Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße durch enge Dialoge mit Eigentümern zu aktivieren und die Nutzung vakanten Grundstücke zu fördern. Zudem wird die Überbauung bestehender Objekte zur Vertikalisierung des Gewerbes geprüft. Dies soll die Nutzung des Gebiets für emittierendes Gewerbe sichern und die Erschließung durch den ÖPNV verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1 & 2) Das Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" ist vorrangig durch kleine und mittlere Handwerksbetriebe sowie durch Unternehmen des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes geprägt. Hinzu kommen einzelne Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, mehrere Anlagen für sportliche Zwecke sowie eine Vergnügungsstätte. Das Gebiet gehört zu den klassischen emittierenden Gewerbegebieten in Frankfurt am Main, die kein spezifisches Profil besitzen, aber gerade deswegen für kleinteiliges stadtraumbezogenes Gewerbe geeignet sind.
Das Gebiet ist gemäß Bebauungsplan Nr. 829 - Gewerbegebiet August-Schanz-Straße - als Gewerbegebiet (gemäß § 8 BauNVO) ausgewiesen und gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm als Standort für emittierendes Gewerbe, wie etwa für Produktions-, Lager- und Werkstätten sowie untergeordnet für Büro- und Verwaltungsgebäude vorgesehen.
Angesichts des Mangels an aktivierbaren Gewerbeflächen in Frankfurt am Main ist darauf hinzuwirken, dass in einem engen Dialog mit den Eigentümern von Liegenschaften im Gebiet eine zielkonforme Nutzung von vakanten Grundstücken zugunsten der auf ebendiese Standorte angewiesenen Nutzungen erfolgt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der bestehenden eingeschossigen Objekte im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe umsetzbar sein könnte.
zu 3) Hier wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022 (ST 1771) verwiesen. Danach sieht die Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 eine Haltestelle "August-Schanz-Straße" vor. Das Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" befindet sich vollständig innerhalb des fußläufigen Einzugsbereichs dieser Haltestelle (Einzugsbereich von 500 Metern nach aktuellem Nahverkehrsplan) und ist damit durch den ÖPNV gut erschlossen. Es ist geplant, dass die Anbindung des Gewerbegebietes "August-Schanz-Straße" über die gleichnamige Straße an die Homburger Landstraße mittels eines vollsignalisierten Knotenpunktes erfolgen soll. Damit können Fußgänger sicher queren und das Gewerbegebiet erreichen. Für Kraftfahrzeuge ist eine Zu- und Ausfahrt aus und in alle Richtungen uneingeschränkt möglich.
zu 4) Einzelhandel ist in den als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesenen Flächen des Bebauungsplans Nr. 829 - Gewerbegebiet August-Schanz-Straße - nicht zulässig. Die bestehenden Einzelhandelsbetriebe genießen Bestandsschutz.
Mit Verweis auf die Leitlinien des Räumlich-funktionalen Entwicklungskonzepts Gewerbe (RfEk), erachtet es der Magistrat grundsätzlich für erforderlich, emittierenden Gewerbebetrieben bei der Vergabe von Gewerbegebietsflächen Vorrang einzuräumen und Gewerbegebiete insofern zielkonform zu nutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 23. Januar 2023OFOF 514/10Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2023OMOM 3499Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-StraßeDirektanregung
- 2. Dezember 2024Sie sind hierSTST 1990Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-StraßeStellungnahme
- 5. Mai 2025OFOF 1042/10Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2025OMOM 6952Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützenDirektanregung
- 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 133 WochenSTST 1334Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützenStellungnahme
- 6. Oktober 2025OFOF 1112/10Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2025OMOM 7534Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um PreungesheimDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab