Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten
Stellungnahme des Magistrats
In Frankfurt am Main werden sowohl durch die Polizei (überwiegend auf den Grundnetzstraßen-Tempo 50km/h) als auch durch die Städtische Verkehrspolizei mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Auch für mobile Geschwindigkeitskontrollen gilt, dass deren Durchführung nicht im freien Ermessen der Behörde liegt. Die Örtlichkeit muss den Voraussetzungen des einschlägigen Erlasses des Hessischen Innenministeriums entsprechen. Danach sind primär an Stellen mit Unfall- und Gefahrenpunkten sowie besonders schutzwürdige Zonen, wie an Kindergärten, Schulen etc. Kontrollen durchzuführen. Es können zudem nicht an allen Stellen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, da auch die Messtechnik besondere Anforderungen an die Messstellen stellt. Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen setzt von daher deren rechtliche und tatsächliche Möglichkeit voraus. Im überwiegenden Teil der genannten Straßen wurden bzw. werden bereits Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Nennung von konkreten Uhrzeiten und Örtlichkeiten ist jedoch sinnvoll. Es wird versucht, die Kontrollen möglichst punktgenau durchzuführen. Alle genannten Standorte werden entsprechend geprüft und zumindest Testmessungen durchgeführt werden. Die Durchführung wiederholter und dauerhafter Geschwindigkeitskontrollen ist davon abhängig, welche Messergebnisse die Kontrollen ergeben. Der Landespolizei wurde die Anregung zur Kenntnis übermittelt.