Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren
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Bisheriger Verlauf
31.03.2025
22.05.2025
21.07.2025
Antrag Ortsbeirat
Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren
Details im PARLIS OF_551-8_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren
Details im PARLIS OM_7080_2025Stellungnahme des Magistrats
Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren
Details im PARLIS ST_1191_202531.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren
Details im PARLIS OF_551-8_202522.05.2025
Anregung Ortsbeirat
Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren
Details im PARLIS OM_7080_202521.07.2025
Stellungnahme des Magistrats
Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren
Details im PARLIS ST_1191_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7080 entstanden aus Vorlage: OF 551/8 vom 31.03.2025
Betreff: Heddernheimer Markt stärken - Obst- und Gemüsestand wieder etablieren
Der Magistrat wird gebeten, dazu beizutragen, dass auf dem Heddernheimer Wochenmarkt wieder ein Obst- und Gemüsestand vertreten ist. Begründung:
Seit etwa neun Monaten ist auf dem Heddernheimer Wochenmarkt kein Obst- und Gemüsestand mehr vertreten. Bis zum Ausscheiden des bisherigen Betreibers erfreute sich auch dieses Angebot großer Beliebtheit. Da ein solcher Stand aufgrund seines Sortiments auf einem Wochenmarkt als selbstverständlich erachtet wird, schmälert sein Fehlen die Attraktivität und verleitet potenzielle Besucher dazu, ihren Wocheneinkauf im nahe gelegenen Supermarkt zu erledigen. Dem Vernehmen nach würde der bisherige Betreiber dort sehr gerne wieder seine Waren anbieten. Dies ist jedoch aufgrund einer fehlenden Lagerfläche von etwa fünf Quadratmetern in räumlicher Nähe derzeit nicht möglich. Eventuell kann auch hierfür eine Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1191