Digitalisierung von Verwaltungsleistungen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Informationen über die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Jahr 2024 und die geplanten Maßnahmen für 2025 bereitzustellen. Dies soll zur Modernisierung des öffentlichen Sektors und zur Verbesserung der Servicequalität für die Bürger beitragen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, welche Verwaltungsleistungen im Jahr 2024 digitalisiert wurden und welche für das Jahr 2025 planmäßig noch vorgesehen sind.
Begründung
Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen trägt zur Modernisierung des öffentlichen Sektors bei und verbessert die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn die Fristen das alten OZG nicht eingehalten wurden, gelten dessen Ziele, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, weiterhin. Das neue OZG gilt seit dem 24.07.2024.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Februar 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.02.2025 im OBR 1 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Befassung mit der Vorlage)