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Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach

17.01.2025 | Aktualisiert am: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6323 entstanden aus Vorlage: OF 343/15 vom 02.01.2025 Betreff: Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach mit einer Beleuchtung zu versehen. Begründung: Im Dezember 2024 wurde die Traglufthalle im Freibad Nieder-Eschbach eröffnet. Bürger besuchen daher jetzt auch in der dunklen Jahreszeit das Freibad. Für die Anreise nutzen sie u. a. das Fahrrad. Unmittelbar links vom Eingang des Freibades befinden sich Fahrradständer, die nicht mit einer Beleuchtung versehen sind. Bisher war dies ausreichend, da das Freibad nur im Sommer genutzt werden konnte. Durch die neue Traglufthalle kann das Freibad nun auch außerhalb der Sommermonate von 06:30 Uhr bis 20:00 Uhr genutzt werden, sodass die Öffnungszeiten teilweise in die dunklen Morgen- und Abendstunden fallen. Um während der Dunkelheit das Sicherheitsgefühl der Schwimmgäste zu erhöhen und um die abgestellten Fahrräder besser vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen, sollten die Fahrradständer mit Beleuchtung versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 809 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 52-1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach

02.01.2025 | Aktualisiert am: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2025, OF 343/15 Betreff: Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach mit Beleuchtung zu versehen. Begründung: Im Dezember 2024 wurde die Traglufthalle im Freibad Nieder-Eschbach eröffnet. Bürger besuchen daher jetzt auch in der dunklen Jahreszeit das Freibad. Für die Anreise nutzen sie u. a. das Fahrrad. Unmittelbar links vom Eingang des Freibades befinden sich Fahrradständer, die nicht mit einer Beleuchtung versehen sind. Bisher war dies ausreichend, da das Freibad nur im Sommer genutzt werden konnte. Durch die neue Traglufthalle kann das Freibad nun auch außerhalb der Sommermonate von 06:30 bis 20:00 Uhr genutzt werden, so dass die Öffnungszeiten teilweise in die dunklen Morgen- und Abendstunden fallen. Um während der Dunkelheit das Sicherheitsgefühl der Schwimmgäste zu erhöhen und um die abgestellten Fahrräder besser vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen, sollten die Fahrradständer mit Beleuchtung versehen werden. Foto: Dr. Heinz Bellendorf Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6323 2025 Die Vorlage OF 343/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Rücknahme der Ausdünnung/Fahrplananpassungen der UBahnLinien U 2 und U 8

31.12.2024 | Aktualisiert am: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2024, OF 340/15 Betreff: Rücknahme der Ausdünnung/Fahrplananpassungen der U-Bahn-Linien U 2 und U 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH dafür einzusetzen, die seit dem 15.12.2024 geltende Taktung der U-Bahnlinien U2 und U8 zurückzunehmen und die ursprünglichen Intervalle von 7,5 Minuten für die U2 und 10 Minuten für die U8 wieder einzuführen. Begründung: Im Zuge der jüngsten Fahrplanänderungen wurden die Intervalle der U-Bahnlinien U2 und U8 verlängert. Konkret betrifft dies die U2, die nun alle 10 Minuten statt wie bisher alle 7,5 Minuten verkehrt, sowie die U8, deren Intervalle sich von 10 Minuten auf 15 Minuten verlängert haben. Durch die verlängerten Intervalle kommt es zu einer Verdichtung der Fahrgastzahlen, insbesondere zu Stoßzeiten. Die Züge sind häufig überfüllt, was nicht nur den Fahrkomfort erheblich mindert, sondern auch die Sicherheit der Fahrgäste beeinträchtigt. Insbesondere ältere Menschen, Kinder oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind von den vollen Zügen besonders betroffen. Eine unzureichende Taktung führt langfristig zu einer geringeren Akzeptanz des Systems. Wenn sich die Fahrgäste nicht mehr auf schnelle Verbindungen verlassen können, führt es dazu, dass mehr Menschen auf das Auto umsteigen, um ihre Ziele zu erreichen. Eine schlechtere Taktung der U-Bahn wirkt damit kontraproduktiv gegenüber den Zielen der Stadt, den ÖPNV auszubauen und den Individualverkehr zu reduzieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 340/15 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und BFF gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach für die Schülerinnen und Schüler der MichaelGrzimekSchule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025

31.12.2024 | Aktualisiert am: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2024, OF 341/15 Betreff: Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach für die Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025 den Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach absolvieren können. Begründung: Das Nieder-Eschbacher Schwimmbad ist nun überdacht, so dass so schnell als möglich der Schwimmunterricht für die Michael-Grzimek-Schule dort stattfinden sollte. Die Kinder müssen im Moment lange Wege mit dem Bus zum Riedbad nach Bergen-Enkheim zurücklegen. Zum Schwimmunterricht in Nieder-Eschbach könnten die Kindern laufen, was mehr Zeit im Schwimmbad bedeuten und den Bus sparen würde. Die Otto-Hahn-Schule wird im kommenden Schulhalbjahr in Nieder-Eschbach zum Schwimmunterricht gehen. Eltern von Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule berichten jedoch, dass ihre Kinder auch im nächsten Schulhalbjahr mit dem Bus ins Riedbad nach Bergen-Enkheim fahren müssen, was nicht nachvollziehbar ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6321 2025 Die Vorlage OF 341/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Installation von zwei Sitzbänken auf dem Weg entlang des Modellflugplatzes

31.12.2024 | Aktualisiert am: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2024, OF 342/15 Betreff: Installation von zwei Sitzbänken auf dem Weg entlang des Modellflugplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Ortslandwirt, den Betreibern des Modellfluglatzes (Aero-Club Nieder-Eschbach e.V.) und des Ortsvorstehers zwei Sitzbänke auf dem Weg entlang des Modellflugplatzes in Nieder-Eschbach zu installieren. Begründung: Der Weg entlang des Modellflugplatzes ist ein beliebter Spaziergangs- und Erholungsort für die Anwohner von Nieder-Eschbach. Insbesondere ältere Mitbürger sowie Familien mit Kindern nutzen diesen Weg häufig, um sich zu entspannen und die Natur zu genießen und den Modellflugzeugen zuzusehen. Eine Sitzbank an dieser Stelle würde den Besuchern eine willkommene Möglichkeit zur Rast bieten und die Attraktivität des Bereichs als Erholungsort weiter steigern. Ein zusätzlicher Aspekt ist die Zugänglichkeit für Menschen, die aufgrund von Alter oder gesundheitlichen Einschränkungen Schwierigkeiten haben, längere Strecken ohne Pause zu gehen. Eine Sitzbank würde hier eine bedeutende Verbesserung darstellen und den Aufenthalt für viele Spaziergänger angenehmer machen. Wir bitten daher um wohlwollende Prüfung und die zügige Umsetzung dieses Antrags. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6322 2025 Die Vorlage OF 342/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der MichaelGrzimekSchule montieren

29.11.2024 | Aktualisiert am: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6158 entstanden aus Vorlage: OF 333/15 vom 07.11.2024 Betreff: Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der Michael-Grzimek-Schule montieren Vorgang: V 504/22 OBR 15; ST 1436/24 Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die erforderliche Dachsanierung und den Dachausbau zur Herstellung zweier zusätzlicher Klassenräume auf dem Dach Fotovoltaikmodule anzubringen und diese Maßnahmen zügig umzusetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 heißt es: "An der Michael-Grzimek-Schule sind eine erforderliche Dachsanierung und im Anschluss ein Dachausbau zur Herstellung von zwei zusätzlichen Klassenräumen in Planung. ... Die Arbeiten können nach dem Stadtverordnetenbeschluss vergeben werden und sollen im Sommer 2024 starten." Bisher tat sich nichts dergleichen. Das Dach kann geeignet zur Montage von Fotovoltaikmodulen gebaut werden. Diese stellen eine der besten Möglichkeiten dar, unsere Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Derzeit sind ebenfalls solche Module vorhanden. (Geoportal der Stadt Frankfurt, 07.11.2024) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 243 Aktenzeichen: 40-1

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung OttoHahnSchule

29.11.2024 | Aktualisiert am: 23.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6203 entstanden aus Vorlage: OF 336/15 vom 12.11.2024 Betreff: Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, den Zaun hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße in Richtung der Otto-Hahn-Schule so zu erhöhen, dass Fußbälle nicht so leicht darüber fliegen können und damit fast unwiederbringlich verloren sind, da das dahinterliegende Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Begründung: Der Bolzplatz Gladiolenstraße erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Fußbälle beim versuchten Torschuss über das Tor und auch über den dahinterliegenden Zaun, der fast genauso hoch ist wie das Tor, fliegen. Diese Bälle sind dann in der Regel unwiederbringlich verloren, da das Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Es ist Teil der Sportanlage der Otto-Hahn-Schule und befindet sich in einem kaum erreichbaren hinteren Teil der Sportanlage, die für den Publikumsverkehr nicht zugänglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 567 Aktenzeichen: 67-0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Erhaltung Darmstädter Hof

15.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2024, OF 334/15 Betreff: Erhaltung Darmstädter Hof Wir bitten den Magistrat um Auskunft: Trifft es zu, dass es beabsichtigt ist, den im Ortsbezirk 15 als Bürgerhaus genutzten "Darmstädter Hof" zukünftig nicht mehr finanziell zu unterstützen, so dass er für die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht? Begründung: Nieder-Eschbach hat nach seiner Eingemeindung nach Frankfurt am Main kein eigenes Bürgerhaus bekommen, anders als z.B. die Stadtteile Harheim, Nieder-Erlenbach und Bergen. Der im Ortsmittelpunkt gelegene Gasthof mit Veranstaltungsräumen "Darmstädter Hof" hat diese Funktion schon lange inne und wurde und wird von der Stadt Frankfurt deswegen bezuschusst. Würde die finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Frankfurt eingestellt oder reduziert, wäre das für unseren Stadtteil nicht hinnehmbar. Den Fortbestand des "Darmstädter Hofs" sehen wir insgesamt bei Einstellung der städtischen Unterstützung als stark gefährdet. Veranstaltungen aller Art müssten in andere Stadtteile verlegt werden, was völlig inakzeptabel wäre. Für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger würde das das Ende von fußläufig erreichbaren Treffen bedeuten, was einer Vereinsamung weiter Vorschub leisten würde. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1067 2024 Die Vorlage OF 334/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Beendigung von lange währendem Wohnungsleerstand

13.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 338/15 Betreff: Beendigung von lange währendem Wohnungsleerstand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gesetzesvorhaben des Landesgesetzgebers ihm bekannt sind, um lange währenden Wohnungsleerstand zu beenden. Wann ist dann mit einer Umsetzung zu rechnen? Wie ist die Stadt Frankfurt vorbereitet, eine solche Gesetzesvorgabe umzusetzen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 338/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

(Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach

13.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 339/15 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Das westlich, bereits existierende Ende des neuen Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach ist an der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße recht steil. Aus Richtung Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende müssen im unteren Teil und bei der Fahrt um die Kurve auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße sowie bei der Überquerung der Deuil-La-Barre-Straße äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht immer gelingt und Radfahrende unfreiwillig mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Deuil-La-Barre-Straße fahren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten welche Möglichkeiten zur Entschärfung des westlichen Endes des Radweges im genannten unteren Teil und der Einbiegung auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße besonders für aus Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende es gibt. Wie ist eine gefahrfreie Querung der Deuil-La-Barre-Straße an dieser Stelle vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1068 2024 Die Vorlage OF 339/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 CDU und 1 BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung zum Gewerbestandort NiederEschbach

12.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 335/15 Betreff: Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wüst, zeitnah eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besucht und sich dort in der Bürgerfragestunde den Fragen des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach stellt. Hierbei sollen die Ergebnisse, die nach Pressemeldungen im engen Austausch mit den Akteuren vor Ort erarbeitet worden sein sollen, vorgestellt werden. Da der Ortsbeirat hieran nicht beteiligt war, ist es ihm nicht möglich den Bürgerinnen und Bürgern hierüber Auskunft zu geben. Insofern besteht ein großes Interesse an den Ergebnissen der Workshop-Reihe. Begründung: In der FNP vom 13.05.2024 wird hierzu wie folgt ausgeführt: "Die Frankfurter Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst sagt: "In der politischen Arbeit ist Beteiligung ein enorm wichtiges Gut - wir sind auf das Wissen der Menschen vor Ort angewiesen. Umso dankbarer bin ich den motivierten Akteuren in Nieder-Eschbach und der Wirtschaftsförderung Frankfurt, dass sie mit der Workshop-Reihe ein Format ins Leben gerufen haben, in dem offen und vertrauensvoll auch kritische Themen diskutiert werden konnten." Sie schaue zuversichtlich auf die Ergebnisse. "Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam - als Stadt und Gewerbestandort - Maßnahmen auf den Weg bringen können, um den Standort weiterzuentwickeln." Ansgar Roese, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt, ergänzt: "Ein lebendiger und zukunftsfähiger Standort lebt von einer guten Standortgemeinschaft. Gemeinsame Projekte sind somit essenziell. Als Wirtschaftsförderung blicken wir in unserer täglichen Arbeit sehr gerne auf Ergebnisse, die wir im engen Austausch mit den Akteuren vor Ort erarbeitet haben. Mit Unterstützung des Standortmanagements sollen die Resultate nun eine Form erhalten und in gemeinsamen Veranstaltungen mit den ansässigen Akteuren ihre Umsetzung finden. All das trägt nicht nur zu einer nachhaltigen Standortentwicklung bei, sondern stärkt die Gemeinschaft." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6202 2024 Die Vorlage OF 335/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "Frau Stephanie Wüst" der Wortlaut "oder eine zuständige Vertretung" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung OttoHahnSchule

12.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 336/15 Betreff: Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zaun hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule so zu erhöhen, dass Fußbälle nicht so leicht darüber fliegen können und damit fast unwiederbringlich verloren sind, da das dahinterliegende Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Begründung: Der Bolzplatz Gladiolenstraße erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Fußbälle beim versuchten Torschuss über das Tor und auch über den dahinterliegenden Zaun, der fast genauso hoch ist wie das Tor, fliegen. Diese Bälle sind dann in der Regel unwiederbringlich verloren, da das Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Es ist Teil der Sportanlage der Otto-Hahn-Schule und befindet sich in einem kaum erreichbaren hinteren Teil der Sportanlage, die für den Publikumsverkehr nicht zugänglich ist. Foto: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6203 2024 Die Vorlage OF 336/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der MichaelGrzimekSchule montieren

07.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 333/15 Betreff: Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der Michael-Grzimek-Schule montieren Vorgang: V 504/22 OBR 15; ST 1436/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die erforderliche Dachsanierung und den Dachausbau zur Herstellung zweier zusätzlicher Klassenräume auf dem Dach Photovoltaikmodule anzubringen und diese Maßnahmen zügig umzusetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 heißt es: "An der Michael-Grzimek-Schule sind eine erforderliche Dachsanierung und im Anschluss ein Dachausbau zur Herstellung von zwei zusätzlichen Klassenräumen in Planung. ... Die Arbeiten können nach dem Stadtverordnetenbeschluss vergeben werden und sollen im Sommer 2024 starten." Bisher tat sich nichts dergleichen ... Das Dach kann geeignet zur Montage von Photovoltaikmodulen gebaut werden; diese stellen eine der besten Möglichkeiten dar, unsere Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Derzeit sind ebenfalls solche Module vorhanden. (Geoportal der Stadt Frankfurt, 07.11.2024) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6158 2024 Die Vorlage OF 333/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg

01.11.2024 | Aktualisiert am: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 entstanden aus Vorlage: OF 330/15 vom 15.10.2024 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist, Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen", explizit auch auf Wegen zu Schulen, und - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael-Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besuchen, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders für in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Beratung im Ortsbeirat: 15

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes

15.10.2024 | Aktualisiert am: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 331/15 Betreff: Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat zu beauftragen die laufenden Sanierungsarbeiten am Jugendhaus Nieder-Eschbach Am Bügel zu einem möglichst schnellen und qualifizierten Ende bringen. Begründung: Die Sanierungsarbeiten laufen bereits seit mehreren Jahren. Dabei war über lange Zeit nur die Nutzung der Außenanlage gestattet. Selbst die Toiletten waren vollständig gesperrt oder dann teilweise nur mit dem Licht eines Smartphones nutzbar. Aktuell ist immer noch nur ein Teil des EG für die Jugendarbeit nutzbar. Ein Ende dieses Zustandes ist vor Ort nicht absehbar. Eine vollständige Nutzung des gesamten Gebäudes ist jedoch dringend erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 501 2024 Die Vorlage OF 331/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg

15.10.2024 | Aktualisiert am: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 330/15 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen"., explizit auch auf Wegen zu Schulen - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiterer Vorfahrtsstraßen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach Westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael- Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besucht, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6016 2024 Die Vorlage OF 330/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Einsetzung Klimaschutzbeauftragte:r

14.10.2024 | Aktualisiert am: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 332/15 Betreff: Einsetzung Klimaschutzbeauftragte:r Der Magistrat wird gebeten für den Ortsbezirk 15 (und ggf. für alle weiteren Frankfurter Ortsbezirke jeweils) eine:n ehrenamtliche:n Klimaschutzbeauftragte:n, auf Vorschlag des Ortsbeirates, zu ernennen, der/die den Bürger:innen als Anlaufstelle für Anliegen und Fragen zum Klimaschutz dienen kann. Diese Person beschäftigt sich intensiv mit dem betreffenden Themenbereich und kann somit für den Ortsbeirat fachlich unterstützend wirken. Begründung: : Der Klimawandel und seine Folgen werden für viele Menschen zunehmend zu einer Belastung. Diese betrifft immer mehr Lebensbereiche, auch auf kommunaler Ebene. So kam es in Nieder-Eschbach allein in der näheren Vergangenheit beispielsweise vermehrt zu folgenreichen Hochwasserereignissen. Hinsichtlich notwendiger auch präventiver Aktivitäten solch drastischer Ereignisse sowie anderer möglicher Bedrohungslagen betreffend hält der Ortsbeirat 15 eine zusätzliche unterstützende Instanz für dringend geboten. Dies erscheint zusätzlich plausibel, da es sich beim Klimawandel um ein komplexes Themengebiet handelt, dessen Bearbeitung ein gewisses tiefergehendes Wissen erfordert. Das Wissen um Folgen und angemessene Maßnahmen kann einen Vorteil für eine Vielzahl von Bürger*innen mit sich bringen Bereits jetzt schon gibt es für verschiedene wichtige Bereiche - z.B. Kinder - Beauftragte, die eine gewisse Expertise besitzen. Dadurch sind die Beauftragten Ansprechpersonen nicht nur für die Bürger:innen , sondern auch für den Ortsbeirat. Durch Ihre ehrenamtliche Spezialisierung sind sie in der Lage, verschiedene öffentlich-fachliche Termine wahrzunehmen und darüber zu informieren. Auch Klimaschutzbeauftragte würden an Schulungen zu Maßnahmenplanung teilnehmen und einen Beitrag zur Umsetzung leisten. Zudem halten sie Kontakt zu relevanten Akteuren, wie dem Ortsbeirat, anderen Städten und Gemeinden, Kleinunternehmen, etc. Durch ihre Arbeit kann die Person somit eine Bereicherung für die Suche nach adäquaten Handlungen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 332/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung 1 BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Welches Zivilschutzkonzept gibt es für Nieder-Eschbach?

10.10.2024 | Aktualisiert am: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 329/15 Betreff: Welches Zivilschutzkonzept gibt es für Nieder-Eschbach? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gerne in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen, mitzuteilen, welches Zivilschutzkonzept für Nieder-Eschbach existiert. Insbesondere, - Vorbereitung und Ausbildung der Zivilbevölkerung und des Hilfspersonals; - Installation von Warnsystemen; - Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung; - Management von Blackout-Maßnahmen; - Medizinische Dienste, einschließlich Erster Hilfe und religiöser Unterstützung; - Erkennung und Markierung von Gefahrenbereichen; - Dekontamination und ähnliche Schutzmaßnahmen; - Bereitstellung von Notunterkünften und -versorgung; - Notfallreparatur unverzichtbarer öffentlicher Einrichtungen; - Hilfestellung bei der Erhaltung überlebenswichtiger Gegenstände. Begründung: Bei Naturkatastrophen, durch Unfälle verursachten Krisen, Terrorangriffe oder bewaffneten Konflikten werden Maßnahmen und Dienste des "Zivilschutzes" - organisiert. Was das genau bedeutet, ist den meisten Bürgerinnen und Bürgern nicht klar. Das Hauptziel besteht darin, die Zivilbevölkerung zu schützen, vor allem indem versucht wird, den Schaden zu begrenzen, den die Zivilbevölkerung oder Objekte erleiden könnten. Der Zivilschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen sowie die Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung. Wie dies genau im Ernstfall aussehen kann, ist von großem Interesse und sollte öffentlich vorgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6015 2024 Die Vorlage OF 329/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor das Wort "Zivilschutzkonzept" durch den Wortlaut "Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat

10.10.2024 | Aktualisiert am: 06.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 327/15 Betreff: Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH in den Ortsbeirat einzuladen, damit gemeinsam eruiert werden kann, ob in Nieder-Eschbach ein kleiner Wochenmarkt etabliert werden kann. Dieser Wochenmarkt könnte eventuell auf dem großen Parkplatz/ Festplatz oder auf dem Parkplatz des alten Rathauses, idealerweise einmal wöchentlich (ein größerer Zeitraum, beispielsweise einmal im Monat, wäre auch denkbar), stattfinden. Begründung: In den letzten Jahren sind viele kleinere Geschäfte (wie z.B. Metzger oder Hofladen) weggefallen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich deshalb einen kleinen Wochenmarkt auch in Nieder-Eschbach. Dies kann man auch daran erkennen, dass das auf dem großen Parkplatz von April bis Juni befindliche Spargelhäuschen, welches auch selbst angebautes Obst und Gemüse verkauft, sehr gut angenommen wird. Ein solcher Wochenmarkt könnte auch als Begegnungsstätte für Jung und Alt dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 327/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor nach dem Wortlaut "Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH" der Wortlaut "und der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 15) | PARLIS

Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene

13.09.2024 | Aktualisiert am: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5951 entstanden aus Vorlage: OF 321/15 vom 16.08.2024 Betreff: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Nieder-Eschbach eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und für notwendige Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag eine Entschädigung in Höhe der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Nieder-Eschbach zum dritten Mal innerhalb von 18 Monaten zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutzmaßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 221 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 21-11

Keine Partei

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