Vorstellung Machbarkeitsstudie Radschnellweg Wiesbaden-Frankfurt
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie des Radschnellwegs Wiesbaden-Frankfurt (FRM3) vorzustellen. Dies geschieht im Hinblick auf die Integration der Studie in die bestehenden Verkehrskonzepte für den Frankfurter Westen. Das Ergebnis soll in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 2. September 2025 präsentiert werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen:
- Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr);
- Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr);
- Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr);
- Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr);
- Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten);
- Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr);
- Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt;
- Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen);
- Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr);
- Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr);
- Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr);
- Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2025OFOF 738/11Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von BlitzerstandortenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2025Sie sind hierOMOM 6947Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von BlitzerstandortenDirektanregung
- 12. September 2025STST 1587Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von BlitzerstandortenStellungnahme
- 27. September 2025OFOF 777/11Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere BeratungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Oktober 2025OMOM 7491Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere BeratungDirektanregung
- 5. Januar 2026STST 20Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere BeratungStellungnahme
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 1242Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere BeratungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats