Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und Feldbergblick
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, den Winterdienst für den Gehweg der Straße Am Ohlenstück zu übernehmen, der an die Grundstücke Egerländer Straße und Feldbergblick grenzt. Dies geschieht aufgrund der neuen gesetzlichen Verpflichtungen für Anwohner hinsichtlich der Straßenreinigung und der Schwierigkeiten und Nachteile, die den Anwohnern durch den aktuellen Zustand entstehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Am Ohlenstück — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Errichtung einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Spielplatz auf dem städtischen Gelände Am Ohlenstück, Nieder-Erlenbach14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und Feldbergblick27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einbau einer Hülse für ein SpeedDisplay28.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Ohlenstück per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dden Winterdienst für den Gehweg der Straße Am Ohlenstück zu übernehmen, der an die Grundstücke in den Straßen Egerländer Straße und Feldbergblick grenzt.
Begründung: Ende des vergangenen Jahres bekamen die Anwohner der Straßen Egerländer Straße und Feldbergblick einen neuen Gebührenbescheid für die Straßenreinigung, der nun auch Teile der Straße Am Ohlenstück enthält, da diese an die Rückseite der Grundstücke grenzt. Dies ist gesetzlich und satzungstechnisch so vorgeschrieben, weshalb die Anwohnerinnen und Anwohner verpflichtet sind, diese Zahlungen zu übernehmen. Da nun jedoch auch die Frage nach dem Winterdienst aufkam und viele der Anwohnerinnen und Anwohner keinen direkten Zugang zu diesen Straßenteilen haben, die an ihre Grundstücke grenzen, wäre ein Winterdienst nur mit hohem Aufwand und unverhältnismäßiger Härte versehen. Außerdem ist insbesondere der Gehweg, der zu den Grundstücken an der Egerländer Straße grenzt, nur aus technischen Gründen installiert worden, da an dieser Stelle eigentlich ein verkehrsberuhigter Bereich vorherrscht, der keine abgesetzten Gehwege vorsieht.
Begründung
Ende des vergangenen Jahres bekamen die Anwohner der Straßen Egerländer Straße und Feldbergblick einen neuen Gebührenbescheid für die Straßenreinigung, der nun auch Teile der Straße Am Ohlenstück enthält, da diese an die Rückseite der Grundstücke grenzt. Dies ist gesetzlich und satzungstechnisch so vorgeschrieben, weshalb die Anwohnerinnen und Anwohner verpflichtet sind, diese Zahlungen zu übernehmen. Da nun jedoch auch die Frage nach dem Winterdienst aufkam und viele der Anwohnerinnen und Anwohner keinen direkten Zugang zu diesen Straßenteilen haben, die an ihre Grundstücke grenzen, wäre ein Winterdienst nur mit hohem Aufwand und unverhältnismäßiger Härte versehen. Außerdem ist insbesondere der Gehweg, der zu den Grundstücken an der Egerländer Straße grenzt, nur aus technischen Gründen installiert worden, da an dieser Stelle eigentlich ein verkehrsberuhigter Bereich vorherrscht, der keine abgesetzten Gehwege vorsieht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2026OFOF 228/13Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und FeldbergblickOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8138Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und FeldbergblickDirektanregung
- 27. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1132Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und FeldbergblickStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats