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Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!

Vorlagentyp: OFCDU
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Antrag zur Rettung der Matthäuskirche und fordert den Magistrat auf, Lösungen für den Erhalt des historischen Gebäudes zu finden. Ziel ist es, den Abriss zu vermeiden und neue Nutzungsmöglichkeiten zu entwickeln.

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Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

Der Ortsbeirat 2 schließt sich hiermit dem Antrag des Ortsbeirats 1 (OM 7161 vom 24.6.25) an.

Der Magistrat wird gebeten,

  1. erneut auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen und eine Lösung zum Erhalt der historischen Matthäuskirche an der Friedrich-Ebert-Anlage zu suchen. Ggf. sollte auf andere Ergebnisse des Architektenwettbewerbs zurückgegriffen werden, die den Erhalt von Kirche und Kirchturm vorsahen.
  2. den Erhalt des Gebäudes bauplanungsrechtlich neu festzuschreiben.
  3. den (noch nicht abgeschlossenen) Kaufvertrag mit dem Immobilienunternehmen Becken hinsichtlich des Bereichs des Kirchenareals rückabzuwickeln und die Kirche möglichst so freizustellen, dass auch attraktiver Grünraum in diesem hochverdichteten messenahen Areal entsteht.

Das Ziel muss sein, auf den Abbruch der erhaltenswerten Bausubstanz der Matthäuskirche zu verzichten und stattdessen zusammen mit dem Regionalverband neue, auch zivilgesellschaftliche Nutzungsmöglichkeiten zu erarbeiten (z.B. Kirche als "kühler Ort"). Für Umbau und Umnutzung von kirchlichen Gebäuden gibt es bundesweit hervorragende Beispiele.

Begründung

Die Matthäuskirche ist nicht nur für die Menschen im Gallus, sondern auch im Westend ortsbildprägend - auch wenn sie aufgrund von Kriegszerstörung und Nachkriegs-Wiederaufbau leider nicht unter Denkmalschutz steht. Die Kirche an der Friedrich-Ebert-Anlage/ Ecke Hohenstaufenstraße ist das einzige noch verbliebene Historische Gebäude im Umfeld extremer Hochhausneubauten - neben dem Alten Polizeipräsidium, das unter Denkmalschutz steht und ebenfalls dringend vor dem Verfall zu schützen wäre. Die Matthäuskirche stellt derzeit durch Form und Farbe und insbesondere durch das goldene Kreuz einen wichtigen städtebaulichen Kontrast zu den glatten Neubaubürofassaden her. Bei Abriss ginge für die Bewohnerschaft auch des Westends ein vertrautes Symbol der Nachkriegsmoderne verloren. Anlässlich einer großen Wohnungsbau-Veranstaltung im Jahr 2018, die in der Matthäuskirche stattfand, hatte sich aus diesem Grund nicht nur die Gemeinde, sondern auch der damalige Planungsdezernent Mike Josef für den Erhalt der Kirche ausgesprochen. Hinzu kommt, dass sich insbesondere ein kirchlicher Immobilienverband nicht mehr auf Abrisse und Neubauten fokussieren sollte, sondern aus Nachhaltigkeitsgründen den Erhalt und die Sanierung kirchlicher Bausubstanz priorisieren sollte. Der Ortsbeirat 1 weist zurecht auf den bei Abriss und Hochhausneubau zu befürchtenden zusätzlichen CO2-Ausstoß, auf extremen Baustellenverkehr inklusive Sondermülldeponierung, auf die extrem starke und klimaschädliche bauliche Verdichtung in Messenähe und die zusätzlichen Tiefgaragen-Parkplätze hin.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2025Sie sind hier
    OFOF 1197/2Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. September 2025OMOM 7382Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!Direktanregung
  3. 14. November 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1921Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 42 · 08.09.2025
TO I, TOP 31
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7382 2025 Die Vorlage OF 1197/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFDP
Enthaltung:
LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Ablehnung); Linke und BFF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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