Musikunterricht im Stadtteil sichern
Zusammenfassung
Die Musikschule Frankfurt e.V. benötigt zur Sicherung des Betriebs und zur Finanzierung eines langfristigen Standorts eine Erhöhung des Zuschusses um 4.325.800,00 € jährlich ab 2026. Dies soll nach Zustimmung der Stadtverordneten und Genehmigung durch das Innenministerium erfolgen. Die laufenden Verhandlungen bezüglich des Moratoriums zum Herrenberg-Urteil könnten ebenfalls eine positive Entwicklung bringen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Musikschule Frankfurt e.V. wird derzeit mit 4.325.800,00 € jährlich bezuschusst. Weitere Mittel stehen aktuell nicht zur Verfügung. Die Musikschule Frankfurt e.V. ist durch die derzeitige Interimszeit aufgrund der Sanierung der Schirn stark in andere und zusätzliche Aufgabenstellungen zur Sicherung des eigenen Betriebs eingebunden. Alleine zur Sicherung des eigenen Betriebs und zur Finanzierung des nötigen langfristigen Standorts für die Musikschule soll der Zuschuss ab dem Haushaltsjahr 2026 erhöht werden, sofern die Stadtverordneten der Haushaltsplanung zustimmen und er vom hessischen Innenministerium so genehmigt wird. Bis Ende des Jahres 2026 ermöglicht das auf Bundesebene vereinbarte Moratorium zum Herrenberg-Urteil weiterhin die rechtssichere Beschäftigung von Honorarkräften unter Abschluss einer Zusatzvereinbarung. Die laufenden Verhandlungen lassen darauf schließen, dass das Moratorium nochmals verlängert werden könnte, bis eine rechtssichere Regelung durch den Bund geschaffen ist. Der Magistrat wird daher weiterhin die Ergebnisse der Entwicklung in Bezug auf das Herrenberg-Urteil auf Bundesebene beobachten. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird der Magistrat erneut berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2025OMOM 7108Vorstellung Machbarkeitsstudie Radschnellweg WiesbadenFrankfurtDirektanregung
- 20. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1757Vorstellung Machbarkeitsstudie Radschnellweg Wiesbaden-FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab