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Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Vorschlag betrifft den Einsatz von Elektrobussen auf den Buslinien 27 und 29 in Nieder-Eschbach. Durch den Umstieg auf Elektrobusse wird eine erhebliche Reduzierung von Feinstaub und CO₂-Emissionen sowie eine Verbesserung der Lebensqualität in Wohngebieten angestrebt.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sich bei VGF und traffiQ dafür einzusetzen, dass die in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29 künftig ausschließlich mit Elektrobussen betrieben werden.

Begründung

Der Umstieg auf elektrisch betriebene Busse leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Reduzierung von Feinstaub und CO₂-Emissionen sowie zur Verringerung der Lärmbelastung in Wohngebieten. Gerade an den Endhaltestellen in Nieder-Eschbach, an denen Busse häufig im Stand laufen oder rangieren, ist die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner besonders spürbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. August 2025OFOF 376/15Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach endenden BuslinienOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. September 2025Sie sind hier
    OMOM 7351Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29
    Direktanregung
  3. 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1823Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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