Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass die Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt sicherstellt, dass ortsansässige Gewerbebetriebe und ihre Vertretungen gleichwertig in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Ziel ist es, die Interessen dieser Betriebe sowie der auswärtigen Besucher der Stadt zu berücksichtigen und zu wahren.
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Merianplatz — 26 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.10.2026.
- Ausfälle von Fahrtreppen und Aufzügen an den U-Bahnstationen der unteren Berger Straße schnell entgegentreten15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ströer-Werbefläche am Merianplatz zugunsten von Baumpflanzungen entfernen12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Hitzeschutz Eckenheimer Landstraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Merianplatz per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main vom 14.03.2025 sicherzustellen, dass bei Vorhaben, die die Ortsbezirke betreffen, die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Vertretungen gleichrangig mit den übergeordneten Vertretern beteiligt werden geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit deren Hilfe auch die Belange der auswärtigen Einpendler bzw. privater oder gewerblicher Besucher der Stadt Frankfurt erfasst und angemessen berücksichtigt werden
Begründung
In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Verbände nicht oder nicht ausreichend über Maßnahmen informiert wurden, die sie zum Teil existentiell betreffen. Dies soll durch eine Festschreibung der Beteiligung dieser Gruppe in der Richtlinie vermieden werden. Ferner ist festzustellen, dass sich die Richtlinie auf eine Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung fokussiert. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sind z.B. im Ortsbezirk ansässige Gewerbebetriebe auch Ziel außerhalb der Stadtgrenzen wohnender Kunden bzw. beauftragt die hiesige Bevölkerung auch Gewerbebetriebe, die außerhalb der Stadtgrenzen ansässig sind. Bei Vorhaben der Stadt, die Auswirkungen auch auf diese Gruppen haben, sollten daher auch diese angemessen beteiligt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2025Sie sind hierOFOF 889/3Obststand auf dem MerianplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Mai 2025OMOM 7035Obststand auf dem MerianplatzDirektanregung
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1630Obststand auf dem MerianplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0