Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
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Zusammenfassung
In dieser Anregung wird der Magistrat gebeten, die Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße besser zu schützen und über bereits eingeleitete Prüfungen Auskunft zu geben. Angesichts des Mangels an Gewerbeflächen in Frankfurt wird die Notwendigkeit betont, die Nutzung vakanten Grundstücke zielgerichtet zu steuern. Dies soll zu einer nachhaltigen Entwicklung des Gewerbegebiets beitragen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990, ist unter anderem zu entnehmen:
"Das Gewerbegebiet ‚August-Schanz-Straße' ist vorrangig durch kleine und mittlere Handwerksbetriebe sowie durch Unternehmen des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes geprägt. Hinzu kommen einzelne Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, mehrere Anlagen für sportliche Zwecke sowie eine Vergnügungsstätte. ... Angesichts des Mangels an aktivierbaren Gewerbeflächen in Frankfurt am Main ist darauf hinzuwirken, dass in einem engen Dialog mit den Eigentümern von Liegenschaften im Gebiet eine zielkonforme Nutzung von vakanten Grundstücken zugunsten der auf ebendiese Standorte angewiesenen Nutzungen erfolgt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der bestehenden eingeschossigen Objekte im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe umsetzbar sein könnte."
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- wie die Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße besser und nachvollziehbarer geschützt werden können;
- welche angedachten Prüfungen des Magistrates gemäß der Stellungnahme ST 1990 begonnen wurden und mit welchem Ergebnis;
- warum die Möglichkeiten für Discounter in der August-Schanz-Straße im Bebauungsplan begrenzt werden, andere weitergehende Nutzungen jedoch nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 23. Januar 2023OFOF 514/10Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2023OMOM 3499Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-StraßeDirektanregung
- 2. Dezember 2024STST 1990Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-StraßeStellungnahme
- 5. Mai 2025OFOF 1042/10Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2025Sie sind hierOMOM 6952Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützenDirektanregung
- 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 133 WochenSTST 1334Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützenStellungnahme
- 6. Oktober 2025OFOF 1112/10Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2025OMOM 7534Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um PreungesheimDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats