Welches Zivilschutzkonzept gibt es für Nieder-Eschbach?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, in einer der nächsten Sitzungen über das bestehende Zivilschutzkonzept für Nieder-Eschbach zu informieren. Dies ist wichtig, um die Bürger über die Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung bei Krisen und Katastrophen aufzuklären.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, gerne in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen, mitzuteilen, welches Zivilschutzkonzept für Nieder-Eschbach existiert. Insbesondere,
- Vorbereitung und Ausbildung der Zivilbevölkerung und des Hilfspersonals;
- Installation von Warnsystemen;
- Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung;
- Management von Blackout-Maßnahmen;
- Medizinische Dienste, einschließlich Erster Hilfe und religiöser Unterstützung;
- Erkennung und Markierung von Gefahrenbereichen;
- Dekontamination und ähnliche Schutzmaßnahmen;
- Bereitstellung von Notunterkünften und -versorgung;
- Notfallreparatur unverzichtbarer öffentlicher Einrichtungen;
- Hilfestellung bei der Erhaltung überlebenswichtiger Gegenstände.
Begründung
Bei Naturkatastrophen, durch Unfälle verursachten Krisen, Terrorangriffe oder bewaffneten Konflikten werden Maßnahmen und Dienste des "Zivilschutzes" - organisiert. Was das genau bedeutet, ist den meisten Bürgerinnen und Bürgern nicht klar. Das Hauptziel besteht darin, die Zivilbevölkerung zu schützen, vor allem indem versucht wird, den Schaden zu begrenzen, den die Zivilbevölkerung oder Objekte erleiden könnten. Der Zivilschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen sowie die Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung. Wie dies genau im Ernstfall aussehen kann, ist von großem Interesse und sollte öffentlich vorgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2024Sie sind hierOFOF 329/15Welches Zivilschutzkonzept gibt es für Nieder-Eschbach?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2024OMOM 6015Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für NiederEschbach?Direktanregung
- 3. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 164Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für Nieder-Eschbach?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme