trinkwasserbrunnen sucht, wäre der Bereich vor der DFB-Akademie vielleicht ein guter Platz für eine solche Erfrischungsgelegenheit. (Foto: Mainova)
Mehr Bänke für Frankfurt
In der Stadt Frankfurt am Main sollten mehr Bänke zum Sitzen installiert werden, da sie eine Vielzahl von Vorteilen bieten. Erstens fördern sie die soziale Interaktion, indem sie den Menschen einen Ort bieten, um sich zu treffen, zu plaudern und sich zu entspannen. Zweitens tragen sie zur Förderung der Gesundheit bei, indem sie den Bürgern ermöglichen, sich auszuruhen und zu entspannen, was wichtig ist, um Stress abzubauen und körperliche Belastungen zu verringern. Drittens verbessern sie die Lebensqualität, indem sie den öffentlichen Raum attraktiver und einladender machen. Darüber hinaus sind Bänke ein Zeichen der Gastfreundschaft und zeigen, dass die Stadt die Bedürfnisse ihrer Bürger ernst nimmt und bestrebt ist, ihren Komfort und ihre Zufriedenheit zu verbessern. In Anbetracht all dieser Gründe ist es klar, dass die Installation von mehr Bänken in Frankfurt am Main eine sinnvolle Investition in die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Bürger ist.
Hitzeschutzkonzept und Umsetzung
In Deutschland sind 2023 3100 Menschen am Hitzetod gestorben. Die Stadt Frankfurt am Main sollte ein Hitzeschutzkonzept vorlegen und auch hier Direktion die Umsetzung gehen um Hitzetote zu minimieren und es angenehmer im Hochsommer zu haben: Nur einige Beispiele: Trinkbrunnen, mehr Beschattung (z.B. auf Spielplätzen sowie Sitzbänke bei Spielplätzen) oder größeren Plätzen, mehr Bäumen und Hecken, weniger versiegelte Flächen.
Sie Umwelt und Gesundheit fördern.
Alle Zweitakt Motoren aus der Stadt verbieten, unter Anderem Laubbläser, Mopeds, Motorroller. Sie verpesten die Luft mit gefährliche Abgase das Minuten lang in der Luft bleiben, und sind viel zu laut.
Rauchverbot an Haltestellen
Das Rauchen mit anschließenden Entsorgen der Kippen auf den Fußweg empfinde ich schon als belästigend. Insbesondere, wenn man bei Regen schlecht Abstand halten kann. Außerdem nutzt nur ein sehr geringer Anteil der Raucher den Mülleimer für seine Stummel.
Sportanlage / Calisthenics Park in Nieder-Eschbach
Ein Calisthenics Park in Nieder Eschbach könnte einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und Fitness der Anwohner leisten. Calisthenics, eine Form des Bodyweight-Trainings, ist für Menschen aller Altersgruppen und Fitnessstufen zugänglich und fördert sowohl physische als auch mentale Gesundheit. Die Einrichtung eines solchen Parks wäre eine hervorragende Möglichkeit, einen zentralen Treffpunkt für gemeinsame sportliche Aktivitäten im Freien zu schaffen. Dies könnte den sozialen Zusammenhalt in Nieder Eschbach stärken und den Stadtteil noch attraktiver gestalten. Durch den Calisthenics Park würden Anwohner dazu motiviert, einen aktiven und gesunden Lebensstil zu pflegen. Zudem könnten regelmäßige, von erfahrenen Sportlern geleitete Trainingsstunden Interesse und Begeisterung für diese Sportart wecken. Einige aus unserer Calisthenics Community sind bereit, regelmäßige Trainings anzubieten und ihr Wissen zu teilen, um so viele Bewohner wie möglich für diese großartige Form des Sports zu begeistern. Dieser Vorschlag lädt dazu ein, gemeinsam eine Plattform für Fitness, Gesundheit und Gemeinschaft in Nieder Eschbach zu schaffen.
Katzenschutzverordnung einführen
In Frankfurt gibt ca. 18.000 wild lebende Katzen. Diese auch als Streuner bezeichneten Tiere leiden an Krankheiten und unter Hunger. Das ist nach unserem Tierschutzgesetz nicht zulässig und darf so nicht hingenommen werden. Die Gesetzgebung stellt mit dem Instrument der Katzenschutzverordnung ein geeignetes Mittel bereit, das Kommunen zum Schutz dieser Tiere einsetzen können. Eine Katzenschutzverordnung kann das Leiden der Streunerkatzen erheblich verringern. In Frankfurt nutzt man diese seit 2015 bestehende rechtliche Möglichkeit allerdings nicht. Somit wird das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz ignoriert. Diese Petition fordert deshalb den kurzfristigen Erlass einer Katzenschutzverordnung. Reason DIE SITUATION IN FRANKFURT Es gibt über 18.000 Streunerkatzen in Frankfurt am Main. Berichte vieler TierschützerInnen und die Situation in den Tierheimen belegen: Diesen Katzen geht es meist schlecht. Streuner leiden häufig unter Nahrungsmangel, Parasitenbefall, Schwäche, Verletzungen und Krankheiten. Nur wenigen Streunern kann von den ehrenamtlichen TierschützerInnen geholfen werden. Die ehrenamtlich Tätigen sind allerdings auch nicht rechtlich verantwortlich für diese Tiere, vielmehr ist es die Stadt Frankfurt. DIE RECHTLICHE SITUATION Werden freilebende Katzenpopulationen entdeckt, so sind diese Katzen als Fundsache zu behandeln (siehe: BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 3 C 24.16 -). Für Fundsachen ist das lokale Fundbüro zuständig. Die Katzen sind also dem Fundbüro zu melden. Werden solche freilebenden Katzenpopulationen entdeckt und gemeldet, dann dürfen sie sich nach geltendem Tierschutzrecht nicht selbst überlassen werden, denn es ist bekanntermaßen davon auszugehen, dass die Tiere leiden. Das zuständige Fundbüro hat sich also um die Tiere zu kümmern (Der Deutsche Tierschutzbund führt hierzu aus: „Laut § 1 TierSchG trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf. Er hat dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“). DIE SITUATION DER TIERSCHÜTZERINNEN Die ehrenamtlichen TierschützerInnen leisten ihre Arbeit mit großem Engagement und freiwillig. Fast immer ist für sie damit ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand verbunden. Verantwortlich für die Streunerkatzen sind sie jedoch nicht! Die praktische Arbeit der ehrenamtlichen TierschützerInnen birgt stets Gefahr, weil sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Eine Katzenschutzverordnung stellt eine konkrete Grundlage für eine rechtssichere Arbeit der TierschützerInnen dar und ist somit ein wichtiger Schritt zu besserem Katzenschutz. Die für Streunerkatzen verantwortliche Stadt Frankfurt könnte ihre ehrenamtlichen TierschützerInnen durch den Erlass einer Katzenschutzverordnung also nicht nur unterstützen, sondern ihnen auch den gebührenden Respekt erweisen. WAS BEDEUTET „KATZENSCHUTZVERORDNUNG“ FÜR MENSCH UND KATZE? Eine Katzenschutzverordnung verpflichtet KatzenhalterInnen, die ihren Tieren ohne räumliche Einschränkung Freigang gewähren, diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Der Nutzen dieser Maßnahmen für weniger Tierleid ist immens. DIE POSITIVEN AUSWIRKUNGEN EINER KATZENSCHUTZVERORDNUNG Eine Katzenschutzverordnung gibt den ehrenamtlich tätigen TierschützerInnen, die freiwillig Aufgaben der Stadt Frankfurt übernehmen, Rechtssicherheit bei ihrer wichtigen Arbeit — aber das ist natürlich nicht alles. Eine solche Verordnung reduziert zudem auch die Anzahl der wildlebenden Katzen in Frankfurt. Das Kastrationsgebot einer Katzenschutzverordnung hat weniger Katzennachwuchs zur Folge. Daraus ergeben sich mehrere positive Auswirkungen: Weniger Katzennachwuchs sorgt dafür, dass die Tierheime und Pflegestellen von Tierschutzvereinen entlastet werden. Dadurch werden Kosten auf Seiten der Stadt (Tierheime) als auch bei den Vereinen und privaten TierschützerInnen reduziert. Bei weniger Katzen reduziert sich das Risiko der Übertragung von Krankheiten durch Katzen. Insgesamt wird durch eine Reduzierung der freilebenden Katzenpopulation der Leidensdruck der Streuner verringert. Es wird weniger Revierkämpfe und mehr Nahrung geben. Das Veterinäramt hat eine bessere Position im Umgang mit Tier-Messis. Die in einer Katzenschutzverordnung enthaltene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen sorgt dafür, dass entlaufene Freigängerkatzen schneller zu ihren EigentümerInnen zurückkehren können. Das bedeutet nicht nur weniger Stress für diese Katzen, die geringere Verweildauer der Katzen bedeutet auch geringere Kosten für die Stadt (Tierheime) und die Vereine. WIE SIEHT ES IN ANDEREN STÄDTEN UND GEMEINDEN AUS? Es gibt mehrere hundert Städte und Gemeinden in Deutschland, die als gute Beispiele vorangehen. Darunter sind Berlin, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Hanau, Kelsterbach und andere. Eine aktuelle Liste der Orte mit einer Katzenschutzverordnung ist hier zu finden: https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/ ZUSATZINFORMATIONEN Katzen gehören zu den domestizierten Tierarten und sind nicht darauf ausgelegt, allein in freier Wildbahn zu leben. Deshalb bedürfen sie eines besonderen Schutzes. Nachhaltigkeit im Tierschutz darf nicht mehr nur ein Schlagwort bleiben: Die Einführung der Katzenschutzverordnung ist die aktuell einfachste und nachhaltigste Methode, Tierleid langfristig und effektiv zu verhindern. Sie hilft dabei, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz konkret umzusetzen. Nur die flächendeckende Kastration der Streunerkatzen in Kombination mit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen kann zu sinkenden Populationen und dem Weg aus dem Elend führen. Weitere Informationen zur Petition finden Sie hier: https://frankfurterkatz.de/
Schlechter Luft, Leipzigerstrasse
Abluft Einrichtung in Donnaladan, Leipziger Straße 5 verlangen.
Fitnessgeräte (Trimm Dich Pfad) entlang des Mainufers
Viele nutzen das Mainufer als Joggingstrecke und was gäbe es besseres wenn man kleine Trimm dich Pfad Aktionen entlang des Ufers platzieren würde immer so in 1km Abständen. Eine Klimmzugstange, ein paar Hangelleitern, etwas zum balancieren etc. Auf Höhe der Germania Ruderhaus sind so kleine Wackelplatten, die sind schon ganz nett. Dann hätte man ausgehend von der EZB bis zum Niederräder Ufer einen tollen aktiven Bereich geschaffen auf beiden Seiten des Mains.
Nur Coronamaßnahmen beschließen die auch kontrolliert werden
Spätestens im Herbst werden wieder die Maßnahmen gegen Corona verschärft werden. Die Stadt Frankfurt sollte aber diesmal nur Maßnahmen beschließen, die sie auch bereit und in der Lage ist zu kontrollieren und sanktionieren. Ich bin sehr für strenge Maßnahmen. Ich habe kein Problem mit FFP2 Pflicht oder 3G Plus Regelungen, aber man kommt sich veräppelt vor, wenn sich viele nicht dran halten. Schon jetzt sieht man in den Bahnen viele Menschen ohne Maske. Am Wochenende in den Abendstunden manchmal über 80% der Bahnfahrenden, aber ich habe bis jetzt noch nie eine Kontrolle erlebt und ich fahre mehrmals täglich mit der Bahn. Die Security in der S-Bahn fühlt sich zudem nicht für die Einhaltung verantwortlich. Dann kann man die Maskenpflicht im ÖPNV auch gleich abschaffen. Egal was kommt, die Menschen sollten darauf vertrauen können. Als Antwort bekommt man hier wahrscheinlich die Höhe der Bußgelder, die kassiert worden sind, aber das ist doch nicht die Realität. Fahren Sie doch selbst mal mit der Bahn. In meinem Bekanntenkreis und Arbeitsumfeld sehen das alle so. Deswegen bitte nicht wieder etwas wie zum Beispiel eine Maskenpflicht im Alleenring. Das war doch der größte Humbug. Die Stadt macht sich doch unglaubwürdig, wenn die Maßnahmen zwar beschlossen werden, aber niemand sie einhält. Ich trage im ÖPNV selbstverständlich FFP2, aber auch noch in jedem Geschäft. So schütze ich mich und andere. Aber dort wo es verpflichtend ist, sollte es auch alle tun.
Wieder mehr Bänke auf dem Paulsplatz
Früher gab es auf dem Paulsplatz um jeden Baum eine Bank. es war ein belebter Platz. Vor ein paar Jahren wurden diese abmontiert und nicht wieder aufgestellt. Einige Jahre danach wurden dann vier kleine Bänke ziemlich wahllos hingestellt. Man hat leider kaum Möglichkeiten diesen Platz zu nutzen. Selbst an sonnigen Tagen wirkt der Paulsplatz vor der Paulskirche ausgestorben. Am schönsten wäre es, wenn die alten Bänke um die Bäume zurückkommen würden, ansonsten sollte die Stadt das Kontingent an den geraden Bänken deutlich aufstocken.
Schaumstoffzelte als Notbehelf für Menschen auf der Strasse
In Euskirchen ( NRW) wurde ein Pilotprojekt gestartet. In Zusammenarbeit mit der Caritas erwarb die Stadt 300 Schaumstoffzelte, die sich über die Körperwärme zusätzlich aufheizen. Diese sollen nicht als dauerhafte Lösung verstanden werden, können aber in Notlagen vor dem Kältetod bewahren. Dies ist angesichts des Mangels an ausreichenden Notunterkünften, sowie hinsichtlich der Tatsache, dass auch nicht jede* dort willkommen ist, ein wichtiger Ergänzungsbaustein humanitärer Hilfe. Eine Verteilung könnte über entsprechende Kooperationen und den Kältebus erfolgen. https://fb.watch/9H3ehDj98f/
2G in allen systemrelevanten Berufen sofort!
Aufgrund der 7 Tage-Inzidenzen von über 300 sollte man sofort die 2G-Regel auf alle systemrelevanten Berufe ausweiten. Was machen wir wenn erst einmal viele Busfahrer, Lokführer, Lehrer und Supermarktkassierer auf der Intensivstation liegen? Dann sieht es nämlich ganz düster aus.
Sicherheit auf Weihnachtsmarkt
Auf dem Weihhnachtsmarkt treffen sich hunderte von Menschen ohne Masken und ohne Kontrolle. Ansteckungen sind damit zu erwarten. Es wäre besser, an den Zugängen zum Markt den Impfstatus oder Teststatus zu kontrollieren un das vorher zu publizieren.
Lolli-Tests / PCR-Pooltests in Kitas + Schulen
Es geht um die sogenannten Lolli-Tests, also um PCR-Pooltests, für die lediglich 30 Sekunden lang an einem Tupfer gelutscht werden muss. Sie vereinen viele Vorteile: - Sie sind ZUVERLÄSSIGER als Antigen-Schnelltests: Sie reagieren schon bei geringer Viruslast und können dadurch eine Corona-Infektion oft schon sichtbar machen, wenn die betreffende Person noch nicht hochansteckend ist. Dadurch können Betroffene sich zeitnah in Quarantäne begeben. - Sie sind EINFACHER durchführbar und die bei den Antigen-Test notwendige 15-minütige Wartezeit und Kontrolle entfällt - eine enorme Erleichterung für die mit den Tests betrauten Pädagog*innen. - Sie sind KOSTENGÜNSTIGER. - Sie können SPIELERISCH durchgeführt werden und eignen sich somit auch für den Kindergarten - selbstverständlich auf FREIWILLIGER Basis :-). Es kann lediglich ein Angebot sein und wenn ein Kind gar nicht mitmachen möchte, oder den Tupfer nach zwei Sekunden weglegt, dann ist das eben so; es ist einfach ein weiterer Baustein in der Schutzmauer gegen das Virus :-). ICH WÜRDE MIR WÜNSCHEN, dass Frankfurt - wie bereits andere hessische Städte und Kreise sowie ganze Bundesländer wie Bayern - AN ALLEN SCHULEN UND KINDERGÄRTEN die PCR-Pooltests anbietet und dafür die Gesamtkosten übernimmt. (Derzeit übernimmt das Land Hessen die Hälfte der Kosten, den Rest müssen die Träger zahlen.) HINTERGRUND: Die Aussage, für Kinder sei eine Corona-Infektion "ja gar nicht so schlimm", stimmt so einfach nicht. Zahlen aus den USA zeigen, dass 11 bis 15 Prozent der erkrankten Kinder an LONG COVID leiden. Falls sich hierzulande eine ähnliche Situation ergibt, hieße das also rein rechnerisch: Wenn im Laufe des Winters in einer Einrichtung mit 100 Plätzen auch nur 20 Kinder erkranken, haben zwei von ihnen mit Long Covid zu kämpfen. (Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-usa-delta-kinder-betroffen-100.html) Von möglicherweise noch unbekannten LANGZEITFOLGEN mal ganz abgesehen - das Windpockenvirus beispielsweise kann Jahrzehnte später Gürtelrose verursachen. Humane Papillomaviren können Gebärmutterhalskrebs verursachen, das zeigt sich ebenfalls erst Jahre bis Jahrzehnte später. Es wäre toll, wenn Ihr die Idee unterstützen würdet - und natürlich darf der Magistrat sehr gerne auch schon vor Erreichen der Mindestzahlen reagieren, scheuen Sie sich nicht, meine Damen und Herren ;-)). Foto: picjumbo_com / pixabay.com
Impfen statt Testen
Kann es organisatorisch möglich sein, in einigen (stark frequentierten) Testzentren gleich alternativ die Impfung anzubieten? Gerade dort erscheinen ja die meisten Ungeimpften. Hier ist dann die Hemmschwelle viel geringer und es kommt bestimmt häufiger zu einer „also-gut-Impfung“!
Verbot von SUVs in der Stadt
Es gibt keine rationale Begründung dafür, warum ein Anwohner oder Geschäftsbetreibender mit einem SUV durch die Stadt kurven muss und alle mit einem hohen Spritverbrauch und hohen Abgaswerten belasten muss. Deshalb sollten solche Autos aus der Stadt verbannt werden.
Öffentliche Toiletten am Mainufer
Am Mainufer herrscht ein Mangel an öffentlichen Toiletten. Dies ist zwar ein Problem in ganz Frankfurt (siehe Parks), jedoch ist es am Mainufer manifestiert dadurch, dass es wenig Orte gibt, in denen man seine Notdurft ungesehen verrichten kann, wozu man genötigt wird durch das Fehlen von WCs. Die Stad muss hier dringend Abhilfe schaffen, vor allem in Bezug darauf, dass man es als Frau nicht so einfach hat in der Öffentlichkeit zu pinkeln.
regelmäßige Tests in allen Kindergärten und Schulen mindestens 2x wöchentlich
Frankfurt will Modellstadt werden für Corona-Öffnungen. Wir Frankfurter wollen das auch. Das geht aber nur mit niedriger Inzidenz zu Beginn. Da sich die neuen Mutationen auch stärker bei Kindern verbreiten und diese sich vor allen in Kitas, Kindergärten und Schulen regelmäßig treffen, könnte die Corona-Ausbreitung mit regelmäßigen morgendlichen Tests dort vermutlich signifikant gebremst werden.
mehr Kontrolle der Maskenpflicht
Das schöne Wetter lockt die Bürger wieder nach draußen und vor Allem das Mainufer ist auf beiden Seiten wieder gut gefüllt mit Besuchern. Obwohl viele Schilder auf die Maskenpflicht hinweisen, ist es erschreckend wie wenige Mitbürger sich an diese Pflicht halten, insbesondere beim Spazieren gehen und nicht nur am Verweilen auf den Bänken und Wiesen. Auch die Polizeipräsenz ändert daran nichts. Die Stadt Frankfurt könnte hier durch das Erteilen von Bußgeldern bei Nicht-Einhaltung der MaskenPFLICHT (!) die Reinigung der Mainufer finanzieren, da die Bürger viel Unrat auf den Wiesen und um die Mülleimer herum hinterlassen.
schärfere Kontrolle der Maskenpflicht
Immer wieder begegnen einem im Supermarkt Menschen, die ihre Maske nicht richtig oder gar nicht tragen. Dennoch werden diese Menschen vom Supermarktpersonal weiterhin völlig normal bedient. Supermärkte sollten zu stärkeren Kontrollen verpflichtet werden und das Ordnungsamt sollte dies vermehrt kontrollieren.
bitte vermehrt Streifen
https://w3w.co/abgrund.ernsthaft.säfte Es wäre gut, wenn die Polizei an dieser Ecke abends und nacht einmal schauen fahren würde. Hier trinken eigentlich jeden Abend einige Menschen länger und mehr Alkohol als für den Bürgersteig am nächsten Tag gut ist. 😎 Dies ist der Schulweg meiner Tochter und die traut sich teilweise dort nicht lang und die andere Seite ist dank Baustelle gesperrt. Vielen Dank
Sofortige Absage Herbstmarkt
Steigende Infektionszahlen in der Stadt // Sperrstunde und Alkoholverbot // Absage Weihnachtsmarkt Und trotzdem findet der Herbstmarkt weiterhin ohne Einschränkungen statt. Ich verstehe nicht wieso man nur den Weihnachtsmarkt absagt (der erst in 1 Monat stattfindet), aber den aktuellen Herbstmarkt bei konstant steigenden Infektionszahlen offen lässt.
Coronaauflagen in der Gastronomie kontrollieren!
Je mehr Zeit vergeht, desto weniger halten sich die Menschen an die Coronauauflagen. Insbesondere in der Gastronomie werden die Regeln immer weniger eingehalten. Mit Blick auf die kühlere Saison sollte man dies kontrollieren und den Gastronomen auch erklären, dass sie mit ihrer Existenz spielen. Sollte es zu einem weiteren Shutdown kommen, wäre das Geschrei groß. Ich war leider schon in Restaurants wo es keine Möglichkeit gab sich die Hände zu desinfizieren, die Tische nicht gereinigt wurden, ebenso die Speisekarten, die Bedienung keine Maske trug oder diese nicht richtig, Waschbecken in den Toiletten nicht funktionierten, die Adressdaten nicht aufgenommen wurden. Hier muss das Ordnungsamt endlich tätig werden bevor es zu spät ist.
schwimmen für Rentner günstiger wie bei Kindern schon geschehen.gesundheitsfoerdernd
schwimmen für Rentner günstiger wie schon bei Kindern geschehen.gesundheits foerdernd für ganz Frankfurt geltend
Zum erhöhen Lebensqualität
Verbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.
Coronaauflagen kontrollieren!
Überall sieht man Gruppen, welche die Coronaauflagen missachten, aber niemanden der kontrolliert. Wo ist das Ordnungsamt? Wo ist die Polizei? Die Aufalgen müssen eingehalten werden, sonst kommt eine zweite Welle. Vor Supermärkten, am Main, in Parks! Überall unvernünftige Bürger, die denken es wäre schon vorbei. Die Stadt meint wahrscheinlich alles im Griff zu haben, so ist es aber nicht.
Schließung der Schulhöfe
Leider werden die Spielplätze noch immer als Ort der Versammlung genutzt. Gerade schaue ich auf den Schulhof der Freiherr vom Steinschule. Vier Erwachsene und acht Kinder am spielen und rennen, ohne Abstand. Ich denke man sollte als Stadt hier auch durchsetzen, dass das Kontaktverbot besteht und daher tatsächlich die Schulhöfe abschließen und mit einem Schild versehen, dass man sie nicht betreten darf. Am Wochenende wird darüber geklettert.
U-Bahn-Türen zu Corona-Zeiten automatisch öffnen
Würden sich die Türen zu Grippe- und Covid-19-Zeiten an Stationen automatisch öffnen, würde dies Pendlern, Schulkindern und anderen Reisenden helfen, weniger unreine Stellen anzufassen. Ein Virologe sollte beurteilen, ob dies beim eindämmen der Krankheiten hilft, vorstellbar ist es.
Corona-Virus: Flughafen Frankfurt --> Die größte Bedrohung für uns alle!
Warum will man in Frankfurt erst einmal abwarten, wenn doch eine rasante Verbreitung durch infizierte Reisende bereits jetzt schon voraus zu sehen ist und somit die allerhöchste Gefahr für uns alle darstellt. Sicher kann hier jemand seitens der Stadt eine Planspiel-Zahl nennen, mit der dann auch bei uns solche Sicherheitsmaßnahmen wie in Israel unternommen werden! 100 Tote? 1000 Tote? Heinz Knocks (Innenstadt)
Augen auf bei der Straßenüberquerung
Ich fahre jeden Tag LKW in Frankfurt und es ist eine Anmaßung dass leider immer mehr Fußgänger handybetäubt sich weigern sich "auch" abzusichern wenn sie die Straße überqueren. Wo sind denn die guten Sitten hin? Lasst uns doch nitte mehr aufeinander acht geben...
keine/weniger Werbung an Bahnstationen
Ich bin Informatiker und arbeite täglich am PC und bin viel am Smartphone. Wenn ich Nachhause fahre oder auch in die Stadt, um Freunde zu treffen, versuche ich die digitale Welt zu meiden. Gerade an den U- und S-Bahn-Stationen fällt mir das sehr schwer durch die bewegte Werbung, die dort in jeder Ecke installiert ist. Ähnlich wie bei Bildschirmen in Bars fällt es schwer, wegzugucken, wenn sich etwas bewegt. Durch die vielen Menschen, die Ansagen und Hinweisschilder gibt es ohnehin schon eine Reizüberflutung. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn auf bewegte Bilder oder sogar komplett auf Werbung an diesen Orten verzichtet werden können. Wenn auf bewegte Bilder verzichtet wird, sollte auch die Zeit erhöht werden, wie lange eine Werbung oder Nachricht angezeigt wird. Denn wenn ich dann mal auf so eine Anzeigetafel schaue, habe ich meist überhaupt keine Zeit, zu verstehen, was mir mitgeteilt werden soll, bevor schon die nächste Info kommt und das stresst zusätzlich. Ich kann hier nur einen Stadtteil auswählen. Neben der Innenstadt wäre das natürlich auch am Bahnhof wichtig und an allen Stationen, wo viel los ist.
Rauchverbot Nordwestzentrum
im Gastrobereich ist es eine Zumutung durchzugehen. Im übrigen Bereich verteilt sich der Rauch etwas, nur weil es mehrere Zugänge gibt ist es immer noch ein geschlossener Raum und dort Rauchverbot einfach Mal an Gesetze halten. Denkt an eure Kinder
Rauchfreie Zonen an Öffentlichen Plätzen und Haltestellen
Metropolen weltweit führen erfolgreich rauchfreie Zonen vor und an öffentlichen Plätzen ein, was ich sehr bewundere. Z. B.: Taipeh. In Frankfurt sieht man viele Menschen auf den Rolltreppen oder Treppen bzw. in den B-Ebenen rauchend. Große Schilder und Bodenmarkierungen zur Information weisen die Zonen aus und starke Kontrollen unterstützen die Umsetzung.
Günthersburghöfe bleiben Frischluftzufuhr
Die Günthersburghöfe sollen bebaut werden. Unsere Frischluftschneise soll entfernt werde. Hundert Jahre alte Baumstrukturen sollen zum Opfer fallen. Wohnungen braucht die Stadt:-(, das heißt, dass Instone weiterhin die Stadt Frankfurt als Investor aussaugt. Aufgrund der Nullzinspolitik kann man nur noch Beton „vergolden“! Bauen für Reiche!!! > > Bezahlbarer Wohnraum entsteht so nicht! > > Siehe Henningerturm, Hochhauswohnungen.... > (Diese stehen leer. Nur zu Investitionszwecken!!!!) > Dazu kommen leere Häuser. Ich könnte in Bornheim einige nennen. > Dazu kommen Häuser, die als Appartements , ab 3 Wochen, möbliert vermietet werden....( es werden immer mehr) > > Alles zubauen ist nicht die Lösung. So einfach ist das nicht. Bezahlbarer Wohnraum ist rar. > > Berlin hatte jetzt etliche Wohnungen zurück gekauft. Auch das ist ein Instrument.
Wasserspender im Sportpark der EZB
Die Sportgeräte an der EZB sind super, nur leider fehlt dort ein Wasserspender. Für jeden Sportler dort wäre das eine super Sache, da Wasser schnell mal alle geht und die Möglichkeit, welches nachzukaufen, schon weit entfernt liegt!
Mehr öffentliche Wasserspender in der Innenstadt
Vor einiger Zeit wurde in der Liebfrauenstraße zwischen dem Dm Drogeriemarkt und dem Esprit-Store ein kostenloser öffentlicher Wasserspender eingerichtet. Dieser erfreut sich im Sommer größer Beliebtheit, sodass sich dort nicht selten sogar längere Schlangen gebildet haben. Meine Idee ist es, mehr solcher Wasserspender in der gesamten Innenstadt, Altstadt und am Main einzurichten
öffentliche Toiletten !!
in der Stadt gibt es viel zu wenig öffentliche Toiletten!!! Für alte Kranke und Behinderte Bürger ist es wichtig wenn sie in die Stadt gehen zu wissen wo kann ich meiner Notdurft nachgehen. Da hat Frankfurt erheblich wenig zu bieten. Auch an den Umsteigepunkten von ÖPNV könnten Toiletten eingerichtet werden. Z.B. ist die Toilette an der Endhaltestelle Rheinlandstr. geschlossen, an der U-Bahn Haltestelle ZOO ist geschlossen. Die Gaststätten in Frankfurt erlauben die Toilettenbenutzung nur wenn ich etwas bestelle. Da muss etwas geschehen.
Nilgänse nicht totschießen
Ab 01.09. ist es soweit. Dann sollen die Nilgänse im Brentanobad wegen der vom Kot ausgehenden Gesundheitsgefahr niedergestreckt werden. Auch Tiere haben ein Recht auf Leben und sollten dorthin verbracht werden, wo sie sich unbekümmert aufhalten können.