Wöchentliche Leerung der Biotonnen in den Monaten März bis September in Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt kann die wöchentliche Leerung der Biotonnen in Nieder-Eschbach nicht einführen, da dies stadtweit aufgrund gebührenrechtlicher Vorgaben umgesetzt werden müsste. Stattdessen werden alternative Angebote zur Abfallentsorgung bereitgestellt, um Überfüllungen zu vermeiden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Einführung einer wöchentlichen Bioabfallsammlung im Stadtteil Nieder-Eschbach ist leider nicht möglich. Aufgrund gebührenrechtlicher Vorgaben müsste die wöchentliche Bioabfallsammlung stadtweit eingeführt werden.
Zwischen 2019 und 2022 wurde im Rahmen eines Testlaufs in ausgewählten Stadtteilen von April bis Oktober ein wöchentliches Leerungsintervall erprobt. Nach Auswertung dieses Testlaufs kam die Stadt Frankfurt zu dem Ergebnis, dass die flächendeckende Einführung aufgrund von erheblichen gebührenrechtlichen Risiken aktuell nicht realisierbar ist.
Um eine Überfüllung der Biotonnen, insbesondere während der Vegetationsphasen, zu vermeiden, gibt es seitens der Stadt Frankfurt mehrere zusätzliche Angebote. Grünabfälle bis zu einem Volumen von 3 m³ können kostenfrei an allen Wertstoffhöfen in Frankfurt abgegeben werden. Darüber hinaus besteht im Frühjahr und Herbst die Möglichkeit einer kostenfreien Grünschnittsammlung zur Entsorgung von Gartenabfällen. Sofern das zulässige Volumenverhältnis (1:4) zwischen Restmüll- und Biotonne der jeweiligen Anschlussberechtigten noch nicht vollständig ausgeschöpft ist, können bei Bedarf ohne Mehrkosten zusätzliche Biotonnen bestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2025OMOM 7352Wöchentliche Leerung der Biotonnen in den Monaten März bis September in NiederEschbachDirektanregung
- 20. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 1744Wöchentliche Leerung der Biotonnen in den Monaten März bis September in NiederEschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab