Westliche Albusstraße auf Lieferverkehr beschränken
Vorlagentyp: OF CDU
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt zur westlichen Albusstraße von Klingerstraße kommend nur noch für den Lieferverkehr freizugeben.
Begründung
Die Albusstraße hat auf dem Abschnitt zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Klingerstraße keine Bedeutung mehr für den allgemeinen motorisierten Individualverkehr. Aus diesem Grund soll die Zufahrt nur noch dem Lieferverkehr vorbehalten sein. Dadurch bleibt mehr Platz für Fußgänger, die dort häufig durch Falschparker behindert werden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
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