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Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Novellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt

Details im PARLIS OF_710-11_2025
17.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)

Details im PARLIS OA_538_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 17.03.2025, OA 538
entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 10.03.2025

Betreff: Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohl der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde: 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500 Euro p. a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e. V. - VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102 Euro. 2. Abschaffung der Liste in § 5 Absatz 4 der Hundesteuersatzung. Ziffer 1. dieser Anregung wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind. 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden.

Begründung:

Im Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt dazu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht zwischen Hunden, die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen, und Hunden, die lediglich einer bestimmten Rasse angehören und damit zu den sogenannten Listenhunden zählen, differenziert. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u. a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden nicht temporär steuerbefreit. Hinzu kommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, neunmal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach zum Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p. a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen, einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle zwei Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.03.2025

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6142, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025