Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere Beratung
Zusammenfassung
Der Magistrat gibt Auskunft über die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 und erläutert die Grundlagen sowie die Zielsetzung dieser Maßnahmen. Es wird betont, dass die Kontrollen auf Anregungen der Ortsbeiräte basieren und die Überwachung unabhängig erfolgt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Städtische Verkehrspolizei führt im gesamten Stadtgebiet entsprechend den Regularien des aktuellen und seit 02.09.2025 gültigen Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zu "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" Geschwindigkeitskontrollen durch.
Die Messörtlichkeiten liegen hierbei nicht im Ermessen der Behörden, sondern sind nun abschließend im Erlass aufgelistet. Der Kontrollschwerpunkt der Städtischen Verkehrspolizei liegt auf der Sicherung ausgewiesener Schulwege (Erlasspunkt "besonders schutzwürdige Zonen") und Tempo 30-Zonen (Erlasspunkt "Zonen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit"), während die Polizei den Schwerpunkt auf Grundnetzstraßen und dortigen Unfallhäufungen hat (Erlasspunkt "Bereiche, in denen Unfallhäufungen erkannt wurden").
Im Bereich des Ortsbeirats 11 wurden seitens der Städtischen Verkehrspolizei im Jahr 2024 folgende Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:
Im Bereich des Ortsbeirats 11 wurden seitens der Städtischen Verkehrspolizei im Jahr 2025 folgende Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:
Detailliertere Angaben zu Datum, Uhrzeit, Dauer, Standorte innerhalb der Straßen, genaue Lagebeschreibung, Spitzengeschwindigkeiten und deren Häufigkeit oder Hinweise zur rechtlichen Bewertung können aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht vorgelegt werden. Auch wird von einer Einschätzung zur Verkehrssituation an den jeweiligen Standorten abgesehen. Grundsätzlich orientiert sich die Intensität der Überwachungsdichte an der Übertretungsquote, der Verkehrsdichte und des Umfelds.
Die vom Magistrat durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen erfolgen regelhaft beruhend auf Anregungen der Ortsbeiräte oder Bürger:innen. Die Intensität ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und anderen objektivierbaren Faktoren.
Der Magistrat agiert hier unabhängig und eigenverantwortlich. Anregungen der Ortsbeiräte hinsichtlich bestimmter Straßen, gegebenenfalls mit Uhrzeiten, sind hilfreich, eine Einbeziehung politischer Akteure in die konkrete Planung, kann jedoch grundsätzlich nicht erfolgen. Bei der Vielzahl von Kontrollen und notwendiger Disponibilität, die auch kurzfristige Planänderungen erfordert, wäre dies auch bereits organisatorisch nicht umsetzbar.
Nach Auskunft der Landespolizei wurden bei der am 19.05.2025 durchgeführten Geschwindigkeitskontrolle keine Verkehrsmengenzahlen erfasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2025OMOM 6947Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von BlitzerstandortenDirektanregung
- 12. September 2025STST 1587Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von BlitzerstandortenStellungnahme
- 27. September 2025OFOF 777/11Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere BeratungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Oktober 2025OMOM 7491Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere BeratungDirektanregung
- 5. Januar 2026STST 20Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere BeratungStellungnahme
- 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 1242Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere BeratungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab