Musikunterricht im Stadtteil sichern
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Fortbestand des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim nach der Auflösung der Musikschule Harheim zu sichern. Dies soll durch eine Ausweitung des Angebots der Musikschule Frankfurt e.V. auf unseren Stadtteil ermöglicht werden. Die Musikschule Frankfurt e.V. benötigt dazu kurzfristig Mittel aus dem laufenden Haushalt, um eine Anstellung der benötigten Musikpädagogen finanzieren zu können. Mittel- und langfristig ist der Etat der Musikschule entsprechend anzupassen.
Begründung
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Fortbestand des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim nach der Auflösung der Musikschule Harheim zu sichern. Dies soll durch eine Ausweitung des Angebots der Musikschule Frankfurt e.V. auf unseren Stadtteil ermöglicht werden. Die Musikschule Frankfurt e.V. benötigt dazu kurzfristig Mittel aus dem laufenden Haushalt, um eine Anstellung der benötigten Musikpädagogen finanzieren zu können. Mittel- und langfristig ist der Etat der Musikschule entsprechend anzupassen. Begründung: Nach der höchstrichterlichen Bestätigung des Bundessozialgerichts, der landläufig als "Herrenberg-Urteil" bezeichneten Verpflichtung für Musikschulen, ihre Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, hat der Musikverein Harheim 1913 e.V. die Auflösung der vom Verein getragenen Musikschule beschlossen. Die nachvollziehbare Entscheidung wurde getroffen, weil sich der ehrenamtlich geführte Verein nicht in der Lage sieht, den mit der Beschäftigung von fest angestellten Mitarbeitern verbundenen organisatorischen Mehraufwand zu leisten und die entstehenden finanziellen Risiken zu tragen. Der Vorschlag erscheint dem Ortsbeirat als sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit, die wertvolle musikpädagogische Arbeit des Musikvereins Harheim 1913 e.V. unter Erhaltung der gewachsenen Strukturen mit den vorhandenen Lehrkräften nahtlos fortzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2024Sie sind hierOFOF 211/14Musikunterricht im Stadtteil sichernOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 25. November 2024OMOM 6157Musikunterricht im Stadtteil sichernDirektanregung
- 27. Juni 2025STST 1047Musikunterricht im Stadtteil sichernStellungnahme
- 24. November 2025STST 1989Musikunterricht im Stadtteil sichernStellungnahme
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 593Musikunterricht im Stadtteil sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme