Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, die Westliche Albusstraße als Haltverbotszone auszuweisen, um den Lieferverkehr zu regulieren. Dies soll durch eine Grenzmarkierung verdeutlicht werden. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Bereich.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der in Rede stehende Straßenteil als Haltverbotszone (Verkehrszeichen 290.1/.2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgewiesen wird. Das bestehende absolute Haltverbot auf der Südseite wird durch eine Grenzmarkierung (VZ 299 StVO) verdeutlicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2025OFOF 1533/1Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränkenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2025OMOM 6554Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränkenDirektanregung
- 7. Juli 2025Sie sind hierSTST 1102Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränkenStellungnahme
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1317Poser ausbremsen - bauliche Maßnahmen in der Bleidenstraße und der TöngesgasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab