Novellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, die Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt zu novellieren, um die Steuer für Listenhunde zu senken und die Liste der gefährlichen Hunde abzuschaffen. Dies soll dazu beitragen, verantwortungsbewusste Hundebesitzer zu unterstützen und die Adoption von Listenhunden zu fördern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat dahingehend zu beauftragen, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohle der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde
- Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500,- € p.a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102,- €
- Abschaffung der Liste in § 5 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt am Main, Punkt 1 wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind
- Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden
Begründung
Im Tierheim Frankfurt e.V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt hierzu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht differenziert zwischen Hunden die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen und Hunden, die lediglich einer Rasse angehören, welche zu den sogenannten Listenhunden zählen. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u.a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden, nicht temporär steuerbefreit. Hinzukommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, 9-mal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach als Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p.a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle 2 Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. März 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.03.2025 im OBR 11 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, 1 CDU und Linke