Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße, um die Sicherheit für Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen zu erhöhen. Die Vorschläge basieren auf einer aktuellen Änderung der Straßenverkehrsordnung und der Erhöhung der Verkehrssicherheit in hochfrequentierten Schulwegen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Homburger Landstraße — 60 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Umweltverschmutzung technisch erschweren05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Durchsetzung der Tempo-30-Zone auf dem Berkersheimer Weg04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Homburger Landstraße per E-MailAnregung
Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert.
Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist, Tempo-30-Zonen auszuweisen
- bei "hochfrequentierten Schulwegen", explizit auch auf Wegen zu Schulen, und
- auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden.
Begründung
Im Baugebiet Nieder-Eschbach westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael-Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besuchen, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders für in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2024OFOF 330/15Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2024Sie sind hierOMOM 6016Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegDirektanregung
- 12. Mai 2025STST 766Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegStellungnahme
- 26. Januar 2026OFOF 403/15Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2026VV 1392Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegAnfrage
- 29. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1010Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats