Musikunterricht im Stadtteil sichern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Sicherung des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim, um den Fortbestand der Musikpädagogik nach der Auflösung der Musikschule zu gewährleisten. Es sollen finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die Anstellung von Musikpädagogen zu ermöglichen und die bestehenden Strukturen aufrechtzuerhalten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Fortbestand des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim nach der Auflösung der Musikschule Harheim zu sichern. Dies soll durch eine Ausweitung des Angebots der Musikschule Frankfurt e. V. auf den Stadtteil ermöglicht werden. Die Musikschule Frankfurt e. V. benötigt dazu kurzfristige finanzielle Mittel aus dem laufenden Haushalt, um die Anstellung der benötigten Musikpädagogen finanzieren zu können. Mittel- und langfristig ist der Etat der Musikschule entsprechend anzupassen. Möglichst sollten Lehrkräfte, die dazu bereit sind, weiterbeschäftigt und Unterrichtsräume weiter genutzt werden.
Begründung
Nach der höchstrichterlichen Bestätigung des Bundessozialgerichts, der landläufig als "Herrenberg-Urteil" bezeichneten Verpflichtung für Musikschulen, ihre Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, hat der Musikverein Harheim 1913 e. V. die Auflösung der vom Verein getragenen Musikschule beschlossen. Die Entscheidung ist nachvollziehbar, da sich der ehrenamtlich geführte Verein nicht in der Lage sieht, den mit der Beschäftigung von fest angestellten Mitarbeitern verbundenen organisatorischen Mehraufwand zu leisten und die entstehenden finanziellen Risiken zu tragen. Der Vorschlag erscheint dem Ortsbeirat als sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit, die wertvolle musikpädagogische Arbeit des Musikvereins Harheim 1913 e. V. unter Erhaltung der gewachsenen Strukturen mit den vorhandenen Lehrkräften nahtlos fortzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2024OFOF 211/14Musikunterricht im Stadtteil sichernOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 25. November 2024Sie sind hierOMOM 6157Musikunterricht im Stadtteil sichernDirektanregung
- 27. Juni 2025STST 1047Musikunterricht im Stadtteil sichernStellungnahme
- 24. November 2025STST 1989Musikunterricht im Stadtteil sichernStellungnahme
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 593Musikunterricht im Stadtteil sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme