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Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, für die historische Matthäuskirche eine Lösung zur Erhaltung zu finden und bauplanungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Ziel ist es, die Kirche in ihrer aktuellen Form zu bewahren und neue Nutzungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Regionalverband zu entwickeln.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Der Ortsbeirat 2 schließt sich hiermit der Anregung OM 7161 des Ortsbeirats 1 an.

Der Magistrat wird gebeten,

  1. erneut auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen und eine Lösung zum Erhalt der historischen Matthäuskirche an der Friedrich-Ebert-Anlage zu suchen. Ggf. sollte auf andere Ergebnisse des Architektenwettbewerbs zurückgegriffen werden, die den Erhalt von Kirche und Kirchturm vorsahen;
  2. den Erhalt des Gebäudes bauplanungsrechtlich neu festzuschreiben;
  3. den (noch nicht abgeschlossenen) Kaufvertrag mit dem Immobilienunternehmen Becken hinsichtlich des Bereichs des Kirchenareals rückabzuwickeln und die Kirche möglichst so freizustellen, dass auch attraktiver Grünraum in diesem hochverdichteten messenahen Areal entsteht.

Das Ziel muss sein, auf den Abbruch der erhaltenswerten Bausubstanz der Matthäuskirche zu verzichten und stattdessen zusammen mit dem Regionalverband neue, auch zivilgesellschaftliche Nutzungsmöglichkeiten zu erarbeiten (z. B. Kirche als "kühler Ort"). Für Umbau und Umnutzung von kirchlichen Gebäuden gibt es bundesweit hervorragende Beispiele.

Begründung

Die Matthäuskirche ist nicht nur für die Menschen im Gallus, sondern auch im Westend ortsbildprägend - auch wenn sie aufgrund von Kriegszerstörung und Nachkriegs-Wiederaufbau leider nicht unter Denkmalschutz steht. Die Kirche an der Friedrich-Ebert-Anlage/Ecke Hohenstaufenstraße ist das einzige noch verbliebene historische Gebäude im Umfeld extremer Hochhausneubauten - neben dem Alten Polizeipräsidium, das unter Denkmalschutz steht und ebenfalls dringend vor dem Verfall zu schützen wäre. Die Matthäuskirche stellt derzeit durch Form und Farbe und insbesondere durch das goldene Kreuz einen wichtigen städtebaulichen Kontrast zu den glatten Neubaubürofassaden dar. Bei einem Abriss ginge auch für die Bewohnerschaft des Westends ein vertrautes Symbol der Nachkriegsmoderne verloren. Anlässlich einer großen Wohnungsbauveranstaltung im Jahr 2018, die in der Matthäuskirche stattfand, hatte sich aus diesem Grund nicht nur die Gemeinde, sondern auch der damalige Planungsdezernent Mike Josef für den Erhalt der Kirche ausgesprochen. Hinzu kommt, dass sich insbesondere ein kirchlicher Immobilienverband nicht mehr auf Abrisse und Neubauten fokussieren sollte, sondern aus Nachhaltigkeitsgründen den Erhalt und die Sanierung kirchlicher Bausubstanz priorisieren sollte. Der Ortsbeirat 1 weist zurecht auf den bei Abriss und Hochhausneubau zu befürchtenden zusätzlichen CO2-Ausstoß, auf extremen Baustellenverkehr inklusive Sondermülldeponierung, auf die extrem starke und klimaschädliche bauliche Verdichtung in Messenähe und die zusätzlichen Tiefgaragenparkplätze hin.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2025OFOF 1197/2Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. September 2025Sie sind hier
    OMOM 7382Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!
    Direktanregung
  3. 14. November 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1921Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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