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Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten…

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Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 "Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen" mit Zusatzschild "Anlieger frei" analog der Einfahrt der Cassellastraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, das Verkehrszeichen in der Steinauer Straße zu ändern, um den Anliegern das Fahren zu ermöglichen und Strafzettel zu vermeiden. Diese Anpassung berücksichtigt die neue städtebauliche Situation mit neu entstandenen Wohnmitteln und soll zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild mit dem Verkehrszeichen (VZ) 250 in der Steinauer Straße 1 bis 13 an beiden Seiten durch das Verkehrsschild VZ 253 zu ersetzen. Die "Anlieger frei"-Zusatzschilder sollen jeweils erhalten bleiben.

Begründung

Im hinteren Bereich der Steinauer Straße ist das Gelände im Bereich des Beginns der Orber Straße komplett neu entwickelt worden. Dort sind mehrere große Mehrfamilienhäuser entstanden. Die dort wohnenden Bürger erhalten jetzt regelmäßig Strafzettel, weil sie durch die Steinauer Straße fahren, die direkt zu deren Wohnungen führt. Der einzige andere Zugang zu den Grundstücken ist der Weg durch die Cassellastraße, welcher hingegen sehr oft versperrt ist, da sich die Fahrzeuge dort vor dem Bahnübergang stauen. Dort ist inzwischen sogar eine starke Unfallhäufigkeit aufgetreten. Der Grund ist Folgender: Wartende Fahrzeuge versuchen an die Kreuzung Orber Straße/Wächtersbacher Straße im Gegenverkehr an den stehenden Fahrzeugen vorbei vorzufahren, um zum Supermarkt oder in die Orber Straße zu gelangen. In der Vergangenheit hatte der Ortsbeirat deswegen auf der Ostseite der Kreuzung bereits eine Fortführung des Gehwegs angeregt. Die Anregung ist bisher immer noch nicht umgesetzt worden. Eine Öffnung der Steinauer Straße für Pkw würde der neuen städtebaulichen Situation gerecht werden. Die Schilder VZ 250 werden dort zukünftig ohnehin entfallen, da der Platz an der Orber Straße in absehbarer Zeit gänzlich umgewandelt wird und die Zufahrt für Pkw ohnehin nur noch über die Steinauer Straße zur Orber Straße 5 a bis f stattfinden wird, da es dann der einzige verbleibende Weg zu den Häusern ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Mai 2025OFOF 205/13Wochenmarkt am Platz im OhlenstückOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. Mai 2025Sie sind hier
    OMOM 7079Wochenmarkt am Platz im Ohlenstück
    Direktanregung
  3. 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1335Wochenmarkt am Platz im OhlenstückStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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