Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)
Zusammenfassung
Die Novellierung der Hundesteuersatzung soll eine Ausdehnung des Befreiungstatbestandes für Tiere aus allen Tierheimen ermöglichen, die einen Fundtiervertrag mit der Stadt abgeschlossen haben. Dies soll die Regelung modernisieren und den Tierschutz fördern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main besteht seit über 25 Jahren und wurde in dieser Zeit mehrfach geändert, zuletzt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, § 651 (M 118 vom 16.08.2021).
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025, § 5936 (NR 998 vom 04.09.2024, NR 1163 vom 19.03.2025) wurde der Magistrat bereits mit der erneuten Überarbeitung der Hundesteuersatzung beauftragt. Im Gegensatz zum bisherigen Satzungsrecht sieht dieser Beschluss eine Ausdehnung des Befreiungstatbestandes für Tiere aus allen Tierheimen, die einen Fundtiervertrag mit der Stadt Frankfurt am Main abgeschlossen haben, vor. Bislang war die Regelung auf Einrichtungen des Tierschutzvereins Frankfurt am Main und Umgebung e. V. beschränkt. Die Aufhebung der Befreiungsbefristung auf zwei Jahre ist, wie die übrigen Anregungen des Ortsbeirats 11, dort allerdings nicht vorgesehen.
Die Anregungen des Ortsbeirats 11 zur Änderung der Hundesteuersatzung sind rechtlich umsetzbar und könnten demnach durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden, sofern sie dem hier gewünschten Lenkungszweck entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2025OAOA 538Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)Anregung
- 1. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1421Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab