Wochenmarkt am Platz im Ohlenstück
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Einrichtung eines Wochenmarktes am Platz im Ohlenstück abgelehnt, da der Standort nicht die erforderlichen Passantenfrequenzen und Flächenkapazitäten aufweist. Die Entscheidung basiert auf einer ausführlichen Prüfung und Ortsbesichtigung.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wochenmärkte sind als Nahversorgungseinrichtungen auf zentrale Standorte, sehr gute Erschließung sowie ausreichend bemessene Einzugsgebiete angewiesen. Dort wo nötige Erfolgsfaktoren für einen nachhaltigen Wochenmarktbetrieb zu ermöglichen sind, wird die Neueinrichtung von Märkten in den Stadtteilen durch den Magistrat sehr begrüßt.
Der Standort der im verkehrsberuhigten Bereich gelegenen Straßenverkehrsfläche "Am Ohlenstück" ist nach ausführlicher Prüfung und Ortsbesichtigung nicht dazu geeignet als Wochenmarktstandort wahr- und angenommen zu werden, da vor allem nötige Passantenfrequenzen sowie eine ausreichende Flächenkapazität für die notwendige Anzahl an Standbetreibern fehlen. Die gewerberechtliche Marktfestsetzung ist für das beschriebene Veranstaltungsformat aufgrund formeller Voraussetzungen daher nicht geeignet. Infrage kommt die Beantragung einer Veranstaltung als Sondernutzung bei der zuständigen Ordnungsbehörde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2025OFOF 205/13Wochenmarkt am Platz im OhlenstückOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Mai 2025OMOM 7079Wochenmarkt am Platz im OhlenstückDirektanregung
- 11. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1335Wochenmarkt am Platz im OhlenstückStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab