Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt lehnt den Abriss der Matthäuskirche ab und unterstützt gleichzeitig den (Teil-)Erhalt des historischen Gebäudes. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die den Denkmalschuty wahren und neue Nutzungen des Areals ermöglichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Folgende Stellungnahme zu gleicher Fragestellung wurde im Juli 2025 an den Ortsbeirat 1 übermittelt:
Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat den Evangelischen Regionalverband bei der Auslobung und Durchführung des Wettbewerbes zum Matthäusareal intensiv begleitet. Im Rahmen des Wettbewerbes wurden die Themen Identitätsstiftung des vorhandenen Kirchenbaus, Abbruch oder Wiederverwendung erhaltenswerter Bausubstanz und graue Energie sowie die unter Denkmalschutz stehenden Bauteile intensiv betrachtet. Der Evangelische Regionalverband als Mitausloberin des Wettbewerbs hat sich nach sorgfältiger Abwägung dazu entschlossen, das bestehende Kirchengebäude zur Disposition zu stellen, gleichzeitig aber auch die Wettbewerbsteilnehmenden ermutigt, Lösungen zum (Teil-)Erhalt zu entwickeln. Der Denkmalschutz soll und wird unberührt bleiben. Der Magistrat hat diese Vorgaben mitgetragen.
Von daher muss es der Magistrat ablehnen, im Nachgang des Planungswettbewerbes auf die Eigentümer:innen des Areal mit dem Ziel zuzugehen auf einen Abriss der Matthäuskirche zu verzichten und den (vollständigen) Erhalt zu propagieren. Er hat sich in der jüngeren Vergangenheit bereits anderweitig positioniert. Selbstverständlich steht es dem Ortsbeirat frei, mit seinem Anliegen direkt auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2025OFOF 1197/2Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 8. September 2025OMOM 7382Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!Direktanregung
- 14. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1921Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab