Gesundheit und Soziales
Vorlagen
Schulen im Ortsbezirk 10 hier: Gewalt und Drogen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1058/10 Betreff: Schulen im Ortsbezirk 10 hier: Gewalt und Drogen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse und Auffälligkeiten ihm zur Problematik von Gewalt und Drogen an Schulen des Ortsbezirks 10 sowie in deren Umfeld vorliegen, 2. welche Maßnahmen hierzu durchgeführt werden oder künftig vorgesehen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6965 2025 Die Vorlage OF 1058/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErhalt der Anna-Apotheke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6858 entstanden aus Vorlage: OF 1369/5 vom 02.04.2025 Betreff: Erhalt der Anna-Apotheke Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Anna-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um Möglichkeiten auszuloten, dass der Apothekenstandort in der Wiener Straße 57 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Begründung: Auf einem Hinweisschild in der Anna-Apotheke steht, dass die Apotheke zum 31.03.2025 geschlossen wird. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Dem Magistrat sollte daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1311
Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6864 entstanden aus Vorlage: OF 1375/5 vom 30.03.2025 Betreff: Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten , eine niedrigschwellige Sozialberatung mit regelmäßiger Präsenz im Stadtteil Oberrad einzurichten. Die Sozialberatung soll als wohnortnahe Anlaufstelle für sozial benachteiligte Menschen dienen und insbesondere armutsbetroffene Familien, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, die personellen und räumlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen bzw. entsprechende Träger mit der Durchführung zu beauftragen. Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist gemäß dem "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" überdurchschnittlich von Kinderarmut und familiärer Belastung betroffen. So bezogen im Jahr 2024 rund 20,1 Prozent der Kinder unter 15 Jahren in Oberrad Sozialgeld nach SGB II, während der gesamtstädtische Durchschnitt bei 16,7 Prozent lag. Dies weist auf eine überdurchschnittlich hohe Armutsbelastung bei Kindern und Jugendlichen im Stadtteil hin. Zudem liegt der Anteil alleinerziehender Familienhaushalte bei 27,8 Prozent ebenfalls deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt von 22,9 Prozent. Diese Haushaltsform ist laut § 16 Absatz 2 SGB II in besonderer Weise auf unterstützende Beratungsangebote angewiesen, um soziale Teilhabe und Chancengleichheit sicherzustellen. Eine wohnortnahe Sozialberatung kann nach § 11 SGB I (Leistungen zur Beratung) sowie § 1 SGB VIII (Förderung junger Menschen und Schutz von Kindern und Jugendlichen) wesentlich zur Überwindung sozialer Benachteiligung beitragen. Die Notwendigkeit wird auch durch die jüngste Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau vom 25.03.2025 unterstrichen, in der Oberrad in der Kinder- und Jugendarmutskarte mit stark erhöhter Kinder- und Jugendarmut ausgegeben wird. Zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Stärkung der sozialen Infrastruktur ist die Einrichtung einer Sozialberatung in Oberrad ein notwendiger Schritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1305
Informationsveranstaltung Flüchtlingsunterkunft
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6828 entstanden aus Vorlage: OS 56/3 vom 25.04.2025 Betreff: Informationsveranstaltung Flüchtlingsunterkunft Der Magistrat wird gebeten, eine Veranstaltung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft an der Friedberger Warte durchzuführen. Die Veranstaltung soll insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie für die Ortsbeiräte 3 und 10 offen sein. Die Veranstaltung sollte ortsnah, beispielsweise im IB Hotel, stattfinden. Über die Veranstaltung sollte in den umliegenden Haushalten auf verschiedenen Wegen (per E-Mail, Plakate und Postwurfsendung) ausreichend informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 15.05.2025, A 350 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 876
Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller Sachstand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6789 entstanden aus Vorlage: OF 1035/10 vom 07.04.2025 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller Sachstand Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen über den aktuellen Sachstand bezüglich der medizinischen Versorgung in Berkersheim zu berichten. Begründung: Seit über dreizehn Jahren verfügt Berkersheim mit seinen knapp 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern über keinen kassenärztlichen Hausarztsitz mehr. Dieser beklagenswerte Zustand konnte bislang leider nicht geändert werden. Der Ortsbeirat 10 setzt sich weiter für einen kassenärztlichen Hausarztsitz in Berkersheim ein und bittet daher um aktuelle Informationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1113
Anfrage zur Installation von 5GAntennen in Frankfurt Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1128/2 Betreff: Anfrage zur Installation von 5G-Antennen in Frankfurt Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt folgende Fragen zu beantworten 1. Wer ist bei der Stadt Frankfurt zuständig für die Genehmigung von Plätzen zum Aufstellen der 5 G Antennen in Frankfurt Bockenheim? 2. Welche Vorschriften gelten für die Örtlichkeiten, Plätze, z.Bsp. Abstand zu Nachbargebäuden, Abstand zwischen den einzelnen Installationsplätzen? 3. Welche Strahlungen, bzw. gesundheitsschädigende Auswirkungen können auftreten? Begründung: Im März 2025 wurde eine Plattform mit einer 5G Antenne auf dem Flachdach des Diakoniehauses Wohnungshilfe, Florastr. 34, montiert. Der Abstand zu den Nachbarhäusern liegt unter 10 bzw. 20 m, das nicht den Vorgaben von 30 m entspricht. In dem Haus Florastr. 34 leben u.a. Geflüchtete mit Kleinkindern. gegenüber auf der Ginnheimer Landstr. befinden sich ein Krankenhaus und eine Kindereinrichtung. Inwieweit können Strahlungen, wovor u.a. von Wissenschaftlern gewarnt wurde, Auswirkungen auf die Umgebung haben? In dem Teilstück der Ginnheimer Str. und in der Ginnheimer Landstr. sind bereits auf drei Gebäuden 5G Antennen installiert. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen 1 SPD und 1 Linke (= Annahme); 2 SPD und 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenRecht der Bürger auf saubere Luft
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 729/11 Betreff: Recht der Bürger auf saubere Luft Vorgang: OA 276/18 OBR 6; ST 662/19; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möchte mitteilen: Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone zielführender? Gibt es ein endgültiges Datum oder ein Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt? Begründung: Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat der Stadt Frankfurt den Frankfurter Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone mit aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, alles sei sogar schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel, welches abgeschafft gehört. Zitat aus B69/22: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann werden die Familien im Frankfurter Osten nicht in die Umweltzone mit aufgenommen oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben, wenn es doch seit dreizehn Jahren keinerlei Probleme bei uns mit der Luftreinhaltung gibt? Der Frankfurter Osten, mit dem Ortsbeirat 11 war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die alte und schlechteste Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neugeplanten, zweiten Biomasse verbrennenden Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und für die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß gerechnet werden. Dort im Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche in denen Maßnahmen ergriffen werden um die Belastungen für die Menschen hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxyden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch PKW und LKW Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanalgen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um "wirklich" die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 276 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662 Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Anregung vom 14.03.2022, OA 160 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 552 2025 Die Vorlage OF 729/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei der zweiten Frage nach "Umweltzone" die Worte ",den Ortsbezirk 11 einschließend," eingefügt und die dritte Frage abgeändert wird und nun folgenden Wortlaut erhält: "Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt?" Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1604/1 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des OBR 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt-Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus. Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken. Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6932 2025 Die Vorlage OF 1604/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1604/1 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des OBR 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt-Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus. Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken. Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6932 2025 Die Vorlage OF 1604/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenMedizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller Sachstand
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 1035/10 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: aktueller Sachstand Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, gebeten, über den aktuellen Sachstand bezüglich der medizinischen Versorgung in Berkersheim zu berichten. Begründung: Seit über dreizehn Jahren verfügt Berkersheim mit seinen knapp 4000 Einwohnerinnen und Einwohnern über keinen kassenärztlichen Hausarztsitz. Dieser beklagenswerte Zustand konnte bislang leider nicht geändert werden. Der Ortsbeirat 10 setzt sich weiter für einen kassenärztlichen Hausarztsitz in Berkersheim ein und bittet daher um aktuelle Informationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6789 2025 Die Vorlage OF 1035/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBarrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 500/4 Betreff: Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim Der Ortsbeirat 4 möge beschließen, dass die zuständige Stelle beim Magistrat der Stadt Frankfurt die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH auffordert, die Behindertentoilette im Erdgeschoss des SAALBAU Bornheim zeitnah barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1 umzugestalten. Begründung: Zwar ist eine Toilette im Erdgeschoss des SAALBAU, wie auch eine zweite Toilette im Untergeschoss, als Behindertentoilette ausgeschildert; beide sind aber nicht rollstuhlgerecht. Als Rollstuhlfahrer:in ist es nicht möglich, sich in mit dem Rollstuhl in der Toilette im Erdgeschoss zu drehen, um die Tür zu schließen. Auch eine Mobilisierung vom Rollstuhl auf das WC ist nicht möglich. Hier bitten wir um Beachtung der DIN-Norm 18040-1 für Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden, so dass der SAALBAU Bornheim dann zumindest über eine barrierefreie Toilette verfügt. Die DIN 18040-1 besagt, dass barrierefreie Sanitärräume so zu gestalten sind, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6804 2025 Die Vorlage OF 500/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenErhalt der Anna-Apotheke
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 1369/5 Betreff: Erhalt der Anna-Apotheke Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich mit dem Eigentümer der Anna-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um Möglichkeiten auszuloten, dass der Apothekenstandort in der Wiener Straße 57 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Begründung: Auf einem Hinweisschild in der Anna-Apotheke steht, dass die Apotheke zum 31.03.2025 geschlossen wird. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Dem Magistrat sollte daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6858 2025 Die Vorlage OF 1369/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 1375/5 Betreff: Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine niedrigschwellige Sozialberatung mit regelmäßiger Präsenz im Stadtteil Oberrad einzurichten. Die Sozialberatung soll als wohnortnahe Anlaufstelle für sozial benachteiligte Menschen dienen und insbesondere armutsbetroffene Familien, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, die personellen und räumlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen bzw. entsprechende Träger mit der Durchführung zu beauftragen. Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist gemäß dem "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" überdurchschnittlich von Kinderarmut und familiärer Belastung betroffen. So bezieht im Jahr 2024 rund 20,1 % der Kinder unter 15 Jahren in Oberrad Sozialgeld nach SGB II, während der gesamtstädtische Durchschnitt bei 16,7 % liegt. Dies weist auf eine überdurchschnittlich hohe Armutsbelastung bei Kindern und Jugendlichen im Stadtteil hin. Zudem liegt der Anteil alleinerziehender Familienhaushalte bei 27,8 %, ebenfalls deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt von 22,9 %. Diese Haushaltsform ist laut § 16 Absatz 2 SGB II in besonderer Weise auf unterstützende Beratungsangebote angewiesen, um soziale Teilhabe und Chancengleichheit sicherzustellen. Eine ortsnahe Sozialberatung kann nach § 11 SGB I ("Leistungen zur Beratung") sowie § 1 SGB VIII ("Förderung junger Menschen und Schutz von Kindern und Jugendlichen") wesentlich zur Überwindung sozialer Benachteiligung beitragen. Die Notwendigkeit wird auch durch die jüngste Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau vom 25.03.2025 unterstrichen, in der Oberrad in der Kinder- und Jugendarmutskarte mit stark erhöhter Kinder- und Jugendarmut ausgegeben wird. Zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Stärkung der sozialen Infrastruktur ist die Einrichtung einer Sozialberatung in Oberrad ein notwendiger Schritt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6864 2025 Die Vorlage OF 1375/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinrichtung eines Begegnungszentrums in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6706 entstanden aus Vorlage: OF 1349/5 vom 01.03.2025 Betreff: Einrichtung eines Begegnungszentrums in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. in Verbindung zu setzen, um in Oberrad ein Begegnungszentrum nach dem Vorbild des "Café Anschluss" im Dornbusch aufzubauen. Begründung: In Oberrad mit seinen über 13.000 Einwohnern gibt es derzeit kein Begegnungszentrum für die Anwohner. Ein solches Zentrum wäre ein wichtiger Anlaufpunkt für Familien, Senioren, Jugendliche sowie Menschen mit Einschränkungen und könnte dringend benötigte Hilfs- und Informationsangebote bereitstellen. Es werden benötigt: a) Soziale Unterstützung - Sozialberatung (für Arbeitslose, Rentner, Menschen in Not); - psychosoziale Beratung (Suchtberatung, Familienhilfe); - Migrations- und Integrationshilfe (Sprachkurse, z. B. Mama spricht Deutsch, Anlaufstellen); - Seniorenhilfe (Seniorenberatung, digitale Kurse für Senioren); - Nachbarschaftshilfe (z. B. Unterstützung für ältere Menschen oder Alleinerziehende) etc. b) Informationsangebote - Stadtteilbüro oder Bürgeramt als offizielle Anlaufstelle; - Bildungsangebote (Weiterbildungen, VHS-Kurse, Vorträge); - Verbraucherberatung (Energieberatung, Mieterschutz); - Informationszentren für Nachhaltigkeit und Umwelt etc. Da in Oberrad ein solches Zentrum fehlt, wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Begegnungszentrums in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. zu prüfen. Als Vorbild könnte das "Café Anschluss" im Dornbusch dienen, das bereits erfolgreich eine Vielzahl dieser Angebote bündelt und eine zentrale Anlaufstelle für die Anwohner darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 910
Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 967/9 vom 04.03.2025 Betreff: Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen Vorgang: F 2602/24 Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im Fünf-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen; 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorgelegt werden; 3. die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen; 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen, entsprechend zu versetzen; 5. auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden; 6. ü ber den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten. Begründung: Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Rauchverbote auf bestimmte Außenbereiche auszudehnen. Der Europäische Rat hat diese Empfehlung angenommen. Sie zielt unter anderem auf Nichtraucherzonen für Spielplätze, Schwimmbäder, öffentliche Gebäude sowie Bus- und Tramstationen ab. Andere europäische Städte und Länder setzen bereits entsprechende Regelungen um - so hat etwa Mailand zum 1. Januar 2025 ein weitreichenderes Rauchverbot im öffentlichen Raum eingeführt und auch in Belgien sind seit diesem Jahr strikte Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen gültig, die das Rauchen z. B. im Zehn-Meter-Radius um öffentliche Gebäude, auf Sportplätzen und in Zoos verbieten. Rauchverbote vor Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sind bereits weltweit in vielen Ländern und Städten etabliert. Während das Hessische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude und auf Spielplätzen bereits verbietet, gibt es für die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Hessen und auch in Frankfurt noch keine Regelung. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz verlangt jedoch bereits heute eine Hinweispflicht im Eingangsbereich, deren konsequente Umsetzung in Frankfurt noch nicht erkennbar ist: "§ 1 (1) Das Rauchen einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie von öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, sowie des Hessischen Landtags, ... § 3 (1) Auf das Rauchverbot ist im Eingangsbereich der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen." Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen für den direkten Bereich um Rauchende im Außenbereich jedoch auf eine ähnlich hohe Belastung durch Passivrauch wie in Innenräumen hin. Da es in Frankfurt bislang nicht untersagt wird, halten sich Rauchende direkt vor den Eingängen öffentlicher Gebäude auf - oft sogar durch eingangsnah aufgestellte Aschenbecher dazu angeregt. Dadurch werden andere Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte beim Betreten und Verlassen der Gebäude dem schädlichen und störenden Passivrauch ausgesetzt. Die vorgeschlagene Regelung eines Rauchverbots im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Ausbreitung von Tabakrauch im Freien. Studien belegen, dass schädliche Feinstaubkonzentrationen in dieser Entfernung noch deutlich messbar sind und erst in größerer Distanz auf unbedenkliche Werte absinken. Die Fünf-Meter-Zone entspricht dem internationalen Durchschnitt für rauchfreie Eingangsbereiche. Dieser Abstandswert bietet einen wirksamen Gesundheitsschutz, ohne übermäßig restriktiv zu sein. Der Magistrat sollte dazu prüfen, welche rechtlichen Mittel (wie etwa eine kommunale Satzung, straßenrechtliche Regelungen oder Hausrecht) am besten geeignet sind, um Rauchverbote im Fünf-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude rechtssicher umzusetzen. Unabhängig davon wäre das Versetzen von bestehenden Aschenbechern eine einfache und effektive Maßnahme. Ein weiteres, ähnliches Problem besteht an den ÖPNV-Haltestellen in ganz Frankfurt, wobei dies an den stark frequentierten und beengten Stationen der A-Linie besonders deutlich wird. Während an Bahnhöfen der Deutschen Bahn der Nichtraucherschutz im Vergleich konsequent umgesetzt wird, fehlt es an den ÖPNV-Stationen im Stadtgebiet an klaren Hinweisen und Regelungen. Obwohl das Rauchverbot in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bereits festgehalten ist, wird dies in der Praxis kaum kommuniziert und durchgesetzt, wie auch die Antwort des Magistrats auf die Frage F 2602 vom 04.07.2024 bestätigt. § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV lautet: "§ 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: ... 7. in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen, ..." Für viele Fahrgäste, insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Auch die Attraktivität des ÖPNV leidet darunter. Eine konsequente Beschilderung würde die Situation für alle Fahrgäste verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Nahverkehr leisten. Die vorgeschlagene Regelung trägt zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum bei. Sie entspricht der aktuellen EU-Empfehlung und würde Frankfurt zu einer gesünderen, saubereren Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.07.2024, F 2602 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und Linke (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 541 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6054, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025 § 6552, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025
Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 10.03.2025 Betreff: Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohl der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde: 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500 Euro p. a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e. V. - VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102 Euro. 2. Abschaffung der Liste in § 5 Absatz 4 der Hundesteuersatzung. Ziffer 1. dieser Anregung wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind. 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden. Begründung: Im Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt dazu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht zwischen Hunden, die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen, und Hunden, die lediglich einer bestimmten Rasse angehören und damit zu den sogenannten Listenhunden zählen, differenziert. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u. a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden nicht temporär steuerbefreit. Hinzu kommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, neunmal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach zum Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p. a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen, einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle zwei Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6142, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Zukunft des Maingau Krankenhauses
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2025, OF 875/3 Betreff: Zukunft des Maingau Krankenhauses Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten die Geschäftsführung des Maingau Krankenhauses in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einzuladen, um die aktuellen Pläne für die weitere Entwicklung des Krankenhauses und die aktuellen Planungen für die freien, derzeit als Parkplatz genutzten Flächen im Bereich der Mercatorstraße zu erläutern. Begründung: Die Zukunft des Krankenhausstandortes und die Entwicklung der freien Flächen beschäftigt das Stadtteilgremium bereits seit mehr als zehn Jahren. Im Jahr 2021 wurden dem Ortsbeirat Planungen für einen Neubau vorgestellt. Dieser wurde jedoch bislang noch nicht umgesetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 875/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNovellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 710/11 Betreff: Novellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat dahingehend zu beauftragen, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohle der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500,- € p.a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102,- € 2. Abschaffung der Liste in § 5 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt am Main, Punkt 1 wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden Begründung: Im Tierheim Frankfurt e.V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt hierzu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht differenziert zwischen Hunden die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen und Hunden, die lediglich einer Rasse angehören, welche zu den sogenannten Listenhunden zählen. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u.a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden, nicht temporär steuerbefreit. Hinzukommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, 9-mal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach als Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p.a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle 2 Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 538 2025 Die Vorlage OF 710/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, 1 CDU und Linke
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenKeine öffentlichen Mittel für Hetze gegen demokratische Parteien
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 1090/2 Betreff: Keine öffentlichen Mittel für Hetze gegen demokratische Parteien Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit überprüft wird, dass nur solche Vereinigungen mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, die ihrerseits die freiheitlich-demokratische Grundordnung respektieren. Begründung: Der Hülya-Tag (https://hülya-platz.de/) zum Gedenken an die furchtbare Tat in Solingen und andere Taten in den 1990er Jahren soll auch dieses Jahr am 29.05.2025 stattfinden. Unter anderem wird die Veranstaltung vom vvn-bda (https://vvn-bda.de/) unterstützt. Auf deren Homepage wird propagiert, dass CDU und FDP den "neuen Nazis" den Weg ebneten (Homepage abgerufen am 06.03.2025). CDU und FDP sind etablierte demokratische Parteien. Oben erwähnte Propaganda entspricht nach Ansicht des Ortsbeirates nicht der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Daher kommt eine Förderung nur dann in Betracht, wenn der Magistrat vorab prüft, ob die auf dem zu fördernden Flyer genannten Vereinigungen aus oben benannten Gründen auch tatsächlich unterstützenswert sind. Anlage 1 (ca. 12 KB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenSchutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 967/9 Betreff: Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen Vorgang: F 2602/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im 5-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen, 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorlegt werden, 3. Die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen, 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von 5 Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen entsprechend zu versetzen, 5. Auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden, 6. Über den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten. Begründung: Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Rauchverbote auf bestimmte Außenbereiche auszudehnen. Der Europäische Rat hat diese Empfehlung angenommen. Sie zielt unter anderem auf Nichtraucherzonen für Spielplätze, Schwimmbäder, öffentliche Gebäude sowie Bus- und. Tramstationen ab. Andere europäische Städte und Länder setzen bereits entsprechende Regelungen um - so hat etwa Mailand zum 1. Januar 2025 ein weitreichenderes Rauchverbot im öffentlichen Raum eingeführt und auch in Belgien sind seit diesem Jahr strikte Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen gültig, die das Rauchen z.B. im 10m-Radius um öffentliche Gebäude, auf Sportplätzen und Zoos verbieten. Rauchverbote vor Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sind bereits weltweit in vielen Ländern und Städten etabliert. Während das Hessische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude und auf Spielplätzen bereits verbietet, gibt es für die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Hessen und auch für Frankfurt noch keine Regelung. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz verlangt jedoch bereits heute eine Hinweispflicht im Eingangsbereich, deren konsequente Umsetzung in Frankfurt noch nicht erkennbar ist: (1) Das Rauchen einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie von öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, sowie des Hessischen Landtags, (1) Auf das Rauchverbot ist im Eingangsbereich der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen. Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen für den direkten Bereich um Rauchende im Außenbereich jedoch auf eine ähnlich hohe Belastung durch Passivrauch wie in Innenräumen hin. Da es in Frankfurt bislang nicht untersagt wird, halten sich Rauchende direkt vor den Eingängen öffentlicher Gebäude auf - oft sogar durch Eingangsnah aufgestellte Aschenbecher dazu angeregt. Dadurch werden andere Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte beim Betreten und Verlassen der Gebäude dem schädlichen und störenden Passivrauch ausgesetzt. Die vorgeschlagene Regelung eines Rauchverbots im Umkreis von 5 Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Ausbreitung von Tabakrauch im Freien. Studien belegen, dass schädliche Feinstaubkonzentrationen in dieser Entfernung noch deutlich messbar sind und erst in größerer Distanz auf unbedenkliche Werte absinken. Die 5-Meter-Zone entspricht dem internationalen Durchschnitt für Rauchfreie Eingangsbereiche. Dieser Abstandswert bietet einen wirksamen Gesundheitsschutz, ohne übermäßig restriktiv zu sein. Der Magistrat sollte dazu prüfen, welche rechtlichen Mittel (wie etwa eine kommunale Satzung, straßenrechtliche Regelungen oder Hausrecht) am besten geeignet sind, um Rauchverbote im 5-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude rechtssicher umzusetzen. Unabhängig davon wäre das Versetzen von bestehenden Aschenbechern eine einfache und effektive Maßnahmen. Ein weiteres, ähnliches Problem besteht an den ÖPNV-Haltestellen in ganz Frankfurt, wobei dies an den stark frequentierten und beengten Stationen der A-Linie besonders deutlich wird. Während an Bahnhöfen der Deutschen Bahn der Nichtraucherschutz im Vergleich konsequent umgesetzt wird, fehlt es an den ÖPNV-Stationen im Stadtgebiet an klaren Hinweisen und Regelungen. Obwohl das Rauchverbot in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bereits festgehalten ist, wird dies in der Praxis kaum kommuniziert und durchgesetzt, wie auch die Antwort des Magistrats auf die Anfrage F 2602 vom 04.07.2024 bestätigt. § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV lautet: § 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen Für viele Fahrgäste, insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Auch die Attraktivität des ÖPNV leidet darunter. Eine konsequente Beschilderung würde die Situation für alle Fahrgäste verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Nahverkehr leisten. Die vorgeschlagene Regelung trägt zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum bei. Sie entspricht der aktuellen EU-Empfehlung und würde Frankfurt zu einer gesünderen, saubereren Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.07.2024, F 2602 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 541 2025 Die Vorlage OF 967/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenIdeen
Trinkwasserbrunnen vor DFB-Akademie
Unzählige Menschen pilgern regemäßig zu Fuß oder mit dem Rad die Schwarzwaldstraße hinauf und hinunter, um zum Stadionbad, zum Waldstadion oder in den Stadtwald zu gelangen. Die Strecke zieht sich, insbesondere in den zunehmend heißen Sommern – Ausnahmen bestätigen die Regel ;-). Da die Stadt meines Wissens nach ohnehin noch Standorte für Trinkwasserbrunnen sucht, wäre der Bereich vor der DFB-Akademie vielleicht ein guter Platz für eine solche Erfrischungsgelegenheit. (Foto: Mainova)
Mehr Bänke für Frankfurt
In der Stadt Frankfurt am Main sollten mehr Bänke zum Sitzen installiert werden, da sie eine Vielzahl von Vorteilen bieten. Erstens fördern sie die soziale Interaktion, indem sie den Menschen einen Ort bieten, um sich zu treffen, zu plaudern und sich zu entspannen. Zweitens tragen sie zur Förderung der Gesundheit bei, indem sie den Bürgern ermöglichen, sich auszuruhen und zu entspannen, was wichtig ist, um Stress abzubauen und körperliche Belastungen zu verringern. Drittens verbessern sie die Lebensqualität, indem sie den öffentlichen Raum attraktiver und einladender machen. Darüber hinaus sind Bänke ein Zeichen der Gastfreundschaft und zeigen, dass die Stadt die Bedürfnisse ihrer Bürger ernst nimmt und bestrebt ist, ihren Komfort und ihre Zufriedenheit zu verbessern. In Anbetracht all dieser Gründe ist es klar, dass die Installation von mehr Bänken in Frankfurt am Main eine sinnvolle Investition in die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Bürger ist.
Hitzeschutzkonzept und Umsetzung
In Deutschland sind 2023 3100 Menschen am Hitzetod gestorben. Die Stadt Frankfurt am Main sollte ein Hitzeschutzkonzept vorlegen und auch hier Direktion die Umsetzung gehen um Hitzetote zu minimieren und es angenehmer im Hochsommer zu haben: Nur einige Beispiele: Trinkbrunnen, mehr Beschattung (z.B. auf Spielplätzen sowie Sitzbänke bei Spielplätzen) oder größeren Plätzen, mehr Bäumen und Hecken, weniger versiegelte Flächen.
Sie Umwelt und Gesundheit fördern.
Alle Zweitakt Motoren aus der Stadt verbieten, unter Anderem Laubbläser, Mopeds, Motorroller. Sie verpesten die Luft mit gefährliche Abgase das Minuten lang in der Luft bleiben, und sind viel zu laut.
Rauchverbot an Haltestellen
Das Rauchen mit anschließenden Entsorgen der Kippen auf den Fußweg empfinde ich schon als belästigend. Insbesondere, wenn man bei Regen schlecht Abstand halten kann. Außerdem nutzt nur ein sehr geringer Anteil der Raucher den Mülleimer für seine Stummel.
