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Wöchentliche Leerung der Biotonnen in den Monaten März bis September in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
6 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die wöchentliche Leerung der Biotonnen in Nieder-Eschbach von März bis September zu prüfen und umzusetzen. Dies soll Geruchsbelästigungen und Überfüllungen der Biotonnen in den wärmeren Monaten entgegenwirken.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, wohlwollend zu prüfen, ob die Biotonnen im Stadtteil Nieder-Eschbach in den Monaten März bis einschließlich September wöchentlich geleert werden können, und, wenn ja, dies schnellstmöglich umzusetzen.

Begründung

In den wärmeren Monaten kommt es bei der derzeit zweiwöchentlichen Leerung der Biotonnen regelmäßig zu Geruchsbelästigungen, Madenbildung und einer Überfüllung der Behälter, insbesondere durch Rasenschnitt und Gartenabfälle. Eine wöchentliche Leerung - wie sie in anderen Kommunen in den Sommermonaten bereits üblich ist - wäre aus hygienischer und praktischer Sicht sinnvoll und im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner des Stadtteils.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2025Sie sind hier
    OMOM 7352Wöchentliche Leerung der Biotonnen in den Monaten März bis September in NiederEschbach
    Direktanregung
  2. 20. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 1744Wöchentliche Leerung der Biotonnen in den Monaten März bis September in NiederEschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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