Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 302/15 Betreff: Haushalt 2024/2024 Baukostenzuschuss für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG Nieder-Eschbach e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Baukostenzuschuss in Höhe von EUR 20.000 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahre 2024 für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG Nieder-Eschbach e.V. -anliegend in der Heinrich-Becker-Straße auf dem Sportgelände neben dem Freibad Nieder-Eschbach- zu gewähren, um die Ausbildungstätigkeit von Nichtschwimmern zu Schwimmern, von Schwimmern zu Rettungsschwimmern zu unterstützen sowie die Ausbildungstätigkeiten für Helfer im Katastrophenschutz der Stadt Frankfurt weiterhin sicherzustellen. Durch den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte wird u.a. ein Ausbildungsraum (80 qm) geschaffen, der den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften entspricht und für Ausbildungstätigkeit extern und intern für die DLRG Nieder-Eschbach e.V. als auch für den DLRG Bezirk Frankfurt am Main e.V. genutzt werden kann. Sollten im laufenden Jahr 2024 nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sind diese im Jahr 2025 bereitzustellen. Die DLRG Nieder-Eschbach e.V. als gemeinnütziger Verein kann dieses große Bauprojekt finanziell nicht ohne zusätzliche Unterstützung stemmen. Begründung: Die DLRG Ortsgruppe Nieder-Eschbach e.V. wurde 1969 gegründet und ist somit seit 55 Jahren in Nieder-Eschbach für die Ausbildung von Kindern zu guten und sicheren Schwimmern und Erwachsene zu guten Schwimmern und Rettungsschwimmern tätig. Aktuell betrachtet sie 606 aktive und passive Mitglieder als stabile Basis für ihre Arbeit. Weiterhin betreut sie seit vielen Jahren das Freibad Nieder-Eschbach im Rahmen der Wasseraufsicht für die Bäderbetriebe Frankfurt als Dienstleister und hat somit zum Erhalt des Freibades beigetragen. Die Wasseraufsicht wird schon mehr als 20 Jahre von der DLRG Nieder-Eschbach e.V. gestellt. Weiterhin bietet die DLRG Nieder-Eschbach e.V. Anfänger- und Rettungsschwimmkurse an und veranstaltet für Kinder und Jugendliche zweimal in der Woche ein Schwimmtraining. Wenn das Freibad im Winter nicht mehr zur Verfügung steht, wird ein Ausbildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Ausbildung- und Rettungsstation angeboten. Zusätzlich wird auch Ausbildung in Erster Hilfe angeboten, im vergangenen Jahr wurden über 300 Teilnehmer ausgebildet. Neben der Ausbildung sind in der Ausbildungs- und Rettungsstation das gesamte Ausbildungsmaterial, die Verwaltung und alle Einsatzmittel untergebracht. Neben einem Einsatzfahrzeug ist noch ein weiteres Einsatzfahrzeug des DLRG Bezirks Frankfurt am Main e.V. dort untergebracht. Das Fahrzeug ist für die Strömungsrettung ausgestattet und kommt häufig mit Einsatzkräften aus Nieder-Eschbach an der Nidda oder am Main zum Einsatz. Wegen des schlechten baulichen Zustandes der bisherigen zweiten Dachhälfte und wegen des zusätzlichen Platzbedarfes muss der lange geplante Dachausbau nun vorangetrieben werden. Es wird ein großer geräumiger Ausbildungsraum (ca. 80 qm) geschaffen, wo neben interner Ausbildung auch Ausbildungen für den DLRG Bezirk Frankfurt am Main sowie für Berufsgenossenschaftliche Erste - Hilfe - Kurse stattfinden werden. Zudem werden in diesem Raum dann auch die nach Satzung der DLRG erforderlichen Versammlungen der Ortsgruppe stattfinden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 302/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 67 2024 Die Vorlage OF 302/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 303/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe an der Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach Vorgang: B 182/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" einzustellen und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter auszustatten. Begründung: Das bisherige Angebot ist nur für Schülerinnen und Schüler des Haupt- und Realschulzweiges gedacht und sollte für die Gymnasialschüler erweitert werden (s.a.: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182). Weiterhin ist wegen der angestiegenen Schülerzahl eine Erweiterung des Angebots notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 303/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 68 2024 Die Vorlage OF 303/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Anknüpfend an die Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1785, wird im Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" eingestellt und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter ausgestattet. Die für 2023 bewilligten Mittel sind im Haushalt 2024/2025 und darüber hinaus zu verstetigen, die beiden Stellen für die Otto-Hahn-Schule sind zeitnah zu besetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 300/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung, sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte, sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden, oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.21 wurde von Seiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90%) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, so dass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit 2 Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2024 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 292/15 Betreff: Fragen zu den auf dem Parkplatz vor dem alten Rathaus installierten Fahrrad- und Lastenfahrradständern - Verschwendung von Steuergeldern vermeiden Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Erfolgte das Aufstellen der Fahrradständer und Lastenfahrradständer zu Lasten von Parkplätzen vor dem alten Rathaus im Rahmen der Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424 (M 47)? 2. Auf Grundlage welcher Anregung wurden die Fahrrad- und Lastenfahrradständer an dieser Stelle installiert? 3. Wurde vor der Installation eine Evaluierung durchgeführt, um festzustellen, ob diese an dieser Stelle überhaupt benötigt werden? 4. Warum wurde der Ortsbeirat hierzu vorher nicht eingebunden? 5. Welche Kosten haben das Aufstellen der Lastenfahrradständer produziert? 6. Welche Kosten haben das Aufstellen der Fahrradständer produziert? Begründung: Ohne Ankündigung und ohne Beteiligung des Ortsbeirats oder des Ortsvorstehers hat die Stadt Frankfurt gegen den Willen des Ortsbeirats in einer Nacht und Nebel Aktion auf zwei Parkplätzen Fahrradständer und Lastenfahrradständer installiert. Der Ortsbeirat hatte dies auf Antrag (OF 284/15 2020) der Grünen in der Sitzung am 18.09.2020 schon einmal abgelehnt, da sich in unmittelbarer Nähe des alten Rathauses zwei nicht ausgelastete Fahrradabstellmöglichkeiten (direkt an der U-Bahn und vor der Volksbank) befinden, die genutzt werden können. Hingegen bestehen während der Öffnungszeiten des Ordnungsamtes nicht genügend Parkplätze für die Besucher. Erwartungsgemäß werden diese Fahrrad- und Lastenfahrradständer nicht genutzt. Der Ortsbeirat möchte deshalb vorstehende Fragen beantwortet haben, um zukünftig darauf hinwirken zu können, dass seitens des Magistrats keine weiteren Steuermittel verschwendet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 293/15 Betreff: Planungsstand Traglufthalle für das Freibad Nieder-Eschbach Vorgang: OM 3397/23 OBR 15; ST 1522/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Planungsstand einer Traglufthalle für das Freibad Nieder-Eschbach zu berichten und mitzuteilen, wann mit der Errichtung der Traglufthalle gerechnet werden kann. Begründung: In der ST 1522 vom 14.07.2023 heißt es: "Für den Bau der Traglufthalle im Freibad Nieder-Eschbach ist ein Förderantrag für das Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogram des Landes Hessen (SWIM) eingereicht worden. Die Statischen Berechnungen sind abgeschlossen, die Baugenehmigung der Traglufthalle und des damit verbundenen Funktionsgebäudes, liegt den BäderBetrieben Frankfurt vor. Des Weiteren wird die Ausführungsplanung des Funktionsgebäudes bearbeitet und die Ausschreibungen für die Traglufthalle vorbereitet. Gleichzeitig fand eine Sondierungsschürfe im Freibad Nieder-Eschbach statt, um etwaige Schäden an im Erdreich verlegten Leitungen zu verhindern und um die Ankerpunkte der Traglufthalle festzulegen." Mittlerweile sind wieder mehr als sieben Monate vergangen, so dass die Ausführungsplanung so weit fortgeschritten sein dürfte, dass Hoffnung besteht, dass ein konkretes Ausführungsdatum genannt werden kann. Im Frankfurter Norden fehlt es in den Jahreszeiten Herbst, Winter und Frühjahr an geeigneten Wasserflächen zum Schwimmen. Aufgrund des hohen Bedarfes und der aktuellen Diskussionen über zusätzliche Wasserflächen wäre es hilfreich, zeitnah im vorhandenen Freibad Nieder-Eschbach eine Traglufthalle zu installieren. Das Bad könnte damit in Anlehnung an das erfolgreiche Projekt der Traglufthalle Hausen ganzjährig, auch im Rahmen des Schulunterrichts, genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3397 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1522 Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 294/15 Betreff: Fragen zur Umsetzung des Magistratsberichts B 19 (vgl. Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424) Vorgang: M 47/19; B 19/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Errichtung von 2.000 Fahrradparkplätzen pro Kalenderjahr wie in der B19 aus 2024 ausgeführt? 2. Ist beabsichtigt, die Ortsbeiräte vor der Errichtung einzubeziehen? 3. Wird vor der Errichtung eine Evaluierung durchgeführt, ob die Fahrradständer an der entsprechenden Stelle überhaupt benötigt werden? 4. Wie viele Parkplätze sind bislang der Errichtung von Fahrradständen im Rahmen dieser Maßnahme zum Opfer gefallen? 5. Fallen Lastenfahrradparkplätze auch unter dies 2.000 zu errichtende Fahrradständer oder werden diese separat gezählt? 6. Wie viele Kosten produziert diese Maßnahme jährlich? Begründung: Aus der B 19 aus 2024 ist zu entnehmen, dass der Magistrat gehalten ist, "2.000 weitere Fahrradparkplätze pro Kalenderjahr zu entrichten". Im Ortsbeirat besteht begründeter Anlass zu der Sorge, dass diese Fahrradständer ohne Evaluierung, ob diese an den entsprechenden Stellen überhaupt benötigt werden und ohne Einbeziehung des Ortsbeirates auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen errichtet werden. Außerdem bekommt der Ortsbeirat immer wieder abschlägige Antworten zu Sanierungsmaßnahmen auf Spielplätzen oder dem Bieberpark, da kein Geld hierfür vorhanden sei. Deshalb ist es von besonderem Interesse zu erfahren. Wieviel Geld diese Maßnahme jährlich kostet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 19 Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 286/15 Betreff: Verkehrssicherheit Fußweg Deuil-La-Barre-Straße herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert schnellst möglich die Löcher und Stolperfallen des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der "Deuil-La-Barre-Straße" (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) zu beseitigen und die verursachenden offensichtlich abgestorbenen Bäume ersatzlos zu entfernen. Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass die dort auf engstem Raum gepflanzten Bäume sich nicht richtig entwickeln konnten, ihre Wurzeln die Baumscheiben anhoben und das Verbundpflaster unterhöhlt wurde. Es besteht nach unserem Dafürhalten akute Unfallgefahr! Da der benannte Gehweg für Bäume zu schmal ist, bitten wir von Ersatzpflanzungen abzusehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5100 2024 Die Vorlage OF 286/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, GRÜNE, und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 287/15 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma, am Straßenrand des "Ben-Gurion-Rings" vor der Ladenzeile/Ärztehaus Haus Nr: 52 (TEDI-Markt) entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der "Ben-Gurion-Ring" einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr, sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 287/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 284/15 Betreff: Erwerb der neuen Chronik des Heimat- und Geschichtsvereins Nieder-Eschbach für die Stadtteilbibliothek in der Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach, Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat wird gebeten, für die neuen Chronik des Heimat- und Geschichtsvereins Nieder-Eschbach aus dem Ortsbeiratsbudget bis EUR 100,00 zur Verfügung zu stellen, um diese zu erwerben und der Stadtteilbibliothek in der Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die neue Chronik ist ein Stück Geschichte dieses Stadtteils und sollte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, was in der Auslage der Stadtteilbibliothek in der Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach gewährleistet wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 283 2024 Die Vorlage OF 284/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Betrag von 100 Euro auf einen Betrag von 200 Euro erhöht wird. Weiterhin sollen statt einer Chronik, zwei Chroniken erworben werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 285/15 Betreff: Beseitigung der auf dem Parkplatz vor dem alten Rathaus installierten Fahrradständer Vorgang: OF 284/20 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die auf zwei Parkplätzen vor dem alten Rathaus montierten Fahrradständer und Lastenfahrradständer umgehend wieder zu entfernen und zukünftig den Ortsbeirat oder wenigstens den Ortsvorsteher vor der kostenintensiven Installation solcher Maßnahmen einzubeziehen. Begründung: Ohne Ankündigung und ohne Beteiligung des Ortsbeirats oder des Ortsvorstehers hat die Stadt Frankfurt gegen den Willen des Ortsbeirats in einer Nacht und Nebel Aktion auf zwei Parkplätzen Fahrradständer und Lastenfahrradständer installiert. Der Ortsbeirat hatte dies auf Antrag (OF 284/15) der Grünen in der Sitzung am 18.09.2020 schon einmal abgelehnt, da sich in unmittelbarer Nähe des alten Rathauses zwei nicht ausgelastete Fahrradabstellmöglichkeiten (direkt an der U-Bahn und vor der Volksbank) befinden, die genutzt werden können. Hingegen bestehen während der Öffnungszeiten des Ordnungsamtes nicht genügend Parkplätze für die Besucher. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat deshalb auf, die Fahrradabstellplätze genauso schnell wieder zu entfernen, wie sie angebracht wurden und zukünftig die ortsansässigen Gremien zu beteiligen, damit nicht weitere Steuergelder unnötig verschwendet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.05.2020, OF 284/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5099 2024 Die Vorlage OF 285/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2024, OF 277/15 Betreff: Beseitigung Regenleck alte Turnhalle Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass das Regenleck in der alten Turnhalle der Otto-Hahn-Schule schnell beseitigt wird, damit der Schulsport wie auch der Vereinssport dort wieder stattfinden können. Solle die Reparatur nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, umgehend für eine Ausweichmöglichkeit, zu sorgen. Begründung: Das Dach der alten Turnhalle der Otto-Hahn-Schule ist schon lange marode, was auch schon lange bekannt ist. Die Sanierung lässt weiter auf sich warten und nun ist die Halle durch das Regenleck gar nicht mehr nutzbar. Die Schule benötigt die Halle als Sportstätte und auch die Vereine sind, mangels Ausweichmöglichkeiten, auf die Nutzung dringend angewiesen. Hier muss schnell Abhilfe geschaffen oder bis zum Abschluss der ohnehin bevorstehenden Sanierungsarbeiten eine Ausweichmöglichkeit gefunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4976 2024 Die Vorlage OF 277/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2024, OF 278/15 Betreff: Mehr Hortplätze zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Nieder-Eschbach im Bereich der Ausbauplanung für Grundschulkinder berücksichtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Hortplatzsituation im Stadtteil Nieder-Eschbach signifikant zu verbessern und allen Kindern, die eine Nachmittagsbetreuung benötigen, diese auch zu gewährleisten. Hierzu soll die Versorgungsquote zum nächsten Schuljahr 2023/2024 deutlich angehoben werden; 2. die Schülerzahlentwicklung an der Michael-Grzimek-Schule, die ab dem kommenden Schuljahr wahrscheinlich wieder fünfzügig wird, neu zu ermitteln und anhand der ermittelten Prognosen ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu schaffen. Begründung: Die Hortplatzsituation im Frankfurter Stadtteil Nieder-Eschbach ist nach wie vor prekär. Für das kommende Schuljahr 2023/2024 sind wieder viele Eltern auf der Suche nach einer geeigneten Nachmittagsbetreuung für ihre Grundschulkinder. Da in Nieder-Eschbach durch die vielen Neubaugebiete und den Generationenwechsel immer mehr Kinder eingeschult werden und deren Eltern größtenteils auf eine Nachmittagsbetreuung angewiesen sind, ist der Magistrat dazu aufgefordert, die Hortplatzsituation signifikant zu verbessern und die Versorgungsquote deutlich anzuheben. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, die Schülerzahlentwicklung an der Michael-Grzimek-Schule, die ab dem kommenden Schuljahr erstmals fünfzügig wird, neu zu ermitteln und anhand der ermittelten Prognosen ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu schaffen. Bedauerlicherweise musste aufgrund von Personalnot, eine Gruppe in der Außenstelle der Kita St. Stephanus schließen (Pumagruppe). Obwohl die zuständige Dezernentin, Frau Weber, bereits vor über einem Jahr zugesagt hatte, sich um eine Wiederbelebung zu kümmern, ist diese bislang nicht erfolgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 278/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4977 2024 Die Vorlage OF 278/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 100/15 Betreff: Einbau von Luftfiltern in den örtlichen Schulen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Luftfilter in unseren ortsansässigen Schulen zu installieren. Nach den neusten Vorgaben wären dies die Schuljahre 1. bis 6. Schulklasse. Auch Luftfilter für städtische Kitas wären sehr wichtig. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, umgehend zu berichten, warum das Vorhaben bisher nicht umgesetzt wurde. Begründung: Da wir uns bald im 2.Jahr der Covid-Pandemie befinden, halten wir dies für sehr wichtig und erwarten hier eine zeitnahe Umsetzung. Es wurden hier seit 2020 Versprechungen gemacht zu diesem Thema, aber leider wurden noch keine Luftfilter eingebaut. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2022, OF 102/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 100/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1604 2022 1. Die Vorlage OF 100/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 102/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 102/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Zusätzlich benötigt die Otto-Hahn-Schule zeitnah noch 15 mobile Luftfilter, da installierte Luftfilter des Öfteren ausfallen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 96/15 Betreff: Umbau und Sanierung des öffentlichen WC in Nieder-Eschbach an der U-Bahn-Haltestelle (Prager Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Aus dem laufenden Haushalt 2021/2022 werden EUR 90.000 investive Mittel für einen Vandalismus sicheren Umbau und die Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach bereitgestellt. Mit der Sanierung soll noch im 1. Halbjahr 2022 begonnen werden. Dem Ortsbeirat 15 ist vor Baubeginn der Maßnahmen in einem Sachstandsbericht der Gestaltungsentwurf der neuen Toilettenanlage zur Kenntnis zu geben. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang an die noch ausstehende Beantwortung des zum zukünftigen Betrieb zusätzlichen Prüfungsauftrags EA 42/2018 vom 19.01.2018 erinnert. Hier wurde seitens des Ortsbeirats darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Deutsche Städte Medien GmbH Frankfurt am Main oder ähnliche Anbieter im Rahmen der seinerzeit ergangenen Neukonzession hinsichtlich Werbung in der Stadt dann in und an der Toilettenanlage zur Deckung laufender Kosten beteiligt kann. Ferner zu prüfen, ob beim zukünftigen Betrieb beispielsweise ein Drehkreuz für eine "Benutzungsgebühr" von beispielsweise EUR 0,50 bis EUR 1,00 mit oder ohne Wertgutschein von EUR 0,50 (z.B. wie bei Sanifair an Autobahnraststätten oder im HBF) eingerichtet werden kann. Der Gutschein könnte dann beispielsweise beim U-Bahn-Kiosk beim Kauf diverser Produkte eingelöst bzw. angerechnet werden. Im Gegenzug könnten diese Betreiber dann z.B. den Schließdienst der Toilettenanlage übernehmen. Begründung: Die öffentliche Toilettenanlage ist seit längerem außer Betrieb. Seit eines größeren Vandalismus-Schadens Ende 2010 gab es immer wieder Vorstöße zur Fortführung dieser Bedürfnisanstalt, deren Notwendigkeit bei allen beteiligten städtischen Ämtern sowie uneingeschränkt vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach gerade für diesen hoch frequentierten ÖPNV-Kreuzungsbereich stets bejaht wurde. Es wurden seither seitens des Liegenschaftsamtes, später ABI, mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen je nach Standard und Umfang lagen dabei zwischen EUR 80.000 Euro und EUR 125.000. Der Vandalismus sichere Neubau der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach wurde bisher u.a. unter Hinweis des noch vorzustellenden gesamtstädtischen Ergebnisberichtes "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" (siehe zuletzt Zwischenbericht B 100 vom 12.03.2021) leider noch immer nicht begonnen und immer wieder verschoben. Wann nunmehr die hier angekündigte Vorlage an die STVV letztendlich eingebracht wird, bleibt mit großem Unverständnis leider weiter abzuwarten. Dies gilt vor allem auch deshalb, da sich laut Bericht der FNP vom 27.12.2021 das neue Konzept erneut verzögern. Vor dem Hintergrund, dass diese öffentliche Toilettenanlage auf jeden Fall saniert werden muss und auch aufgrund des exponierten Standortes und Lage auch bereits Inhalt des städtischen Toilettenkonzeptes ist, ist eine erneute Rückstellung des Vorhabens der Sanierung und Wiederinbetriebnahme der öffentlichen Bedürfnisanstalt an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach nicht mehr zu vertreten und ein weiteres Abwarten nicht zielführend. Das Projekt ist stattdessen nunmehr zeitnah umzusetzen. Diese unendliche Geschichte muss aus Sicht vieler Nieder-Eschbacher und vieler Nutzer des ÖPNV (U-Bahn und Bus) jetzt ein Ende haben! Daher sind zur Umsetzung bereits ausreichend Mittel aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. So ist auch eine aktuelle Aussage zum Umfang der bisherigen Planungen für den Betrieb der Toilettenanlage wünschenswert Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 127 2022 Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 97/15 Betreff: Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler im Ortsbezirk 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert umgehend alle nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass allen Schülerinnen und Schülern des Ortsbezirks 15 ein Impfangebot gemacht werden kann. Dazu soll durch ein mobiles Impfteam eine Impfaktion für Schülerinnern und Schüler durchgeführt werden. Die nötigen Unterlagen zur Aufklärung über die Impfung sollten den Erziehungsberechtigten bereits jetzt schon weitergebeben werden. Zu beachten wäre auch, dass Aufklärungsunterlagen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Den Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren gibt es bereits seit Sommer 2021 und den für jüngere Kinder seit November 2021. Deshalb sollte allen impfwilligen Schülern ein niederschwelliges Impfangebot gemacht werden. Gerade die 12-15jährigen Schüler haben in der Coronazeit viel Präsenzunterricht verpasst, da sie sich viele Monate im Homeschooling befanden. Die Schäden für ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung sind kaum abzusehen und werden sicherlich hoch sein. Umso wichtiger ist es, dass der Präsenzunterricht in Klassenstärke in Schulen aufrechterhalten bleibt. Ein breites Impfangebot, das unkompliziert und schnell in der Schule vor Ort zur Verfügung steht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Über die Schule kann Aufklärung und Hilfestellung geleistet werden, so dass Kinder und Jugendlichen (selbstverständlich im Beisein der Eltern, sofern gewünscht) ohne lange Wartezeiten, ohne lange Wege und ohne einen komplizierten Anmeldeprozess schnell geimpft werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1378 2022 Die Vorlage OF 97/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 98/15 Betreff: Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der Homburger Landstraße rechtsseitig, von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg, Parkflächenmarkierungen anzubringen. Begründung: Die Anbringung von Parkflächenmarkierungen ist dringen erforderlich, da einige Verkehrsteilnehmer so nah an der Verkehrsinsel parken, dass ein Durchkommen für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise Traktoren, nicht mehr möglich ist. Außerdem ist die Strecke zwischen der Verkehrsinsel und dem Urseler Weg relativ lang. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge, die von der Anna-Lindh-Allee kommen sich vorfahrtswidrig an den entgegenkommenden Fahrzeugen vorbeiquetschen, währen die bevorrechtigten Fahrzeuge auf den Grünstreifen ausweichen müssen. Zu diesem "Vorbeiquetschen" kommt es auch deshalb, weil die Strecke der parkenden Fahrzeuge lang ist und man in Stoßzeiten lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Ein geordnetes Parksystem könnte Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1379 2022 Die Vorlage OF 98/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Homburger Landstraße rechtsseitig von der Anna-Lindh-Allee kommend Richtung Nieder-Eschbach, zwischen der zweiten Verkehrsinsel nach dem Ortsschild und dem Urseler Weg Parkflächenmarkierungen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 99/15 Betreff: Restaurierung des Grabmals des Herrn Conrad Wilhelm Finsel (geboren am 27.01.1793 in Nieder-Eschbach, gestorben am 22.10.1859) Der Ortsbeirat möge beschließen: aus dem Budget des Ortsbeirats wird für die Restaurierung des Grabmals des Herrn Conrad Wilhelm Finsel auf dem Friedhof Nieder-Eschbach ein Betrag von maximal EUR 1.500,00 bereitgestellt? Begründung: Der Heimat- und Geschichtsverein Nieder-Eschbach e.V. hat sich beim Denkmalamt darum bemüht, das Grabmal des Herrn Conrad Wilhelm Finsel wieder sichtbar zu machen. Herr Finsel emigrierte im Alter von 17 Jahren, ohne Geld und ohne Sprachkenntnisse nach Bristol in England. Mit 24 Jahren heiratete er dort und wurde Vater von 6 Kindern. Beruflich machte er eine Karriere vom Hilfsarbeiter zum Besitzer der größten Zuckerfabrik in England. Er verdiente zwar viel Geld, spendete aber auch viel Geld für wohltätige Zwecke in Bristol. "The Good Conrad Finzel" wurde zum geflügelten Spruch in ganz Bristol. So oft als möglich besuchte er seinen Heimatort. Gestorben ist er am 22.10.1859 in Wiesbaden. Ein außergewöhnlicher Mann hat in seinem Geburtsort Nieder-Eschbach ein außergewöhnliches Grab bekommen. Es ist denkmalgeschützt und das älteste Grab auf unserem Friedhof. Bedauerlicherweise verfällt das Grabmal zunehmend und die Inschrift ist nicht mehr lesbar. Das Denkmalamt ist nunmehr vom Grünflächenamt darauf aufmerksam gemacht worden, dass es sich als Eigentümer bereit erklärt, eine behutsame und fachgerechte Restaurierung des Grabmals beim Denkmalamt zu beantragen und die Durchführung auch zu koordinieren, jedoch kann es selbst keine Mittel dafür in Aussicht stellen. In der Vergangenheit haben sich in vergleichbaren Fällen aber auch schon zuständige Ortsbeiräte zur Finanzierung aus ihrem Budget bereit erklärt. Es ist davon auszugehen, dass die umfangreiche eingetiefte Schrift auf dem Sarkophagdeckel einiges über Leben und Wirken von Herrn Finzel verrät. Wenn es gelingen sollte, diese bei einer behutsamen Reinigung wieder leserlich zu machen, wäre das Gedenken an Herrn Finzel auf diesem Wege wiederherstellbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 99/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 84 2022 Die Vorlage OF 99/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zur Verfügung gestellte Betrag maximal 800 Euro beträgt und der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, das Grabmal gemäß beigefügtem Angebot restaurieren zu lassen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 95/15 Betreff: Entschärfung der Hochwassersituation am Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Situation des Hochwassers am Eschbach durch folgende Maßnahme entschärft werden kann. Auf der dem Sportplatz zugewandten Seite ist zwischen Straße und Bach ein kleiner Damm, so dass das durch die Fehlkonstruktion der Brücke angestaute Wasser auf den Parkplatz und nicht zurück in den Bach fließt. Unterbricht man den Damm an ein oder zwei geeigneten Stellen, kann das Wasser zurück in den Bach fließen und überschwemmt nicht Parkplatz und Keller der anliegenden Häuser. (genauer Ort: Heinrich Becker Straße, zwischen Brücke zu Auf dem Ried und Parkplatz des Schwimmbads) Begründung: Gegen den Willen des Ortsbeirates wurde an der o.g. Stelle eine falsch dimensionierte Brücke gebaut, die den Erfordernissen nicht gerecht wird. Durch die beschriebene einfache Maßnahme kann die Situation verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 95/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 92/15 Betreff: Installation eines Umlaufgitters auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Nr. 7) statt des Pollers ein geeignetes Umlaufgitter zu errichten, welches den Fahrradverkehr abbremst und die Durchfahrt für größere u.a. motorisierte Fahrzeuge verhindert. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass ein Durchkommen von Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwägen, Lastenfahrrädern uä noch möglich bleibt. Die Belange der Feuerwehr müssen natürlich berücksichtigt werden. Begründung: Vor einigen Jahren wurde an dieser Stelle das Drängelgitter abgebaut, da für Rollstuhlfahrer, Rollatoren, Kinderwägen usw kaum ein Durchkommen war. Stattdessen steht jetzt an dieser Stelle ein Poller, der bedauerlicherweise auch für ein zügiges Durchkommen von Fahrradfahrern und motorisierten Fahrzeugen sorgt. Dadurch kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen dem fahrenden und dem laufenden Verkehr. Auf diesem Teilstück existiert kein Gehweg und durch das ursprüngliche Drängelgitter sollten genau solche Situationen verhindert werden. Dort wohnen viele Familien mit kleinen Kindern, weshalb ein Teil der Straße regelmäßig von spielenden Kindern genutzt wird (ein Bürgersteig existiert dort nicht). Viele Radfahrer zeigen hierfür kein Verständnis und rasen ohne Rücksicht zu nehmen einfach hindurch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1146 2021 Die Vorlage OF 92/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 94/15 Betreff: AEDs an geeigneten Stellen in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 420/21 OBR 15; ST 1946/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend in einer Kooperation mit den Bäderbetrieben und der DLRG Nieder-Eschbach die Installation, die Schulung der Nutzergruppen sowie Unterhalt und Wartung eines AED zu regeln. Begründung: Der OBR wünschte die Installation von AEDs an geeigneten Stellen in Nieder-Eschbach. In der o.g. Stellungnahme wurde wegen der unmittelbaren Nachbarschaft der Sportanlage, des Freibades und der Räume der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) diese Stelle als geeignet bezeichnet. Weiterhin stellt der Magistrat fest, "... es wäre denkbar ... einen AED aufzustellen". Hierzu stellt der OBR fest, dass Handeln in diesem Zusammenhang sinnvoller ist als alleiniges Nachdenken ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1147 2021 Die Vorlage OF 94/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 87/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Renaturierung Eschbach "100 wilde Bäche" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wie weit die Planung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den Eschbach vorangeschritten und welche Maßnahmen konkret geplant sind. Sind die Maßnahmen nach dem Maßnahmen-Steckbrief zur Gewässerstruktur, Anhang 10 Maßnahmenprogramm 2021-2027 (ab Seite 639) https://flussgebiete.hessen.de/fileadmin/dokumente/4_o effentlichkeitsbeteiligung/Entwurf_MP_2021-2027/mp_anhang_10_Massnahmensteckbrie fe_nach_WasserkoerpernNEU.pdf schon in der planerischen Umsetzung und welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant? Begründung: Die seit Ende des Jahres 2000 geltende europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den sogenannten "guten Zustand" für das Grundwasser und die Oberflächengewässer. Ziel der WRRL ist die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer bis Ende 2027. Dies bedeutet: - für die Bäche, Flüsse und Stehgewässer die Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials und des guten chemischen Zustandes, - für das Grundwasser die Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustandes, - eine Verschlechterung des Zustandes der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ist zu verhindern. Der Eschbach erfüllt diese Kriterien noch nicht. Um die Ziele der WRRL zu erreichen ist der Eschbach in das Landesprogramm "100 wilde Bäche" aufgenommen worden. Die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) wurde von der Landesregierung beauftragt, die Gemeinden bei der Umsetzung der WRRL "100 wilde Bäche" zu unterstützen. Ziel muss es sein, die Gewässerqualität (chemischer Zustand) deutlich zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 238 2021 Die Vorlage OF 87/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 80/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Gehweges zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1138 2021 Die Vorlage OF 80/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 6 CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP