Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der in Rede stehende Straßenteil als Haltverbotszone (Verkehrszeichen 290.1/.2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgewiesen wird. Das bestehende absolute Haltverbot auf der Südseite wird durch eine Grenzmarkierung (VZ 299 StVO) verdeutlicht.