Sportanlage / Calisthenics Park in Nieder-Eschbach
Ein Calisthenics Park in Nieder Eschbach könnte einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und Fitness der Anwohner leisten. Calisthenics, eine Form des Bodyweight-Trainings, ist für Menschen aller Altersgruppen und Fitnessstufen zugänglich und fördert sowohl physische als auch mentale Gesundheit. Die Einrichtung eines solchen Parks wäre eine hervorragende Möglichkeit, einen zentralen Treffpunkt für gemeinsame sportliche Aktivitäten im Freien zu schaffen. Dies könnte den sozialen Zusammenhalt in Nieder Eschbach stärken und den Stadtteil noch attraktiver gestalten. Durch den Calisthenics Park würden Anwohner dazu motiviert, einen aktiven und gesunden Lebensstil zu pflegen. Zudem könnten regelmäßige, von erfahrenen Sportlern geleitete Trainingsstunden Interesse und Begeisterung für diese Sportart wecken. Einige aus unserer Calisthenics Community sind bereit, regelmäßige Trainings anzubieten und ihr Wissen zu teilen, um so viele Bewohner wie möglich für diese großartige Form des Sports zu begeistern. Dieser Vorschlag lädt dazu ein, gemeinsam eine Plattform für Fitness, Gesundheit und Gemeinschaft in Nieder Eschbach zu schaffen.
Katzenschutzverordnung einführen
In Frankfurt gibt ca. 18.000 wild lebende Katzen. Diese auch als Streuner bezeichneten Tiere leiden an Krankheiten und unter Hunger. Das ist nach unserem Tierschutzgesetz nicht zulässig und darf so nicht hingenommen werden. Die Gesetzgebung stellt mit dem Instrument der Katzenschutzverordnung ein geeignetes Mittel bereit, das Kommunen zum Schutz dieser Tiere einsetzen können. Eine Katzenschutzverordnung kann das Leiden der Streunerkatzen erheblich verringern. In Frankfurt nutzt man diese seit 2015 bestehende rechtliche Möglichkeit allerdings nicht. Somit wird das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz ignoriert. Diese Petition fordert deshalb den kurzfristigen Erlass einer Katzenschutzverordnung. Reason DIE SITUATION IN FRANKFURT Es gibt über 18.000 Streunerkatzen in Frankfurt am Main. Berichte vieler TierschützerInnen und die Situation in den Tierheimen belegen: Diesen Katzen geht es meist schlecht. Streuner leiden häufig unter Nahrungsmangel, Parasitenbefall, Schwäche, Verletzungen und Krankheiten. Nur wenigen Streunern kann von den ehrenamtlichen TierschützerInnen geholfen werden. Die ehrenamtlich Tätigen sind allerdings auch nicht rechtlich verantwortlich für diese Tiere, vielmehr ist es die Stadt Frankfurt. DIE RECHTLICHE SITUATION Werden freilebende Katzenpopulationen entdeckt, so sind diese Katzen als Fundsache zu behandeln (siehe: BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 3 C 24.16 -). Für Fundsachen ist das lokale Fundbüro zuständig. Die Katzen sind also dem Fundbüro zu melden. Werden solche freilebenden Katzenpopulationen entdeckt und gemeldet, dann dürfen sie sich nach geltendem Tierschutzrecht nicht selbst überlassen werden, denn es ist bekanntermaßen davon auszugehen, dass die Tiere leiden. Das zuständige Fundbüro hat sich also um die Tiere zu kümmern (Der Deutsche Tierschutzbund führt hierzu aus: „Laut § 1 TierSchG trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf. Er hat dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“). DIE SITUATION DER TIERSCHÜTZERINNEN Die ehrenamtlichen TierschützerInnen leisten ihre Arbeit mit großem Engagement und freiwillig. Fast immer ist für sie damit ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand verbunden. Verantwortlich für die Streunerkatzen sind sie jedoch nicht! Die praktische Arbeit der ehrenamtlichen TierschützerInnen birgt stets Gefahr, weil sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Eine Katzenschutzverordnung stellt eine konkrete Grundlage für eine rechtssichere Arbeit der TierschützerInnen dar und ist somit ein wichtiger Schritt zu besserem Katzenschutz. Die für Streunerkatzen verantwortliche Stadt Frankfurt könnte ihre ehrenamtlichen TierschützerInnen durch den Erlass einer Katzenschutzverordnung also nicht nur unterstützen, sondern ihnen auch den gebührenden Respekt erweisen. WAS BEDEUTET „KATZENSCHUTZVERORDNUNG“ FÜR MENSCH UND KATZE? Eine Katzenschutzverordnung verpflichtet KatzenhalterInnen, die ihren Tieren ohne räumliche Einschränkung Freigang gewähren, diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Der Nutzen dieser Maßnahmen für weniger Tierleid ist immens. DIE POSITIVEN AUSWIRKUNGEN EINER KATZENSCHUTZVERORDNUNG Eine Katzenschutzverordnung gibt den ehrenamtlich tätigen TierschützerInnen, die freiwillig Aufgaben der Stadt Frankfurt übernehmen, Rechtssicherheit bei ihrer wichtigen Arbeit — aber das ist natürlich nicht alles. Eine solche Verordnung reduziert zudem auch die Anzahl der wildlebenden Katzen in Frankfurt. Das Kastrationsgebot einer Katzenschutzverordnung hat weniger Katzennachwuchs zur Folge. Daraus ergeben sich mehrere positive Auswirkungen: Weniger Katzennachwuchs sorgt dafür, dass die Tierheime und Pflegestellen von Tierschutzvereinen entlastet werden. Dadurch werden Kosten auf Seiten der Stadt (Tierheime) als auch bei den Vereinen und privaten TierschützerInnen reduziert. Bei weniger Katzen reduziert sich das Risiko der Übertragung von Krankheiten durch Katzen. Insgesamt wird durch eine Reduzierung der freilebenden Katzenpopulation der Leidensdruck der Streuner verringert. Es wird weniger Revierkämpfe und mehr Nahrung geben. Das Veterinäramt hat eine bessere Position im Umgang mit Tier-Messis. Die in einer Katzenschutzverordnung enthaltene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen sorgt dafür, dass entlaufene Freigängerkatzen schneller zu ihren EigentümerInnen zurückkehren können. Das bedeutet nicht nur weniger Stress für diese Katzen, die geringere Verweildauer der Katzen bedeutet auch geringere Kosten für die Stadt (Tierheime) und die Vereine. WIE SIEHT ES IN ANDEREN STÄDTEN UND GEMEINDEN AUS? Es gibt mehrere hundert Städte und Gemeinden in Deutschland, die als gute Beispiele vorangehen. Darunter sind Berlin, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Hanau, Kelsterbach und andere. Eine aktuelle Liste der Orte mit einer Katzenschutzverordnung ist hier zu finden: https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/ ZUSATZINFORMATIONEN Katzen gehören zu den domestizierten Tierarten und sind nicht darauf ausgelegt, allein in freier Wildbahn zu leben. Deshalb bedürfen sie eines besonderen Schutzes. Nachhaltigkeit im Tierschutz darf nicht mehr nur ein Schlagwort bleiben: Die Einführung der Katzenschutzverordnung ist die aktuell einfachste und nachhaltigste Methode, Tierleid langfristig und effektiv zu verhindern. Sie hilft dabei, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz konkret umzusetzen. Nur die flächendeckende Kastration der Streunerkatzen in Kombination mit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen kann zu sinkenden Populationen und dem Weg aus dem Elend führen. Weitere Informationen zur Petition finden Sie hier: https://frankfurterkatz.de/
Schlechter Luft, Leipzigerstrasse
Abluft Einrichtung in Donnaladan, Leipziger Straße 5 verlangen.
Fitnessgeräte (Trimm Dich Pfad) entlang des Mainufers
Viele nutzen das Mainufer als Joggingstrecke und was gäbe es besseres wenn man kleine Trimm dich Pfad Aktionen entlang des Ufers platzieren würde immer so in 1km Abständen. Eine Klimmzugstange, ein paar Hangelleitern, etwas zum balancieren etc. Auf Höhe der Germania Ruderhaus sind so kleine Wackelplatten, die sind schon ganz nett. Dann hätte man ausgehend von der EZB bis zum Niederräder Ufer einen tollen aktiven Bereich geschaffen auf beiden Seiten des Mains.
Nur Coronamaßnahmen beschließen die auch kontrolliert werden
Spätestens im Herbst werden wieder die Maßnahmen gegen Corona verschärft werden. Die Stadt Frankfurt sollte aber diesmal nur Maßnahmen beschließen, die sie auch bereit und in der Lage ist zu kontrollieren und sanktionieren. Ich bin sehr für strenge Maßnahmen. Ich habe kein Problem mit FFP2 Pflicht oder 3G Plus Regelungen, aber man kommt sich veräppelt vor, wenn sich viele nicht dran halten. Schon jetzt sieht man in den Bahnen viele Menschen ohne Maske. Am Wochenende in den Abendstunden manchmal über 80% der Bahnfahrenden, aber ich habe bis jetzt noch nie eine Kontrolle erlebt und ich fahre mehrmals täglich mit der Bahn. Die Security in der S-Bahn fühlt sich zudem nicht für die Einhaltung verantwortlich. Dann kann man die Maskenpflicht im ÖPNV auch gleich abschaffen. Egal was kommt, die Menschen sollten darauf vertrauen können. Als Antwort bekommt man hier wahrscheinlich die Höhe der Bußgelder, die kassiert worden sind, aber das ist doch nicht die Realität. Fahren Sie doch selbst mal mit der Bahn. In meinem Bekanntenkreis und Arbeitsumfeld sehen das alle so. Deswegen bitte nicht wieder etwas wie zum Beispiel eine Maskenpflicht im Alleenring. Das war doch der größte Humbug. Die Stadt macht sich doch unglaubwürdig, wenn die Maßnahmen zwar beschlossen werden, aber niemand sie einhält. Ich trage im ÖPNV selbstverständlich FFP2, aber auch noch in jedem Geschäft. So schütze ich mich und andere. Aber dort wo es verpflichtend ist, sollte es auch alle tun.