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Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat der Stadt Frankfurt teilt mit, dass bei den organsisierten Floh- und Wochenmärkten der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH der Betrieb von Stromgeneratoren grundsätzlich nicht zulässig sind. Der Strom wird stets im Rahmen der technischen Möglichkeiten über die vorhandenen Stromverteiler zur Verfügung gestellt. Im Falle von privaten Veranstaltungen wie dem Flohmarkt an der Konstablerwache werden seitens des Service-Centers Veranstaltungen (SCV) im Ordnungsamt Erlaubnisse für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf Grundlage des § 29 (2) der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt. Durch die Genehmigungsgrundlage StVO können in den Erlaubnissen nur Auflagen erlassen werden, die dem Schutz und der Sicherheit des Verkehrs und der Verkehrsteilnehmenden sowie Veranstaltungsbesuchenden dienen. Umweltschutzrechtliche bzw. sachfremde Auflagen sind über diese Genehmigungsgrundlage demnach nicht möglich. Das SCV weist Veranstaltende bei der Planung von Veranstaltungen darauf hin, nach Möglichkeit die an den Flächen vorhandenen Stromkästen zu nutzen bzw. sich einen Stromkasten über die Elektrofirma temporär bereitstellen zu lassen. Die Verwendung von (Diesel-) Generatoren bei Veranstaltungen soll dadurch vermieden werden.