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Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung) im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat alle notwendigen Maßnahmen zur Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte im Gemeindezentrum St. Stephanus eingeleitet. Die Eröffnung wird erwartet, sobald die Vertragsanpassungen mit der Kirchengemeinde abgeschlossen sind.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat in den vergangenen Monaten sämtliche notwendigen Maßnahmen für die Inbetriebnahme der Außenstelle der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) der Michael-Grzimek-Schule in den Räumen der Gemeinde St. Stephanus veranlasst. Bei gemeinsamen Vor-Ort-Terminen und in regelmäßiger Korrespondenz mit den Gemeindevertreter*innen und dem Träger wurden die umfangreichen Fragestellungen bearbeitet.

Der Träger (Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) ist auf die Personaleinstellung vorbereitet, die Einbindung der Eltern wird frühzeitig stattfinden. Auch die Möbel können kurzfristige zur Verfügung gestellt werden.

Aktuell bedarf es noch einer Vertragsanpassung der angemieteten Flächen, die es dem vom Magistrat beauftragten Caterer rechtlich ermöglicht, in den Küchenräumen der Kirchengemeinde das notwendige Mittagessen zuzubereiten und auszugeben. Hierfür ist der Magistrat auf die Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde angewiesen und erwartet in Kürze den Abschluss der notwendigen Zusatzvereinbarung. Sobald diese von allen Vertragspartnern unterzeichnet ist, kann die Eröffnung der Außenstelle in die Wege geleitet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juni 2025OMOM 7201Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung) im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025Direktanregung
  2. 26. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1688Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung) im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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