Obststand auf dem Merianplatz
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat den Wunsch geäußert, einen Obststand auf dem Merianplatz zu genehmigen. Der Magistrat lehnt dies ab, um den Gemeingebrauch im öffentlichen Raum zu sichern und die Nutzung durch die Industrie und Gastronomie zu steuern. Ausnahmen gelten nur für historisch gewachsene Verkaufsstände und saisonale Produkte.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Auch wenn der Wunsch des Ortsbeirats gut nachvollziehbar ist, kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen. Der öffentliche Raum ist zunehmend durch Sondernutzungen belegt - sei es nun durch die Außengastronomie oder auch durch Baustelleneinrichtungsflächen. Umso wichtiger ist es daher, dass die Stadt den Gemeingebrauch auf Straßen, Wegen sowie Plätzen sicherstellt und gleichzeitig die Nutzung durch die Industrie, den Handel und die Gastronomie sachgerecht steuert.
Vor diesem Hintergrund gilt, dass Verkaufsstände aller Art im Stadtgebiet nicht genehmigt werden. Ausnahmen sind lediglich die "historisch gewachsenen" Verkaufsstände. Solche Stände sind aber an die jeweilige Erlaubnisnehmerin beziehungsweise den Erlaubnisnehmer gebunden. Bei einem Wechsel einer Betreiberin oder eines Betreibers wird keine Erlaubnis mehr erteilt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Verkaufsstände mit saisonalen Produkten wie Erdbeeren und Spargel. Bei solchen Ständen gibt es regelmäßig eine Genehmigung im Rahmen der satzungsmäßigen Vorgaben.
Grundlage für das Handeln des Magistrats muss dabei immer der Gleichbehandlungsgrundsatz sein. Bei vergleichbaren Rahmenbedingungen darf er Menschen nicht unterschiedlich behandeln, also beispielsweise dem einen eine Genehmigung erteilen und dem anderen nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2025OFOF 889/3Obststand auf dem MerianplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Mai 2025OMOM 7035Obststand auf dem MerianplatzDirektanregung
- 22. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1630Obststand auf dem MerianplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab