Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ringelstraße endlich verkehrssicher machen!
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ringelstraße verkehrssicher zu gestalten, indem das Parken an den Straßenecken verhindert wird. Dies ist notwendig, da die Dringlichkeit aufgrund der bisherigen Anfragen und Bürgeranliegen gestiegen ist.
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Der Magistrat wird gebeten, im obigen Kreuzungsbereich endlich das Parken an allen vier Straßenecken durch die Markierung von Sperrflächen und das Anbringen von Pollern zu verhindern und infolgedessen sicherer für alle Verkehrsteilnehmenden zu gestalten.
Zusätzlich zu den oben genannten Anregungen und Stellungnahmen wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob an ein bis zwei Straßenecken eine geringe Anzahl an Fahrradbügeln, anstatt der Poller, montiert werden können. Weiterhin scheint es sinnvoll, zumindest einen Anlieferparkplatz einzurichten; hier würde sich die Ecke Ringelstraße auf der linken Seite zwischen dem Restaurant Henscheid und Café Klatsch gut eignen.
Begründung
Dieser Veränderungshinweis hat bereits eine lange Tradition. Erstmals wurde im Jahr 2020 um Verbesserung an dieser Kreuzungsstelle gebeten, 2022 daran erinnert. Im dritten Quartal 2023 wurde eine zielführende Umsetzung angekündigt. In der Zwischenzeit hat sich die Dringlichkeit eher erhöht, wie auch in einer der letzten Bürgerfragestunden des Ortsbeirats eindrücklich geschildert wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2023STST 772Einmündung Mainkurstraße/Ringelstraße verkehrssicher gestaltenStellungnahme
- 27. Mai 2025Sie sind hierOMOM 7041Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ringelstraße endlich verkehrssicher machen!Direktanregung
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 1633Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ringelstraße endlich verkehrssicher machen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats