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Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg

Vorlagentyp: V
84 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, eine Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße einzurichten, um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere von Schulkindern, zu erhöhen. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Geschwindigkeit reduzierter Fahrzeuge auf diesem Abschnitt und damit das Unfallrisiko zu senken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Homburger Landstraße — 59 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.

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Neues zu Homburger Landstraße per E-Mail

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, zu berichten, wann eine Tempo-30-Ausweisung auf dem Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg erfolgt.

Kontext

In der Stellungnahme ST 766 wurde dem Ortsbeirat der im Betreff genannte Streckenabschnitt die Tempo-30-Ausweisung zugesagt. Zitat letzter Absatz: "Demzufolge wird der Anregung aufgrund der im in Rede stehenden Abschnitt vorhandenen drei Fußgängerüberwege in Höhe Homburger Landstraße 843 und 869 sowie unmittelbar südlich der Einmündung Urseler Weg nunmehr entsprochen." Leider ist die Ausweisung bisher nicht umgesetzt. Dies vorausgeschickt

Begründung

Der relativ gerade Streckenabschnitt verleitet zu höheren Geschwindigkeiten. Die in der Stellungnahme erwähnten Fußgängerüberwege werden u. a. vielfach von Schulkindern genutzt. Seit geraumer Zeit ist der Streckenabschnitt auch wieder für den Radverkehr freigegeben (trotz des begleitenden Fuß- und Radweges). Die Ausweisung kann aus Sicht des Ortsbeirats durch das Stellen des Verkehrszeichens 274-30 am Kreisel Deuil-La-Barre-Straße beziehungsweise der Einmündung Urseler Weg recht einfach erfolgen (ggfs. auch an den Einmündungen des Günter-Vogt-Rings und des Wilhelm-Flögel-Rings).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Oktober 2024OFOF 330/15Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 1. November 2024OMOM 6016Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegDirektanregung
  3. 12. Mai 2025STST 766Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegStellungnahme
  4. 26. Januar 2026OFOF 403/15Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 20. Februar 2026Sie sind hier
    VV 1392Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg
    Anfrage
  6. 29. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1010Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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