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Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zu Hilfseinrichtungen für suchtkranke Menschen in Frankfurt zu ermöglichen und die Polizeiaktivitäten gegen Drogenhandel zu intensivieren. Diese Vorschläge zielen darauf ab, die Lebensqualität in Frankfurt zu erhöhen und eine humane Behandlung von Drogenabhängigen zu fördern.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. den Zugang zu Hilfseinrichtungen und Konsumräumen in Frankfurt für suchtkranke Menschen, unabhängig von deren Herkunft, weiterhin zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherstellung einer humanitären Versorgung und Entlastung des öffentlichen Raums;
  2. in Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darauf hinzuwirken, dass dringend benötigte Suchthilfeangebote und Drogenkonsumräume im Umland geschaffen werden, um eine wohnortnahe Unterstützung für suchtkranke Menschen außerhalb Frankfurts zu fördern;
  3. die Landesregierung aufzufordern, die Kommunen - auch in den benachbarten Bundesländern - bei der Schaffung von Konsumräumen und Hilfseinrichtungen zu unterstützen und notwendige steuernde Maßnahmen zu ergreifen, um eine gemeinsame Lastenverteilung sicherzustellen;
  4. die Aktivitäten der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität und des illegalen Handels zu intensivieren, sodass das Vorgehen gezielt gegen Dealer und nicht gegen Konsumierende gerichtet wird, die in den Hilfseinrichtungen Unterstützung suchen.

Begründung

Die Pläne, auswärtige Drogenkonsumierende aus Frankfurter Hilfseinrichtungen auszuschließen, sorgen für Unverständnis und Widerstand bei den Trägern dieser Einrichtungen, wie beispielsweise der Integrativen Drogenhilfe Frankfurt und der Aids-Hilfe Frankfurt. Dies wäre ein Bruch mit dem "Frankfurter Weg" und würde die Gefahr bergen, dass mehr Menschen auf die Straße abgedrängt werden, was die Situation verschlimmern könnte. Der illegale Drogenhandel in Frankfurt bleibt ein zentrales Problem. Die Attraktivität Frankfurts für Drogenkonsumierende wird weniger durch Konsumräume als vielmehr durch den florierenden Markt bestimmt, auf dem Drogen "spottbillig" verkauft werden. Die Lösung liegt in einem verstärkten polizeilichen Vorgehen gegen Dealer und nicht in der Abweisung hilfesuchender Menschen. Ein effektives Vorgehen gegen den illegalen Handel ist unerlässlich, um die Problematik der offenen Drogenszene nachhaltig zu bewältigen. Die Initiative des Ortsbeirats unterstützt somit nicht nur die Erhöhung der Lebensqualität in Frankfurt, sondern auch die Umsetzung eines menschenwürdigen und verantwortungsvollen Umgangs mit Suchtkranken. Ergänzend dazu ist eine Verantwortungsteilung mit den Umlandkommunen erforderlich. Während in Städten wie Aschaffenburg aufgrund der Landesverordnung keine Konsumräume erlaubt sind, prüft Darmstadt bereits entsprechende Möglichkeiten. Eine koordinierte wohnortnahe Versorgung kann dazu beitragen, den Druck auf Frankfurt zu verringern und eine humane Lösung für suchtkranke Menschen zu bieten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2024OFOF 1457/1Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Dezember 2024Sie sind hier
    OMOM 6256Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt
    Direktanregung
  3. 21. März 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 468Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in FrankfurtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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