Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und Feldbergblick
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Winterdienst für die Gehwege in den rückwärtig liegenden Bereichen an der Egerländer Straße und Feldbergblick. Es werden keine Ausnahmen von der Räum- und Streupflicht eingesehen und die Zuständigkeit bleibt durch den Eigentümer:innen der Grundstücke festgelegt. Der Antrag bleibt somit ohne Berücksichtigung.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Am Ohlenstück — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Errichtung einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Spielplatz auf dem städtischen Gelände Am Ohlenstück, Nieder-Erlenbach14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und Feldbergblick24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Einbau einer Hülse für ein SpeedDisplay28.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Ohlenstück per E-MailStellungnahme des Magistrats
Nach § 11 Absatz 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main sind die Eigentümer:innen von Grundstücken dafür verantwortlich, im Winter die Gehwege zu räumen und zu streuen. Das gilt auch für alle Anlieger:innen der Egerländer Straße sowie der Straße Feldbergblick, die über die Straße Am Ohlenstück erschlossen sind. Diese haben die Verpflichtung die Gehwege entlang ihrer Grundstücke entsprechend zu sichern.
In einem Abschnitt der Straße Am Ohlenstück gibt es nur auf einer Seite einen Gehweg. In diesem Fall sind auch die Eigentümer:innen der Grundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite verpflichtet, diesen Gehweg mit zu räumen (§ 11 Absatz 5 der Satzung). Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach der Länge des jeweiligen Grundstücks.
Die Anlieger:innen beider Straßenseiten teilen sich diese Aufgabe. Dabei gilt eine jährliche Regelung:
In Jahren mit ungerader Jahreszahl sind die Eigentümer:innen der Grundstücke auf der Gehwegseite zuständig.
In Jahren mit gerader Jahreszahl übernehmen die Eigentümer:innen auf der gegenüberliegenden Seite diese Aufgabe.
Eine besondere Härte in diesem Fall ist nicht erkennbar. Auch handelt es sich nicht um eine ungewöhnliche Situation. Würden einzelne Grundstückseigentümer:innen von dieser Pflicht ausgenommen, würden diese gegenüber anderen bevorzugt. Das ist im Sinn des Gleichbehandlungsgrundsatzes rechtlich nicht zulässig.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Anregung nicht entsprochen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2026OFOF 228/13Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und FeldbergblickOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026OMOM 8138Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und FeldbergblickDirektanregung
- 27. Juli 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1132Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und FeldbergblickStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab