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Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der in Rede stehende Straßenteil als Haltverbotszone (Verkehrszeichen 290.1/.2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgewiesen wird. Das bestehende absolute Haltverbot auf der Südseite wird durch eine Grenzmarkierung (VZ 299 StVO) verdeutlicht.