S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2021, OF 299/6 Betreff: Nied: Zukünftige Nutzung des Georgshofes Vorgang: B 248/20; V 1717/20 OBR 6, ST 2109/20; ST 910/21 In den Stellungnahmen des Magistrats vom 26.04.2021, ST 910 und vom 04.12.2020, ST 2109 bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Stellungnahme steht noch aus. In seiner Stellungnahme B248 führte der Magistrat aus: - ein Lernbauernhof ist nicht vorgesehen - die Gastronomie "Niddastrand" befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Der Erhalt der Gastronomie ist aufgrund der rechtlichen Lage nicht genehmigungsfähig. - Einige Flurstücke befinden sich in der Landschaftsschutzgebiet Zone I. Eine schulische Nutzung sieht der Magistrat daher dort nicht - Der Magistrat prüft die Nutzbarkeit der Flächen grundsätzlich für städtische Bedarfe. Bevor diese Prüfungen nicht abgeschlossen sind, können keine Zusagen für den Kleingartenverein getroffen werden." Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Bericht B 248 vom 29.05.2020 zu beantworten: 1. Konnte die Vertragslage am und um den Georgshof in der Zwischenzeit aufgearbeitet werden? 2. Welche Ziele verfolgt(e) der Magistrat mittlerweile mit dem Ankauf des Geländes? 3. Inwieweit ist bei der künftigen Nutzung angedacht, die aus der Nieder Bevölkerung geäußerten Wünsche, insbesondere nach einem offenen Bauernhof mit pädagogischen Angeboten und dem Erhalt der Gastronomie Niddastrand, einzubinden? Der ehemalige Stadtrat Jan Schneider hat eine Stadtteilwerkstatt im Stadtteil angeregt, um gemeinsam mit den Bürger*innen eine zukunftsorientierte Idee zu entwickeln die den Stadtteil fördert. Wie steht der Magistrat zu dieser Anregung? 4. Was spricht gegen ein Konzept, den Hof mit der Auflage zu verpachten, dass grundsätzlich eine Öffnung für Bürgerinnen und Bürger besteht, bspw. durch pädagogische Arbeit im Spannungsfeld Landwirtschaft - Tiere - Kinder? 5. Das therapeutische Reiten auf dem Georgshof war eine sehr gute und anerkannte Einrichtung. Welche Möglichkeiten bestehen, so etwas auch in einem neuen Konzept für die Zukunft zu integrieren? 6. Welche Möglichkeiten bestehen, die Gastronomie bzw. den Niddastrand - vielleicht nicht genau an der gleichen Stelle, aber in der Nähe - zu erhalten? Begründung: Die parteiübergreifende Bürgerinitiative Georgshof hat in einer Petition über 4.000 Unterschriften gesammelt, die der Ortsvorsteherin Susanne Serke übergeben wurden. Die Bürgerinitiative will das Gelände gerne als Lernort für Kinder im Zusammenhang mit Landwirtschaft und Tieren gewinnen. Von dieser Initiative kam letztlich auch der vom Ortsbeirat aufgegriffene Vorschlag, die Stadt Frankfurt/M solle den Georgshof erwerben und damit die Möglichkeit, hier möglichst viele Nutzungen für die Allgemeinheit zu etablieren, sichern. Leider geht aber aus dem Bericht B 248 nicht hervor, welche Pläne der Magistrat hat und ob er auf die Vorschläge aus dem Stadtteil eingehen wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 248 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1717 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 910 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2022 Die Vorlage OF 299/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 293/6 Betreff: Höchst: Abstellmöglichkeit für Lastenräder am Höchster Markt Am 08.02.2021 wurden alle Ortsbeiräte Frankfurts durch das Straßenverkehrsamt aufgefordert, geeignete Standorte für Lastenradabstellanlagen zu benennen. Daran anschließend möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob am Höchster Marktplatz zusätzlich zu der bestehenden Fahrradabstellanlage eine Parkmöglichkeit für Lastenräder geschaffen werden kann. Es besteht die Bereitschaft, dort einen Parkplatz umzuwidmen. Begründung: Der Ortsbeirat kommt der Bitte des Straßenverkehrsamt um Benennung von Standorten für Abstellanlagen für Lastenfahrräder gerne nach, um umweltfreundliche Mobilität zu fördern, ohne dem Fußverkehr Platz wegzunehmen. Die doppelstöckige Fahrradabstellanlage am Höchster Markt ist für solche Räder wie auch für Fahrräder mit Anhänger nicht geeignet. Nicht nur an Marktagen kann man beobachten, dass diese Abstellanlage grundsätzlich sehr gut angenommen wird und sich bereits als wichtiges Instrument bewährt hat, Marktbesuchende zur Nutzung des Fahrrads statt des Kraftfahrzeugs zu animieren. Durch die Nähe zum Markt und die zentrale Lage in Höchst ist der Bedarf gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1330 2022 Die Vorlage OF 293/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 72/16 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund des kurzfristig abgesagten Weihnachtsmarktes in Bergen-Enkheim finanziert der Ortsbeirat die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.780 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 16. Der Gewerbeverein Bergen-Enkheim hat sich bereit erklärt, sich auch in diesem Jahr um die Umsetzung zu kümmern. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Um die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße kümmert sich regelmäßig der Gewerbeverein Bergen-Enkheim, der die Kosten für die Montage, Lagerung und Strom übernimmt. Finanziert wird dies normalerweise aus den Gewinnen der eigenen Stände des Gewerbevereins auf dem Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt. Da schon die coronabedingte kurzfristige Absage des Weihnachtsmarktes eine große Enttäuschung für die Bevölkerung bedeutet, ist der Ortsbeirat der Meinung, dass die Weihnachtsbeleuchtung im Ortsbezirk trotzdem ein wenig Weihnachtsstimmung aufkommen lassen sollte, was in diesem Fall nicht zu Lasten des Gewerbevereins gehen kann. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 18 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 63 2021 Die Vorlage OF 72/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 162/10 Betreff: 1250 Jahre Preungesheim - Antikmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der 1250-Jahrfeier Preungesheims die Möglichkeit besteht, auf dem Gravensteiner Platz einen Antikmarkt zu genehmigen. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 162/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 162/10 wurde zurückgezogen, verbunden mit der Bitte, die Idee eines Antikmarktes im Festkomitee für die 1250-Jahr-Feier zu erörtern.
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 210/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Kettenhofwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Kettenhofweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Kettenhofweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs als Fahrradstraße mit Kfz- und Lieferverkehr Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ- Parkplätze, den Grüneburgweg vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs[1] auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, und (iii) von der Siesmayer Str. die Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. 4. Die zum Grüneburgweg getroffenen Maßnahmen während ihrer provisorischen Umsetzung begleitend mindestens quartalsweise zu evaluieren. Diese Evaluation sollte insbesondere Untersuchungen des Verkehrs und des Umsatzes der Gewerbetreibenden beinhalten. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Evaluierungskriterien vor Beginn der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen festzulegen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Eine sinnvolle Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer im Grüneburgweg (u.a. Anwohner, Radfahrer, Menschen im fortgeschrittenen Alter, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Lieferverkehr, Autoverkehr) zu berücksichtigen. Insbesondere sollte dem in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr ein größerer Stellenwert beigemessen werden. Ziel dieses Kompromissvorschlags ist, die vielfältigen Interessen unter Berücksichtigung der Wortbeiträge von Teilnehmern der Informationsveranstaltung am 1. September 2021 und der Sitzung des Ortsbeirats 2 am 3. November 2021 und der Realitäten des Westends in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diesem Zweck dient die Ausgestaltung des Grüneburgwegs (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs. Dadurch wird der Radverkehr im Sinne des sog. Radentscheids stark aufgewertet. Insbesondere können Fahrradfahrer nebeneinander fahren, es wird eine 30km/h- Zone eingerichtet und der Radverkehr ist deutlich stärker geschützt. Außerdem ermöglicht dieser Vorschlag, dass durch Anordnung von Zusatzzeichen weiterhin der KFZ-Verkehr und der Lieferverkehr zugunsten der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg zulässig ist. Dies kommt insbesondere den Anwohnern im und rund um den Grüneburgweg, den Gewerbetreibenden sowie den Arbeitnehmern der dortigen Geschäfte zu Gute, da so ein Großteil der ohnehin schon knappen Parkplätze erhalten bleibt. Aufgrund des Charakters der Straße als Fahrradstraße können in Kreuzungsbereichen und an Engstellen vereinzelt KFZ-Parkplätze zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs im mittleren und östlichen Abschnitt entfallen. Hierbei gilt es aber insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Park- und Halteverbotszonen und auch die auszuweisenden Lieferzonen eingehalten werden. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass genügend Platz für den ruhenden Fahrradverkehr besteht, damit dieser den Fußgängerverkehr nicht behindert. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetrei-benden vor Ort wegfallen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird (s. Ziff. 1.c.). Des Weiteren ermöglicht dieser Vorschlag, ohne eine Diagonalsperre am "Im Trutz" auszukommen, die zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet führen würde. . Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel dahingehend, dass die Anlieferung des Rewe-Marktes am Grüneburgweg, die von der Seite, der Straße "Im Trutz", her erfolgt, bei Einrichtung der Diagonalsperre weiterhin möglich bleibt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Lastwagen in den Kreuzungsbereich zurückstoßen, um in die Liefereinfahrt rückwärts einzufahren. Durch eine solche Diagonalsperre würden die Anwohner dieser Wohngebiete - insbesondere in den Parallel- und Seitenstraßen zum Grüneburgweg, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist - einseitig und unverhältnismäßig mit Verkehr belastet. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der aufkommenden Diskussion rund um den Oeder Weg (Stichwort: "Anwohner Finkenhofstraße", siehe u.a. Presseberichte zur Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021) zu vermeiden, den Verkehr nicht zu reduzieren, sondern nur zu verschieben. Zudem gab es nach der Unfallstatistik[2] im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Dieser Vorschlag berücksichtigt die in den Informationsveranstaltungen und der Ortsbeirats-Sitzung am 3. November 2021 gegenüber allen Fraktionen vorgetragenen Rückmeldungen und Kritikpunkte von insbesondere Anwohnern, Gewebetreibenden, ADFC, Radfahrern und Fußgängern und erhöht dadurch die Akzeptanz bei den Betroffenen im Grüneburgweg. Die Maßnahmen in Ziff. 1 führen damit insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr, die Anwohner und die Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig provisorisch umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 2. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 3. Um den Erfolg der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen nach der Probephase bestimmen zu können, ist es wichtig, dass die Evaluierungskriterien vor Beginn ihrer Umsetzung festgelegt sind. Da das Gebiet um den Grüneburgweg einen Mischcharakter aus Wohngebiet und Gewerbebetriebe aufweist, sollten wesentliche Kriterien für den Erfolg der Maßnahme insbesondere die Entwicklung des Verkehrs an zentralen Stellen in den angrenzenden Wohngebieten in allen drei Abschnitten sowie die Entwicklung des Umsatzes der Gewerbetreibenden in allen drei Abschnitten sein. Die Evaluierung sollte dabei mind. quartalsweise erfolgen. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dem Ortsbeirat die festgelegten Evaluierungskriterien nach ihrer Festlegung mitzuteilen, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2021, OF 209/2 Betreff: Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können. 1. Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021(https://www.radfahren-ffm.de/media/20210906_7201_kettenhofweg_ praesentation_obr2_v3.pdf) vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können. 2. Die von der Stadt vorgeschlagene Drehung der Einbahnstraße im Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße ist abzulehnen. Stattdessen soll die Einbahnstraße zwischen Beethovenstraße/Mendelssohnstraße gedreht werden und der Verkehr südlich über die Westendstraße umgeleitet werden. 3. Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen. 4. In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen. 5. In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden. Begründung: Die Einbahnstraßenregelungen werde angepasst, um den Durchgangsverkehr im Kettenhofweg einzuschränken. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Beethovenstraße/Mendelssohnstraße hat die Einschränkung des Durchgangsverkehrs auf dem Kettenhofweg zur Folge, ohne die Erreichbarkeit des Einzelhandels auf dem Abschnitt Schumannstraße/Beethovenstraße einzuschränken und ohne den Verkehr in Richtung des im Vergleich zur Westendstraße engeren Beethovenplatzes umzuleiten. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 248/5 Betreff: Unterstützung der Außengastronomie in der Diesterwegstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es in der Diesterwegstraße im Bereich vor dem Lokal "a Tavola!" möglich ist, für die kommende Sommersaison einen zweiten Schirm für die Außengastronomie zu installieren. Begründung: Durch die Einrichtung der Außengastronomie in der Diesterwegstraße wurde der öffentliche Raum deutlich aufgewertet und der Bereich um den Schweizer Platz attraktiver gestaltet. Vor Ort wurden inzwischen auch Patenschaften für zwei Baumscheibe übernommen. Die dort stehenden Bäume und die von ihnen abgegebenen klebrigen Pollen schränken jedoch die Sitzmöglichkeiten erhebliche ein. Ein Schirm könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1189 2021 Die Vorlage OF 248/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 209/1 Betreff: Reifenabrieb und Flecken statt "Goldstaub" für die Goethestraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Art von Fahrbahnbelag bei der Sanierung der Goethestraße verwendet wurde und ob es geplant ist, hier nachzubessern. Begründung: Die Goethestraße gehört zu den hochpreisigen Einkaufsstraßen in Frankfurt am Main. Luxuslabels und Juweliere haben sich teilweise vor Jahrzenten hier niedergelassen. Es wird flaniert und vorgefahren. Man möchte sehen und gesehen werden. Vereinzelt wird ein Shuttle-Service bis vor die Ladentür angeboten. Besonders die betagte Kundschaft weiß dies zu schätzen. Sogar internationale Kundschaft zieht die Frankfurter Goethestraße an, insbesondere aus Asien. Viele Menschen sparen jahrelang, um sich eines Tages den Traum von dem ersehnten Artikel in einer der Luxus-Boutiquen erfüllen zu können, in denen hochwertige Waren angeboten werden, teilweise handwerkliche Meisterstücke sowie Waren weltbekannter Modeschöpfer. Eine Art von Kunst und Kultur hat sich etabliert. Frauen wie Männer finden hier die passende Garderobe sowie passende Accessoires zu besonderen Anlässen. Die Goethestraße bietet Arbeitsplätze für Menschen im gesamten Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus. Von Offenbach, Friedberg und sogar aus dem Osten pendeln die Menschen zu ihrem Arbeitsplatz in der Goethestraße. Es werden marktübliche Löhne gezahlt. Die Verkäuferinnen und Verkäufer fühlen sich selbst mehrheitlich nicht zur Oberschicht gehörig oder gar "reich". Der Stadt Frankfurt beschert die Goethestraßen durch die Gewerbesteuer wichtige Einnahmen, die dringend u.a. für soziale Projekte benötigt werden. Daher ist es wichtig, bei Umgestaltungen von Straßen und Plätzen die Interessen der örtlichen Geschäfte und Anlieger miteinzubeziehen. Denn Umsatzeinbußen sind nicht nur für Gewerbe und Arbeitsplätze schmerzlich, sondern über die Gewerbesteuer letztlich ebenso für die Stadt Frankfurt. Der ursprüngliche Pflasterbelag hatte einen gewissen Charme für die Goethestraße. Gleichzeitig bremste er den motorisierten Verkehr aus. Händlerinnen und Händler berichten, dass Radfahrende häufig nicht auf Fußgehende achten und Beinah-Zusammenstöße beobachtet werden. Durch den ausgetauschten Fahrbahnbelag hat nicht nur die gefahrene Geschwindigkeit in der Goethestraße zugenommen, sondern innerhalb kurzer Zeit haben sich unansehnliche Streifen durch Reifenabrieb sowie Flecken gebildet (s. Anlage). Die Fahrbahn ähnelt einer Rennbahn. Ein weiteres, internationales Aushängeschild der Stadt Frankfurt hat dadurch Schaden genommen. Es ist richtig, die Interessen von Radfahrenden stärker zu berücksichtigen. Die Politik ist jedoch dem Gemeinwohl verpflichtet. Die Interessen der einen Gruppe dürfen daher nicht zum Nachteil einer anderen Gruppe führen, welcher über das gebührende Maß hinausgeht und negative Konsequenzen für Anlieger und letztlich für die Stadt selbst mit sich bringen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 14 Die Die PARTEI stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 209/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 1. Einstimmige Annahme 2. Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 209/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 244/1 Betreff: Pflanztrog am Platz der Republik begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Pflanzbeete am Platz der Republik an der Ecke Mainzer Landstraße und Düsseldorfer Straße vom Schotter zu befreien und mit Bodendeckern und Stauden zu begrünen. Begründung: Der Platz der Republik ist eine trostlose gepflasterte und zubetonierte Fläche. Es gibt an dieser Stelle nur zwei große Bäume, die in einem größeren, zweiteiligen Pflanzbeet stehen, das mit Schotter bedeckt ist. Nachdem nun die Bauzäune von der U5-Baustelle rund um das Beet weggefallen sind, sollte das Beet aufgewertet werden und einen Beitrag zu einem besseren Mikroklima an einer der am stärksten befahrenen Kreuzungen im Stadtgebiet leisten. Im unmittelbaren Umfeld gibt es zudem Gewerbeflächen für Gastronomen, die durch mehr Grün im Stadtraum an Attraktivität gewinnen können. Photo: eigenes Photo Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1137 2021 Die Vorlage OF 244/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2021, OF 79/15 Betreff: Jahresbericht Masterplan Industrie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der B 352 unter der Voraussetzung zu, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden. Begründung: Nicht nur der Ortsbeirat, sondern auch die Mehrzahl der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hält ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht für angebracht (s. a. OA 15/21, OA 594/20, OA 596/20,OA 619/20, OF 308/15 20) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 33 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion den Tenor wie folgt: "1. Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 352/21 unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 352/21 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden." Die Vorlage OF 79/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 91 2021 1. Die Vorlage B 352 dient unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 79/15 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 114/9 Betreff: Zuschuss für die Weihnachtsbeleuchtung am Dornbusch und in Ginnheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Gewerbeverein Dornbusch wie auch dem Gewerbering Ginnheim jeweils einen Zuschuss in Höhe von EUR 2.000 für die Kosten der Weihnachtsbeleuchtung (Auf- und Abhängen der Sterne, Stromkosten, Baumschmuck, Lagerung, Arbeiten, Instandhaltung) zu zahlen. Der Zuschuss ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren. Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 114/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und BFF erklärt. Der Ortsvorsteher stellt zur Diskussion, die noch auf der Tagesordnung verbliebenen Tagesordnungspunkte aufgrund der vorgerückten Zeit zurückzustellen und in den nicht öffentlichen Teil einzutreten. Beschluss: Der Vorschlag des Ortsvorstehers, direkt in den nicht öffentlichen Teil einzutreten, wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und 1 SPD (= kein Eintritt in den nicht öffentlichen Teil und Zurückstellung der restlichen Tagesordnungspunkte) Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 55 2021 Die Vorlage OF 114/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 112/3 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat beteiligt sich mit bis zu 5.000 Euro aus seinem Budget an der Weihnachtsbeleuchtung in der Berger Straße. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der unteren Berger Straße wird alljährlich vom Interessenverein Untere Berger Straße e.V. finanziert. Die Gelder dafür werden für gewöhnlich mit dem Berger Straßenfest eingeworben, das der Verein organisiert. Da das Berger Straßenfest in diesem Sommer coronabedingt ausfallen musste, fehlen Gelder, um die Straßenbeleuchtung zu finanzieren. Damit die Berger Straße in der für den Einzelhandel so wichtigen Vorweihnachtszeit auch weihnachtlich erstrahlen kann und der Einzelhandel im Nordend gestärkt wird, beteiligt sich der Ortsbeirat mit einem Zuschuss aus seinem Budget. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 52 2021 Die Vorlage OF 112/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "5.000 Euro" durch den Wortlaut "3.000 Euro" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2021, OF 77/4 Betreff: Hinweisschilder Wochenmarkt Der Magistrat wird gebeten an den Wochenmärkten in Bornheim (Mittwoch und Samstag) mobile Schilder aufzustellen, die das Fahren auf dem Wochenmarkt für alle Fahrzeuge (insb. Fahrräder aller Art und E-Roller) verbieten und das Verbot auch zu überwachen. Begründung: Das Befahren der Wochenmärkte ist zu gefährlich und damit zu verbieten. Das Zuwiderhandeln sollte auch strafbewährt sein. Eine Marktaufsicht ist jeweils auf den Märkten vorhanden und kann diese Aufgabe übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 26.10.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 917 2021 Die Vorlage OF 77/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Volt (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 106/12 Betreff: Abwärme aus Rechenzentren nutzen Im Zuge einer digitalisierten Welt und der damit verbundenen Nutzung des Internets bedarf es auch einem immer größeren Bedarf an Rechenzentren, die sich aufgrund der Nähe zu einem der weltweit größten Internetknotenpunkte "DE-CIX" in Frankfurt niederlassen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche Chancen durch die Digitalisierung entstehen können und aufgezeigt, an welchen Stellen eklatanter Nachholbedarf besteht. Die Digitalisierung muss jedoch im Einklang mit dem weltweiten Klima stehen und darf die Ziele der Klimaneutralität nicht einschränken. Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren bietet großes Potenzial zur Verbindung von Digitalisierung und Klimaneutralität. Wie ein aktuelles Projekt aus dem Frankfurter Gallus zeigt, bei dem 1.300 neue Wohnungen mit Abwärme aus einem Rechenzentrum versorgt werden sollen. Die Mainova AG kündigte überdies an, dass in den kommenden Jahren Rechenzentren an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen (hessenschau.de berichtete). Dieses Potenzial kann auch für den Ortsbezirk 12 mit seinen Rechenzentren genutzt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Mainova AG und den privaten Betreibern der Rechenzentren Möglichkeiten zur Nutzung der Abwärme als Nah- und Fernwärme zu erarbeiten, die zur Versorgung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" dienen oder in das vorhandene Fernwärmenetz "Riedberg" eingespeist werden können. Begründung: Im Jahr 2017 benötigten die Rechenzentren in Deutschland 13,2 Mrd. Kilowattstunden Strom (Tendenz steigend), welcher in Rechenzentren in Wärme umgewandelt wird und fast ausschließlich ungenutzt bleibt. Klimapolitisch ist die weitere Nutzung der Wärme sinnvoll und erstrebenswert. Weiterhin unterstützt es die Stadt Frankfurt auf dem Weg zur Smart City, wie aus der gesamtstädtischen Digitalisierungsstrategie aus dem Jahr 2021 (S.64) hervorgeht. Finanziert werden könnte ein solches Projekt über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0), die neben einer Machbarkeitsstudie Projekte mit bis zu 15 Mio. € fördert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 974 2021 Die Vorlage OF 106/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 123/11 Betreff: Entwicklung des Anteils der Rechenzentren an den Gewerbeflächen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat möge Auskunft zur Größe der Gewerbeflächen (Quadratmeter) im Zeitverlauf geben (auf jährlicher Basis - 2015 bis heute): 1. Gewerbeflächen in Frankfurt insgesamt 2. Gewerbeflächen im Ortsbezirk 11 insgesamt 3. Flächen von Rechenzentren in Frankfurt insgesamt 4. Flächen von Rechenzentren im Ortsbezirk 11 insgesamt 5. Flächenverlust für Klein- und mittelständische Unternehmen durch Umwandlung zugunsten von Rechenzentren (Frankfurt insgesamt und Ortsbezirk 11) Begründung: Der Eindruck der Bürger*innen ist, dass Rechenzentren in den letzten Jahren stark expandieren, insbesondere auch im Ortsbezirk 11. Im Jahresbericht der Wirtschaftsförderung von 2019 ist die Rede von mehr als 600.000 Quadratmeter Rechenzentrumsfläche in Frankfurt am Main, von 30 Unternehmen an mehr als 60 Standorten in der Stadt (https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/B_613_2020_AN_Jahresber_2019.pdf). Gleichzeitig wird in Diskussionen immer wieder das Verdrängungsrisiko für kleine und mittelständische Unternehmen genannt. Um im ersten Schritt eine Faktengrundlage für die Diskussion zur Verfügung zu haben, werden entsprechende Daten aus dem Gewerbeflächenkataster benötigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 188 2021 Die Vorlage OF 123/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 76/4 Betreff: Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter Fahrerinnen und Fahrern Der Magistrat wird gebeten eine verstärkte Kontrolle zum Schutz von Fußgänger auf Fußwegen vor Kitas, Schulen, Restaurants und Geschäften in den engen Straßen in Bornheim und im Ostend und auf dem Bornheimer Wochenmarkt vorzunehmen. Ziel muss es sein, rücksichtslose Radfahrer und E-Scooterfahrer zu belehren und Gegebenfalls zu Begründung: In den dicht bevölkerten und engen Fußwegen in den Stadtteilen Bornheim und dem Ostend und dem Bornheimer Wochenmarkt fahren leider immer wieder E-Scooter zum Teil zu Zweit und auch Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit zwischen den Fußgänger herum und gefährden diese dadurch. Hier wäre eine Aktion der Stadtpolizei oder anderer Ordnungskräfte wünschenswert, die solche Verkehrsteilnehmer eindringlich Belehren und auf die Gefährdung, die von Ihnen ausgeht, hinzuweisen. Die Kontrollaktion sollte zeitlich an Stoßzeiten an folgenden Orten stattfinden. Auf der Bergerstraße Ecke Saalburgstraße Haltstelle Bornheim Mitte, an Schulen und während des Wochenmarktes. Besonders betroffen neben dem Bornheimer Wochenmarkt und der Haltstelle Bornheim Mitte ist die Röhnstraße vor der Dahlmannschule da hier Kopfsteinpflaster Fahrradfahrer veranlasst auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies kann auch mit der im Herbst jahreszeitlich üblichen Aktion zur Kontrolle von Fahrradbeleuchtungen durchgeführt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 26.10.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 916 2021 Die Vorlage OF 76/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 103/11 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, Auskunft zu geben, inwieweit bereits fachgutachterliche Prüfungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahren hinsichtlich - der dort ansässigen Tierarten? - von Kompensationsflächen hinsichtlich ihrer Eignung und Erarbeitung eines Umsiedlungskonzeptes? - der klimatischen Auswirkungen auf die Stadtteile Fechenheim und Riederwald, welche durch Bebauung des Frischluftentstehungsgebietes entstehen? - der vom geplanten Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald? - die Auswirkungen der zunehmenden Verkehrsbelastung auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald? - Bereitstellung eines geeigneten Ersatzstandortes für den Verein Besser Wohnen e.V. ? erarbeitet wurden und wann diese dem Ortsbeirat 11 vorgestellt werden können. Begründung: Der Magistrat hält trotz der o.g. Probleme an dem Bebauungsplan des neuen Gewerbegebietes fest, möchte allerdings Lösungsansätze erarbeiten. Der Ortsbeirat 11 sieht es daher als dringlich an, zu dem weiteren Entwicklungsstand auf dem Laufenden gehalten zu werden. Zumal dieses Gewerbegebiet einen starken Einschnitt in den Klima- und Naturschutz bedeutet, aufgrund dem damit verbundenen Ausstoß weiterer Emissionen durch Gewerbe und Verkehr, insbesondere für die Stadtteile Riederwald und Fechenheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 103/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 185 2021 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 111/1 Betreff: Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Brüstung entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel auf einem ca. 50m langen Teilstück mit einer Rankbegrünung bepflanzen zu lassen, um einen Sicht- und Schallschutz für den Gastronomiestandort und die Anwohnenden zu schaffen. Begründung: Der Gastronomiestandort in der Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und ergänzt das fehlende An gebot auf dem Willy- Brandt-Platz. Den dort befindlichen Straßenbereich befahren lediglich noch Ortsunkundige und die Außengastronomie wird gut angenommen. Der PKW- und LKW- Verkehr durch den Theatertunnel ist jedoch nach wie vor hoch, laut und stinkt. Eine Rankbegrünung entlang der Brüstung schafft einen Sichtschutz und ein wenig Linderung gegen Lärm und Abgase. Die Pflanztröge werden entlang der Brüstung aufgestellt und mit dem Boden bzw. der Brüstung sicher verbunden. Schnell wachsende Rankgewächse wie z.B. Wilder Wein klettern an winddurchlässigen Spalieren hoch bilden vor allem von Frühjahr bis Herbst eine blickdichte und insektenfreundliche Blätterwand. . Gutleutstraße/Zufahrt Theatertunnel mit Blickrichtung Willy-Brandt-Platz Fotos: Alexander Mitsch . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 670 2021 Die Vorlage OF 111/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2021, OF 57/4 Betreff: Gastropoda Gastronomía frankfurtensis - Die neue gastronomische Rennschnecke im Frankfurter Zoo? Vorgang: M 96/21 Der Magistratsbericht M 96 vom 25.06.2021 mit dem Betreff: "Neubau gastronomische Einrichtung im Zoologische(r)* Garten - Genehmigung Raumprogramm/Freigabe Planungs-mittel" ist ein Paradebeispiel für zügige planerische Umsetzung. (*n) In der Begründung gibt der Magistrat gleich in der ersten Zeile zu: "Die derzeitige Situation des gastronomischen Angebots für das Zoopublikum ist unbefriedigend". Wohl wahr! Dies zieht sich aber schon über viele verschenkte Jährchen hin. Kulinarische Überbrückungshilfen wie Bratwurst-, Waffel- und Eisstände können bei weitem nicht mit dem Angebot und Niveau des früheren Gastronomiestandards des 1858 eröffneten Frankfurter Zoo verglichen werden. Kurzum: Die Gastronomie wird dem allgemeinen Ruf des weltbekannten Zoos und dem Metropolenwunsch des Magistrats nicht gerecht. Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: Wann wurde zum letzten Mal eine Mahlzeit mit Restaurantniveau im Zoo-Restaurant an zufriedene Gäste ausgegeben? (Tag- bzw. Monatsangabe nicht nötig) Was war der konkrete Grund für den jahrelangen gastronomischen Stillstand? Wer hat dies zu verantworten und warum wurde dieses Drama nicht früher beendet? Wann wird nach Einschätzung des Magistrats den Gästen wieder ein unvergesslicher kulinarischer Höhepunkt am Tisch (keine Selbstbedienung) kredenzt werden? Kann der Magistrat in Verbindung mit der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt bei der nächsten Entdeckung einer Schneckenart dieser den Namen Gastropoda gastronomía frankfurtensis geben? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2021, M 96 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 57/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und BFF gegen FDP, dFfm und ÖkoLinx-ARL (= Annahme); Volt (= Enthaltung)
Partei: dFfm
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2021, OF 117/6 Betreff: Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten werden aufgefordert zu beschließen: Die B 222 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat dem Ortsbeirat den aktuellen Stand des Entwicklungskonzepts für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte vorstellt. Sollte dieser noch nicht erarbeitet sein, wird der Magistrat aufgefordert, ein solches Konzept umgehend zu erarbeiten und vorzustellen. Zugleich sollten dem Ortsbeirat die angesprochenen 'ersten Planungen und Entwicklungskonzepte' der BEOS AG vorgestellt werden Begründung: Es ist richtig, dass der ganze Bereich Griesheim-Mitte im Rahmen des Bund-Länderprogramms Stadtumbau ein Quartiers- bzw. Stadtumbaumanagement erhalten hat. Dieses arbeiten intensiv mit der lokalen Partnerschaft - bestehend aus Bürgern, Institutionen und Gewerbetreibende - an einzelnen Bereichen innerhalb dieses Areals. Zurzeit erleben wir aber auch, dass Grundstücke verkauft und neu genutzt werden, viele mindergenutzte Grundstücke weiterhin mindergenutzt sind oder sich weitere Abstellflächen für Autos etc. etablieren. Ebenso ist nicht klar, ob alle Flächen und Betriebe legal dort genutzt werden oder angesiedelt sind. Dieses Gewerbegebiet, welches optimal liegt und angeschlossen ist, muss jetzt für die Zukunft entwickelt werden. Das Gebiet würde sich z.B. auch gut für die Etablierung von Handwerker-, Gewerbe- oder Kulturhöfe. anbieten. Um eine zukunftsfähige und optimale Nutzung in einem gut erschlossenen und verkehrsgünstig gelegenen Gewerbegebiet zu erreichen, ist es deshalb wichtig, dass man rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreift, um die vorhandenen Flächen parallel zum Stadtumbauprogramm für eine zukunftsweisende Entwicklung beplant anstelle von vollendeten Tatsachen den vertanenen Chancen hinterher trauert. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 222 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 36 2021 1. Die Vorlage B 222 dient unter Hinweis auf OA 36 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2021, OF 112/6 Betreff: Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten - grundsätzlich darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, Fernfahrer*innen Möglichkeiten zum Abstellen ihrer Fahrzeuge zu geben, damit verhindert werden kann, dass immer mehr LKW in den Wohnquartieren abgestellt werden; und - perspektivisch aufzuzeigen, wie mehr Güterverkehr in Frankfurt von der Straße auf die Schiene verlegt werden kann. Begründung: Das massive Parken von LKWs in Wohngebieten betrifft außer Schwanheim, wo es sich durch die Bebauung des Gewerbegebietes westlich der Schwanheimer Brücke wesentlich verschärft hat, auch alle anderen Stadtteile des OBR West. Daher ist diese Frage grundsätzlichr anzugehen, indem Perspektiven aufgezeigt werden, wie Fernfahrer*innen künftig ihre LKW abstellen, ohne die Sicherheit und Leichtigkeit das Straßenverkehrs in den Quartieren zu gefährden. Da es mit modernen Verkehrskonzepten, bei denen der Individualverkehr möglichst aus der Stadt verbannt werden soll, nicht vereinbar erscheint, den Güterverkehr nicht neu zu regeln, muss aufgezeigt werden, wie künftig mit dem Güterverkehr in Frankfurt verfahren werden soll. Eine stärkere Verlagerung von der Straße auf die Schiene erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.06.2021, OF 98/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 369 2021 Anregung an den Magistrat OM 370 2021 1. Die Vorlage OF 98/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 112/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 43/15 Betreff: Wochenmarkt in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Nieder-Eschbach ein kleiner Wochenmarkt etabliert werden kann. Dieser Wochenmarkt kann eventuell auf dem großen Parkplatz/ Festplatz idealerweise einmal wöchentlich (ein größerer Zeitraum, beispielsweise einmal im Monat, wäre auch denkbar) stattfinden. Begründung: In den letzten Jahren sind viele kleinere Geschäfte (wie z.B. Metzger oder Hofladen) weggefallen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich deshalb einen kleinen Wochenmarkt auch in Nieder-Eschbach. Dies kann man auch daran erkennen, dass das auf dem großen Parkplatz von April bis Juni befindliche Spargelhäuschen, welches auch selbst angebautes Obst und Gemüse verkauft, sehr gut angenommen wird. Ein solcher Wochenmarkt könnte auch als Begegnungsstätte für jung und alt dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 43/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 43/12 Betreff: Stadtteilplan in Eigenregie Der Ortsbeirat möge beschließen, für den schon seit 2012 gewünschten Schaukasten mit Stadtteilplan den Plan auf Basis der Stadtgrundkarte 1:10.000 Kalbach-Riedberg in Eigenarbeit zu erstellen. Hierbei sollen der Stadtgrundkarte zusätzliche Informationen wie Spielplätze und Bushaltestellen hinzugefügt werden. Für diese Gestaltung meldet sich Herr Ronald Bieber freiwillig. Alle Ortsbeiratsmitglieder bekommen die Gelegenheit, den Entwurf vorab einzusehen und weitere Ergänzungen oder Korrekturen anzuregen. Entsteht hierbei keine Einigkeit, entscheidet der Ortsbeirat mit 2/3-Mehrheit über die finale Gestaltung der Karte. Der Ausschnitt soll den Riedberg, Kalbach inklusive Gewerbegebiet Martinszehnten und den Uni Campus Riedberg umfassen. Ausschnitt aus der Basiskarte 1:10.000. Quelle: Stadtvermessungsamt Begründung: Der Schaukasten mit Stadtteilplan verzögert sich seit Jahren. Zuletzt führte der Ansatz über einen externen Verlag mit zusätzlicher, werbefinanzierter Erstellung von 5.000 gedruckten Plänen zu weiteren Verzögerungen, da der Anzeigenvertrieb in der Corona-Krise zum Erliegen kam. Das Stadtvermessungsamt kann die benötigten Kartendaten dem Ortsbeirat zur Verfügung stellen. Eine Ergänzung der Kartenansicht ist zulässig. Durch den Verzicht auf Werbung kann die Karte größer ausfallen und somit leichter lesbar werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 43/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 43/12 wird bis zur Sitzung am 29.10.2021 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 43/12 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 32/3 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen künftigen Planungen zur Nutzung der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek nördlich der Adickesallee gegenüber dem heutigen Bibliotheksstandort für die Errichtung eines Erweiterungsbaus bzw. für eine Interimsnutzung im Zuge der Campusmeile auch weiterhin an dieser Stelle die Existenz eines Lebensmittelmarkts zur Nahversorgung der umgebenden Wohngebiete zu gewährleisten. Es sollten unbedingt Wege gefunden werden, den Markt zu erhalten oder in geeigneter Weise in eine künftige Bebauung zu integrieren. Begründung: Der heutige Lebensmittelmarkt versorgt an dieser Stelle ein großes Wohngebiet und ist dort als Teil der Infrastruktur auch zukünftig absolut notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 32/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 32/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 720 2021 Die Vorlage OF 32/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 42/3 Betreff: Ortstermin Bornheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten gemeinsam mit dem ASE einen Ortstermin an der Bornheimer Landstraße zu vereinbaren. Themen sollen sein: schnell umsetzbare, wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualtiät, mehr Fahrradständer und sichere Querungsmöglichkeiten. Begründung: Die Bornheimer Landstraße ist eine wichtige West-Ost-Verbindung für alle Verkehrsteilnehmer*innen und Standort für Einzelhandel und Gastronomie. Die Situation dort hat den Ortsbeirat in Teilaspekten bereits in der Vergangenheit häufiger beschäftigt. Jetzt soll der Ortstermin den Blick auf die Gesamtsituation lenken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 42/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 65/11 Betreff: Regelmäßiger persönlicher Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren in der Ortsbeiratssitzung (Ortsbeirat 11) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einmal im Jahr ein*e Vertreter*in des Magistrats persönlich zur Ortsbeiratssitzung des OBR 11 zu entsenden und dort einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand, Kennzahlen und Entwicklungen in den Gewerbegebieten und Rechenzentren im Frankfurter Osten zu geben und Feedback und Anregungen des Ortsbeirats aufzunehmen. Begründung: Im Frankfurter Osten leben die Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft zu großen Gewerbegebieten und etlichen Rechenzentren. Die Entwicklung dieser Gebiete ist rasant und die bisherigen Berichtszyklen des Masterplan Klimaschutzes oder des Klimaschutzteilkonzepts "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach" wurden diesen Entwicklungen nur bedingt gerecht. Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielsetzung "Klimaneutralität in 2035", müssen wir künftig auch im Bereich der Gewerbegebiete und Rechenzentren Entwicklungen sehr eng im Auge behalten, um bei möglichen negativen Entwicklungen entgegensteuern zu können. Auch kritische Auswirkungen auf die Bevölkerungen im Frankfurter Osten (z. B. Lärm, Abwärme, Verkehr, städtebauliche und architektonische Kritikpunkte etc.) können bei einem jährlichen Besuch mit Zwischenbericht und Feedback direkt besprochen und adressiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 65/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 77 2021 Die Vorlage OF 65/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird beauftragt, einmal im Jahr einen schriftlichen Zwischenbericht zum aktuellen Stand, Kennzahlen und Entwicklungen in den Gewerbegebieten und Rechenzentren im Frankfurter Osten vorzulegen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 Betreff: Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834) Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M31 - Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen werden berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13). Begründung: Die entsprechenden Stellungnahmen sind nachvollziehbar und sinnvoll. Eine Modifizierung der Wohnbebauung stört die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht. 2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Begründung: Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung (Eingabe 12/Seite 67) 3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. Begründung: Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden. 4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. Begründung: Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen. 5. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Begründung: Beinahe alle Begründungen für die Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die nur schwer lesbare Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt wurde, ist Anlass zur Kritik. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 40/6 Betreff: Griesheim: Entwicklung Gewerbegebiet Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Entwicklungsgesellschaft des Griesheimer Industriegebiets nach dem Stand der Dinge zu fragen, insbesondere auch, ob dort eventuell ein Rechenzentrum geplant ist. Begründung: Wie es in dem Industriegebiet weitergeht, wird den gesamten Stadtteil prägen, daher besteht hier Informationsbedarf. Laut der Entwicklergesellschaft BEOS befindet sich das Gebiet in der Entwicklung, Interessenten werden gebeten sich zu melden. Am 19.04. wird in einem Artikel des Höchster Kreisblattes erwähnt, dass ein höherer Stromverbrauch dort zu erwarten und daher neue Leitungen dorthin verlegt werden sollen - das könnte ein Hinweise auf ein Rechenzentrum sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.05.2021, OF 71/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 16 2021 1. Die Vorlage OF 40/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 71/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 71/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 42/6 Betreff: Anwohnersituation rund um die Bolongarostraße 178, 181 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, im Areal rund um die Bolongarostr. 178 im Hinblick auf Anwohnerbeeinträchtigungen Kontrollen (z.B. im Bereich des Emissionsrechts, der Pandemievorschriften, Überprüfung der Konzessionen etwaiger gastronomieähnlicher im Areal ansässiger Betriebe) anzuregen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat um Stellungnahme gebeten, inwieweit er der in den letzten Jahren weiterausgeprägten Problematik des Drogenkonsums im Stadtgebiet Höchst präventiv entgegentreten möchte. Begründung: Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 wurde seitens der Anwohnerschaft vorgetragen, dass im Gebiet des oben genannten Areals eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung im Bereich des Emissionsrechts (Ruhestörungen, Geruchsbelästigung) der Anwohnerschaft vorzufinden ist. Dabei treten die Ruhestörungen, die laut Aussagen der Anwohnerschaft bis tief in die Nacht andauern, beinahe täglich auf. Zusätzlich wurde ausgeführt, dass im Areal befindliche gastronomieähnliche Betriebe als Treffpunkte fungieren, und im gesamten Areal verstärkt Drogen konsumiert und veräußert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 141 2021 Die Vorlage OF 42/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 49/1 Betreff: Auswirkungen hyperlokaler Logistikzentren auf den lokalen Einzelhandel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR folgende Anfrage an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge zum Markteintritt neuer Lieferdienste, sogenannter hyperlokaler Logistikzentren, folgenden Fragen beantworten: 1. Wie werden diese neuen Lieferdienste in dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept zukünftig berücksichtigt und wie werden sie zukünftig gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 2. Wie werden die verkehrlichen Effekte (Anlieferung, Auslieferung) bei der Ansiedlung neuer hyperlokaler Logistikzentren insbesondere in Wohngebieten gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 3. Wie kann der Magistrat Einfluss nehmen, dass sich keine wettbewerbsschädlichen Monopole bilden? Begründung: Verschiedene Lieferdienste sind im Alltag fest etabliert und erfüllen sinnvolle Aufgaben. Kaum auszudenken, wenn man sich seine Korrespondenz selbst bei der Post abholen müsste oder man sein Wasser noch aus dem Brunnen schöpfen müsste. Lieferdienste können das Leben angenehmer machen, günstiger sein und ökologisch sinnvoll sein, z.B. indem sie den Verkehr durch eine effiziente Belieferung in Summe reduzieren. Derzeit gründen sich neue Lieferdienste, die versprechen, Einkäufe innerhalb von 10 Minuten zu liefern, und das 12h am Tag (sog. hyperlokale Logistikzentren). Hierzu hat bspw. das Unternehmen Grovy Tech GmbH aus Frankfurt einen Hub im Gallus auf der Mainzer Landstraße eingerichtet. Von diesem Logistikcenter werden Waren in das umliegende Gebiet geliefert mit einem Sortiment, wie es auch Lebensmittelläden anbieten. Wissenschaftler stellen sich die Frage, ob das soziale Gefüge in den Stadtteilen dadurch verändert wird. Ein Effekt könnte sein, dass Lebensmittelläden und kleine Geschäfte unter dieser neuen, bequemen Lieferkonkurrenz leiden. Die neuen Anbieter werden dabei häufig von Venture-Capital-Gebern finanziell stark unterstützt und setzen auf eine schnelle Expansion. Ein ruinöser Wettbewerb könnte in Zukunft sogar dazu führen, dass diese neuen Logistikanbieter ein lokales Monopol erreichen und die Preise der Güter sogar steigen könnten. Die Einrichtung von Logistik-Hubs könnte in Städten den Verkehr sogar noch erhöhen. Einkäufe, die früher zu Fuß erledigt wurden, werden nun motorisiert z.B. per E-Bike geliefert. LKWs müssen die Fracht zu den hyperlokalen Logistikzentren bringen und blockieren dort Gehwege und Fahrspuren. Aufgrund der geringen Lagerkapazität dieser neuen Logistikzentren ist eine hochfrequente Anlieferung notwendig. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der hyperlokalen Lieferdienste entsprechen zudem sicher nicht denen der tarifvertraglich Beschäftigten in großen Supermarktunternehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 31 2021 Die Vorlage OF 49/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2021, OF 5/4 Betreff: Samson-Gelände im Ostend muss nachhaltiges Gewerbegebiet werden Der Ortsbeirat möge beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Gelände soll auch nach dem Wegzug der Firma Samson für eine Gewerbenutzung reserviert bleiben 2. Ansiedlungen von Rechenzentren sollen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden 3. Das dort anzusiedelnde Gewerbe muss Nachhaltigkeit beim Energieverbrauch und Gebäudeneubauten nachweisen. Die Gebäude sollen mindestens 25 % unter den Mindestanforderungen des Gebäude Energiegesetzes für Nichtwohngebäude liegen, damit Frankfurt auch im Bereich Produktion und Rechenzentren einen Beitrag zum Klimaschutz beiträgt. CO2-Neutrale Industrie- und Gewerbeansiedlungen sind zu bevorzugen! Begründung: Die Stadt Frankfurt muss offen für Industrie- und Gewerbeansiedlung sein. Mit dem zu bedauernden Wegzug der Firma Samson besteht jedoch auch die Chance Klimafreundliche Unternehmensansiedlungen den Vorzug zu geben. Bei großen Rechenzentren ist die Nutzung der Abwärme für Heizzwecke im Gewerbequartier eine Möglichkeit. Es soll daher eine nachhaltige Quartiersplanung für das neue Gewerbegebiet berücksichtigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 4 am 04.05.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 11 2021 Die Vorlage OF 5/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, dFfm und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); Volt und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2021, OF 558/7 Betreff: Bebauungsplan Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang Nr. 933 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 933 folgende Aspekte zu beachten: Die bestehende Mischung aus Gewerbenutzung und Wohnnutzung wird als Mischgebiet planungsrechtlich gesichert. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe vorgesehen, in den weiteren Gebieten eine Wohnbebauung, die ggf. um eine wohnverträgliche Gewerbenutzung ergänzt werden kann. Für die zukünftigen zur Gewerbenutzung vorgesehenen Gebäude im südlichen, an die Autobahn, angrenzenden Bereich wird die geforderte minimale Gebäudehöhe so festgesetzt, dass sie mindestens einem Geschoss über die Fahrbahn der Autobahn hinausragt und zukünftig einen Lärmschutz für das Quartier sichert. Der Gewerbeteil wird als nachhaltiges Gewerbegebiet ausgeschrieben, bei dem vorrangig Gewerbe angesiedelt wird, durch dessen Ansiedlung sich Synergieeffekte ergeben. Nach Möglichkeit wird z.B. die Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung genutzt. Sofern es rechtlich möglich ist, wird in den Gewerbebereichen ein Vorrang für Kleingewerbe und Handwerker festgeschrieben. Bei der Neuordnung der Flächen wird auf die Belange der existierenden Gewerbe eingegangen und einer spekulative Entmietung der Flächen durch klare und frühzeitige Kommunikation einer Kleingewerbefreundlichen Strategie gegenüber den Besitzern der Flächen entgegengewirkt. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen. Das Konzept der Gewerbehöfe wird als mögliches Nutzungsszenario in Erwägung gezogen und eine Umsetzbarkeit untersucht. Für alle neu entstehenden Gebäude ist ein hoher energetischer Standard essenziell. Dies bedeutet Anwendung von Passivhausstandard bzw. Niedrigenergiehaus-Modellen, eine ausreichende Ausstattung mit Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung. Es ist zudem zu prüfen, ob eine ökologische Bauweise (z.B. Holzmodulbauweise mit Dämmung aus Baustroh und Lehmputz) vorgegeben werden kann. Für alle zukünftigen Wohngebäude gelten die Regelungen des Frankfurter Baulandbeschlusses mit folgender Ausnahme: Mindestens 50 % der neu errichteten Wohnungen werden als geförderter Wohnraum errichtet, davon zwei Drittel im 1. Förderweg und ein Drittel 2. Förderweg Weitere Reihen- und Einfamilienhäusern inkl. neuer Tiefgaragen, wie sie bereits im nordöstlichen Teil realisiert wurden, sind zu vermeiden. In Zeiten der Klimakrise ist eine ökologisch nachhaltige Flächennutzung unabdingbar. Die vorgegeben Gebäudehöhen orientieren sich daher an den bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern die 3-4 Geschosse aufweisen. Damit geht auch die bei Nachverdichtung sinnvolle Geschossflächenzahl von 2,5 einher. Die zu schaffenden Stellplätze sollten die extrem gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personenverkehr berücksichtigen und die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. Die Nähe zum Volkspark Niddatal mit seinen Natur- und Landschaftsschutzzonen ist bei den Planungen zu berücksichtigen. . Bis zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wird eine Veränderungssperre ausgesprochen. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 933 (M 73), der am 15. Mai vom Magistrat verabschiedet wurde, weist für das Gebiet Praunheimer Landstr./ Im Vogelsgesang einen Erhalt der Aufteilung zwischen Gewerbe und Wohnbebauung aus. Zusätzlich sollen die brachliegenden Flächen im südlichen Bereich gewerblich und im nördlichen Teilbereich, in untergeordnetem Umfang, für Wohnbebauung genutzt werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sollten die oben genannten Kriterien bzw. Vorgaben beachtet werden. Antragsteller: SPD GRÜNE die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2020, OF 537/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7093 2021 1. Die Vorlage OF 537/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 558/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 558/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2021, OF 318/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der NR 1368 wird unter Einbeziehung und Vorbehalt nachfolgend vorzunehmenden Änderungen zugestimmt: 1. Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird weiterhin unter Hinweis auf die OA 619 vom 23.10.2020 lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. 2. Zur NR 1368: Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert bleiben sollen, erübrigt sich die in der NR 1368 vom 14.01.2021 nun als Ergänzung aufgeführten neu vorgeschlagenen Punkte XIII und XIV zum Beschlussvorschlag der M 151, welche eine Vorprüfung vorsehen, bereits im Vorfeld. Diese Passagen werden vom Ortsbeirat 15 daher weiter abgelehnt und sind ersatzlos zu streichen. Die sonstigen Änderungsvorschläge in der NR 1368 bleiben hiervon unberührt. 3. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend nochmals aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Auch dem jetzt in der NR 1368 zur M 151 geforderten Prüfauftrag ist daher hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets als nicht zielführend zu bezeichnen und herauszunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird weiter voll inhaltlich verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 318/15 wird bis zur Sitzung am 07.05.2021 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, 1 SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 1021/3 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und den Verkehrsversuch zur Umsetzung zu bringen. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Versuchszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen, in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Die Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen und Kurzeitparkmöglichkeiten berücksichtigen. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Querstraße soll von der Eschersheimer Landstraße aus allen Richtungen gut möglich sein. Dazu ist eine Linksabbiegerspur auf der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend einzurichten. Somit sollen sich a) auch die Gewerbetreibenden wiederfinden und b) eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen: Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktem Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Versuchs auf die Anwohner und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, gefallen dem Ortsbeirat. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner vor Ort sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Oeder Weg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnern und Gewerbetreibenden führt. Nur auf der Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und mit den Ergebnissen lässt sich der Erfolg des Versuchs auf Fakten basierend bewerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2020, OF 937/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7205 2021 1. Die Vorlage OF 937/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1021/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz im dritten Absatz beginnend mit "Dazu ist eine Linksabbiegespur . ." ersatzlos gestrichen wird und im ersten Satz der Begründung die Worte "gefallen dem Ortsbeirat" durch die Worte "werden vom Ortsbeirat begrüßt" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 545/7 Betreff: Chance für Wohnungsbau im Gebiet Praunheimer Landstraße/Im Vogelsgesang nutzen Vorgang: M 73/20 Die Umwandlung des Gewerbegebietes "im Vogelsgesang" in ein urbanes Mischgebiet ist eine entscheidende Weichenstellung für die weitere Belebung des Stadtteils Hausen. Die Nähe der Nidda, des Niddaparks, der U-Bahn-Station der U6, sind gute Voraussetzungen für ein urbanes, lebenswertes Wohnen. Deshalb ist eine zügige Bebauung des Areals für den dringend benötigten Wohnraum und wohnverträgliche Gewerbenutzung angesagt, verbunden mit den Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Aufstellung des B-Plans mit aufzunehmen (Aufstellungsbeschluss M73) und den B-Plan zügig aufzustellen. 1. Im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich wird Gewerbe oder ein urbanes Mischgebiet vorgesehen, in den weiteren Gebieten eine Wohnbebauung, die ggf. um eine wohnverträgliche Gewerbenutzung ergänzt werden kann. 2. Für das Gebiet sollen 50% der neu errichteten Wohnungen als geförderter Wohnraum errichtet werden. 3. Die vorgegebene Gebäudehöhe soll sich an den bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern (3-4 Geschosse) orientieren. Im Zeichen der Klimafragen ist eine ökologische, nachhaltige Flächennutzung notwendig, deshalb soll auf Reihen- und Einfamilienhäuser verzichtet werden. 4. Die für die Gewerbenutzung vorgesehenen Gebäude im südlichen, an die Autobahn angrenzenden Bereich soll die Gebäudehöhe möglichst ein Geschoss höher sein als die Fahrbahn der Autobahn. So kann die Bebauung als Lärmschutz für das Quartier fungieren. 5. Großflächiger Einzelhandel wird als Nutzungsart ausgeschlossen, jedoch Flächen für Nahversorgung vorgesehen, möglichst in Hybridbauweise mit Wohnen und Gewerbeflächen kombiniert. Für die Versorgung wäre eine Ansiedlung der Nahversorgung im nördlichen Teil wünschenswert. 6. Für alle neu entstehenden Gebäude ist ein hoher energetischerer Standard wünschenswert. (z.B. Niedrigenergiehaus-Modelle, Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.) Auch die Gewerbegebiete sollen sich nachhaltig orientieren. Synergieeffekte wie z.B. die Nutzung der Abwärme für die Heizung der Wohnbebauung sind anzustreben. 7. Die zu schaffenden Stellplätze sollten die extrem gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen und die Mobilitätskonzepte zukünftiger Generationen mitdenken. 8. Die Nähe zum Volkspark Niddatal mit seinen Natur- und Landschaftsschutzzonen ist bei der Planung zu berücksichtigen. Das Gebiet soll aber auch zum Niddapark hin geöffnet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.05.2020, OF 471/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2020, M 73 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 545/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1118/10 Betreff: Bewohnerparkzonen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, darzulegen, 1. ab wann im Ortsbezirk 10, insbesondere in Bonames, Eckenheim, am Frankfurter Berg und in Preungesheim, Bewohnerparkzonen eingerichtet werden? 2. wie in diesem Zusammenhang die zum Beispiel in Bornheim festzustellenden "Kinderkrankheiten" vermieden werden sollen? 3. ob alle Gewerbetreibenden mit Betriebsstandort in einer Bewohnerparkzone den für sie sehr wichtigen Gewerbeparkausweis nach Münchner Vorbild (also zu unkomplizierten und praxistauglichen Bedingungen) bekommen werden? 4. wie ab sofort die leider in unseren nordöstlichen Stadtteilen festzustellen Ausweichbewegungen aus neuen Bewohnerparkzonen vermieden werden können? Begründung: Bewohnerparkzonen sind künftig bitte umgehend und zeitgleich in allen Stadtteilen einzurichten, um einerseits Fahrverbote, andererseits Ausweichbewegungen wie aktuell aus Bornheim festzustellen Stadtteile zu vermeiden. Diese Ausweichbewegungen kommen leider verstärkt auch über Pendler zustande. In Bewohnerparkzonen wissen Handwerker dabei oft nicht wohin mit ihren Betriebsfahrzeugen. So sind beispielsweise Blumengeschäfte, Metzgereien, Schlüsseldienste und Pflegedienste auf Firmenwagen angewiesen. Pro Jahr kommen so schnell über 5.000 Euro an Parkgebühren zusammen. Kleine Gewerbebetriebe, die für die Stadtteile und die Nahversorgung wichtig sind, dürfen nicht verdrängt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1889 2021 Die Vorlage OF 1118/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und 1 FDP gegen SPD, LINKE. und 1 FPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Ich schlage vor, den mobilen Straßenverkauf an ausgewählten Stellen entlang des Mainufers und in städtischen Grünflächen (z. B. Parks) in Frankfurt zu erlauben – nach dem Vorbild Berlins, wo solche Angebote längst Teil des urbanen Lebensgefühls sind. Dort verkaufen kleine Anbieter Getränke wie Aperol oder Eiskaffee, Speiseeis oder Snacks direkt an Spaziergängerinnen und Spaziergänger – flexibel, sauber und ohne feste Bauten. Aktuell ist dieser Straßenverkauf in Frankfurt an vielen zentralen Orten wie Grünanlagen und dem Mainufer verboten (siehe § 33 StVO sowie die kommunalen Auflagen). Das schränkt nicht nur die Vielfalt im Stadtbild ein, sondern verhindert auch niedrigschwellige Formen der Selbstständigkeit und unternehmerischen Tätigkeit im öffentlichen Raum. Ich rege daher an, diese Verbote zu überdenken und Pilotflächen für kontrollierten mobilen Straßenverkauf freizugeben – etwa an beliebten Spazierstrecken, wie dem nördlichen oder südlichen Mainufer, dem Grüneburgpark oder im Hafenpark. Die Stadt könnte dafür klare Regeln erlassen, z. B. zu Hygiene, Müllentsorgung, Uhrzeiten, Lautstärke und zulässigen Produktkategorien. Vorteile dieser Idee: Mehr Lebensqualität im öffentlichen Raum – Bürger:innen können spontan Getränke oder Snacks genießen, ohne den Park verlassen zu müssen. Förderung von Kleingewerbe und Start-ups – mobile Verkaufsformen senken die Einstiegshürden für Selbstständige. Attraktiveres Stadtbild für Touristen – viele Besucher:innen kennen solche Angebote aus anderen Städten und schätzen das urbane Flair. Belebung und soziale Begegnung – Orte wie das Mainufer werden noch lebendiger und vielfältiger genutzt. Wirtschaftliche Impulse – neue Einnahmequellen für lokale Anbieter, keine hohen Fixkosten, flexible Nutzung. Eine solche Maßnahme wäre ein Schritt hin zu einer offenen, modernen Stadtentwicklung – pragmatisch, lebendig und bürgernah.
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Weiter lesen auf FFM.DEBeschreibung der Idee: Ich schlage die Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes für autarke Fahrzeuge auf dem Gelände des alten Flugplatzes in Frankfurt-Bonames vor (auf dem Geländeteil der ehemaligen Unterkunft für Geflüchtete) oder am Rebstockpark. Der Stellplatz soll vor allem für Reisemobile ohne Bedarf an umfassender Infrastruktur gedacht sein (also ohne komplexe sanitäre Anlagen oder Versorgungseinrichtungen). Die Abrechnung der Nutzung könnte unkompliziert über eine Schrankenanlage und Parkautomaten erfolgen, ähnlich wie bei normalen Parkplätzen. Begründung: < Immer mehr Reisende nutzen autarke Wohnmobile, die keine zusätzlichen Versorgungsanschlüsse benötigen. < Frankfurt liegt verkehrsgünstig und bietet sich als attraktiver Zwischenstopp an. Dies wird auf unseren eigenen Reisen immer wieder angemerkt, dass Frankfurt keinen offiziellen Wohnmobilstellplatz hat. < Der alte Flugplatz Bonames und auch der Bereich um den Rebstockpark sind gut erreichbar, naturnah gelegen und dennoch stadtnah – perfekt für Reisende, die Frankfurt entdecken möchten. < Eine einfache und kostengünstige Umsetzung ohne große bauliche Maßnahmen wäre möglich. < Die zusätzliche Frequenz kann auch die lokale Gastronomie und Freizeitangebote rund um den alten Flugplatz oder Rebstockpark stärken. < Förderung des nachhaltigen Tourismus durch Verzicht auf große Infrastrukturprojekte. Vorteile: < Geringer Verwaltungsaufwand durch Parkautomaten-Lösung < Förderung von nachhaltigem und individuellem Tourismus < Attraktive Nutzung eines bestehenden Areals ohne starke Eingriffe in Natur und Umgebung < Zusätzliche Einnahmen für die Stadt Frankfurt Mögliche Ausgestaltung: < Abgrenzung und Markierung der Stellplätze durch Baumstämme oder Pflanzkübel < Informationstafel über Verhaltensregeln und örtliche Angebote < Optionale Erweiterung mit Entsorgungsmöglichkeit für Grauwasser und Müll in späteren Schritten
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Weiter lesen auf FFM.DEEs fehlt am Main an Gastronomie! Bei schönstem Sonnenschein kann man zwar kilometerweit am Main spazieren. Aber fast nirgends gibt es die Möglichkeit einen Kaffee zu trinken oder etwas zu essen. Am Hafenpark ist im Sommer sehr viel los, aber man bekommt nirgends etwas zu trinken!
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Weiter lesen auf FFM.DEDie sogenannte neue Altstadt ist nur Kulisse. Auf Beton aufgeklebte Dekor. Das hat nichts Historisches, außerdem ist die sogenannte neue Altstadt unpraktisch. Deswegen plädiere ich für den Wiederaufbau des technischen Rathauses.
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Weiter lesen auf FFM.DEDamit sich Touristen in der Stadt besser zurechtfinden könnte es einen roten Faden durch die Stadt geben, der die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Stadt verbindet. Dieser sollte sowohl physisch auf den Gehsteig gestrichen, als auch in Stadtkarten eingezeichnet werden. Als Beispiel kann Hannover oder Stettin dienen.
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Weiter lesen auf FFM.DEHeute legt ein Sturm einen großen Teil des Zugverkehrs um Frankfurt lahm, viele Reisende sind gestrandet. Frankfurter als zentraler Verkehrsknotenpunkt ist immer wieder von solchen Situationen betroffen. Durch die Zunahme der Wetterextreme aufgrund des Klimawandels ist häufiger damit zu rechnen. Zur Erleichterung für die gestrandeten Reisenden, aber auch für die Hilfsorganisationen in der Stadt nehmen Bürger kurzzeitig einzelne Reisende als Gäste auf. Selbst bin ich in Netzwerken wie Couchsurfing und ADFC-Dachgeber. Deshalb ist dieses vertraut. Bei einer zentralen Stelle der Stadt werden diese Adressen hilfswilliger Bürger gesammelt. Bei größeren Notsituationen können sich sowohl gestrandete Reisende wie Hilfsorganisationen wie Bahnhofsmission, Verkehrsunternehmen als auch ausgelastete Unterkünfte an diese Organisationsstelle wanden. Diese wiederum fragt bei den Bürgern in ihrer Liste nach, ob sie Notgäste aufnehmen können. Umgekehrt können auch Bürger spontan sich melden und anbieten, Gäste aufzunehmen. Die Organisation der zentralen Vermittlungsstelle sollte durch eine städtische Stelle übernommen werden, z.B. Tourismus-Zentrale. Bürger können aber, vergleichbar den Wahlhelfern, ehrenamtlich mitarbeiten. Dieses ist besonders an Wochenenden oder nachts hilfreich. Dabei können sowohl eigene Erfahrungen wie auch Sprachkenntnisse von Nutzen sein. Als Aufgabenbereich nenne ich zunächst "Wirtschaft und Tourismus", sehe aber "Sicherheit und Ordnung" und "Soziales" einbezogen.
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Weiter lesen auf FFM.DEPatrice Lumumba war ein Freiheitsheld, ermordet kurz nach der Unabhängigkeit Kongos. Dass sein Name nun für ein klebriges Kakaogetränk herhalten muss, darf nicht sein. Warum Lumumba als Namensgeber für »Kakao mit Schuss« problematisch ist, erklärt sich vermutlich von selbst. Zur Sicherheit noch mal aufgedröselt: - Lumumba war Schwarz, die Beschreibung Schwarzer Menschen anhand von Kakao, Schokolade oder anderer Nahrungsmittel ist fetischisierend und hat eigentlich immer eine koloniale Note. - Lumumba wurde erschossen. »Mit Schuss« kann also als Verhöhnung eines politischen Mordopfers verstanden werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch war letztens in der Innenstadt und auf der Neuen Kräme waren einige Verkaufsstände aufgebaut. Es gab Kleidung, Dippchen und einiges mehr. Leider konnte keiner der Verkäufer sagen, warum sie dort standen. Erst am Liebfrauenberg fand ich einen Stand, wo man mir erklärte, es wäre, dass es sich um das Federweißerfest handelt. Ich sah sehr viele Verkaufs- und Essensstände und tatsächlich etwas versteckt einen Stand mit Federweißer. Nicht auszuschließen, dass es noch einen Zweiten gab. Es gab aber keine Schilder oder Transparente, die auf diese Thematik hinwiesen. Kurz vorher war ich auf dem Paulsplatz, auf dem ich ein sehr ähnliches Erlebnis hatte. Es ging das um die sogenannte Elsässer Woche. Auch hier keine Hinweise auf die eigentliche Thematik und diese auch durch die Stände nicht erkenntlich. Man hat den Eindruck, dass die Verantwortlichen der Feste in Frankfurt nicht sehr innovativ arbeiten und einfach das jahrelang Erprobte abspulen. Wahrscheinlich funktioniert jedes Fest in der Innenstadt, da dort immer viele Menschen vorbeikommen, aber das sollte für eine Stadt wie Frankfurt nicht genug sein.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Ebbelwei-Expreß sollte mit einer barrierefreien Bahn verkehren. Es kann nicht sein, dass im 21. Jahrhundert aus Nostalgiegründen einige von so etwas ausgeschlossen werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEWenn das bevorstehende Paulskirchen-Jubiläum für alle Sinne sein soll, dann könnte man sich auch überlegen, etwas „zum Schmecken“ beizusteuern – wie z.B. einen Paulskirchen-Jubiläums-Eisbecher! Über etwa drei Bällchen Eis (natürlich in den Farben Schwarz/Rot/Gold) hinaus hätten sowohl die Veranstalter als auch eine der vielen Eisdielen in der Nähe der Kirche (Paulsplatz) sicherlich weitere kreative und schmackhafte Ideen zu den Inhalten eines solchen Eisbechers. Welche Zutaten aus der Zeit um 1848 würden dazu passen? Auch das demokratische Prinzip sollte bei der Gestaltung des Eisbechers „Einzug“ finden! Und mit einem Teil des Verkaufspreises könnte man womöglich ein inhaltlich starkes Projekt (Stichwort: Demokratie bzw. Diakonie) im Zusammenhang mit dem Jubiläum unterstützen. Ein solches kulinarisches Angebot würde bestimmt nicht nur beim einheimischen Publikum Anklang finden, sondern auch bei den zahlreichen Touristen und Besuchenden aus aller Welt! ! Und bei einem Eis im Schatten der geschichtsträchtigen Paulskirche könnte man mit anderen Menschen über Gott und die Welt - und die Gestaltung der Demokratie heute - leicht ins Gespräch kommen... Guten Appetit! P.S. Nur als Beispiel: In der Stadt Worms hat ein Eiskonditor im Jahre 2021 in Partnerschaft mit den Veranstaltern des großen Jubiläums „500 Jahre Reichstag zu Worms“ ebenfalls einen in jeder Hinsicht erfolgreichen Eisbecher kreiert (vgl. www.sueddeutsche.de/panorama/martin-luther-worms-eis-ein-anruf-bei-1.5250791 und www.vannini.de/luther-eis).
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Weiter lesen auf FFM.DEIch gehe gerne auf die viefältigen Feste in Frankfurt. Hier lebt und pulsiert die Stadt, hier treffen sich Alt und Jung und alle Nationen. Das zieht nicht nur Frankfurter, sondern auch Touristen an. Um so mehr verwundert es mich, dass man zwar akzeptiert, dass eine Bratwurst mittlerweile 5 € kostet, diese jedoch nicht mit Karte bezahlen kann! Eine der Lehren, der letzten Jahre war ja genau, verstärkt auf Kartenzahlungen zu setzen. Studien zeigen, dass dies auch schneller als das Kramen nach Kleingeld geht. Abgesehen davon, dass es absolut unhygenisch ist, erst das Geld und dann das Brötchen in die Hand zu nehmen. Und, wenn man sein Portemonaie zu Hause lassen kann, gibt es auch weniger, was einem entwendet werden kann. Warum achtet die Stadt nicht darauf, dass man auf Frankfurter Festen mit Karte zahlen kann? Unterstützen Sie diese Idee und zeigen Sie damit, dass wir im 21. Jahrhundert angekommen sind!
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Weiter lesen auf FFM.DEJeder Student weiß es, in Marburg ist die IC-Nutzung mit dem normalen Semesterticket möglich. Die Stadt Frankfurt sollte sich für ein europaweites 365 Euro-Ticket mit ICE-Nutzung stark machen. Zum einen wird damit das Klima geschützt, da dann die Leute mit dem Zug in den Urlaub fahren statt mit Auto oder Flugzeug, zum anderen würde die Stadt Frankfurt als Messe- und Tourismusstadt und Wissenschaftsstandort selbst davon übermäßig profitieren. In ganz Europa würde es zudem dem friedlichen Austausch zwischen den Völkern und Menschen dienen. Die Finanzierung könnte über einen europäischen Fond zum Klimaschutz laufen, in den alle EU-Länder einzahlen müssen. Als Bankenstadt und Standort der Europäischen Zentralbank würde diese Forderung auch symbolisch sehr gut zu Frankfurt passen.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs soll ja geplant sein, die Dippesmess und der Gleich was sonst so auf dem "alten" Festplatz stattfindet auf die Parkplätze der Messe im Bereich Renstockpark zu verlegen. Wahnsinn noch mehr Dreck, Auto, Lärm etc. in den angrenzenden Wohngebieten- nein danke!
Unterstützer: 449
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Weiter lesen auf FFM.DEWasser-, Licht-, Musik- & Lasershow auf dem Main. Mit einer Anlage die auch nur begrenzt Platz benötigt könnte Frankfurt ein weiteres Highlight anbieten. Eine Beispielhafte Anlage gibt es im Zell am See, nicht sehr groß aber tolle Wirkung. https://www.zellamsee-kaprun.com/de/events/zeller-seezauber
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die unsägliche Verschandelung des Eisernen Steges durch die sogenannten Liebesschlösser aufzuhalten, die irgendwann auch zu einem statischen Problem führen werden, könnte man gut eine Idee aufgreifen, die die Stadt Bad Nauheim gefunden hat: ein großes Herz mit genügend Platz für viele kleine Schlösser. Die könnte man gut am Mainufer an verschiedenen Stellen positionieren.
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Weiter lesen auf FFM.DEVor einigen Jahren fand ein Food Truck Festival auf dem Gelände der Klassikstadt in Fechenheim statt. Das Ambiente war super und die Besucher hatten Lust auf kulinarische Vielfalt. Meine Idee wäre es entlang des Mains auf der Sachsenhäuser Seite eine Food Truck Meile zu etablieren und diese als Teil der gastronomischen Vielfalt willkommen zu heißen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDa die Feste ausfallen wäre es schön als Attraktion aufzustellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEMachen Sie riesige Goldstatuen für den Tourismus. Goldstatuen werden riesig sein, um schwer zu transportieren zu sein. In besonderen Engeln oder wichtigen Politikern Deutschlands oder wichtigen Personen der Istoria Deutschlands wie Herrn Ludwing Erhardt ... oder anderen Personen, die Deutschland geholfen haben ... Die Statuen werden in den Garten der Deutschen Bundesbank gestellt, mit der Absicht, dass die Sonne spiegelt sich in Gold und die Menschen, die es betrachten, werden viel kreativer. Das ist Wunder nr. 3 von Costin Dascalus 12 erfundenen Wundern. Vor dem Bau der 12 Wunder von Costin Dascalu für die Stadt Frankfurt am Main wird es die Hauptstadt sein. Del. Die reichste, schönste und am weitesten verbreitete Stadt der Welt. Mit einer Eintrittskarte von 5 Euro pro Person und Jahr Gewinn. Mindestens 3 Millionen Euro bis nur 300.000.000 Euro. Eingang. Gold. Ja. Diese Einsparung bringt kein Geld hervor. Aber. Wenn es draußen ist und die Leute es sehen, aber nicht berühren können, bringt es viel Gewinn für Frankfurt am Main und für die Leute, die es betrachten, werden sie kreativer und reicher. Also gewinnt jeder. Es ist sehr wichtig, oben ein elektrisches Netz zu haben, um mit Hubschraubern vor Diebstahl zu schützen. Und auf den Fotos sehen Sie das blaue System und die Sicherheitspunkte. Von verde auf dem Weg zum Eingang und während die Leute gehen, sind die Sammlung und die roten Punkte die Statueten. Dieses Projekt ist ein weiterer Schritt für Frankfurt am Main, um die Hauptstadt der Welt und die reichste Stadt der Welt so schnell wie möglich zu erreichen.
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Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren, bitte rollen Sie folgendes Konzept oder ein ähnliches in ganz Frankfurt aus, denn damit können wir alle Geschäfte etc. wieder öffnen und trotz Corona ein völlig normales Leben führen: www.sicher-offen.com (alle drei Tage Test bei Ärzten, Apotheken oder Testzentren und Zugangskontrolle zu Geschäften etc. per QR-Code, einfach von Handy zu Handy). Es ist sooo einfach und so sicher und wäre soooo schön! Freundliche Grüße, Dennis Knoll
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Weiter lesen auf FFM.DEKostenlose Test bei Ärzten, Apotheken, Testzentren, Ämtern etc. Bei negativem Test Freischaltung eines QR-Code Öffnung sämtlicher Geschäfte, Restaurants etc. Zutritt zu Geschäften, Restaurants, ÖPNV nur mit freigeschaltetem QR-Code auf dem Handy System (z.B. sicher-offen.com) ist vorhanden Alles was man braucht sind Smartphones Datenschutz ist gewährleistet Mit diesem Konzept ist jetzt und sofort ein vollkommen normales Leben möglich und alle Geschäfts-, Restaurantinhaber etc. können wieder selbst Geld verdienen! Bitte lasst es uns gemeinsam umsetzen!! Jetzt!!💪🏼 Es ist so einfach und wäre so wahnsinnig schön bei diesem tollen Wetter!!!
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Weiter lesen auf FFM.DEDie, 7 Farben der Regenbogen können über die 7 Hauptbrücken in Frankfurt am Main eingestellt werden. Eine Brücke fällt mit einer Regenbogenfarbe zusammen, die jeder Stadt in Frankfurt am Main viel Segen bringt und Frankfurt zu einer der schönsten und meistbesuchten Städte der Welt macht. Die Regenbogenfarben der 7 Brücken sind ein Symbol für Freiheit und ein Symbol für Frieden und die Vereinigung der Menschheit. Die 7 Farben der Regenbogen können über die 7 Hauptbrücken in Frankfurt am Main eingestellt werden. Eine Brücke fällt mit einer Regenbogenfarbe zusammen, die jeder Stadt in Frankfurt am Main viel Segen bringt und Frankfurt zu einer der schönsten und meistbesuchten Städte der Welt macht. Die Regenbogenfarben der 7 Brücken sind ein Symbol für Freiheit und ein Symbol für Frieden und die Vereinigung der Menschheit. Es spielt keine Rolle, welche Nationalität oder Religion wir haben, wir lieben uns gleichermaßen.
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Weiter lesen auf FFM.DEKurz gefasst: Hier können alle Einzelhändler/Dienstleister zeitlich begrenzte Angebote einpflegen. Der App-Nutzer/Endkonsument wird über die Geo Lokalisation über diese Angebote benachrichtigt. Sie/Er kann im Vorfeld über Art der Angebote und Entfernungsradius die Push-Benachrichtigungen filtern.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Frankensteiner Hof war die Residenz der Ritter von Sachsenhausen und befand sich neben dem Kuhhirtenturm. Er wurde im Zweiten Weltkrieg stark beschädigt und wurde dann durch einen Neubau ersetzt. Wie wäre es, wenn man ihn wieder errichtet und dort entweder ein Cafe/Bar, Restaurant, Hotel, Museum oder Wohnraum entsteht? Zudem befindet er sich direkt neben der Sachsenhäuser Altstadt und dem Kuhhirtenturm daher wäre es profitabel, ihn dort wieder zu errichten, weil es eine Sehenswürdigkeit ist und Touristen anziehen wird. Die Stadt Frankfurt würde davon profitieren. Der Frankensteiner Hof könnte dann die Aufgaben ausführen, die das Gebäude davor hatte, z.B. Bürgeramt, Wohnhaus.
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Weiter lesen auf FFM.DEAm 21.01.2020 starben ein Radfahrer und ein Fußgänger in der Nähe der EZB als sie von einem Raser mit dessen SUV erfasst wurden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Hanauer Landstraße, die Sonnemanntraße, die Ferdinand Happ Straße und die Ostparkstraße bevorzugte Raserstrecken sind. Idee: Da Tempolimite konsequent ignoriert werden, sollten in jeder dieser Straßen mindestens drei, vier zusätzliche stationäre 'Geschwindigkeitsblitzer' aufgestellt werden, so dass Abbremsen an einem Blitzer und dann wieder Gas geben (aktuelle Situation) nicht mehr möglich sind. Damit können in Zukunft Leben gerettet werden. Der positive Effekt auf die Lärmbelastung kommt hinzu.
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Weiter lesen auf FFM.DETypische Buden im Weihnachtslook verteilt in der Innenstadt zulassen. Warum sollen z.B.Mandel und Maronenverkäufer nicht das weihnachtliche Stadtbild verbessern. Keine Glühweinstände, aber Kartoffelpuffer usw. sollen etwas Weihnachtsstimmung verbreiten.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie 7 Farben der Regenbogen können über die 7 Hauptbrücken in Frankfurt am Main eingestellt werden. Eine Brücke fällt mit einer Regenbogenfarbe zusammen, die jeder Stadt in Frankfurt am Main viel Segen bringt und Frankfurt zu einer der schönsten und meistbesuchten Städte der Welt macht. Die Regenbogenfarben der 7 Brücken sind ein Symbol für Freiheit und ein Symbol für Frieden und die Vereinigung der Menschheit. Die 7 Farben der Regenbogen können über die 7 Hauptbrücken in Frankfurt am Main eingestellt werden. Eine Brücke fällt mit einer Regenbogenfarbe zusammen, die jeder Stadt in Frankfurt am Main viel Segen bringt und Frankfurt zu einer der schönsten und meistbesuchten Städte der Welt macht. Die Regenbogenfarben der 7 Brücken sind ein Symbol für Freiheit und ein Symbol für Frieden und die Vereinigung der Menschheit. Es spielt keine Rolle, welche Nationalität oder Religion wir haben, wir lieben uns gleichermaßen.
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Weiter lesen auf FFM.DEIm Dezember wird die Coronakrise wohl leider nich nicht vorbei sein. Da die Stadt aber weiterhin die Weihnachtmärkte nicht absagen will, sollte man sich ein neues Konzept überlegen. Ich denke man sollte ihn komplett an den Main verlegen. Auf dem Römer und dem Paulsplatz ist viel zu wenige Platz um Abstand zu halten. Am Mainufer könnte man die einzelnen Stände mit ausreichend Abstand voneinander aufstellen, sodass es nicht zu Problemen mit Abständen kommt. Man könnte natürlich auch noch den Mainkai dazunehmen, aber das wäre politisch wahrscheinlich kurz vor der Kommunalwahl zu brisant.
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Weiter lesen auf FFM.DEMeine Idee wäre es in Zeiten von Corona beliebte Einkaufsstraßen bzw. Straßen mit hoher Gastronomie-Dichte (Kaiserstraße, Leipziger Straße, Berger Straße) ab 16 Uhr für den Verkehr zu sperren. Bis dahin ist der Anlieferverkehr durch. Dann könnten die Restaurants hygienekonform mit Abstand Tische auf die Straße stellen. Das wäre ein einfach umzusetzendes, billiges Konjunkturprogramm für die Frankfurter Gastro-Wirtschaft.
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Weiter lesen auf FFM.DEIn Frankfurt sollte der Bestandsschutz für Traditionsbetriebe eingeführt werden, der verhindert dass Immobilieneigentümer und Investoren die Betriebstätten durch ersatzlosen Abriss, Verkauf, Kündigung oder unangemessene Mieterhöhungen oder ähnliches von ihrem Stammsitz verdrängen. Das gilt insbesondere für kulturgeschichtlich bedeutsame und wirtschaftlich funktionierende Betriebe, die der Stadt eine Identität verleihen, gut besucht und bei der Bevölkerung beliebt sind. Insbesondere Gaststätten wie etwa das "Mutter Ernst", "Zur Sonne", "Drosselbart", traditionelle Gewürzhäuser, Trinkhallen und ähnliches. Bei der Notwendigkeit eines Abrisses sollte der Eigentümer dazu verpflichtet werden an gleicher Stelle dem bisherigen Betreiber/Pächter Räumlichkeiten im Neubau zu einem angemessenen Mietpreis anzubieten, der an die Weiterführung des Geschäftszwecks des bisherigen Betriebs gebunden ist. Die Notwendigkeit besteht da Frankfurt durch den anhaltenden Immobilienboom droht seine Identität zu verlieren.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Fernmeldeturm (Europaturm, Ginnheimer Spargel) als weithin sichtbares und höchstes Bauwerk der Stadt sollte nach 20 Jahren wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Egal ob als Panoramarestaurant, Aussichtsdeck oder Eventlocation. Dieses spektakuläre Bauwerk verdient eine bessere Zukunft. Auch vor dem Hintergrund des künftigen U-Bahnanschlusses durch die Verlängerung der U4. Die Stadt sollte hier alles mögliche tun um dies zu ermöglichen (z.B. Turmpatenschaften initiieren, Erwerb von der Telekom o.ä.).
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Weiter lesen auf FFM.DEFlohmarkt von der Sachsenhäuser Seite auf die andere Mainseite verlegen. diese Seite ist sowieso gesperrt seit etwa einem Monat. es wäre mehr Platz für die Stände. Auch wäre das Verkehrschaos weniger.
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Weiter lesen auf FFM.DEUm dem autofreien nördlichen Mainufer eine Attraktion hinzuzufügen und den Besuchern eine bequeme Fortbewegung entlang des Mainufers zu ermöglichen, könnte auf den Gleisen der Frankfurter Hafenbahn eine touristisch attraktive Kleinbahn verkehren. Sie könnte zwischen der Friedensbrücke und der EZB pendeln und mit einem Akkumulatortriebwagen ausgestattet sein. Eine solche Bahn würde sich besser in die Umgebung einfügen, als die angedachten autonomem Pendelbusse.
