Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Maßnahmen zur Erhaltung der Außengastronomie in der Mainzer Landstraße, um finanzielle Einbußen und Entlassungen von Mitarbeitern zu vermeiden. Die Gastronomiebetriebe haben in die Außengastronomie investiert, um die Corona-Folgen abzumildern. Eine Ablehnung des Antrags könnte negative wirtschaftliche Folgen für die Stadt Frankfurt haben.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Mainzer Landstraße — 60 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Mainzer Landstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außengastronomie in der Mainzer Landstraße zu erhalten, z.B. in Form einer Sondergenehmigung oder im Rahmen einer Konzession.
Begründung
Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit durchsichtigen Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen seitens des ehemaligen Oberbürgermeisters gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll nach wohlwollenden Lösungen geschaut werden, um die Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. April 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.04.2025 im OBR 1 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)