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Einmündung Mainkurstraße/Ringelstraße verkehrssicher gestalten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.01.2020

Anregung Ortsbeirat

Gefährliche Ecke an der Mainkurstraße von Westen kommend auf die Ringelstraße entschärfen

Details im PARLIS OM_5633_2020
20.04.2020

Stellungnahme des Magistrats

Gefährliche Ecke an der Mainkurstraße von Westen kommend auf die Ringelstraße entschärfen

Details im PARLIS ST_771_2020
14.11.2022

Antrag Ortsbeirat

Einmündung Mainkurstraße/Ringelstraße verkehrssicher gestalten

Details im PARLIS OF_252-4_2022
29.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Einmündung Mainkurstraße/Ringelstraße verkehrssicher gestalten

Details im PARLIS OM_3204_2022
24.03.2023

Stellungnahme des Magistrats

Einmündung Mainkurstraße/Ringelstraße verkehrssicher gestalten

Details im PARLIS ST_772_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3204 entstanden aus Vorlage: OF 252/4 vom 14.11.2022 Betreff: Einmündung Mainkurstraße/Ringelstraße verkehrssicher gestalten Vorgang: OM 5633/20 OBR 4; ST 771/20 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die gefährliche Ecke an der Mainkurstraße von Westen kommend auf die Ringelstraße verkehrssicher zu gestalten.

Begründung:

An der Einmündung der Mainkurstraße in die Ringelstraße kommt es wiederholt zu Gefahrensituationen zwischen Pkw- und Radverkehr. Eine Maßnahme, diese zu entschärfen, ist, auf der linken Ecke bei der Einmündung der Mainkurstraße in die Ringelstraße in Fahrtrichtung zumindest eine Sperrfläche zu markieren. In der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 771, hatte dieser bereits zugesagt, der Anregung des Ortsbeirats zu entsprechen und im Kreuzungsbereich Mainkurstraße/Ecke Ringelstraße eine Sperrfläche zu markieren und eine Absicherung durch Poller vorzunehmen. Der Stellungnahme zufolge sollten die Arbeiten im Sommer 2020 umgesetzt werden. Bis dato ist dies nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5633 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 771 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 772