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Weiter lesen auf FFM.DEWir finden in Frankfurt am Main sowohl an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen oder Infrastrukturelementen (Brücken/Wände etc.) als auch an Hausfassaden immer wieder hässliche Schmierereien vor. Diese sehen meist scheußlich aus und werden von vielen als Zeichen einer Verwahrlosung wahrgenommen. Nicht umsonst wird versucht gegen Schmierereien und Vandalismus vorzugehen. Allerdings erscheint der "Kampf" gerade gegen Schmierereien einigermaßen aussichtslos. Die Täter sind schwer zu schnappen und eine übermalte Wand ist schnell wieder beschmiert. Ich verstehe die Frustration bei öffentlichen und privaten Eigentümern, allerdings ist es m. E. nicht angemessen, deshalb die Hände in den Schoß zu legen. Ganz im Gegenteil! Wir können hieraus verschiedene Stärken für unsere Stadt entwickeln, und zwar wie folgt: 1) Eine Initiative (Stadt/Bürger) identifiziert geeignete "Objekte", insbesondere Fassaden die massiv beschmiert wurden und deshalb nicht mehr gut aussehen (sollten sich ohne weiteres dutzende/hunderte ausmachen lassen), 2) Die Stadt bildet einen Pool an interessierten Streitart-Künstlern aus der Region, die sich gern an den entsprechenden Fassaden verewigen möchten (für den Ruhm bzw. eine gewisse Aufwandsentschädigung - keine horrenden Summen, die die haushälterischen Mittel der Stadt übersteigen würden; z.B. könnte die Initiative die Farben und Materialien stellen bzw. sich um Spenden kümmern etc.), 3) Die Kühnster*innen transformieren die hässlichen beschmierten Fassaden in schöne Streetart. Ergebnis) Frankfurt erhält wunderschöne Streetartfassaden, die Einheimischen und Touristen gefallen können. Ein echter Anziehungspunkt, nicht nur in der Innenstadt sondern auch in den Quartieren. Gleichzeitig wird die regionale (Nachwuchs-)Kunst gefördert und ein drängendes Problem in der Stadt gelöst. Dass ich nicht im luftleeren Raum argumentiere, können Sie beispielsweise in Berlin, Miami, Malmö oder Amsterdam betrachten. Dort - aber natürlich auch in zahlreichen anderen Städten der Welt - gibt es Viertel, die durch den Einsatz von Street Art (optisch und sozial) ordentlich aufgewertet haben und dadurch bei Einheimischen beliebter bzw. zu Publikumsmagneten geworden sind. Als Beispiel habe ich Ihnen das Foto einer ehemals sehr tristen und vollgeschmierten Häuserfassade im Amsterdamer NDSM-Quartier beigefügt. Auf dem Foto kann man gut sehen, dass es nicht vieler Maßnahmen bedarf um aus einer hässlichen Wand eine schöne Wand zu machen. Zum Abschluss sei noch gesagt, dass mir durchaus bewusst ist, dass viele vollgeschmierte Fassaden in privater Hand sind und die Stadt hier nur eingeschränkte Zugriffsrechte hat. Vor diesem Hintergrund erschiene es mir überlegenswert, den Besitzern die Verschönerung durch Streetart anzubieten. Ich habe den Eindruck, dass vielen der Wille und/oder das Geld fehlt, ihre Fassaden in Schuss zu halten. Besonders fällt mir dies auf meinen täglichen Fahrten entlang der Eschersheimer Landstraße auf (es gibt natürlich mehr Beispiele in der Stadt!). Möglicherweise sind einige Eigentümer auch frustriert und haben aufgegeben, gegen die Beschmierung vorzugehen, da die Fassaden nach kurzer Zeit erneut beschmiert wären. Aber wir könnten dies m. E. zum allseitigen Vorteil lösen. Ich bin zwar weder Künstler noch Mitarbeiter der Stadtverwaltung, dennoch könnte ich mir vorstellen, mich stundenweise ehrenamtlich zu koordinativen/organisatorischen Zwecken bei einem solchen Projekt ehrenamtlich einzubringen. Viele Grüßen und danke für Ihre Unterstützung, Robert Wiegand
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Weiter lesen auf FFM.DEMan muss gar nicht selber auf gute Ideen kommen, man kann solche auch einfach von anderen Städten übernehmen. London verbietet Werbung für Länder, in denen Homo- und Transsexuellen die Todesstrafe droht, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu gehört zum Beispiel Katar. Frankfurt sollte ein klares Zeichen setzen und das mehr als einmal im Jahr beim CSD.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs würde doch ausreichen, wenn man die Frühjahrsdippemesss höchstens zwei Wochen laufen lassen würde, evtl auch nur 10 Tage. Die lange Laufzeit ist doch ein historischer Anachronismus. Selbst die Schausteller klagen über die lange Laufzeit. Hier wird auch geklagt, dass sich die zuständige städtische Gesellschaft (TCF) sich überhaupt nicht um die Belange der Schausteller interessiert. An den immer schlechter werden Attraktionen (teilweise keine oder nur eine kleine Achterbahn, nur noch ein kleines Riesenrad, nur noch eine kleine Wildwasserbahn) sieht man auch, dass diese sich andere Volksfeste suchen. Die Dippemess sollte deswegen höchstens so lange laufen wie die Osterferien.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.
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Weiter lesen auf FFM.DELeipzig hat es vorgemacht, Frankfurt sollte nachziehen. http://www.fr.de/politik/gender/feminismus/sexismus-leipzig-verbannt-sexistische-werbung-a-1519207 Es gibt wahrscheinlich viele Gründe warum dies nicht funktionieren könnte, aber Frankfurt sollte hier ein Zeichen setzen. Selbst wenn die Umsetzung schwierig wird, Sexismus hat im Stadtbild nicht verloren.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt sollte nicht an diesem Anachronismus festhalten und alte schön gewachsen Bäume fällen, nur um diese für kurze Zeit auf dem Weihnachtmarkt zur Schau zu stellen. Eine Stadt wie Frankfurt sollte doch so viel Innovationspotential haben, um sich eine schöne Alternative auszudenken. Das fällen über 100 Jahre alter Bäume ist nicht mehr zeitgemäß.
Bei allen möglichen Festen in Frankfurt gibt es große und schöne Feuerwerke. Beim Mainfest, beim Museumsuferfest und bei der Dippemess sogar zweimal. So schön das auch jedesmal ist: es kostet Geld. Natürlich kann ein Feuerwerk auch vermehrt Besucher zu den Festen locken, aber so richtig scheint das nur beim Museumsuferfest zu gelingen. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel der Stadt schlage ich daher vor, nur das Feuerwerk beim Museumsuferfest zu belassen und die übrigen zu streichen.
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Weiter lesen auf FFM.DEFür viele Touristen, die Frankfurt besuchen wäre ein Highlight auf dem Ginnheimer Spargel eine Aussicht über Frankfurt zu haben oder in einem Panorama-Restaurant etwas zu essen. Das wäre auch ein große Einnahmequelle für die Stadt und das Image würde sich noch mehr verbessern.
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Weiter lesen auf FFM.DEMehr Pokemon Go Arenen in der Innenstadt, so kann man die Innenstadt und den Einzelhandel beleben.
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Weiter lesen auf FFM.DEWäre es nicht schön, wenn das Restaurantboot am Eisernen Steg, flussaufwärts, nicht nur als Drehort für eine Fernsehserie, sondern wirklich als Restaurant genutzt würde?
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Weiter lesen auf FFM.DEFrankfurt am Main ist eine Weltmetropole, weil es viele verschiedene wirtschaftliche und kulturelle Angebote bietet. Neben einer guten Infrastruktur und verschiedenen Wirtschaftsbranchen, muss es innerhalb einer Stadt auch unterschiedliche Freizeitangebote geben. Deshalb ist die Idee eines künstlich angelegten Strandbereiches am Main eine Bereicherung für die Vielfalt der Angebote. Die Umsetzung des Ganzen gestaltet sich folgendermaßen: Eine große, geeignete zentral gelegene Fläche am Main mit Sand überdecken, Sitzmöglichkeiten wie Liegestühle und Sitzkissen anbieten, und um das ganze mit kulinarischen Speisen und Getränke auszustatten, bietet sich hier ein Restaurant oder eine Bar ideal an. Während man nach dem Feierabend hier entspannen, die Sonne genießen und Getränke verzehren kann, läuft im Hintergrund die passende Strandmusik mitten in der Innenstadt.
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Weiter lesen auf FFM.DEWir machen mit unserem Sohn meist Städteurlaub und kennen deshalb so fantastische Wissenschaftsmuseen wie das Cosma Caixa in Barcelona oder das Nemo in Amsterdam. Es wäre fantastisch für Kinder und Jugendliche in der Region, aber auch ein weiterer Anreiz für Touristen, wenn Frankfurt ein vergleichbares Wissenschaftsmuseum hätte. Das Experiminta ist zu klein und absolut lieblos eingerichtet, ohne jeden museumspädagogischen Ansatz. Und das Explora dreht sich hauptsächlich um anaglyphes 3D, was inzwischen um Jahrzehnte veraltet ist. Frankfurt als Metropole und internationales Drehkreuz braucht ein Wissenschaftsmuseum, dass der Stadt und ihrer Rolle gerecht wird. Vielen Dank vorab für Ihre Beachtung.
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Weiter lesen auf FFM.DEMir ist aufgefallen, dass die Ausschilderung von diversen Sehenswürdigkeiten in der Frankfurter Innenstadt nicht ausreichend vorhanden ist. Deshalb halte ich eine bessere Ausschilderung der wichtigsten Sehenswürdigkeiten mit dazugehöriger Himmelsrichtung und Entfernung in Kilometer für notwendig, damit Touristen sich effizienter durch die Stadt bewegen können.
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Weiter lesen auf FFM.DEWährend die derzeit verwaiste Osthafenmole auf seine Bebauung wartet als Hotelturm sollte man die Zwischenzeit nutzen und eine öffentliche Nutzung ermöglichen. Aufgrund des hervorragenden Skyline-Blicks und der EZB-Nähe würde sich beispielsweise ein Open Air Kino mit einer internationalen Filmauswahl (OmU) anbieten wie am Dresdner Elbeufer (im Sommer eines der grössten Attraktionen der Stadt). Ebenso könnte man auch ein Café oder einen öffentlichen Grillplatz als Zwischennutzung einrichten. Aus meiner Sicht holt Frankfurt noch insgesamt zu wenig aus seinem überragenden Mainufer heraus und die privaten Geldgeber stehen Schlange um neue Konzepte und Ideen zu unterstützen, gerade in einer sehr wohlhabenden Stadt wie Frankfurt. Bevor die Mole weitere 5 Jahre mit Unkraut zuwächst, sollte man lieber der Öffentlichkeit eine Chance der Zwischennutzung geben.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch möchte die Idee aufgreifen, die in Fribourg (Schweiz) umgesetzt wurde. Stadtgolf oder Urban Golf - entdecke die Stadt spielerisch mit dem Schläger. Im Anhang finden Sie den Flyer der Stadt Fribourg.
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Weiter lesen auf FFM.DEDas Hotel Intercontinental, das man vom Main aus so wunderbar sehen, hätte irgendwann auch mal einen Anstrich verdient. Es sieht so ein bisschen wie ein Bunker aus. Für ein Mehr-Sterne-Haus nicht gerade ein schöner Anblick.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs ist ganz klar was für ein Vorteil unsere Flughafen ist für unsere Stadt. Es würden Milliarden investiert und zu Recht. Das der Flughafen überhaupt geschlossen wird zu Gunsten wenige auf kosten viel, verstehen ich überhaupt nicht und stoßt gegen die Demokratie . Eine Start und Landebahn muss nachts im betrieb bleiben, dafür könnte die umstrittene Nordbahn bestimmt schon um 21:00 gesperrt sein. Stellt euch eine Arbeitslosenquote im Rhein-Main Gebiet von 3%! Die kommunen werden mehr Geld haben und wir bräuchten weniger Politiker. Frankfurt ist nicht nur eine Banker Stadt, sondern wird auch zu Touristen Stadt und braucht den entsprechenden Flughafen!
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Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte den Weihnachtmarkt nicht schon vor Weihnachten schließen, sondern über die Weihnachtsfeiertage geöffnet lassen. Gerade am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag wäre es für die ganze Familie ein schönes Ausflugsziel. Eine Schließung am Heiligabend wäre sicherlich verständlich, sollte aber auch kein Problem darstellen.Die Frühjahrs-Dippemess wird auch für einen Tag am Karfreitag geschlossen.
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