Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, eine Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße einzurichten, um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere von Schulkindern, zu erhöhen. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Geschwindigkeit reduzierter Fahrzeuge auf diesem Abschnitt und damit das Unfallrisiko zu senken.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Homburger Landstraße — 59 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Umweltverschmutzung technisch erschweren05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Durchsetzung der Tempo-30-Zone auf dem Berkersheimer Weg04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Homburger Landstraße per E-MailFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, zu berichten, wann eine Tempo-30-Ausweisung auf dem Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg erfolgt.
Kontext
In der Stellungnahme ST 766 wurde dem Ortsbeirat der im Betreff genannte Streckenabschnitt die Tempo-30-Ausweisung zugesagt. Zitat letzter Absatz: "Demzufolge wird der Anregung aufgrund der im in Rede stehenden Abschnitt vorhandenen drei Fußgängerüberwege in Höhe Homburger Landstraße 843 und 869 sowie unmittelbar südlich der Einmündung Urseler Weg nunmehr entsprochen." Leider ist die Ausweisung bisher nicht umgesetzt. Dies vorausgeschickt
Begründung
Der relativ gerade Streckenabschnitt verleitet zu höheren Geschwindigkeiten. Die in der Stellungnahme erwähnten Fußgängerüberwege werden u. a. vielfach von Schulkindern genutzt. Seit geraumer Zeit ist der Streckenabschnitt auch wieder für den Radverkehr freigegeben (trotz des begleitenden Fuß- und Radweges). Die Ausweisung kann aus Sicht des Ortsbeirats durch das Stellen des Verkehrszeichens 274-30 am Kreisel Deuil-La-Barre-Straße beziehungsweise der Einmündung Urseler Weg recht einfach erfolgen (ggfs. auch an den Einmündungen des Günter-Vogt-Rings und des Wilhelm-Flögel-Rings).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2024OFOF 330/15Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2024OMOM 6016Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegDirektanregung
- 12. Mai 2025STST 766Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegStellungnahme
- 26. Januar 2026OFOF 403/15Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2026Sie sind hierVV 1392Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegAnfrage
- 29. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1010Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen